Geschäft: III. Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)]
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.11.07 E |
Titel | III. Nachtrag zum Gesetz über die Universität St.Gallen [Titel der Botschaft: Umsetzung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts durch Gesetzesänderungen (Sammelvorlage I)] |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 10.6.2011 |
Abschluss | 31.1.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 30. November 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2012 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 31. Januar 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag Hoare-St.Gallen zu Art. 33 vom 27. September 2011 | |
2.8.2019 | Dokumenten Attrappe | Dokumentenattrappe zur Sammelbotschaft | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion vom 27. September 2011 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2011 | Schlussabstimmung | 93 | Zustimmung | 21 | Ablehnung | 6 | |
27.9.2011 | Antrag Hoare-St.Gallen zu Art. 33 Abs. 3 | 20 | Zustimmung | 63 | Ablehnung | 37 | |
27.9.2011 | Antrag Hoare-St.Gallen zu Art. 33 Abs. 2 | 12 | Zustimmung | 74 | Ablehnung | 34 | |
27.9.2011 | Eintreten | 70 | Zustimmung | 20 | Ablehnung | 30 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011 |
30.11.2011 | Wortmeldung | würdigt das Beratungsergebnis. Ich habe mich seit Beginn meiner Ratstätigkeit für demokratische Bildungsfinanzierung eingesetzt. Auch diesmal erneut wende ich mich gegen eine Erhöhung der Hochschulgebühren. Es ist nicht so, dass unsere Hochschule es nötig hätte, dass man sie vor Zulauf schützt. Sie hat eine grosse Marketingabteilung, grosse Hochschulgebühren - das stimmt - werden den Zulauf nicht bremsen, aber es wird den demokratischen Zugang zu Studienrichtungen erschweren, und ich möchte Ihnen sagen, dass die ETH bereits auf den Zug aufgesprungen ist, und das in einem Land, das den UNO-Pakt I unterschrieben hat, welcher nämlich eine Demokratisierung der Hochschulgebühren zum Ziel hat - darauf wird nie hingewiesen. Ich werde mich immer dagegen wehren, dass Hochschulgebühren über Gebühr angehoben werden. Ich bitte Sie, diesem Geschäft nicht zuzustimmen. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011 |
28.11.2011 | Wortmeldung | Präsident Finanzkommission: Die Finanzkommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf die Vorlage ist einzutreten und der Antrag Hoare-St.Gallen ist abzulehnen. Vorab stellt sich die Frage, warum es notwendig ist, diese Massnahme gesetzlich zu verankern. Das Bundesgericht hat bis anhin kleine Studiengebührenerhöhungen in den Universitäten bzw. in den Kantonen toleriert, aber grössere Studiengebührenerhöhungen wie in unserem Fall nicht toleriert und ganz klar gesagt, dass man in den Kantonen die gesetzlichen Grundlagen schaffen muss, um solche Erhöhungen zu ermöglichen. Was wir hier machen, haben andere Kantone uns schon voraus, z.B. hat der Kanton Bern diese gesetzliche Grundlage auch geschaffen, damit die Studiengebühren erhöht werden können. Wir legen eine Höchstgrenze fest, und innerhalb dieser Höchstgrenze bleibt die Kompetenz beim Universitätsrat, die Gebühren tatsächlich zu erhöhen. Es muss eigentlich in Ihrem Sinn sein, dass wir hier eine Höchstgrenze festlegen. Wir können durchaus darüber diskutieren, die Studiengebühren noch sehr viel stärker zu erhöhen. Wieso kommen wir hier auf diese zwei Beträge? Einerseits die Höchstgrenze für ausländische Studierende: Das ist der Beitrag nach der Interkantonalen Universitätsvereinbarung vom 20. Februar 1997 (sGS 217.81; im Folgenden IUV), der unter den Kantonen für Studierende bezahlt bzw. ausgeglichen wird. Es macht Sinn, dass man für ausländische Studierende dieselben Studiengebühren verlangt, die man innerhalb der Schweiz unter den Kantonen ausgleichen muss. Anderseits die Höchstgrenze der Studiengebühren für Schweizer Studierende: Diese ist nirgends definiert. Wir holten dazu ein Gutachten ein, legten die Grenze bei einem Drittel des IUV-Betrags fest und begründeten dies so gut wie möglich. Ich informierte die entsprechenden schweizerischen Gremien, dass wir diese Höchstgrenzen festlegen. Diese Information wurde zustimmend zur Kenntnis genommen. Man muss sich bewusst sein: Würden wir diese Höchstgrenzen für die Schweizer Studierenden höher ansetzen, müssten wir davon ausgehen, dass die interkantonalen Ausgleichszahlungen gekürzt würden. Wir können diese Studiengebühren für die Schweizer nicht nach Belieben erhöhen. Irgendwann würde diese IUV-Kommission einschreiten und uns diese Ausgleichsbeiträge kürzen. Dann bliebe dem Kanton St.Gallen unter dem Strich nichts mehr. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | beantragt im Namen der SP-Fraktion Nichteintreten. Die HSG ist eine Universität mit ausgezeichnetem Ruf und gehört in ihrem Bereich wohl zu den besten Universitäten weltweit. Nun dürfen wir in diesem Rat nicht den Fehler machen, dieses ausgezeichnete Bild zu zerstören. Mit einer Erhöhung der Studiengebühren um 25 Prozent, nämlich von heute Fr. 800. auf Fr. 1000. je Semester, würde ein Studium an der HSG je Jahr ganze Fr. 600. mehr kosten als beispielsweise an der Universität Zürich, die nicht einmal 45 Minuten von St.Gallen entfernt liegt. Bei den ausländischen Studierenden sollen die Studiengebühren gar verdoppelt werden, sodass ein Studienjahr an der HSG neu rund Fr. 4'000. kostet. Dass damit die Gefahr der Abwanderung von Studierenden an andere Universitäten steigt, ist augenscheinlich. Unser Bildungssystem ist öffentlich finanziert, wie wir vorhin schon gehört haben. Bildung ist unser höchstes Gut und soll allen zugänglich sein. Das gilt auch für die HSG. Mit der vorgeschlagenen Erhöhung der Studiengebühren ist dieser Zugang nicht mehr gewährleistet. Jugendliche aus einkommensschwachen oder bildungsfernen Familien wird der Zugang zur Universität erschwert. Um dies zu verhindern, müssten parallel zur Studiengebührenerhöhung vermehrt Stipendien gewährt werden. Den höheren Einnahmen durch die Gebühren stehen also neue Ausgaben gegenüber. Bis heute ist die soziale Mobilität in der Schweiz im OECD-Vergleich gering: Die meisten Akademiker sind Kinder von Studierten. Kinder aus einem Haushalt, in dem wenigstens ein Elternteil einen Hochschulabschluss besitzt, erlangen mit einer 23-mal grösseren Wahrscheinlichkeit einen Hochschulabschluss als andere. Mit einer Erhöhung der Studiengebühren verstärken wir dieses Phänomen zusätzlich, anstatt ihm entgegenzuwirken. Die Erhöhung der Studiengebühren steht aber auch noch in einem grösseren Zusammenhang: 70 Prozent aller Studierenden sind auf einen Nebenerwerb angewiesen, um sich die Ausbildung finanzieren zu können. Werden die Studienkosten erhöht, werden arbeitende Studierende benachteiligt. Mit dem Bologna-System ist es für Studierende zudem wesentlich schwieriger geworden, nebenbei zu arbeiten. Ich selbst habe mir mein Studium durch diverse Nebenjobs selbst finanziert und weiss daher ganz genau, wie es ist, wenn man jeden Franken dreimal umdrehen muss. Mit dieser Erhöhung der Studiengebühren machen wir die HSG unattraktiv für Studierende, die nicht einfach ihren reichen oder gut verdienenden Eltern auf der Tasche liegen, sondern zu ihren Ausbildungskosten selbst beitragen und bereits während des Studiums wichtige Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln. Wie schon Lemmenmeier-St.Gallen im Februar 2011 in diesem Saal eindringlich sagte: Diese Studiengebührenerhöhung ist unüberlegt, unsozial und schädlich. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsidentin: Der Antrag ist abzulehnen. In der Finanzkommission wurden zu diesem Nachtrag keine Anträge gestellt. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Auf die Vorlage ist einzutreten. Sparvorlagen seien nicht populär, schon gar nicht vor den Wahlen, sagte uns der Vorsteher des Finanzdepartementes. Ja, er hat recht. Wenn wir die Debatte hören, dann denke ich, vor den Wahlen sollte man uns eigentlich gar nicht politisieren lassen. Im Nachgang zur Debatte in der Februarsession 2011, als beschlossen wurde, die Studiengebühren zu erhöhen, führte das Radio eine Umfrage durch. Und Sie hören und staunen: Sämtliche Personen, die interviewt wurden, sagten: «Die Studiengebühren, die tun uns nicht weh. Das macht uns gar nichts, wenn die erhöht werden. Wir schätzen die Qualität der Universität St.Gallen, und deshalb besuchen wir die Universität St.Gallen.» Genau so ist es. Unsere Universität platzt aus allen Nähten. Sie meinen doch nicht allen Ernstes, wegen einer Differenz von Fr. 600.- zwischen St.Gallen und Zürich würden die Studierenden nicht mehr nach St.Gallen kommen. Das ist wahrlich nur Wahlkampf. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | (im Namen einer Mehrheit der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Lassen Sie mich noch einen weiteren Aspekt einbringen, der für die Zurückweisung dieser Vorlage spricht: Die Schweiz hat den Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 16. Dezember 1966 (SR 0.103.1) unterschrieben und bekennt sich damit zum Ziel des Rechts eines jeden auf Bildung. Darin eingeschlossen ist die allmähliche Unentgeltlichkeit der Hochschulbildung. Dies beinhaltet aber nicht etwa, dass man keine Studiengebühren erheben darf. Die Studiengebühren sollen jedoch im Zusammenhang mit Bildungszielen und Hochschulpolitik stehen. Eine Erhöhung von Studiengebühren mit dem Ziel der Sanierung des Staatshaushaltes wird als willkürlich beurteilt. Sie haben die entsprechenden Bundesgerichtsentscheide in der Vorlage. Ich weiss nicht, ob jemand von Ihnen Einblick genommen hat. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Art. 33 (Gebühren). beantragt, Art. 33 Abs. 2 und Abs. 3 zu streichen. Eine Gesetzesänderung ist nicht nötig. Es genügt vollkommen, wenn wie bisher der Hochschulrat die Gebühren festlegen kann, wie das Art. 33 des geltenden Rechts vorsieht. Der Änderungsvorschlag der Regierung hat folgenden Hintergrund: Die Sanierung des Kantonshaushaltes über Semestergebühren ist ungehörig und willkürlich. Gegen solche Willkür könnten Rechtsmittel ergriffen werden. Studiengebühren haben nämlich direkt der Ausbildungsinstitution zu dienen. Um solchen Schritten zum vornherein einen Riegel zu schieben, wird uns eine an und für sich unnötige Ergänzung des Universitätsgesetzes vorgelegt, die zudem in einer für Laien sehr unverständlichen Formulierung daherkommt und nicht weiter erklärt ist in den Unterlagen. Das ist aus meiner Sicht eine grandiose Vernebelungstaktik. Die Universität St.Gallen ist zufrieden mit der jetzigen Situation. Sie konnte die Gebühren mit dem Frühjahrssemester erhöhen. Eine weitere Erhöhung ist im Moment nicht nötig. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
27.9.2011 | Wortmeldung | Ich weiss schon, weshalb am Radio die Studierenden so geantwortet haben. Die Studierenden, von denen ich gesprochen habe, haben keine Zeit, nach den Vorlesungen an der Universität herumzuhängen. Die gehen arbeiten, sobald die Vorlesung vorbei ist, um sich so ihr Studium finanzieren zu können. Ich bin mir sicher, diese hätten die Frage anders beantwortet. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |