Geschäft: Wildschweinschäden nehmen rasch zu

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.11.08
TitelWildschweinschäden nehmen rasch zu
ArtKR Interpellation
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung15.2.2011
Abschluss27.4.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 15. Februar 2011
AntwortAntwort der Regierung vom 12. April 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person15.9.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Die Zunahme von Wildschweinschäden wurde auch vom Amt für Natur, Jagd und Fischerei bemerkt. So weist die St.Galler Jagdstatistik aus, dass im Jahr 2010 deutlich mehr Wildschweine erlegt wurden. Dieser Sachverhalt bestätigt, dass die Wildschweinpopulation im Kanton St.Gallen grösser geworden ist. Betroffen sind insbesondere die Regionen See-Gaster, das obere Toggenburg, der Grossraum Waldkirch sowie das untere Rheintal. Selbst aus höheren Lagen, beispielsweise aus dem Raum Speer-Wolzen, werden Schäden gemeldet. In den Jagdrevieren Bernhardzell und Tannenberg wurden die vom Schwarzwild verursachten Schäden im vergangenen Jahr durch die Obmänner der beiden Reviere erfasst. In der Jagdgesellschaft Bernhardzell wurden dafür 120 Arbeitsstunden benötigt, während es in Waldkirch 111 Stunden waren. Für die Instandstellung des grössten Schadens wurden rund neun Stunden aufgewendet. Zudem zeigte es sich, dass es für die Wildschweine besonders beliebte Flächen gibt. Während einige Bauern mehr als zehn Mal heimgesucht wurden, kamen andere mit einem einzigen Schaden davon. Der Ärger der Betroffenen ist da durchaus nachvollziehbar. Von Schäden wird dann gesprochen, wenn sich eine Wiese nach einer Heimsuchung als Acker präsentiert. Als in den frühen 1990er-Jahren im kantonalen Jagdgesetz der Selbstbehalt bei 400 Franken je Einzelfall festgelegt wurde, dachte noch niemand an Wildschweine. Heute aber präsentiert sich eine andere Situation. In ihrer Antwort erkennt die Regierung sowohl das grosse Schadensausmass als auch die Tatsache, dass die Jagd allein das Problem nicht zu lösen vermag. Die Interpellantin und die Mitunterzeichnenden sind gespannt, wie das Finanzierungsmodell bei der geplanten Teilrevision des Jagdgesetzes aussehen wird.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011