Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Frühjahrssession 2011)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.11.03
TitelBerichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Frühjahrssession 2011)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung4.4.2011
Abschluss27.4.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht der Staatswirtschaftlichen Kommission über die SVA vom 15. März 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

Zu Ziff. 4.17: Ich habe in meinem Eintretensvotum klare Fragen formuliert mit der Bitte, diese umgehend zu klären. Ich ging davon aus, dass im Sinn des Eintretens ich die eine oder andere Antwort von Regierungsrätin Hilber erhalten werde. Dies ist nicht geschehen. Aus diesem Grund wurden vielleicht meine Fragen überhört. Ich möchte sie daher im Zusammenhang mit Ziff. 4.17 nochmals stellen:

  1. Haben alle VK-Mitglieder diese im Zusammenhang mit dieser Reise ausbezahlten Gelder zurückbezahlt?

  2. Wie seriös sind Sitzungen in einer Hotelhalle in Schweden?

  3. Wie ist die Begründung für drei solche Sitzungen in Serie? Ich weiss nicht, welche Wochentage. Gehen wir mal davon aus: Montag, Dienstag und Mittwoch.

Ich wäre froh um die Beantwortung dieser Fragen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Antwort auf die Frage 1 lautet Ja. Es haben alle zurückbezahlt. Die Frage, was so eine Reise nach Schweden soll, die muss ich insofern beantworten, als dass es eine Bildungsreise war, wo nach unserer Erkenntnis andere Institutionen besichtigt wurden. Und auch entsprechende Vorteile angehört wurden, wo ähnliche Verwaltungen getätigt werden. Die Frage, warum drei hintereinander folgende Sitzungen stattfinden: Es waren drei aufeinanderfolgende Tage. Man hat die Tage, wo man diese Bildungsreise gemacht hat, in Form von Sitzungsgeldern sich auf der Jahresabrechnung entsprechend entschädigen lassen. Ich muss dazu erwähnen, das am Schluss der Abrechnung. Ich habe nicht alle Ordner mitgenommen, die wir durchgeackert haben. Aber per Zufall habe ich gerade die Sitzungsabrechnung der Schwedenreise hier bei mir. Es ist so, ich kann es offenlegen, das Sitzungsgeld für eine solche Sitzung war Fr. 350.-. Wenn drei solche Sitzungen aufgerechnet wurden, macht das Fr. 1'050.-. Und am Schluss gibt es einen Kostenanteil für die Bildungsreise, die dem Mitglied wieder abgezogen wurde, in der Höhe von Fr. 700.-. Die Mitglieder haben einen Privatanteil von Fr. 700.- an die Bildungsreise selber bezahlt. Am Schluss ist dann die ganze Abrechnung, wie Sie gefragt haben, überdacht worden, und die Gelder der Schwedenreise sind von allen Mitgliedern in der Zwischenzeit zurückbezahlt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission: Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Die «Sonntagszeitung» vom 16. August 2009 kritisierte die Wahl der Lebenspartnerin des Direktors der Sozialversicherungsanstalt (abgekürzt: SVA) in die Geschäftsleitung. Diese Berichterstattung löste politische Diskussionen sowie Recherchen und Berichterstattung von weiteren Medien aus. Der SVA wurden Vetternwirtschaft und ein unsensibler Umgang mit Geldern vorgeworfen. Die Staatswirtschaftliche Kommission wurde mit der Prüfung des Sachverhaltes beauftragt. Als Resultat liegt ihnen der Bericht vor. Darin finden Sie die aus der Aussensicht relevanten Sachverhalte vor sowie eine Beurteilung des Verhaltens der Beteiligten. Der Staatswirtschaftlichen Kommission lagen sämtliche einschlägigen Akten vor. Sie konnte darin uneingeschränkt Einsicht nehmen. Der Bericht beschränkt sich auf die Punkte, welche aus Sicht der Kommission für die Geschehnisse relevant sind. Die besondere Subkommission der SVA, die dafür eigens eingesetzt wurde, hat die Prüfungstätigkeit durchgeführt, die Gesamtkommission deren Beurteilung übernommen.

Sie kommt aufgrund der vorhandenen Berichte, Unterlagen und Gespräche zur Überzeugung, dass die SVA des Kantons St.Gallen ein sehr erfolgreiches, gut geführtes Unternehmen ist. An diesem Erfolg hatte Linus Dermont, der Direktor, massgeblichen Anteil. Auf seine ihm eigene Art hat er der SVA den Stempel aufgedrückt und den in den gesetzlichen Grundlagen angelegten, von der Verwaltungskommission (abgekürzt VK) und Regierung gewährten Spielraum voll und mit einem grossen Selbstvertrauen ausgeschöpft. Auch wenn rechtlich zulässig, hätte Linus Dermont aus Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission keinesfalls Leistungsprämien der IV-Stelle oder der Ausgleichskasse entgegennehmen dürfen. Ebenso fragwürdig ist die im Quervergleich zu rasche lohnmässige Beförderung seiner Lebenspartnerin und die das übliche Mass überschreitende Mitfinanzierung deren Weiterbildungskosten. Dass Linus Dermont als Direktor der SVA von sich aus der VK den Antrag zur Wahl seiner Lebenspartnerin in die Geschäftsleitung trotz den bereits vom externen Berater geäusserten Vorbehalten gestellt hat und dass er daran gegen den Widerstand der Subkommission Personal der Verwaltungskommission, dem auch Kathrin Hilber als Mitglied angehörte, festgehalten hat, zeugt von Selbstbewusstsein, nicht aber von Sensibilität für Entscheide, die in einem öffentlichen Umfeld so nicht angehen. Dass die Wahlkompetenz für die Geschäftsleitung bei der VK lag, kann an dieser Einschätzung nichts ändern.

