Geschäft: Energieförderprogramm stärken

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.11.09
TitelEnergieförderprogramm stärken
ArtKR Motion
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung26.4.2011
Abschluss27.9.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 26. April 2011
AntragAntrag der Regierung vom 16. August 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.9.2011Rückkommensantrag Boppart-Andwil47Zustimmung53Ablehnung20
27.9.2011Eintreten43Zustimmung49Ablehnung28
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

macht den Antrag auf Dringlicherklärung von einer Stellungnahme von Regierungsrat Haag abhängig.

Gestern vor 25 Jahren passierte der erste Super-GAU in Tschernobyl. In Japan hat sich dies wiederholt. Wir müssen in dieser Thematik vorwärtskommen und uns von der Atomenergie lösen. Den Vorstoss haben wir darum als dringlich eingereicht, weil er budgetrelevant ist. Es geht darum, dass man die Sparmassnahmen Nr. 41 und 42, die wir im Geschäft 33.11.09 «Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes» in der Februarsession 2011 beschlossen haben, aussetzt, damit man im Bereich Energie diese Fördermassnahmen reaktivieren kann. Falls die Dringlicherklärung für eine Aufnahme in den Voranschlag 2012 nötig ist, halten wir daran fest. Ich habe aber von Regierungsrat Haag jetzt vernommen, dass dies auch in einer späteren Session möglich wäre. Ich möchte im Moment also nicht über die Dringlichkeit abstimmen, sondern zuerst hören, was uns Regierungsrat Haag zu diesem Geschäft zu berichten weiss. Er wird auch über andere Vorstösse zur gleichen Thematik sprechen. Wenn es möglich ist, möchte ich beliebt machen, diese Abstimmung zurückzustellen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

zieht den Antrag auf Dringlicherklärung zurück.

Die Ausführungen von Regierungsrat Haag waren interessant und zielführend. Wir gehen davon aus, dass es auf den Voranschlag 2012 hin möglich ist, diese Sachen alle zu behandeln.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag auf Dringlicherklärung ist abzulehnen.

Ereignisse in den letzten zwölf Monaten wie die Ölkatastrophe im Golf von Mexiko, das Reaktorunglück in Fukushima und die politischen Unruhen in Nordafrika haben uns eindringlich gezeigt, dass unsere Energieversorgung verletzlich und mit erheblichen Risiken für Mensch und Natur behaftet ist. Die Folgen für Politik, Wirtschaft und Gesellschaft können heute noch nicht abschliessend beurteilt werden. Klar ist aber, dass zur Sicherung der Energieversorgung und unseres hohen Lebensstandards Massnahmen für mehr Energieeffizienz und den Ausbau einheimischer und erneuerbarer Energiequellen unerlässlich sind. Weiter will die Schweiz ihre Rolle als Drehscheibe und Handelsplatz im europäischen Strommarkt auch in Zukunft behalten. Sie verhandelt deshalb mit der Europäischen Union über ein Energieabkommen. Gegenstand des Abkommens wird neben der Strommarktliberalisierung auch ein markanter Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energie an der Energieversorgung auf über 20 Prozent sein. Hier geht es nicht nur um Strom, sondern auch um den Energieaufwand für die Mobilität und unsere Gebäude. Mit dem Energiekonzept hat der Kanton St.Gallen die Weichen für eine nachhaltige Energieversorgung gestellt. Die damit verbundenen Aufgaben müssen jedoch energisch und konsequenter vorangetrieben werden. Es ist offensichtlich: Unsere Klima-, Umwelt- und Energiepolitik hat eine neue Dimension erhalten. Diese drei Dinge gehören zusammen und dürfen nicht einseitig gegeneinander ausgespielt werden.

In den eidgenössischen Räten wurden in der Frühjahrssession 2011 über 70 Vorstösse zum Thema Energie eingereicht. Sie werden in der Sommersession 2011 separat behandelt. Zur Unterstützung der parlamentarischen Debatte werden vom Bund die Energieszenarien bis zur Sommersession 2011 überarbeitet und insbesondere Szenarien zum Stromangebot entworfen und beurteilt:

  • Szenario 1: Weiterführung des bisherigen Strommixes mit allfälligem vorzeitigen Ersatz der ältesten drei Kernkraftwerke mit höchstmöglicher Sicherheit;

  • Szenario 2: Kein Ersatz der bestehenden Kernkraftwerke am Ende der Betriebszeit;

  • Szenario 3: Vorzeitiger Ausstieg aus der Kernenergie, bestehende Kernkraftwerke werden vor ihrer sicherheitstechnischen Betriebszeit abgestellt.

Der Bundesrat möchte die Potenziale, die zusätzlichen Fördermassnahmen und den Zeitbedarf kennen. Gleichzeitig wird er in Zusammenarbeit mit den Kantonen die energiepolitischen Massnahmen erarbeiten, die wirkungsvoll sind und auch umgesetzt werden können. Auf der Grundlage der Beschlüsse der Sommersession 2011 wird der Bundesrat einen Aktionsplan Strom verabschieden. Daraus entstehen Aufgaben sowohl für den Bund als auch für die Kantone.

Zusammengefasst fehlen zum heutigen Zeitpunkt die wichtigen Grundlagen, um energiepolitisch zielführende Entscheide fällen zu können. Solche Entscheide müssen wohl in die Bundespolitik eingebettet werden. Die Regierung wird aufgrund der im Juni vorliegenden Fakten die Situation bis zur Septembersession 2011 beurteilen, sämtliche vorliegenden und noch eingehenden Vorstösse dieses Parlamentes sorgfältig analysieren und Ihnen die erforderlichen Massnahmen dann gesamthaft vorschlagen. Neben den in der Motion genannten Massnahmen kann die Beurteilung durchaus zeigen, dass andere und allenfalls zusätzliche Massnahmen und Mittel für die Erreichung der energiepolitischen Ziele nötig sein werden. Die Regierung wird gegebenenfalls im Voranschlag 2012 oder nötigenfalls im Rahmen eines Nachtragskredites die erforderlichen Mittel für das Jahr 2012 und allenfalls folgende Jahre beantragen. Im Weiteren sieht die Regierung vor, das Förderprogramm Energie 2008–2012 durch ein neues Programm ab dem Jahr 2013 abzulösen. Dazu wird sie dem Kantonsrat in der Novembersession 2011 einen Sonderkredit unterbreiten, der auch beinhaltet, was wir speziell fördern wollen. Aus den genannten Gründen ist die Dringlichkeit der Motion zum jetzigen Zeitpunkt nicht gegeben.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.9.2011Wortmeldung

beantragt eine zweite Abstimmung über den Antrag der Regierung auf Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Meines Erachtens ist jetzt ein Abstimmungsfehler passiert. Wir haben zwar über die Motion «Energieförderprogramm stärken» befunden, nicht aber über den Antrag der Regierung. Es hat niemand Nichteintreten auf den Antrag der Regierung beantragt. Die Motion «Energieförderprogramm stärken», zu der ich gerne ein Ja gehabt hätte, ist knapp abgelehnt worden. Aber der Antrag der Regierung mit der Gutheissungsempfehlung steht doch nach wie vor im Raum. Darüber müssen wir doch noch befinden.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Es hat ja niemand einen Nichteintretensantrag gestellt zum roten Blatt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Aber dann müsste der Rat auf die Motion eintreten, damit er den Antrag der Regierung behandeln kann.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Der Rat ist mit 49:43 Stimmen auf die Motion nicht eingetreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Kann ich das Votum von Boppart-Andwil aufnehmen als einen Rückkommensantrag?

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Das wurde beim vorletzten Geschäft auch so - aus meiner Sicht richtig - gemacht.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Das Erfreuliche am Antrag der Regierung vom 16. August 2011 ist das Wort «Gutheissung». Es steht nichts von Umwandlung. Die Regierung ist also bereit, das Energieprogramm zu stärken. Dabei müssen wir kein Postulat abwarten und dabei müssen wir auch keine Verhandlungen mit den Energiekonzernen abwarten. Leider will die Regierung das Programm aber nicht in derselben Weise stärken, wie es die Motionäre wollen. Sie möchte weniger weit gehen und unverbindlich bleiben. Sie spricht in ihrer Antwort auf dem roten Blatt von punktueller Ergänzung des Energieförderungsprogramms 2008-2012. Ich als Motionär bringe es auf den Punkt: Punktuelle Verbesserungen genügen nicht. Wir wollen die im Februar beschlossenen Sparmassnahmen im Energiebereich aussetzen. Das ist die Forderung der Motion vom 26. April 2011.

