Geschäft: Aktuelle Situation der Grundbuchämter im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.34
TitelAktuelle Situation der Grundbuchämter im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung7.6.2011
Abschluss28.9.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 16. August 2011
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person22.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
28.9.2011Wortmeldung

Die Interpellantin und der Interpellant sind mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Mit Befremden haben wir zur Kenntnis genommen, dass die in der Presse verbreiteten Informationen zu einer Verordnungsrevision im Grundbuchwesen nicht den Tatsachen entsprechen. So wurde im «St.Galler Tagblatt» behauptet, nach der neuen Verordnung über die Prüfung und den Fähigkeitsausweis der Grundbuchverwalter müssten die Stellvertreter der Grundbuchverwalter ebenfalls vollamtlich in der Grundbuchverwaltung tätig sein. Nun behebt die Verordnung jedoch lediglich einen Schwachpunkt in der bisherigen Regelung, nach der Stellvertreterinnen und Stellvertreter ohne Praxisnachweis und regelmässige Weiterbildung jahrzehntelang Stellvertretungen übernehmen konnten. Neu ist diese Funktion auf sechs Jahre befristet, sofern keine regelmässige Grundbuch-Tätigkeit ausgeübt oder eine Erneuerungsprüfung absolviert wird. Diese Regelung erachten wir in einem komplexen und sich stetig wandelnden Gebiet wie dem Grundbuchwesen äusserst sinnvoll, wenn nicht sogar zwingend.

Noch mehr befremdet hat uns jedoch die Tatsache, dass die VSGP in dieser Sache gegen die Regierung geklagt hat. Bemängelt wird von Seiten der VSGP, dass kein Vernehmlassungsverfahren durchgeführt und damit die Gemeindeautonomie verletzt wurde. Wie das Bundesgericht nun jedoch festgestellt hat, ist die VSGP zu dieser Rüge gar nicht legitimiert. Wir wünschen uns von den Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten mehr Denkarbeit, Gesprächskultur und Reflexion, bevor der Rechtsweg gegen die Regierung beschritten wird.

Die Regierung hält in ihrer Antwort fest, dass Grundbuchämter mit nur einer Grundbuchverwalterin oder einem Grundbuchverwalter rechtlich und aus Qualitätsgründen problematisch sind. Die Beurkundung und Eintragung eines Rechtsgeschäfts erfolgt zwingend durch die gleiche Person, was heikel ist. Zudem sieht die Regierung ein Problem bei der Befangenheit der Grundbuchverwalter, da die Ausstandsgründe oft nicht beachtet werden. Auch ist bei vielen Grundbuchämtern die gegenseitige Unterstützung, Beratung und Kontrolle nur minimal. Bei geringen Fallzahlen sind die Kosten nicht gedeckt und die Qualität nimmt ab. Diese aus unserer Sicht nicht zu unterschätzenden Probleme bei den Grundbuchämtern wären mit grösseren Grundbuchämtern gelöst. Aus diesem Grund unterstützen wir den ausdrücklichen Wunsch der Regierung an die Gemeinden, selbst Optimierungen anzustreben und weitere Zusammenschlüsse von Grundbuchämtern zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011