Die VK hat nach dem Dafürhalten der Staatswirtschaftlichen Kommission die ihr nach Gesetz übertragene Aufsichtsfunktion über Jahre hinweg formell korrekt, inhaltlich aber wenig kritisch wahrgenommen. Mit der Initiierung eines Strategieprojekts und der Bildung von zusätzlichen Subkommissionen hat sie einen wichtigen Schritt in Richtung Gegengewicht zum Wissens- und Informationsvorsprung der Geschäftsleitung und insbesondere des Direktors getan. Entscheidend für den Ausgang des fraglichen Wahlgeschäfts war aus der Sicht der besonderen Subkommission SVA, dass die VK über Jahre dem Direktor sehr vertraut hat. Die besondere Nähe zu Linus Dermont hat die Warnlinie der VK für heikle und problematische Entwicklungen und Entscheide zu weit zurückgedrängt. Positiv und erfreulich ist, dass sich die VK der Unzulänglichkeiten bewusst wurde und sie sich die Empfehlungen des Berichts Mölleney zu eigen gemacht hat. Wenn auch die Regierung ihren Teil zu den nötigen Änderungen beiträgt, sind nach Meinungen der besonderen Subkommission SVA und der Staatswirtschaftlichen Kommission die Voraussetzungen erfüllt, dass die VK künftig ihre unmittelbare Aufsichtsfunktion nicht nur rechtmässig und wirtschaftlich, sondern im vollen Umfang auch wieder zweckmässig und wirksam wahrnehmen kann.

Im Rahmen ihrer Befragungen und aufgrund des Studiums der Unterlagen vertritt die Staatswirtschaftliche Kommission die Ansicht, dass die einzelnen Mitglieder der VK über die für die gestellte Aufgabe erforderliche Fachlichkeit verfügen. Aufgrund der beruflichen Herkunft ist insbesondere das Fachwissen in den Bereichen Sozialversicherung und Finanzen, aber auch bezüglich Rechnungswesen oder Organisation sehr wohl vorhanden und gut vertreten. Der VK als Ganzes fehlt es aber an Mitgliedern, die besondere Fachkompetenz in den Bereichen IT und Recht mitbringen. Es hat sich zudem gezeigt, dass die verschiedenen Aufgaben, die Regierungsrätin Hilber als Mitglied der Regierung, als Vorsitzende des Departementes des Innern und als Vorsitzende der VK der SVA von Gesetzes wegen hat, aufgrund von möglichen Interessenkonflikten unter Umständen schwierig unter einen Hut gebracht werden können. Die Staatswirtschaftliche Kommission erwartet von der Regierung im ausgestellten Bericht zu den Postulaten Beteiligungsmanagement für öffentliche Unternehmen und Corporate Governance im Kanton St.Gallen klare Aussagen zu diesen Mehrfachfunktionen und Rollenkonflikten der Mitglieder der Regierung. Sie bewertet aufgrund ihrer Prüfungstätigkeit das Konfliktpotenzial solcher Mehrfachfunktionen grundsätzlich als zu gross. Die Staatswirtschaftliche Kommission befürwortet daher andere Lösungen und ist bereit, damit verbundene Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Prüfungstätigkeit und die dabei gewonnenen Erkenntnisse und Beurteilungen geben der Staatswirtschaftlichen Kommission Anlass zu folgenden Empfehlungen.

  • Zielstrebige und konsequente Umsetzung der Empfehlungen aus den Berichten der KPMG und von Matthias Mölleney;

  • Überprüfung von Aufgaben, Zusammensetzung und Organisation der Verwaltungskommission, zeitlich abgestimmt auf die Erfüllung der Aufträge des Kantonsrates aus den vorgenannten Postulaten.

Dies unter der Prämisse, dass die VK fachlich in allen Belangen einschliesslich der Bereiche Recht und IT kompetent zusammengesetzt sein muss und dass das zuständige Mitglied der Regierung zwar der VK angehören, nicht aber den Vorsitz innehaben soll.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Ratspräsident, stellt Kenntnisnahme des Berichtes fest.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): legt seine Interessen offen. Er rechnet die Sozialversicherungsbeiträge für seine Mitarbeitenden und ihn über die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen ab. Somit bezahlt er all die Abklärungen, die Sponsoringaktivitäten, die Reisen und was sonst noch im Bericht erwähnt wurde, über die Rubrik Verwaltungskosten, welche ihm jeden Monat in Rechnung gestellt wird, mit. Aus diesem Grund hat er vom Bericht und den Vorfällen mit Erstaunen und Missfallen Kenntnis genommen, weil er eigentlich keine Verwaltungskosten bezahlen möchte für solche Dinge.

