Geschäft: IV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)]

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.07 A
TitelIV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)]
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung10.6.2011
Abschluss31.1.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2012
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 31. Januar 2012
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2011Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
27.9.2011Eintreten90Zustimmung11Ablehnung19
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Präsident Finanzkommission: Die Finanzkommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Alder-St.Gallen hat darauf hingewiesen, dass Anreize bei diesem Kostenschlüssel eine wesentliche Rolle spielen. Die Vorlage ist nicht nur eine Sparmassnahme. Sie ist meines Erachtens auch eine sachgerechte Finanzierungsverantwortung für den Kanton und die Gemeinden. Eine je hälftige Beteiligung führt dazu, dass man sich auch in den Gemeinden und Regionen überlegt, ob wirklich ein Interesse vorhanden ist, den öffentlichen Verkehr auszubauen, oder ob die Anliegen wenig substantiiert sind. Mit einem Kostenschlüssel von je 50 Prozent - den gab es übrigens früher auch schon - ist das Verhältnis ausgewogen. Ich muss allerdings einräumen, dass Eberhard-St.Gallen recht hat, wenn sie sagt, dass die Zentren damit stärker belastet werden. Denn es ist klar, dass die Zentren über ein höheres Angebot im öffentlichen Verkehr verfügen und deswegen mehr partizipieren müssen. Das kann ich nicht widerlegen, das stimmt. Allerdings stellen wir auch immer wieder fest, dass die Regionalzentren und auch die Stadt St.Gallen punkto Steuerkraftentwicklung eine durchaus positive Entwicklung machen. Des Weiteren muss in der Gesamtbetrachtung berücksichtigt werden, dass ein Ausbau des öV für die Zentren auch einen Nutzen bedeutet. Es wird immer so sein, dass eine Neuaufteilung eines Kostenschlüssels zwischen Kanton und Gemeinden innerhalb der Gemeindelandschaft Veränderungen nach sich ziehen wird. Es wird nicht möglich sein, die angestrebte Haushaltssanierung durchzuführen, ohne dass solche Verwerfungen in Kauf genommen werden. Die Regierung erachtet die vorliegende Verwerfung als vertretbar. Ich möchte noch darauf hinweisen, dass die vorliegende Massnahme eine sehr substanzielle ist. Wird diese auch noch abgelehnt, dann bleibt das Sparpaket wirklich auf halber Strecke stehen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Aus Sicht der SVP-Fraktion steht einer Erhöhung des Anteils von 35 auf neu 50 Prozent nichts im Wege. Die SVP-Fraktion ist sich bewusst, dass dadurch allenfalls die Anreize zur Realisierung neuer Projekte reduziert werden, was eine kostendämpfende Wirkung zur Folge haben könnte. Dem Umstand, dass die politischen Gemeinden bei der Bestellung des Verkehrsangebotes mitwirken können, muss auch bei der Regelung des Kostenteilers Rechnung getragen werden. Und das wird mit dieser neuen Aufschlüsselung bewerkstelligt. Die SVP-Fraktion ist sich auch bewusst, dass die Anpassung Gewinner und Verlierer haben wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vertreterin der Stadt St.Gallen offen. Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Diese Gesetzesänderung belastet die Zentren und insbesondere die Stadt St.Gallen überproportional. Die Stadt St.Gallen ist ein Knotenpunkt und damit eine Drehscheibe des öffentlichen Verkehrs (abgekürzt öV). Sie nimmt für den öV eine Versorgungsfunktion wahr, die weit über die Stadtgrenzen hinausgeht. Je besser der Knotenpunkt aufgestellt ist, umso besser sind die Umsteigesituationen für die Reisenden. Aus diesem Grund laufen in der Stadt verschiedene Linien des öV, zum Beispiel die SBB, die Appenzeller Bahnen, die Regionalbusse und die Postautos, zusammen. Sie alle bedienen Haltestellen in der Stadt und befördern die Pendler und die Reisenden aus der ganzen Ostschweiz ins und wieder aus dem Zentrum. Dies ist ein Angebot, das für alle Einwohnerinnen und Einwohner der Ostschweiz wichtig ist. Da sich der Gemeindeanteil zu 75 Prozent aus der gewichteten Zahl der Haltestellen-Abfahrten und zu 25 Prozent aus der Einwohnerzahl ermittelt, trifft es die Zentrumsstadt überproportional. Die Stadt zahlt schlussendlich ungefähr einen Viertel der Kosten im Gemeindepool. Die Veränderung des Schlüssels könnte nun zu Fehlentwicklungen führen. Um ihre Kosten tief zu halten, müsste die Stadt nun hingehen und das Anhalten von Postautos und regionalen Linien an den städtischen Haltestellen reduzieren. Damit könnten die Haltestellen-Abfahrten reduziert werden, was eine Kostensenkung für die Stadt bedeuten würde. Ein solches Vorgehen kann aber nicht im Sinn der Gemeinden und der Ostschweizer Kantone sein. Die Drehscheibe «Stadt St.Gallen» muss im Interesse aller optimal erschlossen sein. Deswegen gilt es, andere Wege für die Finanzierung des öV zu finden als die hier vorgeschlagene.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die politischen Gemeinden haben sich bisher mit 35 Prozent am kantonalen Anteil beteiligt. Bund und Kanton bestellten im Jahr 2010 ein Angebot im Umfang von rund 100,3 Mio. Franken. Davon wurden rund 56,4 Mio. Franken vom Kanton und den politischen Gemeinden übernommen. Nun soll der Anteil der politischen Gemeinden von 35 auf neu 50 Prozent erhöht werden. Diese Verlagerung bewirkt beim Kanton eine Entlastung von rund 10 Mio. Franken. Die Finanzkommission hat dem IV. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum eidgenössischen Eisenbahngesetz mit 12:1 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011