Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer37.11.01
TitelKantonsratsbeschluss über die Beteiligung an der Finanzierung technischer Verbesserungen der Schweizerischen Südostbahn AG für das Jahr 2011
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung23.12.2010
Abschluss9.8.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassReferendumsvorlage vom 7. Juni 2011
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 14. Februar 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 4. Januar 2011
ProtokollProtokoll der Sitzung der Finanzkommission vom 7. März 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlich im September 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginn vom 16. August 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
7.6.2011Schlussabstimmung107Zustimmung0Ablehnung13
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat am 17. März 2011 diesen Kantonsratsbeschluss vorberaten. In Vertretung des Vorstehers des Volkswirtschaftsdepartements standen der Generalsekretär Peter Kuratli sowie der leitende Stellvertreter im Amt für öffentlichen Verkehr, Silvan Egli, als Auskunftspersonen zur Verfügung.

Der Bund beabsichtigt, ab dem Jahr 2013 die Infrastrukturfinanzierung der Privatbahnen vollständig an das Finanzierungssystem der SBB, d.h. mit einer vierjährigen Leistungsvereinbarung, anzugleichen. Für die Übergangsphase in den Jahren 2011 und 2012 hat der Bund mit den Privatbahnen zweijährige Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. In der Übergangsphase wird am System der jährlichen Beitragsverpflichtung durch den Kanton St.Gallen festgehalten, weshalb lediglich das Jahr 2011 Gegenstand der vorliegenden Botschaft ist. Der Mittelfristplan 2011 bis 2014 der Schweizerischen Südostbahn AG (abgekürzt SOB) zeigt für das Jahr 2011 für technische Verbesserungen einen Investitionsbedarf von 39,979 Mio. Franken, ohne Infrastruktur. Diese ist durch den Bund allein zu finanzieren. Die SOB kann von diesem Betrag aus Abschreibungsmitteln und weiteren Beiträgen 15,205 Mio. Franken selbst finanzieren. Für die restlichen 24,7 Mio. Franken beantragt die SOB beim Bund und bei den an der SOB beteiligten Kantonen Schwyz, Zürich, Appenzell Ausserrhoden, Thurgau und St.Gallen, ihr ein zinsloses, bedingt rückzahlbares Darlehen zu gewähren. Auf den Kanton St.Gallen entfallen dabei Fr. 7'537'466.-, die der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2012 innert fünf Jahren abgeschrieben werden. Die Aufteilung auf die einzelnen Kantone erfolgt aufgrund der Streckenlänge und der Bedienung der Stationen auf dem jeweiligen Kantonsgebiet.

In der Finanzkommission wurde die Frage gestellt, wie viele Investitionsbeiträge bzw. zinslose, bedingt rückzahlbare Darlehen bis zum jetzigen Zeitpunkt an die SOB gesprochen wurden. Seitens des Volkswirtschaftsdepartements wurde erklärt, dass solche Darlehen seit den 1970er-Jahren gesprochen werden und dass der st.gallische Anteil bis heute 138,7 Mio. Franken beträgt. Die Unternehmen versuchen den Investitionsbedarf zu glätten, damit keine Investitionsspitzen und keine Investitionslücken analog den SBB entstehen. Es besteht eine Zusammenstellung über alle bedingt rückzahlbaren Darlehen. Im Gegensatz zur Bilanz der SOB sind diese in der Kantonsbilanz zu 100 Prozent abgeschrieben und deshalb nicht ersichtlich. Im Weiteren wurde gefragt, mit welchen Abstrichen wegen der Bundesvorgaben im Kanton St.Gallen gerechnet werden muss, z.B. wegen der Kürzung des Gesamtkredits für Betriebs- und Investitionsbeiträge. Es wurde erläutert, dass erst für die Jahre 2011 und 2012 Klarheit über den Finanzierungsrahmen bestehe und dass eine Beurteilung der Abstriche die Folgejahre betreffend noch nicht möglich sei. Bei der vorliegenden Botschaft wurden Projekte mit niedrigerer Priorität, die keinen direkten Einfluss auf den Erhalt oder die Funktionalität des Streckennetzes, z.B. die Erneuerung von Bahnhofgebäuden, haben, nicht berücksichtigt. Hingegen sind Investitionen enthalten, welche die Weiterführung des Betriebs beeinflussen, wie z.B. die von der Aufsichtsbehörde vorgeschriebene Stellwerk- und Tunnelsicherheit sowie Investitionen, die wegen der höheren Belastungen im Zusammenhang mit dem Ausbau der S-Bahn notwendig sind. Eine detaillierte Zusammenstellung der vorgesehenen Investitionen im Betrag von Fr. 7'537'466.- findet sich auf den Seiten 7 bis 9 der Botschaft.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dem Kantonsratsbeschluss mit 15:0 Stimmen zu. Die Finanzkommission hat bei der jährlichen Vorlage einen Gesamtüberblick vermisst. Deshalb hat sie entschieden, sich anlässlich der Augustsitzung über die mittelfristige Investitionsplanung sowie über die Beiträge und Finanzierungen im ÖV-Bereich informieren zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die Finanzkommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
6.6.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
6.6.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011