Ich bin der festen Überzeugung, dass es nicht nur mir so geht, sondern auch allen anderen, welche über die Kasse Nr. 17 abrechnen. Ich möchte der Staatswirtschaftlichen Kommission im Namen der CVP-Fraktion für ihre Arbeit und ihren Bericht danken. Ausserordentlich bedauerlich ist aus Sicht der CVP-Fraktion der Mantel, der über wesentliche Teile der Angelegenheit gebreitet wurde. Und zwar ein Mantel in doppelter Hinsicht. Zum einen durch die Geheimhaltungsvereinbarung, welche die Regierung mit Direktor Dermont abgeschlossen hat. Ich habe irgendwann in meiner juristischen Grundausbildung mal gelernt, dass man keine Verträge zulasten Dritter abschliessen kann. Hier hat die Regierung mit Direktor Dermont eine Vereinbarung abgeschlossen, dass wir als oberste Landesbehörde nicht alle Tatsachen erfahren können, welche sich hier abgespielt haben. Ich finde das ausserordentlich bedauerlich, weil Licht hat noch keinem solchen Fall geschadet und Aufklärung auch nicht. Alles andere regt nämlich die Phantasie in ausserordentlich hohem Mass an und nicht zum Vorteil der Beteiligten. Das Zweite war, dass man die Disziplinaruntersuchung eingestellt hat. Wenn Direktor Dermont schuldig war und sich Verfehlungen zuschulden kommen liess, dann hätte das die Disziplinaruntersuchung ergeben und dann hätte die Disziplinarkommission eine Sanktion beantragt vom Verweis bis zur Enthebung aus dem Amt. Sie kennen das Disziplinargesetz. Wenn er aber unschuldig gewesen ist, dann hätte ihn die Disziplinaruntersuchung entlastet, und dasselbe gilt auch für alle anderen Beteiligten. Ich frage mich einfach: Wieso stellt man ein Verfahren, welches geeignet war, auf unparteiische Art und Weise Licht in eine Angelegenheit zu bringen, ein? Aus meiner Sicht völlig unverständlich. Ich weiss schon, dass man das in der Privatwirtschaft macht, aber dort dient es dazu, dass eben gewisse Vorgänge nicht ans Licht kommen. Aber das ist kein Grundprinzip des Staates, dass man Geheimhaltung betreibt. Ich möchte die Regierung daran erinnern, dass in unserer Kantonsverfassung das Öffentlichkeitsprinzip festgeschrieben ist, auch wenn die Regierung diesen Verfassungsartikel gerne ignoriert und verdrängt. Wenn man den Bericht liest und das, was zutage getreten ist, so staunt man. Wir haben einerseits eine Summe untolerierbarer Vorgänge bei allen Beteiligten. Es sind lauter Vorgänge, die man bei einer vernünftigen Führung dieser Sozialversicherungsanstalt an sich problemlos hätte in den Griff kriegen können. Aber offenbar war zuerst das Vertrauen blind und nachher gar nicht mehr vorhanden. Das hat zu einer riesigen Konfusion geführt, welche dann zur Folge hatte, dass das Arbeitsverhältnis mit Direktor Dermont, weil die Verhältnisse so zerrüttet waren, aufgelöst werden musste. Schon das ist unerklärlich. Unerklärlich ist auch, wie ein Qualifikationssystem sich so auswirken kann, dass dieselbe Person zuerst gelobt wird in allen Qualifikationen und nachher plötzlich sehr schlechte Qualifikationen kriegt. Ich habe so eine Situation das letzte Mal am Karfreitag gehört in der Johannespassion, wo es begonnen hat mit «Heil, heil, und dann ans Kreuz mit ihm». Ich meine, dass die Johannespassion eigentlich kein Vorbild sein sollte für die Führung der Sozialversicherungsanstalt.

Was für mich auch unerfindlich ist, ist diese ganze Reise und wie diese stattgefunden hat. Ich meine, man kann sagen, angesichts des Volumens der Sozialversicherungsanstalt, Schwamm drüber. Ich meine, dass Ehrlichkeit, Aufrichtigkeit und getreue Geschäftsführung auch im Kleinen praktiziert werden sollten. Ich kann mir nicht vorstellen, was die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen bzw. ihre Verwaltungskommission in Schweden zu studieren hat. Wenn man das dortige Sozialversicherungssystem studieren will, haben wir eine Universitätsbibliothek. Hoare-St.Gallen als Mitarbeiterin der Universität kennt den Weg dorthin genau und kann ihn solchen, die ihn nicht kennen, auch zeigen. In der Universitätsbibliothek hat es genügend Bücher über das schwedische Sozialversicherungssystem, welche von Mitarbeitenden des Kantons gratis ausgeliehen werden können. Auch die weiteren Dinge, die sich ereignet haben, sind unerträglich. Dass man sich da im Radio bekämpft und dass man da gegeneinander agiert, darf sich so nicht ereignen. Aber unsere Aufgabe ist es, keine Vergangenheitsbewältigung zu betreiben. Wir müssen diese wichtige Institution, welche riesige Gelder verwaltet und für sehr viele Leute von grösster Bedeutung ist, weil Sozialversicherungsbeiträge und Leistungen abgerechnet werden, wieder auf einen zukunftsfähigen Kurs bringen. Die CVP-Fraktion ist der Auffassung, dass die Sozialversicherungsanstalt nur dann auf einen zukunftsfähigen Kurs geführt werden kann, wenn wir uns erstens mal bewusst werden, dass es sich um eine technische Einrichtung handelt. Im Gegensatz zur Universität oder zu den Spitalverbunden ist die politische Komponente bei der Sozialversicherungsanstalt ausserordentlich gering. Darum müssen wir die ganze Führung technisch organisieren, wie sie auch bei anderen Versicherungseinrichtungen mit ähnlichen Aufgaben organisiert wird. Ich meine, dass die dringliche Motion der FDP-, SVP- und der CVP-Fraktion einen guten Weg weist, wie dieses Problem gelöst werden kann. D.h., man muss zwar die Verbindung zur Politik sicherstellen, aber minimieren. Man muss sicherstellen, dass die Sozialversicherungsanstalt nach fachlichen Kriterien geführt wird, und man muss sicherstellen, dass die Revision der Sozialversicherungsanstalt nach fachlichen Kriterien erfolgt, dass diese Institution in Zukunft wieder zur Zufriedenheit und Freude aller funktioniert und dass die Verwaltungsbeiträge von Werner Ritter aus Widnau nicht für solche unnötigen Abklärungen und Eskapaden verwendet werden, sondern für die Verwaltung der Sozialversicherungsanstalt, für die er sie an sich bezahlen möchte.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Vom Bericht ist Kenntnis zu nehmen.

Auch die SP-Fraktion dankt der Staatswirtschaftlichen Kommission, die eine nicht einfache Aufgabe zu bewältigen hatte, für diesen Bericht. Dennoch: Der Bericht, der nun vorliegt, bringt nur teilweise Erklärungen und Erläuterungen, da er oftmals nicht in die Details gehen kann aufgrund der Stillschweigevereinbarung, und er muss in Andeutungen bleiben. Allerdings bestätigt der Bericht das eigenmächtige Handeln des vormaligen Direktors. Mit dem Beispiel der Beförderung der Lebenspartnerin hatte sich der Direktor klar nicht an die Vorgaben für öffentliche Einrichtungen gehalten. Es kann nicht sein, dass man eine öffentliche Anstalt führt wie einen Familienbetrieb. Das Vorgehen wurde dann leider von der VK bestätigt, das war klar falsch. Sie hat auch den Wahlausschluss übergangen, und das finden wir sehr problematisch. Der Bericht bringt auch die gestörte Zusammenarbeit in der VK zum Ausdruck und das geringe Vertrauensverhältnis, das zum Schluss geherrscht hat. Allerdings kommen wir in der SP-Fraktion da zu anderen Schlüssen als die beiden Vorredner. Insgesamt hat der Bericht das korrekte Handeln der Regierung bestätigt und auch bestätigt, dass die Einleitung des Disziplinarverfahrens der Regierung richtig und gerechtfertigt war. Problematisch ist die Tatsache, dass vieles unter dem Siegel der Verschwiegenheit bleiben muss aufgrund der Stillschweigevereinbarung und weil das Verfahren eingestellt wurde. Dies verhindert die vollständige Aufklärung. Auch wurden nicht alle Berichte öffentlich. Zwar waren sie der Staatswirtschaftlichen Kommission einsichtlich, aber uns nicht, insbesondere auch der Bericht Mölleney. Bemerkenswert finden wir, dass einerseits im Bericht zu grosse Freiheiten des Direktors moniert werden, im Gegenzug dann aber bemängelt wurde, er hätte zu oft vortraben müssen bei der Präsidentin der VK. Wir sind klar der Meinung, dass das zuständige Regierungsmitglied als Vorsitzende der VK informiert sein muss und regelmässige Gespräche mit dem Direktor führen sollte und das sicher auch in Zukunft tun wird. Gerade auch, weil die SVA eine öffentliche Anstalt ist und wesentliche Arbeiten für den Kanton durchführt. Die Schlüsse der Staatswirtschaftlichen Kommission teilt die SP-Fraktion nur teilweise. Auch wir sehen einen klaren Handlungsbedarf bei der VK. Ich möchte auf unsere dringliche Motion hinweisen. Für uns ist es inakzeptabel, wenn eine Kommission ohne deren Präsidentin tagt und sie auch nicht darüber informiert. Wir sind aber klar der Meinung, dass dann Handlungsbedarf in der vorberatenden Kommission und nicht beim entsprechenden Regierungsmitglied ist. Was wir auch von der SP-Fraktion klar bemängeln ist, dass Arbeitnehmende zu wenig vertreten sind. Auch dazu kommen wir nachher noch. Das Präsidium dieser Verwaltungskommission gehört aber unseres Erachtens klar in die Hand des zuständigen Mitglieds der Regierung, da die SVA als selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt eine wichtige, bedeutsame Anstalt ist für unseren Kanton und wesentliche Aufgaben erfüllt. Wir sind daher auch klar der Meinung, dass man nicht dem Bericht über die Corporate Governance vorgreifen soll und vorschnell Entscheide fällt. Dass jetzt auch noch die Gelegenheit genutzt werden möchte, die Revisionsstelle zu wechseln und diese einer privaten Gesellschaft zu übertragen, erachten wir nicht als sinnvoll. Die Finanzkontrolle hat hier jeweils sehr gute Arbeit geleistet. Dies wurde auch in einer Antwort auf eine Interpellation von uns 51.09.69 klar aufgezeigt. Daher gibt es auch keine gesetzliche Notwendigkeit, daran etwas zu ändern.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

War Mitglied dieser besonderen Subkommission SVA: Gewisse Dinge, die Ihnen völlig unklassisch erscheinen oder über die Sie glauben, sei ein Mantel des Schweigens gebreitet worden, sind mir glasklar. Es stimmt, es regt die Phantasie an. Wenn man sich auf eine Entlassung einigt oder auf die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, anstatt einen unendlich langen Rechtsstreit einzugehen. Glauben Sie mir, im Grunde genommen müssten Ihnen alle Kommissionsmitglieder bestätigen können, dass dies unwägbare finanzielle Konsequenzen hätte haben können. Sie haben in den Unterlagen gelesen oder gespürt, wie dieser Herr doch sehr autokratisch regierte. Ich bin mir absolut sicher, dass er alle Möglichkeiten ausgeschöpft hätte, um diesen Kanton finanziell zu schröpfen. Hier hat man sich also gütlich geeinigt, und das ist gar keine schlechte Lösung.

Ich spreche hier auch zu den Motionen: Im Gegensatz zu den Motionären halte ich es für verantwortbar, ja ratsam, die Umsetzung der beiden Empfehlungen der besonderen Subkommission SVA anzugehen. Es ist nicht nur die Verwaltungskommission und die Besetzung des Präsidiums in den Fokus zu nehmen, sondern auch die Geschäftsleitung der SVA zu verpflichten, die Empfehlungen der beiden Gutachten umzusetzen. Die Regierung hat das übrigens in Kenntnis dieser beiden Gutachten bereits Anfang 2010 so in einem Regierungsprotokoll festgehalten. Ich sage Ihnen auch noch gewisse Gründe, die hier noch nicht genannt wurden. Es ist nicht ratsam, dem neugewählten Direktor, der die Organisation SVA nicht nur von aussen, sondern auch von innen bestens kennt, Hals über Kopf eine vollkommen erneuerte Verwaltungskommission gegenüberzustellen, die sich ihre Kenntnis über dieses Unternehmen noch erarbeiten muss. Glauben Sie mir, dies ist ein komplexes Unternehmen.

