Geschäft: Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.11.09
TitelMassnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaAllgemein
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung10.1.2011
Abschluss16.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 41 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 27 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 13 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 36 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 20 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 7 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 32 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 24 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 27 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 46 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 38 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Imper-Mels zur Massnahme 44 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 32 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 9 vom 14. Februar 2011
Dokumenten AttrappeDokumentenattrappe zur Sammelbotschaft
AntragAntrag Blum-Mörschwil zur Massnahme 5a (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 36b (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 29 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 52 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag des Präsidiums zur Massnahme 2 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 21 vom 14. Februar 2011
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 15./16. Februar 2011
AntragAntrag Tinner-Wartau zur Massnahme 6 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 6 (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 8 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 35 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 30 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Noger-St.Gallen zur Massnahme 30 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Blöchliger Moritzi-Gaiserwald zur Massnahme 26 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-, SVP-. CVP- und SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 5 (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 48 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 31 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 32 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 41 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 9 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 31 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Klee-Berneck zur Massnahme 36 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 53 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 16 vom 14. Februar 2011
AntragAnträge der Regierung vom 1. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 12a (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 22 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 3 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 16 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Tinner-Wartau zur Massnahme 33 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 53 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 42 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 4 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 42 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Widmer-Mosnang zur Massnahme 33 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 26-30 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 31 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 23 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 31 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 1 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 29 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 35 vom 16. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 30a (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAntrag des Präsidiums zur Massnahme 1 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 25 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag Noger-St.Gallen zur Massnahme 26 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 7 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 26 vom 14. Februar 2011
AntragAntrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 2a (neu) vom 14. Februar 2011
AntragAnträge der Finanzkommission vom 19./20./21. Januar 2011
AntragAntrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 15 vom 15. Februar 2011
AntragAntrag der SP-Fraktion zur Massnahme 14 vom 14. Februar 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2011Gesamtabstimmung80Zustimmung8Ablehnung32
16.2.2011Rückkommensantrag der CVP-Fraktion zur Massnahme 2937Zustimmung54Ablehnung29
16.2.2011Antrag der SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 76Zustimmung80Ablehnung34
16.2.2011Antrag der FDP-, SVP-, CVP- und SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 590Zustimmung1Ablehnung29
16.2.2011Abschnitt II Ziff. 477Antrag der Finanzkommission12Antrag der SP-Fraktion31
16.2.2011Abschnitt II Ziff. 463Antrag der Finanzkommission33Antrag der Regierung24
16.2.2011Antrag des Kantonsratspräsidenten9Zustimmung85Ablehnung26
16.2.2011Ordnungsantrag Rüesch-Wittenbach auf Schluss der Diskussion81Zustimmung21Ablehnung18
16.2.2011Abschnitt II Ziff. 350Antrag der Finanzkommission61Antrag der Regierung9
16.2.2011Abschnitt II Ziff. 288Antrag der Finanzkommission24Eventualantrag der Regierung8
16.2.2011Abschnitt II Ziff. 279Antrag der Finanzkommission31Antrag der Regierung10
16.2.2011Massnahme 5357Antrag der Finanzkommission51Antrag der CVP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion12
16.2.2011Massnahme 5355Antrag der Finanzkommission54Antrag der Regierung11
16.2.2011Massnahme 5273Antrag der Finanzkommission26Antrag der GRÜ-Fraktion21
16.2.2011Massnahme 4870Antrag der Finanzkommission27Antrag der SP-Fraktion23
16.2.2011Massnahme 4676Antrag der Finanzkommission23Antrag der SP-Fraktion21
16.2.2011Massnahme 4266Antrag der Finanzkommission28Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜ-Fraktion26
15.2.2011Massnahme 4168Antrag der Finanzkommission26Antrag der SP-Fraktion bzw. GRÜ-Fraktion26
15.2.2011Massnahme 3876Antrag der Finanzkommission25Antrag der SP-Fraktion19
15.2.2011Massnahme 3692Antrag der Finanzkommission16Antrag der SP-Fraktion12
15.2.2011Massnahme 3653Antrag der Finanzkommission52Antrag Klee-Berneck15
15.2.2011Massnahme 3572Antrag der Finanzkommission22Antrag der SP-Fraktion26
15.2.2011Massnahme 3358Antrag der Finanzkommission46Antrag Widmer-Mosnang bzw. Tinner-Wartau16
15.2.2011Massnahme 3235Antrag der Finanzkommission72Antrag der FDP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion13
15.2.2011Massnahme 3184Antrag der FDP-Fraktion bzw. der CVP-Fraktion (Festhalten am Entwurf der Regierung)23Antrag der SP-Fraktion bzw. der GRÜ-Fraktion (Streichung)13
15.2.2011Massnahme 3146Antrag der Finanzkommission60Antrag der FDP-Fraktion bzw. der CVP-Fraktion (Festhalten am Entwurf der Regierung)14
15.2.2011Antrag der GRÜ-Fraktion zur Massnahme 30a25Zustimmung71Ablehnung24
15.2.2011Eventualantrag Noger-St.Gallen zu Massnahme 3040Zustimmung51Ablehnung29
15.2.2011Massnahme 3067Antrag der Finanzkommission24Antrag der SP-Fraktion29
15.2.2011Massnahme 2955Antrag der Finanzkommission48Antrag der CVP-Fraktion17
15.2.2011Massnahme 2759Antrag der Finanzkommission30Antrag der GRÜ-Fraktion bzw. SP-Fraktion31
15.2.2011Massnahme 2645Antrag der Finanzkommission67Antrag Noger-St.Gallen bzw. GRÜ-Fraktion bzw. Blöchliger Moritzi-Gaiserwald8
15.2.2011Antrag der CVP-Fraktion auf Rückweisung der Massnahmen 26-3032Zustimmung81Ablehnung7
15.2.2011Massnahme 2580Antrag der Finanzkommission29Antrag der GRÜ-Fraktion11
15.2.2011Massnahme 2481Antrag der Finanzkommission29Antrag der GRÜ-Fraktion10
15.2.2011Massnahme 23103Antrag der Finanzkommission bzw. der CVP-Fraktion8Antrag der Regierung9
15.2.2011Massnahme 2299Antrag der Finanzkommission bzw. der CVP-Fraktion9Antrag der Regierung12
15.2.2011Massnahme 2187Antrag der Finanzkommission20Antrag der SP-Fraktion13
15.2.2011Massnahme 2081Antrag der Finanzkommission28Antrag der SP-Fraktion11
15.2.2011Massnahme 17100Antrag der Finanzkommission12Antrag der Regierung8
15.2.2011Massnahme 1652Antrag der Finanzkommission57Antrag der FDP-Fraktion bzw. der SP-Fraktion11
15.2.2011Massnahme 1582Antrag der Finanzkommission19Antrag der GRÜ-Fraktion19
15.2.2011Massnahme 1484Antrag der Finanzkommission18Antrag der SP-Fraktion18
15.2.2011Massnahme 1376Antrag der Finanzkommission24Antrag der SP-Fraktion20
15.2.2011Antrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 12a60Zustimmung48Ablehnung12
15.2.2011Massnahme 970Antrag der Finanzkommission25Antrag der GRÜ-Fraktion bzw. der SP-Fraktion25
15.2.2011Massnahme 881Antrag der Finanzkommission20Antrag der SP-Fraktion19
15.2.2011Massnahme 775Antrag der Finanzkommission20Antrag der SP-Fraktion25
15.2.2011Massnahme 667Antrag der Finanzkommission31Antrag Tinner-Wartau22
15.2.2011Ordnungsantrag Gysi-Wil auf Einhaltung der Reihenfolge der Massnahmen90Zustimmung12Ablehnung18
15.2.2011Antrag Blum-Mörschwil zur Massnahme 5a46Zustimmung56Ablehnung18
15.2.2011Ordnungsantrag Gysi-Wil auf Abstimmung über jede einzelne Massnahme20Zustimmung82Ablehnung18
15.2.2011Antrag der FDP-Fraktion zur Massnahme 2a40Zustimmung64Ablehnung16
15.2.2011Massnahme 283Antrag der Finanzkommission21Antrag des Präsidiums16
15.2.2011Massnahme 174Antrag der Finanzkommission30Antrag des Präsidiums bzw. der SP-Fraktion16
15.2.2011Eintreten90Zustimmung7Ablehnung23
15.2.2011Antrag der GRÜ-Fraktion auf Rückweisung7Zustimmung86Ablehnung27
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion, auf Massnahme 29 zurückzukommen.

Vorweg, ich will dieses Rückkommen nicht als Zwängerei sehen. Wer weiss, wie ich ticke, normalerweise, wird mir verzeihen, denn ich weiss grundsätzlich schon, dass wenn ich einen Ball ins Out gespielt habe, dass er nicht einfach so zurückkommt. Dennoch möchte ich für die drei nichtstaatlichen Mittelschulen für einmal die kleine Chance nutzen, einen frisch gepumpten Ball neu einzuwerfen. Es ist natürlich schade, dass sich die SP aus der Diskussion und der Verantwortung mit ihrem Auszug aus diesem Rat stiehlt; wer nicht auf dem Platz ist, kann natürlich auch nie gewinnen. Aufgrund des knappen Resultats bei der Massnahme 29 stelle ich ein Rückkommen und gleichzeitig Antrag. Ich möchte nicht mein ganzes Votum zu diesem Geschäft wiederholen, sondern das, was ich spontan Regierungsrat Stefan Kölliker gestern versprochen habe, definitiv und schriftlich verbindlich festgehalten wissen. Eine Kürzung um 500'000 Franken, 30 Prozent, ist für die drei nichtstaatlichen Schulen ein Betrag, der sie in ihrer Existenz bedroht. Die Schulen sind aber bereit, im Sinne einer fairen Opfersymmetrie ihren Beitrag an das strukturelle Defizit des Staatshaushaltes zu leisten und damit eine Kürzung von 250'000 Franken zu schlucken. Regierungsrat Stefan Kölliker, Sie haben gesagt, dass jetzt die nichtstaatlichen Mittelschulen tatsächlich mit diesen festgesetzten 500'000 Franken unverhältnismässig getroffen würden. Regierungsrat Stefan Kölliker hat damit unserem Auftrag oder Antrag Sympathie entgegengebracht. Ich danke ihm dafür.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Natürlich kann man von Prinzipien auf Prinzipien herumreiten. Ich habe zwei Rückkommensanträge gesehen. Ein Antragsteller ist nicht hier. Es verbleibt dann also ein einziger. Wenn man jetzt da auf Prinzipien herumtrampelt, dann will man einfach jetzt quasi diesen nichtstaatlichen Mittelschulen einen Todesstoss verpassen. Das kann man, aber dann soll man auch künftig in diesen Regionen dazu stehen, dass man Mittelschulen, die gut funktionieren, die absolut gut im Markt platziert sind, sterben lassen will oder halt auf Raten diese Sterbehilfe leistet. Demokratie, und das können Sie mir glauben, ich bin kein Antidemokrat, weil ich eine andere Meinung habe wie die SVP und allenfalls die FDP, ich bin trotzdem ein richtig guter Demokrat, das kann ich Ihnen versichern.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M6 (Erhöhung der Gemeindebeiträge an den regionalen Personenverkehr). beantragt, Massnahme 6 wie folgt zu formulieren: «Ist befristet bis 31. Dezember 2014 umzusetzen.»

Die Gemeinden möchten zumindest bei dieser Massnahme eine Befristung bis 31. Dezember 2014 erreichen. Und zwar aus folgender Überlegung: Die S-Bahn 2013 wird im Jahr 2013 umgesetzt. Zusätzliche Angebote werden auch Kosten für die Gemeinden mit sich bringen. Die Gemeinden hätten wohl gerne einen leicht tieferen ÖV-Verteilschlüssel für sich beansprucht. Wie ich es aber bereits in den Ausführungen dargelegt habe, sind wir bereits einen Teil des Sparpakets im Rahmen des erhöhten Finanzierungsanteilschlüssels zu übernehmen. Aber wenn wir schon einen Anteil übernehmen und auch davon ausgehen können, dass es Kanton und Gemeinden vielleicht in zwei bis drei Jahren wieder besser geht, dann wäre es auch an der Zeit, nochmals über den Verteilschlüssel zu diskutieren. Umso mehr Sie aus der Begründung ersehen können, dass der tiefe Verteilschlüssel von 35 Prozent das Ergebnis der Verhandlungen mit dem ehemaligen Finanzdirektor Peter Schönenberger war. Aus diesem Grund bitte ich Sie, wenigstens der Befristung zuzustimmen. Wir haben dann noch genügend Zeit, die ersten Erfahrungen aus der S-Bahn 2013 aus der Umsetzung wiederum heranzuziehen. Ich bin auch überzeugt, dass wir dann mit der Regierung auch einen Verteilschlüssel finden können, der sachgerecht ist.

Ich plädiere umso mehr für die Befristung, weil es auch den Gemeinden sehr wohl bewusst ist, dass sie inskünftig wahrscheinlich einen höheren Anteil bezahlen müssen. Aber das bitte, wenn wir auch weitere Verhandlungen darüber noch führen können. Somit stelle ich immerhin fest, dass die Gemeinden am Sparpotenzial nichts korrigieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte Noger-St.Gallen gleich eine Antwort geben zur Massnahme 30. Es ist nicht möglich, dass wir dort im Freifachbereich Italienisch kürzen. Weil es eben nach Maturitätsanerkennungsreglement vorgeschrieben ist. Also können wir es nicht verbinden und sagen, wir kürzen dann dort. Dann halte ich meine Versprechungen nicht ein. Das ist eine Verpflichtung, dass wir dort Italienisch weiter anbieten müssen. Jetzt muss ich Ihnen ein Beispiel sagen, was ich heute erlebt habe, was symptomatisch ist für diese Diskussion. Der Journalist des italienischen Südschweizer Fernsehens hat mich konfrontiert mit dieser Problematik. Man ist sich überhaupt nicht bewusst, um was es geht. Man redet vom Grundlagenfach, das wir hier abschaffen. Aber wir reden nur vom Schwerpunktfach! Es wurde einfach falsch kommuniziert. Auch unsere Kollegen aus der Südschweiz sind hier nicht ganz im Bild, um was es jetzt genau in dieser Frage geht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich bin froh, dass ich jetzt zu Wort kommen darf und Ihnen doch die eine oder andere Antwort bringen kann. Was immer wieder für Verwirrung sorgt ist, welches Angebot bisher denn bei den Gymnasien im Kanton St.Gallen besteht. Es gibt Grundlagenfächer, es gibt Schwerpunktfächer, es gibt Ergänzungsfächer und es gibt Freifächer. Jetzt ist es so, dass Italienisch angeboten werden muss in den Grundlagenfächern und in den Freifächern. Das schreibt das Maturitätsanerkennungsreglement vor. Wir bieten es freiwillig auch als Schwerpunktfach an. Das müssen wir nicht und das ist gleich auch die Antwort auf die eine Frage, die aufgetaucht ist in den letzten Wochen. Auch national macht da der Kanton St.Gallen bzw. die Regierung etwas, was nicht dem Maturitätsanerkennungsreglement entspricht. Jedoch machen wir nichts, was wir nicht dürften. Es wurde in Betracht gezogen, wie gross dass die Nachfrage in diesem Schwerpunktfachbereich liegt. Es ist so, dass von 3'336 Gymnasiastinnen und Gymnasiasten 156, sprich 4,7 Prozent, noch das Schwerpunktfach Italienisch belegen. Ich habe keinen Vergleich über die letzten Jahre, aber mir ist bekannt, dass es seit Langem mit Abstand das am wenigsten besuchte Schwerpunktfach ist. Mit riesigem Abstand, das Interesse ist da an einem sehr kleinen Ort. Machen wir denn hier jetzt etwas, was irgendwie ausserordentlich ist? Da kann ich Ihnen sagen, die Kantone Appenzell I.Rh., Appenzell A.Rh., Schwyz haben kein Schwerpunktfach Italienisch. Das dreisprachige Graubünden hat auch kein Schwerpunktfach Italienisch. Wir sind hier in einer Entwicklung, die mir notabene auch ein bisschen weh tut. Vielleicht mit meiner Parteizugehörigkeit, aber ich glaube, da sind wir alle gleich, natürlich tut es irgendwo weh, aber es wird nicht mehr verlangt. Wenn es verlangt wird, dann kann man es auch in Zukunft als Grundlagenfach belegen. Wenn jemand mehr machen will im Gymnasium, dann kann er es als Freifach besuchen. Diese Möglichkeiten bestehen weiterhin. Wie gesagt, wir sind nicht irgendwie ein Spezialfall. Andere Kantone sind bereits vorausgegangen und haben das Italienisch als Schwerpunktfach abgeschafft. Ich hoffe, ich konnte Ihnen ein bisschen aufzeigen, dass wir uns sehr wohl beschäftigt haben mit diesen Massnahmen und diese auch erklären können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Im Vorfeld dieser Massnahmen wurde sehr viel diskutiert und v.a. falsch kommuniziert. Ich werde dies anhand der Massnahme 26 aufzeigen können. Zu Bischofberger-Thal: Ich gebe Ihnen in gewissem Sinn recht. Diese drei nichtstaatlichen Mittelschulen sind ein Sonderfall, bei dem es um einen Staatsbeitrag geht. Es war natürlich nicht in der Kompetenz meines Amtsleiters, dass er, bevor die Regierung entschieden hat, Aussagen zu Leistungsvereinbarungen macht. Ich habe deshalb für den geäusserten Unmut ein gewisses Verständnis, gerade auch, weil es um eine sehr gute Partnerschaft geht. In diesem Zusammenhang möchte ich mitteilen, dass, wenn bei den Massnahmen der Mittelschulen Kürzungen beschlossen würden, dass diese von denjenigen abweichen, welche die Regierung eigentlich vorsieht. Die Regierung hat sich im Sinn einer Opfersymmetrie gesagt, dass wenn die öffentlichen Mittelschulen sparen müssen, es auch die privaten tun müssen. Das möchte ich ganz klar betonen. Wenn also bei den öffentlichen Mittelschulen etwas gestrichen wird, dann hätte das auch Konsequenzen für die privaten. Denn sonst stünde das Beitragsvolumen nicht mehr im richtigen Verhältnis.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Es stimmt, dass gestern im Zusammenhang mit der Interpellation 51.10.88 «Illetrismus im Kanton St.Gallen» die Rede davon war, dass Weiterbildungsangebote grundsätzlich nicht subventioniert werden. Nach Art. 32 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung kann das Bildungsdepartement in Ausnahmefällen gewisse Beträge ausrichten. Dabei handelt es sich um 600'000 Franken, die bis anhin an verschiedene unterstützungsbedürftige Bezüger ausgerichtet wurden. Im vergangenen Jahr betraf dies die Unterstützung für die Illetrismus-Kurse, die Textilfachschule Wattwil – ein Standortbeitrag zur Erhaltung des Angebotes –, das Berufs- und Weiterbildungszentrum Toggenburg (abgekürzt BWZ) – ein Standortbeitrag zur Erhaltung des Weiterbildungsangebotes im Toggenburg –, die Musikakademie St.Gallen, Kirchenmusiklehrgänge - zur Erhaltung des Angebotes – und das Gewerbliche Berufs- und Weiterbildungszentrum St.Gallen mit dem Kurs «Farbe, Form, Raum» – ein Kursangebot, eine Übergangsfinanzierung. Das sind Ausnahmeaktivitäten, die unterstützt werden können. Und in diesem Bereich ist eine Halbierung des Volumens vorgesehen. Ich gebe zu, dass diese Kürzung empfindlich trifft, denn sie muss natürlich an die Institutionen weitergegeben werden. Es gilt aber auch erkennbare Entwicklungen zu beachten, so beispielsweise beim BWZ Toggenburg, das seinen Weiterbildungsbereich nun zusammen mit der Berufsfachschule Wil, Uzwil und Flawil organisiert. Damit werden Kosten gespart, und es wird keine Unterstützung mehr notwendig sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Meine einleitenden Ausführungen treffen auf die Massnahmen 22 und 23 zu. Die Lehrwerkstätten für Bekleidungsgestaltung und Grafik sind die einzigen Ausbildungen, bei denen der Kanton eine Lehrwerkstätte betreibt. Das muss vorweg zur Kenntnis genommen werden. In keinem anderen Berufsfeld unterhält der Kanton eine Lehrwerkstätte. Es ist immer Sache der Wirtschaft, dass dort, wo beruflicher Nachwuchs gefordert wird, Lehrlinge ausgebildet und bereitgestellt werden. Dann muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass in den privaten Ateliers die Zahl der Auszubildenden laufend abnimmt, der Kanton aber seit Jahren immer etwa gleich viele ausbildet. Demzufolge haben die privaten Ateliers laufend weniger Interesse, diese Ausbildung anzubieten. Der Kanton hingegen bietet diese Ausbildung immer noch im gleichen Umfang an. Im Jahr 2008 hat das Amt für Berufsbildung zusammen mit den privaten Ateliers ein Projekt gestartet, wie das Angebot attraktiver gestaltet werden könnte, um den Zugang zu diesen privaten Ateliers beliebter zu machen. Das Ergebnis war jedoch ernüchternd. Kein einziges privates Atelier hat sich bereit erklärt, weitere Lehrplätze zu schaffen. Das sind die Fakten, die zur Kenntnis genommen werden müssen. Deshalb hat sich die Regierung gefragt, ob denn dieses Angebot wirklich noch vom Staat bereitgestellt werden müsse. Es wäre in ihrer Kompetenz gelegen, diese Lehrwerkstätten ganz aufzuheben. Ganz so radikal wollte sie nun aber doch nicht vorgehen und hat sich für eine Erhöhung der Teilnahmegebühr entschieden, um zumindest einen Gegenwert für die bereitgestellte Ausbildung zu bekommen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Diese Massnahme bezieht sich nur auf die Laufbahnberatung für Personen über 25 Jahre, die einen Abschluss auf der Sekundarstufe II vorlegen können. Für alle, die jünger sind, ist die Laufbahnberatung kostenlos. Das Berufsbildungsgesetz lässt es ausdrücklich zu, eine Teilnahmegebühr oder Kosten von höchstens 50 Prozent einzufordern.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte einleitend etwas Grundsätzliches zur Erarbeitung der Bildungsmassnahmen sagen, denn mittlerweile sind einige Anträge eingegangen, die mich unvorbereitet treffen. Die Erarbeitung dieser Massnahmen war nicht eine kurzfristige Angelegenheit. Einsparungen und Optimierungen beschäftigen die Regierung seit eineinhalb Jahren. Ich erinnere daran, dass bereits im Budget 2010/2011 das Ausgabenwachstum zu begrenzen war. Der Kantonsrat hat uns den Auftrag gegeben, 2 Prozent einzusparen, und in der Folge hat die Regierung bereits intensiv das Sparpotenzial sämtlicher Schulen und Institutionen geprüft und weiss ziemlich gut, wo was möglich ist. Die Rückmeldung, dass in den letzten Wochen keine Gespräche stattgefunden hätten, ist durchaus verständlich, weil sich eben die Regierung seit eineinhalb Jahren mit diesen Themen beschäftigt. Es ist ihr ein Anliegen, im Bildungsbereich keinen Leistungsabbau anzustreben. Deshalb gibt es bei den 17 von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmen deren 8, bei denen eine Gebührenerhöhung vorgesehen ist. Das ist ein Ansatz, um die Leistung nicht abzubauen, sondern genau zu schauen, wo gerechtfertigterweise mehr Erträge generiert werden können. Ich werde auf diese Punkte noch zu sprechen kommen.

Zur Massnahme 20: Es ist richtig, dass diese Gebührenerhebung erst vor drei Jahren abgeschafft wurde. Dannzumal hat die Regierung dem Kantonsrat beantragt, die Gebührenerhebung von Fr. 450.- nicht abzuschaffen, sondern weiterzuführen. Der Kantonsrat hat damals anders entschieden und ist dem Antrag der Regierung nicht gefolgt. Mit der Massnahme beantragt die Regierung, die Erhebung der Gebühr von Fr. 450.- wieder einzuführen. Soviel mir bekannt ist, werden diese Kurse für Ausbildnerinnen und -bildner sehr geschätzt, und ich gehe davon aus, dass, solange die Qualität stimmt, die Gebühr ohne Weiteres bezahlt wird. Zur Höhe der Kosten: Die Vollkosten betragen Fr. 650.-, und die Massnahme sieht eine Teilnahmegebühr von Fr. 450.- vor. Ich gehe davon aus, dass damit die Optimierung ausgeschöpft ist und weitere Einsparungen nicht möglich sind. Aber detaillierter kann ich dazu keine Auskunft geben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Die grosse Vorkämpferin für diese Brückenangebote stammt aus der SP-Fraktion. Schrepfer-Sevelen hatte im Jahr 1999, zusammen mit zwei anderen Kantonsrätinnen, eine Motion eingereicht. Diese wurde dann in ein Postulat umgewandelt. Schrepfer-Sevelen kämpfte während sechs Jahren mit alt Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling, bis endlich der VI. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung vorgelegt werden konnte, in dem die nötigen gesetzlichen Grundlagen für die Schaffung und die einheitliche Finanzierung dieser Brückenangebote sichergestellt werden konnten. Schrepfer-Sevelen am 6. Juni 2005: «Was lange währt, wird endlich gut.» Sie konnte damals natürlich noch nicht wissen, dass die allgemeine Sparwut und Steuersenkungshysterie in diesem Rat nicht einmal vor Sprichworten haltmacht. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass die Erhöhung der Gebühren um 50 Prozent, d.h. von Fr. 2'300.- auf Fr. 3'450.- im allgemeinen Berufsvorbereitungsjahr und von Fr. 2'800.- auf Fr. 4'200.- beim gestalterischen Vorkurs, das Budget einer Normalfamilie deutlich sprengt. Es besteht die Gefahr, dass dieses sinnvolle und wirkungsvolle Instrument nicht mehr von allen Schülerinnen und Schülern, die darauf angewiesen wären, genutzt werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Italienisch ist unsere dritte Landessprache und ist auch eine der Amtssprachen beim Bund. In der Deutschschweiz ist Italienisch, nach dem Englisch und Französisch, die in der Berufswelt am drittmeisten benutzte Sprache. Und Italien ist ein wichtiger Handelspartner und allseits geschätzter Nachbar der Schweiz. A chi di noi non piace viaggiare in Ticino per godersi il sole, un cappucino in piazza o un bagno al lago. Tantissimi Svizzeri hanno una casa o pure un appartamento in Ticino, o trascorrono le loro vacanze in Italia, in spiaggia o al mare per vivere i dolce far niente e godersi la cucina italiana. L'Italia e i suoi beni culturali sono luoghi di attrazione per tutti noi, che amiamo l'Italianità. «Ma che cosa sta succedendo da voi a San Gallo?», fragte mich kürzlich ein Freund, der in der Schweizergarde des Vatikans dient und der von der geplanten Abschaffung gehört hat. Ein sehr grosser Teil der Schweizergardisten stammt aus dem Kanton St.Gallen, und dieser hat auch schon den Kommandanten gestellt. Zusätzlich ist St.Gallen Patronatskanton der Schweizerschule in Rom und Sitz eines italienischen Konsulats. Wird bei dieser Ausgangslage mit der Abschaffung des Schwerpunktfachs Italienisch nicht ein falsches Zeichen gesetzt?

Mitte 2012 wird auch das Bundesverwaltungsgericht von Bern nach St.Gallen zügeln. Das grösste Gericht der Schweiz mit 70 Richterinnen und Richtern sowie 11'300 Mitarbeitenden spricht jährlich über 9'000 Urteile. Das Gericht arbeitet und urteilt in den Sprachen Deutsch, Französisch und Italienisch. Da insbesondere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit italienischer Muttersprache den Umzug von Bern nach St.Gallen kaum mitmachen werden, wird fremdsprachiges Personal benötigt. Gesucht werden sowohl juristische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Fachkräfte für Sekretariat, Buchhaltung und technischen Dienst. Eine fundierte Ausbildung mit dem Schwerpunktfach Italienisch an einer der st.gallischen Mittelschulen schafft hierzu die besten Voraussetzungen. Künftige Maturandinnen und Maturanden, die das Schwerpunktfach Italienisch besucht haben und die Sprache danach fliessend sprechen, sind mit dem nötigen Rüstzeug für eine Karriere am Bundesverwaltungsgericht in St.Gallen bestens ausgestattet. In Art. 70 der Bundesverfassung (SR 101) sind die Förderung der italienischen Sprache sowie die Förderung von Verständnis und Austausch zwischen den Sprachgemeinschaften als wichtige Aufgabe vorgesehen. Dieser Aufgabe hat sich auch der Kanton St.Gallen zu stellen, und wir wollen dazu unseren Beitrag leisten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Berufsschullehrer am GBS St.Gallen auf Sek-Stufe II offen. Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich weiss nicht, ob Noger-St.Gallen genau weiss, was er hier bringt. Ich möchte Sie darauf aufmerksam machen, dass es bei den Stellenausschreibungen für Berufsfachschullehrer zunehmend schwierig ist, geeignete Fachpersonen zu rekrutieren. Ich selber bin Absolvent des SIB, des heutigen EHB, das einen Fachhochschulabschluss, also ein Studium, praktisch voraussetzt. Mit diesem angedachten Ausbildungslehrgang an der PHS St.Gallen ist es möglich, auch mit einer HF-Ausbildung (früher TS) und entsprechend geforderten Zusatzmodulen wie z.B. DIK I und II für Köche, Sanitär, Spengler, Berufsschullehrer zu werden, wenn sie die Meisterprüfung haben. Diese Möglichkeit würde sicher sehr geschätzt, weil sie eben berufsbegleitend eher machbar ist als eine Ausbildung in Bern. Bedenken Sie, dass ein solcher Schritt zum Fachlehrer nicht von 20- bis 30-Jährigen, sondern meist von Familienvätern ab 35 bis 45 mit entsprechend grosser Berufserfahrung gemacht wird. Der Vorschlag der FDP-Fraktion zielt auf eine Verakademisierung in der Berufsschule, statt weiter auf Praktiker und Praxis zu setzen. Uns ist die duale Ausbildung sehr wichtig, und eben auch wer lehrt ist uns wichtiger. Es sollen Praktiker sein dürfen. Hier ist mir die FDP-Fraktion zu elitär angehaucht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Zu Regierungsrat Kölliker: Sie reden bei 230 Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton St.Gallen von 100 und sagen dann, es gäbe keine Mehrkosten. Sie rechnen, und vielleicht meine Kollegen auch. Wenn Sie von einem Schulgeld von 13'000 Franken sprechen, dann sprechen Sie allenfalls von einem Schnitt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass dieser sozial abgestuft ist, dass es Leute gibt, die weit weniger zahlen, und Leute, die sehr viel mehr zahlen. Für jene, die wahrscheinlich sehr viel mehr zahlen, wird diese Erhöhung kein Problem sein, für diejenigen, die sehr viel weniger zahlen ein erhebliches.

Jetzt zu Ihrer Opfersymmetrie: Bitte strapazieren Sie dieses Wort nicht, wenn Sie bei den nichtstaatlichen Mittelschulen notabene um 30 Prozent streichen. Das würde wirklich bei den Mittelschulen auch 30 Prozent Einsparungen heissen, und dass das nicht realistisch ist, da würde ich Ihnen selbstverständlich sehr recht geben. Ich glaube, dass diese nichtstaatlichen Mittelschulen sicher bereit sind im Sinn einer Opfersymmetrie, hier Hand zu bieten. Aber das, was Sie hier vorschlagen, ist wirklich viel zu viel. Da müssen Sie Verständnis haben, dass man dafür kämpft. Ich würde die Hand ins Feuer legen, dass hier die nichtstaatlichen Mittelschulen sicher etwas machen würden und in einem guten und konstruktiven Gespräch mit Ihnen zusammen eine Lösung finden. Ich möchte Sie bitten und motivieren, hier diesen Beitrag 500'000 zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Streichungsantrag und Eventualantrag der Regierung sind abzulehnen.

