Geschäft: Monitoring und Strukturentwicklung im Schulwesen
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.16.10 |
Titel | Monitoring und Strukturentwicklung im Schulwesen |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Bildungsdepartement |
Eröffnung | 6.5.2011 |
Abschluss | 25.4.2017 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.16.10 voKo Monitoring und Strukturentwicklung im Schulwesen | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
25.4.2017 | Auftrag der vorberatenden Kommission zu Ziff. 2 | 107 | Zustimmung | 7 | Ablehnung | 6 | |
25.4.2017 | Auftrag Ziff. 1 | 91 | Antrag der vorberatenden Kommission | 23 | Streichungsantrag der FDP-Fraktion | 6 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Das Thema frühe Förderung hat ein sehr hohes Mass an Veranstaltungen, Themen, Diskussionen usw. über drei Departemente verteilt in Anspruch genommen. Aus diesem Grund ist dieser minimale Aufwand, den dieser Auftrag auslösen könnte, im Vergleich zu dem was heute schon in dieser Thematik passiert, fast nicht nennenswert und aus diesem Grund kann ich das Argument der FDP-Fraktion nicht stehen lassen. Aber explizit im Bildungsdepartement stellen wir fest, und das stelle ich vor allem auch fest als kommunal Verantwortlicher für diese Thematik, dass die Schnittstellen zwischen den gesetzlich gegebenen Themen in der Volksschule und in weiteren Organisationen nicht mit der Thematik korrespondiert, die aus der frühen Förderung kommt oder nicht optimal funktioniert. Das hat uns in der vorberatenden Kommission dazu bewogen, diesen Antrag zu stellen, dass eine Bündelung dieser Thematik der frühen Förderung, die ein aus unserer Sicht ziemlich hohes Mass angenommen hat, konzentriert wird, und das mit dem Bestehenden, vor allem auch gesetzlich Gegebenen entsprechen korrespondiert und nicht zu weiteren Problemen führt. In kleinen Gemeinden ist es leider so, dass es heute zu Problemen führt. Wir sagen nur, dass dies zu prüfen sei. Und wie gesagt, dieser Prüfungsauftrag ist für die Verwaltung keine riesen Sache im Vergleich zu dem, was heute im Bereich der frühen Förderung abgehandelt wird. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die frühe Kindheit ist eine entscheidende Phase im Leben. Demensprechend aus einem Guss sollen auch die staatlichen Aufgaben in der frühen Förderung erfüllt werden. Heute wirken in der frühen Förderung, wie ich bereits vorhin angetönt habe, die kantonalen Departemente Bildung, Gesundheit und Inneres mit. Die wichtigste Aufgabe kommt aber den Gemeinden zu, welche in der frühen Förderung autonom verantwortlich sind und viele konkreten Massnahmen umsetzen. Drei zuständige Departemente sind eindeutig zu viel. Hier zeigen sich bei der Umsetzung immer wieder Schwierigkeiten und Schnittstellenprobleme. Solche Schnittstellenprobleme können nicht von der Hand gewiesen werden und müssen gelöst werden. Hier erlaube ich mir einen Seitenblick auf das eingereichte Postulat der CVP-GLP-Fraktion «St.Gallen macht sich fit schlanke Strukturen für den Kanton». Auch hier weist die CVP-GLP-Fraktion darauf hin, dass struktureller Handlungsbedarf vorhanden ist. Unter anderem sollen Ämter zusammengelegt und neu strukturiert werden. Beispielsweise ist rasch gefunden, wo unnötige Schnittstellen, Doppelspurigkeiten und Ineffizienzen durch Strukturanpassungen behoben werden könnten. Ich verweise hier beispielsweise auf die ambulante und stationäre Pflege, den Baubereich oder wie vorher ausgeführt, die frühe Förderung. Wir sind dafür, dass die Kräfte im Bereich