Auch wenn das durchs Band Fachleute wären, kann das nicht augenblicklich gelingen. Wie der Bericht Mölleney so schön sagt Konzentration auf die Fachaufgaben reichen nicht aus, um Risiken zu managen. Die Motion der beiden Parteien lässt auch unerwähnt, dass die Gutachten fordern, dass die VK nicht mehr nach politischen Kriterien besetzt wird. Der Bericht Mölleney People Expert hat auch ganz konkrete Profile dargelegt. Es wird der Regierung genügend Arbeit bereiten, möglicherweise auch noch den Fraktionen, die doch gern wieder politisch ihre Leute einbringen wollen, diesen Profilen gerecht zu werden, und man muss sich auch überlegen, was dann diese Leute schliesslich kosten. Die Sitzungsgelder dieser VK waren bis jetzt nicht horrend. Jetzt suchen Sie mal die wirklich ausgewiesenen und unabhängigen Fachleute. Der SVA-Direktor und einzelne Mitglieder der VK zeigten in den Befragungen ein überraschendes Unwissen darüber, was getreue Geschäftsführung, die sogenannte Corporate Governance, alles umfasst. Beide Gutachten äussern, dass genau dieser Aspekt im sonst ausgesprochen ausgefeilten Managementsystem der SVA fehlte und Raum liess für Willkür und Begünstigung. Dies lag ausserhalb des Einflussbereiches der VK. Die Motionen lassen diesen wichtigen Aspekt weg, und es besteht die Gefahr, dass man sich nun nur auf die personellen Aspekte der Verwaltungskommission konzentriert. Aber auch die SVA selbst hat Aufgaben zu erledigen. Die Regierung nahm im Jahr 2010 die beiden Expertenberichte zur Kenntnis und forderte die VK auf, die Erkenntnisse daraus umzusetzen. Dies wurde dann durch diese Arbeiten der besonderen Subkommission SVA unterbrochen. Ich bin nun aber nach Abschluss der Arbeiten überzeugt, dass die bestehende VK motiviert ist und dies bei den Befragungen auch so äusserte, diese Aufgabe in der bisherigen Besetzung, ergänzt wie vorgeschlagen, mit Neurekrutierungen anzupacken. Die Fachkompetenz der Mitglieder schien der Soko übrigens nicht das Problem zu sein oder nur am Rande. Aber es ist richtig, gemäss Gutachten vorzugehen und vakante Sitze mit immer mehr spezifischer Fachkompetenz zu besetzen, wenn das denn möglich ist. Für die Besetzung des Präsidiums aus der Mitte der VK, das ist richtig, braucht es eine Änderung des Einführungsgesetzes. Wir denken auch, dass dieses angepackt werden müsste. Es muss auch ein Regierungsmitglied erleichtern, wenn es nicht zwischen zwei Kollegialbehörden zerrissen wird, wenn es dann mal zu einer Zerreissprobe kommt. Motionen in dieser Sache mit einem nur sehr eingeschränkten Blickwinkel und Auftrag halten wir für unnötig. Die Empfehlungen der Soko an die Adresse der Regierung und die Zusicherung der Regierung, diese auch aufzunehmen und umzusetzen, genügen vollkommen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich möchte zur Frage dieser Reise doch noch etwas sagen. Es ist in verschiedenen Gremien üblich, dass man im Laufe einer Amtsdauer mal eine Weiterbildung in der Sache macht. Ich finde, das sollte man eigentlich beibehalten können, weil über den Hag hinausschauen, das hilft immer. Das machen die Energieleute so, das macht die Rheinsaline so und das macht man auch in der Sozialversicherungsanstalt, alle vier Jahre zum Schluss einer Amtsdauer. Man war einmal in Wien und einmal in Berlin. Das war ein Entscheid der VK, dass man einmal das schwedische System anschauen wollte. Das hat sehr viel gebracht. Wir haben nicht nur das Versicherungssystem angeschaut. Wir haben uns auch die ganzen Bedingungen im Zusammenhang mit Bildung, Frühförderung usw. angeschaut. Wir waren den ganzen Tag im Ministerium, das bringt sehr viel. Von daher finde ich, dürfte man das jetzt nicht einfach schlechtreden. Weil das auch im informellen Kontakt das Vertrauen zwischen den Verwaltungskommissionsmitgliedern stärken kann. Dabei war nur der Direktor, keine Geschäftsleitungsmitglieder. Wir haben drei Sitzungen abgehalten, das stimmt. Die ordentliche Sitzung, die wir in St.Gallen gehabt hätten, haben wir in Schweden in einem kleinen Sitzungszimmer gemacht. Dafür mussten wir Miete bezahlen. Wir haben den Bildungstag durchgeführt und haben gesagt, das ist wie eine Sitzung. Das ist Bildungsarbeit. Die VK-Mitglieder geben auch ihre private Zeit und bezahlen auch noch aus dem eigenen Sack. Die dritte Sitzung war in der Hotelhalle. Das stimmt. Zwar war die in der Hotelhalle, weil wir kein Sitzungszimmer erhalten haben. An dieser Sitzung war der Direktor nicht dabei. Das war das erste Mal und das war auch eine sehr wichtige Sitzung. An dieser Sitzung hat man beschlossen, dass man einen Strategieprozess einleitet und dass man sich über die Nachfolge, die damals etwa in fünf Jahren in Aussicht stand, unterhalten soll. Wir haben uns in einer guten Atmosphäre intensiv über diese Frage auseinandergesetzt. Ich habe danach dann den Regierungsbeschluss selbst geschrieben und der Regierung einen Beschluss zur Entscheidung vorgelegt, wo diese ganze Zukunftsorientierung dieser Institution angegangen wird. Es war sehr ergiebig. Wer in solchen Gremien arbeitet, weiss, dass man auch die Gunst der Stunde nutzen muss, dass man manchmal auch ein bisschen aus der Distanz etwas anschauen muss und dass es Anregung und Hinweise gibt, wie andere etwas machen. Es waren diese drei Sitzungen je an einem Tag. Die sind auch protokollarisch festgehalten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Bericht der besonderen Subkommission SVA zeigt auf eindrückliche Weise, wie die Eigenmächtigkeit des früheren SVA-Direktors, kombiniert mit den Kommunikationsproblemen zwischen ihm und den Vorsitzenden der Verwaltungskommission, ein Klima des Misstrauens schuffen, das geprägt war von Verstössen gegen elementare Prinzipien der Corporate Governance, wie es die Subkommission formuliert. Weniger höflich ausgedrückt heisst das: Die im Bericht beschriebenen Zustände wie Begünstigung von Freunden und Verwandten des Direktors, der fragwürdige Umgang mit Leistungsprämien und die Sponsoringausgaben sowie überteuerte Mitarbeiteranlässe erinnern an Vetternwirtschaft und Korruption. Die verschiedentlich hervorgehobenen Feststellungen, dass die Führung der SVA durch deren damaligen Direktor ausgezeichnet war, ist etwa gleich angebracht wie der alte Chirurgenspruch «Operation gelungen, Patient gestorben». Die Schweden-Reise ist bezeichnend für die Missstände, die innerhalb der SVA herrschen. Diese Episode zeigt nicht nur das gestörte Verhältnis zwischen dem Direktor der SVA und deren Mitgliedern der Verwaltungskommission, allen voran deren Vorsitzenden, auf. Sie illustriert auch, wie unterentwickelt das Kostenbewusstsein innerhalb der Leitungsgremien der SVA damals war. Diese Unverfrorenheit im Umgang mit SVA-Geldern, immer im Zusammenhang mit irgendwelchen kurzen Sitzungen zwischen Tür und Angel einer Hotelhalle, sogar dafür wurden Sitzungsgelder kassiert. Gemäss dem Bericht der besonderen Subkommission SVA zahlten, ich zitiere: «Die darauf angesprochenen Mitglieder der VK diese Sitzungsgelder wieder zurück.» Unklar bleibt, ob diese Mitglieder wegen ihres schlechten Gewissens die Sitzungsgelder schliesslich zurückbezahlten oder ob sie von jemandem dazu gedrängt werden mussten. Im Übrigen lässt die Formulierung im Bericht darauf schliessen, dass nicht alle Mitglieder der VK dieses Geld zurückbezahlt haben. Ich erwarte eine umgehende Klärung dieser Frage, Frau Vorsitzende dieser VK. Ebenso erwarte ich eine Antwort zur Frage, wie seriös SVA-Sitzungen in der Hotelhalle sind und wie Sie begründen, dass dies drei Tage nacheinander stattfand. Mit Erstaunen lese ich im Bericht, wie destruktiv sich auch das Verhältnis zwischen der VK und deren Vorsitzenden entwickelt hatte, die unter anderem öffentlich die Fachkompetenz der Mitglieder der VK in Frage stellt. Im Weiteren zitiere ich aus dem Bericht 5.2.2 S. 19: «Zusammen mit den Vorkommnissen rund um die Strafanzeige wegen Amtsgeheimnisverletzung mit den Sitzungen, die ohne Wissen und Beteiligung der Vorsitzenden durchgeführt wurden, mit der daraus resultierenden Medienmitteilung mit dem von den Vorsitzenden nicht weitergeleiteten Brief der VK an die Regierung, mit dem Brief der Mitglieder der VK von Ende Dezember 2009, der ohne Wissen der Vorsitzenden an die Regierung geschrieben wurde und mit dem von dem Vorsitz ohne Konsultation der VK beantwortenden Brief des BSV ist auch ein Bruch zwischen den Mitgliedern, der Vorsitzenden der VK entstanden.» Aufgrund der Vorkommnisse, so wie sie im Bericht erläutert werden, sind Konsequenzen unumgänglich, und zwar personeller und organisatorischer Natur. Demzufolge unterstützt die SVP-Fraktion grundsätzlich die Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission mit Ausnahme der Frage der Mitgliedschaft eines Mitglieds der Regierung in der VK, wie ich bereits anlässlich der entsprechenden dringlichen Motion «Zusammensetzung der VK der SVA» erklärt habe.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Zu Ziff. 4.1: Dort heisst es, die besondere Subkommission SVA habe sich insbesondere die Freiheit herausgenommen, nachfolgend nicht auf alle ihr im Rahmen der Befragungen der besonderen Subkommission SVA zugetragenen Punkte im Einzelnen einzugehen. Hier stellt sich für mich die Frage: Nach welchen Kriterien wurde die Triage vorgenommen?

