Geschäft: Stand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.11.01A
TitelStand der Bearbeitung der gutgeheissenen parlamentarischen Vorstösse
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.5.2011
Abschluss6.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Regierung vom 15. März 2011
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 6. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2011Ziff. 1 der Anträge der Staatswirtschaftlichen Kommission (ohne 42.04.17)103Zustimmung0Ablehnung17
6.6.2011Abschreibung der Motion 42.04.1743Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission57Antrag Widmer-Mosnang20
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

beantragt, die Motion 42.04.17 nicht abzuschreiben.

Eine Motion, die die Regierung und die Staatswirtschaftliche Kommission zur Abschreibung beantragt. Die Motion 42.04.17 «Gesetzliche Grundlagen im Heil- und Pflegebereich bei landwirtschaftlichen Nutztieren» wurde im Jahr 2004 überwiesen. Die Regierung hat damals die Motion gutgeheissen. Sechs Jahre vergingen, es passierte nichts. Im letzten Jahr beantragte die Regierung Abschreibung, die Staatswirtschaftliche Kommission verneinte dies. Wir sind nun beim Bericht, und hier bei den Anträgen dieses Jahres sind wir so weit, dass die Regierung wiederum Abschreibung beantragt, die Staatswirtschaftliche Kommission schliesst sich dem an. Speziell ist, dass wir sechs Jahre nichts gehört haben. Wir haben auf S. 49 eine Begründung zur Abschreibung. Es verwundert, dass darin erwähnt wird, dass auf Bundesebene eine ähnliche Motion abgeschrieben wurde. Das stimmt nur bedingt. Die Motion wurde damals abgeschrieben, weil das Bundesparlament einfach überhaupt nicht zur Behandlung kam und dann die Frist abgelaufen wäre. Wir haben diese spezielle Situation im Veterinärgesetzwesen, jenes im Bundesrecht fehlt. Wir haben auf Bundesebene ein Heilmittelgesetz, die Tierarzneimittelverordnung, und wir haben ein Gesetz über die medizinischen Berufe. Veterinärgesetze sind kantonal. Mit meiner Motion vor sieben Jahren wollte ich die Regierung auffordern, das Veterinärgesetz anzupassen und den neusten Begebenheiten Rechnung zu tragen. In diesem Sinne habe ich auch heute Morgen ein Telefonat mit dem Departement führen können. Wir haben uns so weit geeinigt, dass wir, die Motionäre zusammen mit dem Departement und mit dem Kantonstierarzt, nochmals zusammensitzen und die ganze Ausgangslage diskutieren sollten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Dem Antrag der Staatswirtschaftlichen Kommission ist zuzustimmen.

«Nichts ist passiert», ist etwas extrem ausgedrückt. Sehr viel ist passiert in diesen sechs Jahren. Sie wissen, dass das Veterinäramt sein Zuhause gewechselt hat. Es ist nicht mehr im Departement des Volkswirtschaftsdepartementes, sondern durch die Ihnen bekannte Fusion zum Gesundheits- und Verbraucherschutz, zum Gesundheitsdepartement gekommen. Auch auf nationaler Ebene ist einiges passiert in diesen sechs Jahren. Ihre Motion war im Jahr 2004 sicher sehr berechtigt, und die Anliegen wurden auch auf nationaler Ebene ernst genommen. Tierschutzvorschriften wurden verschärft. Aber man hat dahin gehend auch den Tierhaltenden die Möglichkeit gegeben, einen sogenannten Sachkundeausweis erwerben zu können. Wenn Tierhalter diesen Sachkundeausweis erwerben, können Sie sogar Eingriffe, die von Veterinären vorgenommen werden sollten, selbst durchführen. Ein solcher Eingriff kann auch Schmerzausschaltung beinhalten. Beispiele solcher Eingriffe sind unter anderem die Enthornung von Kälbern oder das Kastrieren von Klauentieren.

Das ist gemäss dem Art. 16 des Tierschutzgesetzes so. Ebenfalls sind diverse eidgenössische Gesetze und Verordnungen angepasst worden, welche der Motionär im Ausbildungsbereich ebenfalls im Jahr 2004 anspricht. Da hat es im September 2004 neue Verordnungen gegeben, die beispielsweise darauf hinweisen, dass die Ausbildung von tierärztlichen Praxisassistentinnen und -assistenten anders geregelt ist und sie auch andere Tätigkeiten umsetzen können. Im Bereich der Tätigkeit von Tierheilpraktikerinnen und -praktikern ist es so, dass dies kantonal geregelt ist. Aber da ist man sich in den Kantonen ebenfalls einig, dass invasive Techniken diesbezüglich verboten sein sollen. Aus diesem Grund wurden auch die Regelungen für Heilpraktikerinnen und -praktiker im Humanbereich im Kanton St.Gallen ganz klar gelockert. Jetzt im Bereich des Veterinärwesens hier eine Verschärfung auf kantonaler gesetzlicher Ebene umzusetzen, das ist aus unserer Sicht nicht zielführend. Mit den verschiedenen in der Zwischenzeit auf Bundesebene vorgenommenen Änderungen und Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen sind wir der Meinung, dass ausreichende Grundlagen für eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung der landwirtschaftlichen Nutztiere vorhanden sind. Zusätzliche kantonale Regelungen auf Gesetzesstufe würden zum jetzigen Zeitpunkt keine Verbesserung der Situation bringen. Selbstverständlich möchten wir das Gespräch führen, und Widmer-Mosnang hat es angesprochen, dass er diesbezüglich heute Morgen ein Telefonat führen konnte. Es ist auch so, dass im Veterinärbereich der Kantonstierarzt in Pension geht. Es wird sicher richtig sein, das mit dem neuen Kantonstierarzt, Albert Fritsche, dann zu besprechen. Ich bin überzeugt, dass Sie dem dann sicher zustimmen können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Staatswirtschaftliche Kommission ist natürlich bei der Behandlung dieses Antrages davon ausgegangen, dass der Nationalrat nicht bedingt abgeschrieben hat. Wir hatten auch keine Kenntnisse davon, dass da doch noch die Lösungsfindung in Sicht ist. Die Motionen und Postulate sind sehr wichtige Instrumente des Parlaments. Im Grunde genommen pflegen wir die Praxis, dass Motionen und Postulate nur dann abgeschrieben werden, wenn sie wirklich erledigt sind, und nicht dann, wenn die Erledigung in Aussicht steht. Inhaltlich kann ich dazu keine weitere Stellung nehmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Staatswirtschaftliche Kommission beantragt Ihnen, 18 Motionen und Postulate gemäss der Liste auf S. 48 abzuschreiben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011