Geschäft: Betreuungszulage für pflegende Angehörige
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 42.11.03 |
Titel | Betreuungszulage für pflegende Angehörige |
Art | KR Motion |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 26.4.2011 |
Abschluss | 28.9.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Person | Beteiligung - Ammann-Rüthi | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Hasler-Widnau | 27.6.2024 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
28.9.2011 | Eintreten | 20 | Zustimmung | 72 | Ablehnung | 28 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.9.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Wenn man den Wortlaut der Motion liest, könnte man durchaus Sympathien für diesen Vorstoss haben. Es muss tatsächlich im Sinne von uns allen sein, dass wir in Zukunft Wege gehen, die ermöglichen, dass Pflegebedürftige länger zu Hause behalten werden können. In diesem Sinn ist dieser Vorstoss zu unterstützen. Auf der anderen Seite erstaunt uns, wenn man anschliessend die Antwort der Regierung liest, wie viele Kassen es bereits gibt, die pflegende Angehörige unterstützen. Aus diesem Grund ist die SVP-Fraktion für Nichteintreten auf diese Motion, obwohl das Thema für uns noch nicht ganz vom Tisch ist. Lassen wir ersteinmal die Pflegefinanzierung greifen, die ab dem Jahr 2012 in Kraft ist. Nachher können wir vielleicht in einem späteren Zeitpunkt entsprechende Massnahmen in Angriff nehmen. Meine Vorrednerin hat es gesagt, für die SVP-Fraktion ist nicht ganz klar abschätzbar, welche finanzielle Auswirkung ein solcher Beitrag oder wie man das auch nennen will, haben würde. Ich glaube, das steht momentan nicht zur Diskussion bei der Finanzlage im Kanton St.Gallen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Die Regierung führt in ihrer Begründung auf, welche Art von Unterstützung finanzieller Art heute bereits existiert. Insbesondere hat dieses Jahr die Erhöhung der Hilflosenentschädigung bzw. die Einführung der Hilflosenentschädigung leichten Grades für zuhause lebende Personen eine Entlastung gebracht. Ich denke, diese entspricht in etwa der gleichen Höhe der Betreuungszulagen in Freiburg. Für die SP-Fraktion wesentlich ist ebenfalls die im Rahmen der 4. IV-Revision vorgesehene Einführung des Assistenzbeitrages. Das ist auch der Grund, warum wir nicht auf diese Motion eintreten. Wir möchten aber ganz klar festhalten, dass die pflegenden Angehörigen sehr viel für unsere Gesellschaft leisten, was wir zu würdigen wissen. Sie sind dabei zu unterstützen, aber wir sind der Überzeugung, dass bereits genügend andere Instrumente vorhanden sind. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Auf die Motion ist einzutreten. Wir danken der Regierung für die ausführliche Antwort mit der Aufzählung der Unterstützungsleistungen an pflegebedürftige Personen, die jetzt schon angeboten werden. Zu den Fakten: In der Schweiz leben heute 125'000 pflegebedürftige Personen über 65 Jahre, die je zur Hälfte stationär in Heimen und zur anderen Hälfte zu Hause betreut und gepflegt werden. Die Zahl der Pflegefälle wird bis ins Jahr 2030 auf 180'000 anwachsen und unsere Sozialwerke an den Rand ihrer Belastbarkeit bringen. Der Pflege und der Betreuung durch Familienangehörige wird dabei eine zentrale Bedeutung zukommen. Heute schon investieren Angehörige sehr viel Zeit in die Pflege von Familienmitgliedern - meistens viel mehr Zeit als sie möchten und ihrer eigenen Gesundheit zuträglich ist. Damit sie diesen Aufwand überhaupt bewerkstelligen können, treten Angehörige in ihrem beruflichen Engagement kürzer, verzichten auf Freizeit und nehmen meist auch gewichtige finanzielle Einbussen in Kauf. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen und der wachsenden Zahl Kinderloser wird sich die Nachfrage nach professioneller Pflege markant ausweiten. So werden laut Bundesamt für Statistik die Kosten für die Langzeitpflege von heute rund 8 Mrd. Franken auf jährlich über 17 Mrd. Franken ansteigen. Bei diesen immensen Zahlen sind jedoch nur die Heim- und Spitexkosten gerechnet, nicht aber die Leistungen der pflegenden Angehörigen, die schlicht und einfach unbezahlbar sind. Zwei Drittel der pflegenden Angehörigen sind Frauen, von denen die Hälfte ihren Partner und ein Drittel einen Elternteil pflegen. Das Drittel Männer pflegt mehrheitlich ihre Partnerinnen. Laut der