Sie mögen sich erinnern, bis und mit vorletztem Jahr wurde im Rahmen des Voranschlags jeweils eine Vorgabe gemacht. Wir haben das letztes Jahr das letzte Mal gemacht und haben darauf hingewiesen, dass in Zukunft beim Aufgaben- und Finanzplan diese Vorgabe stattfinden soll. Das ist eigentlich das erste Mal, wo jetzt so eine Vorgabe an dieser Stelle diskutiert wird, darum war die Budgetdebatte im November etwas kürzer. Vorgaben haben für die Finanzkommission ein wichtiges Zeichen. Wir wollen ein Zeichen setzen, und darum hat die Finanzkommission entschieden, auch dieses Jahr eine Vorgabe zu machen, um noch einmal deutlich zu machen, dass Massnahmen getroffen werden müssen, um wirklich drohende Steuererhöhungen abzuwenden. Aus diesem Grund hat die Finanzkommission mit 8 zu 6 Stimmen bei einer Abwesenheit beschlossen, mit dieser Vorgabe von 100 Mio. Franken zu fahren. Ich bitte Sie deshalb im Namen der Finanzkommission, den Streichungsantrag sowie den Eventualantrag abzulehnen und mit den 100 Mio. Franken, die die Finanzkommission vorschlägt, umzugehen. Es ist eine Vorgabe mit der Bitte an die Regierung. Sie wird eingeladen, diese Vorgabe einzuhalten, und wenn es nicht klappt, dann hat die Regierung immer noch die Möglichkeit, diesbezüglich diese Nichteinhaltung zu begründen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Diese Massnahme hat in der Finanzkommission wie auch heute sehr viel zu diskutieren gegeben. Grundsätzlich ist die Finanzkommission mit 11 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen auf die Massnahme eingetreten. Anschliessend erfolgte die Diskussion über den Kostenanteil für die Jahre 2012 bis 2014. Ich kann festhalten, dass wir lediglich seitens Antrag Finanzkommission vom Jahr 2012 und 2013 sprechen. 2014 stimmen wir mit dem Vorschlag der Regierung überein. 2012 schlägt die Regierung einen Antrag von 53 Prozent vor, die Finanzkommission 50 Prozent. 2012 52 Prozent Regierung, 51 Prozent die Finanzkommission. Wie gesagt, im 2014 52 Prozent. 2015 muss es ausgeglichen sein auf 55 Prozent, das ist gesetzliche Pflicht. Die Überlegung der Finanzkommission war so, dass eine Kostenbeteiligung, eine Senkung um 1 Prozent 5,9 Mio. Franken für den Kanton ausmacht. Das entspricht einem Prämienanstieg von 0,5 Prozent, also bei der Massnahme im Jahr 2012 mit dem Vorschlag der Finanzkommission sprechen wir von einem Prämienanstieg von 1,5 Prozent. Die Finanzkommission war der Meinung, dieser Anstieg um 1,5 Prozent sei verkraftbar im Gegensatz zum Wegfall der freien Spitalwahl in der ganzen Schweiz, die in der Zusatzversicherung abgedeckt worden ist. Ich bitte Sie deshalb, dem Antrag der Finanzkommission um die Anpassung, wie vorher ausgeführt, zuzustimmen. Die Finanzkommission hat das mit 8:6 Stimmen bei 1 Enthaltung ebenfalls getan.

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15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten der Massnahme 38 gemäss Botschaft mit 11:3 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

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15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Mitglieder der Finanzkommission sind auf die Massnahme 36 einstimmig eingetreten. Anschliessend wurde in der Kommission der Antrag gestellt, nur für ausländische Studenten die Gebühren zu erhöhen und für die Schweizer so zu belassen. Aber die Finanzkommission hat entschieden, mit 12:2 Stimmen, dass der Antrag der Regierung so gutgeheissen wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Vor ganz kurzer Zeit ist mir noch eine Petition zugeleitet worden unter dem Titel «Zukunft statt Sparpaket». Die Organisation, die diese Petition eingereicht hat, ist die Juso. Ich komme kurz auf den Text zurück: «Wir sagen nein zum geplanten Sparpaket. Wir sagen nein zu einer Finanzpolitik, die Steuern für Reiche und Unternehmen senkt, um danach die Finanzen auf Kosten der Gesamtbevölkerung zu sanieren. Wir sagen nein zu den 54 Einzelmassnahmen, welche die sozial Schwachen treffen werden. Für eine Bildung, die für jeden zugänglich ist, für einen bezahlbaren öffentlichen Verkehr mit breitem Angebot, für die Förderung von Kultur, Umweltschutz und Energieeffizienz, für die Leistungserhaltung im Gesundheitswesen ohne Erhöhung der Krankenkassenprämien. Gemeinsam gegen dieses Sparpaket und für einen starken Kanton St.Gallen 863 Mitunterzeichnende.»

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15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 29 mit 9:5 Stimmen bei 1 Abwesenheit zu.

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15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Am 8. Februar 2011 reichte Eleonora Rothenberger, Italienischlehrerin an der Kantonsschule am Burggraben in St.Gallen, dem Kantonsratspräsidenten die Petition «Nein zur Abschaffung des Italienischen in den Gymnasien des Kantons St.Gallen» ein. Da die Petition an den Kantonsrat gerichtet war, wies sie die Staatskanzlei der Rechtspflegekommission und diese wiederum der Finanzkommission zu. Deshalb werde ich ganz kurz darüber informieren. Der Inhalt der Petition lautet wie folgt: «Nein, zur Abschaffung des Italienischen in den Gymnasien des Kantons St.Gallen. Im Rahmen des Sparpaketes, das am 15. Februar angenommen werden soll, sieht der Kanton St.Gallen die Abschaffung des Italienischen als Schwerpunktfach vor. Dies bedeutet, das Italienische auf die fakultativen Kurse zu beschränken. Italienisch soll weiterhin als Maturitätsfach gewählt werden können. Ich bin gegen die Abschaffung des Schwerpunktfaches Italienisch an den Gymnasien des Kantons St.Gallen.» Dieses «ich» ist bezogen auf insgesamt 6'050 Unterschriften, die gesammelt worden sind. Ich bitte Sie, das in Ihren Überlegungen zu beachten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der Finanzkommission wurden sämtliche Massnahmen durchberaten. Es wurde nie ein Antrag auf Rückweisung an die Regierung gestellt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M22 (Lehrwerkstätte für Bekleidungsgestalterinnen: Erhöhung der Teilnahmegebühren Kommissionspräsident) und M23 (Lehrwerkstätte für Grafiker und Grafikerinnen: Erhöhung der Teilnahmegebühren). Die Finanzkommission beantragt einstimmig die Streichung der beiden Massnahmen. Ihr wurde versichert, dass das Gewerbliche Berufs- und Weiterbildungszentrum in St.Gallen andere Massnahmen vorschlagen könnte, welche zum gleichen Resultat führen würden wie die von der Regierung vorgelegten. Deshalb möchte die Finanzkommission die Massnahmen 22 und 23 streichen und dem Rat eine neue Massnahme 36a (neu) vorschlagen.

Dann möchte ich im Zusammenhang mit der Massnahme 23 auf eine eingegangene Petition hinweisen. Am 3. Februar 2011 reichte die Alumni der höheren Fachschule für Künste und Gestaltung St.Gallen das «Ersuchen an den Kantonsrat auf die Erhöhung des Schulgelds für die Fachklasse Grafik an der Schule für Gestaltung, St.Gallen, vollständig zu verzichten» bei der Staatskanzlei ein. Da die Petition an den Kantonsrat gerichtet war, wies sie die Staatskanzlei der Rechtspflegekommission und diese wiederum der Finanzkommission zu. Deshalb benutze ich die Gelegenheit für eine kurze Information zum Inhalt dieser Petition. Die Begründung ist folgende: «Aus Spargründen hat die Regierung des Kantons St.Gallen eine neue Finanzplanung bzw. Verzichtsplanung erstellt. Der neue Finanzplan, der in der Februarsession 2011 im Kantonsrat behandelt und beschlossen wird, sieht unter anderem eine drastische Kürzung der Beiträge an die Fachklasse Grafik vor. Die Teilnahmegebühren der Ausbildung an der Lehrwerkstätte Fachklasse Grafik sollen auf 50 Prozent der vollen Kosten erhöht werden. Daraus würde eine massive Erhöhung des Schulgeldes resultieren, nämlich von heute 2700 Franken auf rund 10'000 Franken pro Jahr. Dieses Schulgeld wäre asozial hoch.» Die Petition wurde von insgesamt 1'856 Personen unterzeichnet.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Massnahme selbst ist nicht bestritten. Darum möchte ich die Haltung der Finanzkommission zur Befristung bekannt geben. Wir haben dies auch eingehend diskutiert, und die Finanzkommission ist ebenfalls der Meinung, dass es nicht sinnvoll ist, jetzt Befristungen einzuführen, weil mit der Gesetzesanpassung dies wieder diskutiert werden muss. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, von der Befristung abzusehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ich widerspreche nicht gern Medizinern, aber ich muss hier Hartmann-Rorschach trotzdem widersprechen. Wenn wir «verursachergerechtes Gesundheitswesen» und «verursachergerechte Kostentragung» sagen, dann muss ich feststellen: Ich bezahle genau dieselben Krankenkassenprämien, ob ich nie zum Arzt gehe oder häufig zum Arzt gehe. Franchise und Selbstbehalt werden – und das ist auch so ein interessantes Ding in unserem System – bei häufigeren Arztbesuchen sogar attraktiver, wenn man schon einmal gegangen ist. Das gesamte Gesundheitswesen und die Kostenverlagerung funktionieren also genau nicht so, wie es Hartmann-Rorschach dargestellt hat. Wir haben diese Anreize genau nicht, weil bei den Krankenkassenprämien immer dieselben Kosten bezahlt werden müssen und Franchise und Selbstbehalt vernachlässigbar sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M32 (Sonderschulung: Reduktion des Platzangebots im Internat der Sprachheilschule). legt seine Interessen offen. Er kennt den langjährigen, jetzt pensionierten Verwalter der Sprachheilschule und beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Massnahme 32 an die Regierung zurückzuweisen.

Die Regierung begründet diese, mit der Sprachheilschule nicht abgesprochene Massnahme damit, dass der Anteil der Sonderschülerinnen und -schüler mit langen Anfahrtswegen stark zurückgegangen sei. Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Das Internat in der Sprachheilschule ist in den letzten Jahren nur deshalb kleiner geworden, weil das Bildungsdepartement im Jahr 2009 angeordnet hat, dass zwei Wohngruppen à 10 Schülerinnen bzw. Schüler geschlossen werden. Und dies, obwohl der Bedarf nach wie vor ausgewiesen wäre. Bestehen doch seit Jahren Wartelisten von 10 bis 50 Kindern, welche vom Kantonalen Schulpsychologischen Dienst und nicht von der Sprachheilschule selber für diese Sonderschule eingeteilt werden. Es ist zwar richtig, dass hörbehinderte Kinder vielfach dank Implantaten in den Regelklassen ihrer Gemeinde geschult werden. Was die Regierung bzw. das Bildungsdepartement jedoch verschweigt, ist die Tatsache, dass all diese Plätze der gehörlosen Kinder längst von Schülerinnen und Schülern mit Teilleistungsstörungen neurologischer Art beansprucht werden. Die Kinder mit Hirnfunktionsstörungen und Kinder mit schweren Sprachentwicklungsbehinderungen bleiben handykapiert, selbst wenn das Internat weiter von 44 um 27 auf 17 Plätze abgebaut würde. Die heute immer noch bestehenden Wartelisten zeigen, dass es nicht zu viel, sondern zu wenig solche Plätze gibt. Hinzu kommt noch ein rechtliches Argument. Nach Art. 51 Volksschulgesetz hat das im Kanton wohnhafte Kind unter anderem das Recht, jene Schule, auch Sonderschule zu besuchen, die seinen Fähigkeiten entspricht und deren Anforderungen es erfüllt. Nach Art. 197 Bundesverfassung sind die Kantone zudem verpflichtet, die bisherigen Leistungen der Invalidenversicherung zur Sonderschule weiterhin zu erbringen, bis genehmigte kantonale Sonderschulkonzepte vorliegen. Ein solches fehlt im Kanton St.Gallen bis heute, weshalb die vom Bildungsdepartement verfügte Schliessung von zwei Wohngruppen im Jahr 2009 ohnehin nicht rechtens war und die heute geplante weitere Schliessung höchst fraglich ist. Diese unbedacht behinderte Kinder strafende und rechtlich zumindest fragliche Massnahme ist keine Sparmassnahme. Sie ist an die Regierung zurückzuweisen. Das Bildungsdepartement hat unter Einbezug der betroffenen Institutionen nach anderen Sparmöglichkeiten zu suchen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Streichungsantrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Präsidentin der Personalverbändekonferenz und Vorstandsmitglied des kantonalen Gewerkschaftsbundes wehre ich mich gegen den geplanten Kahlschlag beim Staatspersonal. Von den zusätzlichen 50 Mio. Franken sollen 35 Mio. Franken beim Personal eingespart werden. Im Klartext: rund 350 Stellen. Der Kanton beschäftigt rund 15'000 Personen inkl. Spitäler. Jeder fünfzigste Arbeitsplatz wird mit diesen zusätzlichen Sparmassnahmen weggespart, und dies mit fatalen Folgen z.B. im Gesundheitsbereich, der bereits mit einem Pflegenotstand zu kämpfen hat. Das Personal muss die verfehlte Steuerpolitik des Parlaments ausbaden. Bereits 2004 wurden rund 100 Stellen und mit diesem neuen Sparpaket sollen nun rund 350 Stellen gestrichen werden. Personalabbau heisst immer Leistungsabbau. Die Finanzkommission will sich nicht festlegen, wo sie Personal abbauen will. Wohlweislich überlässt sie dies der Regierung, diese soll die Verantwortung übernehmen. Gemäss Aussagen von bürgerlichen Parlamentariern ist noch viel Luft in der Verwaltung. Ein Stellenabbau kann problemlos verkraftet werden. Die Realität sieht anders aus, immer mehr Aufgaben müssen in immer kürzerer Zeit erledigt werden. Der Druck auf das Personal steigt seit Jahren stetig an, und von Wertschätzung des Parlaments keine Spur. Ich wehre mich im Namen des Personals und der SP-Fraktion gegen den geplanten Kahlschlag.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Eine Erhöhung der Studiengebühren ist abzulehnen.

Ich darf Ihnen Interna aus der Universität berichten. Im Januar wurden alle Hochschulangehörigen, Studierende und Angestellte darüber informiert, dass per Frühlingssemester 2012 der Semesterbeitrag auf 1'220 Franken steigt. Ich rede jetzt mal nur von den Schweizern. Für die Ausländer werden die Gebühren noch weiter massiv erhöht. Wenn wir das jetzt noch weiter erhöhen, hat ganz bestimmt auch die Universität keine Freude daran. Dies nur deshalb, weil hier die Distanz, die zwischen Rosenberg und dem Tal immer weiter entsteht, gar nicht gelegen kommt. Wenn die Hochschule hier so massiv steigert, was wollen Sie dann? Wollen Sie nur noch reiche «Schnösel» am Rosenberg haben? Sie kennen die Studiendarlehen, Sie kennen die Situation der Stipendien in der Schweiz und in St.Gallen. Das ist nicht gut. Dass wir jetzt seit wenigen Monaten eine Unterstützung in der Finanzierung der Studien haben, das heisst noch nicht, dass da dann auch Geld fliesst. Sondern da hilft man den Leuten, sich vielleicht mal auch im Stiftungshandbuch zurechtzufinden. Ich sage Ihnen auch, dass die Universität sehr gute Möglichkeiten hat, zusätzliches Geld zu generieren für sich selber. Das wird sie nicht nötig haben. Sie wird bei der vorgesehenen Erhöhung der Gebühren schon etwas abzweigen. Sie hat das auch sehr klar deklariert, und Klee-Berneck ist im Besitz dieses Dokuments. Ich denke nicht, dass sie gar noch Freude hätte, wenn sie da noch für die Betreuung mehr Geld bekäme. Zu Regierungsrat Kölliker: Es sind ja schon fünf neue Professoren je Fakultät, also je Schule gesprochen. Da fliesst viel Geld. Wenn Sie die Zahlen genau angeschaut haben im Aufgaben- und Finanzplan, dann haben Sie das gesehen. Ich glaube, diese weitere Erhöhung bereitet niemandem Freude.

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15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Erlauben Sie mir noch einen anderen Aspekt anzusprechen. Die Subkommission Bildungsdepartement der Staatswirtschaftlichen Kommission hat im Herbst 2010 die Abteilung Sonderpädagogik besucht, geprüft und einen sehr positiven Eindruck gewonnen. Diese Abteilung kontrolliert und steuert die zumeist privaten Institutionen. Alle sind mit einem Leistungsauftrag versehen. Die Abteilung optimiert die Belegung und verhindert den Ausbau. Internatsplätze werden sehr restriktiv genehmigt. Wir gewannen den Eindruck, dass die Steuerung in dieser Beziehung sehr ernst genommen wird. Umso mehr erstaunt es mich als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission, wenn wir jetzt von der Schliessung von zwei Wohngruppen hören. Erst jetzt! Plötzlich soll dies möglich sein. Wir haben gehört, dass alle Möglichkeiten ausgereizt werden, was Fahrtwege, aber auch was Internatsplätze betrifft. Dass Internatsplätze geschlossen werden, wenn sie nicht mehr gebraucht werden. Es verwundert mich, dass ich als Mitglied der Staatswirtschaftlichen Kommission offenbar «auf Halde» arbeite. Ich kann die vorgelegte Massnahme nicht unterstützen und fühle mich irgendwie an der Nase herumgeführt. Ich bitte den Vorsteher des Bildungsdepartementes, sich dazu zu äussern.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M30a (Beibehaltung des Informatikunterrichts an den Fachmittelschulen. Verzicht auf die entsprechende Kürzung der Besoldungen.). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion eine neue Massnahme 30a zu Konto 4205.301 (Mittelschulen / Besoldungen) der laufenden Rechnung mit folgendem Wortlaut: «Beibehaltung des Informatikunterrichts an den Fachmittelschulen. Verzicht auf die entsprechende Kürzung der Besoldungen.»

Dieser Antrag bezieht sich auf eine Erläuterung zum Aufgaben- und Finanzplan auf S. 194. Dort steht lakonisch: «Abschaffung des Informatikunterrichts in der Fachmittelschule». Die Fachmittelschule vermittelt eine vertiefte Allgemeinbildung und bereitet in den verschiedenen Berufsfeldern spezifisch auf die entsprechenden Ausbildungen der nichtuniversitären Tertiärstufe vor. Die Abschaffung des Informatikunterrichts auf dieser Stufe wäre ein bildungspolitischer Fehler. Die Berufswelt setzt den Umgang mit den Office-Anwendungen (Word, Excel, Powerpoint) mit Datenbank- und Rechercheinstrumenten sowie Kommunikationsplattformen voraus. Diese Kenntnisse kommen nicht von selbst und sind nicht angeboren. Ebenso wenig ein verantwortlicher Umgang mit Daten, Kenntnisse über Datenschutz und Informatikkenntnisse gehören heute zu den Kulturtechniken wie Lesen und Schreiben. Die Fachmittelschulen basieren auf einem Rahmenlehrplan der EDK. Der enthält Informatik. Ich möchte sehr gerne wissen, ob sich der Vorsteher des Bildungsdepartementes einfach über den Rahmenlehrplan hinwegsetzen kann.

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15.2.2011Wortmeldung

M24 (Erhöhung Teilnahmegebühren für Brückenangebote). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 24 zu streichen.

Die jetzige Gebührenordnung wurde am 9. März 2010 erlassen. Sie sieht eine Beteiligung der Eltern von Fr. 900.- bis zu Fr. 2'800.- je nach Angebot vor. Es ist das Ziel der St.Galler Regierung und des Parlaments, allen Jugendlichen, auch jenen, die nicht augenblicklich Fuss fassen, reelle Berufschancen zu verschaffen. Das wird jedenfalls immer wieder betont. Mit einer Gebührenerhöhung für das allgemeine Berufsvorbereitungsjahr, das 10. Schuljahr, um Fr. 1'000.- würde dieses eine Schuljahr mehr kosten, als die Jahresgebühr eines Universitätsstudenten in St.Gallen beträgt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Der Antrag Blum-Mörschwil ist abzulehnen.

Sie kennen den Spruch: «Der Mensch ist dann ganz Mensch, wenn er spielt.» Diese Ausflüge haben auch immer etwas Spielerisches. Ich erinnere mich auch an den Stolz der Bevölkerung. Ich habe diese Ausflüge immer als sehr wohltuend empfunden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion, in Massnahme 31 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Der Schulpsychologische Dienst darf auf eine über 70-jährige Geschichte zurückblicken. Neben dem eigentlichen Abklärungsauftrag stehen die Schulpsychologinnen und -psychologen den Eltern, den Lehrpersonen und den Schulbehörden vor allem für Beratungen zur Verfügung. Die wertvolle Arbeit wird dabei als Verbundaufgabe zwischen dem Kanton und den Schulträgern getragen und auch finanziert. Das sollte auch in Zukunft so bleiben. Die Beratung der Lehrkräfte, der Eltern, aber auch der Schulbehörde hat sich bewährt und ist vor allem bei schwierigen Situationen unabdingbar. Auch die im Jahr 1999 aufgebaute Kriseninterventionsstelle leistet in Notsituationen wertvolle Dienste und wird von den Schulen als Erstinterventionsorgan sehr geschätzt. Die von der Regierung vorgeschlagene Sparmassnahme mit 300'000 Franken im Jahr zielt vor allem auf die Anpassung der Entlöhnung der Schulpsychologinnen und -psychologen. Ich bin danach gespannt auf die Ausführungen von Regierungsrat Kölliker.

Weiter soll der Schulpsychologische Dienst sich vermehrt auf seinen Kernauftrag konzentrieren. Sparpotenzial sieht die CVP-Fraktion vor allem bei der Leistungsvereinbarung aus dem Jahr 2008. Dort wurde nämlich die Second Opinion eingeführt, das heisst, die Überprüfung von sonderpädagogischen Massnahmen, welche mehr als 40 Lektionen bzw. ein Jahr dauern. Wie sich heute herausstellt, trägt diese Überprüfung kaum zur Qualitätsverbesserung bei, sondern produziert lediglich einen enormen Mehraufwand für alle Beteiligten. Wenn man den Sparauftrag der Finanzkommission mit einem Sparvolumen von 500'000 Franken konsequenterweise mit dem Anteil der Schulträger von ebenfalls 500'000 Franken addiert, bedeutet dies einen Abbau von sage und schreibe 1 Mio. Franken. Dies ist immerhin ein Achtel des Gesamtbudgets des SPD. Damit kann die bisherige Qualität und Versorgung aber ganz bestimmt nicht mehr aufrechterhalten werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Übernimmt den Rückkommensantrag der SP-Fraktion.

Nach dem Auszug der Linken habe ich die Chance, die äusserste Linke dieses Ratssaales zu repräsentieren, nur noch Mächler-Zuzwil ist «linker». Ich stimme auch mit den Vorrednern bezüglich Rückkommen völlig überein und möchte da nicht eine Tradition brechen. Es geht hier nicht darum, aufgrund eines knappen Resultats, diese Massnahme wurde ja ganz eindeutig angenommen, ein Rückkommen zu machen, sondern weil gestern Abend mitgeteilt wurde, dass dieser Lehrmittelverlag, der Medienverleih, nicht etwa am Serbeln ist, sondern in den letzten Jahren jeweils um 11'000, 12'000, 13'000 Medienausleihungen je Jahr gehabt hat und dass diese Zahlen relativ stabil sind. Es geht also darum, und Regierungsrat Kölliker kann das vielleicht auch ganz einfach dann bestätigen, dass in der Übergangsphase, wo dieser St.Gallische Medienverleih aufgehoben wird, nicht einfach eine Lücke entsteht, welche die Lehrer und Lehrerinnen zwingt, ohne Medien arbeiten zu müssen. Es geht also darum, die Überbrückung so zu sichern, wie Regierungsrat Kölliker das eigentlich angetönt hat. In dem Sinne bitte ich um Abstimmung oder um ein klärendes Votum von Regierungsrat Kölliker.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat Kölliker ist rechtlich sicher absolut korrekt beraten. Ich habe das Maturitätsanerkennungsreglement hier. Es stimmt, was Sie sagen. Aber politisch waren Sie dann nicht gut beraten. Wenn wir Italienisch als Grundlagenfach wählen, dann müssen wir gleichzeitig Französisch abwählen. Wollen Sie also die Debatte auf die Ebene bringen, dass eine Schülerin bzw. ein Schüler am Gymnasium sich zwischen Französisch und Italienisch entscheiden muss? Jetzt, wo er doch die Möglichkeit hat, beides belegen zu können. Sie sagen, man kann das im Freifach weiterbelegen. Das stimmt. Sie und Ihr Departement empfehlen jedoch die Massnahme 30, wo Sie genau das Freifach-Kontingent je Klasse nochmals kürzen. Sie sagen eigentlich, nehmt das doch als Freifach, aber im Freifachbereich kürzen wir nochmals. Ich werde bei dieser Massnahme Freifachkontingentkürzung nochmals darauf zu sprechen kommen.

Es ist wirklich politisch. Ledergerber-Kirchberg und ich waren noch kurz zu einer Podiumsdiskussion eingeladen, die im Centro Socio-Culturale Italiano in St.Gallen durchgeführt wurde. Es sind Leute aus dem Tessin und Graubünden gekommen, weil sie sagten, das hat einen Dominoeffekt, was der Kanton St.Gallen hier beschliessen wird. Es ist sogar ein Mitglied des italienischen Parlaments da gewesen und hat einen Brief, der mittlerweile bei Regierungspräsident Haag eingetroffen ist, mitgebracht. Es ist ein politischer Entscheid. Ich bitte Sie, das nicht zu negieren, und handeln Sie doch politisch 250'000 Franken. Wir können die anderswo einsparen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M26 (Mittelschulen: Abschaffung des Schwerpunktfachs Italienisch). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Massnahme 26 zu streichen.

Sono cosciente che in questo gran consiglio ci si debba esprimere in tedesco, ma oggi si tratta di parlare della terza lingua nazionale, cioè dell'italiano. Dovremmo tutti parlare un po' più italiano. So tuttavia che devo proseguire purtroppo in tedesco.

Die Eidgenössische Maturitätsanerkennungsverordnung (abgekürzt MAR) misst den Landessprachen zu Recht eine besondere Bedeutung zu. Zwar ist es richtig, dass sich das Angebot von Schwerpunktfächern nach den Bestimmungen des jeweiligen Kantons richten muss, doch verlangt die MAR, dass das Verständnis der regionalen und kulturellen Besonderheiten des Landes durch geeignete Massnahmen zu fördern ist. Das Angebot des Schwerpunktfachs Italienisch hat im Kanton St.Gallen diese Sprache gestärkt und somit der Absicht des eidgenössischen Reglementes Rechnung getragen. Der Besuch des Schwerpunktfachs Italienisch während vier Jahren zu je vier Wochenstunden ist nicht zu vergleichen mit einem Freifachkurs. Zudem ist der Spareffekt der von der Regierung vorgeschlagenen Massnahme zweifelhaft, da je nach Anzahl Schülerinnen und Schüler, die das Fach wählen - in den letzten vier Jahren gab es durchschnittlich 147 Schülerinnen und Schüler verteilt auf vier Jahreskurse - unter Umständen in einem anderen Schwerpunktfach ein zusätzlicher Kurs zu führen ist, was wiederum Kosten hervorruft. Die Einsparung ist zudem im Verhältnis zum negativen staatspolitischen Signal gering. Die Solidarität innerhalb der mehrsprachigen Schweiz darf nicht für einen kurzfristigen und unsicheren Spareffekt aufs Spiel gesetzt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M36b (Verzicht auf den Aufbau und die Durchführung der Ausbildung Berufsschullehrpersonen Sek II). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, eine neue Massnahme 36b zu Konto 4232.360 (Fachhochschule / Staatsbeiträge) der laufenden Rechnung mit folgendem Wortlaut: «Verzicht auf den Aufbau und die Durchführung der Ausbildung Berufsschullehrpersonen Sek II.» mit einer Einsparung von jährlich Fr. 250'000.-.

Die FDP-Fraktion hat sich Gedanken gemacht, um zusätzliche Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Die vorliegende Massnahme, welche die FDP-Fraktion vorschlägt, nämlich einen Verzicht auf Ausbau Aufbau und Durchführung der Ausbildung von Berufsschulpersonen auf der Sekundarstufe II durch die Pädagogische Hochschule St.Gallen, diese Massnahme hätten wir an verschiedener Stelle der heutigen Beratung einbringen können. Einerseits auf S. 14 bei den Planungsgrundlagen. Dann S. 43 bei den Gesetzesvorhaben der Regierung, die im Aufgaben- und Finanzplan erläutert werden, oder bei den Differenzbegründungen auf S. 195. Tatsache ist, dass wir uns daran stören, dass wir in verschiedenen Departementen ganz sensible Bereiche angesprochen haben, Verzichtsplanungen durchgeführt werden und beschlossen wurden, die sensibel sind, und hier ein Ausbau vorgeschlagen wird, nämlich ein Angebot in der Ausbildung, das eigentlich etwas dupliziert, was bestens eingeführt ist auf eidgenössischer Ebene. Nämlich durch das eidgenössische Hochschulinstitut für Berufsbildung, wo eigentlich ein zusätzlicher Handlungsbedarf in unserem Kanton nicht gegeben scheint. Ich bitte Sie, dies zu berücksichtigen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich spreche nicht inhaltlich, ich spreche ausschliesslich zum Rückkommen. Die SVP macht Ihnen beliebt, diesen Rückkommensantrag nicht zu unterstützen. Warum nicht? Wir können jetzt die eineinhalbtägige Debatte auch von vorne beginnen, es gäbe auch andere Punkte, wo wir das Rückkommen stellen könnten. Sie mögen sich vielleicht noch knapp daran erinnern: Der Entscheid zum Antrag Klee-Berneck für eine stärkere Erhöhung der Studiengebühren bei Massnahme 36 war ein sehr knapper Entscheid. Ich denke, wenn wir jetzt nochmals darüber abstimmen würden, mit den jetzigen Anwesenden im Saal, hätte es durchaus auch Chancen, aber wir akzeptieren den demokratischen Entscheid, der in diesem Fall gestern gefällt wurde, und stehen zur Demokratie in diesem Rat. Ich hoffe, Sie auch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen des Präsidiums, Massnahme 1 zu streichen.

Was bewog das Präsidium, dem Kantonsrat zu empfehlen, die Reduktion der Anzahl der Sessionen – Reduktion von heute 5 auf neu 4 Sessionen – abzulehnen, eine Massnahme, welche die Regierung dem Kantonsrat vorschlug und welche die Finanzkommission übernahm? Dazu Folgendes:

  1. Mit einer gesonderten Vorlage unterbreitete das Präsidium am 16. August 2009 dem Kantonsrat seinen Bericht über eine Änderung der Bestimmungen über den Sessionsrhythmus des Kantonsrates und schlug ihm im Rahmen eines VII. Nachtrags zum seinerzeitigen Kantonsratsreglement vor: «Der Kantonsrat versammelt sich zu ordentlichen Sessionen in der Regel im Juni, im September, im November, im Februar und im Frühjahr», also zu 5 ordentlichen Sessionen je Jahr. Wer seinerzeit bereits im Kantonsrat sass, vermag sich bestimmt zu erinnern, dass der Kantonsrat eine breite und eine einlässliche Diskussion über die Gestaltung des Sessionsrhythmus führte und sich für neu 5 ordentliche Sessionen je Jahr entschied, wie das Präsidium ihm beliebt gemacht hatte. Daran hielt der Kantonsrat bis heute fest. Auch im Rahmen seiner Standortbestimmung im September 2010, als der Kantonsrat den Bericht des Präsidiums über die Tätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010 diskutierte, sah sich niemand veranlasst, weder das Präsidium noch die Fraktionen noch Ratsmitglieder, den Sessionsrhythmus in Frage zu stellen.

  2. Was der Kantonsrat «lebt», kann er durchaus auch wieder in Frage stellen, vorzugsweise periodisch. So kann auch der heutige Sessionsrhythmus wiederum in Frage gestellt und erneut diskutiert werden. Ist dazu aber die Verzichtsplanung der richtige Auslöser und der richtige Zeitpunkt? Das Präsidium erkennt andere Auslöser als weit mehr geeignet, den Sessionsrhythmus des Kantonsrates erneut zu diskutieren: Entweder die Standortbestimmung, die das Präsidium und in der Folge der Kantonsrat mit der Berichterstattung über die Tätigkeit des Parlamentes auf Mitte einer Amtsdauer macht - wie im vergangenen September -, in deren Rahmen auch Struktur und Organisation des Kantonsrates sowie Ratsbetrieb zur Diskussion stehen, oder im Rahmen der Erfüllung einer gutgeheissenen Motion oder eines gutgeheissenen Postulates, die das Sessionssystem und den Sessionsrhythmus als zentrales Thema haben.

