Geschäft: V. Nachtrag zum Strassengesetz

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.05
TitelV. Nachtrag zum Strassengesetz
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung28.4.2011
Abschluss31.1.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 30. November 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 31. Januar 2012
AntragKommissionsbestellung vom 6. Juni 2011
ProtokollauszugFestellung der Rechtsgültigkeit vom 31. Januar 2012
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 19. August 2011
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht vom Dezember 2012
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Mai 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2011Schlussabstimmung112Zustimmung0Ablehnung8
Statements
DatumTypWortlautSession
28.11.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.11.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011
28.9.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission traf sich am 19. August 2011 zu einer knapp halbtägigen Sitzung, um sich mit dem V. Nachtrag zum Strassengesetz bzw. eben mit dem entsprechenden Bericht der Regierung zu befassen. Hinter dem V. Nachtrag zum Strassengesetz versteckt sich aber nicht, wie zu vermuten wäre, eine eigentliche Strassenvorlage. Die Regierung möchte dem Kanton mit dieser Vorlage die Hoheit über den Klosterplatz zuführen. Neben den Kommissionsmitgliedern und dem zuständigen Regierungsrat Haag nahmen auch Herr Markus Bucheli, Leiter Recht und Legistik der Staatskanzlei, und Herr Dölf Gmür, Leiter des Rechtsdienstes des Tiefbauamtes, an der Kommissionssitzung teil. Protokoll führte Herr Adolf Wyss, juristischer Leiter des Rechtsdienstes des Tiefbauamtes. Ein Kommissionsmitglied musste sich sehr kurzfristig von der Sitzung entschuldigen, so dass von der 15-köpfigen Kommission nur 14 Mitglieder anwesend waren.

Die eigentliche Beratung eröffnete Regierungsrat Haag mit seinem Referat, in dem er die Vorlage erörterte. Er betonte dabei die Ziele der Revision, nämlich die Rechtssicherheit und ein einfaches Verfahren unter Einbezug der Betroffenen für eine massvolle Nutzung des Klosterplatzes. Er erläuterte die Besitzverhältnisse, die Platzordnung von 1995 sowie die Charta für den Stiftsbezirk von 2008 und ging auf die Unterschiede von Gemeingebrauch, gesteigertem Gemeingebrauch und der Sondernutzung ein. Diese geltenden Regelungen des Strassengesetzes würden eine hinreichende gesetzliche Grundlage für die künftige Nutzung des Klosterplatzes bieten. Die Eigentumsverhältnisse ändern sich aufgrund dieser Vorlage natürlich nicht. Weiter würdigte Regierungsrat Haag die Bedeutung des Platzes als Teil des Unesco-Weltkulturerbes.

Obwohl die heutige Regelung eigentlich funktioniert, steht sie rechtlich nicht auf sicheren Füssen. Zudem ist es dienlicher, wenn der Kanton im Zusammenhang mit dem Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturgutes der Welt (SR 0.451.41; Welterbekonvention) der Unesco der Ansprechpartner ist. In der Detailpräsentation erläuterten die Herren Gmür und Bucheli die Vorlage aus rechtlicher Sicht genauer.

Alle Fraktionssprecher wollten im Namen ihrer Fraktionen auf die Vorlage eintreten. Wiederholt musste in der Diskussion darauf hingewiesen werden, dass die Gestaltung des Klosterplatzes nicht Gegenstand dieser Vorlage ist. Auch das Nutzungsreglement wird sich kaum ändern, da die Gesetzesvorlage wie bisher den Einbezug des katholischen Konfessionsteils, des Bistums St.Gallen, der katholischen Kirchgemeinde St.Gallen sowie der politischen Gemeinde St.Gallen regelt. Gegenüber der UNESCO tritt der Kanton als Ansprechpartner auf, die genannten vier Ansprechpartner verlieren ihren Einfluss aber nicht. Dem Kanton ergibt sich durch die Gesetzesänderung keine Kostenfolge. Im Anschluss an die Spezialdiskussion beschloss die Kommission mit 14:0 Stimmen einstimmig, dem Kantonsrat die Annahme der Vorlage zu beantragen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
28.9.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011