Geschäft: Geschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2010

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer32.11.01
TitelGeschäftsbericht der Regierung über das Jahr 2010
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung17.3.2011
Abschluss28.9.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBericht 2011 der Staatswirtschaftlichen Kommission vom 26. April 2011
BotschaftBericht des Universitätsrates über das Jahr 2010
BotschaftNachtrag zum Bericht 2011 der Staatswirtschaftlichen Kommission
BeilageInformation vom 4. Mai 2011
BotschaftGeschäftsbericht 2010 der Regierung vom 22. März 2011
BeilageBeratungsschema
BotschaftGeschäftsbericht über das Jahr 2010 der Pädagogischen Hochschule des Kantons St.Gallen
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 26 (Berufsbildung und Volksschule Hand in Hand): Ich nehme erfreut zur Kenntnis, dass auf Seite 26 steht: «Trotz des demografisch bedingten Rückgangs der Anzahl Schulabgängerinnen und Schulabgänger der Volksschule bedürfen Jugendliche mit erschwerten Voraussetzungen weiterhin verstärkter Unterstützung beim Übergang in die Berufsbildung.» Darunter wird ausgeführt, was das Bildungsdepartement vorsieht. Eigentlich nichts Neues. Ich hingegen möchte darauf zu reden kommen, dass wir in den 50 Massnahmen, die wir kürzlich unter dem Titel «Sparen» verabschiedet haben, auch eine massive Erhöhung des Schulgeldes für das 10. Schuljahr und die Brückenangebote stand. Wenn Sie den Amtsbericht noch hätten, dann wüssten Sie, dass das Steuersubstrat der Familien in St.Gallen nicht so heavy ist. Da sind viele Familien darunter, welche die Bildung ihrer Kinder wirklich vor Probleme stellt. Deshalb hoffe ich, dass das Bildungsdepartement Lösungen findet, wenn sich Jugendliche oder Familien melden, die das Schulgeld einfach nicht mehr bezahlen können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 13 (Bildlegende): Altenrhein, das ist immer noch ein privates Flugfeld und kein offizieller Flugplatz. Das möchte ich wieder einmal erwähnt haben.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Mit dem IV. Nachtrag zum Staatsverwaltungsgesetz haben wir auch Art. 5a zugestimmt. Der bisherige, etwa 200-seitige Amtsbericht wird seither durch den Geschäftsbericht der Regierung ersetzt, auf 67 Seiten mit vielen sympathischen Bildern «zusammengedampft». Nicht, dass dies damals der Motionsauftrag gewesen wäre, aber die Regierung hat diesen Übergang vom ausführlichen Amtsbericht mit ausführlichem Zahlteil selbständig in die Botschaft übernommen. Wir haben nicht protestiert und zugestimmt, auch ich. Vielleicht sind wir damals dem Zeitgeist aufgesessen, der die vertiefte Nachforschung nicht liebt, lieber wohl das Kurzfutter. Das haben wir damals übersehen, und ich muss gestehen, dass ich dem 200-seitigen Amtsbericht nachtrauere. Er hat mich damals im Jahr 2004 in mein Mandat begleitet. Ich konnte mir ein Bild machen über die Staatstätigkeit. Ich konnte mir dann Jahr für Jahr bis ins Jahr 2007 immer vorstellen, was vorher gewesen wäre.

Der Geschäftsbericht 2010 ist wie seine beiden Vorgänger: lieblich, freundlich, schön bebildert, schnell angeschaut, schnell weggelegt. Er enthält interessante Dinge, das stimmt. Man liest ihn, wie man alle diese Geschäftsberichte ohne Zahlenhintergrund liest. Leider kommt er nicht darauf zu sprechen, welche Auswirkungen das liebevoll Dargestellte auf die einzelnen betroffenen Gruppen hat, ob beispielsweise die immense Bautätigkeit zu unserem Schaden oder zu unserem Nutzen ist. Wir alle geben diese Aufträge und sehen dann – nur als Beispiel –, wie diese Bautätigkeit in letzter Zeit ungemein angewachsen ist. Ich vermisse, was wir erwartet haben und wie sich das entwickeln wird, vermisse in diesem Geschäftsbericht einen gewissen Ausblick. Aber wie gesagt: Mein Hintergrund ist die Nostalgie, nämlich der vermisste Amtsbericht der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Wie Sie vielleicht wissen präsidiere ich die Steuerungsgruppe der Interessengemeinschaft (IG) «Pro Bildungsstandort Linthgebiet». Die politisch und gesellschaftlich breit abgestützte IG setzt sich für eine Stärkung des bewährten dualen Systems ein. Im aktuellen Fokus stehen dabei nicht nur das dringend sanierungsbedürftige BWZ Rapperswil, sondern ebenso die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR), eine Bildungsinstitution von bestem Ruf. Nun konnte den Medien entnommen werden, dass die interkantonalen Verhandlungen über den geplanten Bau des Forschungszentrums der HSR ins Stocken geraten sind, was den lange ersehnten Baubeginn weiter verzögert. Die HSR ist ein Erfolgsmodell: Die Zahl der Studierenden steigt stetig, die Innovationskraft ist gross, wie z.B. die Einführung des schweizweit ersten Lehrgangs in erneuerbaren Energien zeigt, und die Abstützung in der regionalen und überregionalen Wirtschaft ist beispielhaft. Es ist der IG daher ein grosses Anliegen, dass der geplante Bau des Forschungszentrums nicht weiter verzögert wird, denn das Forschungszentrum ist von entscheidender Bedeutung für die Zukunft der Hochschule. Gerne möchte ich deshalb den Vorsteher des Bildungsdepartementes Folgendes fragen: Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den weiteren Trägerkantonen Schwyz und Glarus? Was sind die Gründe für die Verzögerungen? Wann kann mit einer Einigung gerechnet werden? Wann kann frühestens mit einer Vorlage, wann mit einem Baubeginn gerechnet werden?

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 34 (Versicherungskasse): Auf S. 34 geht es insbesondere um den Gerichtsentscheid zur Gewinnabschöpfung bei den Versicherungskassen. Wie es Prosatexte an sich haben, lassen sie Freiraum für Interpretationen. Wer diesen letzten Abschnitt hier liest, der erhält einen zwiespältigen Eindruck. Es war zwar rechtswidrig, aber doch nicht ganz. Die Regierung hat sogar Rechte erhalten, und zudem hat das Bundesgericht die Gelegenheit nicht wahrgenommen, sich zur korrekten Festlegung der Entschädigung zu äussern. Dieser zwiespältige Eindruck darf nicht so stehen bleiben.

Ein kleiner Blick zurück zur Vorgeschichte: Erstmals im September 2000, vor bald elf Jahren, wurde die Problematik der Gewinnabschöpfung bei den Versicherungskassen in einer Interpellation thematisiert. Ich rede auch hier, weil ich damals meine erste Interpellation als Kantonsrat einreichte. In der Folge gab es übrigens weitere Vorstösse, die aber allesamt an der Uneinsichtigkeit der politisch Verantwortlichen scheiterten. Folgerichtig klagten dann die Personalverbände. Die Unrechtmässigkeit der Vorgehensweise bei der Gewinnabschöpfung wurde vor Jahren bereits angesprochen. Der Druck des Rechtsverfahrens führte im Jahr 2006 zu einer ersten kleinen Korrektur. Erst der Departementswechsel von alt Regierungsrat Schönenberger zu Regierungsrat Gehrer sowie parallel dazu die Gerichtsentscheide führten zum vollständigen Verzicht auf die rechtswidrige Praxis der Gewinnabschöpfung und auch dieser Zwischenlösung. Dafür möchte ich herzlich danken, dass mit dem Wechsel dieser Entscheid möglich und auch frühzeitig eingeleitet wurde.

Zur GVA: Die Klage der Personalverbände bezog sich ausschliesslich auf die Versicherungskassen des Staatspersonals und der Lehrkräfte. Sie haben dort zwar einen kleinen Zwischengewinnerfolg erzielt, indem das Bundesgericht diese Gewinnabschöpfung für die GVA richtigerweise von Rechtes wegen ablehnte. Aber ich meine, moralisch gesehen ist diese Gewinnabschöpfung bei der Verwaltung der Vermögen der Pensionskasse der GVA genauso rechtswidrig wie die Gewinnabschöpfung bei den beiden Versicherungskassen des Staatspersonals und der Lehrkräfte. Die Regierung zitiert hier im Amtsbericht: «Für die Regierung hat die Sicherung der bestehenden beruflichen Vorsorge Priorität.» Ich finde das sehr gut. Ich hoffe auch, dass es bei den anstehenden Diskussionen, Verhandlungen mit den Personalverbänden über die Höhe der zurückzuerstattenden Gewinnabschöpfung kulant zu und her geht. Und dass man hier raschmöglich zu einem Abschluss kommt, der beide Interessen und insbesondere die Interessen der Versicherten berücksichtigt.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Im Sicherheits- und Justizdepartement definierte die Staatswirtschaftliche Kommission die Kantonspolizei als Schwerpunkt der Prüfungstätigkeit. Zusammenfassend gelangte die Staatswirtschaftliche Kommission zur Auffassung, dass die Kantonspolizei eine sehr gut geführte und funktionierende Organisation ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind engagiert und leisten für die Sicherheit im Kanton Beachtliches.

Die Thematik rund um die Überzeit wird von den verantwortlichen Personen sehr ernst genommen. Verschiedene Massnahmen, um Überstunden abzubauen, wurden eingeleitet. Aufgrund negativer gesellschaftlicher Phänomene, die sich besonders bei Sportanlässen zeigen, und der knappen personellen Ressourcen sind die Möglichkeiten zum Abbau und zur Verhinderung zusätzlicher Überstunden sehr beschränkt. Die Polizei kann das Problem der Gewalt bei Sportanlässen nicht alleine lösen. Fortschritte sind nur möglich, wenn sämtliche Akteure und die Gesellschaft bereit sind, ihren Beitrag zu leisten.

Beispielhaft zu erwähnen ist dazu eine Vereinbarung zwischen dem Sicherheits- und Justizdepartement, der Stadt Rapperswil-Jona und der Lakers-Sport AG. Diese regelt die Verantwortlichkeiten im Sicherheitsbereich sowie den Umfang und die Zusammenarbeit der verschiedenen Akteure. Die Staatswirtschaftliche Kommission nahm diese Vereinbarung sehr positiv zu Kenntnis.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ausgelöst durch den Einsturz einer Turnhalle prüfte die Staatswirtschaftliche Kommission im Vorjahr bekanntlich das Riskmanagement im Hochbauamt. Die Staatswirtschaftliche Kommission erkundigte sich dieses Jahr über den Stand der Umsetzung der Empfehlungen des Vorjahres. Erfreulich ist, dass das Hochbauamt das Projekthandbuch mit Blick auf die Ausgestaltung und Kultivierung eines projektbezogenen Risikomanagements für kantonale Bauvorhaben überarbeitet hat. Zudem hat im November 2010 die Konferenz der Kantonsbaumeister Ostschweiz das Thema Prüfingenieur besprochen, ohne einen abschliessenden Entscheid zu fällen. Das Thema soll an einer der nächsten Sitzungen nochmals behandelt werden. Wir haben dies mit Freude zur Kenntnis genommen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission:

Die Staatswirtschaftliche Kommission hat ein intensives Jahr hinter sich: In der Frühjahrssession 2011 legte sie den Bericht über die Geschehnisse in der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen vor. Heute nun steht die Berichterstattung über die ordentliche Prüfungstätigkeit gemäss Art. 15 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates an, wonach die Staatswirtschaftliche Kommission die parlamentarische Aufsicht über die Amtsführung der Regierung und der ihr unterstellten Verwaltung ausübt.

Die Staatswirtschaftliche Kommission prüfte als Querschnittsprüfungspunkt in allen Departementen die Entrichtung von ausserordentlichen Leistungsprämien. Diese ermöglichen es, hervorragende Leistungen zu honorieren. Sie erlauben, Mitarbeitende zu motivieren und mit einer besonderen Geste ein Zeichen zu setzen. Das Instrument wird als zweckmässig, sinnvoll und wichtig beurteilt, indem es das Führungsinstrumentarium ergänzt. Ausserordentliche Leistungsprämien können gezielt und situativ ausgelöst, aber auch unkompliziert und flexibel zur Ausrichtung gebracht werden, was spontanes und zeitgerechtes Reagieren erlaubt. Namentlich dadurch grenzen sich die ausserordentlichen Leistungsprämien von Besoldungsveränderungen wie der ordentlichen Beförderung in höhere Besoldungsklassen und des Stufenanstiegs ab.