Studie «SwissAgeCare-2010» ist die Motivation für die Übernahme der Betreuungsaufgabe mehrheitlich Liebe und Zuneigung, Pflichtgefühl, aber auch der Mangel an Alternativen. Nicht zuletzt spielen auch finanzielle Überlegungen eine entscheidende Rolle. Diese pflegenden Angehörigen entlasten somit den Staatshaushalt massiv indem sie frühzeitige Heimeinweisungen verhindern. Diese Entlastung fällt seit der Neuordnung der Pflegefinanzierung, welche den Kanton und die Gemeinden beträchtliche finanzielle Mittel kostet, noch stärker ins Gewicht. Angesichts all dieser Tatsachen erscheint der Ausbau und die Förderung der Pflege durch Angehörige im eigenen Zuhause mehr als sinnvoll und erstrebenswert. So könnte erreicht werden, dass Pflegebedürftige länger in ihrer gewohnten Umgebung verbleiben und ihre sozialen Kontakte weiter pflegen können, was wesentlich zu ihrem Wohlbefinden beitragen würde. Übrigens steht im kantonalen Leitbild «Gesundheit» aus dem Jahr 2002 im Leitsatz 11: «Zuhause betreuen, Patientinnen und Patienten aller Altersgruppen sind solange als möglich in ihrer gewohnten Umgebung zu behandeln, zu pflegen und zu betreuen.» Der Kanton Freiburg und die meisten unserer Nachbarstaaten kennen bereits heute Zulagen für betreuende Angehörige. Der Kanton Freiburg unterstützt pflegende und betreuende Angehörige mit 25 Franken je Tag. Er beweist damit, dass Zulagen an helfende Angehörige auch auf kantonaler Ebene durchaus möglich und realisierbar sind. Mit der Einführung einer Betreuungszulage könnten Familienangehörige finanziell unterstützt, zusätzlich motiviert und ihre immensen Leistungen anerkannt werden. Wir sind uns bewusst, dass in Anbetracht der schwierigen Finanzlage unseres Kantons die Motion zeitlich nicht ideal zur Beratung steht. Langfristig wird diese Betreuungszulage den Staat aber weniger kosten als frühzeitige Heimeintritte infolge fehlender Betreuung zuhause. Eines ist klar, wir kommen mittel- und langfristig nicht darum herum, den Helfern zu helfen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten. Es ist für uns unbestritten, pflegende Angehörige leisten grosse Arbeit, die Dank und Anerkennung verdienen. Das erkannte auch Bundesrat und Parlament und führt mit der 10. AHV-Revision Betreuungsgutschriften ein, die Verwandte im selben Haushalt beziehen können bzw. werden sie Ihnen bei der AHV gutgeschrieben. Zudem bringen die Neuordnung der Pflegefinanzierung und weitere Verbesserungen, welche die Regierung in ihrer Begründung aufführt, eine Entlastung. Die CVP-Fraktion spricht sich ganz klar für rigorose Sparmassnahmen aus; das habe ich gelesen. Die Forderung nach neuen Ausgaben liegt nun wahrlich quer in der Landschaft. Wenn schon Entschädigungen im Sinn einer Anerkennung, wie das Hasler-Widnau ausgesprochen hat, ausgerichtet werden sollen, sind wir von der FDP-Fraktion der Meinung, dass diese Anerkennung von den Gemeinden kommen muss. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Auf die Motion ist nicht einzutreten. Das Wesentliche ist gesagt. Ich glaube, wir haben Übereinstimmung in der Sache, dass die Arbeit der pflegenden Angehörigen ein unschätzbaren Wert darstellt und dass der immer wieder gewürdigt werden muss - nicht nur im Kleinen sondern auch im Grossen. Wir sind uns aber auch einig, dass wir im Moment auch neue Erfahrungen machen müssen mit der Pflegefinanzierung und dem Assistenzbeitrag, mit den ganzen Veränderungen die auch die Verdoppelung der Hilflosenentschädigung gebracht hat. Es scheint sinnvoll zu sein, wenn man sich zu einem geeigneteren Zeitpunkt mit diesen Auswirkungen auseinandersetzt und die Unterstützung von betagten Menschen prüft, damit sie möglichst lange in ihrem Umfeld bleiben können, nicht nur mit Spitex und Dienstleistungen solcher Art, sondern vor Ort. Aber wir haben in dieser Session das Sparpaket beschlossen. Wir haben denjenigen ein Opfer abgerungen, die auf fremde Hilfe angewiesen sind, die nicht von Angehörigen betreut werden können und von daher ist es natürlich sehr schwierig, Argumente zu finden, ein neues Instrument aufzubauen bzw. eine neue Verteilung in einem Bereich zu machen, der noch wenig erforscht ist, auch wenn die Zielsetzung durchaus die Sympathie aller geniessen wird. Es heisst nicht, dass das Thema nicht wichtig wäre und vom Tisch ist, aber im Moment nicht opportun. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |