Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2011 (I)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer34.11.02
TitelKantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2011 (I)
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung28.4.2011
Abschluss7.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageLotteriefonds-Botschaft Beiträge Sommer 2011
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 7. Juni 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 3. Mai 2011
AntragAntrag Gemperle/Hartmann/Kündig/Lehmann/Götte vom 6. Juni 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2011Gesamtabstimmung97Zustimmung0Ablehnung23
7.6.2011Antrag Gemperle/Hartmann/Kündig/Lehmann/Götte zu einem neuen Beitrag L.11.1.09bis67Zustimmung27Ablehnung26
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 18. Mai 2011 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Die Regierung stellt dem Kantonsrat Antrag für 63 Beiträge bzw. 70 Einzelbeiträge aus dem Lotteriefonds im Gesamtbetrag von Fr. 5'481'500.-. Ende Dezember 2010 wies der Lotteriefonds einen Stand von rund 8 Mio. Franken auf. Aus der Gewinnausschüttung der Landeslotterie für das Jahr 2010 fallen dem Lotteriefonds im laufenden Jahr Mittel von rund 19,6 Mio. Franken zu. Dies ergibt einen Bestand von 27,66 Mio. Franken. Im Staatsvoranschlag 2011 sind 12,24 Mio. Franken gebunden. Daraus resultiert ein verfügbarer Betrag von 15,42 Mio. Franken. Nach Abzug der jetzt beantragten Beiträge stehen noch rund 9,94 Mio. Franken zur Verfügung. In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, Streichungsanträge jedoch keine gestellt. Beim Beitrag L.11.1.16 Musical Bühne am Walensee, Walenstadt, «Tell das Musical» 2012 von 500'000 Franken wurde in der Finanzkommission ein Antrag auf Einzelabstimmung gestellt. Die Mitglieder stimmten dem Beitrag daraufhin mit 13:1 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Das Amt für Kultur hat in der Vorprüfung 48 Gesuche abgelehnt, da diese den geltenden Anforderungen nicht genügten. In der Finanzkommission wurde bei zwei der abgelehnten Gesuche Antrag auf Wiederaufnahme gestellt. Beide Anträge wurden von der Finanzkommission jedoch aus ordnungspolitischen Gründen abgelehnt. Die Finanzkommission sieht ihre Aufgabe nicht darin, vom Amt für Kultur abgelehnte Gesuche über die Kommission wieder in den Lotteriefonds zu bringen. Antragstellern von nicht berücksichtigten Gesuchen legt die Finanzkommission nahe, den direkten Weg über die Kantonsratsdebatte zu wählen. Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten abschliessend den Beiträgen aus dem Lotteriefonds 2011 (I) im Gesamtbetrag von Fr. 5'481'500.- einstimmig zu.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Gemeindepräsident von Tübach und Vizepräsident der Region Appenzell - St.Gallen - Bodensee offen: Dem Antrag Gemperle-Goldach / Hartmann-Rorschach / Kündig-Rapperswil-Jona / Lehmann-Rorschacherberg / Götte-Tübach ist zuzustimmen.

Ich schliesse mich vollumfänglich den Worten von Gemperle-Goldach an. Die Gemeinde Tübach bezahlt als nächstliegende Gemeinde einen für ihre Grösse sehr hohen Beitrag an diesen Begegnungsplatz. Die Region Appenzell - St.Gallen - Bodensee, die sich aus 42 Gemeinden zusammensetzt, hat das Konzept ebenfalls begutachtet und kommt ganz klar zum Schluss, dass es ein regionales Projekt ist, das nicht mit einem normalen, kommunalen Spielplatz gleichgesetzt werden kann. Die Begründungen wurden schriftlich aufgelistet und abgegeben. Es wurden auch bereits zusätzliche Projekte zur Erweiterung des Begegnungsplatzes andiskutiert, sodass daraus auch ein Naherholungsgebiet für die Stadt St.Gallen entstehen könnte. Die Begegnungszonen und die Infrastruktur sind generationenübergreifend berechnet. Hierzulande wird man vielfach wegen der Seniorenspielplätze belächelt. Da machen uns die südlichen Länder schon längst etwas vor. Des Weiteren ist dieser Begegnungsplatz die grösste behindertengerechte Einrichtung in der Ostschweiz. Ich bin der Ansicht, dass diese Argumente für den Beitrag von 50'000 Franken aus dem Lotteriefonds ausreichen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Dem Antrag Gemperle-Goldach / Hartmann-Rorschach / Kündig-Rapperswil-Jona / Lehmann-Rorschacherberg / Götte-Tübach ist zuzustimmen.

Zur Vorsteherin des Departementes des Innern: Es geht nicht um diese 50'000 Franken, sondern darum, dass die ganze Anlage 600'000 Franken kostet. Sieben umliegende Gemeinden haben Beiträge gesprochen, und die Gemeinde Goldach hat den Boden zur Verfügung gestellt, dessen Wert ungefähr 190'000 Franken entspricht. Und die acht Gemeinden übernehmen nach dem Bau den ganzen Unterhalt der Anlage. Um 600'000 Franken zu generieren, braucht es sehr viele Investoren, die mitzahlen. Ich denke, dass es angebracht wäre, dass sich auch der Kanton über den Lotteriefonds beteiligen würde. Vor einem Jahr war ich in Lissabon. Portugal hat zwar kein Geld in der Staatskasse, aber in der Nähe von Lissabon gibt es eine riesige, wunderschöne Anlage in der Grösse von ungefähr acht Fussballfeldern. Da können sämtliche Sommersportarten ausgeübt werden: Rudern, Bogenschiessen, Tennis, Laufen, Springen, Leichtathletik usw. Dies alles steht der Bevölkerung unentgeltlich zur Verfügung. Es gibt auch einen Spielplatz, der zwar eher unbedeutend ist. Mir ist v.a. dieser grosse Platz aufgefallen. Immer hat es Menschen dort, junge und alte, die sich bewegen. Das hat mich begeistert.

Deshalb habe ich mich auch für unser regionales Projekt begeistern lassen, als die Anfrage zur Mitunterstützung kam. Ich habe erzählt, dass es in Portugal auch Fitnessgeräte gibt, an denen alte Leute turnen, etwas, was wir bei uns nicht kennen. Die Planungsgruppe hat das mit Interesse aufgenommen. Natürlich ist unser Platz begrenzt, aber wir würden uns in und für die Region eine verkleinerte Ausgabe einer solchen Sportanlage schon sehr wünschen. Es wäre schön, wenn viele solcher Begegnungsplatz-Anträge an den Lotteriefonds eingingen. Das wäre wirklich Kulturförderung im besten Sinn. So ein Projekt hat es bis jetzt noch nicht gegeben. Viele Institutionen haben die Einzigartigkeit dieses Projekts erkannt, sonst würden wohl die Aidsstiftung in Zürich, die Helios-Stiftung oder andere namhafte Investoren nicht noch viel Geld spenden. Es geht hier nicht um einen Spielplatz, sondern wirklich um Begegnungs- und Bewegungsinseln für alle Generationen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

beantragt im Namen von Hartmann-Rorschach / Kündig-Rapperswil-Jona / Lehmann-Rorschacherberg / Götte-Tübach und in eigenem Namen einen neuen Beitrag L.11.1.09bis (neu): «Verein Begegnungsplatz Kellen Fr. 50'000.–».

In Goldach entsteht angrenzend an die Sportanlage Kellen ein für die Ostschweiz bislang einzigartiger Begegnungsplatz für den Austausch und die Begegnung von Jung und Alt. Er umfasst Spielgeräte für Kinder, Fitness und Bewegungsinseln für Erwachsene und Senioren, einen Platz für das Boulespiel und eine zentrale Begegnungszone. Alles ist durch barrierenfreie Wege miteinander verbunden und der Platz wird behindertengerecht gestaltet. Ein Grossteil des Gesamtbudgets von knapp 700'000 Franken ist bereits durch das private Engagement von Firmen, Stiftung, Vereinen und Privaten gesichert. Acht Gemeinden aus der Region tragen 190'000 Franken zur Realisierung des Begegnungsplatzes bei: Goldach, Tübach, Mörschwil, Untereggen, Rorschacherberg, Rorschach, Steinach und Horn. Der jährliche Unterhalt wird durch die Regionsgemeinden mitgetragen und aus einem im Budget eingerechneten Erneuerungsfonds ergänzt. Bei der Beurteilung dieses Gesuches ist entscheidend, dass es sich nicht um einen Spielplatz im klassischen Sinn handelt, sondern um einen Begegnungsplatz, der sich nach einem grundlegend anderen Konzept an eine viel breitere Zielgruppe richtet. Aus Sicht der Antragsteller sind die Voraussetzungen für die Unterstützung durch den Lotteriefonds klar gegeben. Im Gegensatz dazu lehnt die Regierung den Antrag ab mit der Begründung, dass die Ziele mit umfassendem, integrativem und intergenerationellem Potenzial nicht erfüllt würden.

Das innovative Projekt - es wurde durch einen Verein mit Sitz in Goldach erarbeitet - wird durch verschiedene Gemeinden mitgetragen und hat eine überregionale Ausstrahlung. Es wird professionell umgesetzt und setzt nachhaltige Impulse. Der gemeinnützige Zweck ist offensichtlich. Der Begegnungsplatz dient der Allgemeinheit und steht allen unentgeltlich zur Verfügung. Das Finanzierungskonzept ist schlüssig und ausgewogen. Alle Vorgaben des Lotteriefonds sind erfüllt. Die lnitianten sind sich bewusst, dass die Umsetzung anspruchsvoll ist und dass noch einiges getan werden muss, damit die Ziele vollumfänglich erreicht werden. Aus diesem Grund wird die Umsetzung durch die Fachhochschule wissenschaftlich begleitet.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Dieser Antrag wurde bereits in der Kommissionssitzung erwähnt und gestellt. Die Mitglieder der Finanzkommission lehnten den Antrag mit 7:7 Stimmen bei 1 Abwesenheit mit Stichentscheid durch den Präsidenten ab. Ich habe es bereits erwähnt, dass aus ordnungspolitischen Gründen die Finanzkommission nicht dazu benützt werden kann, abgelehnte Gesuche wieder in den Lotteriefonds zu bringen. Diese überlässt den Entscheid darüber dem Rat.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Es ist ein besonderes Gefühl, gegen ein Projekt antreten zu müssen, das ich persönlich als sehr positiv beurteile. Es ist sehr positiv, dass sich Gemeinden um Begegnungsmöglichkeiten bemühen und gererationenübergreifende Begegnungsplätze bauen. Genau durch dieses generationenübergreifende Angebot zeichnet sich das Zusammenleben in einer Gemeinde aus. Positiv ist auch, dass sich dabei acht Gemeinden zusammenfinden. Wenn ich nun trotzdem etwas zu diesem Beitrag sage, so aus folgendem Grund: Das Projekt ist seit seiner Einreichung Anfang März wesentlich überarbeitet und verbessert worden. Am Anfang erinnerte es wirklich an einen Spielplatz. Es kann nun aber nicht sein, dass sich der Kanton an kommunalen Spielplätzen beteiligt, auch wenn dieser eine regionale Ausstrahlung hat. Aufgrund der geführten Diskussion ist das vorgelegte, integrativ wirkende Konzept viel profilierter geworden. Trotzdem wurde dieses Gesuch aus folgendem Grund abgelehnt: Dieser Rat beklagt immer wieder, dass die Regierung eine falsche Aufgabenteilung macht, dass sie die Zuständig- und Verantwortlichkeiten zu wenig präzis auseinanderhält, dass sie zu wenig genau sagt - gemäss dem Motto «Wer zahlt, befiehlt», - wie die Finanzströme zu laufen haben. Genau dieser Begegnungsplatz gehört nun zum Kernbereich einer Gemeinde und einer Region. Vom gesamten Projekt her gesehen ist es eigentlich stossend, dass wir nun daraus einen Sündenfall produzieren. Doch jeder Sündenfall im Lotteriefonds wird wiederholt. Ich erinnere da an die Zoogeschichten, die dann schlussendlich im Konkurs endeten, und ich erinnere an andere Themen, die auch eine Gratwanderung waren. Die Vergabe der Lotteriefondsbeiträge darf nicht zu einem Präjudiz führen, das dann wieder einer falschen Aufgabenteilung das Wort spricht. Im vorliegenden Fall überlasse ich den Entscheid dem Kantonsrat. Wie gesagt finde ich das Projekt gut, in der Sache selbst ist überhaupt nichts zu kritisieren. Im Gegenteil, es ist eine tolle Initiative. Ich erlaube mir aber die Frage, weshalb acht Gemeinden nicht in der Lage sind, die restlichen 50'000 Franken selber aufzutreiben. Es handelt sich doch um einen eher kleinen Betrag. Ich vermisse etwas das Denken, dass regionale Projekte eigentlich miteinander finanziert werden könnten. Aber offensichtlich braucht es immer noch die kantonale Kasse, damit etwas in Schwung kommt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011