Geschäft: Kommt der Kanton St.Gallen seinen gesetzlichen Verpflichtungen bei der Fahrzeugkontrolle noch nach? (Titel der Antwort: Situation bei den periodischen Fahrzeugprüfungen)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.32
TitelKommt der Kanton St.Gallen seinen gesetzlichen Verpflichtungen bei der Fahrzeugkontrolle noch nach? (Titel der Antwort: Situation bei den periodischen Fahrzeugprüfungen)
ArtKR Interpellation
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung6.6.2011
Abschluss30.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 20. September 2011
VorstossWortlaut vom 6. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2011Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Die Regierung stellt, wie ich, Mängel bei der Einhaltung der gesetzlichen Fristen bei den Fahrzeugprüfungen fest. Unbestritten ist, dass das Strassenverkehrsamt den Vorschriften bei der jährlichen Prüfung von Lastwagen, Sattelschleppern, Cars und Kleinbussen nachkommt. Hier handelt es sich auch um internationale Bestimmungen, und diese Fahrzeuge dürften sonst, wenn diese jährlichen Prüfungen ausfallen, im europäischen Ausland nicht mehr verkehren. Die Regierung listet die Gründe auf, welche dazu führen, dass vor allem Personenwagen nicht mehr innert der vom Gesetz vorgeschriebenen Zeit geprüft werden können. Nebst dem Anstieg des Motorfahrzeugbestandes um 22 Prozent seit dem Jahr 2000 fallen hier vor allem die seit zwei Jahren sehr stark angestiegenen Direktimporte ins Gewicht. Diese Fahrzeuge müssen innert kürzester Frist von den Experten geprüft werden, und erst dann dürfen diese Importfahrzeuge in der Schweiz verkehren. Dies ist einer der Hauptgründe für die Pendenzen, und es ist auch nicht abzusehen, dass sich dies in der nächsten Zeit ändert. Fakt ist: Die Rückstände bei den periodischen Fahrzeugprüfungen nehmen immer mehr zu. Die gesetzlichen Vorschriften werden auch in absehbarer Zeit nicht eingehalten werden können. Es kann nicht sein, dass der Kanton St.Gallen wissentlich seine gesetzlichen Verpflichtungen nicht erfüllt. Gesetze müssen eingehalten werden. Und wenn dies nicht der Fall ist, müssen Anstrengungen unternommen werden, diese Gesetze zu ändern oder gar aufzuheben. Die Experten des Strassenverkehrsamtes stossen an ihre Grenzen. Die permanente Überbelastung ist dem Arbeitsklima nicht förderlich und schadet der Gesundheit der Mitarbeitenden. Die Situation wird sich für die Experten auch in den nächsten Jahren mit dem steigenden Fahrzeugbestand und den wohl anhaltenden Prüfungen von lmportfahrzeugen nicht verändern, und es ist nicht absehbar, wann die Rückstände aufgearbeitet werden können. Ich hatte gestern deshalb anlässlich der Budgetdebatte einen Antrag für die Anstellung von zusätzlich drei Experten gestellt. Dieser wurde bekanntlich abgelehnt, und somit wird das Problem so nicht gelöst und wohl weiter vor sich hergeschoben.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011