Heute, im Rahmen der Behandlung und Beschlussfassung über Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes, d.h. im Rahmen einer Verzichtsplanung, über die Reduktion der Zahl der Sessionen zu befinden und zu entscheiden, hält das Präsidium nicht als den geeigneten Zeitpunkt und empfiehlt dem Kantonsrat folglich, die Reduktion von 5 Sessionen auf 4 Sessionen abzulehnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M33 (Aufgabenteilung Volksschule / Sonderschulen bzw. Kinder- und Jugendeinrichtungen [Internat]: Erhöhung der Gemeindebeiträge an die Sonderschulung und Finanzierung übergeordneter Aufgaben durch den Kanton). beantragt, Massnahme 33 zu streichen.

Bei dieser Massnahme 33 geht es nicht um eine eigentliche Sparmassnahme oder um Abbau von Leistungen, sondern um eine reine Kostenverlagerung zulasten der Gemeinden. In meinem Streichungsantrag möchte ich diese Kostenverlagerung im Grundsatz auch nicht bekämpfen. Mir geht es bei dieser Massnahme und bei meinem Antrag konkret um das Vorgehen. Mit dieser Massnahme würden wir aufgrund von unklaren Fakten und dementsprechend fehlender Grundlage entscheiden. Konkret heisst das, im Aufgaben- und Finanzplan werden ab dem Jahr 2012 gegenüber dem Vorjahr 10 Mio. Franken mehr eingeplant bei der, Sonderschulungskosten. Dann ab dem Jahr 2013 bei Annahme dieser Massnahme würde dann der Aufwand wieder um 10 Mio. Franken reduziert. Wir wissen alle, im Nachgang zum NFA hätten bis zu diesem Jahr gesetzliche Grundlagen für die Sonderbeschulung geschaffen werden sollen. Sie fehlen heute. Die Regierung ist noch nicht so weit. Ab dem Jahr 2013 sollte dann aber die Gesetzgebung in Kraft treten.

Ich erinnere Sie auch an Punkt 4 in dieser Botschaft auf S. 38. Dort ist aufgeführt, wie gross die Kosten für die kommenden Gesetzesvorhaben sind. Die Sonderbeschulung, das neue Gesetz, wird aufgeführt als nicht verfügbar, also die Gesamtkosten der gesamten Sonderschulgesetzgebung sind nicht bekannt. Mit der Streichung der Massnahme beauftragen wir die Regierung, den Sparauftrag gemäss dieser Massnahme in die Sonderschulgesetzgebung einzuflechten. Dabei können dann die Zuständigkeiten und die Organisation zwischen Kanton und Gemeinden klar geregelt werden, dementsprechend auch die Kostenteilung und die Kostenverlagerung. Ganz nach dem Grundsatz: Wer zahlt, bestimmt mit.

Ich gehe davon aus, dass mit der neuen Gesetzgebung das Sparpotenzial mindestens so hoch ist wie mit dieser Massnahme. Bei den Anträgen werden wir morgen unter Abschnitt II Ziff. 5 über einen Antrag von CVP-, FDP-, SP- und SVP-Fraktion abstimmen. Es geht dabei um die Aufgabenerfüllung zwischen Kanton und Gemeinden. Wir haben nun die Möglichkeit, nicht nur einem Antrag zuzustimmen, sondern gleich auch anhand einer konkreten Vorlage dies umzusetzen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 9 zu streichen, und redet als Sprecher für Friedl-St.Gallen.

Sie erinnern sich, letztes Jahr war das Jahr der Biodiversität. Es ist unpassend, wenn zwei Monate nach Ablauf des Jahres vermittelt wird, die Biodiversität sei dem Kanton nichts wert.

Um die Biodiversität in der Schweiz steht es vor allem ausserhalb des Gebirgsraumes schlecht. Die Lebensräume sind bedroht und vielerorts bereits verschwunden. Mit ihnen verschwinden viele Arten. Nehmen wir als Beispiel die «Heugümper». Die kennen Sie alle. Was Sie aber sicher nicht wissen ist, dass es davon 105 Arten in der Schweiz gibt. 40 davon sind bereits gefährdet, bedroht und zum Teil ausgestorben. Die Umwelt ist so vielfältig, wie sie ist, und das gilt es zu erhalten. Eine Massnahme zur Verbesserung ist das Gesetz über die Abgeltungen ökologischer Leistungen. Das Ziel ist es, ökologisch wertvolle Flächen, Magerwiesen, Trockenwiesen, Streuwiesen, Feuchtgebiete, Hecken, Gewässer und Waldsäume extensiv zu bewirtschaften und vor allem auch zu pflegen und sie miteinander zu vernetzen. Jahrelang wurde versucht, die Bauern für diese Mitarbeit bei der Landschaftspflege zu gewinnen. Die Landwirte leisten heute den entscheidenden Beitrag daran, dass die Schweiz ihren internationalen Verpflichtungen, die Biodiversität im eigenen Land zu erhalten und zu fördern, nachkommt. Die Kürzungen wären darum ein falsches Zeichen und würde die Wertschätzung gegenüber der wichtigen Arbeit der Landwirte verringern. Lehnen Sie die vorgeschlagene Massnahme ab. Das sind wir unseren Landwirten, unserer Landschaft, der Artenvielfalt und nicht zuletzt den «Heugümpern» schuldig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M42 (Energieförderprogramme: Verschieben von Massnahmen im Jahr 2012 und Verzicht auf Bauherrenbegleitung). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 42 zu streichen.

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Energieförderprogramme sind für Gewerbe, Familien und unsere Umwelt dringend nötig und entsprechen damit einem ausgewiesenen Bedürfnis. Hier zu sparen ist mit Blick in unsere Zukunft unvernünftig und kurzsichtig. In jedem Sparprogramm kommt die Energieförderung in diesem Rat unter die Räder: Vor Jahren hat dieser Rat im Rahmen eines Sparpaketes den Energieförderartikel schlicht gestrichen. Mit diesem Schildbürgerstreich hat sich unser Kanton schweizweit ins Abseits manövriert. So daneben hat sich kein anderer Kanton im Bereich Energie und Umwelt verhalten. Diesen damaligen Fehler haben wir inzwischen eingesehen, ein neues Energiekonzept erarbeitet und das Energieförderprogramm in Kraft gesetzt. Aber es wäre ja unsäglich, wenn wir nun fast den gleichen Fehler wie beim vorletzten Sparpaket wieder machen würden und das Energieförderprogramm teilweise aussetzen und die finanziellen Mittel massiv kürzen würden. Energieförderprogramme sind beim Gewerbe und bei Privaten begehrt und beliebt. Wir dürfen hier nicht zu einem erneuten Schildbürgerstreich ansetzen. Die Förderung von erneuerbaren Energien ist für Gesellschaft und Umwelt dringend nötig. Hier dürfen wir keine Abstriche machen, hier müssen wir investieren, wie das grosse Geothermieprojekt in der Stadt St.Gallen beispielhaft aufzeigt. Wir haben in diesem Bereich einen grossen Nachholbedarf. Wir sind – eben wegen Fehlentscheiden in der Vergangenheit – gegenüber anderen Kantonen klar im Rückstand, gegenüber dem benachbarten Ausland, z.B. dem österreichischen Bundesland Vorarlberg, sogar extrem im Rückstand.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M1 (Kantonsrat: Reduktion der Zahl der Session). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 1 zu streichen.

Diese Massnahme führt zu einem Qualitätsabbau unserer Ratsarbeit. Das dürfen wir nicht zulassen. Wir sind froh darüber, dass das Ratspräsidium das auch so sieht und ebenfalls beantragt, auf diese Sparmassnahme zu verzichten. Die Durchführung einer 5. Session ist eine wichtige Errungenschaft für die Verbesserung des Betriebes unseres Milizparlamentes. Wenn wir über die Kantonsgrenzen hinausschauen, dann stellen wir Folgendes fest: Die meisten Kantonsparlamente treffen sich weit häufiger als wir. Die grossen Kantone wöchentlich, die mittelgrossen Kantone vierzehntäglich, andere Kantone monatlich. «Nur» Sessionen, wie wir es haben, gibt es meines Wissens im Kanton Graubünden.

Dank der 5. Session konnten wir wenigstens erreichen, dass wir uns nicht mehr zu 4-tägigen Sessionen treffen. Es sind jetzt 2- und 3-tägige. Das ist sicher richtig und wichtig. Nicht zuletzt aus Sicht des Arbeitgebers oder aus Sicht unserer beruflichen Tätigkeit, die wir ausüben müssen. Wenn wir nämlich mehr als zwei oder drei Tage in einer Woche vom Arbeitsplatz weg sind, ist das schwierig zu bewerkstelligen. Unser Parlament ist bereits sehr effizient, und da müssen wir nicht noch an der Qualität jetzt Abstriche machen, sondern an dem, was wir jetzt haben, zumindest festhalten. 5 Sessionen brauchen wir. Möglicherweise kann man die Abfolge der Sessionen bzw. die Jahreswochen, in denen diese stattfinden, noch optimieren.

Aber die Zahl von 5 Sessionen müssen wir aus besagten Gründen unbedingt beibehalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Das ist keine Berichtigung gewesen, sondern eine dritte Meinungsäusserung. Ich mache darauf aufmerksam, dass wir das Reglement haben, um es einzuhalten, und nicht es nach Belieben zu handhaben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt ihre Interessen als Bürgerin und Einwohnerin der Stadt Gossau offen.

Wir Gossauer sind stolz, dass wir das Gymnasium Friedberg haben, welches einen sehr guten Ruf über die Stadtgrenze hinaus geniesst. Wir sprechen heute vom Sparen. Aber es gibt auch Sparmassnahmen, die bei näherem Hinsehen gar keine sind. Genau um eine solche handelt es sich hier. Die drei nichtstaatlichen Gymnasien Friedberg in Gossau, Marienburg in Thal und Untere Waid Mörschwil sollten eine Kürzung von 30 Prozent erfahren, wie sie mein Vorredner bereits erwähnt hat. Ich rechne Ihnen nun gerne einmal vor, warum diese 30 Prozent in Wirklichkeit gar keine Kürzung darstellen. Ein Mittelschüler im Kanton kostet uns 19'000 Franken. Der gleiche Kanton bezahlt an die drei Gymnasien 9'640 Franken je Schüler. Das ist nur die Hälfte, die der Kanton hier berappen muss. Die restlichen 9'360 Franken werden aus sozial abgestuften Beiträgen der Eltern, der Katholischen Administration und teilweise auch aus Beiträgen der jeweiligen Gemeinden bezahlt. Knapp die Hälfte der Schüler dieser drei Gymnasien, nämlich 230, kommen aus dem Kanton St.Gallen. Wie erwähnt bezahlt der Kanton den drei nichtstaatlichen Gymnasien heute 9'640 Franken je Schüler, was einen Betrag von 2,2 Mio. Franken ergibt. Wenn man diesen Betrag mal 230 Schüler rechnen würde, kostet es den Kanton das Doppelte, falls diese drei Gymnasien schliessen müssten und die Schüler in die staatlichen Gymnasien wechseln müssten. Können wir hier von Sparen sprechen? Ich bitte Sie, diese Sparmassnahmen mit einem gesunden Augenmass zu betrachten und darum zu streichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Mit der Wiedereinführung der Gebühren für die Ausbildung von Berufsbildnerinnen und Berufsbildnern in den Lehrbetrieben wird kein Franken gespart, sondern die Kosten werden vor allem auf die jungen Berufsleute, die in einer Meister- oder Vorarbeiterausbildung stehen, verlagert. Demzufolge werden nicht die Wirtschaft, sondern engagierte Berufsleute in ihrer berufsbegleitenden Ausbildung, die diese neben dem zeitlichen Engagement auch zehntausende Franken kostet, belastet. Bei der Beratung des Geschäfts 22.06.10 «Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung» war in der Botschaft die Rede von einem Kostenanteil von 10 bis 20 Prozent. Dieser wurde in der Kommission fallen gelassen. Ich möchte vom Vorsteher des Bildungsdepartementes wissen, wie hoch die gesamten Kosten eines einwöchigen Lehrmeisterkurses sind und ob diese Kosten nicht durch eine Reduktion des Aufwandes und kreativere Massnahmen gesenkt werden können. Vor allem die Durchführung liegt in der Hand des Staates, und dieser sollte bestrebt sein, dass die Kosten gesenkt und nicht einfach umgelagert werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 5. beantragt im Namen der FDP-, SVP-, CVP- und SP-Fraktion in Abschnitt II eine neue Ziff. 5 mit folgendem Wortlaut: «In Zusammenarbeit mit den Gemeinden, die dem Kanton und den Gemeinden zugeordneten Aufgaben (einschliesslich Verbundaufgaben zwischen Kanton und Gemeinden) systematisch und unter Berücksichtigung folgender Aspekte zu erfassen, zu analysieren und zu bewerten:

a) Wieso wurde die Aufgabe dem Kanton bzw. den Gemeinden zugeteilt?

b) Falls es sich um eine Verbundaufgabe zwischen Kanton und Gemeinden handelt: Wer macht was und wieso in dieser Aufgabe?

c) Wie erfolgt die Finanzierung?

d) Falls es sich um eine Verbundaufgabe handelt: Wie bzw. nach welchen Kriterien wurde der Kostenschlüssel festgelegt?

Die Analyse umfasst insbesondere auch Aufgabenbereiche, die wesentliche Effizienzsteigerungen oder Kosteneinsparungen in einer der beiden Staatsebenen auslösen können.»

Immer wieder bei Verzichtsplanungen kommt auch der Ruf nach Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Dieser Diskussionspunkt wurde immer wieder während den 1,5 Tagen genannt. Es ist deshalb sicherlich von Vorteil, die Schnittstellen und die Aufgabenerfüllung zwischen Kanton und Gemeinden einer umfassenden Prüfung zu unterziehen, auch mit dem Blickwinkel der Effizienzsteigerung beider Staatsebenen und mit der Hoffnung oder mit dem Ziel verbunden, unter Umständen dann auch die Aufgabenteilung einerseits in sachlicher Natur besser lösen und darstellen zu können als heute, aber zugleich auch Synergieeffekte zu lösen. Es ist uns jedoch auch allen bewusst, dass es einzelne Aufgaben geben wird, die tatsächlich eine Verbundaufgabe darstellen und Verbundaufgaben gemeinsam von Kanton und Gemeinden gelöst und damit auch finanziert werden müssen. Es wird sicher auch Aufgaben geben, die tatsächlich die Gemeindeebene besser oder günstiger macht, aber auch Aufgaben, die der Kanton entsprechend besser oder günstiger ausführen könnte. Dieser Aufgabe wollen wir uns stellen, wir haben die Vorgehensweise vergangene Woche auch mit einer Delegation der St.Galler Regierung und der VSGP diskutiert, und es freut mich, dass wir mit diesem Vorgehen wenigstens die Parteien hinter uns wissen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) offen:

Die St.Galler Gemeinden haben sich mit den Auswirkungen der Verzichtsplanung intensiv u.a. auch an einer ausserordentlichen Generalversammlung auseinandergesetzt und sind auch bereit, einen Teil der Lasten zu tragen. Im Fokus stehen jedoch ein befristeter Beitrag im Bereich des öffentlichen Verkehrs sowie eine Summe, die von der geforderten abweicht. Die Gemeinden haben festgehalten, 25 Mio. Franken oder einen Viertel der Verzichtsplanung zu tragen. Die VSGP darf feststellen, dass nach Gesprächen mit der Regierung einzelne Bereiche wie die Steueranteile juristischer Personen oder eine neue Beteiligung bei den Ergänzungsleistungen bei der Erarbeitung der Verzichtsplanung nicht weiterverfolgt worden sind. Dafür danken wir. Für die VSGP ist auch bedeutend, dass die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden zu Ende gebracht wird, und sie sieht den Abschluss nicht darin, dass die ursprünglich definierten Themen für die Aufgabenteilung wie öffentlicher Verkehr, Basisregionen und Sonderpädagogik durch die Verzichtsplanung gelöst sind. Aus diesem Grund unterstütze ich einen überparteilichen Antrag, die Aufgabenteilung und -erfüllung in den nächsten Wochen und Monaten anzugehen sowie weitere Überlegungen anzustellen, wie die Effizienz beider Staatsebenen erhöht werden kann. Beim Bund, in den Kantonen Aargau, Luzern und Glarus konnte festgestellt werden, dass in einer klaren Aufgabenteilung ein zusätzliches Einsparpotenzial liegt. So gäbe es klare Themen für die Aufgabenteilung in den Bereichen Jagd, Suchtberatung und regionale Wirtschaftsförderung, die den Gemeinden übertragen werden können. Die regionalen Giftsammelstellen gehören gemäss dem gestern in 2. Lesung beratenen Einführungsgesetz zur eidgenössischen Umweltschutzgesetzgebung auch dazu. Auf eine Antragstellung verzichte ich zugunsten des Antrags der FDP-, SVP-, CVP- und SP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 5 (neu). So können diese Themen in aller Ruhe und in einem übergeordneten Rahmen seriös vorbereitet und geprüft werden. Es kann nicht angehen, dass der Kanton die Verantwortung für den Steuerfuss zunehmend auf die Gemeinden verlagert. Mit der blossen Verzichtsplanung wird dies jedoch verstärkt. Der Kantonsrat hat auch dafür zu sorgen, dass die Staatsquote von Kanton und Gemeinden nicht weiter ansteigt. Somit ist die Auseinandersetzung darüber notwendig, ob die Aufgabenerfüllung eher zentral oder dezentral erfolgt. Im Kanton Thurgau ist eine Entwicklung Richtung dezentrale Aufgabenerfüllung festzustellen. Die Verzichtsplanung wurde ohne personelle Massnahmen vorbereitet. Aus diesem Grund ist es wohl auch sehr ambitiös, das strukturelle Defizit des Kantons von zwischen 300 und 500 Mio. Franken mit den nun vorgeschlagenen Massnahmen zu beseitigen. Man kann das Fell des Bären nicht waschen, ohne es nass zu machen.

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15.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der Finanzkommission ist abzulehnen.

Mit der Stabilisierung dieser Naturschutzbeiträge verlassen Sie die Strategie der Ökologisierung unserer Landschaft. Ich gebe zu, ein Teil dieser Beiträge wird für die Administration und für Planungsbüros eingesetzt. Denken Sie bitte daran, dass diese Beiträge auch von privaten Organisationen und Ortsgemeinden genutzt werden können. Mit einem Ja zu diesen Sparmassnahmen geben Sie ein merkwürdiges Zeichen. Sie sagen, wir haben den Zenit der Ökologisierung unserer Landschaft erreicht. Weitere Anstrengungen können eingestellt werden. Aber: Naturschutz geht uns alle etwas an, und der Naturschutz gibt sie nicht zum Spottpreis.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 36 zu streichen.

Ich bin nicht derselben Meinung wie Klee-Berneck. Ich möchte Sie bitten, diese Erhöhung der Studiengebühren abzulehnen. Diese Erhöhung ist unüberlegt, unsozial und schädlich. Natürlich ist es, wenn man noch mehr erhöhen will, noch schädlicher. Zuerst zum Unüberlegten: Es ist überhaupt nicht klar, warum man auf diese Fr. 1'000.- kommt oder diese Erhöhung von Fr. 200.-. Es ist nichts abgesprochen mit den anderen Universitäten. Es ist nicht klar, warum die Universitäten höhere Gebühren verlangen sollen, die Fachhochschulen nicht. Es ist nicht abgeklärt, was das für Folgen hat für Schweizer Studierende im Ausland. Also man erhöht einfach mal aufs Blaue hinaus mal Fr. 200.- herauf und für die Ausländer gleich doppelt so viel. Das ist unüberlegt und unseriös.

Es ist unsozial deshalb, weil jetzt die Studiengebühren eine Grenze erreichen, die es einkommensschwächeren Kreisen sehr schwer machen, diese Studiengebühren zu erbringen. Ich bin Angehöriger des Bildungsbürgertums. Das Bildungsbürgertum schickt seine Söhne und Töchter an die Universitäten. Wenn ich mir denke, dass ich 15'000 Franken jährlich nur an Studiengebühren zahlen müsste, dann muss ich sagen, das zielt auf den Mittelstand. Das ist für die Ausländer und Einheimischen Fr. 10'000.-. Die Vorlage ist unsozial, weil es den Zugang zur Universität für Einkommensschwächere, aber auch für den Mittelstand erschwert. Die Vorlage ist schädlich, weil damit die Universität St.Gallen schweizweit die höchsten Gebühren hat, das heisst, dass die Angehörigen dieses Kantons eigentlich dazu verdammt sind, an eine andere Universität studieren zu gehen. Sie werden aus dem Kanton getrieben. Diese Studierenden werden nicht mehr zurückkommen. Der Kanton wird wirtschaftlich, kulturell und gesellschaftlich einen sehr grossen Schaden davontragen. Ich nehme an, der Kanton ist jetzt schon nicht sehr attraktiv. Also machen Sie ihn nicht noch unattraktiver.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M30 (Mittelschulen: Reduktion des Freifachangebots). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 30 zu streichen.

Das Freifachangebot an Mittelschulen ist jenes Gefäss, das leistungsfähigen Schülerinnen und Schülern den Erwerb von ganz wichtigen Fähigkeiten ermöglicht, unter anderem Russisch und Chinesisch. Also jene zentralen Fähigkeiten, die für die wirtschaftliche Entwicklung in der Zukunft von Bedeutung sein werden. Das Freifachangebot ermöglicht gerade leistungswilligen Schülerinnen und Schülern eine Entfaltung ihrer Persönlichkeit. Es ist also ein Element der Begabtenförderung. Diese Begabtenförderung ist ein Standortvorteil hier im Kanton. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir unsere Mittelschulen attraktiv gestalten müssen und dass wir sie vor allem auf dem Land auch attraktiv gestalten müssen. Mit der vorgeschlagenen Kürzung wird es auch in den Landmittelschulen bald keine Freifächer mehr geben. Das halte ich für vollkommen falsch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Boppart-Andwil diskutiert inhaltlich darüber, wie jemand in der Sekundarstufe II unterrichten darf. Ich bin seiner Meinung, dass hier nicht zusätzliche Hürden aufgebaut werden sollen. Beim Vorschlag der FDP-Fraktion und auch in meiner Intention geht es aber um etwas anderes. Wir stellen Folgendes fest: In den Diskussionen beim Voranschlag 2011, beim Leistungsauftrag der PHSG, habe ich darauf hingewiesen, dass erstmalig darin im Leistungsauftrag ein Bereich aufgeführt wird mit Modulen im Bereich Sekundarstufe II. Auch in der Finanzkommission habe ich nachgefragt, weil beim Aufgaben- und Finanzplan sowie auch bei den Strategien der Departemente finden Sie den Bereich der Sekundarstufe II. Jetzt wird also auf einem Seitenweg ohne Diskussion über die Punkte, die du richtigerweise erwähnt hast, eine schleichende Einführung von Ausbildungen auf der Sekundarstufe II eingeführt. Ich meine, dass das nicht der richtige Weg ist, um den berechtigten Anliegen anscheinend auch der Berufsschulen entgegenzukommen. Die Pädagogische Hochschule St.Gallen hat den Kernauftrag in der Lehre und Ausbildung bei den Volksschullehrkräften und Sekundarstufe I. Sie hat auch den Kernauftrag der Forschung in diesem Bereich. Wenn jetzt diese Kernaufgaben erweitert werden sollten, ist der richtige Weg ein Antrag der Regierung an den Kantonsrat mit einer Gesetzesänderung und einer breiten Diskussion. Ich glaube, es geht nicht an, dass wir auf dem Umweg hier eine zusätzliche Ausbildung und somit den Auftrag der Pädagogischen Hochschule St.Gallen ausweiten. Ich bitte Sie, dem Vorsteher des Bildungsdepartementes den Auftrag zu geben, dass er den richtigen Weg beschreitet, wenn er diese Aufgabe für die Pädagogische Hochschule St.Gallen einführen möchte.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag Ledergerber-Kirchberg ist zuzustimmen.

Lassen Sie mich noch einen anderen Gedanken hineinbringen. Es geht um die Flexibilität für Arbeitnehmende, die von der Wortschaft verlangt wird. Die S-Bahn und insbesondere der Bahnausbau sind im Hinblick auf Pendlerinnen und Pendler von grösster Bedeutung. Ich stelle fest: Mit der Überwälzung von 10 bis 15 Prozent der Gebühren werden die Pendler bestraft. Derzeit laufen Bestrebungen, die Berufsabzüge für den Pendlerverkehr zu reduzieren. Ich erinnere in diesem Zusammenhang an das Votum von Bundesrätin Leuthard.

Wenn es um die Zumutbarkeit bei der Annahme einer Stelle geht, dann ist die Zumutbarkeit so weit ausgeweitet, dass man eineinhalb Stunden je Weg in Kauf nehmen muss. Es macht Sinn, dass man den Arbeitsweg mit der Bahn macht und nicht mit dem Privatauto. Jetzt gehen wir hin und bestrafen diese Menschen, die gezwungenermassen nicht am gleichen Ort arbeiten dürfen, an dem sie wohnen. Das hat grosse Auswirkungen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M14 (Reduktion Finanzausgleich). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 14 zu streichen.

Gemäss Botschaft der Regierung geht es darum, dass der vorgesehene Anstieg der Zahlungen aus dem Finanzausgleich um 10 Mio. Franken reduziert werden soll. Es gibt auch die Zusicherung, dass die Umsetzung nicht über die Ausgleichsgrenze im Ressourcenausgleich gesenkt werden soll. Diese Absichten sind grundsätzlich positiv zu werten. Tatsache aber ist, dass die eigentlich für den Finanzausgleich vorgesehenen 10 Mio. Franken nicht in die Ausgleichsgefässe gelangen und deshalb nicht unter die finanzschwachen Gemeinden aufgeteilt werden können. Mit dieser Massnahme werden hauptsächlich finanzschwache Gemeinden zur Kasse gebeten. Ressourcenstarke Gemeinden erhalten in der Regel keinen Ressourcenausgleich, weil sie entweder eine hohe technische Steuerkraft haben, oder weil sie keine Sonderlasten, beispielsweise im Bereich der Schulen, zu tragen haben, oder weil ihnen die Sonderlasten, wie beispielsweise der Stadt St.Gallen, speziell abgegolten werden. Die SP-Fraktion stellt fest, dass damit der Weg - dies war auch beim ausserordentlichen Wirkungsbericht zum Finanzausgleichsgesetz zu hören - zu einer Zweiklassengesellschaft unter den Gemeinden weiter verstärkt wird. Die SP-Fraktion verlangte im Zusammenhang mit dem Finanzausgleichsgesetz immer wieder Massnahmen zum Schutz der finanzschwachen Gemeinden und jener mit Sonderlasten, z.B. Soziallasten. Sie verlangte auch immer einen horizontalen Lastenausgleich. Mit Bedauern muss sie auch jetzt wiederum feststellen, dass sich die Gemeinden selber nicht gegen eine solche Massnahme stellen. Deshalb fragt sich die SP-Fraktion, ob denn die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (abgekürzt VSGP) insbesondere die finanzstarken Gemeinden vertritt. Denn diese hat sich zu dieser Massnahme nicht geäussert, obwohl eine grosse Zahl von kleineren Gemeinden davon betroffen ist. Die SP-Fraktion bedauert, dass die auf die Ausgleichsbeträge angewiesenen Gemeinden keine Lobby haben. Das zeigt auch die eher unkomfortable Situation zwischen den Gemeinden. Für die SP-Fraktion ist klar, dass das Finanzausgleichsgesetz nicht für Sparmassnahmen taugt, denn damit werden vorwiegend die ressourcenschwachen Gemeinden und jene mit Sonderlasten getroffen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ich habe den Wink mit dem Zaunpfahl verstanden, ich möchte die Debatte nicht unnötig verlängern. Erlauben Sie mir aber dennoch eine kurze Bemerkung: Ich denke, auch die Ratslinke hat ihre Verantwortung zu tragen. Insbesondere da, wo Huber-Rorschach und Hartmann-Flawil darauf hinweisen, dass das Personal unzufrieden ist. Unzufriedenheit beim Personal kann auch entstehen durch Fehlinformationen und durch bewusste Fehlinformationen. Ich gehe davon aus, dass die rote Karte mehrere Leute gelesen haben hier drin. Und die rote Karte beinhaltet nun wirklich einfach auch Punkte, wenn das wirklich so wäre, würde ich da auch unterschreiben. Es ist aber eben nicht wahr, einzelne Punkte auf der roten Karte sind einfach falsch, und wir dürfen unser Personal nicht irreführen, indem wir Flugblätter mit falschen Informationen in den Umlauf setzen. Ich finde das nicht richtig, wenn wir unser Personal aufhetzen, und der Punkt, den ich da anzuführen habe, der erste Punkt auf dem roten Blatt, die Sozialpartnerschaft sei gestrichen worden, ist einfach falsch. Lesen Sie bitte das Personalgesetz richtig, lesen Sie auch den Art. 5 im Personalgesetz und ziehen Sie den Schluss daraus, dass Sie auch aus der Debatte, die wir jetzt führen, nachher nicht übertriebene Fehlinformationen ans Personal weiterleiten. Nehmen Sie zur Kenntnis, was der Auftrag des Parlaments ist, was unsere Absicht ist, und gehen Sie nicht davon aus, dass hier jetzt schon Entscheide gefällt sind, wie, was, wo gekürzt werde. Bitte bleiben Sie bei der Wahrheit.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Sie haben recht, Kofler-Uznach, wir haben ein Problem: Wir haben Jugendgewalt, und wir haben Probleme mit dem Alkoholkonsum, welcher tatsächlich zunimmt. Leider machen die Wechselbäder der Gefühle auch vor mir keinen Halt, wenn wir gehalten sind, Sparmassnahmen aufzuzeigen. Die Regierung hat sorgfältig diskutiert, überlegt und bei einzelnen Massnahmen auch Kompensationsmöglichkeiten dargelegt, so auch beim Projekt smartconnection: Zum einen wird der Kantonsrat beim Kantonalen Alkohol-Aktionsplan 2010–2014 (KAAP) wieder die Möglichkeit haben, diesen Massnahmen zuzustimmen, und ich hoffe, Sie werden sich dann mehrheitlich für Präventionsmassnahmen einsetzen. Zum anderen bleibt ein Teil des Alkoholzehntels für Massnahmen, die sich in der Umsetzung befinden. Das Projekt smartconnection ist bei anderen Kantonen auf offene Ohren gestossen und als innovativ befunden worden. Somit besteht auch die Möglichkeit und grosse Chance, dass dieses Projekt weiterhin getragen wird. Wie Ihnen bekannt ist, handelt es sich auch um ein Interreg-Projekt mit entsprechender Finanzierung. Daher denke ich, dass diese Massnahme trotzdem weitergeführt werden wird, wenn nicht vom Kanton St.Gallen, dann von andern Kantonen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir sprechen hier über eine Differenz von 20 Mio. Franken, denn Sie haben ja mehrheitlich der Massnahme 53 zugestimmt, das würde nach Ansicht der Regierung eine Vorgabe von 120 Mio. Franken geben, dem würde sie zustimmen. Die Finanzkommission hat eine Vorgabe von 100 Mio. Franken gemacht. Ja, es stimmt, es ist sicherlich nochmals mehr, aber weshalb? Ich habe bereits beim Eintreten gesagt, wir haben derzeit für den Voranschlag 2011 einen Eigenkapitalbezug von 125 Mio. Franken geplant, maximal. Nun, wir sind der Ansicht, dass wir auf dem Weg der Besserung der Staatsfinanzen sind und das auch mit dem Eigenkapital so erfolgen soll. Wenn Sie jetzt den 120 Mio. Franken zustimmen würden, dann kann man sagen, ist es wenigstens schon besser als die 140. Aber ich glaube, die 100 Mio. Franken, die wären machbar. Dass das schwierig ist, möchte ich nicht verneinen. Es braucht nochmals etwas, aber wir müssen auch sehen, das hat die Vergangenheit immer wieder gezeigt, dass zwischen dem Finanzplan und dem effektiven Voranschlag, wo man ja jede Position nochmals durchgeht, immer wieder einige Veränderungen machbar sind. Das hat sich in der Vergangenheit so gezeigt. Ich möchte auch noch aufzeigen: Unser Finanzchef hat uns dargelegt, wie die Situation der mutmasslichen Rechnung 2010 ist. Es sei mit einem Überschuss von 50 Mio. Franken zu rechnen. Das wird jetzt vorgeschoben, und das ist bereits auch von der Presse so aufgenommen worden. Ein Überschuss von 50 Mio. Franken ist einfach schlichtweg nicht richtig, weil wir 225 Mio. Franken freies Eigenkapital beziehen, wir leben von der Reserve. Plus, wir beziehen 30 Mio. Franken besonderes Eigenkapital, sprich wir beziehen 250 Mio. Franken. Somit ist das Defizit des Kantons 200 Mio. Franken, nämlich diese quasi 50 Mio. Franken, die wir jetzt besser abschliessen, aber wir beziehen 250 Mio. Franken Eigenkapital. Das gibt ein Defizit von 200 Mio. Franken. Und ich bitte den Finanzchef, das in Zukunft, wenn er das Resultat bekannt geben muss, auch so zu kommunizieren. Ich kann Ihnen sagen, die Bürger verstehen teilweise unsere Verzichtsplanung nicht, denn man erhält den Eindruck, der Kanton mache vor, respektive hätte Überschüsse. Man konzentriert sich dann effektiv nur auf diese Besserstellung, 50 Mio. Franken. Wenn Sie natürlich derart massiv Reserven beziehen, dann ist es keine Kunst, Überschüsse zu machen. Da wäre ich einfach froh, dass man hier der Bevölkerung auch klaren Wein einschenkt. Wir sind derzeit in einer sehr, sehr grossen Schieflage, deshalb sind wir der Meinung, dass wir im Rahmen von 2012 jetzt vorwärts machen müssen mit der Besserung. Mit der Besserung, dass wir nur noch, und das ist immer noch ein hoher Betrag, 100 Mio. Franken aus den Reserven beziehen können. Zudem ist es ja auch immer noch möglich, vom besonderen Eigenkapital zu beziehen, da hat uns der Finanzchef dargelegt, dass er etwa 20 Mio. Franken beziehen will. Wir benutzen mit den Gemeindefusionen auch Geld, und da ist nicht mehr so viel möglich, wie das in der Vergangenheit der Fall war. Ich bitte Sie deshalb, stimmen Sie der Finanzkommission zu, damit wir die Finanzlage wirklich verbessern können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die Anträge der CVP-Fraktion und der SP-Fraktion sind abzulehnen, und dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir sind in der Tat an einem Punkt, wo es um sehr viel Geld geht. Diese Massnahme stellt gewissermassen die Essenz der ganzen Verzichtsplanung dar. Wir sprechen hier von 11 und 17 Mio. Franken in den Jahren 2012 und 2014. Wenn wir nun wirklich ernsthaft beim Kanton sparen wollen, dann müssen Sie sich diese Massnahme sehr gut überlegen. Es ist in der Tat die Frage: Wer soll diese Kosten übernehmen: die Krankenkassenprämien-Zahlenden oder die Steuerzahlenden? Es stimmt, dass es bei einer Steuererhöhung vor allem den Mittelstand trifft – die Reichen können dies eher wegstecken. Auch Krankenkassenprämien belasten vor allem den Mittelstand. Es stellt sich die Frage, wie wir denn dieses Krankenkassensystem finanzieren wollen. Bisher ging man davon aus, dass die Prämien von den Personen selber bezahlt werden müssen. Dann gibt es ein soziales Korrektiv, welches die finanziell Schwächeren mit IPV begünstigt. Ich entnehme gewissen Voten, dass man eigentlich immer mehr zu einem staatlich finanzierten System übergehen will, dass man bereit ist, immer mehr Steuergelder ins Gesundheitssystem zu pumpen. Das ist sehr gefährlich, denn dann merkt schlussendlich niemand mehr, was uns die Gesundheit kostet. Dass das gewisse Leute wollen, ist mir klar.

