(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.
Die Regierung teilt zwar die Meinung der Interpellanten, dass ein Ausbau der Wasserkraft einen wesentlichen Beitrag an die Substitution von fossilen und nuklearen Energieträgern darstellt. Dennoch werden die natur-, umwelt-, wasserbau- und raumplanungsrelevanten Gesetzesbestimmungen noch immer höher gewichtet als das breite öffentliche Interesse an einem Ausbau der Wasserkraftnutzung. Das zeigt, dass seitens der Regierung und der Verwaltung auch nach Fukushima keine Bereitschaft besteht, von der gängigen Praxis abzuweichen und Kleinkraftwerke zu priorisieren. Diese Haltung wird auch durch die Tatsache belegt, dass von insgesamt 20 in den letzten fünf Jahren eingereichten Ermittlungsgesuchen und Vorprojekten nur gerade sechs konzessioniert bzw. zur Weiterbearbeitung empfohlen wurden. Das entspricht nicht einmal einem Drittel der Gesuche. In den kommenden Jahren wird die angestrebte Steigerung des Energiegewinns mit Hilfe von Kleinwasserkraftwerken durch die Energieminderung, die sich aus den verschärften Regelungen für die Restwassermengen ergibt, zudem wieder zunichte gemacht werden. Regierung und Verwaltung auf Kantons- und Bundesebene müssen aus der laufenden Atomausstiegsdiskussion wohl erst noch ihre Lehren ziehen. Denn Potenzial hat die Wasserkraft nicht nur im Bereich von Kleinwasserkraftwerken, sondern auch in grossen, offenen Fliessgewässern, z.B. dem Rhein, die nach wie vor energetisch ungenutzt sind. Es bleibt zu hoffen, dass den vielen Lippenbekenntnissen der letzten Wochen auch Taten folgen werden.