Geschäft: Bericht 2011 der Kommission für Aussenbeziehungen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.11.05
TitelBericht 2011 der Kommission für Aussenbeziehungen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung12.5.2011
Abschluss6.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht 2011 der Kommission für Aussenbeziehungen vom 4. April 2011
AntragAntrag Fässler-St.Gallen vom 6. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
6.6.2011Antrag Fässler-St.Gallen zu einem Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates25Zustimmung68Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

Ich bin nun schon etwas enttäuscht über die Ausführungen von Regierungspräsidentin Keller-Sutter. Sie hätte da mit einem mutigen Votum mit Blick auf ihre mögliche zukünftige Tätigkeit in Bern für etwas mehr Transparenz sorgen können. Das will sie offensichtlich nicht. Die Hintergründe kenne ich nicht. Mir wird jetzt unterstellt, ich wolle irgendetwas Verfassungswidriges. Das liegt mir natürlich ausserordentlich fern. Es geht mir nicht darum faktisch der Ständerätin oder dem Ständerat, die den Kanton St.Gallen vertreten, ein Mandat zu erteilen. Es geht mir nur darum, zu wissen, wie sie abstimmen. Und wenn wir 50 Prozent Personal - das sind immerhin akademisch ausgebildete Leute mit entsprechenden Kosten - einsetzen, so müssen wir doch im Sinn eines Controllings bzw. Reportings auch wissen, ob das etwas nützt. Ich weiss nicht, wieso die Ständerätin und der Ständerat da nicht Transparenz schaffen kann, wenn er auf der Gegenseite ebendiese Gegenleistung erhält. Das hat nichts mit gebundenem Mandat zu tun, sondern ausschliesslich mit Transparenz.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Kommission für Aussenbeziehungen hat fix in ihrem Jahresprogramm die Anhörung der Mitglieder des Ständerates des Kantons St.Gallen in ihrer letzten Sitzung im November. Das hatten wir auch im Berichtsjahr. Da wird ein allgemeiner Gedankenaustausch festgehalten, aber natürlich nicht die einzelnen Abstimmungsresultate diskutiert. Die Mitarbeiter des Ständerates hier bei uns im Kanton, die der Staatskanzlei angegliedert wurden, da müssen wir vorwegschicken, dass wir in diesem Parlament mehr bewilligt haben, als heute eingesetzt wird. Diese Stelle wird nur zu einem Teil belegt von dem, was der Kantonsrat dazumal bewilligt hat. Auch mit diesem Mitarbeiter haben wir eine Aussprache. Wir werden diese Aussprache auch dieses Jahr wieder haben und haben das in der Vergangenheit schon geprüft, wie das die Kommission für Aussenbeziehungen wahrnimmt. Aber das hat natürlich, und das muss ich Ihnen nicht weiter erläutern, keinerlei Einfluss auf das Abstimmungsresultat der Ständeräte. Wir können unsere Anliegen dort platzieren. Wir können die Arbeit des Mitarbeiters in einem gewissen Rahmen kontrollieren, aber das ändert nichts an dem Abstimmungsverhalten der Ständeräte. Dass dieses Verhalten ändert, das haben wir am 23. Oktober in der Hand. Dann sind nach meinem Wissen Wahlen und dann können wir entsprechende Mitglieder nach Bern entsenden und dann schauen wir, wie das dann herauskommt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Bericht ist zur Kenntnis zu nehmen.

Aussenbeziehungen gewinnen auf der Ebene der Kantone seit geraumer Zeit an Bedeutung. Interkantonale Vereinbarungen, die Stellung der Konferenz der Kantonsregierungen, der steigende Einfluss der Aussenpolitik auf die Innenpolitik sowie Entscheide von interkantonalen Gremien - Bund, Europäische Union und internationale Organisationen - wirken sich immer stärker auf die Kantone aus. Nach der Kantonsverfassung Art. 74 leitet die Regierung die Zusammenarbeit mit dem Bund, den anderen Kantonen und dem Ausland. Zudem schliesst sie im Rahmen ihrer Zuständigkeiten zwischenstaatliche Vereinbarungen ab. Das Verfassungsrecht überträgt der Regierung in diesem Sinn die Hauptrolle in den Aussenbeziehungen des Kantons. Die Kantonsverfassung bestimmt denn auch die Zuständigkeiten des Kantonsrates im Bereich der Aussenbeziehungen: Es sind dies die Genehmigung und Kündigung von zwischenstaatlichen Verträgen mit Verfassungs- und Gesetzesrang, die Vorgabe von Zielen sowie die Aufsicht über Regierung und Verwaltung, bezogen auf die Aussenbeziehungen des Kantons. Die Kommission für Aussenbeziehungen nimmt diese Themenbereiche für den Kantonsrat wahr.