der frühen Förderung gebündelt werden sollen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Ziff. 1. beantragt im Namen der FDP-Fraktion Ziff. 1 zu streichen. Wir halten diese Ziff. 1 für nicht nötig. Im ausführlichen Bericht «Kinder- und Jugendpolitik im Kanton St.Gallen» vom 23. Dezember 2014, der auch in diesem Rat vor gut zwei Jahren behandelt wurde, befasst sich das Kapitel 5.1 mit der frühen Förderung. Dort wird auch auf die interdepartementale, bestehende Arbeitsgruppe hingewiesen. Sie sorgt für die notwendigen Absprachen unter der Leitung des Departement des Innern. Es wurden diverse Leitsätze zu verschiedenen Massnahmen im Bereiche der Kinder- und Jugendpolitik verabschiedet, die auch die frühe Förderung betreffen. Die Staatswirtschaftliche Kommission könnte oder sollte die Umsetzung dieser Handlungsfelder überprüfen. Ein Handlungsfeld bezieht sich auf die frühe Förderung. Wir sollten der Verwaltung keine unnötige Arbeit aufbürden. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): legt seine Interessen als Präsident des Schulgemeindeverbandes (SGV) offen. Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir haben als vorberatende Kommission ja einstimmig dem Bericht zugestimmt und somit auch die FDP-Mitglieder bzw. der Sprechende. Ich beginne wie in der Schule beim Positiven: Summa Summarum kann festgestellt werden, dass der hier vorliegende differenziert abgefasste Bericht im Kapitel «Schulstrukturen» die Erwartungen erfüllt. Ich mache es kurz, weil vieles wurde durch den Kommissionspräsidenten bereits gesagt. Im Kapitel 2 «Monitoring» fehlen leider Aussagen. Sowohl auf der Meta- als auch auf der Inhaltsebene zur st.gallischen Monitoringstrategie im Bildungsbereich. Gestern wie heute fehlt uns dort ein Instrument und man kann aber jetzt hoffen, dass die geplante Monitoringsberichterstattung in den nächsten Jahren die Erwartungen erfüllen wird. Ich weiss auch vom Regierungsrat, dass das jetzt in Planung ist, auch mit den direkten Partnern, wie den Schulträgern. Ich komme zum dritten Kapitel, das den Erziehungsrat betrifft. Dort würde man in der Schule sagen: «Bitte nachbessern». Die Darlegungen zum Erziehungsrat sind nur teilweise genügend. Von Seiten der FDP-Fraktion wird aber begrüsst, nun den Erziehungsrat neu in Bildungsrat umzubenennen und vor allem, dass auch der Bildungsrat zukünftig vom Kantonsrat gewählt werden kann. Wir unterstützten die verabschiedeten Anträge, hingegen zum Kapitel der Zuständigkeit betreffend frühe Förderung, werden wir uns nachher nochmals äussern. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. lch danke der Regierung für die Ausarbeitung des Berichts. Wir durften doch elf Jahre gespannt darauf warten. ln der Zeit zwischen den eingereichten zwei Postulaten und dem heutigen Bericht der Regierung hat sich sehr viel verändert. Daher ist es schwierig, Stellung zu nehmen im Sinne der ursprünglichen Fragestellung der eingereichten zwei Postulate. Uns stellt sich die Frage, warum wir erst jetzt einen Bericht erhalten. Warum wir nicht mit einem Zwischenbericht über den Stand der Veränderungen laufend informiert wurden. Die SVP-Fraktion stellt sich kritisch zu einzelnen Punkten dieses Berichtes. Gewisse, uns wichtige Bereiche, wurden gar nicht erläutert. Darunter fällt unter anderem die massive Kostensteigerung der Bildung in den letzten Jahren. Die Bildung ist im kommunalen Bereich, sprich Gemeinden, in vielen Fällen verantwortlich für weit über 60 Prozent der Gemeindeausgaben. Die SVP-Fraktion wünscht sich in Zukunft eine