Das Kommunikationskonzept für Regierung und Staatsverwaltung «enthält grundsätzliche Überlegungen und Vorgaben zur staatlichen Kommunikation sowie konkrete Massnahmen zur Verbesserung der Praxis». Dieses Kommunikationskonzept wurde im Jahr 1999 erarbeitet. Gerade in der heutigen Mediengesellschaft kommt der Kommunikation eine wichtige Bedeutung zu. Das politische Handeln und nicht zuletzt die immer komplexere Politik müssen in geeigneter Form den Medien zuhanden der Öffentlichkeit transparent und verständlich vermittelt werden. So kann Akzeptanz und Vertrauen gegenüber den staatlichen Organisationen geschaffen werden. Aus der Sicht der Staatswirtschaftlichen Kommission ist das Kommunikationskonzept inhaltlich nicht mehr zeitgemäss und entspricht nicht mehr den gegenwärtigen Ansprüchen. Bei der Überarbeitung des Kommunikationskonzepts muss u.a. der Aspekt der zentralen und dezentralen Kommunikation thematisiert und berücksichtigt werden. Feststellungen und Erkenntnisse gaben der Kommission Anlass zu folgender Empfehlung: «Die Staatswirtschaftliche Kommission empfiehlt, das Kommunikationskonzept mit dem Ziel zu überarbeiten, die heutigen Bedürfnisse der verschiedenen Anspruchsgruppen wie Öffentlichkeit, Medien, Kantonsrat, Regierung und Staatsverwaltung abzudecken.»

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 30: Ich möchte dem Vorsteher des Finanzdepartementes danken für die Beschreibung der Aufgabenstellung bezüglich Finanzen an die Regierung und Kantonsrat. Er schreibt auf S. 30: «Die dazu erforderliche Beseitigung des strukturellen Ungleichgewichts des Kantonshaushalts dient letztlich allen.»

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Sie haben den Medien entnommen, dass wir gewisse Verzögerungen mit diesem Forschungszentrum erfahren haben. Vor allem ging es dabei um die Finanzierung dieses Neubaus. Es ist nun so, dass wir in unserer Regierung im Kanton St.Gallen die Finanzierung geklärt haben. Wir werden in den nächsten Wochen, vor den Sommerferien, unter den Bildungsdirektorinnen bzw. Bildungsdirektoren der Trägerkantone Schwyz, Glarus, St.Gallen eine Absichtserklärung unterzeichnen. Das weitere Vorgehen wird entsprechend in einer Pressekonferenz genau aufgezeigt. Wir werden dann, wie geplant, die Botschaft im zweiten Halbjahr fertigstellen und sie Ihnen auf Ende Jahr, d.h. auf die Februarsession, zuleiten können. Wir sind mehr oder weniger im Fahrplan. Eine gewisse Verzögerung haben diese Gespräche erfahren, aber wir konnten uns weitgehend einigen und werden Ihnen wie gesagt eine Botschaft vorlegen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Ich kann mich dem Votum von Hoare-St.Gallen anschliessen. Mir geht es zwar nicht um Nostalgie, sondern um Fakten. Der Geschäftsbericht der Regierung entwickelte sich vom informativen, breiten, mit Zahlen dokumentierten Tätigkeitsbericht zu einem Prosatext mit schönen Bildern. Leider ist diese Form von Geschäftsbericht für Historikerinnen und Historiker und vielleicht auch für uns Politikerinnen und Politiker weniger interessant und weniger zukunftsgerichtet, als dies in der Vergangenheit war. Wir nehmen diesen Bericht zur Kenntnis – einiges gefällt uns, anderes weniger. Wir bedauern, dass viele Floskeln Einklang gefunden haben. Er liest sich wirklich flott, aber das alleine ist ja noch nicht die ganze Tätigkeit der Regierung. Wir anerkennen selbstverständlich, dass es der Geschäftsbericht der Regierung ist und dass sie ihre eigene Arbeit ins beste Licht rücken will. Wir hätten aber trotz allem gerne etwas mehr Tiefgang: Denn wenn die Vision des Bildungsdepartementes formuliert wird mit «Wir tragen dazu bei, dass der Kanton St.Gallen über ein auf allen Stufen ausreichendes, vielfältiges und qualitativ hochstehendes Bildungsangebot verfügt...», dann ist das doch nichts anderes als eine absolute Selbstverständlichkeit und bei weitem keine Vision. Es gibt auch anderes, das wir lesen, aber inhaltlich natürlich gar nicht teilen: Es ist nicht das erste Mal, dass wir die Steuerpolitik kritisieren. Es stimmt, Steuerentlastungen entfalten tatsächlich ihre Wirkung, nur meinen wir etwas anderes, als hier dargestellt wird. Es wird geschrieben, wie die Familien entlastet werden mit bis zu 7 Prozent weniger Steuern, die sie bezahlen müssten. Die Steuerentlastungen entfalten ihre Wirkung mit Sparpaketen, wir stehen mitten darin. Wir haben gerade auch die Botschaft erhalten, wie das letzte Sparpaket umgesetzt werden soll. Auch zur Lohngleichheitsklage stehen unseres Erachtens recht schönfärberische Texte, dazu werden wir in der Spezialdiskussion noch kommen. Wir wünschen uns für die Zukunft etwas mehr nachprüfbare Fakten und etwas weniger Prosa im Geschäftsbericht.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 35: Sie sehen auf S. 35 die Bilder der Herren Felix Sager und Robert Schneider, neue Amtsleiter. Amtsleitungswechsel hat es sicherlich auch in anderen Departementen gegeben, und ich finde es eigenartig, wenn das dann von einem Departement in diesem Bericht erwähnt wird, von anderen hingegen nicht. Das erweckt den Eindruck von Beliebigkeit, was in diesem Bericht festgehalten wird und was nicht. Eine gewisse Linie, meinte ich, müsste da vorhanden sein.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Zu S. 33 (Feststellungsklage): Ich möchte zur auf S. 33 erwähnten Feststellungsklage Folgendes festhalten. Das Bundesgericht hat mit dem Entscheid vom 31. August 2010 die Beschwerde der Klägerinnen gutgeheissen. Und, wie im Bericht richtig festgestellt wird, zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen. In der Begründung des Bundesgerichtes heisst es, ich zitiere: «Es bleibe demnach festzustellen, dass es dem Kanton als Arbeitgeber nicht gelungen sei, mit dem im angefochtenen Entscheid geführten Argumentarium den Beweis für eine nicht im Geschlecht der Beschwerdeführerinnen begründete Schlechterstellung der Entlöhnung zu erbringen.» Wenn ich diesen Absatz lese, dann ist es so, dass man feststellen muss, dass hier etwas anderes suggeriert wird, dass die Feststellungsklage nicht so gut geheissen wurde, wie die Klägerin das eingereicht hat. Da es sich aber um eine Feststellungsklage handelt, konnte das Bundesgericht nicht über die Höhe der Diskriminierung entscheiden, sondern es konnte lediglich feststellen, ob eine Lohndiskriminierung vorliegt oder nicht. In diesem Sinne wurde vom Bundesgericht eine Diskriminierung festgestellt und die Vorinstanz, in diesem Fall das Verwaltungsgericht, hat nun eine Neubeurteilung vorzunehmen. Ich wollte dies so erweitern und berichtigen, weil ansonsten hier der Eindruck entstehen könnte, das Bundesgericht hätte nicht zugunsten der Klägerinnen entschieden. Das hat es aber.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
28.9.2011Wortmeldung

Präsident der Staatswirtschaftlichen Kommission:

Die zuständigen Subkommissionen der Staatswirtschaftlichen Kommission prüften die Geschäftsberichte und berichteten der Kommission im Rahmen der Sitzungen über ihre Feststellungen und Erkenntnisse. Zuhanden der Staatswirtschaftlichen Kommission holte die für das Finanzdepartement zuständige Subkommission bei der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen zusätzliche Informationen über Elektrizität als eine der Hauptursachen von Brandschadenfällen und über die Schadenprävention ein, aber auch über Aspekte der Schätzungssoftware NILS, welche die Schätzungsapplikation DAG ablösen wird. Die Kommission diskutierte die Berichte und nahm von ihnen Kenntnis, ohne Vorbehalte zu diesen Berichten anzubringen. Dabei ist sich die Kommission bewusst, dass es einer ordentlichen Prüfung der Anstalt bedürfte, um die Amts- und Geschäftsprüfung der Anstalt selbst beurteilen und bewerten zu können.

Mit diesen Vorbemerkungen beantragt die Staatswirtschaftliche Kommission einzutreten auf den Geschäftsbericht der Sozialversicherungsanstalt, den Bericht des Universitätsrates, den Geschäftsbericht des Hochschulrates der Pädagogischen Hochschule, den Geschäftsbericht der Gebäudeversicherungsanstalt und des Amtes für Feuerschutz, den Nachtrag zum Bericht 2011 der Staatswirtschaftlichen Kommission sowie den Bericht des Universitätsrates der Universität St.Gallen über das Jahr 2010 zu genehmigen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011