Zu Hug-Muolen: Es ist nicht so, dass wir mit dieser Massnahme etwas auf die Prämienzahlenden verlagern, was bisher der Staat bezahlt hat. Diese Änderung kam ja aufgrund des Bundesgesetzgebers, der auf das Jahr 2012 eine neue Spitalfinanzierung verlangt und neu die freie Spitalwahl in die Grundversicherung aufnimmt. Bisher hat dies der Prämienzahlende mit einer Zusatzversicherung selber bezahlt, nun soll dies aber der Staat übernehmen. Jetzt kann man doch wirklich – weil wir in einer finanziell schwierigen Situation sind – sagen, dass wir dies stufenweise machen. Wir wollen nicht, dass der Kanton diese Zusatzkosten sofort übernehmen muss, sondern beginnen mit einem Anteil von 50 Prozent und erhöhen ihn jedes Jahr, bis wir im Jahr 2017 wie vom Bundesgesetzgeber vorgeschrieben auf 55 Prozent sein werden. Ich muss das korrigieren: Wir belasten den Prämienzahler mit dieser Massnahme nicht zusätzlich, denn bisher hat er das auch schon bezahlt. Aber wir befinden uns in einem finanziellen Engpass und können den Haushalt in den Jahren 2012 und 2013 auf diese Weise entlasten, vor allem, wenn man vielleicht noch weitere Sparmassnahmen ergreifen will. Deshalb ist dieser Massnahme zuzustimmen. Die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes sagt uns immer wieder, dass der Kanton St.Gallen im interkantonalen Vergleich sehr tiefe Krankenkassenprämien hat. In diesem Fall ist diese Massnahme für den Kanton St.Gallen durchaus zumutbar. Es ist richtig, dass der Kanton St.Gallen hier nicht sofort die ganzen Kosten übernimmt. Der Bundesgesetzgeber hat diese Möglichkeit für Kantone mit einer unterdurchschnittlichen Prämienbelastung bewusst geschaffen. Deshalb bitte ich Sie, in der jetzigen Situation mit einem finanziellen Engpass auch davon Gebrauch zu machen. Ich bitte Sie, der Finanzkommission zu folgen, die hier noch eine etwas stärkere Entlastung für die Kantonsfinanzen vorsieht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Zur Massnahme 44: Ich habe eine Verständnisfrage an die Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes: Wir sprechen in dieser Massnahme von der Eröffnung regionaler Erfassungszentren. Gleichzeitig spricht man bei den Identitätskarten von Kantonalisierung, und bei den Gesetzesvorlagen ist die Rede von biometrischen Pässen. Geht es nun um Erfassungszentren für biometrische Pässe, oder geht es um die Identitätskarten? Falls es um Letztere geht, wäre dies ein klarer Leistungsabbau, wenn die Bürgerinnen und Bürger diese nicht mehr in der Region oder wie heute bei den Gemeindeverwaltungen beziehen könnten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M41 (Verzicht auf die Förderung der angewandten Energieforschung und -entwicklung), M42 (Energieförderprogramme: Verschieben von Massnahmen im Jahr 2012 und Verzicht auf Bauherrenbegleitung). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 41 und 42 zu streichen.

Ich möchte Altenburger-Buchs unterstützen. Ich möchte sein Gesagtes nicht wiederholen, jedoch noch einige Ergänzungen anbringen. Sich dem Niveau der umliegenden Kantone in den Bereichen Steuern, Ergänzungsleistungen annähern zu wollen, war heute von Regierung und Kantonsrat wiederholt zu hören. Bei der Energieförderung ist der Kanton St.Gallen heute schon definitiv nicht auf dem Niveau der umliegenden Kantone. Mit den Massnahmen 41 und 42 sackt der Kanton St.Gallen im Vergleich zu den Nachbarkantonen weiter ab.

Weiter war heute von Regierungsrätin Hilber zu hören, dass es bei den Sparmassnahmen keine Tabus gebe. Dies bezweifle ich. Wie ist es sonst möglich, dass den Nutzerinnen und Nutzern des öffentlichen Verkehrs Sparopfer abverlangt werden, jenen des motorisierten Individualverkehrs jedoch nicht? Diese Politik richtet sich klar gegen eine dezidierte Umweltpolitik. Wenn es der Regierung mit dem Energiekonzept ernst wäre, hätte sie die Massnahmen 41 und 42 nicht beantragt. Wir verlangen von der Regierung in der Energiepolitik, dass sich die Massnahmen an der Strategie und nicht an der kurzfristigen politischen Wetterlage orientieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Wir machen eine Änderung in der Reihenfolge. Wenn Sie auf die Regierungsbank blicken, dann sehen Sie, dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nicht anwesend ist. Er ist ebenfalls an der Abdankungsfeier. Damit macht es keinen Sinn, die Massnahmen 6 bis 19 – es betrifft auch das Departement des Innern – zu behandeln. Wir fahren weiter mit der Massnahme 20 aus dem Bildungsdepartement.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M9 (Stabilisierung der Beiträge nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 9 «Stabilisierung der Beiträge nach dem Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen» zu streichen.

Es ist so, dass diese Beiträge ein sehr gutes Mittel sind für den Unterhalt von ökologisch wertvollen Flächen. Mit wenig Finanzmitteln lässt sich sehr viel machen. Wir haben auch hier eine erfreuliche Entwicklung. Dies nicht nur zum Vorteil der natürlichen Vielfalt, sondern auch zum Vorteil all dieser Leute, die hier etwas machen. Das sind spezielle Leute, die vom Forstamt oder Naturschutz herkommen. Wenn wir hier nicht mehr so viel machen, gehen wir auch den Beiträgen vom Bund verlustig. Es ist so, die Beiträge vom Bund sind fünfmal mehr. In diesem Sinn ist es nicht nur ein Nachteil, wenn wir diese Massnahme unterstützen für die Vielfalt der Natur, sondern auch in finanzieller Hinsicht. Ich bitte Sie, diese beiden Überlegungen miteinzubeziehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M7 (Verzicht auf Angebotsausbau an Abenden und Wochenenden sowie in der Grundversorgung im Rahmen des 4. ÖV-Programms). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 7 zu streichen.

Sie erinnern sich, es war Ende September 2010 – also vor etwa viereinhalb Monaten – haben wir über die S-Bahn-Vorlage abgestimmt, und mehr als 80 Prozent der Stimmenden haben dieser Vorlage zugestimmt. Also ein sehr deutliches ja zu wesentlichen Verbesserungen im ÖV-Angebot. Ein gewichtiger Grund für diese deutliche Zustimmung war das Versprechen des Kantons, das ÖV-Angebot bis ins Jahr 2013 um rund 30 Prozent zu erweitern. Damit verbunden ist die Erwartung der Bevölkerung, dass das Angebot gerade auch am Abend, in der Nacht und an den Wochenenden deutlich verbessert wird. Es ist darum ein grosser und unverständlicher Affront, wenn der gleiche Kanton nun wenige Monate nach dieser Abstimmung zur S-Bahn 2013 wortbrüchig wird und verkündet, dass er auf den Angebotsausbau an den Abenden und Wochenenden verzichten will. Das trifft und enttäuscht Stadt und Land empfindlich. So springt man mit der Bevölkerung nicht um. Der Kanton muss ein verlässlicher Partner sein und nicht einer, der Bocksprünge macht und wortbrüchig wird. Vergessen Sie nicht, dass ein gutes ÖV-Angebot einen grossen Einfluss auf die Standortattraktivität unseres Kantons hat. Weit mehr als der Steuerfuss. Die Wirtschaftsmetropole Zürich hat das begriffen. So sagte Stadtrat Andres Türler, FDP-Fraktion, letzte Woche: «Der Nachtbus fährt einen veritablen Siegeszug. Im Jahr 2009 wurden viermal mehr Passagiere befördert als im Jahr 2003. Wir müssen den Fahrplan weiter verdichten.» Wir St.Galler auch. Wir können es doch auch. Wir müssen auch den Fahrplan weiter verdichten. Gerade an Abenden und an Wochenenden. St.Gallen soll doch weiterhin attraktiv bleiben. Denken Sie aber auch an unsere Jugend, die soll nach dem Ausgang mit dem ÖV nach Hause fahren und nicht mit dem Privatauto. Alkohol am Steuer bringt Todesgefahr und damit unermessliches Leid für Familien und Angehörige. Beim Angebotsausbau im ÖV dürfen wir nicht sparen. Das ist gegenüber der Bevölkerung schlicht nicht verantwortbar. Danke für Einsicht und Unterstützung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Die Massnahme 53 ist zu streichen. Die Anträge der Finanzkommission und der Regierung sind abzulehnen.

Es ist tatsächlich so, dass wir hier die wichtigste Massnahme diskutieren. Man kann es auch in Zahlen ausdrücken: Der Vorschlag der Regierung beinhaltet 47,2 Mio. Franken innert dreier Jahre, und der Vorschlag der Finanzkommission umfasst 70,8 Mio. Franken. Und jetzt geht es tatsächlich darum, wer nachher diese Beträge finanziert. Wir haben zwei Möglichkeiten: Die erste Möglichkeit ist der Staat, wenn wir die Massnahme streichen. Die zweite Möglichkeit sind die Versicherungen, die dadurch mehr bezahlen müssen. Und hier sehe ich den Schwachpunkt in der Argumentation von Mächler-Zuzwil: Die Versicherungen werden es auf die Kostenträger, d.h. die Versicherten, überwälzen, indem nämlich die Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons St.Gallen höhere Krankenversicherungsprämien bezahlen müssen. Bei der ersten Möglichkeit kann der Staat das fehlende Geld auch via allfällige Erhöhungen des Steuerfusses zurückholen, und die Steuern richten sich im Gegensatz zu einer Kopfprämie – da kann ich Ritter-Altstätten nur zustimmen – nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Bei der zweiten Möglichkeit, den Krankenkassenprämien anzusetzen, wie es die Regierung und noch in höherem Masse die Finanzkommission vorschlägt, ist klar, dass die tieferen Einkommen durch die IPV eher weniger bezahlen, der Mittelstand bezahlt, und die höheren Einkommen bezahlen gleich viel wie der Mittelstand. Jetzt müssen Sie sich entscheiden: Wollen Sie eine gerechte Finanzierung, die tatsächlich Rücksicht nimmt auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, oder wollen Sie die Gebühren und Abgaben erhöhen und damit jede Person und insbesondere den Mittelstand bestrafen?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Diese Sparmassnahme «Vereinbarkeit von Beruf und Familie» hat keine grosse Lobby. Wir haben keine «viele Briefe» nach Hause geschickt bekommen. Deshalb möchte ich hier als familienfreundliche Politikerin ein bisschen lobbyieren. Ich war erfreut, dass damals im Jahr 2009 der Bericht zur Vereinbarkeit von einer grossen Mehrheit hier im Kantonsrat gutgeheissen wurde. Die Mehrheit des Rates und die Regierung konnten überzeugt werden, dass die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wichtig ist und Synergien bringt. Der Kanton wollte der vielfältigen Form der Familien Rechnung tragen und als Arbeitgeber ein Vorbild sein. So steht es im Bericht. Die konsequente Umsetzung der im Bericht und in der St.Galler Agenda erwähnten Massnahmen bringt für Männer, Frauen und Familien hauptsächlich Lebensqualität. Das Erreichen von Lebensqualität für alle ist auch genau das, wofür wir hier im Rat einstehen. Nun soll aber auch hier gespart werden. Ob diese Sparmassnahme aber tatsächlich eine Sparmassnahme ist, das ist fraglich. Die Einführung einer familienfreundlichen Personalpolitik ist für Unternehmen nämlich wirtschaftlich sinnvoll. Eine Projektstudie hat aufgezeigt, dass sich betriebswirtschaftliche Investitionen im Bereich familienfreundlicher Massnahmen unmittelbar amortisieren und auszahlen. Man geht sogar von einer 8-prozentigen Rendite aus. Im Finanzplan, der vor mir liegt, ist ein Personalaufwand von 791 Mio. Franken budgetiert. Nur für Personalaufwand. Wenn ich jetzt das hochrechne mit diesen 8 Prozent, die man einsparen könnte, dann gibt das ein ganz schönes Sümmchen. Damit könnte man locker die Koordinationstelle, die jetzt eingespart werden soll, finanzieren. Im Endeffekt ist es also keine Sparmassnahme, sondern eine verpasste Möglichkeit. Zudem ist ein weiterer betrieblicher Vorteil hier noch nicht berücksichtigt, nämlich die Steigerung der Attraktivität des Unternehmens auf dem Arbeitsmarkt und die Motivation der Angestellten. Dazu kommt, dass diese Sparmassnahme ein falsches Signal an die Privatwirtschaft aussendet. Das ist höchst bedauerlich. Ich möchte die Regierung fragen, wie ernst es ihr trotzdem ist mit der Umsetzung der Vereinbarkeit beim Staatspersonal. Wie kann sie garantieren, dass die Massnahmen im Bericht 40.09.03 «Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Staatsverwaltung» nicht auf dem Papier verbleichen? Und wie betrachtet die Regierung das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Zusammenhang mit einer familienfreundlichen Personalpolitik? Ich bitte die Ratsmitglieder: Sie alle haben als familienfreundliche Parteien dem Bericht schon zugestimmt. Dann bleiben Sie sich doch treu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich habe etwas verwundert und besorgt von dieser Sparmassnahme Kenntnis genommen. Ich selber habe dort schon oft Filme und Videos ausgeliehen. Das Angebot ist riesig und man kann wirklich zu allen Fachgebieten unterrichtsergänzendes Lehrmittel heraussuchen und ausleihen. Das findet man nun tatsächlich noch nicht in dem Ausmass, auch nicht mit den modernen Medien, im Internet. Da gibt es reichlich mehr Material. Mit Hilfe dieser Materialien kann der Unterricht in der Schule spannend und abwechslungsreich gestaltet werden. Nun frage ich mich: Wenn dieser Medienverleih geschlossen werden soll, wird der Verleih dieses Materials irgendwo anders angeboten? Vielleicht an der PHSG oder im didaktischen Zentrum? Gibt es da irgendein Konzept? Was geschieht nun mit diesem Material? Wird nur ein Teil geschlossen? Ich habe hier einfach noch zu wenig Auskünfte. Im Moment ist in diesem Verleih nur eine Person, zu 80 Prozent angestellt. Sie arbeitet aber in diesem 80-Prozent-Pensum auch noch im Lehrmittelverlag. Das ergibt auch Synergien. Ich denke, das ist alles schon sehr effektiv, optimal und kostengünstig. Zudem müssen ab diesem Jahr auch keine Ausleihgebühren für Urheberrechte mehr bezahlt werden. Es wird noch günstiger. Ich sehe deshalb keinen Grund, warum dieser Verleih eingestellt werden soll, wenn keine Alternativen bestehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M13 (Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 13 zu streichen.

Diese Massnahme hat zum Ziel, Anpassungen bei den Ergänzungsleistungen vorzunehmen. Davon sind insbesondere die Beträge für den alltäglichen Bedarf der Heimbewohnerinnen und Heimbewohner betroffen. Eine Kürzung der ohnehin schon knapp bemessenen Beträge für deren Alltagsbedürfnisse - für uns alle ist die Befriedigung dieser Bedürfnisse selbstverständlich - bedeutet eine massive Beeinträchtigung für diese Menschen, und sie bedeutet auch eine schlechtere Integration in ihr Umfeld. Es ist für eine soziale und schwerreiche Gesellschaft stossend, dass bei den Schwächsten am alltäglich Notwendigen gekürzt wird, während die reichsten Einwohnerinnen und Einwohner über Jahre hinweg von Steuergeschenken profitiert haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich kann jetzt frei sprechen. Es ist eigentlich auch nicht üblich, dass ich Regierungsrat Kölliker korrigieren möchte. Ich möchte doch noch einmal darauf hinweisen: Natürlich gibt es diese Implantate heute. Aber das Problem in den Schulen sind nicht diese Implantate, sondern es sind neue Probleme da im neurologischen Bereich mit Teilleistungsstörungen. Das sind die grossen Probleme. Dafür braucht es ein Internat. Auch aus sozialpädagogischer Sicht, und da muss man die Leute herausholen aus ihrem Milieu und intensiv fördern. Das beweisen die Internatszahlen. Diese ewige Argumentation, dass die Institutionen den Bedarf schaffen. Die Spitäler schaffen die Kranken und die Sprachheilschule, die schafft die Behinderten mit Sprachstörungen. Das können Sie doch einfach nicht bringen. Es ist genau umgekehrt. Es wird unabhängig abgeklärt und es ist ein Bedarf da.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Wenn man anderen vorwirft, nicht in die Zahlen hineinzugehen, dann frage ich Sie einfach: Haben Sie im Bericht S. 26 auch gelesen? Ich weiss nicht, es gehört zum Bericht, ich nehme an, Sie haben sich darin vertieft, weil Sie ja anderen den Vorwurf machen, Sie hätten nicht alles angeschaut. Wenn Sie da schauen, dann sehen Sie, wie die Realitäten tatsächlich sind im Bereich des Personalaufwandes. Ich bitte Sie einfach zur Kenntnis zu nehmen: Wir haben immer die gleiche Diskussion zum steigenden Personalaufwand, Sachaufwand, da wird immer ohne Bereinigungen gerechnet, und wenn Sie dann die Zahlen zitieren ohne Bereinigungen, dann ist es klar, dass man nicht genau hingeschaut hat, aber das war nicht Huber-Rorschach, sondern das waren Sie. Schauen Sie doch bitte genau hin, dann sehen Sie, was da passiert ist. Dann sehen Sie auch, dass bei den Bereinigungen ein Betrag beispielsweise von 90,2 Mio. Franken besteht für die Jahre 2011 bis 2014, für die Bereinigung gemäss Stufenanstieg, Beförderung und Mutationsgewinne. Das ist klar, wenn Sie jetzt hingehen und da streichen, dann machen Sie eine klare Aussage gegenüber dem Personal. Stehen Sie doch dazu, dass Sie mit diesen Vorschlägen, indem Sie 35 Mio. Franken sparen wollen beim Personal, genau hier ansetzen werden. Die Regierung wird keine andere Wahl haben, sie muss bei der Besoldung ansetzen, oder sie muss bei der Zahl des Personals ansetzen, und das sind die Folgen, die das Personal zu tragen hat, und ich bitte Sie, das genau zu lesen. Und im Übrigen noch, wenn wir gerade dabei sind. Enthalten sind auch noch Massnahmen im gesamten Personalaufwand, da geht es um die Umsetzung des Personalgesetzes, das haben Sie beschlossen, gegen den Willen des Personals. Sie wollten auch die rote Karte nicht übernehmen, nicht wahr? Der Präsident ist hier, und das Präsidium wollte es nicht machen. Das Personal ist unzufrieden, das Personal schaut diese Sachen genau an. Es sieht, was passiert, wenn diese Vorschläge umgesetzt werden. Und ich bitte Sie, dies zur Kenntnis zu nehmen und nicht so zu tun, als ob hier nichts gemacht würde. «Das Personal ist nicht betroffen, wir plafonieren nichts... » usw. Stehen Sie dazu, dass beim Personal abgebaut wird, beim Lohn und bei der Zahl der Stellen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Die Aufgaben und die Zielsetzungen dieser beiden Ämter sind sehr unterschiedlich. Dabei darf festgehalten werden, dass beide Ämter gut und gezielt geführt werden und auch erfolgreich sind. Wir sind vielleicht nicht immer gleicher Meinung, wenn es über die Wege in der Wirtschaftsförderung geht, aber man darf wirklich festhalten, dass die Zielerreichung gut ist. Das lässt sich in den Berichten nachlesen. Das Gleiche gilt für das Amt für Arbeit, das unter der Leitung von Johannes Rutz, der in absehbarer Zeit leider in Rente gehen wird, ausgezeichnete Arbeit leistet. Mir ist es ein Anliegen, dass nach seinem Weggang die Situation und eine allfällige Zusammenlegung der beiden Ämter wirklich ernsthaft und unter Einbezug aller Möglichkeiten geprüft wird. Ich betone nochmals, auch aus der Sicht als Gewerkschaftssekretär, dass die Zielrichtung beim Amt für Arbeit wirklich gut ist und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Arbeit im Interesse der Arbeitslosigkeit sowie der Wiedereingliederung von erwerbslosen Menschen machen. Es macht wenig Sinn, eine Zusammenlegung jetzt über das Knie zu brechen. Aus meiner Sicht weist der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes in die richtige Richtung, wenn er sagt, dass die Regierung die Sache genau anschauen und überprüfen soll, ob sich die Grundlagen geändert haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident der Stiftung des Gymnasiums Marienburg offen. Dem Antrag der CVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich werde bei den einzelnen Massnahmen in den Ausstand treten, möchte aber doch noch etwas zum Antrag der CVP-Fraktion sagen. In der Eintretensdebatte hat der Vorsteher des Bildungsdepartementes gesagt, dass er mit den Betroffenen gesprochen hat. Ich gehörte auch zu den Empfängern dieser Botschaft. Im August haben die drei nichtstaatlichen Mittelschulen das Gespräch mit dem Leiter des Amtes für Mittelschulen gesucht. Sie wollten am runden Tisch eine mögliche Leistungsvereinbarung aushandeln, die zum Erhalt des Beitrags berechtigt. Es ist den Vertretern der nichtstaatlichen Mittelschulen bewusst, dass sie mit diesem Geld sehr sorgsam umgehen müssen. Es wurde vereinbart, die Leistungsvereinbarung bzw. die wichtigen Punkte in einer nächsten Verhandlungsrunde einzubringen, um diese auf die kommende Amtsdauer, d.h. ab 1. Januar 2012, in Kraft setzen zu können. Was aber dann geschah, ist wahrlich keine Sozialpartnerschaft. Am 10. Januar 2011 teilte uns der Vorsteher des Bildungsdepartementes brieflich mit, dass 30 Prozent eingespart werden müssen. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass man in der Diskussion nicht auf diese Art und Weise miteinander umgeht, denn die Schulen waren durchaus gewillt, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und auch ihrerseits etwas zu diesem Sparauftrag zu leisten. Die CVP-Fraktion wünscht sich eine andere Diskussionskultur und will deshalb die Massnahmen 26 bis 30 zurückweisen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Wir wurden intellektuell angehaucht. Das ist nicht unser Problem. Unser Problem ist, dass, wie Hartmann-Flawil erwähnt hat, auf S. 43 der Botschaft ausgeführt wird, es gebe da eine Gesetzesänderung und man wolle dann auch noch die Möglichkeit für Angebote für Gymnasiallehrpersonen schaffen. Es sind da irgendwelche Wege aufgetan worden, über deren Ende wir keine Kenntnis haben, und es ist ganz eindeutig so, dass damit in Pilotprojekten etwas losgetreten wird, das wirklich zuerst in eine breite strategische Diskussion hineingehört. Ich kann damit leben, wenn der Vorsteher des Bildungsdepartementes sagt, er werde dies nochmals prüfen. Aber spätestens, wenn dieses Gesetz kommt, werden wir sicher auf die Kostenfolgen einer solchen Entwicklung nochmals schauen müssen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt, die Massnahme 30 auf vier Jahre zu befristen.

Da der Kantonsrat der Massnahme 30 zustimmte, bestätige ich meinen Eventualantrag. Wenn das Freifachkontingent zurückgebaut wird, dann verliert eine Schule auch eine gewisse Tradition in gewissen Fächern. Die erwähnten Fremdsprachen oder Fächer im Bereich von Technik usw. sollen eigentlich über mehrere Jahre angeboten werden können. Mit einem Kahlschlag im Bereich der Freifächer geht diese Tradition verloren. Die Massnahme auf vier Jahre zu befristen, hätte den Effekt, dass Sie zwar jetzt den gewünschten Spareffekt erzielen, aber dass in vier Jahren das Bildungsdepartement diese Frage nochmals aufrollen muss und dann nochmals entscheiden muss, ob wirklich in diesem Bereich diese Sparmassnahme weiterzuführen ist oder nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Nur zur Klarstellung: Gemperle-Goldach, das heisst, Sie stellen einen Streichungsantrag? Damit wir das richtig haben. Sie übernehmen den Antrag, den die Regierung eventualiter gestellt hätte? Aber der Hauptantrag ist mit der Zustimmung zu Massnahme 53 weggefallen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Wir sind uns einig, dass es zur Massnahme 16 kein rotes Blatt der Regierung gibt, sondern erst zur Massnahme 17.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Zur Massnahme 10: Die Reduktion der Beiträge für Projekte der Bodenverbesserung sind zu bekämpfen. Es sind diese Aufgaben zum Bau und Unterhalt der Infrastruktur und somit zur Stärkung des ländlichen Raumes. Viele Sanierungen in Meliorations- und Alpstrassen stehen bevor. Bei diesen Massnahmen handelt es sich um eine Co-Finanzierung von Bund und Kanton. Wir verzichten also auch auf Bundesgelder. Bei einzelbetrieblichen Massnahmen zahlen Bund und Kanton je hälftig. Nehmen wir an, der Kanton zahlt an ein Projekt Fr. 1'000.–, so zahlt der Bund eben auch Fr. 1'000.– an dasselbe Projekt. Bei gemeinschaftlichen Massnahmen beteiligt sich der Bund bei derselben Rechnung mit Fr. 900.– und der Kanton mit Fr. 1'000.–. Wie aus meinen Beispielen ersichtlich ist, sparen wir nicht nur ein, sondern wir verzichten auch auf einen respektablen Betrag an Bundesgeldern. Viele ländliche Gemeinde profitieren bis heute von diesen Mitteln. Dies bedeutet, dass die Gesuche die vorhandenen Mittel übersteigen. Es besteht eine Warteliste bis Mitte des Jahres 2013. Ausserdem wurde dieser Bereich bereits im letzten Sparpaket gestrichen, so dass sich der Kanton bei Unwetterschäden finanziell an Wiederherstellungen von Meliorations- und Alpstrassen nicht mehr beteiligt. Der Bund hingegen bezahlt hier noch 9 Prozent. Ich stelle keinen Antrag, wollte jedoch einfach die Tragweite dieser Massnahmen einmal aufzeigen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 42 zu streichen.

Ich habe es bereits gestern erwähnt: Der Kanton St.Gallen ist im Bereich Energieförderung nicht auf Niveau. Die Regierung hat in den letzten Jahren wiederholt die Kritik am Parlament geäussert, dass es endlich damit aufhören soll, in der Energie- und Umweltpolitik eine Hüst-und-Hott-Politik zu betreiben. Jetzt macht die Regierung das, was sie dem Parlament vorwirft, selbst: Sie geht von ihren Absichten weg und reduziert die Beiträge. Wir haben eine gutgeheissene Initiative, die eine Verdoppelung der erneuerbaren Energie fordert. Ich möchte von der Regierung wissen, wie sie diese Ziele mit einer solchen Massnahme zu erreichen gedenkt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Zu Hartmann-Flawil: Ich fühle mich herausgefordert. Ich habe jene Positionen vertreten, die mir 58 Gemeindepräsidentinnen und -präsidenten an der ausserordentlichen Generalversammlung im Januar 2011 in Auftrag gegeben haben. Ich halte auch fest, dass diese Massnahme «Reduktion Finanzausgleich» sehr wohl diskutiert wurde. Sie wurde sowohl von den finanzschwachen wie von den finanzstarken Gemeinden akzeptiert. Regelmässig erlebe ich die Diskussionen zwischen den Anliegen der finanzschwachen und den finanzstarken, den grossen und kleinen, den ländlichen und städtischen Gemeinden. Dieser Herausforderung stelle ich mich tagtäglich. Mir wäre es eigentlich bedeutend lieber gewesen – und ich hätte mich sehr wohl zu Wort gemeldet – wenn ein entsprechender Auftrag platziert worden wäre. Aber die Gemeinden haben sich klar positioniert. Dies zur Kenntnisnahme für den Rat. Wir werden wahrscheinlich nachher noch hören, dass die Finanzausgleichsbeträge in den nächsten Jahren nochmals ansteigen werden. Diese Beträge sind dynamisch, und es kann wahrscheinlich sogar davon ausgegangen werden, dass sie nicht im ursprünglich prognostizierten Ausmass beansprucht werden müssen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag. Ich bin eigentlich der Ansicht, dass über die Massnahmen, bei denen keine grauen Blätter vorliegen, nicht noch eine separate Abstimmung durchgeführt werden muss. Das entspricht auch der Usanz dieses Rates.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M52 (Kürzung der Staatsbeiträge an die Suchtberatungsstellen). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 52 zu streichen.