transparente und nachvollziehbare Kostenauflistung und vor allem die Aufzeigung der massgebenden Faktoren der Kostensteigerungen. Dies auch im Vergleich zu anderen Kantonen. Im Bereich Schulleiterfunktion stellen wir massive Veränderungen fest. Uns drängt sich hierbei die Frage auf, ob die Schulleiterfunktion nicht eine zu grosse Dominanz erhält. Diese Ausweitung der Dominanz entspricht nicht den VorstelIungen des Gesetzgebers. Am Beispiel Berufsbild wurde eine Verschlankung vom System angestrebt die Realität sieht aber anders aus. Der Bericht beschreibt unter dem Punkt «Leistungsmessung« den PISA-Vergleich, der von der OECD durchgeführt wird. Nach unserer Auffassung ist dieser PISA Vergleich höchst fragwürdig. lm Blick auf die Wirtschaft fragen wir uns schon, was bringt dieser Vergleich. Müssen wir nicht schauen, dass wir für unseren Standort Schweiz geeignete Schulsysteme haben, die uns zugutekommen? Uns kommt der PISA-Vergleich vor, wie wenn man Äpfel mit Birnen vergleicht. Diese Diskussion kann und muss sicher an einer anderen Stelle noch geführt werden. Ein grosser Teil des Berichts ist dem Erziehungsrat gewidmet. Dieser Bereich ist ausführlich dargestellt. Trotzdem war dieser Bereich eines der am meist diskutiertesten Thema der vorberatenden Kommission. Die Motion, die daraus entstanden ist, mit den drei Bereichen:
unterstützten die SVP-Fraktion grossmehrheitlich. Ebenfalls sind die Anträge, die aus der Kommission stammen, ganz in Sinne der SVP-Fraktion. Ich fasse nochmals zusammen: Der vorliegende, erst Verfasste Bericht zeigt Bereiche vom Monitoring und Strukturentwicklung im Schulwesen ganz gut auf. Ebenfalls wurde die Behördenstruktur in Volksschulen und Mittelschulen ausführlich beschrieben. Nicht zuletzt wurde die Legitimation des Erziehungsrates umfänglich beschrieben. Uns fehlen aber, wie eingangs erwähnt, wesentliche Aussagen über die Finanzen und vor allem auch über die Zielsetzungen für die Zukunft. Wir ermuntern daher die Regierung auf, für zukünftige Berichte diese Aspekte zu berücksichtigen. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat den Bericht der Regierung 40.16.10 «Monitoring und Strukturentwicklung im Schulwesen» am 31. März 2017 beraten. Anwesend an der Beratung waren nebst der vollzähligen Kommission der Vorsteher des Bildungsdepartementes, Regierungsrat Stefan Kölliker sowie der Generalsekretär Jürg Raschle. Die Geschäftsführung hatte Christina Wirz inne. Sie wurde unterstützt von Matthias Renn, beide vom Parlamentsdienst. Vor der Beratung konnte uns Prof. Dr. Lucien Criblez in Form eines Inputreferats die wissenschaftlichen Aspekte in Bezug auf den vorliegenden Bericht erläutern. Der Bericht erfüllt zwei Postulatsaufträge aus den Jahren 2006 und 2010 zu den Themen Bildungsplanung / Bildungsmonitoring und Schulstrukturen. Er wurde durch zahlreiche exogene Entwicklungen verzögert. Der Schwerpunkt des umfangreichen Berichts liegt in den drei Bereichen Strukturentwicklung, Monitoring und Erziehungsrat. Nach dem Einführungsreferat des Vorstehers des Bildungsdepartementes wurde über den Bericht der Regierung in der allgemeinen Diskussion beraten. In der Diskussion über den Bericht war einerseits eine Genugtuung spürbar, dass das Thema Bildungsmonitoring nun endlich an die Hand genommen wird, anderseits wurde der vorberatenden Kommission auch klar, dass im Moment noch wenig lnhalt vorliegt. So beschränkt sich der Bericht mehrheitlich auf eine rückwertige Betrachtung der heutigen Situation. Auf nationaler Ebene wurde in den vergangenen zehn Jahren