Der vorliegende Bericht legt ausführlich über die Tätigkeit der Kommission für Aussenbeziehungen Rechenschaft ab. Er zeigt die politischen Geschäfte auf, bei denen die Regierung die Kommission über Entwicklungen und Fragen der Aussenbeziehungen informiert hat. Der Bericht zeigt ferner die Mitwirkung der Kommission bei zwischenstaatlichen Vereinbarungen auf. Die mündliche Berichterstattung soll nicht jedes Geschäft nachzeichnen. Die Informationen entnehmen Sie, geschätzte Mitglieder des Rates, bitte dem vorliegenden Bericht der Kommission.

Ein Thema soll dennoch erwähnt sein, nämlich die Aussenbeziehungen des Kantons St.Gallen und deren Wahrnehmung auf Seiten der Regierung. Die Zusammenarbeit der Kommission für Aussenbeziehungen mit dem Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes, der das Modul Aussenbeziehungen seit Beginn der Amtsdauer 2008/2012 innehatte, war nach einem Prozess des Sich-Findens gut und respektvoll. Aufgrund des Rücktrittes des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartementes hat die Regierung die staatlichen Vertretungen für Aussenbeziehungen sowie allgemeine internationale und interkantonale Organisationen für den Rest der Amtsdauer neu zugewiesen. Als Übergangslösung bis Ende der Amtsdauer 2008/2012 wurde der Einsitz in die verschiedenen Gremien auf verschiedene Regierungsmitglieder aufgeteilt. Die Regierung hält am Grundsatz fest, dass die Aussenbeziehungen nach der Gesamtkonstituierung im Jahr 2012 wieder von einem einzelnen Mitglied der Regierung wahrgenommen werden. Die Kommission unterstützt diese Auffassung und Absicht der Regierung.

Nun, welches Fazit kann aus dem Berichtsjahr gezogen werden? Die internationale und interkantonale Zusammenarbeit der Kantone hat in den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit wird sich noch verstärken.

Die Grenzen zwischen der Aussenpolitik und der Innenpolitik der Kantone sind zunehmend fliessend. Verschiedene politische Bereiche werden auf interkantonale Ebene verlegt, um Problemlösungen zu erarbeiten. Werden interkantonale Verträge ausgearbeitet, so wird Recht geschaffen, das im Kanton direkt Anwendung findet oder jedenfalls das st.gallische Recht beeinflusst. Dies bedingt, dass der Kantonsrat während der Verhandlungen beteiligt werden muss. Andernfalls verliert der Kantonsrat seine Gesetzgebungskompetenz und nicht zuletzt politische Einflussnahme.

Das Verhältnis zwischen Kommission und Regierung hat sich im Berichtsjahr konsolidiert. Ausdruck davon ist unter anderem, dass die Kommission mit Beschlüssen der Regierung zur grenzüberschreitenden Politik vermehrt bedient wurde. Das Berichtsjahr brachte noch eine weitere Erkenntnis: Eine echte Mitwirkung ist nur bei frühem Einbezug des Parlamentes bzw. der Kommission für Aussenbeziehungen möglich. Die Zusammenarbeit weiterzugehen bzw. die vorgezeichnete Praxis weiter zu etablieren, wird eine der wichtigen Kommissionsaufgaben sein.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

beantragt einen Auftrag nach Art. 95 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates mit folgendem Wortlaut: «Die Kommission für Aussenbeziehungen wird beauftragt, in ihrem jährlichen Bericht im Abschnitt 3.5.2 «Stabsmitarbeiter der st.gallischen Mitglieder des Ständerates» aufzuzeigen, zu welchen Geschäften die Regierung welche Haltung eingenommen hat und wie die St.Galler Mitglieder des Ständerates bei diesen Geschäften abgestimmt haben.»