Ich bin fassungslos ob der Kürzungen in Massnahme 52. Soeben hörten wir von der Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, dass mit dem KAAP das Projekt smartconnection kompensiert werden könnte. Im KAAP sind allein die ersten drei der sieben wichtigsten Ziele direkt abhängig von den Suchberatungsfachstellen im Kanton. Wie kann ein Aktionsplan, der eben erst verteilt worden ist, bereits wieder untergraben werden durch Massnahmen, die den Staat teuer zu stehen kommen? In den im letzten Jahr zugestellten Berichten zur Jugenddelinquenz im Kanton St.Gallen wurde klar aufgezeigt, dass die Gewalt steigen werde, je mehr verschiedene Substanzen konsumiert werden. Auch in den Berichten von Gemeinden zum Umgang mit der Alkoholpolitik steht, dass regionale Suchtberatungsstellen notwendig seien. Diese Studien belegen, dass solche Fachstellen nötig sind, um die Situation für die 20 Prozent der Bevölkerung, welche von Alkoholmissbrauch betroffen sind, zu verbessern. Wie ist es da möglich, dass solche Streichungen vorgeschlagen werden? Gestern bin ich am Veloständer von zwei jungen Menschen irritiert worden: Der eine hat um sich gespuckt; der andere hat gelacht und gesagt, er sei froh, dass ich bereits zur Arbeit gehe, damit er es selbst nicht tun müsse. Junge Menschen, die durch fachliche Beratung auf den rechten Weg geleitet werden können, stärken die Einnahmenseite; jene, die «den Rank» nicht finden, belasten die Ausgabenseite.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

zieht den Antrag der CVP-Fraktion zurück.

Halbwahrheiten bleiben Halbwahrheiten. Es ist richtig. Mit den Implantaten sind Verbesserungen erreicht worden. Aber Sie haben es nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Es sind andere Behinderungen, die dazu gekommen sind, die diese Wartelisten und das Internat rechtfertigen. Es wäre so, wie man sagen würde, wir brauchen keine Spitäler mehr, weil die Tuberkulose geheilt ist. Es sind andere Krankheiten, die die Spitäler notwendig machen, hier sind dies Teilleistungsstörungen neurologischer Art usw., die keinen Abbau der Internatsplätze rechtfertigen. Ich ziehe den Rückweisungsantrag offiziell zurück zugunsten des Streichungsantrages von FDP- und SP-Fraktion.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Streichungsantrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Mächler-Zuzwil, Ihr Votum war wirklich dermassen deplatziert, dass man einfach etwas dazu sagen muss. Sie teilen hier Attribute aus von feige, von Blödsinn usw. Sie leben in Ihrer Welt, aber das ist nicht die Welt aller hier im Kanton. Hier wird heruntergespart, hier werden die Augen verschlossen vor etwas, Sie können nicht, Hartmann-Flawil hat es ausgeführt, 35 Mio. Franken sparen beim Personal, und niemand merkt etwas. Das kann man vielleicht dort, wo Sie arbeiten, aber das kann man nicht beim Kanton. Wir müssen überhaupt einmal schauen, was noch herauskommt mit der Rechnung vom letzten Jahr, und dann wird es für das übernächste Jahr früh genug sein, neue Regeln zu kreieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M20 (Kostenpflicht für Kurse für Ausbildnerinnen und Ausbildner [«Lehrmeisterkurse»]. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 20 zu streichen.

Der zu streichende Beitrag dient zur Ausbildung von Berufsbildnerinnen und -bildnern. Die Ausbildung von Lehrlingen ist ein Rückgrat in unserem Bildungssystem. 2008 wurde im Zusammenhang mit dem neuen Berufsbildungsgesetz für die Lehrlingsausbildnerinnen und -ausbildner der unentgeltliche Besuch dieser Berufsausbildungskurse eingeführt. Damit sollte die Wertschätzung gegenüber den ausbildenden Betrieben gezeigt werden. Diesen Sachverhalt anerkannte auch die Lehrstelleninitiative der Jungsozialistinnen und -sozialisten 2008 als eine der staatlichen Massnahmen, um die Ausbildung der Berufsausbildnerinnen und -bildner zu fördern. Drei Jahre nach der Einführung soll dieser Beitrag nun wieder gestrichen werden. Für die SP-Fraktion ist das unbegreiflich. Gemäss den Angaben der Regierung können jährlich 500'000 Franken eingespart werden. Im Weiteren ist zu lesen, dass ein Kurs Fr. 450.- kostet, d.h. also, dass etwa 1'100 Ausbildnerinnen und Ausbildner diesen Kurs besuchen. Die SP-Fraktion geht davon aus, dass viele Ausbildnerinnen und Ausbildner aus kleinen Unternehmen unter den Kursteilnehmenden sind. Sie versteht nicht, weshalb dieses Engagement drei Jahre nach seiner Einführung wieder beendet und dadurch die Berufsausbildnerinnen und -bildner bestraft werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Die Massnahme ist abzulehnen.

Ich möchte wie folgt auf diesen Antrag Bezug nehmen. Sie haben jetzt verschiedene Voten gehört, die zum Teil schon mal das Richtige aufnehmen. Dieser Antrag ist in dem Sinn nicht geprüft. Was das für Konsequenzen hat, sind wir uns heute hier nicht bewusst. Ich möchte Ihnen aufzeigen, in welchem Zusammenhang die Erhöhung von Studiengebühren besteht. Wir sind Teil der schweizerischen Universitätslandschaft. Was wir machen, hat einen Einfluss bzw. wir spielen da mit den anderen zusammen. Wir sind jetzt schon die zweitteuersten. Mit dieser Erhöhung, die wir heute vorgesehen haben, bleiben wir die zweitteuersten, deutlich teurer als alle anderen Universitäten in der Schweiz. Am teuersten mit grossem Abstand ist die Universität Lugano. Dort haben wir noch sehr viel Spielraum. Wir können aber nicht abschätzen, was das bedeutet, beispielsweise in Bezug auf die IUV-Beiträge. Die IUV-Beiträge sind die Ausgleichsbeiträge unter den Kantonen für die Studentinnen und Studenten. Es steht so geschrieben, dass wenn die Kantone bzw. die Universitäten zu hohe Studiengebühren erheben, dann kann die Schweizer Universitätskonferenz die IUV-Beiträge kürzen. Das heisst, wir könnten theoretisch bestraft werden, wenn wir hier erhöhen. Ich kann das heute hier nicht abschliessend beantworten. Wenn ich Lugano betrachte, Lugano ist deutlich teurer, müsste ich jedoch zum Schluss kommen, dass es kein Problem sein kann. Das müsste heissen, es ist mit diesem Artikel verträglich. Aber ich kann die Universität Lugano nicht ganz vergleichen mit allen anderen Universitäten der Schweiz und auch nicht mit der HSG. Wir haben ganz ein anderes Gewicht als die Universität Lugano. Ich muss hier einfach einen Vorbehalt machen, ich weiss nicht, was das bedeuten kann. Grundsätzlich müssen Sie wissen, wenn wir die Studiengebühren laufend erhöhen, auch hier muss ich relativieren, ich glaube, das wäre noch verträglich. Aber irgendwann werden die bilateralen Verträge ins Spiel kommen. Weil die EU hat uns gedroht, wenn wir die Studiengebühren nach Belieben weiter erhöhen, dann wird man das in Zusammenhang mit den bilateralen Verträgen nicht akzeptieren. Aber auch hier würde ich sagen, diese Erhöhung, die Sie vorschlagen, ist noch verträglich. Aber ich muss auch hier einen Vorbehalt anbringen.

Diese Erhöhungen sind nicht geprüft, d.h. auch sie sind im Verhältnis, was die Erhöhung der Schweizer und Ausländer betrifft, nicht abgestimmt. Ich würde vermuten, wenn wir das prüfen und wir kämen zur Einsicht, dass man eine weitere Erhöhung unterstützen kann, dann kämen wir zu einem anderen Verhältnis dieser Erhöhung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Bei den Berechnungen kann man sich darüber streiten. Ich habe ebenfalls auch eine Berechnung mit 100 Schülerinnen und Schülern, wenn man annehmen würde, dass die sich verschieben würden in die öffentlichen Gymnasien. Da sehe ich ganz klar, dass sich das je nachdem, wie viele neue Klassen dass wir bilden müssten, weil das ist die Frage, wie man diese Schüler aufnehmen könnte, dass das nicht zu Mehrkosten beim Kanton führen würde, sondern so, wie ich das mit 100 Schülerinnen und Schülern berechnet habe, zu Einsparungen beim Kanton, da wir dann auch kleinere Beiträge zahlen, wenn wir diesen Beitrag insgesamt heute reduzieren. Da sind auch die Beiträge je Schülerin und Schüler kleiner. Wenn man das alles ausrechnet, dann wird das etwa aufgehen. Also man wird nicht Mehrkosten haben, wenn man hier diese senkt und diese Verlagerung auch eintreten würde. Weiter wurde auch schon argumentiert, dass man diese Reduktion nicht verkraften könnte bei den Gymnasien. Es ist jetzt so, dass ein Schulgeld von den Eltern bezahlt wird von 13'000 Franken. Wenn man das erhöhen würde auf 15'000 Franken, dann wäre das wieder bezahlt. Ich glaube nicht, dass das die Eltern davon abhalten würden dass sie ihre Kinder in dieses private Gymnasium schicken würden.

Ich möchte nochmals wiederholen: Es ärgert mich, wenn ich irgendwie höre, was für Gründe hier vorgebracht werden und was uns motiviert für diese Massnahme. Es geht um nichts anderes als eine Opfersymmetrie. Wieso sollen die öffentlichen Mittelschulen sparen? Wir haben besprochen, wieso und warum, dass das auch sein muss. Und die privaten Gymnasien nicht. Deshalb hat die Regierung gesagt, auch hier müssen wir einen Betrag einsetzen, dass hier wie gesagt eine gewisse Opfersymmetrie gewährleistet ist. Ich habe es einleitend gesagt. Sie haben jetzt bei den öffentlichen Mittelschulen etwas gekürzt, dann würde das Verhältnis sicher im Sinn der Regierung jetzt nicht mehr ganz stimmen mit diesen 500'000 Franken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Es ist richtig, dass die Brückenangebote die Vorlehre, das Berufsvorbereitungsjahr und den gestalterischen Vorkurs betreffen. Im Moment ist es so, dass Gebühren zwischen 10 und 20 Prozent verlangt werden können. Die Regierung hat vorgesehen, dieses Volumen um 50 Prozent zu erhöhen, d.h., dass in Zukunft zwischen 15 und 30 Prozent der Gebühren eingefordert werden können. Die Aussage auf dem grauen Blatt ist insofern falsch, als dass sie von einer Verdoppelung der Gebühren spricht. Das trifft nicht zu. Die Regierung hat überprüft und festgestellt, dass es nur bei 3 Prozent zu Härtefällen kommt, d.h. 97 Prozent aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben diese Gebühren bisher problemlos bezahlen können. Nach Art. 3 des Gebührentarifs für die Berufsbildung kann das Amt für Berufsbildung in Härtefällen und auf Gesuch hin Gebühren ganz oder teilweise erlassen. Bei 3 Prozent der Schülerinnen und Schüler wurde dieser Artikel bisher angewendet, und 97 Prozent haben die Gebühren bisher problemlos bezahlt. Deshalb ist die Regierung der Meinung, dass die Erhöhung gerechtfertigt und auch sozial verträglich ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Also ich war jetzt der Meinung, weil Gemperle-Goldach von der SP-Fraktion nicht mehr im Saal ist, dass nicht über diesen Antrag abgestimmt wird, und ich hätte ihn im Namen einer Minderheit der CVP mit der Begründung, die auf dem Blatt steht, übernommen, um diese Frage im Rat einer Abstimmung zu unterbreiten. Jetzt gehe ich davon aus, dass über diesen Antrag abgestimmt wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion Rückweisung der Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushalts, «verbunden mit dem Auftrag:

a) den Staatssteuerfuss zu erhöhen, bis 70 Prozent der Plandefizite über die Steuererhöhung abgedeckt werden können;

b) konkrete Vorschläge zu präsentieren, wie die Einnahmen verbessert werden können (z.B. Erhöhung Motorfahrzeugsteuer, Erhöhung der Abgeltung Kantonalbank für Staatsgarantie, Aufhebung Zweckbindung Strassenfonds usw.);

c) durch eine aussenstehende Stelle die gesamte Verwaltung betreffend Effizienz zu prüfen».

Wir haben hier keine Sparmassnahme, sondern eine Verlagerung und nichts anderes. Die Akzeptanz für diese Massnahmen ist sehr gering.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M16 (Anpassung des Angebots der Opferhilfe). beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Massnahme 16 zu streichen.

Bei dieser Massnahme ist die FDP-Fraktion nicht gleicher Meinung mit der Finanzkommission. Aus ihrer Sicht geht es hier um einen sehr sensiblen Bereich. Die FDP-Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass diese 41'000 Franken ab dem Jahr 2013 nicht eingespart werden sollen. Es darf nicht auf dem Buckel der Ärmsten gespart werden. Sicher ist die FDP-Fraktion für Sparen und hat für die laufende Debatte auch verschiedene zusätzliche Anträge gestellt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Ja, auch hier muss ein Opfer erbracht werden. Aber wir sind überzeugt, dass wir dies mit Beiträgen aus dem Alkoholzehntel abfedern können. Es ist nicht so, dass die Suchtberatungsstellen deshalb ihren Betrieb nun reduzieren müssten, sondern es geht auch darum, die Ressourcen gut einzusetzen und Doppelspurigkeiten zu vermeiden. Ich setze beim KAAP wirklich grosse Hoffnung in Sie, das Parlament, damit wir trotzdem bessere Resultate erzielen und in der Alkoholprävention einen Schritt nach vorne machen können durch Massnahmen, welche in anderen Kantonen oder Ländern bereits umgesetzt worden sind.

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15.2.2011Wortmeldung

M35 (Lehrmittelverlag: Einstellung des Medienverleihs). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 35 zu streichen.

In der Antwort zu meiner Interpellation «Forderung des KLV» hat die Regierung gestern geantwortet, dass sie keine Sparmassnahmen vorschlage, welche die Volksschule betreffen. Dies ist aber eine, welche die Volksschule sehr direkt trifft. Ich weiss nicht, in welcher Amtsstube diese Massnahme ausgeheckt worden ist. Jedenfalls in einer mit keiner besonderen Weitsicht.

Der Medienverleih wird in vielen Schuleinheiten sehr wohl noch sehr rege genutzt. Ich kann hier aus direkter Praxis sprechen. In unserem Lehrerzimmer kommen wöchentlich Sendungen aus dem Medienverleih an. Ich habe mich extra auch umgehört, das ist auch in anderen Schuleinheiten durchaus noch so. Wenn vielleicht sinkende Ausleihfrequenzen da sind, das ist möglich, aber sie sind sicher immer noch hoch. Durch den Medienverleih bekommen die St.Galler Lehrpersonen wertvolle und pädagogisch aufgearbeitete Unterrichtshilfen. Das hat direkt mit Unterrichtsqualität zu tun. Vor allem in den Bereichen, die ich auf dem grauen Blatt erwähnt habe: Räume und Zeiten, Mensch und Umwelt sowie auch in Natur und Technik.

Zugegeben, vielleicht ist die physische Ausleihe von Medien, ich meine damit das Verschicken der Medienträger per Post, vielleicht ein bisschen veraltet. Aber die Abschaffung des Medienverleihs löst dieses Problem natürlich nicht. Ein moderneres Ausleihsystem analog einer digitalen Bibliothek z.B. kann nur entstehen, wenn es den Medienverleih überhaupt noch gibt. Sie wollen doch nicht die Lehrpersonen dazu zwingen, hier Anschauungsmaterial für den Unterricht illegal aus dem Internet herunterzuladen. Sie wollen sie doch nicht zwingen, ihren Schülerinnen und Schülern aufzeigen zu müssen, dass letztlich eben doch YouTube die Quelle allen Wissens sei. Das kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Diese 76'000 Franken einzusparen ist unserer Meinung nach falsch.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Entschuldigung, wenn ich Sie kurz unterbreche. Sie sind jetzt bereits fünf Minuten am Sprechen. Es ist wichtig, aber im Reglement heisst es: eine kurze, abschliessende Stellungnahme.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Das ist richtig. Ich habe das nicht verstanden, dass sie ihn übernehmen, selbstverständlich. Aber wenn ihn niemand übernimmt im Rat und der Antragsteller nicht da ist, dann wird nicht abgestimmt. Aber jetzt selbstverständlich wird darüber abgestimmt. Gut, die Diskussion zu dieser Ziff. 7 ist frei. Die Diskussion wird nicht benützt, dann stimmen wir über diesen Antrag ab.

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16.2.2011Wortmeldung

M48 (Streichung des Projekts smartconnection). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 48 zu streichen.

Jugendalkoholismus ist ein Problem und nimmt je länger je schlimmere Formen an. Als Polizisten sind wir Wochenende für Wochenende damit konfrontiert, und ich frage mich schon, wohin das noch führt. Viele Jugendliche betrinken sich bereits vor dem eigentlichen Ausgang und verlieren so ihre Hemmschwellen. Sie gefährden nicht nur ihre Gesundheit, ebenfalls nimmt mit steigendem Alkoholkonsum die Gewaltbereitschaft zu. Auch in dem von diesem Rat genehmigten Bericht 40.10.04 «Gewalt und Kriminalität von Jugendlichen und jungen Erwachsenen» wird darauf verwiesen. Nebst anderen Massnahmen ist Prävention sehr wichtig. Das Projekt smartconnection ist nun eine Prävention, die Jugendliche auch erreicht: Sie wirkt dem Rauschtrinken der 16- bis 24-Jährigen entgegen. Die Zusammenarbeit mit allen Beteiligten ist neu. Dabei werden Jugendliche nicht nur als Gefährdete, Täter oder Opfer wahrgenommen, sondern auch als Expertinnen und Experten im Umgang und der Kommunikation mit Gleichaltrigen. Es kann nun nicht sein, dass wir jeweils Berichte über Jugendprobleme verfassen lassen, Gelder für die Prävention bewilligen und diese bei der nächsten Sparübung wieder streichen. Mit einer guten Prävention – und dazu gehört das Projekt smartconnection – kann Geld um einiges sinnvoller gespart werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte auf den einen oder anderen Punkt zu sprechen kommen: Forrer-Grabs hat richtig erwähnt, dass das Budget des Schulpsychologischen Dienstes über 8 Mio. Franken beträgt. Dieser Einsparungsbetrag von 500'000 Franken würde, wenn er normal erfolgt, seitens des Kantons doppelt anfangen, weil der Schulpsychologische Dienst auch vom SGV zur Hälfte mitfinanziert wird. Wir sind seit vielen Monaten mit dem SPD in Kontakt, dass diese Massnahmen genau in einem Bereich anfallen müssen, und diese Bereiche gibt es, die eben ausschliesslich oder weitgehend vom Kanton finanziert werden. Es verteilt sich nicht über alle Leistungen 50:50, sondern es ist sehr unterschiedlich. Wir sind uns dessen sehr wohl bewusst und wir haben den SPD auf das aufmerksam gemacht, dass dieser Effekt des doppelten Ausfalls dieser 500'000 Franken nicht eintreten darf. Für das Jahr 2012 - das wurde auch in der Zeitung vom SPD bestätigt - sind 300'000 Franken bereits akzeptiert. Weil 300'000 Franken kann man über Rückstellungen finanzieren. Da muss man für das Jahr 2012 noch 200'000 Franken einsparen. Wir haben aufgezeigt, in welchen Bereichen das möglich ist, da wir sehr detaillierte Kenntnisse haben und wissen, wo das machbar ist. Im Personalbereich, der nicht dem Staatsdienst entspricht, sondern unabhängig ist, werden Besoldungsrichtlinien eingehalten und Dinge praktiziert, die nicht dem Staatspersonal entsprechen. Wir wollen, dass das jetzt umgesetzt, ist und da sehen wir gewisses Einsparungspotenzial. Auch die Konzentration auf den Kernauftrag bedeutet keine Reduktion der Leistungserbringung. Hier geht es um Aktivitäten, die der SPD in den letzten Jahren ausgebaut hat. Bereiche, die heute von einer Pädagogischen Hochschule abgedeckt werden im Bereich der Schulentwicklung, Weiterbildung für Lehr- und Therapiepersonal, wissenschaftliche Arbeit und Evaluationen. Das ist nicht der Kernauftrag des SPD, und deshalb sagen wir: zurück auf den Kernauftrag. Das Potenzial ist hier wirklich vorhanden und ein Leistungsabbau muss nicht befürchtet werden. Ab dem Jahr 2013, das entnehmen Sie der Massnahme 33, ist vorgesehen, dass der Kanton diese übergeordneten Massnahmen, den Schulpsychologischen Dienst, neu regelt und vor allem die Finanzen vollständig übernimmt. Da versprechen wir uns Synergieeffekte, die dann die Einsparungen ab dem Jahr 2013 relativ problemlos ermöglichen.

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16.2.2011Wortmeldung

Die Voten der Vorredner zeigen, dass es hier um einen Richtungsstreit geht. Wollen wir ein staatlich finanziertes Gesundheitswesen, oder wollen wir ein prämienfinanziertes Gesundheitswesen? Das ist die grundsätzliche Frage. Es gibt dazu drei Punkte zu erwähnen. Erstens: Die Bevölkerung hat sich in Abstimmungen bisher immer klar dafür entschieden, das Gesundheitswesen über Kopfsteuern, über Prämien, zu finanzieren. Zweitens: Über die Prämien sind wir näher am Verursacherprinzip. Die Kostenwahrheit wird besser erkenntlich, wenn wir das Gesundheitswesen über die Prämien bezahlen, als wenn wir es über die Steuern bezahlen. Und mit dem Verursacherprinzip leistet man einen Beitrag zum Sparen, Ritter-Altstätten. Nur wenn man direkt bei den Prämien sieht, welche Kosten im Gesundheitswesen anfallen, hat man einen Anreiz zum Sparen. Drittens: Ein soziales Korrektiv haben wir eingeführt, indem wir das Volumen der Prämienverbilligungen erhöhen. Also federn wir diese Massnahme ab, und damit ist sie vertretbar für unseren Kanton.

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15.2.2011Wortmeldung

Das Erfolgsmodell Schweiz beruht wesentlich auf dem gegenseitigen Respekt der Sprachgruppen. Dieser Respekt verlangt vor allem von der grössten Sprachgruppe Fingerspitzengefühl gegenüber den kleineren Bevölkerungsgruppen. Ein wichtiges Zeichen ist die Achtung der anderen Kulturen und ihrer Sprachen. Die Abschaffung des Schwerpunktfaches Italienisch setzt hier ein falsches Zeichen. Eine Mehrheit der FDP-Fraktion wird deshalb für die Beibehaltung des Schwerpunktfaches Italienisch eintreten. Damit liegt sie auf der Linie der FDP Schweiz mit ihrer Parole «Aus Liebe zur Schweiz». Die FDP-Fraktion versteht nicht, weshalb sich der Vorsteher des Bildungsdepartementes den Grundsätzen seiner eigenen Partei diametral entgegensetzt, denn diese setzt normalerweise bei der Wahrung der Traditionen in der Schweiz hoch an.

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15.2.2011Wortmeldung

Ich habe Mühe mit der Argumentation von Regierungsrat Gehrer. Es geht hier nicht um Platzhalter. Es geht hier um Massnahmen, die man ergreifen will oder eben nicht. Diese Massnahme ist nicht abgesprochen und somit unseriös. Wir können nicht etwas beschliessen, das Auswirkungen auf einen Verkehrsverbund hat, der sich über mehrere Kantone hin erstreckt. Wenn das umgesetzt würde, so müsste man im Kanton St.Gallen für ein Billett mehr bezahlen, als wenn das Billet im Kanton Thurgau gekauft wird. Das ist schlicht nicht möglich. Ich möchte Sie bitten, auf diese Massnahme im heutigen Zeitpunkt dringend zu verzichten. Der Kanton St.Gallen muss mit seinen Vertragspartnern seriös verhandeln und nicht ein fait accompli schaffen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 7: beantragt im Namen der SP-Fraktion in Abschnitt II eine neue Ziff. 7: «dem Kantonsrat ein Budget 2012 sowie einen Aufgaben- und Finanzplan 2013-15 zu unterbreiten, welche auf einer schrittweisen jährlichen Anpassung des Steuerfusses von je 3 Prozent für die Jahre 2012 bis 2014 basieren.»

Ich war jetzt der Meinung, dass das noch das Votum zum Antrag ist, und weil Gemperle-Goldach nicht im Saal ist, jetzt nicht über diesen Antrag abgestimmt wird, aber demnach wird über diesen Antrag nun abgestimmt, und ich hätte sonst für eine Minderheit der CVP diesen Antrag übernommen.

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15.2.2011Wortmeldung

M29 (Kürzung des Staatsbeitrages an die drei nichtstaatlichen Mittelschulen). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Massnahme 29 zu streichen.

Diese Sparmassnahme zielt auf die drei Gymnasien Marienburg Rheineck, Untere Waid Mörschwil und Friedberg Gossau. Sie bedroht diese in ihrer Existenz sehr direkt, denn eine Kürzung der Staatsbeiträge um 30 Prozent ist kein Pappenstiel und kann nicht einfach so irgendwie eingespart werden. Regierungsrat Kölliker hat vorher von Opfersymmetrie gesprochen. Ich glaube nicht, dass Regierungsrat Kölliker die Beiträge an die staatlichen Mittelschulen um 30 Prozent streichen will. Natürlich kann man sagen, dass einen diese drei nichtstaatlichen Gymnasien stören. Weil sie ursprünglich zwar katholisch, heute jedoch allen jungen Menschen, auch anderer Konfessionen, offenstehen. Weil sie einen Sozialtarif in der Schulgelderregelung haben, damit gerade auch junge Menschen aller Schichten miteinander und voneinander profitieren können. Weil sie sich sehr gut in der St.Galler Bildungslandschaft integriert haben. Weil sie grosses Gewicht auf eine Werteorientierung in einer Zeit zunehmender Individualisierung legen und auf eine individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler setzen. Weil sie aufgrund ihrer Übersichtlichkeit eine familiäre Atmosphäre bieten. Weil sie erwiesenermassen eine hohe Qualität in der Ausbildung bieten, weil z.B. Friedberg-Absolventen ihre Studien rascher und prozentual häufiger als der kantonale und erst recht der schweizerische Durchschnitt erfolgreich abschliessen. Weil die drei Gymnasien einen wichtigen Beitrag zur, von der Regierung angestrebten, massvollen Zunahme der gymnasialen Maturitätsquote im Kanton St.Gallen leisten. Weil alle drei Schulen bereits heute eigenverantwortlich das Untergymnasium anbieten. Ein Ziel, das der Kanton auch für die Landmittelschulen vorgesehen hat.

Ein Mittelschüler kostet den Kanton rund 19'000 Franken. An die drei Gymnasien wird jedoch nur ein Beitrag von 9'640 Franken bezahlt. Die restlichen Kosten, sprich 9'360 Franken, bestreiten die drei Schulen aus Beiträgen der Eltern, zum Teil von Standortgemeinden und der Katholischen Administration. Ich weiss nicht, wer nicht rechnen kann. Aber diese angedachte Massnahme ist allein schon unter diesem Gesichtspunkt eine Farce und kann doch nicht allen Ernstes den Bürgerinnen und Bürgern sowie dem Kantonsrat als Sparmassnahme verkauft werden. Würden nämlich alle diese drei Gymnasien heute oder morgen schliessen, müssten die staatlichen Mittelschulen diese Schüler auffangen. Bei heute ungefähr 230 Schülerinnen und Schülern aus dem Kanton St.Gallen von insgesamt etwas über 400 macht das pro Jahr etwa 2,15 Mio. Franken aus. 2,2 Mio. Franken werden heute gemäss Botschaft der Regierung an die Schulen ausgerichtet. Demnach würde es also noch einmal so viel kosten, wenn die Schulen schliessen. Also eine Massnahme, die zum Bumerang werden könnte. Ich sehe unter diesem Blickwinkel bei bestem Willen kein Sparpotenzial, sondern unterstelle ganz einfach, dass mit dieser Massnahme ein erster Schritt gemacht werden soll, diese drei Gymnasien aus dem Bildungsmarkt zu verdrängen. Weil sie allenfalls aus ihrer Geschichte zu katholisch, wertorientiert, christlich und stark mit unserer Kultur verbunden sind. Obwohl gerade hier alle drei Schulen sehr weltoffen sind, aber natürlich eine christliche Werterhaltung von ihren Schülerinnen und Schülern einfordern. So z.B. ein Engagement in einem Sozialprojekt von jeder Schülerin bzw. jedem Schüler in der Marienburg. Ich bitte Sie, die Massnahme zu streichen, weil sie zu enormen Mehrkosten in Millionenhöhe führen könnte und hier ganz einfach versucht wird, etwas sehr Bewährtes und sehr Gutes aus scheinbar ideologischen Gründen - andere gibt es wohl nicht - kaputt zu machen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

zieht im Namen der FDP-Fraktion den Antrag zurück.

Die Argumente des Vorstehers des Bildungsdepartementes sind bei uns gut angekommen. Wir nehmen zur Kenntnis, dass das Gesetz zur PHSG dieses Jahr noch kommen wird. Das gibt uns Gelegenheit, dort aktiv zu werden.

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15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Hoare-St.Gallen hat ein drittes Mal gedrückt. Ich weise darauf hin, dass nach dem Reglement das Ratsmitglied die Möglichkeit hat, zweimal zum Gegenstand zu sprechen. Vorbehalten bleibt eine persönliche Berichtigung. Die können Sie nun abgeben, aber weiter können Sie sich nicht mehr äussern.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Stiftungsrat offen.

Ich möchte nicht verlängern. Ich möchte trotzdem hier sagen, ich bin auch einer, der an Grundsätzen festhält. Ich möchte aber hier an die Verantwortlichen dieses Rates schon sagen, dass auch im Rahmen der Debatte bei dieser Massnahme klar gesagt wurde, dass mit den Verantwortlichen zu wenig gesprochen wurde. Ich lege meine Interessen offen, ich bin Stiftungsrat vom Gymnasium Marienburg und kann das bestätigen, der Wille zum Sparen ist hier da, es wurde vielleicht der Ball zu wenig hergegeben, es wurde angesprochen, die Opfersymmetrie ist unverhältnismässig, und man hat jetzt im Mittelschulbereich auch Sachen wieder herausgenommen und wir würden hier vom Pfad der Tugend nicht abweichen, wenn wir diesem Rückkommen zustimmen würden und dieser reduzierten Einsparung zustimmen würden. Also ich denke mir, auch wenn, wenn jetzt gesagt wird, man kann nicht einzelne Bereiche herausbrechen, es wäre unschön hier. Und Kollege Boppart-Andwil hat klar gesagt, wenn man diese Gymnasien aufheben will, dann soll man dazu stehen, und zwar auch von der Verantwortung der Regierung und das klar sagen. Wenn hier diese 500'000 Franken gespart werden müssen, das bedeutet für einzelne Institute das Ende, auch wenn man sagen kann, die Eltern können mehr zahlen, das funktioniert nicht einfach so. Es ist klar aufgezeigt worden, dass es nicht möglich ist, betriebswirtschaftlich diese Einsparung zu machen. Und ich möchte einfach nochmals sagen, auch an die Adresse der FDP- und der SVP-Fraktion, es ist bestätigt worden, dass auch von Seiten der Regierung hier vielleicht zu wenig klar hingeschaut wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 6. verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag der CVP-Fraktion zu Abschnitt II Ziff. 6 (neu) mündlich zu bestätigen.