ein beachtliches Bildungsmonitoring, basierend auf der eidgenössischen Bildungsverfassung, aufgebaut. Stufengerecht beschreibt dieses Bildungsmonitoring Schweiz, das System und die Koordination auf oberster Ebene. Das kantonale Bildungsmonitoring besteht aus vielen unterschiedlichen lnformationsquellen. Die vielen unterschiedlichen und heterogenen Entwicklungen im Bildungsbereich lassen sich nicht per se systematisieren. Viel wichtiger scheint es die Auswertung zu systematisieren und in einem geregelten Life Cycle umzusetzen. Der Erziehungsrat soll mit dem neuen Monitoring die Chance bekommen, Resultate zu erhalten und entsprechende Massnahmen daraus abzuleiten. Längere Zeit wurde benötigt für die Diskussion über vorhandene statistische Auswirkungen sowie die Finanzkennzahlen. Welche in einem Auftrag an die Regierung beendet werden konnten. Strukturentwicklung: Die Kommission teilt die Ansicht, dass staatliche Strukturen im Grundsatz auf Verlässlichkeit ausgelegt sein sollen. Nach verschiedenen politischen Eingriffen in den letzten Jahren sollen die Bildungsstrukturen nicht weiter verändert werden. Die Frage nach einer Stabsstelle «Bildungsplanung» wird lediglich auf einer knappen halben Seite gestellt und beantwortet. Beim Thema Bildungsplanung wäre nebst der Organisation vor allem die Antwort auf die sehr wichtige Frage, welche Personen in der Vorbereitungs- und Entscheidungsverantwortung stehen, von Interesse. Die Kommission teilt allerdings die Ansicht, dass im Bildungsdepartement auf eine kostenintensive Stabsstelle «Bildungsplanung», welche zusätzlich etwa zehn Stellen benötigen würde, zu verzichten sei. Monitoring: Die Kommission nimmt zur Kenntnis, dass das Thema Monitoring zu entwickeln ist. Konkrete Aussagen zu einer St.Galler Strategie über einen längeren Zeitraum fehlen ebenso, wie konkrete Beispiele aus einem Monitoring und dem daraus sich zwingend anschliessenden Prozess der Analyse der Resultate sowie die Umsetzung von konkreten Änderungen oder zumindest derer Evaluation. Der Life Cycle Prozess scheint noch nicht definiert zu sein. lm Bereich der Digitalisierung werden einzelne Möglichkeiten aufgezeigt. Es bleibt zu hoffen, dass die Resultate aus dem zukünftigen Monitoringbericht für grosse Analysen und Schlussfolgerungen auch wirklich geeignet sind. Der Bericht soll zukünftig vom Erziehungsrat zuhanden des Rates erstellt werden. Betreffend den Finanzkennzahlen einschliesslich FISTA-Statistik verweise ich auf das gelbe Blatt. Erziehungsrat: ln der Kommission wurde das Milizgremium Erziehungsrat intensiv diskutiert. Es war nicht umstritten, dass dieses Gremium die Schulentwicklung im Kanton St.Gallen, mit seiner besonderen Prägung, abbildet. Die Kommission ist der Ansicht, dass der Erziehungsrat im lnteresse der Basisnähe, der Aussensicht sowie der Checks and Balances beizubehalten sei. Er erfüllt im modernen Bildungsstaat St.Gallen strategische Aufgaben der Schulentwicklung als Bindeglied zwischen der zentralen Steuerung und der Mitsprache der Bürgerschaft vor Ort in Regionen und Parteien. Aus Sicht der Kommission ist der Erziehungsrat weiterhin mit Augenmass zu entwickeln. lnsbesondere die Fragen zur Governance, Zusammensetzung, Wahl und Einbettung ins politische System sind im Bericht nur teilweise beleuchtet. Zur Umsetzung der Governance bantragt die Kommission deshalb die Motion 42.17.03 «Gesetzliche Bestimmungen über den Erziehungsrat anpassen» eingereicht: Nebst vorliegender Motion stellt die vorberatende Kommission zwei Anträge zuhanden der Regierung.