Die Kommission für Aussenbeziehungen geht auch auf diesen Stabsmitarbeiter ein. Wir bezahlen diesen Stabsmitarbeiter in der Staatskanzlei seit dem Jahr 2009 mit einem 50-Prozent-Pensum. Dieser Stabsmitarbeiter wurde angestellt in der Hoffnung, dass sich die Kommunikation zwischen Kanton und Ständerätin bzw. Ständerat verbessern lässt und dass die Interessen des Kantons in Bern umfassender wahrgenommen werden können. Nun würde es natürlich meiner Meinung nach den Rat und auch die ganze Bevölkerung interessieren, ob sich diese Stelle tatsächlich bezahlt macht. Dazu wäre es aber notwendig zu erfahren, zu welchen konkreten Geschäften sich die Regierung gegenüber der Ständerätin bzw. dem Ständerat konkret geäussert hat, welche Haltung die Regierung eingenommen hat zu welchen Geschäften und natürlich auch, ob das gefruchtet hat. Wir müssten also auch wissen, wie die Ständerätin bzw. der Ständerat konkret dann abgestimmt haben. Ich meine, es wäre ein Gebot der Fairness, wenn wir schon erhebliche Mittel einsetzen, dass wir auch erfahren, ob das etwas nützt. Ich meine auch, dass unsere Bevölkerung diesen Anspruch hat. Ich habe natürlich auch konkrete Punkte, die mich zu diesem Auftrag führen. Es ist bekannt, dass Ständerat Eugen David bei KVG-Revisionen konstant die Interessen des Kantons verletzt bzw. schädigt. Er gibt da jeweils einem Verwaltungsratspräsidium den Vorzug, das ihm eine jährlich wiederkehrende zusätzliche Lohnzahlung erbringt. Ich bin der Meinung, das muss und darf transparent gemacht werden. Ich weiss, dass die Ständerätin und der Ständerat nicht ein gebundenes Mandat ausüben. Aber wenn wir schon so viel Geld investieren, dann dürfen wir auch erfahren, ob das etwas nützt. Das gibt uns dann auch die Grundlage in einem nächsten oder übernächsten Bericht, uns zu überlegen, ob diese Stelle tatsächlich im Budget aufrechterhalten werden soll. Ich bitte Sie daher, diesem Auftrag Ihre Zustimmung zu geben. Entgegen der Fussnote geht es natürlich nicht um einen Auftrag an die Regierung, sondern um einen Auftrag an die Kommission für Aussenbeziehungen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Der Antrag Fässler-St.Gallen ist abzulehnen.

Sie entschuldigen, dass ich den Präsidenten der Kommission für Aussenbeziehungen ergänze. Ich mache das als Mitglied dieser Kommission. Es ist schon so, dass Fässler-St.Gallen mit seinem Antrag politische Absichten verfolgt hat. Sonst müssten Sie nicht einen Antrag hier zu unserem Bericht der Kommission für Aussenbeziehungen nutzen, um eine Breitseite gegen Ständerat Eugen David und sein Abstimmungsverhalten zu platzieren. Ich muss Ihnen sagen, ich bin auch dagegen, dass dieser Auftrag angenommen wird, und zwar einfach deshalb: Wenn Sie mal die Aufgaben unserer Kommission zur Kenntnis nehmen, da finden Sie nichts, wo Sie so eine Erfolgskontrolle angeblich zwischen Haltung der Regierung und Abstimmungsverhalten der Ständeräte subsumieren könnten. Wenn Sie Transparenz im Ständerat wollen, dann setzen Sie Ihre Mitglieder ein im eidgenössischen Parlament. Dort ist der Platz für Transparenz und nicht hier, wenn Sie diese Stelle nicht mehr bewilligen wollen. Im November besteht bei der Budgetberatung Gelegenheit dazu. Dann können Sie diesen Kredit streichen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011