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion und ziehe diesen Auftrag an die Regierung, auf die Basisstufe sofort und endgültig zu verzichten, zurück. Wir ziehen diesen Auftrag zurück, weil wir zur Entscheidung gelangt sind, das Thema Basisstufe nicht in dieser finanzpolitischen Vorlage zu beraten, sondern, und ich spreche hier vor allem an die Adresse unseres Bildungsdirektors, Regierungsrat Stefan Kölliker, wir sehen die Diskussion und endgültige Beschlussfassung beim Geschäft 40.10.12, die Entwicklung der st.gallischen Volksschule. Es ist in diesem Bericht und Antrag der Regierung ja auch etwas unter Punkt 3 über die Basisstufe enthalten, und die vorberatende Kommission ist in dieser Session bestellt worden. Damit besteht nach unserer Auffassung nach der gründlichen und seriösen Beratung der vorberatenden Kommission zu diesem Geschäft zusammen mit dem Bildungsdepartement eine diesem Schulmodell fundierte Entscheidungsgrundlage vor, damit dieser Rat dann über die Basisstufe entscheiden kann. Ich möchte aber klar betonen und auch hervorheben: Inhaltlich halten wir an diesem Auftrag nach wie vor fest. Wir halten diesen Auftrag auch nach wie vor für prüfenswert, sind aber zur Einsicht gelangt, dass der Zeitpunkt für eine Entscheidung heute nicht richtig ist. Und ich betone abschliessend: aufgeschoben ist nicht aufgehoben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ich möchte hier meinen Unmut zu den verschiedenen Massnahmen des Bildungsdepartementes noch etwas loswerden. Diese Massnahme ist das Ergebnis einer denkbar schlechten Vorbereitung des Bildungsdepartementes bei der Verzichtsplanung. Das haben wir auch schon bei den anderen Vorlagen gehört. Wenn vom Bürotisch durch die Amtsleiter Sparmassnahmen vorgeschlagen werden ohne jegliche Gespräche mit den Leitungen betroffener Bereiche, kommt es zu solchen Situationen wie heute. Indem wir die zwei vorgeschlagenen Massnahmen an der GBS abgelehnt haben, dafür einfach relativ willkürlich dieser Schule eine pauschale Vorgabe machen. Wenn Sparvorschläge unterbreitet werden, ohne jegliche Rücksprache, sind die Vorschläge meistens praxisfremd und von den Auswirkungen her ziemlich willkürlich. Regierungsrat Kölliker hat gesagt, dass sie vor eineinhalb Jahren bereits Gespräche geführt haben und die Massnahmen angedacht haben. Das Ergebnis sieht aber überhaupt nicht so vorbereitet aus. Noch problematischer ist die mangelnde Wertschätzung. Die Leitungen der einzelnen Bildungsinstitute werden vorgeführt. Das Personal ist zu Recht stinksauer. Das ist aber nicht das einzige Problem der Vorbereitung im Bildungsdepartement. In der vorberatenden Kommission haben der anwesende Regierungsrat und die Generalsekretärin keinen Überblick über die Gebühren, welche für verschiedene Ausbildungen erhoben werden, gegeben. Nicht einmal die geplanten Elternbeiträge bei den Brückenangeboten, die heute erhöht wurden, waren bekannt. Dass bei einer solchen unseriösen Vorbereitung die entsprechenden Auswirkungen nicht gewichtet wurden, ist offensichtlich. Ich finde eine solche mangelhafte Vorbereitung peinlich. Die Massnahme 36a selbst bekämpfen wir nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, die Massnahme 27 zu streichen.

Ich erinnere, mich an das Sparmassnahmenpaket 1997. Schon damals wurde vorgeschlagen, die Kosten für den Besuch des Instrumentalunterrichtes massiv zu erhöhen, was dann auch passiert ist. Die Massnahme 27 ist eine weitere Verschiebung der Kosten zu den Eltern. Mit der erneuten Erhöhung wird die zumutbare Grenze eindeutig überschritten. Wir schaffen damit eine Zweiklassengesellschaft. Die einen können sich den Musikunterricht noch leisten, andere nicht mehr. Es besteht aber noch ein weiteres Problem, ich habe es auch in der Begründung erwähnt. Die Jugendtarife in diversen Gemeinden im Einzugsgebiet sind neu wesentlich günstiger als die vorgesehenen Tarife an der Kantonsschule. Somit ist die Wahrscheinlichkeit gross, dass viele Schülerinnen und Schüler den Instrumentalunterricht in Zukunft wieder am Wohnort besuchen werden. Damit spart der Kanton einmal mehr auf Kosten der Gemeinde. Es ist jedoch Gift für die Schulkultur. Für eine Schule ist es wichtig, dass der musische Bereich innerhalb der Schulstrukturen gelebt wird. Die Instrumentalschülerinnen und -schüler tragen entscheidend zu einer guten Schulkultur bei. Davon zeugen die zahlreichen Konzerte, Musikprojekte und weitere musikalische Darbietungen an den Schulen und in der Öffentlichkeit.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M21 (Kostenpflicht für Laufbahnberatung Erwachsener). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 21 zu streichen, und legt seine Interessen als Präsident des Beirates der Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung St.Gallen offen.

Seinerzeit hat sich der Beirat bei der Gesetzesvorlage in der Vernehmlassung gegen die Kostenpflicht für eine Laufbahnberatung ausgesprochen. Die Argumentation von damals gilt auch heute noch. Laufbahnberatungen sind entscheidend für Weichenstellungen bei einer Neuorientierung oder bei einem Wiedereinstieg ins Berufsleben. Beides kann aus freiem Willen oder situationsbezogen erforderlich sein. Mögliche Situationen sind z.B. unsichere Arbeitsverhältnisse, drohende oder bereits eingetretene Arbeitslosigkeit, erforderlicher Wiedereinstieg ins Berufsleben nach Scheidung oder infolge von Einkommensveränderungen innerhalb der Familie, gesundheitliche Einschränkungen. Bei einer Kostenpflicht besteht einerseits die Gefahr, dass Bürgerinnen und Bürger, denen die Berufs- und Laufbahnberatung weder von den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (abgekürzt RAV) noch von der Invalidenversicherung (abgekürzt IV) im Sinne einer Eingliederungsberatung als notwendige Massnahme zugesprochen wird, auf eine Beratung verzichten. Die Erfahrung zeigt andererseits aber auch, dass Bürgerinnen und Bürger, die keine Überweisung von der IV oder dem RAV erhalten, sich aus eigener Initiative für eine Beratung anmelden, um ihre Möglichkeiten abzuklären. Mit der Kostenpflicht würden sie für ihre Eigeninitiative bestraft statt unterstützt. Wenn aufgrund der Neuregelung weniger Beratungen stattfinden, schmälert dies die Wiedereinstiegsmöglichkeiten und wird volkswirtschaftlich zu einem Bumerang. In diesem Rat werden immer wieder die hohen Verwaltungskosten beklagt. Bei der Einführung der Kostenpflicht für die Laufbahnberatung Erwachsener entsteht ein beachtlicher, zusätzlicher administrativer Aufwand bei sehr bescheidenen Erträgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Wenn wir jetzt argumentieren aufgrund des knappen Stimmenverhältnisses, wie das vorhin gesagt wurde, möchte man nochmals zurückkommen auf ein Geschäft – da gibt es eine ganze Reihe von Geschäften, wo knappe Stimmenverhältnisse herrschten. Wenn wir damit beginnen, öffnen wir Tür und Tor zu einem Prozess, der nicht demokratisch ist. Wir haben bei jeder einzelnen Massnahme debattiert, wir haben unsere Meinung gebildet und wir haben darüber abgestimmt. Und das Ergebnis liegt jetzt vor, und deswegen werden wir aus prinzipiellen Gründen gegen ein Rückkommen für jegliche Massnahmen eintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Dem Antrag der FDP-, SVP-, CVP- und SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich spreche im Namen der CVP-Fraktion und bitte Sie ebenfalls, diesen Antrag Ziff. 5 neu zu unterstützen. Wir möchten unterstützen, dass dieser Auftrag ein klares Signal an die Gemeinden ist, welche die Verlagerung von massgeblich rund 46 Mio. Franken mittragen. Die CVP-Fraktion unterstützt auch diesen verbindlichen parlamentarischen Auftrag an die Regierung. Die Vergangenheit hat immer wieder gezeigt, dass bei finanzpolitischen Fragen die fehlende oder seit über 20 Jahren diskutierte Aufgabenteilung zu grossen Diskussionen führte. Die Gemeinden stehen hinter diesem Auftrag, die Gemeinden sind auch bereit und wir denken auch, dass dieser Auftrag ordnungspolitisch eine verbindende Entscheidung ist. Deshalb sagen wir Ja zu dieser Aufgabenteilung in guter Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden und forcieren wir dieses Geschäft.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M8 (Anpassung der ÖV-Tarife an das verbesserte Angebot). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 8 «Anpassung der ÖV-Tarife an das verbesserte Angebot» zu streichen.

St.Gallen ist Teil eines Tarifverbundes, zusammen mit vier Kantonen und über 30 Transportunternehmungen. Es ist unserer Ansicht nach nicht der saubere Weg von Vertragspartnern, wenn man einseitig gemeinsame Verträge angeht. Wir meinen auch, das sei gar nicht möglich. Der zweite und noch wichtigere Grund zur Streichung dieser Massnahme betrifft die Tariferhöhung des Bundes. Sie wissen, dass ebenfalls der Bund eine Tariferhöhung von rund 10 Prozent in Aussicht stellt. Das ergibt zusammen mit der vorgesehenen Tariferhöhung im Tarifverbund Ostwind total rund 25 Prozent. Wir meinen, dass den Nutzerinnen und Nutzern des ÖV diese Massnahme mit einer Erhöhung von ebendiesen rund 25 Prozent nicht zumutbar ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann beiden Vorrednerinnen teilweise recht geben. Es darf nicht sein, und das ist ein kleiner Lapsus, den ich hier zugeben muss, dass der Medienverleih zu einem Zeitpunkt eingestellt wird, wenn die neue Lösung, die wir umsetzen werden, noch nicht bereitsteht. Es ist so, dass man daran ist, national eine Datenplattform zu erarbeiten, die den Lehrpersonen in der ganzen Deutschschweiz ermöglichen wird, dass man dort die Daten, die man wünscht, beziehen kann. Wenn ich hier diese Massnahme sehe, dann kann es sein, dass das vom Zeitlichen her nicht ganz übereinstimmt. Das muss ich zugeben. Ich kann Ihnen heute hier bestätigen, dass es keine Lücke geben wird. Sofern dieser Medienverleih national noch nicht bereitsteht so lange bleibt das aufrechterhalten. Es kann sein, dass sich das um ein Jahr verschiebt. Sie können da wirklich mit gutem Gewissen zustimmen. Das ist ganz klar der Trend. Es werden nationale Plattformen bereitgestellt, damit das in den Kantonen nicht mehr notwendig ist, obsolet wird und abgeschafft werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich möchte darauf hinweisen, dass es nur um den freiwilligen Instrumentalunterricht geht. Es geht um eine Erhöhung der Teilnahmegebüren von Fr. 200.-. Wir haben diese Teilnahmegebühren seit zehn Jahren nicht mehr angepasst. Die Regierung ist der Meinung, dass es legitim ist, wenn man hier Fr. 200.- wieder einmal anpasst.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M43 (Übertragung kantonspolizeilicher Aufgaben an die Stadtpolizei St.Gallen: Reduktion der Entschädigung auf tatsächliche Kosten oder Kündigung der Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben mit der Stadt.) legt seine Interessen als Präsident der einzigen durch diese Massnahmen betroffenen Gemeinde offen.

Zuerst muss ich als Stadtpräsident von St.Gallen zur Kenntnis nehmen, dass die Regierung offensichtlich ein ganz besonderes Verhältnis zum Thema Stadtpolizei St.Gallen zu haben scheint: Dies ist nun innert kurzer Zeit der dritte Versuch, den Stadtrat zu bewegen, auf den Pfad der Einheitspolizei einzuschwenken. Diesmal wird allerdings der Drohfinger erhoben, der im Umgang mit einem Gemeinwesen – in diesem Fall die Hauptstadt – eher als Irritation zu interpretieren ist. Sollte nämlich der Stadtrat auf die Massnahme 43 nicht einlenken, wird angedroht, dass die zwischen Kanton und Stadt abgeschlossene Vereinbarung über die Erfüllung polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen gekündigt werde. Allein die Vorstellung der Konsequenzen dieser Androhung muss stutzig machen über das Ziel dieser Massnahme. Stellen Sie sich vor, dass in Zukunft in der Stadt St.Gallen verkehrspolizeiliche Aufgaben von zwei Polizeikorps, der Stadtpolizei und der Kantonspolizei, erbracht werden müssten. Stellen Sie sich weiter vor, wie viele Polizistinnen und Polizisten in den anderen Kantonsteilen noch für die Sicherheit der Einwohnerinnen und Einwohnern verbleiben würden, wenn in der Stadt die Kantonspolizei mit ihrem heutigen Bestand die Aufgaben in der Kompetenz des Kantons erfüllen müsste – ausser man übernimmt die Stadtpolizei mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder auch Teile davon. Die Frage sei also in den Raum gestellt, was der wahre Grund dieser Massnahme ist, denn sie hat keine unmittelbare Wirkung auf den allgemeinen Haushalt.

Die Massnahme 43 basiert auf einer Vereinbarung zwischen Stadt und Kanton. Die Entschädigung wird nach Art. 11 Abs. 4 dieser Vereinbarung alle vier Jahre überprüft. Letztmals war dies im Jahr 2009 der Fall, das nächste Mal wird dies im Jahr 2014 sein. Der Kanton hätte also alle vier Jahre die Gelegenheit, seine Argumente einzubringen, insbesondere, wenn er der Auffassung ist, er bezahle zu viel – die Abgeltung beträgt nämlich heute etwa 8,9 Mio. Franken. Der Stadtrat hätte, wie dies unter fairen Vertragspartnern üblich ist, die Abgeltungen partnerschaftlich diskutiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass man zu einer einvernehmlichen, guten Lösung gekommen wäre. Nicht richtig ist es in jedem Fall, der Stadt heute anzulasten, dass der Kanton zu viel bezahle: Wie in jedem Vertrag besteht der Inhalt aus einer gegenseitigen, übereinstimmenden Willensäusserung. Ich gehe davon aus, dass auch der Kanton anlässlich der letzten Überprüfung im Jahr 2009 der Meinung war, dass die Abgeltung sachgerecht ist. Wenn er nun in der Zwischenzeit zur Auffassung gelangt ist, für seine durch Dritte erbrachte Leistungen zu viel zu bezahlen, so muss er dies mit seinem Partner auch ausdiskutieren – hoffentlich tut er das folgerichtig auch. Ich werde deshalb auch keinen Antrag auf Streichung der Massnahme stellen. Der Stadtrat stellt sich als fairer Vertragspartner einer solcher Überprüfung in jedem Fall, zumal sie ja von beiden Partnern in der Vereinbarung auch so festgehalten wurde. Er hätte dies auch schon früher getan, wenn die Regierung das Thema auf den Tisch gebracht hätte. Allerdings – und das sei an dieser Stelle festgehalten – lautet die Massnahme «Reduktion auf die tatsächlichen Kosten» und nicht «Einsparung von 4,4 Mio. Franken». Ich erwähne dies deshalb, weil letztmals in den Jahren 1997/1998, ebenfalls im Rahmen einer Sparaktion des Kantons, überprüft wurde, ob ein geglaubtes Sparpotenzial von 3,5 Mio. Franken umgesetzt werden kann. Das Potenzial wurde damals nicht gefunden, und man blieb bei der ursprünglichen Abgeltung. Es wäre deshalb nicht richtig, den Auftrag mit einer Drohung zu versehen, bevor man miteinander in medias res gegangen ist. Ich möchte aber positiv schliessen und dennoch betonen, dass es hier um eine politische Auseinandersetzung geht, unter welcher die Zusammenarbeit zwischen den beiden Korps nie gelitten hat: Die Zusammenarbeit und die Ausnützung von Synergien funktionieren auf der Stufe der beiden Korps bestens.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat diese Massnahme mit 15:0 Stimmen gutgeheissen. Ein Hinweis noch zu den Aussagen des Vorstehers des Bildungsdepartementes: Fairerweise hätte für einen Verzicht auf diese Schulen ein Antrag gestellt werden müssen. Es ist nicht redlich, Gebühren von gegen 15'000 Franken einzufordern in der Meinung, diese könnten einfach so bezahlt werden. Ehrlicherweise hätte seitens der Regierung ein Antrag gestellt werden müssen, wenn diese Lehrwerkstätten wirklich eingestellt werden sollen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann diesem Antrag eigentlich zustimmen. Es macht durchaus Sinn, dass wir nach vier Jahren die Situation wieder neu beurteilen und dann neu entscheiden müssen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich möchte mich nur ganz kurz wiederholen. Boppart-Andwil, es geht wirklich ums Prinzip. Schauen Sie jetzt in die, seit dem Auszug der SP-Fraktion aus diesem Parlamentssaal gelichteten Reihen. Ich bin ziemlich zügig um weitere Rückkommensanträge zu stellen. Dann hätten wir nochmals 1,5 Tage, und das ist nicht die Idee. Also halten wir uns an die Entscheide von gestern, Sie hätten diesen Antrag gestern stellen können. Da wäre die Ausgangslage klar gewesen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M44 (Verzicht auf die Eröffnung regionaler Erfassungszentren für Biometriedaten). verzichtet darauf, den schriftlich vorliegenden Antrag zur Massnahme 44 mündlich zu bestätigen.

Auch wenn allein im Sarganserland in nur 14 Tagen über 2'700 Unterschriften für ein regionales Passzentrum gesammelt und eingereicht werden konnten, stiess das Anliegen in der Finanzkommission auf wenig Gegenliebe bzw. Verständnis. Ich bitte die Regierung, im Namen der Petitionärinnen und Petitionäre konstruktiv nach kostengünstigen regionalen Lösungen zu suchen, zumindest für das Sarganserland. Um die Kosten möglichst gering zu halten, sollen Synergien mit Polizeiwerkhöfen, Untersuchungsrichterämtern oder Gemeindeverwaltungen ernsthaft geprüft werden. Die Petitionärinnen und Petitionäre wären auch mit eingeschränkten Öffnungszeiten oder ausserkantonalen Lösungen, beispielsweise in Chur, einverstanden. In der Hoffnung auf eine kostengünstige, angepasste Lösung ziehe ich den Streichungsantrag zurück.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungspräsident: Die Investitionsplanung ist immer eine spezielle Übung. Aktuell haben wir sie auf die Jahre 2034/2040 ausgedehnt, um alles unterbringen zu können. Wir fassen hier in einer rollenden Planung die Anliegen, die Bedürfnisse der Departemente zusammen, dann wird priorisiert, und anschliessend gehen diese Projekte auf den Weg. Das ist ein mehrjähriges Verfahren, bis wir dann schlussendlich irgendwo bei einer Einweihung sind. Tatsache ist, da erinnern sich die Mitglieder der Finanzkommission, die länger dabei sind und vor allem auch diejenigen, die schon nicht mehr dabei sind, dass ich jedes Jahr mit der aktuellen Liste vorbeigekommen bin, dass ich der Finanzkommission gesagt habe, dass eine Welle auf uns zukommen wird. Nachdem ja auch die Spitäler jetzt partizipieren, indem wir sie nicht mehr dem Moratorium unterstellen, kommt dort nicht nur ein Bedarf, sondern auch ein Nachholbedarf zur Modernisierung der Infrastruktur. Und die Finanzkommission hat über all die Jahre erklärt, ich erinnere Sie daran: Wir werden keine zusätzlichen Mittel auf Vorrat sprechen. Wir werden diese durchschnittliche Summe von 12 Steuerprozenten, ungefähr 130/135 Mio. Franken, dann erhöhen, wenn die Projekte entscheidungsreif werden. Was jetzt im Prinzip schade, Pech oder Zufall ist, dass eben genau in diese Sparübung hinein diese Welle an entscheidungsreifen Projekten eingetroffen ist. Deshalb hat die Finanzkommission natürlich auch entscheiden müssen: Um wie viel erhöhen wir jetzt nun diese Investitionsvorgaben, um unsere Aufgaben für all die Institutionen und Departemente überhaupt erfüllen zu können? Eigentlich hat das nichts zu tun mit der Zeit. Diese ganze AFP-Dauer, die Budgetdauer mit einem dieser drei Jahre kann nicht mit dieser Planung zusammengelegt werden. Hier geht es darum, eine langfristige Beurteilung zu machen. Wir brauchen den langen Vorlauf und es kann nicht sein, dass man kurzfristig rauf und runter fährt. Und hier geht es darum, eine neue Zahl zu wissen, wie viel dass wir haben, wie viel dass wir rechnen dürfen, damit wir eine Planungssicherheit erhalten und die Aufträge erteilen können.

Nun, die Finanzkommission hat dann beschlossen, dass sie diese Summe ab 2012 auf 180 Mio. Franken erhöhen will. Ich habe das so zur Kenntnis genommen und habe dann selbstverständlich nachgerechnet, was diese 180 Mio. Franken bedeuten. Können wir unsere Aufgaben lösen, ist das genügend? Ich muss Ihnen sagen, diese Erhöhung von 135 auf 180 ist langfristig gesehen äusserst knapp. Es verlangt von der Regierung eine starke Priorisierung, um die Aufgaben zu erfüllen. Ich bin von Folgendem ausgegangen: Die Finanzkommission hat drei Beschlüsse gefasst. 180 ab 2012 über Durchschnitt auf fünf Jahre, weil die Investitionen nicht genau jährlich anfallen, und zudem, dass wir jetzt die Spitalvorlagen zusammenfassen, nicht nur die Landspitäler, auch das Zentrumsspital. Das scheint uns vernünftig zu sein. Seit der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre ist keine sachliche Spitaldiskussion überhaupt möglich gewesen in diesem Rat. Sie wissen es genau, was alles passiert ist mit dem Sparpaket. Zuerst mit Rorschach und Wil, dann letztendlich mit Quadriga, mit der Abwahl 2004, mit der Strategie «einsparen», «Standort erhalten» und jetzt immer zwischen den Zeilen «Spitäler schliessen». Alle sind ausgelastet, und es ist zwingend nötig und richtig, wenn wir nicht nur eine finanzpolitische, sondern auch eine gesundheitspolitische Vorlage dem Volk unterbreiten. Die Bevölkerung muss wissen, dass die immer zusätzlichen Anforderungen an Spitäler Geld kosten. Wir wollen diese Vorlage miteinander bringen, die Finanzkommission hat das so festgelegt.

Unter diesen drei Aspekten habe ich mal durchgerechnet und festgelegt, dass es bis 2020 möglich ist, diese Spitalvorlagen, wenn denn zugestimmt wird, auch zu finanzieren, aber unter ganz starken Einschränkungen aller übrigen Begehren und Anliegen. Die Regierung akzeptiert die 180 Mio., auch den Durchschnitt über die fünf Jahre, und legt die Vorlagen hin. Nun hat aber die Finanzkommission genau die Spange von fünf Jahren selbst festgelegt, und zwar genau über die Spitze der Investitionen auf die Spitze der Welle neuer entscheidungsreifer Projekte, die jetzt auf uns zugekommen ist. Und damit ist die Freiheit der Festlegung der fünf Jahre eingeschränkt, und das heisst ganz konkret, dass es dann nicht geht. So können wir die jetzige Welle nicht abfangen, wir müssen verschieben und haben nach 2015 die Probleme mit der Finanzierung der Spitalvorlage, und dann kommen wir in einen Engpass. Die Überlegung, die wir gemacht haben, das sage ich ganz offen und ehrlich, wir legen die Mitte nicht über die Kuppe, sondern wir teilen die Kuppe mit zwei Fünfjahresprogrammen analog dem Strassenbau, und dann ist es mit Einschränkungen möglich, die jetzt bereits aufgegleisten Projekte weiterzuführen. Ich erinnere Sie daran, wenn wir jetzt dem gelben Blatt folgen, wir haben die Klammer einzuhalten, dann haben wir jetzt bestehende, in Vorbereitung stehende Projekte zu stoppen, Verträge zu künden, Planungen zu unterbrechen. Weil das alles bereits aufgegleist ist bis 2014. Und wir wollen diese Welle jetzt wegbringen, um danach diese Einhaltung von 180 Mio. Franken bis über 2020 respektieren zu können.

Selbst wenn wir es so machen, gibt es letztendlich Konsequenzen. Wir haben dann einen Durchschnitt von 163 Mio. Franken bis 2020. Es bleibt wenig Spielraum nach 2015 für neue Anliegen. Zusätzliche Verschiebungen von Projekten verursachen zusätzlichen Unterhalt, Notunterhalt, die Gebäude werden trotzdem genutzt, was wiederum Mehrkosten für Investitionen verursacht. Und Sie haben ja Budget und Rechnung bereits für 27 wieder gekürzt, wir haben 30 vorgeschlagen.

Nirgends enthalten ab 2015 ist das Sicherheits- und Justizzentrum, nach 2020 die Spitäler Wil und Rorschach sowie die Bibliothek, auch wenn die nicht gebaut wird. Die jetzt bestehenden Bibliotheken brauchen eine Lösung, aber die ist nicht kostenlos, die sind nicht enthalten. Zudem ist wenig Spielraum für neue Projekte vorhanden. Es bestehen nebst den 50 bereits rund 30 Projekte, die nicht priorisiert sind bis 20 und die müssen wir irgendwann auch reinbringen. Es wird sehr, sehr eng, auch wenn Sie dem roten Blatt zustimmen. Wenn Sie dem gelben Blatt zustimmen, dann muss ich Sie dran erinnern, dass von diesen jetzt erhöhten 40 Mio. Franken mal fünf Jahre somit gut 200 Mio. Franken schon 100 Mio. Franken zu den ÖV-Finanzierungen gehen. Damit bleibt sehr wenig, mit dem wir überhaupt etwas unternehmen können. Und das würde bedeuten, wenn Sie den Überschuss über 180 Mio. Franken von 2012 bis 2016 nehmen, dass wir im Ausmass von 195 Mio. Franken Projekte streichen müssen. Dazu habe ich mir eine Liste erstellt mit den Projekten, die es treffen könnte: Ich rechne mit etwa 11 Staatsbeitragsprojekten und 16 Investitionsprojekten in diesen Jahren, über die wir überhaupt diskutieren können. Und von den 430 Mio. Franken wären 200 zu streichen, die jetzt geplant sind. Und ich muss Ihnen sagen, es ist gar nichts gespart. Diese Objekte gibt es, die müssen genutzt werden, die werden unterhalten, die werden auf den Haufen geschoben. Sehen Sie die Investitionsplanung auf die lange Bank, sonst werden nicht Sie und ich, sondern Ihre und unsere Nachfolger einem erneuten Investitionsrückstand hinterherrennen, in etwa zehn Jahren. Wenn Sie jetzt alles abstellen oder alles laufen lassen, hat dies für die jetzige AFP keinen Einfluss, das ist für später. Und wir werden dann ganz klar die Überlegungen machen, auf den nächsten AFP, auf die nächste rollende Planung, ob wir allenfalls die Investitionsvolumen für einmal statt auf 10 Jahre, wie es Private auch machen würden, z.B. auf 25 Jahre abschreiben, um die jährliche Rechnung zu entlasten. Das werden wir prüfen. Heute geht es darum, ob wir rund um den Kanton verschiedene Projekte jetzt stoppen, die in Planung stehen, oder ob wir auf lange Frist hinaus unsere Investitionsaufgaben wahrnehmen. Nicht nur der Steuerfuss, auch der Zustand unserer Infrastruktur ist ein Standortfaktor für den Kanton. Ich bitte Sie, diese Investitionen loszulösen vom AFP, die 180 Mio. Franken auf lange Frist für uns planbar und berechenbar festzulegen, damit wir unsere Aufgaben erfüllen können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Gschwend-Altstätten tritt bei der Massnahme 15 in den Ausstand. Er ist Vorstandsmitglied und Präsident der Baukommission einer grösseren Institution für Menschen mit Behinderung.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Vielen Dank für die engagierten Voten. Es zeigt sich, dass hier verschiedene Philosophien walten. Wie hat es Paracelsus treffend gesagt: «Auf die Dosierung kommt es an. Entweder sie hat eine positive oder sie hat eine negative oder toxische Wirkung.» Und deswegen sollten wir mit der Dosierung sehr sorgfältig umgehen. Die Regierung hat diese Massnahme selbstverständlich sehr intensiv und differenziert diskutiert und ist zum Schluss gekommen, dass mit Ihrem Vorschlag diese Dosierung sorgfältig abgewogen wurde.

Wir wollen ganz klar keinen sozialpolitischen unerwünschten Effekt, der mit dem Antrag der Finanzkommission hervorgerufen wird. Zudem handelt es sich hier nicht um eine Änderung der Richtung. Die Richtung wurde bereits mit der neuen Spitalfinanzierung gegeben. Es handelt sich tatsächlich alleine um eine Finanzstromverschiebeaktion. Die Frage ist: Wer zahlt im Moment mehr? Ab 2017 ist es so, dass alle Kantone an alle Leistungen der Grundversorgung 55 Prozent bezahlen werden, egal, wo sich die Person behandeln lässt. Es spielt keine Rolle mehr, ob sie sich im Kanton oder ausserhalb, in einem öffentlichen oder privaten Spital behandeln lässt. Deswegen ist die Frage nach der Transparenz gar nicht mehr zu stellen, weil dieses System auf nationaler Ebene so gewollt und beschlossen wurde. Warum wehren wir uns als Regierung gegen die Massnahme der Finanzkommission? Nicht nur der Staatshaushalt des Kantons ist in einer schwierigen Situation, sondern auch die Krankenkassen, insbesondere im Kanton St.Gallen. Sie wissen um die schlechte Situation der Reserven. Ich habe hier deswegen noch einmal diese Systematik mitgebracht, die Sie gerne auch noch näher betrachten können. Die roten Balken zeigen die Reservesituation im Durchschnitt der Schweiz, und die grünen Balken, welche am Schluss – 2009 – kaum mehr zu sehen sind, stellen die Reservesituation des Kantons St.Gallen dar. Wir sind im Minus. Nicht, weil die Gesundheitskosten enorm gestiegen wären, sondern weil Marktstrategien dazu geführt haben, dass die Reserven den Ausgleich dieser Prämien geschaffen haben und die Jagd nach gesunden, jungen Kunden mit entsprechend tiefem Risiko diesem System Geld entzogen haben. Auch dieses Geld muss jetzt die Allgemeinheit bezahlen, so dass die Reservensituation wieder auf einen guten Durchschnitt, nämlich auf rund 10 bis 12 Prozent, gebracht wird. Das wird vorwiegend den Mittelstand härter treffen. Das wird, es ist berechnet worden, rund 1 bis 4 Prozent ausmachen. Dazu kommt die neue Spitalfinanzierung. Diese wird ebenfalls eine Prämienerhöhung herbeiführen, nicht weil die Gesundheitskosten gestiegen sind, sondern weil die Zusatzversicherungen massiv entlastet werden und die Grundversicherung dafür belastet wird. Auch das ist ein nationaler Entscheid. Das sind weitere 2 Prozent, die da hinzukommen. Die Versicherer brauchen ebenfalls ein Prozent. Und wenn ich der «Sonntagszeitung» vom 6. Februar Glauben schenken darf, da stand der Titel «Neuer Prämienschock wegen Fallpauschalen», dort steht, die Helsana rechne für die Branche im schlimmsten Fall gar mit einer Erhöhung der Krankenkassenprämien von 3 bis 5 Prozent. Wenn Sie jetzt alle diese Faktoren, die nichts oder kaum etwas mit den Gesundheitskosten zu tun haben, zusammenzählen, dann kommen Sie bereits auf eine Höhe von 8 bis 12 Prozent oder noch höher. Ich weiss nicht, ob dies so eintritt, aber wir wissen, dass wir im Kanton St.Gallen sicher wieder eine überdurchschnittliche Erhöhung haben, weil unsere Reservensituation schlecht ist. Diese muss ausgeglichen werden. Jetzt wollen Sie auf diese 8 bis 12 Prozent, gemäss Finanzkommission noch einmal 2,5 Prozent aufsummieren, und davon rät die Regierung ganz klar ab, weil wir dann in den Bereich der ungesunden Dosierung geraten würden. Wir möchten Sie bitten, hier Augenmass zu halten.

Noch einen Satz zu unseren tiefen Prämien: Wir sind stolz darauf. Wir tun auch etwas dafür. Wir versuchen den Kostenzuwachs unter Kontrolle zu halten. Die Prämien haben Sie aber verwechselt mit der Rangierung, Mächler-Zuzwil, Sie haben von den Bruttokosten der Spitäler gesprochen. Bei den Krankenkassenprämien sind wir nicht auf dem vierten Platz, aber im vorderen Drittel. Wir haben dort trotzdem noch eine sehr gute Position. Jetzt ist es aber so: Auch wenn die Krankenkassenprämien tiefer sind – den Mittelstand trifft es trotzdem. Und wenn das zu Buche schlägt monatlich oder jährlich, dann heisst das trotzdem für den Mittelstand, für Familien mit Kindern, dass sie am Ende des Jahres weniger im Portemonnaie zur Verfügung haben. Ich danke Ihnen für Ihr Augenmass.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Nun, wenn Sie effektiv, und die Mehrheit hat das bis jetzt zum Ausdruck gebracht, im Jahre 2013 und 2014 die geplante Steuerfusserhöhung nicht mittragen, dann ist diese Ziff. 4 konsequent. Da hat die SP andere Vorstellungen, das wissen wir. Aber die bürgerlichen drei Fraktionen haben dem eigentlich zugestimmt.

Es würde nicht aufgehen, wenn man weder Steuern zahlen noch sparen will. Also wenn man den Steuerfuss nicht erhöhen will, dann muss man etwas unternehmen, und das ist diese Ziff. 4. Nun, wir haben in der Finanzkommission, und das wurde auch schon gesagt, gewisse Vorstellungen, wie das erfolgen soll. Es wurde festgehalten, dass – und hier muss man halt einmal in die Zahlen gehen, Huber-Rorschach, dann kommen Sie dann vielleicht zu anderen Schlüssen – wenn man hier die Ziff. 3.2 dieser Botschaft anschaut, «Personalaufwand», dann wird im Jahre 2012 mit Planwerten gerechnet von 725 Mio. Franken, und wenn Sie im Jahr 2014 schauen, dann findet man 761 Mio. Franken. Da sehen Sie eine Differenz, und dies ist kein Zufall, sondern diese Differenz sind diese 35 Mio. Franken im Bereich Personal.

Die Finanzkommission will eigentlich, dass man den Personalaufwand auf die kommenden Jahre plafonieren will. Huber-Rorschach, wenn Sie nun sagen, jede fünfzigste Stelle wird abgebaut, dann ist das nicht nur Blödsinn, sondern es wäre eine deutliche Erhöhung, ich bitte Sie, hier bei der Wahrheit zu bleiben. Es geht um eine Plafonierung, dass dieser Personalaufwand stabilisiert wird: 2012 gleich 2014, und dies hat überhaupt nichts mit dem Abbau jeder fünfzigsten Stelle zu tun. Es ist von Vorteil, wenn man bei solchen Diskussionen die Zahlen betrachtet. Dann ist es so, dass auch der Sachaufwand in den Jahren 2012 bis 2014 um 10 Mio. Franken zunimmt. Daher gilt, wie vorhin, die gleiche Argumentation der Finanzkommission, und somit schlagen wir auch hier die Plafonierung vor. Zudem sind wir noch der Ansicht, und deshalb haben wir hier 5 Mio. Franken vorgeschlagen, dass in der Informatik und in der Informatikinvestition wie auch bei den Betriebskosten noch etwas drinliegt. Ausserdem sehen wir, dass die Regierung bereits mit dem ersten Sparpaket schwierige Diskussionen hatte, das kann ich mir sehr gut vorstellen, und wenn nun die Finanzkommission kommt und sagt, sie müsse nochmals über die Bücher gehen, dann wird das sicherlich schwieriger. Deshalb haben wir vorgeschlagen, dass man dieses zweite Paket mit einer externen Betreuung begleiten soll. Da wurde uns dann aber vom Finanzchef gesagt, das sei unser Bier, das sei unsere Aufgabe, das könnt ihr uns nicht aufdrücken, sondern da sind wir frei, wie wir das machen wollen, und da habe ich auch Verständnis für die Regierung. Sie muss das schlussendlich umsetzen, das ist korrekt, aber von unserer Seite wäre ein Verständnis hier, wenn die Regierung sich sagt, wir brauchen da eine externe Begleitung, um vielleicht einmal über die Amtsstellen eine gewisse Effizienzüberprüfung zu machen. Sie dürfen das machen, Sie würden von der Finanzkommission grünes Licht erhalten, wenn Sie das machen wollten. Dass das auch etwas kostet, sind wir uns bewusst. Aber ich glaube, die Regierung wäre gut beraten, sich zu überlegen, ob eine derartige Begleitung nicht sinnvoll wäre. Denn wenn Sie hier mit diesem zweiten Paket von Kahlschlag sprechen, dann sind Sie nicht in die Zahlen gegangen. Diese Mühe haben Sie sich gar nicht gemacht, weil dies wahrscheinlich auch nicht das ist, was Sie erreichen wollen, sondern Sie wollen Polemik erreichen. Das ist Ihr gutes Recht, aber es entspricht einfach nicht den Wahrheiten. Sondern man möchte mit diesem zweiten Paket die Kostendynamik bremsen, man plafoniert sie massgeblich in zwei Bereichen.

Nur noch etwas zum Antrag der Regierung zu dieser Ziff. 4: Es gibt da einen Änderungsvorschlag, da muss ich jetzt dem Finanzchef sagen, meines Erachtens ist das eigentlich keine Alternative zu unserem Antrag. Wenn schon müsste man sagen, dass es sich dabei um eine neue Ziff. 5 handelt. Indem die Regierung sagt, sollte die Nationalbank allenfalls weniger Gewinn ausschütten, dann muss man diese 50 Mio. Franken, die dann allenfalls fehlen, über ein zusätzliches Paket Sparmassnahmen beschliessen. Wir in der Finanzkommission wissen noch gar nicht, wie weit man in dieser Diskussion ist. Selbstverständlich, da hat uns Regierungsrat Gehrer etwas vor, er weiss wahrscheinlich etwas mehr. Wir haben bewusst gesagt, falls dieser Worst Case eintrifft, dann würden wir das an die Vorgabe anrechnen lassen. Dies steht aber nicht als Alternative zur Ziff. 4, sondern man müsste möglicherweise eine neue Ziffer einführen und dort sagen, falls die SNB diese Gelder nicht mehr gibt, dass wir dann nochmals über die Bücher gehen. Wir sind aber in der Finanzkommission der Ansicht gewesen, dass diese Thematik derzeit so unsicher ist und man nicht wisse, was man da schon vorsorglich machen müsste. Ausser Regierungsrat Gehrer weiss in der Zwischenzeit mehr, dann müsste man in der Tat hier nochmals über die Bücher gehen und es wäre noch sinnvoll, wenn er dazu etwas sagen könnte.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe den Ausführungen von Wick-Wil und Blumer-Gossau nichts entgegenzusetzen ausser der Tatsache, dass das Parlament die Regierung beauftragt hat, ein Sparpaket zu schnüren. Alle Departemente haben Beiträge zu leisten und haben zu verzichten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der Regierung ist abzulehnen. Die Wichtigkeit des Kinderschutzzentrums In Via hat auch die Finanzkommission erkannt. Deshalb beantragt sie, auf diese Massnahme zu verzichten. Die Finanzkommission stimmte der Streichung mit 8:5 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Die Finanzkommission ist mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit auf die Massnahme eingetreten. Anschliessend wurde ein Antrag auf Umformulierung – ersichtlich als unterstrichener Text im Antrag der Finanzkommission –, damit die Massnahme eine direkte Entlastung des Staatshaushaltes zur Folge hat. Diesem Antrag hat die Finanzkommission mit 14:0 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Zu Ledergerber-Kirchberg: Selbstverständlich können jederzeit Anträge eingereicht werden. Meine Bemerkung bezog sich auf Ihre Absicht, noch ein graues Blatt einzureichen. Selbstverständlich dürfen Anträge auch mündlich gestellt werden.

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15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Bischofberger-Thal tritt bei diesem Geschäft in den Ausstand.

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15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Einreichung eines Antrags muss aber bald erfolgen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Diese Zahl kann ich nicht nachvollziehen, sie scheint mir zu hoch gegriffen. Die Finanzierungsgefässe sind anders. Dann sind es auch zwei verschiedene Aufgaben, wie Hartmann-Flawil das völlig zu Recht dargelegt hat. Die eine ist eher vollzugslastig, die andere ist schwergewichtig für die Standortförderung zuständig. Das muss zur Kenntnis genommen werden. Die Regierung wehrt sich nicht, die Angelegenheit sorgfältig und seriös zu prüfen, aber sie wehrt sich dagegen, dass der Kantonsrat aus dem «hohlen Bauch» heraus die Organisationshoheit der Regierung beschneidet. Ich sichere dem Rat zu, dass die Regierung zu einer Überprüfung im richtigen Zeitpunkt bereit ist. Und dieser ist gegeben mit den anstehenden personellen Wechseln. Wir könnten einen Amtsleiter allenfalls im Hinblick auf eine Neuregelung wählen. Das ist denkbar. Der Vollzug einer solchen Massnahme müsste, sofern sie wirklich Sinn macht, dann erfolgen, wenn der personelle Wechsel stattfindet. Es ist das letzte Mal, dass ich im Kantonsrat zu einem Sachgeschäft Stellung nehme, und es würde mich ausserordentlich freuen, wenn der Grundsatz der Organisationshoheit der Regierung auch hier noch aufrechterhalten bleiben würde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Usanz ist, die Vorlage gelbes Blatt gilt. Das muss man nicht abstimmen, sonst muss ein Antrag aus dem Rat kommen. Und dann stimmen wir ab. Wir müssen nicht über jede Massnahme abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich kann Bachmann-St.Gallen nur unterstützen. Die Arbeit im Kinderschutzzentrum ist äusserst belastend, komplex und herausfordernd. Davon können Behördenmitglieder, Fachpersonen und andere involvierte Stellen ein trauriges Lied singen. Die Fälle, denen man im Kinderschutz begegnet, bringen einen schnell an den Rand des Erträglichen und erschweren so professionelles Handeln. Diese Fälle erfordern komplexe und oft schnelle Interventionen, um die Kinder und Jugendlichen möglichst wirksam vor weiterer körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt zu schützen. In solchen Überforderungssituationen bietet das Kinderschutzzentrum In Via seine Kompetenzen und seine Unterstützung an. Die dankbarsten Empfängerinnen und Empfänger dieser Dienstleistung sind gequälte Kinder und Jugendliche, die den Schutz vor weiteren Gewalttaten mehr als verdient haben. Mit Blick auf die Umsetzung des neuen Gesetzes über den Kindes- und Erwachsenenschutz im Jahr 2013 werden die regionalen Vormundschaftsbehörden neu organisiert und professionalisiert, und bereits werden Forderungen laut, die regionalen Kinderschutzgruppen abzuschaffen. Vor dieser Abschaffung müssen jedoch die Behörden vielerorts zuerst aufgebaut und professionalisiert werden und im Weiteren noch ihre Schaffenskraft unter Beweis stellen. Zuvor nun gewisse Leistungen zu kürzen, ist unverantwortlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, über jede einzelne Massnahme abzustimmen, unabhängig davon, ob ein zusätzlicher Antrag (graues Blatt) vorliegt oder nicht.

Die Menschen haben ein Anrecht zu wissen, wer wie gestimmt hat. Nicht jede Massnahme wird in diesem Rat unterstützt – auch wenn kein graues Blatt vorliegt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M2 (Kantonsrat: Abschaffung des Sicherheitsdienstes). beantragt im Namen des Präsidiums, Massnahme 2 zu streichen.

Die Regierung schlägt dem Kantonsrat vor, im Rahmen ihrer Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes den Sicherheitsdienst des Kantonsrates abzuschaffen. Im Entwurf der Regierung vom 4. Januar 2011 zu diesem Kantonsratsbeschluss findet sich diese Massnahme in Abschnitt I Ziff. 2. Die Finanzkommission übernahm diese Massnahme in ihre Anträge vom 19./20./21. Januar 2011, ebenfalls unter Abschnitt I Ziff. 2.

Das Präsidium, das sich durch den Vorschlag der Regierung, den Sicherheitsdienst des Kantonsrates abzuschaffen, zumindest angesprochen, zusätzlich aber herausgefordert fühlte, diskutierte diese Massnahme im Rahmen seiner Sitzung vom 10. Januar 2011 und beschloss, die von der Regierung beantragte Massnahme «Abschaffung des Sicherheitsdienstes des Kantonsrates» dem Kantonsrat zur Ablehnung zu empfehlen. Dass die Finanzkommission den Vorschlag der Regierung übernommen hat, ändert an der Haltung des Präsidiums nichts.

Noch Mitte August 2008 – konkret im Rahmen der Sitzung vom 18. August 2008 – befasste sich das seinerzeitige Präsidium ausführlich und einlässlich mit der Frage der Sicherheit im Kantonsrat und – folglich – mit der Frage, ob der damalige Stand des Sicherheitsdienstes beibehalten, reduziert oder auf diesen Sicherheitsdienst ganz verzichtet werden soll. Vorgängig erörterte der Leiter der Zentralen Dienste der Staatskanzlei, in dessen Zuständigkeit u.a. der Sicherheitsdienst des Kantonsrates fällt, die Sicherheitslage im Kantonsrat und die dannzumaligen Sicherheitsmassnahmen während der Session. Er empfahl dem Präsidium, am bisherigen Sicherheitsdispositiv und an den bisherigen Sicherheitsmassnahmen während der Sessionen festzuhalten. Die Alternative wäre aus seiner Sicht gewesen, auf das bisherige Sicherheitsdispositiv und auf die bisherigen Sicherheitsmassnahmen vollständig zu verzichten. Im Weiteren zeigte er dem Präsidium auf, dass die verschiedenen Zugänge zum dritten Stock des Regierungsgebäudes, d.h. zu den Räumlichkeiten des Kantonsrates, während der Sessionen einen relativ grossen Einsatz von Sicherheitspersonal bedingen, wenn an einem gewissen Sicherheitsstand festgehalten und dieser gepflegt werden will. Für eine Mehrheit des heutigen Präsidiums hat sich an der seinerzeitigen Beurteilung der Sicherheit im Kantonsrat und an den für die Gewährleistung dieser Sicherheit erforderlichen Sicherheitsmassnahmen nichts geändert. Keine Alternative ist auch für das heutige Präsidium eine Reduktion der bisherigen Sicherheitsmassnahmen: Entweder hält man am bisherigen Sicherheitsdispositiv fest oder man verzichtet vollständig auf Sicherheitsmassnahmen, weil sich eine Zwischenlösung wirkungsvoll nicht realisieren liesse.

Das heutige Präsidium bekräftigt in seiner Mehrheit seine Auffassung, das bisherige Sicherheitsdispositiv und die bisherigen Sicherheitsmassnahmen während der Sessionen des Kantonsrates beizubehalten und weiterzuführen. Sicherheit im Kantonsrat, zu deren Gewährleistung erforderliches Sicherheitsdispositiv und daraus resultierende Sicherheitsmassnahmen müssen sich nach der Beurteilung der Sicherheit richten, nicht nach dem finanziellen Aufwand. Den Sicherheitsdienst abzuschaffen, setzt voraus, dass sich die Sicherheitslage geändert hat, dass der Kantonsrat ohne Sicherheitsdispositiv und ohne Sicherheitsmassnahmen sicher tagen und sitzen kann. Das Geld allein kann nämlich die Sicherheit nicht bestimmen.

Das bisherige Sicherheitsdispositiv und die bisherigen Sicherheitsmassnahmen bewirkten eine permanente Sicherheitspräsenz während der Sessionen, hatten damit auch präventiven Charakter. Will man darauf verzichten, wird wohl keine Befürworterin und kein Befürworter dieser Abschaffung garantieren, dass Polizeikräfte, seien es solche der Kantonspolizei, seien es solche der Stadtpolizei, rechtzeitig vor Ort wären, wenn die Sicherheit im Kantonsrat unerwartet und ganz kurzfristig gestört würde. Auch muss es nicht ein Nachfolger des Amokläufers im Zuger Kantonsrat sein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat sich vom 19. bis 21. Januar 2011 ausgiebig mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2012–2014 (AFP) sowie den Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes auseinandergesetzt. Da das Regierungsprogramm dieses Jahr nicht mehr Bestandteil unserer Beratungen war, nahm die Finanzkommission deshalb von den düsteren Zukunftsaussichten und dem AFP allgemein Kenntnis und konzentrierte sich im Speziellen auf den Massnahmenkatalog zur Bereinigung des strukturellen Defizits. Departementsweise wurden im Beisein des jeweiligen Regierungsmitglieds und der Generalsekretärin oder des Generalsekretärs die departementalen Strategien, Sachplanungen, die finanzielle Mehrjahresplanung, Gesetzesvorhaben, Vorhaben von grosser finanzieller Tragweite sowie der Zahlenteil mit den dazugehörenden Differenzbegründungen besprochen. Zusammenfassend musste die Finanzkommission bei der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans feststellen, dass ohne Massnahmen das jährliche Defizit bis ins Jahr 2014 auf 312 Mio. Franken steigen würde. Schon Ende des Jahres 2013 wäre damit das freie Eigenkapital komplett aufgebraucht. Schuld ist nicht die Wirtschaftslage, sondern zwei Hauptursachen unabhängig von der Konjunktur: erstens die seit dem Jahr 2007 umgesetzten Steuerentlastungen (minus 460 Mio. Franken pro Jahr) und zweitens das überproportionale Ausgabenwachstum, an dem unter anderem auch der Bund mitschuldig ist. Auf die detaillierten Zahlen, möglichen Szenarien sowie Auswirkungen des AFP wird im Rahmen dieser Eintretensdebatte von den Fraktionen sowie der Regierung noch genügend eingegangen. Deshalb verzichte ich wie gewohnt auf die Wiederholung des Zahlenteils. Zusammenfassend kann aber festgehalten werden, dass für eine grosse Mehrheit der Finanzkommission eine Steuerfusserhöhung nur als allerletzte Massnahme ins Auge gefasst werden kann. In den kommenden zwei Jahren muss deshalb das Massnahmenpaket zu greifen beginnen, so z.B. mit sukzessive steigender Ausgabendrosselung und schrittweise sinkendem Eigenkapitalbezug. Falls die zu erwartenden Plandefizite in der heute absehbaren Grössenordnung vom Kantonsrat und der Regierung nicht korrigiert werden, ist eine Steuerfusserhöhung ab dem Jahr 2013 nicht zu vermeiden. Alle Anstrengungen der letzten Jahre, die den Mittelstand entlastet haben, würden so zunichte gemacht. Wie bereits erwähnt, wurden neben dem AFP die geplanten Massnahmen jedes Departementes eingehend hinterfragt, diskutiert und beschlossen. Es war für uns in der Finanzkommission auch dieses Jahr nicht einfach, bei der Behandlung der Massnahmen die richtige Flughöhe zu finden. In den Fraktionen war das vermutlich nicht anders, und ich appelliere auch dieses Mal an den Kantonsrat, ebenfalls die Flughöhe zu beachten.

Die Finanzkommission unterstützt die Entlastungsmassnahmen, welche die Regierung dem Kantonsrat unterbreitet, zum grössten Teil. Bei einzelnen Massnahmen will die Finanzkommission aber stärker sparen als die Regierung, am ausgeprägtesten beim Kostenanteil, den der Kanton bei Spitalbehandlungen übernimmt. Kantone mit unterdurchschnittlichen Krankenkassenprämien können gemäss einer Übergangsregelung zur neuen Spitalfinanzierung während fünf Jahren einen tieferen Anteil an den Behandlungskosten als die ordentlichen 55 Prozent übernehmen. Die Finanzkommission will, dass der Kanton diesen Spielraum stärker ausnützt. Dies wird einen leichten Anstieg der Krankenkassenprämien zur Folge haben, der aber durch zusätzliche Mittel für die individuelle Prämienverbilligung sowie aus der Kompensation von nicht mehr im gleichen Rahmen nötigen persönlichen Zusatzversicherungen abgefedert werden soll. Insgesamt sparen die zusätzlichen Anträge der Finanzkommission im Jahr 2012 21 Mio. Franken, im Jahr 2013 9,6 Mio. Franken und im Jahr 2014 3,6 Mio. Franken. Der Hauptkritikpunkt der Finanzkommission an der Vorlage der Regierung ist, dass die Massnahmen nicht ausreichen, um das strukturelle Defizit zu beseitigen. Dazu kommt, dass die effektiven Einsparungen beim Kanton in einem schlechten Verhältnis zu den Lastenverschiebungen auf Gemeinden und Gebührenzahler stehen und dass die anstehenden Investitionen zu wenig konsequent priorisiert sind.

Aus diesen Gründen fordert die Finanzkommission bereits beim Voranschlag 2012 Verbesserungen, damit der Eigenkapitalbezug 40 Mio. Franken tiefer liegt als im Finanzplan vorgesehen. Weiter fordert die Finanzkommission, dass die Investitionen stärker priorisiert und auf einer verkraftbaren Höhe plafoniert werden. Diese Massnahmen werden aber noch nicht ausreichen, um den Kantonshaushalt nachhaltig ins Lot zu bringen. Dazu braucht es zusätzliche Entlastungsmassnahmen. Die Finanzkommission beantragt dem Kantonsrat, dass er die Regierung beauftragt, mit dem nächsten Finanzplan weitere Massnahmen mit einem Volumen von 50 Mio. Franken vorzulegen. Mit diesem Auftrag ist explizit die Bedingung verknüpft, dass keine Lasten auf Gemeinden abgewälzt und dass keine Gebühren erhöht werden. Für die Mehrheit der Finanzkommission können diese weiteren Massnahmen auch den Personalbereich, den Sachaufwand sowie den IT-Sachaufwand betreffen.

Bei der Detailberatung des Massnahmenpakets sowie bei den Anträgen werde ich jeweils die Haltung der Finanzkommission bekannt geben. Ebenfalls werde ich dort auf die eingegangenen Petitionen hinweisen, damit Sie diese Anliegen in Ihre Entscheide einfliessen lassen können. Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, auf den Aufgaben- und Finanzplan 2012–2014 einzutreten, was übrigens gesetzlich vorgeschrieben ist, und allfällige Rückweisungsanträge beim Massnahmenpaket zur Bereinigung des strukturellen Defizits nicht zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Noch zu Jahresbeginn kannten wir die umfangreichen und komplexen Unterlagen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes nicht. Die intensive Auseinandersetzung mit dem Inhalt wurde uns durch die gut strukturierten und übersichtlichen Unterlagen, wofür wir uns bei der Regierung und dem Finanzdepartement bedanken, und durch die intensive Vorberatung durch die Finanzkommission erleichtert. Es ist zwar erst der zweite Aufgaben- und Finanzplan, mit dem wir uns auseinandersetzen, doch haben wir dieses neue Instrument bereits sehr schätzen gelernt. Es gilt hier die Flughöhe einzuhalten – es handelt sich beim Aufgaben- und Finanzplan nicht um einen Voranschlag, sondern um ein gutes strategisches Planungsinstrument. Das hohe Ausgabenwachstum und die beträchtlichen steuerlichen Entlastungen führten dazu, dass nach Aufgaben- und Finanzplan im Jahr 2012 ein strukturelles Defizit von knapp 230 Mio. Franken und in den Folgejahren ein solches von über 300 Mio. Franken droht.

Ja, wir von der CVP-Fraktion waren für die Steuermassnahmen der letzten Jahre. Ja, wir waren für bessere steuerliche Bedingungen für Familien. Ja, wir waren für bessere steuerliche Bedingungen für Unternehmen, damit wir im interkantonalen Vergleich vom Schluss- ins Mittelfeld vorrücken konnten. Ja, wir stehen noch heute zu den Steuerfusssenkungen, die wir in den letzten Jahren realisieren konnten. Und wir haben auch kein Verständnis für die Ratslinke, die nun die Steuerpolitik der letzten Jahre als «verfehlte Steuerpolitik der Bürgerlichen» bezeichnet, obwohl sie die Steuersenkungen zu einem grossen Teil mittrug: Bei der letzten Steuerfussanpassung forderten die SP- und GRÜ-Fraktion eine Reduktion um 6 statt um 10 Steuerprozente, und bei Steuerabzügen wollten sie noch weiter gehen. Die CVP-Fraktion steht auch klar hinter der kantonalen Finanzpolitik, wonach keine Schulden angehäuft werden dürfen. Somit stehen für einen ausgeglichenen Finanzhaushalt auf der Einnahmenseite vor allem der Eigenkapitalbezug und Steuererhöhungen sowie Massnahmen auf der Ausgabenseite zur Verfügung. Bei der Äufnung des Eigenkapitals haben wir nicht nur immer wieder darauf hingewiesen, dass dieses auch ein Polster für konjunkturell schlechtere Zeiten sein soll. Zurzeit verzeichnen viele Firmen Rekordabschlüsse, weshalb wir derzeit sicherlich nicht von einer schlechten Konjunkturlage sprechen können. Daher sollten wir mit dem Eigenkapital möglichst sorgsam umgehen. Steuerfusserhöhungen sind aus Sicht der CVP-Fraktion zwar nicht ein Werk des Teufels, doch kommen sie für uns erst in Frage, wenn die Ausgabenseite kritisch durchleuchtet und entschlackt ist. Es liegt in der Natur des Menschen, dass in guten Zeiten Ausgaben beschlossen werden, die in schlechteren Zeiten bereut werden. In Bezug auf den Staatshaushalt bedeutet dies, dass wir immer wieder neue Angebote und Aufgaben beschliessen, ohne die Notwendigkeit des Bestehenden zu überprüfen. Da ein Staatshaushalt viel träger reagiert als ein Privathaushalt, ist es wichtig, mit derartigen Überprüfungen nicht die schlechten Zeiten abzuwarten.

Vor einem Jahr beauftragte dieser Rat die Regierung damit, geeignete Massnahmen vorzuschlagen, damit das freie Eigenkapital nicht zu schnell abgebaut wird. Diese Massnahmen bekamen wir nun Anfang Jahr zugestellt. Und da ging es wohl den meisten in einer ersten Reaktion ziemlich ähnlich. Fragen folgender Art gingen durch den Kopf: «Was soll das?», «Das soll eine Verzichtsplanung sein?», «Das ist doch eine Verlagerungsplanung!». So erstaunte es auch nicht, dass sich die Betroffenen schnell kritisch äusserten. Da diese Massnahmen jedoch auch eine Entlastung darstellen, werden wir von der CVP-Fraktion dem grössten Teil dieser Massnahmen zustimmen. Wir fordern jedoch zusätzliche Massnahmen in der Verwaltung, die weder eine Verlagerung auf Dritte oder Gemeinden noch Gebührenerhöhungen darstellen. Es gilt sowohl den Aufgabenkatalog zu überprüfen als auch die Art der Ausführung der Aufgaben. Rückmeldungen aus der Bevölkerung und von den Gemeinden lassen den Eindruck entstehen, dass eine Entschlackung durchaus möglich ist. Oft wird davon gesprochen, es sei noch viel «Luft drin». Auch wenn Vergleiche mit anderen Kantonen aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenteilungen und natürlichen Gegebenheiten hinken können, scheinen solche Vergleiche den Handlungsbedarf zu bestätigen. Wir sind überzeugt, dass die heute zur Diskussion stehenden Massnahmen von den Gemeinden, den Nutzenden des öffentlichen Verkehrs oder anderen Betroffenen besser verkraftet werden, wenn zusätzliche derartige Massnahmen in der Kantonsverwaltung folgen.

Aus diesem Grund unterstützt die CVP-Fraktion in Abschnitt II die Anträge 2 und 4 der Finanzkommission, wonach der Eigenkapitalbezug für den Voranschlag 2012 auf 100 Mio. Franken begrenzt sowie im Aufgaben- und Finanzplan 2013–2015 weitere Massnahmen ohne Überwälzungen auf Gemeinden und ohne Gebührenerhöhungen vorgeschlagen werden sollen, die eine Sparwirkung von mindestens 50 Mio. Franken bis ins Jahr 2015 haben. Dies scheint ein hoher Betrag, doch steigen beispielsweise im AFP allein die Personalkosten um über 35 Mio. Franken, obwohl das Parlament eine Plafonierung der Personalausgaben forderte. Da die Investitionen zwar eine verzögerte, jedoch durch die Abschreibungen direkte Auswirkungen auf die Ausgabenseite haben, befürworten wir auch die Plafonierung der Investitionen. Mehrheitlich folgen wir dabei der ehrgeizigeren Fassung der Finanzkommission. Damit bekräftigen wir unsere Forderung nach einem moderateren Ausbaustandard der kantonalen Bauobjekte. Die CVP-Fraktion befürwortet sowohl den Beizug einer externen Stelle bei der Erarbeitung der zusätzlichen Massnahmen als auch den Antrag, die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden in guter Zusammenarbeit zu forcieren. Zusätzlich fordern wir den sofortigen Abbruch des Projektes Basisstufe. Wir sind uns bewusst, dass die Vorgaben ehrgeizig sind. Wir sind aber auch überzeugt, dass der Kanton durch diese Entschlackung fitter wird und so besser gerüstet sein wird für stürmischere Zeiten. Solche können schnell herannahen, wenn die Einnahmen sinken, beispielsweise, wenn:

  • die Ertragsanteile des Gewinns der Schweizerischen Nationalbank, derzeit rund 100 Mio. Franken oder 11 Steuerprozente – möglicherweise schneller, als uns lieb ist –, teilweise oder ganz ausfallen;

  • eine Konjunkturabschwächung eintritt und dadurch die Steuereinnahmen sinken;

  • mittelfristig aus konjunkturellen Gründen weniger Mittel aus dem Finanzausgleich des Bundes als die derzeitigen rund 450 Mio. Franken zur Verfügung stehen.

Zu den einzelnen Massnahmen äussern wir uns bei Bedarf in der Spezialdiskussion.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Vorweg möchte ich die Vorbereitungszeit für die Sitzung Finanzkommission ansprechen. Die ersten Unterlagen haben wir am 7. Januar 2011 erhalten, den letzten Umschlag am 13. Januar 2011. Der erste Sitzungstag war bereits am 19. Januar 2011. Dieser Zeitraum ist sehr kurz, da einerseits die Unterlagen studiert werden müssen und andererseits in den Delegationen Absprachen vorgenommen werden. Für den Meinungsaustausch in den Delegationen blieb somit kaum Zeit, und ich betrachte auch diese Arbeit als sehr wichtig. Vielen Dank für das Verständnis der Regierung gegenüber der Milizpolitik: Ich bitte Sie, uns das nächste Mal wenn möglich die Unterlagen früher zuzustellen.

Bei genauer Betrachtung der Botschaft zum Aufgaben- und Finanzplan und im Speziellen zu den Massnahmen zur Bereinigung des strukturellen Defizits des Staatshaushaltes sind wir enttäuscht. Ja, bei der Verzichtsplanung sind wir der Meinung, dass die Regierung den Kantonsrat nicht ernst genommen hat. Uns fehlen klare Priorisierungen und der effektive Verzicht. Sie haben zwar auf S. 19 einen Anfang gemacht mit den Worten «… auf gewisse Bauvorhaben wird gänzlich verzichtet. Dies betrifft namentlich: die neue Bibliothek St.Gallen und das Textilmuseum St.Gallen», es aber dabei belassen. Nach unserer Ansicht ist diese Aufzählung unvollständig. Bei den Investitionen hätte ein bestimmtes Kostendach eine klare Priorisierung notwendig gemacht, und die Abschreibungen wären tiefer ausgefallen. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass das strukturelle Defizit noch entschiedener angegangen werden muss, da die Reserven ansonsten viel zu schnell schmelzen. Wenn wir die Übersicht über die Entlastungsmassnahmen anschauen, fällt uns weiter auf, dass 15 Massnahmen aus dem Bildungsdepartement stammen. Würden wir diese Zahl auf die sieben Departemente hochrechnen, kämen wir auf 105 Massnahmen. Nun liegen jedoch 54 Massnahmen vor, wovon die Finanzkommission drei zur Streichung vorschlägt und zwei zusätzliche aufgenommen hat. Deshalb müssen wir unsere Verantwortung wahrnehmen und weitere Aufträge an die Regierung für zusätzliche Massnahmen ausarbeiten, damit das Eigenkapital länger bestehen bleibt und keine Steuererhöhungen notwendig sind. Auch wir stehen hinter der Steuerpolitik dieses Kantons, die wir ja selbst mitgestaltet haben. Die Verschiebungen der Lasten vom Kanton auf die Gemeinden über Gebührenerhöhungen wie auch Umverteilungen beurteilen wir sehr skeptisch. Die Aufgabenverteilung zwischen Kanton und Gemeinden muss deshalb mit voller Kraft vorangetrieben werden. Wir gehen davon aus, dass die Gemeinden darauf warten.

