Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über die Zustimmung zur Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer26.11.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über die Zustimmung zur Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung8.3.2011
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginn vom 6. Dezember 2011
ErlassReferendumsvorlage vom 28. September 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 15. März 2011
ProtokollProtokoll der Kommission für Aussenbeziehungen vom 23. Mai 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2012
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.9.2011Schlussabstimmung98Zustimmung0Ablehnung22
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Präsident der Kommission für Aussenbeziehungen: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Kommission ist kraft Geschäftsreglements des Kantonsrates für die Vorberatung dieses Geschäftes zuständig. Am 23. Mai 2011 hat die Kommission für Aussenbeziehungen das Geschäft 26.11.01 «Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über die Zustimmung zur Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft» beraten. An der Kommissionssitzung gaben der Vorsteher des Bildungsdepartementes und der Leiter des Amtes für Hochschulen die fachlichen Auskünfte.

Die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in Zollikofen, Bern, soll ab dem 1. Januar 2012 vollständig in die Berner Fachhochschule integriert werden. Die heutige interkantonale Trägerschaft soll auf den Kanton Bern übergehen und das Konkordat aufgelöst werden.

Die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft wird nach der Auflösung des Konkordats vollständig in die Berner Fachhochschule integriert, der sie bereits seit dem Jahr 1997 administrativ angegliedert ist. Die Berner Fachhochschule übernimmt die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft mit allen Rechten und Pflichten. Aus Sicht der Kommission für Aussenbeziehungen ist die Übernahme der SHL durch den Kanton Bern zu begrüssen. Durch die vollständige Integration in die Berner Fachhochschule bleiben Angebot und Qualität der heutigen Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft vollumfänglich erhalten.

Der Zugang zu den Bachelor- und Masterstudiengängen sowie die rechtliche Stellung von Studierenden aus dem Kanton St.Gallen sind durch die Interkantonale Fachhochschulvereinbarung uneingeschränkt gewährleistet. Dem Kanton Bern werden als alleinigem Träger zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen. Die ausscheidenden Träger werden demgegenüber finanziell entlastet, weil sie für ihre Studierenden nur noch eine Abgeltung gemäss der interkantonalen Fachhochschulvereinbarung entrichten müssen. Der Kanton St.Gallen rechnet mit Minderausgaben von rund 140'000 Franken jährlich.

Was sind die Gründe für die Auflösung des Konkordats?

  • Einzelne Mitglieder des Konkordatsrates haben seit der Konkordatsrevision im Jahr 2001 die Existenzberechtigung des Konkordats immer wieder in Frage gestellt. Als Hauptargument wurde angeführt, dass mit der Bildung der sieben Fachhochschulregionen die Trägerschaftskonkordate, welche über die Grenzen der Fachhochschulregionen hinausreichten, keine Daseinsberechtigung mehr hätten. Die Trägerschaft müsse durch den Sitzkanton übernommen werden. Die strategische und operative Führung sei nur durch eine Vollintegration in die Organisations- und Führungsstrukturen der Berner Fachhochschule gewährleistet.

  • Im Jahr 2007 stellten mehrere Kantone Antrag auf Auflösung des Konkordats und die Integration in die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft in die Berner Fachhochschule. Daraufhin schlossen im Herbst 2009 der Regierungsrat des Kantons Bern und der Konkordatsrat der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft eine Kantonalisierungsvereinbarung ab. Diese regelt die Übernahme des Personals, des Vermögens, der Verträge und der Infrastruktur der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft durch den Kanton Bern und die Berner Fachhochschule auf den 1. Januar 2012. Die Vereinbarung wurde unter dem Vorbehalt abgeschlossen, dass erstens der Grosse Rat des Kantons Bern der Kantonalisierung zustimmt und zweitens die anderen Kantone sowie das Fürstentum Liechtenstein die Auflösung des Konkordats beschliessen.

  • Der Grosse Rat des Kantons Bern hat am 7. Juni 2010 der Kantonalisierung der Schweizerischen Hochschule für Landwirtschaft zugestimmt. Nun müssen die anderen Kantone und das Fürstentum Liechtenstein die Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft auf den 31. Dezember 2011 beschliessen. In der Zwischenzeit haben Kantone und das Fürstentum Liechtenstein die Auflösung des Konkordats bereits beschlossen.

Die Vorlage erwies sich in der Kommission für Aussenbeziehungen als unbestritten. Sie beantragt dem Kantonsrat einstimmig, bei zwei Abwesenheiten, auf den Kantonsratsbeschluss über die Genehmigung des Regierungsbeschlusses über die Zustimmung zur Auflösung des Konkordats betreffend die Schweizerische Hochschule für Landwirtschaft einzutreten und der Vorlage zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
26.9.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011