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Grundlage für den Entscheid war jeweils die Relevanz. Die Relevanz des vorgetragenen Punktes des Interviewpartners in Bezug auf die Gesamtschau, auf die Aussensicht und insofern auf die Relevanz für die Gesamtbeurteilung. Es gibt gewisse Punkte, die einfach nicht erwähnenswert sind, wenn man sich in einem Bericht nicht in der Breite verzetteln möchte.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion dankt der Staatswirtschaftlichen Kommission für die durchgeführten Untersuchungen im Zusammenhang mit den Vorfällen rund um die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen und den ausführlichen Bericht dazu vom 15. März 2011. Für die FDP-Fraktion zeigt sich, dass diese Spezialuntersuchungen notwendig und sinnvoll waren, denn sie bringen in verschiedenen Bereichen mehr Licht ins Dunkel. Hingegen können leider aufgrund des sistierten Disziplinarverfahrens gegen den ehemaligen Direktor der SVA und der darin enthaltenen Stillschweigevereinbarung, welche die Regierung wegen des Austritts vereinbart hat, nicht alle Details aufgearbeitet werden. Dies ist bedauerlich und hinterlässt den Eindruck, dass es auch der Regierung gelegen kam, nicht alle Details veröffentlichen zu müssen. Es wurde einmal mehr eine unschöne Geschichte unter den Teppich gekehrt. Dies hinterlässt eindeutig einen fahlen Beigeschmack. Aber leider können wir als Kantonsrat dagegen nichts tun. Aus Sicht der FDP-Fraktion ist es wichtig, dass aus den Untersuchungen die richtigen Entscheide für die Zukunft getroffen werden. Da der ehemalige Direktor der SVA in der Zwischenzeit nicht mehr bei dieser Institution arbeitet, bringt es nicht viel, wenn man hier im Kantonsrat nochmals auf diese Details eingeht. Es liegt uns deshalb mehr daran, vorwärtszublicken und das Licht auf die Verwaltungskommission und deren Präsidentin zu richten. Ein grosses Problem in der heutigen Besetzung der VK ist, dass ein Mitglied der Regierung von Gesetzes wegen das Präsidium der Verwaltungskommission innehat. Verschärft wird dies, dass es sich bei diesem Mitglied der Regierung um die Vorsteherin des Departementes des Innern handelt. Damit entstehen zwangsweise inhärente Interessenkonflikte, welche sehr schwierig auszuräumen sind. Diese Problematik verschärft sich, wenn es dieser Person nicht gelingt, diese beiden Hüte klar voneinander zu trennen. Der Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission zeigt auf, dass dies Regierungsrätin Hilber in verschiedenen Fällen nicht gelungen ist. Zudem war es auch in verschiedenen Fällen Teil des Problems bzw. verschärfte sie das Problem mit ihrem Verhalten. Es spricht wohl Bände, wenn sich alle VK-Mitglieder ohne deren Präsidentin an die Öffentlichkeit wenden, wie dies am 13. September 2000 der Fall war. Das erforderliche Mass von notwendigem Vertrauen scheint heute nicht mehr gegeben zu sein, auch wenn man gegen aussen versucht, dies zu kaschieren. Lassen Sie mich diese ungeschickte Rolle der Präsidentin aufgrund eines Interessenkonfliktes durch ein exemplarisches Beispiel erläutern, bei dem ich als Mitglied der Finanzkommission seit einiger Zeit auch in diversen Unterlagen und Berichte Einblick hatte. Seit dem Jahr 2006 wies die SVA darauf hin, dass die pauschalisierte Verwaltungskostenentschädigung für die Durchführung der Ergänzungsleistungsordnung zu tief sei. Obwohl die Bundesgesetzgebung klar festhält, dass diese Aufgaben kostendeckend entschädigt werden müssen und eine Quersubventionierung betreffend andere Vollzugsaufgaben nicht gestattet ist, hielt das Departement des Innern an der Praxis der Fallkostenpauschalen über mehrere Jahre fest. Selbst als das Bundesamt für Sozialversicherung im Dezember 2009 auf kumulierte Defizite Hinweis und Auskunft verlangte, entschied die Regierung auf Antrag des Departementes des Innern im Januar 2010, diese ungedeckten Kosten von über 2,1 Mio. Franken nicht zu übernehmen. Erst als die VK der SVA einen Antrag auf Wiedererwägung stellte und das Departement durch die Staatskanzlei die rechtlichen Grundlagen endlich im Detail untersuchen liess, willigte die Regierung schlussendlich im August 2010 ein und beschloss, der SVA die Defizite aus den Jahren 2006 bis 2008 in der Höhe von mehr als 2,2 Mio. Franken zu begleichen. Sie werden dies auch in der Rechnung 2010, die wir im Juni diskutieren, sehen. Man mag darüber staunen, über diese Thematik. Aber sie ist Fakt. Sie wird auch auf S. 15 des Berichtes der Staatswirtschaftlichen Kommission am Rande erwähnt. Sie ist auch Gegenstand des KPMG-Berichtes, der dies ebenfalls bemängelt. Dieses Beispiel zeigt sehr deutlich auf, dass es der Präsidentin sehr schwer fiel, die beiden Hüte, einerseits Vorsteherin des Departementes des Innern und Präsidentin der SVA auf der anderen Seite, klar auseinanderzuhalten. Auch wenn bei dieser Fallpauschalenproblematik die Generalsekretärin zumindest gegen aussen federführend war. Auch im Bericht Mölleney war klar, dass das Präsidium durch eine unabhängige Fachperson, nicht aber durch ein Mitglied der Regierung ausgeführt werden muss. Wir schliessen uns diesem Urteil ohne Wenn und Aber an. Da heute aber das kantonale Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung vorschreibt, dass ein Mitglied der Regierung die SVA präsidiert, muss erst rasch dieses Gesetz geändert werden. Wir haben deshalb zusammen mit der CVP- und der SVP-Fraktion eine dringliche Motion eingereicht, welche diesen Inhalt hat. Sollte hingegen der Kantonsrat der Empfehlung der Staatswirtschaftlichen Kommission nachkommen, welche diese Problematik des Präsidiums zwar ebenfalls angehen will, aber zuerst den Bericht zu den Postulaten Beteiligungsmanagement bzw. Corporate Governance abwarten will, so muss davon ausgegangen werden, dass die Regierung für die nächste Amtsdauer der VK für die Jahre 2012 bis 2016 wiederum ein Mitglied der Regierung zum Präsidenten bestimmen muss. Dies kann es wohl nicht sein. Mit dem vorliegenden Bericht der Staatswirtschaftlichen Kommission sollte wohl allen klar sein, dass es bei der SVA zu einer zwingenden Änderung betreffend Präsidium kommen muss, wie dies auch beim Direktor der SVA bereits der Fall war. Wir sind auch der Ansicht, dass die VK, wie von der Staatswirtschaftlichen Kommission vorgeschlagen, in den Bereichen IT und Recht zu verstärken sei. Es sollte deshalb auch im bereits erwähnten Einführungsgesetz der Fachkompetenz der VK die notwendige Beachtung geschenkt werden, was heute im Gesetz nicht vorgesehen ist. Auch dies ist Gegenstand unserer dringlichen Motion.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Ich bedanke mich für diese Antwort. Die Frage 1 und 3 wurden vom Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission beantwortet. Frage 2 wurde jetzt von Regierungsrätin Hilber nachgeholt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011