Auf die Förderung der angewandten Energieforschung und -entwicklung soll nicht verzichtet werden, d.h. Aussetzung der Massnahme 41 aus dem Geschäft 33.11.09 «Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes», das der Kantonsrat in der Februarsession 2011 beraten hat. Auf die Bauherrenbegleitung soll nicht verzichtet werden, d.h. die Aussetzung der Massnahme 42. Der Verzicht auf diese zwei Sparmassnahmen belastet die Staatsrechnung jährlich mit 2 bis 2,5 Mio. Franken. Dieser Betrag muss uns die Sache wert sein. Aufwand und Ertrag werden hier in einem sehr erfreulichen Verhältnis stehen. Es entsteht nämlich durch diese Investition Wertschöpfung in unserem eigenen Kanton. So wissen wir konkret, wie und vor allem mit wie viel Geld das dringend nötige Energieförderprogramm gestärkt wird. Dem Antrag der Regierung mit den gut gemeinten Worten stimmen wir zu, aber keinem einzigen Frankenbetrag. Punktuelle Ergänzungen und die Absicht, das Programm ab dem Jahr 2013 auszubauen, ohne verbindlich zu sagen, wo und um wie viel, genügen nicht – diese sind zu schwach, zu schwammig, zu unverbindlich und somit ungenügend.

Die SP-Fraktion will im Energiebereich eindeutige und nachhaltige Zeichen setzen. Regierungsrat Haag hat es gesagt: Spätestens nach Fukushima muss doch jeder und jedem klar sein, dass wir alles daransetzen müssen, um den Ausstieg aus der Atomkraft möglichst rasch zu schaffen. Der Atomausstieg bzw. die Energiewende ist machbar. Das ist klar.

Um die Energiewende auch im Kanton St.Gallen zu schaffen, braucht es aber sofort wesentliche Massnahmen betreffend Energieeffizienz und Förderung der erneuerbaren Energien. Die SP-Fraktion hat darum eine Initiative mit dem Titel «Energiewende - St.Gallen kann es» zur Vorprüfung eingereicht. Sie können es auch im «Links» nachlesen. Die Initiative will, dass jährlich rund 50 Mio. Franken in die Energieeffizienz und die Förderung erneuerbarer Energien investiert werden. Der schnellere und somit effizientere Weg wäre jedoch eine Gutheissung der in der Junisession eingereichten Motionen zur Energiepolitik. Hier haben Sie die erste Gelegenheit, Ja zu sagen. Denn hier geht es nur darum, das auszusetzen, was wir in der Februarsession 2011 fälschlicherweise beschlossen haben. Hingegen nur für den Fall, dass unsere Vorstösse alle in der Originalversion der Motion vom 26. April 2011 und nicht in der abgeschwächten Version des Antrags der Regierung vom 16. August 2011 überwiesen würden, könnten wir auf die Initiative verzichten. Das wäre schneller und besser. Wir sind überzeugt davon, dass das Volk die Energiewende will. Wir als Volksvertreterinnen und Volksvertreter müssten das heute ebenfalls anstreben.

Es darf nicht sein, dass wir erst nach einer weiteren Atomkatastrophe zur Einsicht gelangen: «Es ist genug passiert, die Abfälle können nicht entsorgt werden und der Fall ist so klar, dass wir jetzt handeln müssen.» Wir müssen also bereits im Voranschlag 2012 Korrekturen auch finanzieller Art vornehmen. Rund 2,5 Mio. Franken wären es für das Jahr 2015, was diese Motion will.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ich meine, man sollte jeweils nach den Spielregeln spielen. Wenn jemand auf das Geschäft zurückkommen will, soll er einen Rückkommensantrag stellen. Ich bin der Auffassung, dass nicht eine allgemeine Diskussion entfacht werden sollte, wie abgestimmt werden sollte, nur weil jemand mit dem Ergebnis einer Abstimmung nicht einverstanden ist. Ich möchte, dass hier reglementskonform verfahren wird.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Nach meinem Empfinden ist Art. 115 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates klar. Der Präsident stellt fest, ob das Eintreten auf die Motion oder das Postulat bekämpft wird. Es wurde nicht bekämpft. Wird Eintreten nicht bekämpft, stellt der Präsident Eintreten des Rates auf die Motion oder das Postulat fest. Es muss also nicht über das Eintreten abgestimmt werden. Anschliessend wird über den Antrag der Regierung oder die Motion abgestimmt. Das sind die Spielregeln.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ich möchte mich Boppart-Andwil annähern und Ihnen beliebt machen, dass Sie dem Rat die Frage stellen: Wollen Sie den Antrag der Regierung oder den Vorschlag der Motion? Dann wird der Wille dieses Rates klar.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Nein, der Rat ist nicht eingetreten auf die Motion. Somit ist das Geschäft erledigt.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ja.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
27.9.2011Wortmeldung

Ich glaube, dass es nicht dem Willen des Rates entspricht, über den Antrag der Regierung nicht zu befinden. Da muss ich Blumer-Gossau recht geben. Der Ratsvizepräsident hat wahrscheinlich formell recht, aber der Sache zuliebe wäre es wohl sinnvoll, wenn man diese Abstimmung noch einmal durchführen würde. Ich danke Ihnen für das Verständnis.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011