Geschäft: Korrekturen in der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.11.16
TitelKorrekturen in der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen
ArtKR Motion
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung27.4.2011
Abschluss3.6.2013
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 17. Mai 2011
VorstossGeänderter Wortlaut vom 27. September 2011
VorstossWortlaut vom 27. April 2011
AntragAntrag Chandiramani-Rapperswil-Jona/Gartmann-Mels/Thalmann-Kirchberg vom 26. September 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.9.2011Gutheissung mit geändertem Wortlaut55Zustimmung51Ablehnung14
27.9.2011Eintreten55Zustimmung50Ablehnung15
Statements
DatumTypWortlautSession
27.9.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Eigentümer und Pächter von zwei Restaurants in Kirchberg offen. Auf die Motion ist einzutreten.

In einem Restaurant haben wir ein Raucherzimmer, im anderen nicht. Wir mussten uns in den letzten Jahren nicht über Umsatzeinbussen beklagen. Trotzdem setze ich mich vehement dafür ein, dass bediente Fumoirs in Zukunft wieder möglich sind. Die jetzige Verordnung mit unbedienten Fumoirs beinhaltet klare Widersprüche. Aus diesem Grund muss das Gesetz angepasst werden und anschliessend auch die entsprechende Verordnung. Viele Restaurants haben ihre Raucherzimmer an prominenter Lage im Eingangsbereich oder im Restaurant platziert. Somit hat jeder pflichtbewusste Gastronom ein Interesse, dass sich das Raucherzimmer in einem sauberen und ansprechenden Zustand präsentiert. Weiter schreibt auch das Lebensmittelgesetz vor, dass gastwirtschaftliche Räume gereinigt und aufgeräumt werden müssen. Diesbezüglich hat die geltende Verordnung über den Schutz vor dem Passivrauchen ein Betretungsrecht zugelassen. In der Praxis heisst dies Folgendes: Das Servicepersonal muss im Raucherzimmer Reinigungsarbeiten durchführen, also Tische reinigen, Aschenbecher leeren, Fenster reinigen usw. Bringt das Servicepersonal im gleichen Arbeitsgang ein Getränk mit, macht man sich strafbar. Das verstehen die Gäste wirklich nicht. Was ist zum Beispiel, wenn man einer älteren Person helfen muss, ins Fumoir zu gelangen? Das kann beispielsweise auch in Altersheimen vorkommen, welche ein Fumoir eingerichtet haben. Ist das eine erlaubte Servicetätigkeit? Um solche und weitere Unklarheiten zu beseitigen, ist die Bedienung im Raucherzimmer zu erlauben. Die Motionäre wollen keine Raucherrestaurants mehr. Das ist an dieser Stelle klar und ausdrücklich zu erwähnen. Mit der Zulassung von bedienten Raucherzimmern kann im Kanton St.Gallen auch eine massive Benachteiligung gegenüber den Nachbarkantonen minimal abgefedert werden. Andere Kantone, wie z.B. der Kanton Thurgau, an welchen wir in Kirchberg grenzen, kennen nach wie vor Raucherrestaurants. Die Abwanderung von Gästen in die Restaurants dieser Kantone ist in unserer Region markant spürbar. Hier appelliere ich ausdrücklich an alle Gewerbevertreter in diesem Saal. Ein anderer Vergleich: In der Landwirtschaft besteht die Auflage, dass gewisse Flächen nicht oder nur teilweise bewirtschaftet werden dürfen. Dort bekommt man aber für diese ungenutzten Flächen noch Geld. Das wollen wir in der Gastronomie nicht. Wir wollen nur, dass die Gastwirte selber entscheiden können, ob sie ein gesetzlich zugelassenes Raucherzimmer betreiben wollen oder nicht, und, wenn sie sich für ein Raucherzimmer entschieden haben, darin auch Umsatz machen und als echte Gastgeber auftreten können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

beantragt im Namen von Gartmann-Mels, Thalmann-Kirchberg und in eigenem Namen Gutheissung mit folgendem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit eine Bedienung im Raucherzimmer erlaubt ist.»

Die Gesetzgebung über den Schutz vor Passivrauchen ist eine komplizierte Sache: Wir haben ein Bundesgesetz und 26 kantonale Gesetze. Diese Motion war effektiv kompliziert, wir haben sie deshalb bei gleichem Inhalt gekürzt und vereinfacht. Zur Begründung: Die Regierung verweist auf die Unzulässigkeit, mit einer Motion nach Art. 111 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates Verordnungen anzupassen. Deshalb haben wir den Wortlaut geändert. Ein weiterer Grund ist das Problem der Rechtssicherheit: Es widerspricht dem gesunden Menschenverstand, dass ein Wirt keinen Kaffee bringen darf, geschlossene Flaschen jedoch schon, dass er keine Behinderten unterstützen und nicht einmal Erste Hilfe leisten darf. Ein weiterer Grund ist der wirtschaftliche Aspekt: Wenn die Nachbarkantone eine Bedienung im Fumoir erlauben, wandern die Gäste ab, bei uns im See- und Gasterland nach Glarus, Schwyz und Zürich. Dies ist existenzgefährdend für die Wirte und muss geändert werden. Eine Klammerbemerkung: Das Wirtshaus in Schänis, welches eigentlich der Anlass für die Interpellation und die Motion war, ist geschlossen. Das ist eine traurige Sache und darf nicht mehr vorkommen. Zusammengefasst: Rauchverbot in Restaurants ja, Bedienungsverbot im Fumoir nein – wir müssen da einfach gerecht sein. Ich danke Ihnen, wenn Sie dieser Kompromisslösung zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Auf die Motion ist nicht einzutreten und dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Hier geht es nicht um den Willen von einigen wenigen, die nicht akzeptieren können, was unsere Bevölkerung im Jahr 2009 entschieden hat. Neben der Achtung des Volkswillens geht es aber auch um den Schutz der Mitarbeitenden, um den Schutz des Servicepersonals. Dies hat zu einem grossen Teil dazu beigetragen, dass die Bevölkerung mit 59 Prozent der Stimmen Ja gesagt hat zu unbedienten Fumoirs. Alt Regierungsrat Schönenberger hat jeweils von einer «politischen Schamgrenze» gesprochen: Wenn man eine Volksabstimmung durchgeführt hat, sei es nicht opportun, innerhalb von fünf Jahren dasselbe Thema erneut politisch zu diskutieren. Ich möchte Sie bitten, diesen Grundsatz in Respektierung der Volksmeinung auch in diesem Fall einzuhalten. Den Berichten unserer Lebensmittelkontrolleure entnehme ich, dass in der Regel keine Probleme bestehen. Die Wirtinnen und Wirte haben sich sehr gut arrangiert, aber man muss eben auch ein bisschen wollen. Es geht nicht darum, dass wir jetzt eine Rechtsunsicherheit hätten. Im Gegenteil: Ich habe viele positive Zuschriften erhalten, auch von Wirtinnen und Wirten, die besagen, dass endlich wieder Rechtssicherheit bestehe.

Zu Thalmann-St.Gallen: Sie haben gesagt, Sie hätten keine Einbussen zu verzeichnen. Ich rechne es Ihnen hoch an, dass Sie dies hier ehrlich darlegen, und gönne es Ihnen auch von Herzen. So wie Sie argumentieren auch viele Wirtinnen und Wirte und sagen, sie hätten sogar wieder mehr Umsatz als vorher. Nun stellen Sie sich aber vor, wir hätten bediente Fumoirs in dem von Ihnen vorgeschlagenen Sinn: Man darf da einmal mit dem Waschlappen in das Fumoir hinein, ein paar Gläser abräumen und gerade noch Gäste bedienen. Da muss man sich fragen, wie sich dies auf die Rechtssicherheit auswirkt, wenn das Reinigungspersonal zusätzlich das Servicepersonal wird. Das kann es wohl nicht sein. Wenn dieser Motion zugestimmt würde, hätten wir genau wieder eine Rechtsunsicherheit, über die wir lange genug in unserem Kanton diskutiert haben. Zudem gelangt im Jahr 2012 oder 2013 eine eidgenössische Volksinitiative zur Abstimmung, die ebenfalls unbediente Fumoirs fordert. Dann können Sie noch einmal in den Abstimmungskampf steigen und versuchen, diesen Anliegen schweizweit zur Umsetzung zu verhelfen. Ich bitte Sie, im Sinne der Transparenz, der Rechtssicherheit und des Schutzes des Servicepersonals auf die Motion nicht einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Zu Regierungsrätin Hanselmann: Sie haben mich herausgefordert und die Sachlage so dargestellt, als ob diese gesetzeswidrig sei. Ich will nochmals betonen: Wir wollen im Bereich der Raucherzimmer nur die Lösung, wie sie auf eidgenössischer Ebene angewendet wird, und diese kann ja wohl nicht gesetzeswidrig sein.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Ich war als Vertreter der kantonalen Ärztegesellschaft Mitglied des damaligen Initiativkomitees «Schutz vor Passivrauchen». Wir haben dieses Geschäft nun zigmal in diesem Rat debattiert. Die Argumente sind hüben wie drüben bekannt, und irgendeinmal wird es langweilig, immer über das Gleiche zu sprechen. Zu Thalmann-Kirchberg: Das Volk hat nicht über eine Verordnung, sondern über ein Gesetz mit unbedienten Fumoirs abgestimmt und diesem mit einem Stimmenverhältnis von 59,3 zu 40,7 Prozent zugestimmt. Ich bitte Sie, den Volkswillen zu beachten, und gehe davon aus, dass – falls dieser Motion zugestimmt wird – Sie als Demokraten das Ratsreferendum unterstützen, damit das Volk halt nochmals darüber abstimmen kann. Ich denke, auch das Volk wird langsam müde, immer über die gleiche Frage zu befinden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Wir befürworten den Antrag der Regierung auf Nichteintreten und lehnen die Änderung der Gesetzgebung zum Schutz vor Passivrauchen entschieden ab. Wir lehnen auch die Gutheissung mit geändertem Wortlaut ab. 30 Prozent unserer Bevölkerung rauchen, 70 Prozent rauchen nicht. 59 Prozent der St.Galler Bevölkerung stimmten im Jahr 2009 der Initiative «Schutz vor Passivrauchen» zu. Der Volksentscheid, das Gesetz und die Verordnung sind klar und deutlich. Die Regeln sind allen bekannt und für alle gleich. Die Vorgeschichte zum IV. Nachtrag zum Gesundheitsgesetz mit all ihren Auswüchsen, Unklarheiten und Irrwegen sind uns allen noch in Erinnerung. Der damalige kantonsrätliche Irrweg führte zu Rechtsunsicherheit und in der Folge zur erwähnten Initiative, die vom Volk deutlich angenommen wurde. Was mit der vorliegenden Motion erreicht werden soll, kann man – ohne benebelt zu sein – als reine Zwängerei bezeichnen. Abstruse Einzelfälle werden breitgeschlagen und als grosse Vollzugsschwierigkeiten dramatisiert. Von Hereinschmuggeln und Übereifer ist die Rede. Die Frage ist nur, wer hier übereifrig ist und was schmuggeln will. Diese Motion ist eine verkappte Hintertür zum Raucherlokal. Sie will nichts anderes als einen klaren Volksentscheid in Schall und Rauch auflösen – und das von Vertreterinnen und Vertretern, die sonst den Volkswillen sehr gerne zitieren.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Es kann nicht sein, dass ein Wirt in seinen eigenen vier Wänden gebüsst werden kann, wenn er jemanden in einem Fumoir bedient. Er muss nicht bedienen, soll aber bedienen können.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011