Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Christof Hartmann, Walenstadt)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.11.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Christof Hartmann, Walenstadt)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung14.6.2011
Abschluss26.9.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft der Regierung vom 21. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person28.8.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.9.2011Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 21. Juni 2011 entnehmen können, ist im Kantonsrat nach dem Rücktritt von Hansueli Sturzenegger, Flums, eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Hansueli Sturzenegger wurde als Vertreter der Liste Nr. 4 (SVP – Sarganserland) des Wahlkreises Sarganserland in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Walter Gartmann, Mels-Mädris, ist bereits für Paul Lendi, Mels, in den Kantonsrat nachgerückt. Das zweite Ersatzmitglied, Vincenz John, Flums, hat mit Schreiben vom 28. Mai 2011 auf das Mandat verzichtet. Das dritte Ersatzmitglied, Christof Hartmann, Walenstadt, erklärte sich mit Schreiben vom 1. Juni 2011 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Christof Hartmann, Walenstadt, bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011