Geschäft: VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.11.02 |
Titel | VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Landesverteidigung, Sicherheit und Ordnung |
Federführung | Sicherheits- und Justizdepartement |
Eröffnung | 16.12.2010 |
Abschluss | 29.11.2011 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 26. April 2011 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2011 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Mitgliederliste vom 12. Mai 2011 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 8. März 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 28. September 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag SP-Fraktion vom 6. Juni 2011 | |
2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 6. Dezember 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2012 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.11.02 voKo VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
28.9.2011 | Schlussabstimmung | 79 | Zustimmung | 19 | Ablehnung | 22 | |
7.6.2011 | Eintreten | 81 | Zustimmung | 20 | Ablehnung | 19 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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7.6.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage nicht einzutreten. Die SP-Fraktion hat die Initiative über deren Umsetzung wir nun hier sprechen abgelehnt. Die nach der Einreichung der Initiative in Kraft getretene eidgenössische Strafprozessordnung (StPO) regelt die Orientierung der Öffentlichkeit bei bereits hängigen Strafverfahren umfassend und abschliessend. Für Informationen der Öffentlichkeit sind die Staatsanwaltschaft und Gerichte, nicht jedoch die Polizei zuständig. Für kantonale Regelungen bleibt kein Raum. Im Bereich von Unfällen oder Straftaten, bei denen noch offen ist, ob eine strafbare Handlung vorliegt und ein Verfahren eröffnet wird, informiert die Polizei mittels sogenannten Routinemeldungen. Die Regierung hat sich bemüht, den Gesetzgebungsauftrag aus der angenommenen Initiative umzusetzen und es ist ihr nur unter grössten Anstrengungen gelungen, eine kleine Lücke zu finden, in welcher Raum für eine kantonale Regelung bleibt nämlich bei diesen Routinemeldungen der Polizei. Mit der Einführung des vorgeschlagenen neuen Art. 39ter Polizeigesetz ändert sich jedoch gegenüber der heutigen Informationspraxis der Behörden absolut nichts. Bereits heute nennt die Medienstelle der Polizei bei schweren Verbrechen, Unfällen und schweren Verkehrsdelikten die Staatsangehörigkeit der Beteiligten. Aufgrund der bestehenden bundes- und verfassungsrechtlichen Vorgaben - ich denke da neben der StPO vor allem an den Persönlichkeitsschutz, die Unschuldsvermutung und das Prinzip der Verhältnismässigkeit - ist der Spielraum für Nennungen der Staatsangehörigkeit sehr klein. Der vorgeschlagene Art. 39ter Polizeigesetz hat keine eigenständige Bedeutung. Aus diesen Gründen erachten wir den vorliegenden Nachtrag zum Polizeigesetz als unnötig. Wir sind auch für schlanke und leicht verständliche Gesetze, die Sinn machen. Gesetze sollen nicht mit Bestimmungen überladen werden, welchen keinen Nutzen haben. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | (im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten. Der vorgeschlagene neue Artikel im Polizeigesetz entspricht etwa dem was die Regierung im November als Gegenvorschlag vorlegte. Sie haben das alles schon oft gehört. Schon jetzt ist in der Strafprozessordnung Art. 74 niedergeschrieben, dass Staatsanwalt und Gerichte und mit deren Einverständnis die Polizei die Öffentlichkeit über hängige Strafverfahren orientiert, wenn dies erforderlich ist. Ich bin sicher, dass auch Sie alle, als Zeitungsleser, diese junge SVP-Initiative als unnötig betrachten. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission zum VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz traf sich am 13. Mai 2011 zur Beratung mit Regierungspräsidentin Keller-Sutter, Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes, Hans-Rudolf Arta, Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, und Max Schlanser, dem Leiter des Rechtsdienstes des Sicherheits- und Justizdepartementes. Regierungspräsidentin Keller-Sutter erinnerte vorab an die Geschichte der Vorlage. Im Dezember 2009 reichte ein Initiativkomitee der Jungen SVP-Fraktion die Initiative «Sicherheit durch Transparenz - Nennung von Tätern und Tatverdächtigen» mit der nötigen Unterschriftenzahl bei der Staatskanzlei ein, welche die Nennung der Staatsangehörigkeit in Meldungen von Polizei und Justizbehörden verlangt. Die Regierung leitete Bericht und Antrag zum Initiativbegehren am 29. Juni 2010 dem Kantonsrat zu mit dem Antrag, die Initiative abzulehnen und dem Volk einen Gegenvorschlag zu unterbreiten. Die vorberatende Kommission hatte diesen Antrag noch mit einer Mehrheit unterstützt. Der Kantonsrat stimmte jedoch am 29. November 2010 dem Initiativbegehren zu, und der Gegenvorschlag wurde daher nicht behandelt. Die Regierung unterbreitete damit dem Kantonsrat am 8. März 2011 Botschaft und Entwurf zu einem VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz, mit dem das Anliegen des Initiativbegehrens aufgenommen und der Gesetzgebungsauftrag fristgerecht umgesetzt wurde. Regierungspräsidentin Keller-Sutter wies darauf hin, dass die Öffentlichkeit ein berechtigtes Interesse daran habe, von den Strafbehörden über begangene Straftaten informiert zu werden. Sie erläuterte, dass die Initiative das bundesrechtlich geregelte Strafverfahrensrecht und das eidgenössische Einbürgerungsrecht tangiere und dass es bei der Ausarbeitung dieser Gesetzesvorlage galt, den kantonalen Regelungsspielraum zu bestimmen und eine entsprechende bundesrechtskonforme kantonale Regelung auszuarbeiten. Gemäss Regierungsrätin Keller-Sutter nimmt der vorgeschlagene Gesetzesartikel das Anliegen der Initianten und der vom Kantonsrat gutgeheissenen Initiative auf, soweit es rechtlich zulässig und praktikabel ist. Der neue Art. 39ter bedeutet gegenüber heute eine Ausweitung der Information über die Staatsangehörigkeit im Rahmen von polizeilichen Meldungen und schafft mehr Transparenz und Rechtssicherheit. Aus der Mitte der vorberatenden Kommission wurden verschiedene Ansichten festgehalten. Im Wesentlichen, dass es richtig sei, dass die Information der Öffentlichkeit durch die Polizei neu in einem Gesetz geregelt sei, dass Sicherheit ein grundlegendes Gut unserer Gesellschaft und Basis unseres Zusammenlebens sei, dass die Sicherheitskräfte im Kanton St.Gallen sehr gute Arbeit leisten, dass die bisherige Informationspraxis der Polizei sich durchaus bewährt habe und insofern keine Notwendigkeit bestehe, dies mit einer zusätzlichen Regelung zu untermauern, dass auch die Grundrechte hochgehalten werden müssten, dass eigentlich der Gegenvorschlag zugesagt hätte und dass mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf dem Initiativtext doch etwas die Flügel gestutzt worden seien, obwohl in der Bevölkerung viel Verständnis für die Initiative zu finden gewesen sei. Die vorberatende Kommission trat schliesslich mit 12:3 Stimmen auf die Vorlage ein. In der Spezialdiskussion wurden folgende wesentlichen Fragen geklärt, nämlich dass:
Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat mit 12:3 Stimmen, auf den VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Nachdem die Mehrheit des Rates in der Novembersession 2010 der Initiative zugestimmt hatte, setzt die Regierung mit dem VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz das Initiativbegehren in Übereinstimmung mit dem übergeordneten Bundesrecht um. Der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf entspricht weitgehenst dem seinerzeitigen Gesetzesvorschlag der Regierung. Regierungspräsidentin Keller-Sutter hatte bereits bei der Beratung der Initiative dargelegt, dass bei einer Annahme der Initiative nicht mehr bzw. nur der Gegenvorschlag der Regierung umgesetzt werden könne. Mit der Annahme der Initiative sollte also eine unnötige Volksabstimmung vermieden werden. Mit dem vielversprechenden Titel «Sicherheit durch Transparenz» wäre die Bevölkerung zudem getäuscht worden. Es ist wohl allen hier im Saal klar, dass die Umsetzung der Initiative, also der jetzt vorliegende Gesetzesentwurf, kein bisschen mehr Sicherheit bringt. Die Nennung der Staatsangehörigkeit von Tätern und Tatverdächtigen macht unseren Kanton nicht sicherer. Mit dieser Vorlage schöpft die Regierung