Geschäft: Gültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Agnes Haag, St.Gallen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer01.11.03
TitelGültigkeit der Wahl eines Ersatzmitglieds (Agnes Haag, St.Gallen)
ArtKR Mutation Validierung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung11.5.2011
Abschluss6.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 17. Mai 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

Präsident der Rechtspflegekommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie Sie der Botschaft der Regierung vom 17. Mai 2011 entnehmen können, ist im Kantonsrat nach dem Rücktritt von Bernadette Bachmann, St.Gallen, eine Vakanz eingetreten. Die Prüfung der Gültigkeit der Wahl von Ersatzmitgliedern hat nach Art. 14bis Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates der Präsident der Rechtspflegekommission vorzunehmen. Ich habe diese Prüfung anhand der mir vorgelegten Unterlagen durchgeführt. Bernadette Bachmann, St.Gallen, wurde als Vertreterin der Liste Nr. 4 (SP Sozialdemokratische Partei und Gewerkschaften, Frauenliste) des Wahlkreises St.Gallen in den Kantonsrat gewählt. Das erste Ersatzmitglied, Dorothea Boesch-Pankow, St.Gallen, verzichtete mit Schreiben vom 23. April 2011 unwiderruflich bis zum Ende der laufenden Amtsdauer auf das Mandat. Das zweite Ersatzmitglied, Agnes Haag, St.Gallen, erklärte sich mit Schreiben vom 28. April 2011 bereit, die Wahl anzunehmen. Ich kann Ihnen somit die Rechtmässigkeit der Wahl von Agnes Haag, St.Gallen, bestätigen und ersuche Sie, die Gültigkeit festzustellen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011