Geschäft: Lärmschutzmassnahmen sind im Verzug

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.17.74
TitelLärmschutzmassnahmen sind im Verzug
ArtKR Interpellation
ThemaLandwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung20.9.2017
Abschluss19.2.2018
Letze Änderung28.8.2024
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
Wortlaut vom 20. September 2017
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 5. Dezember 2017
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
19.2.2018Wortmeldung

Blumer-Gossau ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

«Übermässiger Lärm stört, belästigt und macht krank», auch in diesem Rat. Den soeben zitierten Satz hält die Regierung richtigerweise gleich zu Beginn ihrer Antwort fest. Danach folgt leider eine Reihe von ernüchternden Feststellungen anstatt das Bekenntnis zur Behebung des Vollzugsnotstands beim Lärmschutz. Bereits vor 32 Jahren hat der Bund die Lärmschutzverordnung erlassen. Bis ins Jahr 1992 hatte der Kanton St.Gallen einen Lärmschutzkataster erstellt, anschliessend aber wurde 25 Jahre lang viel zu wenig umgesetzt, sozusagen die Zeit versäumt. Ende März 2018 läuft nun die Frist zur Realisierung der Lärmsanierungen ab. Die Bilanz ist verheerend. Zu Beginn des Jahres 2018 sind noch rund 190 Kantonsstrassenabschnitte zu sanieren, die einen geschätzten Aufwand von 60 Mio. Franken generieren. Das kantonale Tiefbauamt kann je Jahr rund zehn Lärmsanierungsprojekte starten. Wird das bisherige Schneckentempo weitergeführt, dauert es nochmals 20 Jahre, bis die Lärmsanierungen abgeschlossen sind. Die Regierung kritisiert zu Recht das Parlament, welches Stellenbegehren wiederholt ablehnte. Das Baudepartement verschiebt jetzt eine Stelle zur Fachstelle Lärmschutz, was zwar eine sinnvolle Massnahme ist, aber auch nicht mehr als ein grosser Tropfen auf den heissen Vollzugsnotstand-Stein.

Schnell, günstig und wirkungsvoll könnten Tempo-30-Abschnitte auch auf Kantonsstrassen realisiert werden. Nur müsste der Wille dazu vorhanden sein. Die Stadt Zürich hat diesen Willen, sie realisiert Tempo-30-Zonen auf Hauptstrassen. Die neueste «Schlaumeierei» zur Verhinderung der betreffend Lärm und Sicherheit wirkungsvollen Massnahme zu Tempo 30 steht im «St.Galler Tagblatt» vom 19. Februar 2018, Ausgabe Stadt. Da wird die Wirkung von Tempo 30 kleinlich kleingeredet, Flüsterbeläge kämen wegen der Höhenlage nicht in Frage und Lärmschutzwände sähen fürchterlich aus. Fazit: Man macht nichts, bestenfalls Schallschutzfenster als Ersatzmassnahme. Der Vollzugsnotstand bleibt bestehen. Das ist schlicht inakzeptabel. Ab April 2018 drohen Klagen von Liegenschaftsbesitzern. Vielleicht hilft das, dass endlich Temporeduktionen umgesetzt werden. Ich bin von der mangelhaften Konsequenz der Regierung enttäuscht.

Session des Kantonsrates vom 19. und 20. Februar 2018