Die Kommission beantragt mit 15:0 Stimmen auf den Bericht einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Mit der Zielsetzung dieses Bildungsmonitorings, wie es im Bericht erwähnt ist, nämlich mit der Sicherung und Entwicklung der Schulqualität können wir uns identifizieren. Ebenso mit den im Bericht dargestellten Qualitätsentwicklungssystemen. Mit den im Bericht dargestellten Bildungsstrukturen können wir uns im Wesentlichen identifizieren. Dies vor dem Hintergrund der von der Kommission beschlossenen Motion für eien Wahl des Erziehungsrates durch den Kantonsrat sowie die Aktualisierung seiner Aufgaben und Befugnisse. Was nach unserem Dafürhalten im Bericht hingegen fehlt, ist ein nachvollziehbarer Ausblick, sind aussagekräftige Perspektiven oder anders gesagt: Darstellunge darüber, was mit den dargestellten Instrumenten konkret erreicht werden will. Wir vermissen in diesem Sinn eine Darstellung, wie die Bildungsplanung auf längere Sicht erfolgen soll. Die lnstrumente der Überprüfung sind ausführlich dargestellt. Es fehlen aber Vorstellungen, welche Gremien oder Fachgruppen die Trends in der Bildungslandschaft analysieren und mögliche Ziele der Schulentwicklung im Kanton St.Gallen definieren sollen. Kantonales Bildungsmonitoring: Die Ziele und Ansprüche, wie sie im Bericht abgebildet sind, sind hoch gesteckt, auch wenn inhaltlich nicht viele Informationen dazu gegeben werden, wie diese Ziele erreicht werden sollen. Die SP-GRÜ-Fraktion hofft, dass diese Ansprüche erfüllt werden und begrüsst insbesondere eine Standardisierung der ab 2018 geplanten Monitoring-Berichte zur Volks- und Mittelschule. Wir sind der Meinung, dass diese Berichte regelmässig, am besten jährlich vorgelegt werden sollen. Das Monitoring soll nämlich unserer Ansicht nach auch Rechenschaftsbericht zur Zielerreichung sein. Eine kritische Betrachtung ist dabei ausdrücklich erwünscht! Sie ist Voraussetzung dazu, dass die Schulqualität stetig weiter entwickelt werden kann. Die Monitoring-Berichte müssen festen Bestandteil des steuerungs- und Regelungsprozesses bilden. Nach unserer Ansicht soll das Monitoring unser Bildungssystem laufend analysieren, Stärken und Schwächen feststellen und untersuchen und damit die Grundlagen für die Steuerung schaffen. Das so gewonnene Steuerungswissen soll dann insbesondere Grundlage sein für die Bildungsplanung und für die Vorbereitung von grösseren Projekten zur Schulentwicklung. Dies selbstverständlich unter Wahrung der Kompetenzen der Schulträger im Rahmen ihrer Gemeindeautonomie, wofür ich persönlich, als ebenfalls Schulratspräsident eintrete. lm Bericht sehr ausführlich dargestellt, sind die Elemete, die für das Monitoring herangezogen werden sollen. Wir sind gespannt darauf, wie sich diese im Bericht angeführten lnstrumente bewähren werden, vor allem auch bezüglich der Qualitätsentwicklungssysteme. Wir begrüssen sodann sehr die Entwicklung von reinen Testsystemen hin zu Lernfördersystemen, wie sie im Bericht dargestellt ist. Dieser Ansatz zielt pädagogisch in die richtige Richtung und entspricht dem neuen Konzept des Lehrplans 21. Wichtig scheint uns dabei, dass der Einsatz der Systeme gut geplant wird. Ebenso wichtig ist, dass die Ergebnisse nicht für Rankings verwendet werden. Wir sehen den in Aussicht gestellten Berichten zur Bildungsentwicklung