die kantonalen Möglichkeiten einer Regelung aus. Art. 74 der Schweizerischen Strafprozessordnung regelt nämlich abschliessend den kantonalen Spielraum. So kann der Kanton keine Vorschriften erlassen über Informationen der Öffentlichkeit zu laufenden Strafverfahren. Diese Informationen sind der Staatsanwaltschaft und den Gerichten vorbehalten. Es ist also müssig, über mögliche, bzw. nicht mögliche kantonale Gesetzesanpassungen zu diskutieren, wenn das Strafprozessrecht seit dem 1. Januar 2011 das Thema der Information der Öffentlichkeit bei Strafverfahren abschliessend regelt. Die CVP-Fraktion unterstützt den vorliegenden Gesetzesentwurf. Es ginge zwar auch ohne dieses neue Gesetz. Unsere Polizei beweist eine grosse Sensibilität und informiert bereits heute schon, der Situation angepasst. Sie nennt dabei, wenn möglich und sinnvoll bei schweren Delikten, die Staatsangehörigkeiten von fehlbaren Personen. Nachdem die Initiative aber eine zusätzliche Regelung verlangt ist es folgerichtig, dass die Regierung diese auch umsetzt. Die CVP-Fraktion erachtet es als richtig, dass Abschnitt I von Art. 39ter eine «Kann-Formulierung» enthält. Unsere Polizei soll entscheiden können, wann die Bevölkerung über Unfälle und Straftaten informiert werden soll und wann allenfalls nicht. Die CVP-Fraktion ist auch mit der Ergänzung in Abschnitt 4 einverstanden. Wir sind ganz klar der Meinung, dass es keine zwei Kategorien von Schweizern geben darf. Informationen zu früheren Staatsangehörigkeiten dürfen nur veröffentlicht werden, wenn sie dem Verständnis der Meldung oder eben bei der Suche nach Vermissten dienen kann. Ausserdem zeigt die Botschaft klar auf, dass es oft unmöglich ist, frühere Staatsangehörigkeiten von Tatverdächtigen zu nennen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Wir danken der Regierung für die ausführliche Botschaft, welche sie doch wahrscheinlich entgegen den ursprünglichen Erwartungen erstellen musste oder durfte. Wir danken aber auch den anderen Parteien, welche einer Initiative der Jung-SVP, wenn auch unter speziellen Umständen, eher gegen den eigenen Willen und aus rein taktischen Überlegungen, zum Durchbruch verhalfen. A propos Jung-SVP: Es ist doch erstaunlich, dass es die Jung-SVP, Irrtum vorbehalten als erste Jungpartei in unserem Kanton, voraussichtlich fertig bringen wird, mit einer Initiative eine Gesetzesanpassung zu erwirken. Als Mutterpartei sind wir unseren «Frischlingen» zu Dank verpflichtet. Zwei ihrer Vertreter, der Präsident Jeffrey Bleiker und der Regionalleiter Rheintal, Daniel Weder, sitzen heute auf der Tribüne und schnuppern ein wenig politische Luft. Sie sind wie viele andere der SVP-Fraktion nahe stehenden Jugendliche in unserem Kanton, ein Versprechen für die Zukunft. Und nun zurück zur Sache: Leider sind dem ursprünglichen lnitiativtext, welcher die Nennung der Staatsangehörigkeit bei allen Tatverdächtigen vorsah, die Flügel etwas gestutzt worden. Es handelt sich nun im neuen Art. 39ter des kantonalen Polizeigesetzes um vier etwas verwässerte Absätze. Aber immerhin besteht jetzt auf Stufe Kanton eine gesetzliche Basis für eine wichtige Sache. Leider hat uns das übergeordnete Bundesrecht, nämlich die neue StPO, enge Fesseln auferlegt. Die Auslegung von Art. 74 StPO bzw. die juristischen Ausführungen dazu, haben leider den kantonalen Handlungsspielraum eingeschränkt. Dieser Umstand ist als schade zu bezeichnen, ist doch diese Initiative bei der St.Galler Bevölkerung auf viel Interesse und grosses Verständnis gestossen. Es geht immerhin darum, die Schweizer Tatverdächtigen, aber auch die Schweizer Bevölkerung generell vor Diskriminierung in der Öffentlichkeit zu schützen. Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich sehr zu bedaueren, dass es nicht zu einer Volksabstimmung gekommen ist. Dennoch begrüsst die SVP-Fraktion den neuen Artikel in unserem Polizeigesetz in der vorgeschlagenen Form. Gestatten Sie mir noch eine kurze Stellungnahme zum Antrag der SP-Fraktion: Ich muss Bucher-St.Margrethen schon noch etwas widersprechen. Sie hat ihr Nichteintreten doch etwas einseitig begründet. Wenn uns zugegebenermassen die neue StPO Fesseln auferlegt, besteht doch ein genügender Handlungsspielraum für eine kantonale Regelung. Das zeigt nun der vorgelegte Entwurf der Regierung. Zudem ist die kantonale Regelung notwendig, geht es doch darum, Schweizer Tatverdächtige vor Diskriminierung in der Öffentlichkeit zu schützen. Im weiteren hat die Bevölkerung viel Verständnis für die Initiative. Somit geht es nicht um die Frage der eigenständigen Bedeutung einer neuen Regelung. Vielmehr ist eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, um ein dringendes Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit zu befriedigen und die inländische Bevölkerung zu schützen. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
7.6.2011 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten. Vorab möchte ich erwähnen, wie das auch die Kommissionspräsidentin bereits gesagt hat, dass Sicherheit ein grundlegendes Gut unserer Gesellschaft ist und eine wichtige Basis für unser Zusammenleben bildet. Wir sind deshalb froh, dass die Sicherheitskräfte im Kanton St.Gallen sehr gute Arbeit leisten und ihre anspruchsvollen Aufgaben bestens meistern. Dafür sprechen wir Ihnen an dieser Stelle einen herzlichen Dank aus: den Polizistinnen und Polizisten an der Front, den Mitarbeitenden im Mediendienst und natürlich auch der Departementsleitung. Aus Sicht der FDP-Fraktion hat sich die bisherige Informationspraxis, wie sie auf S. 6 der Vorlage beschrieben ist, durchaus bewährt. Es bestünde deshalb im Grunde genommen keine Notwendigkeit, diese noch mit zusätzlichen Regelungen zu untermauern. Die FDP-Fraktion hätte sehr gut mit dieser Praxis weiterleben können, und eine weitere Regelungsdichte wäre uns erspart geblieben. Letztlich wollen wir einen schlanken und effizienten Staat und möglichst wenig Verwaltungsaufwand generieren. Uns ist ein zusätzlicher Polizist an der Front viel lieber als ein weiterer Medienspezialist oder eben vermehrter Verwaltungsaufwand für die Abklärung von Staatsangehörigkeiten. Aufgrund der von der Jung-SVP lancierten und von diesem Rat angenommenen Initiative ist diese neue Gesetzgebung aber leider doch nötig, um den entprechenden Rechtssetzungsauftrag umzusetzen. Es hat sich auch im Rahmen der Beratung der vorberatenden Kommission gezeigt, dass der Handlungsspielraum für diese Gesetzgebung sehr eng ist, insbesondere auch wegen der neuen StPO, welche am 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Inhaltlich beurteilt, sind wir nun also nach dieser kleinen Ehrenberatungsrunde über die vorberatenden Kommissionen wieder beim Gegenvorschlag zur Initiativ, wie ihn die Regierung damals schon eingebracht hat. Der VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz entspricht praktisch wortwörtlich diesem Gegenvorschlag. Nur gerade ein einziger Satz wurde zusätzlich aufgenommen. Das Informationsinteresse der Bevölkerung - das teilweise aber auch über die Medien gesteuert wird - hat auch seine Grenzen. Neugier allein kann nicht als öffentliches Interesse eingestuft werden. Nebst der Staatsangehörigkeit von Tatverdächtigen könnten ja auch andere Angaben zu einer mutmasslichen Täterschaft interessieren, wie beispielsweise das Alter (das ist in Art. 39ter enthalten), die Religion, die soziale Stellung oder allfällige politische Funktionen. Wenn es dann um diese Faktoren geht, kommen wir rasch in einen heiklen Bereich. Für die FDP-Fraktion ist es deshalb wichtig, dass im Informationsbereich auch die entsprechenden Grundrechte und insbesondere der Persönlichkeitsschutz hochgehalten werden. | Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011 |
26.9.2011 | Wortmeldung | Präsidentin der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
26.9.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | würdigt im Namen der SP-Fraktion die Vorlage: Der mit dem VIII. Nachtrag zum Polizeigesetz eingefügte Art. 39ter ist nach Ansicht der SP-Fraktion unnötig und hat keine eigenständige Bedeutung. Wie wir das schon früher öfters betont haben, legen die eidgenössische Strafprozessordnung und geltende verfassungsrechtliche Grundsätze wie z.B. der Persönlichkeitsschutz und die Rechtsgleichheit einen Rahmen vor. Hier gibt es keinen Spielraum mehr. Aus diesem Grund lehnen wir diesen unnötigen Nachtrag ab. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |