Geschäft: Seeuferanstoss in "Neuseeland", Rolle des Kantons?
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 51.11.13 |
Titel | Seeuferanstoss in "Neuseeland", Rolle des Kantons? |
Art | KR Interpellation |
Thema | Landwirtschaft, Tierhaltung, Waldwirtschaft, Umweltschutz |
Federführung | Bau- und Umweltdepartement |
Eröffnung | 16.2.2011 |
Abschluss | 27.4.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Bischofberger-Thal | 27.6.2024 |
1.8.2019 | Person | Beteiligung - Gemperle-Rorschach | 27.6.2024 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
27.4.2011 | Wortmeldung | Die Interpellanten sind mit der Antwort der Regierung zufrieden. Die Interpellanten schätzen die offene und transparente Antwort. Der Seeuferweg zwischen Rorschach und Staad wird seit geraumer Zeit in den Medien und in der Bevölkerung heftig diskutiert. Diese Interpellation greift deshalb ein zentrales Anliegen der Bevölkerung auf. Seit deren Einreichung hat sich nun schon einiges bewegt. An einer öffentlichen, überparteilichen Versammlung haben über 200 Besucherinnen und Besucher unmissverständlich ihren Unmut geäussert. Im Weiteren musste der Gemeinderat Rorschacherberg das Anliegen aufnehmen, denn an der Bürgerversammlung ist ein Antrag gutgeheissen worden, der den Gemeinderat beauftragt, eine Machbarkeitsstudie über den Seeuferweg zu erstellen. Die Interpellanten werden die Ergebnisse dieser Machbarkeitsstudie mit grossem Interesse verfolgen. Gemäss der Antwort der Regierung nimmt der Kanton einen kommunalen Richtplan nur zur Kenntnis, was bedeutet, dass bei Nichteinhalten der gesetzlichen Vorgaben nicht interveniert werden kann. Dies ist offenbar auch von Gesetzes wegen nicht möglich. Damit macht es sich der Kanton aber klar zu einfach, denn im Raumplanungsgesetz ist der Zugang zu den öffentlichen Gewässern geregelt. Und die Kantone haben diese Vorgaben umzusetzen. Der Kanton St.Gallen kommt nun mit der bisherigen Praxis dieser Pflicht nicht nach. Es ist nicht nachvollziehbar, weshalb der kantonale Richtplan, der sonst als behördenverbindlich gilt, hier nicht eingehalten werden muss. Die Interpellanten sind klar der Meinung unterstützt von Rückmeldungen aus der Bevölkerung , dass bei einem so wichtigen Thema der Kanton von den Gemeinden ein konsequentes Verhalten einfordern muss. Es stösst bei der Bevölkerung auf grosses Unverständnis, dass die unbegründete Nichtberücksichtigung des übergeordneten Interesses an einem öffentlichen Seeuferzugang einfach so hingenommen wird. Die Interpellanten sind deshalb mit der aktuellen Umsetzungspraxis nicht zufrieden und werden das Thema weiter verfolgen. | Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011 |