mit lnteresse entgegen und wünschen uns, dass diese ein brauchbares lnstrument der Bildungspolitik unseres Kantons werden. Bildungsstrukturen: Zu den im Bericht dargelegten Bildungsstrukturen braucht es keine grossen Bemerkungen. Die Darstellung ist übersichtlich und umfassend. Auch wenn wir nicht alle Entwicklungen der jüngsten Zeit vollumfänglich begrüssen, wird die aktuelle Struktur grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Die Ausnahme bildet hier der Erziehungsrat, wo wir die Motion der Kommission unterstützen, seine Mitglieder durch den Kantonsrat zu wählen. Erziehungsrat: Für uns ist klar, dass der Erziehungsrat Entwicklung braucht und sich an die neuen Gegebenheiten anpassen muss. Der Wichtigkeit des Gremiums angemessen erscheint uns daher die Wahl des Erziehungsrates durch den Kantonsrat. Angesichts der weitgehenden Befugnisse und der grossen Kompetenzen des Erziehungsrates in Bildungsfragen erscheint es uns als unabdingbar, dass das Parlament über seine Zusammensetzung entscheiden kann. Dies stärkt nicht zuletzt seine Position gegenüber der Regierung und bietet Gewähr für eine breite Legitimierung. Dies entspricht im Übrigen auch der Situation in den meisten anderen Kantonen, welche einen Erziehungs- oder Bildungsrat kennen und deckt sich mit dem Wahlprozedere von Universitäts- und Hochschulrat in diesem Kanton. lm Weiteren sind wir der Ansicht, deshalb haben wir auch den entsprechenden Antrag in die Kommission eingebracht, dass der Erziehungsrat einen zeitgemässen Namen erhalten soll, der sich an die Bezeichnung des Departementes anlehnt und die Funktion, die er ausübt, zutreffender bezeichnet. Der Erziehungsrat ist eines der Kompetenzzentren des Kantons für Bildungsfragen und soll daher künftig Bildungsrat heissen. Wenn Sie in diesem Rat die Motion gutheissen, erachten wir es schliesslich auch als angezeigt, dass bei dieser Gelegenheit die Aufgaben des Erziehungsrats vertieft diskutiert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Bildungsagenda: Damit komme ich zur Bildungsagenda und zum Kernpunkt unserer Kritik am vorliegenden Bericht. Wie bereits gesagt, vermissen wir Ausführungen zu den Perspektiven, welche die Ergebnisse der Monitoring-Berichte eröffnen sollen. Wir sind der Auffassung, dass die Monitoring-Berichte zwingend einen Teil enthalten mussen, der im Sinne einer laufend erneuerten Bildungsagenda Ausblicke zu künftigen Entwicklung und entsprechenden Planungen geben sollen. Die aktuelle Bildungsagende erscheint uns zu wage, zu statisch und wenig aussagekräftig zu sein. Es fehlen vor allem konkrete Vorstellungen, wie die strategischen Ziele erreicht werden wollen. Für eine Bildungsagenda, die allen etwas bringt, braucht es unserer Ansicht nach ein professionelles Gremium, das sich mit den Trends in der Bildungslandschaft befasst und daraus strategische Ziele für den Kanton ableitet. Wir nehmen mit Bedauern zur Kenntnis, dass die vorberatende Kommission sich gegen eine eigentliche Bildungsplanungsstelle ausgesprochen hat. Wir sind weiterhin überzeugt, dass eine solche Stelle auch mit weinger als zehn Vollzeitpensen erfolgreich arbeiten könnte. Immerhin begrüssen wir aber die Absicht des Erziehungsrates sein Netzwerk zur Strategieentwicklung auszubauen immerhin ein Schritt. Es versteht sich unserer Ansicht nach aber von selbst, dass in diese Arbeit alle Beteiligten an der Schule miteinbezogen werden müssen. Die jetzige Bildungsagenda muss nach unserem Dafürhalten ausgebaut werden. Die Monitoring-Berichte bieten unserer Meinung nach ein Gefäss, in welchem diese strategischen Ziele, inklusive der Meilensteine und konkreter Schritte aufgezeigt werden können. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich nehme gerne auf die verschiedenen Bereiche dieser Berichterstattung Bezug. Zuerst vielleicht eine Bemerkung zur Kritik, die heute wieder angebracht wurde, aber auch in der Kommission, dass wir dies hier für die Zukunft klären, dass es relativ lange dauerte, bis diese parlamentarischen Vorstösse jetzt auch beantwortet wurden mit dieser Botschaft. Bis anhin war es so, gerade auch im Bildungsdepartement, verstehen Sie das nicht als Ausrede, dass wir uns Zeit nahmen, Berichte dann dem Parlament vorzulegen, wenn sie auch einen vollumfassenden Überblick und Aktualität gewährleisten. Das ist jetzt bei diesen Vorlagen gegeben, und das wäre nicht so gewesen, hätten wir Ihnen vor Jahren schon Bericht erstattet. Das wird sich jetzt ändern. Durch das, dass Sie die Fristen ganz klar vorgeben und die Fristen verkürzt haben, werden wir Ihnen in Zukunft sehr viel häufiger Zwischenberichte liefern. Sie müssen sich darauf einstellen, dass sie vom Bildungsdepartement Zwischenberichte erhalten werden, die dann aber vielleicht in der Tiefe und Auslegeordnung nicht so befriedigen, wie es hier jetzt der Fall ist. Zu diesen drei Themen, die wir in dieser Botschaft abhandeln:
Es gibt weitere Veränderungen die wir vorgenommen haben in den letzten Jahren und Monaten und wir sehen jetzt, das ist ganz wichtig, in dieser Botschaft zwei Neuerungen vor. Das eine ist dieser Monitoringbericht, eine wichtige Errungenschaft für die Zukunft, wenn wir das so einführen. Und was wir zusätzlich aufnehmen und vorsehen für die Zukunft, ist dass Geschäfte des Erziehungsrates in zwei Departementen in ein Mitberichtsverfahren gehen müssen. Und zwar in das Finanzdepartement und in das Departement des Innern. Immer dann wenn es für die Gemeinden relevant ist, soll das Departement des Innern sich äussern können, was ihre Haltung ist im Zusammenhang mit den Gemeinden, und so ist neu auch gewährleistet, dass das Finanzdepartement sich über allfällige finanzielle Konsequenzen bei Geschäften des Erziehungsrates äussern kann. Das wollen wir neu auch einführen. Ich möchte das eine oder andere noch aufnehmen, was Ihre Voten betrifft. Die Bildungsagenda wurde erwähnt. Ja, die Bildungsagenda ist verbesserungswürdig. Das war vor fünf Jahren ein Produkt, das wir in ganz kurzer Zeit erarbeitet haben. Wir sind jetzt daran, die Bildungsagenda zu aktualisieren und weiterzuentwickeln. Obschon Sie das nicht wussten, werden wir genau das vorsehen, was angebracht haben, wir werden mehr visionären, zukunftsgerichteten Blickwinkel einnehmen und werden diese Bildungsagenda auch komplexer ausgestalten. Das ist unser erklärtes Ziel, aber haben Sie auch Verständnis, dass wir nur beschränkte Ressourcen zur Verfügung haben und Ihnen da nicht eine Hochglanzbroschüre mit 100 Seiten vorlegen können. Zu den Anträgen der vorberatenden Kommission bzw. der Kommissionsmotion: Die Regierung hat diese Aufträge begutachtet und auch die Motion. Sie ist vollumfänglich einverstanden, deshalb auch keine roten Blätter unsererseits. Wir unterstützen diese Vorschläge, die Sie hier machen. Abschliessend nochmals recht herzlichen Dank für die gute Aufnahme dieses Berichtes. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |
25.4.2017 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Am Ursprung steht unter anderem ein CVP-Postulat aus dem Jahr 2006. Diese 10-jährige Beantwortungszeit ist nicht tolerierbar und darf nicht mehr vorkommen. Dieser Bericht gibt einen guten Überblick über die Strukturen und die verschiedenen lnstrumente im speziellen zur Leistungsmessung und den Erziehungsrat. Positiv bewertet wird auch das klare Bekenntnis zur Gemeindeautonomie, welche in den letzten Jahren im Bildungsbereich gestärkt wurde. Überhaupt nicht aussagekräftig ist der Bericht über das konkrete Monitoring. So werden auch die Fragen aus dem Vorstoss der CVP-GLP-Fraktion nicht vollständig beantwortet. Unter anderem fehlen Ausführung zur Umsetzung schweizerischen Bildungsmonitorings auf kantonaler Ebene, bildungsstatistische Kennzahlen fehlen, Stand der Überprüfungen von Fremdevaluationen sind kein Thema. Vielmehr wird auf die laufende Monitoringserarbeitung durch den Erziehungsrat hingewiesen, wo bislang aber auch nichts Konkretes aufgezeigt werden kann. Immerhin soll dieser Bericht nach der Erarbeitung dem Kantonsrat zugeführt werden (erstmals 2018). Die Leistungsmessung im Schulwesen ist für den Kantonsrat essentiell, um zu sehen wohin sich der Bildungsbereich entwickelt, wo der Kanton steht und wo Anpassungen notwendig sind. Die Fokussierung muss auf den Ergebnissen liegen. Auch die finanziellen Kennzahlen wurden komplett weggelassen. Bei den Finanzen wurde aus der Kommission auch auf den IHK-Bericht verwiesen, welcher übermässige kantonale Kosten aufzeigt. Diese werden vom zuständigen Regierungsrat vehement bestritten? Bislang liegen aber keine anderen Zahlen vor, welche dies unterlegen würden. Um Klarheit zu erhalten wird die Regierung eingeladen, bis zum Budgetprozess 2019 die Finanzkennzahlen der Volksschulträger unter Einbezug eines Vergleichs mit Referenzkantonen zuhanden des Kantonsrates aufzuarbeiten. Der entsprechende Antrag wird von der CVP-GLP-Fraktion unterstützt. Es wurde eine ausführliche Diskussion geführt über die Schaffung einer Stelle für Bildungsplanung bzw. den Erhalt der heutigen Strukturen. Aus Sicht der CVP-GLP-Fraktion soll die heutige Struktur beibehalten werden mit dem Erziehungsrat, welcher im Milizsystem tätig ist. Dies hat sich bewährt und die Konstanz wird nach den vielen Umbrüchen als wichtig erachtet. Die CVP-GLP-Fraktion unterstützt aber die Wahl des Erziehungsrates durch den Kantonsrat. Dies soll das Gremium stärken und eine breitere Abstützung ermöglichen. Zudem muss die Frage geklärt werden, ob genauere Formulierungen notwendig sind für die Aufgaben des Erziehungsrates sowie die Umbenennung in «Bildungsrat». Zu Diskussionen Anlass gab auch die Zuständigkeit in der frühen Förderung. Hier wirken, wie bereits erwähnt, das Departement des Innern, das Gesundheitsdepartement sowie das Bildungsdepartement mit und es kommt immer wieder zu Schnittstellenproblemen. Der entsprechende Antrag wird von der CVP-GLP-Fraktion ebenfalls unterstützt. | Session des Kantonsrates vom 24. und 25. April 2017 |