Wir sind jedoch der Meinung, dass die Gemeinden bei der finanziellen Gesundung des Kantons mithelfen müssen und im Speziellen auch die Kantonsverwaltung, die bis jetzt von der Regierung ausgeschlossen worden ist. Personelle Massnahmen dürfen deshalb kein Tabu mehr darstellen und müssen konsequent umgesetzt werden: Zum Beispiel sind natürliche Abgänge nicht mehr zu ersetzen, aber auch weitere Massnahmen müssen durch die Regierung eingeleitet werden. Die SVP-Fraktion ist weiter der Meinung, dass ein zweites Sparpaket klar zulasten des Kantons gehen muss. Die Finanzkommission kann auf die vollumfängliche Unterstützung der SVP-Fraktion zählen. Zu den einzelnen Massnahmen werden noch gezielte Fragen kommen. Die Flut der Anträge liegt vor Ihnen. Ich bitte Sie, den Gedanken aufrechtzuhalten, dass wir in der Debatte zum Aufgaben- und Finanzplan sind, und somit auch Verzichte gemacht werden müssen. Das vorliegende Geschäft hat keinen Spielraum für Streichungen. Falls Streichungen beantragt werden, sollte aus unserer Sicht gleichzeitig eine Kompensation dargelegt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat bei den Massnahmen 9, 10 und 11 anerkennend zur Kenntnis genommen, dass die Landwirtschaft im Kanton St.Gallen einen grossen Sparbeitrag leistet. Die Finanzkommission hat dieser Massnahme, die jetzt bekämpft wird, einstimmig zugestimmt bei 3 Abwesenheiten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ich habe bereits in der Eintretensdebatte auf die Massnahmen hingewiesen, wie wir sie abgearbeitet haben. Ich kann Ihnen noch bekannt geben, dass die Mitglieder der Finanzkommission mit 15:0 Stimmen auf die Massnahmen eingetreten sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Streichungsanträge des Präsidiums bzw. der SP-Fraktion sind abzulehnen, und der Massnahme ist zuzustimmen. Sie hat das mit 7:3 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 3 Abwesenheiten beschlossen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Massnahme 2 ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission hat diese Massnahmen ebenfalls beraten. Es geht um die Abschaffung des Sicherheitsdienstes im Bereich der Securitas. Die Polizeieinsätze erfolgen weiterhin aufgrund der kapoeigenen Beurteilung. Dementsprechend ist ein Teil der Sicherheit garantiert. Die Finanzkommission hat der Massnahme 2 mit 11:1 Stimme zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Diese Massnahme wurde in der Finanzkommission nicht gestellt und auch nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Wie Ihnen bekannt ist, findet heute Morgen der Trauergottesdienst für den verstorbenen alt Stadtpräsidenten Heinz Christen statt. Verschiedene Mitglieder unserer Fraktion und auch Einzelmitglieder anderer Fraktionen nehmen an diesem Gottesdienst teil. Diese Verzichtsplanung hat grosse Auswirkungen auf den Kanton und seine Einwohnerinnen bzw. Einwohner. Es wird sicher einige Abstimmungen geben, die ganz knapp ausgehen werden. Wir werden uns vorbehalten, bei einzelnen Abstimmungen mittels Ordnungsantrag die Abstimmung zu verschieben, bis dieser Rat wieder vollzählig ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M5a (Verzicht auf den alle zwei Jahre stattfindenden Kantonsratsausflug). beantragt eine neue Massnahme 5a mit folgendem Wortlaut: «Verzicht auf den alle zwei Jahre stattfindenden Kantonsratsausflug.»

Mein Antrag zielt auch auf die Vorbildwirkung des Parlamentes, wie vorhin der Antrag der FDP-Fraktion, den ich auch unterstützt habe. Mit meinem Antrag würden Sie ein Zeichen nach aussen setzen. Es würde dem Parlament gut anstehen, auch bei sich selber Geld einzusparen. Glauben Sie mir, ich bin mir durchaus bewusst, dass es mit meinem Antrag nicht um Franken und Rappen geht. Dafür ist der eingesparte Betrag zu klein. Sondern es geht wirklich einzig und allein darum, ein Zeichen gegenüber unseren Bürgerinnen und Bürgern zu setzen. Es kommt einer Vorbildfunktion gleich, wenn der Kantonsrat bei sich selber beginnt, den Gürtel enger zu schnallen. Ich bin mir schon bewusst, dass Politiker gerne an Anlässen teilnehmen.

Das Argument überparteiliche Kontaktpflege sei wichtig. Das ist bestimmt angebracht. Es ist aber in diesem einen Fall nicht stichhaltig. Für solche überparteilichen Kontakte bleiben genügend Möglichkeiten, wie es die alljährlichen Besuche von Konzert und Theater wie gestern Abend oder auch die jährlichen Präsidentenfeiern im Juni bieten. Sie können auch während der Sessionen jederzeit ins Ratsstübli sitzen und überparteiliche Kontakte pflegen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieses Thema wurde in der Finanzkommission nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten dieser Massnahme mit 9:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen und 2 Abwesenheiten zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen und die Streichung der Massnahme ist abzulehnen. Ich bestätige die Aussage von Mächler-Zuzwil. Der Entscheid in der Finanzkommission fiel mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr knapp aus.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

stellt den Ordnungsantrag, an der vorgesehenen Reihenfolge der Beratung der Massnahmen festzuhalten.

Jede Regierungsrätin bzw. jeder Regierungsrat hat eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter. Wir wurden auch darauf aufmerksam gemacht, dass es jetzt den gewohnten Gang nehme. Darum plädiere ich dafür, es nimmt den gewohnten Gewinn. Bitte sehr in der Reihenfolge, wie die Massnahmen waren. Sonst wird die Bildung auf die Schlachtbank geführt, weil Regierungsrat Kölliker sitzt jetzt. Ich wäre froh gewesen, er wäre auch an die Abdankung gegangen. Dann hätten wir wirklich eine Pause.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag Ledergerber-Kirchberg ist abzulehnen.

In der Finanzkommission wurde auch diskutiert, dass die anderen Kantone und Transportunternehmer abhängig sind von dieser Veränderung von 4 Mio. Franken. Es wurde auch diskutiert, ob der Preis oder die Preiserhöhung gerechtfertigt sei, und die Finanzkommission ist der Meinung, dass das eine mögliche Massnahme sei mit der Preiserhöhung. Dieser Massnahme wurde mit 10:3 Stimmen bei 2 Abwesenheiten zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Massnahme ist zuzustimmen.

Sie wurde auch mit der VSGP besprochen. Wir haben uns darauf verständigt und halten da Wort, dass die 10 Mio. Franken nicht beim Ressourcenausgleich eingespart werden. Dann würden wir genau das machen, was Hartmann-Flawil befürchtet, nämlich die ärmsten Gemeinden treffen. Wir gehen davon aus, dass wir eine moderate Anpassung finden. Ich denke, dass es vertretbar ist zu sagen, dass die weitere Erhöhung der Ausgleichsbeiträge in Grenzen gehalten werden soll. Wir brauchen zwar jedes Jahr mehr Mittel, aber gleichzeitig geht es vielen Gemeinden jedes Jahr viel besser. Jetzt ist noch eine Gemeinde im Übergangsausgleich. Viele Gemeinden, die früher Finanzausgleichsbeträge bezogen haben, senken jetzt ihre Steuern. In den letzten Jahren wurde stark dafür gesorgt, dass es den Gemeinden gutgeht. Das ist auch richtig. Deshalb ist es vertretbar, dieses Finanzvolumen moderat anzupassen. Es bleibt immer noch der individuelle Sonderlastenausgleich. Dieses Instrument bleibt bestehen. Das ist ganz wichtig, denn damit können bedarfsgerechte Leistungen ermöglicht werden. Ziel ist, dass jede Gemeinde eine gleich gute Grundversorgung hat, unabhängig davon, ob sie diese aus dem eigenen Sack bezahlt oder über den Finanzausgleich bezieht. In der Botschaft sind zwei Punkte wichtig: 10 Mio. Franken einsparen und gleichzeitig die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs nicht gefährden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M10 (Reduktion Beiträge für Projekte Bodenverbesserung). Zur Massnahme 10 «Reduktion Beiträge für Projekte Bodenverbesserungen»: Ich stelle fest, dass bei dieser Massnahme Fr. 240'000.– gestrichen werden sollten. Damit wird am falschen Ort gespart! Die Fr. 240'000.– entsprechen jeweils einem Viertel der Investitionen, die in solche Projekte gesteckt werden. Die restlichen drei Viertel kommen von Bund, Gemeinden und den Eigentümern. Sollte der zukünftig zur Verfügung stehende Betrag aufgrund der Streichung nicht mehr ausreichen, so erhoffe ich mir, dass die Regierung vom Instrument des Nachtragskredits Gebrauch machen wird.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Wechselbäder sind vergleichbar mit denjenigen bei der Massnahme 16, mit dem Unterschied, dass die Regierung hier ein rotes Blatt erstellt hat. Die regionalen Kinderschutzgruppen wurden mit grossem Erfolg entwickelt und aufgebaut. Dabei geht es um das Angebot von niederschwelliger und interdisziplinärer Fachhilfe für Situationen, in denen Kinder bedroht sind und Schutz brauchen. Die Fachstelle Kindesschutz In Via hatte die Aufgabe, die Kinderschutzgruppen in Gang zu bringen und zu halten. Ich gebe zu, dass die vorgeschlagene Sparmassnahme nicht unbedingt gewünscht ist. Aber die Regierung ortet hier ein Optimierungspotenzial, weil das Konzept nun definitiv fortgeführt wird. Aufgrund der bereits vorhandenen Interdisziplinarität bei den Kinderschutzgruppen wird durch die vorgeschlagene Kürzung nicht das ganze Konzept gefährdet. Deshalb ist die Regierung der Ansicht, dass die Fachstelle unkompliziert und unbürokratisch ein bisschen zurückgefahren werden kann. Wie schon bei der Massnahme 16 erwähnt, hat das gesamte Sparprogramm ein umfassendes Ausmass angenommen. Die Regierung sieht das auch nicht gerne und versucht, das Sparen mit Kreativität zu verbinden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M12a (Zusammenlegung Amt für Wirtschaft und Amt für Arbeit [Einsparung von jährlich rund Fr. 300'000.–]). beantragt im Namen der FDP-Fraktion eine neue Massnahme 12a: «Zusammenlegung Amt für Wirtschaft und Amt für Arbeit (Einsparung von jährlich rund Fr. 300'000.–)».

Die FDP-Fraktion ist sich bewusst, dass sie keinen neuen Vorschlag vorlegt. Ihr Vorschlag ist schon mehrmals diskutiert worden. Sie ist jedoch der Meinung, dass gut Ding Weile haben muss. Deshalb beantragt die FDP-Fraktion, dass nun die beiden Ämter tatsächlich zusammengelegt werden. Die Kantone Thurgau und Zürich sowie der Bund beispielsweise kennen diese Zusammenlegung schon. St.Gallen wäre also nicht der einzige Kanton, der eine solche Zusammenlegung durchführt. Es ist klar, dass diese beiden Ämter untrennbar miteinander verbunden sind. Deshalb möchte die FDP-Fraktion beliebt machen, diesen Schritt nun zu tun, auch wenn die Massnahme nicht neu ist. Heute werden nämlich noch verschiedene andere Massnahmen, die ebenfalls nicht neu sind, beraten. Es sind Massnahmen, die im Paket 2004 auf dem Tisch lagen, die aber damals keine Mehrheit fanden oder schon in der Vordiskussion zurückgezogen wurden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Die Zusammenlegung dieser beiden Ämter ist tatsächlich nichts Neues. Davon zeugen verschiedene Interpellationen. Ich räume auch ein, dass es Kantone gibt, welche beide Ämter zusammengelegt haben, weise aber gleichzeitig darauf hin, dass es auch solche gibt, welche die beiden Ämter getrennt haben. Beides ist machbar, doch hat jede Lösung ihre Vor- und Nachteile. Der jetzige Antrag steht im Zusammenhang mit einer Sparrunde. Dabei ist Folgendes wichtig: Der ganze grosse Bereich des Amtes für Arbeit, d.h. die Regionalen Arbeitsvermittlungszentren und die Arbeitslosenversicherung, ist vollständig durch den Bund refinanziert. Deshalb spielt eine Zusammenlegung aus rein finanziellen Gründen keine entscheidende Rolle. Die Staatswirtschaftliche Kommission beurteilte im Jahr 2000 die Aufteilung des früheren kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit (KIGA) in ein Amt für Arbeit und in eines für Wirtschaft als richtig. In ihrem Bericht 2003 (32.03.01) stellte sie fest, dass sich diese Organisation bewährt hat. Deshalb sah ich keine unmittelbare Notwendigkeit, das Amt für Wirtschaft und das Amt für Arbeit zusammenzulegen. Aber vielleicht bietet sich bald aus einem anderen Blickwinkel die Möglichkeit zur Zusammenlegung. Der Leiter des Amtes für Wirtschaft hat gekündigt, und der Leiter des Amtes für Arbeit geht bald einmal in Pension. Damit dürfte es für meinen Nachfolger und die gesamte Regierung einfacher werden, eine Zusammenlegung seriös zu überprüfen. Zum jetzigen Zeitpunkt möchte ich den Rat einfach warnen, einen voreiligen Beschluss zu fassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission diskutierte diese Massnahme nicht.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich denke auch, dass die Zusammenlegung hier und heute entschieden werden soll. Überdies gehe ich davon aus, dass die Regierung froh ist, Unterstützung vom Parlament zu bekommen, wenn es um weitere Kostensenkungen geht. Bezüglich der Refinanzierung möchte ich als Steuerzahler erwähnen, dass es mir eigentlich egal ist, ob ich bei der Gemeinde, beim Kanton oder beim Bund Steuern zahle. Wenn je Jahr 300'000 Franken eingespart werden können, sollte das genutzt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Zuerst möchte ich gerne wissen, woher die FDP-Fraktion diese Summe von 300'000 Franken hat und wo diese Einsparungen gemacht werden. Ich denke auch, dass eine Zusammenlegung, so wie es der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes gesagt hat, überprüft werden kann. Die Anträge der Finanzkommission geben in Abschnitt II Ziff. 4 einen strengen Auftrag an die Regierung, was die Strukturen anbelangt. Ich denke, dass in diesem Zusammenhang die Zusammenlegung der beiden Ämter sicher ein Thema sein wird. Es ist unseriös, diese Veränderung ohne detaillierte Angaben jetzt einfach in diese Massnahmen zu packen und sozusagen aus dem «hohlen Bauch» heraus zu entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ich möchte gerne Klarheit schaffen. Ich habe bereits erwähnt, dass die Massnahme nicht neu ist. Sie war schon mehrmals auf dem Tisch. Im Massnahmenpaket 2004 wurde bei der Einreichung des Entwurfs für den Antrag der Zusammenlegung der beiden Ämter schriftlich dargelegt, dass innerhalb von fünf Jahren ein Sparpotenzial von 1,5 Mio. Franken vorhanden sei, d.h. also je Jahr 300'000 Franken. Diese Summe habe ich so aus dem Massnahmenpaket 2004 übernommen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Der Massnahme ist zuzustimmen.

Es ist nicht das erste Mal, dass in einem Sparpaket die Ergänzungsleistungen angepasst werden. Das tut weh. Ich gebe zu, dass es auch für die Regierung nicht einfach ist. Trotzdem ist es ihre Aufgabe, auch die Entwicklung der Ergänzungsleistungen im Auge zu behalten, v.a. seit der Kanton die alleinige finanzielle Verantwortung im diesem Bereich hat. Seither wird sichtbar, wie uns diese Kosten ziemlich plagen. Trotz aller Kosten muss ich aber sagen, dass die Ergänzungsleistungen ein ganz wichtiges, bedarfsgerechtes Instrument sind, das den alltäglichen Bedarf von Menschen in schwierigen Lebenssituationen im Alter oder bei Behinderung sicherstellt. Wenn der Betrag von rund 4 Mio. Franken eingestellt wird, geht die Regierung davon aus, dass dies eine moderate Kürzung der persönlichen Auslagen zur Folge hat. Doch bekanntermassen sind die Ergänzungsleistungen dynamisch. Sie reagieren auf viele verschiedene Facetten im demographischen Bereich. Die Regierung hat festgestellt, dass der Kanton St.Gallen im Bereich der persönlichen Auslagen für einmal grosszüger ist als andere Kantone. Ihr Ziel ist nun, das ostschweizerische Niveau zu erreichen. Dies wiederum trifft zugegebenermassen die Empfängerinnen und Empfänger. Es gibt keine Kürzungen ohne Folgen. Die Regierung will diese aber verträglich gestalten und dem Kantonsrat im April 2011 eine entsprechende Gesetzesänderung vorlegen. Der Begriff «die Schwächsten der Schwachen» stimmt in diesem Zusammenhang nicht ganz. In unserer Gesellschaft sind die Menschen die ärmsten, die zwar eine Arbeit, aber so tiefe Löhne haben, dass sie trotzdem Sozialhilfe brauchen. Ich erachte die Ergänzungsleistungen zu kleiner Rente und geringem Vermögen als eine gute Errungenschaft. Ich finde es sozialpolitisch aber stossend, dass Menschen, die arbeiten und sehr wenig verdienen, keine Ergänzungsleistungen bekommen. Ich möchte diese Massnahme nicht schönreden. Die Regierung ist sich ihrer Verantwortung in diesem Bereich sehr wohl bewusst.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Nachdem die Mitglieder der Finanzkommission feststellen konnten, dass sich die Massnahme in einem verantwortbaren Rahmen bewegt, stimmten sie ihr mit 13:2 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M17 (Kürzung der Beiträge an die Fachstelle In Via [Kinderschutz]). Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Kürzung von 60'000 Franken im Jahr 2012 und von je 61'000 in den Jahren 2013 und 2014 sind eine untragbare Massnahme. Das Kinderschutzzentrum läuft schon jetzt wegen der hohen Fallzahlen am Limit. Das Beratungsangebot müsste bei den hier vorgeschlagenen Kürzungen massiv abgebaut werden. Das ist unverantwortlich. Die Begründung der Regierung, dass die Fachstelle durch die regionalen Kinderschutzgruppen entlastet würden stimmt so nicht und steht weder im kantonalen Kinderschutz-Konzept noch in einem anderen Dokument der kantonalen Arbeitsgruppe für den Kinderschutz. Mit der Schaffung der Kinderschutzgruppen soll die Dunkelziffer im Bereich des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen gesenkt werden. Die Kinderschutzgruppen arbeiten regional. Es handelt sich meist um kurze, in der Regel einmalige Beratungen. Sie machen keine Fallbetreuungen, das ist Sache des Kinderschutzzentrums. Für die Regionen ist es aber ein ergänzendes, niederschwelliges Angebot, das sehr geschätzt wird. Die Arbeit der Kinderschutzgruppen führt nun dazu, dass mehr Missbrauchsfälle aufgedeckt werden, was wiederum die Fallzahlen erhöht. Folglich wird das Kinderschutzzentrum durch die regionalen Kinderschutzgruppen nur marginal entlastet. Das Kinderschutzzentrum ist gefragt wie noch nie. Die Fallzahlen stiegen 2009/2010 um 17 Prozent. In der Präventionsarbeit wurde 27 Prozent mehr Leistung erbracht, sodass eigentlich der Personalbestand ausgebaut werden müsste.

Eine Kürzung widerspricht auch dem in der Septembersession 2001 behandelten Geschäft 37.01.01 «Grossratsbeschluss über den Staatsbeitrag an das Kinderschutzzentrum St.Gallen». In ihrer Botschaft vom 18. April 2001 schrieb die Regierung: «Wo diese bestehenden Angebote nicht ausreichen, werden zusätzliche Leistungen aufgebaut.» Das Kinderschutzzentrum verzichtet auf diesen Ausbau und leistet trotz sehr hoher Fallzahlen weiterhin gute Arbeit bei der Beratung der verletzlichsten Mitglieder unserer Gesellschaft: den misshandelten und missbrauchten Kindern und Jugendlichen. Diese Arbeit darf nicht gefährdet werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission stimmte der Massnahme mit 13:0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen. Legt seine Interessen als Mitglied des Stiftungsrates des Ostschweizer Kinderspitals offen, bei dem er indirekt auch in die Führung des Kinderschutzzentrums involviert ist. Bachmann-St.Gallen hat alle Argumente mustergültig formuliert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Ich gebe Ilg-St.Gallen recht. Es ist eine grosse Errungenschaft, dass es im Kanton St.Gallen ein sehr differenziertes Behindertenwesen gibt und dass alle Institutionen private Trägerschaften haben. Der Kanton führt keine Institution. Dadurch bleibt auch die Vielfalt gewährleistet. Dann ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, dass den guten Partnern Sorge getragen wird. Wenn die Regierung diese Sparmassnahme vorschlägt, dann macht sie das nicht ganz freiwillig und hat sich auch etwas überlegt dabei. Bis jetzt hat der Kanton 66 Prozent an diese Bauten bezahlt. Nun möchte er, dass die Behinderteninstitutionen das Geld für ihre Bauten auf dem Kapitalmarkt holen müssen und es dann mit einer anderen Abschreibungspraxis amortisieren können. Der Kanton bezahlt das indirekt wieder, aber mit weniger starken Spielregeln, wie sie im Abschreibungsmechanismus vorgesehen sind. Es ist ein anderer Weg zum Ziel. Die Regierung ist der Meinung, dass dieses Vorgehen verträglich ist. Bei den andern Ostschweizer Kantonen und dem Kanton Zürich gibt es eine ähnliche Praxis, und die angestrebte Lösung wäre verträglich mit dem ostschweizerischen Finanzierungskonzept. Nicht richtig wäre dagegen die Behauptung, dass mit dieser Massnahme das Betreuungsangebot geschmälert und Freiraum für Bauten geschaffen wird. Dagegen würde sich die Regierung verwahren. Was sie vorschlägt, sind andere Finanzierungswege. Diese lassen sich durchaus rechtfertigen, v.a. weil die Institutionen den letzten Drittel sowieso fremdfinanzieren müssen. Der Kanton hat nie 100 Prozent finanziert. Die Regierung will den Auftrag, den Anliegen der Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, erfüllen. Mit der vorgeschlagenen Massnahme wird nicht die Zielerfüllung geschmälert, sondern ein anderer Weg dazu eingeschlagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte dieser Massnahme mit 12:3 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 16 zu streichen.

Die SP-Fraktion freut sich über die Unterstützung seitens der FDP- und der CVP-Fraktion. Auf diesen beiden Beratungsstellen - das sind diejenigen des Frauenhauses und der Opferhilfe - finden Opfer von häuslicher Gewalt, Stalking, sexueller Gewalt, Frauenhandel, von Raubüberfällen mit Körperverletzung, von schweren Verkehrsunfällen sowie Angehörige von schwer Verletzten und tödlich Verunfallten, Hinterbliebene von Tötungsdelikten und Betroffene von Drohungen, Nötigungen und Freiheitsberaubung Hilfe. Diese Aufzählung nennt Horrorsituationen, welche niemand zu erleben wünscht. Deshalb ist es umso wichtiger, sich für diejenigen Menschen einzusetzen, die solche Situationen erleben und erleiden müssen, damit sie gute Beratung, Betreuung und Unterstützung bekommen. Mit dem Opferhilfegesetz und den gesetzlichen Bestimmungen gegen die häusliche Gewalt wurden gute Bedingungen geschaffen, und dazu gehören unabdingbar auch die Leistungen der Opferhilfe. Hier die finanzielle Unterstützung durch neu auszuhandelnde Verträge um 41'000 Franken zu kürzen, ist unverantwortlich und wird an anderer Stelle neue Kosten generieren. Es darf nicht sein, dass Betroffene die Folgen einer verheerenden Finanz- und Steuerpolitik des Kantons ausbaden müssen und so zweimal Opfer werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen einer Mehrheit der CVP-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Die CVP-Fraktion ist über den Meinungswandel der FDP-Fraktion hoch erfreut. In den Beratungen der Finanzkommission sah es noch ganz anders aus.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt ihre Interessen als Mitglied des Stiftungsrates des Frauenhauses offen. Den Anträgen der FDP- und der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Um zu optimieren, wurde die Beratungsstelle des Frauenhauses in die Beratungsstelle der Opferhilfe integriert. Wird nun hier der Sparhebel angesetzt, dann geht das auf Kosten der Opfer. Das sind in den meisten Fällen Frauen und Kinder. Dank einer guten Beratung kann häufig ein Frauenhaus-Aufenthalt vermieden werden, was kostensparend ist. Zudem hat die Stiftung Opferhilfe aufgrund des Bundesgesetzes einen öffentlichen Auftrag. Die Fallzahlen in der Opferhilfe haben allein von 2009 bis 2010 um 17 Prozent zugenommen. Der Bedarf dieser Stelle ist also ausgewiesen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Diskussionen zu solchen Themen lösen in mir nicht zum ersten Mal heftige Wechselbäder aus. Sie zeigen die Flughöhe, in der wir uns bewegen. Einerseits gibt der Kantonsrat der Regierung den Auftrag zu sparen, doch andererseits ruft eine Kürzung von 41'000 Franken in einem sicher sensiblen Bereich solche Diskussionen hervor, dass offensichtlich das «Zahnfleisch» angegriffen wurde. Und jetzt soll plötzlich auf die Massnahme - sie ist nicht so schmerzlich, wie es vielleicht tönen mag - verzichtet werden. Die Regierung hat sich bei der Erstellung des roten Blattes gesagt, dass es keine Tabus geben darf und dass alle Bereiche durchleuchtet werden müssen. Deshalb und mit Blick auf den Sparauftrag des Kantonsrates verteidige ich im Namen der Regierung diese Massnahme. Zur Sache selbst möchte ich etwas ganz Entscheidendes sagen. Die Regierung geht davon aus, dass Einsparung nicht den Opfern abgerungen wird. Die Beratungsstellen müssen die Menschen unterstützen, wenn sie Hilfe brauchen. Doch dies ist beinahe ein Millionenbudget, das nicht nur den Kanton St.Gallen, sondern auch die beiden Appenzell betrifft. Denn auch sie profitieren von den Beratungsstellen, die ihnen professionelle Hilfe ganz in ihrer Nähe anbieten. Wenn die Regierung die Verträge neu aushandeln will, sucht sie damit einen Weg, ob vielleicht die anderen Kantone einen grösseren Sockelbeitrag an diese Dienstleistung geben könnten. Doch dann gibt es noch ein Delta zu berücksichtigen. Bei interkantonalen Hilfsangeboten profitiert der Kanton St.Gallen am meisten. Im Weiteren hat er als grösster Kanton auch am meisten Opfer. Über die Mitfinanzierung wird immer wieder diskutiert: Berechnen sich die Beträge allein über die Zahl der Einwohner? Oder sollen sie über einen Sockelbetrag zuzüglich Betrag je Einwohner berechnet werden? Bei der Neuaushandlung möchte die Regierung diese Grundlagenverträge so gestalten, dass für den Kanton St.Gallen unter dem Strich weniger Lasten entstehen, die aber nicht auf die Kosten der Opfer gehen dürfen. Das ist das Konzept, das sich hinter dem bescheidenen Betrag von 41'000 Franken verbirgt. Auch für die Regierung ist ganz klar, dass die Einsparungen sozialverträglich sein müssen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 20 mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 21 mit 11:2 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Es ist im Moment selbstverständlich, bei singulären Ausbildungen, die auf ganz bestimmte Jugendliche zugeschnitten sind und die nicht durch ein anderes Angebot ersetzt werden können, das Angebot aufrechtzuerhalten. Es darf auch nicht sein, dass wegen Gebühren Leute ausgeschlossen werden, die für eine bestimmte Ausbildung tatsächlich talentiert wären.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Massnahme 22 zu streichen. Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Die Umsetzung dieser Massnahme würde die Eltern dieser Schülerinnen 45'000 Franken für die gesamte Ausbildungszeit kosten. Das ist ganz einfach unrealistisch. Die geforderten Gebühren stehen zudem in keinem Verhältnis zu anderen Ausbildungsstätten im Kanton St.Gallen, notabene in einem Kanton, der seine Textiltradition hochhält. Diese Massnahme würde das Aus für diese Lehrwerkstätte bedeuten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M23 (Lehrwerkstätte für Grafiker und Grafikerinnen: Erhöhung der Teilnahmegebühren). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, die Massnahme 23 zu streichen. Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Es geht um das Gleiche wie bei der Massnahme 22. Der Elternanteil für diese vierjährige Ausbildung würde mit dieser Massnahme 40'000 Franken betragen, und die CVP-Fraktion fragt sich, wer sich das noch leisten kann. Und auch hier würde die Gebührenerhöhung das Aus für die Lehrwerkstätte bedeuten. Wenn es bei diesen Lehrwerkstätten um eine Abschaffung geht, dann sollte dies ehrlich und klar als eine solche kommuniziert werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 24 mit 7:6 Stimmen bei einer 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt ihre Interessen als Vorstandsmitglied des Schulträgerverbandes des Kantons St.Gallen (SGV) offen.

Diese Sparmassnahme liegt hier und heute völlig quer in der Landschaft. Nach dem Motto: Machen wir mal einen Sonderschulaufenthalt um einiges teurer von 21'000 Franken auf vielleicht das Doppelte, niemand weiss es genau, nämlich 35'000 bis 40'000 Franken, dann werden die Gemeinden schon sparsamer, wenn sie mehr zahlen müssen. Sich so zu verhalten, finde ich heute und in Zukunft alles andere als adäquat. In der Tat hat es in den letzten 20 Jahren etwa 450 mehr Sonderschülerinnen und -schüler gegeben. Heute gesamthaft etwa 1'500. Auch sind wir in der Volksschule Spezialisten im Separieren von Kleinstklassen, und das muss heute und in Zukunft vorbei sein. Ich erwarte aber vom Bildungsdepartement zuerst eine präzise Bedarfsanalyse für den ganzen Kanton. Seriöse Abklärungen, die uns genau Auskunft geben, was für Plätze bestehen, wie sie genutzt werden usw. Ich bin vorhin etwas erschrocken, gehört zu haben, wie viele unterschiedliche Ideen bestehen bezüglich der Sprachheilschule z.B. bzgl. Platzbeständen und wie diese genutzt werden. Ich denke, das ist das gleiche Problem, wie wir es hier in dieser Massnahme haben. Weil wir keine Bedarfsanalyse haben, wissen wir auch nicht genau, was überall exakt passiert. Wir wissen, dass gut 300 geistig Behinderte mehr in Sonderschulen geschult werden. Warum? Was ist passiert? Sind wir denn heute plötzlich mehr behindert als vor 20 Jahren? 16 Kinder mehr mit Körperbehinderung und mindestens 60 Kinder mehr verhaltensgestört? Dazu müssten Antworten bestehen. Warum haben wir 300 geistig behinderte Kinder mehr, obwohl wir absolut weniger Kinder in den Schulen haben? Was ist passiert mit Behinderten aller Art? Vor dem Schuleintritt werden sie optimal für die Schule gefördert? Was heisst ein allfällig neuer Berufsauftrag für Lehrpersonen in vermehrt integrierenden Schulen? Eventuell mit Unterrichtsassistenz? Braucht es mehr regionale Tagesschulen, die die Kosten dämpfen könnten? Da wären doch auch noch viele andere weitere Fragen und entsprechende Antworten möglich.

Jahr 2007: NFA-Entscheid mit Versprechungen. Wir wollen heute und morgen nicht allenfalls noch einmal die Katze im Sack kaufen. Sonderpädagogik ist ein wichtiges Thema, da sind wir uns einig, das die NFA uns zu lösen gab. Im Kleineren, in der Volksschule, geht die Stadt z.B. intensiv die vermehrte Integration über alle Schulen vom Kindergarten bis und mit Oberstufe an, indem wir generell 95 Prozent der Kinder in der Regel schulen wollen. Somit nur etwa 5 Prozent so zu beschulen, dass Kinder mit schweren Behinderungen oder eben Verhaltensgestörte auch mit gutem Gewissen separat und qualitativ gut beschult werden können.

Heute hat das Bildungsdepartement in meiner Sicht und auch aus der Sicht des SGV diese Analyse noch nicht gelöst. Bevor das Gesetz zur Sonderpädagogik, das sich jetzt in einer Vorvernehmlassung befindet und bevor dann in der Folge nicht ein vernünftiger Kostenteiler von Seiten des Kantons mit einem weitsichtigen Festlegen von Mitteln im Sinn eines Pools oder Globalbudgets für die Gemeinden feststeht, finden wir es vom SGV nicht opportun, uns auf irgendwelche Zahlen heute festzulegen. Nur um dann in einem Jahr an dieser Zahl festgenagelt zu werden. Das noch zu beschliessende Gesetz hat seine Nagelprobe noch nicht bestanden. Ich bin nicht sicher, ob das, was Regierungsrat Kölliker in Massnahme 31 gesagt hat, wirklich so ist, dass die SPD wirklich dann beim Kanton sind. Mindestens aus meiner Sicht nicht.

Unsere Sonderschulen sind fast alles private Institutionen. Sie sind bedacht auf Vollbelegung. Das ist verständlich. Das heisst, in St.Galler Heimen sind natürlich auch Zürcher, Thurgauer und Appenzeller Schülerinnen und Schüler. Wenn wir St.Galler diese Plätze beanspruchen wollen, sind sie sehr oft belegt. Wir haben grosse Mühe, Plätze zu finden. Der Kanton müsste besorgt sein, wenn er Mittel und Plätze definiert, dass diese Plätze uns St.Galler auch wirklich zur Verfügung stehen, oder mit anderen Worten: Der SGV und auch wir als Stadt St.Gallen erwarten einen ausdiskutierten und vernünftigen Kostenteiler. Eine Motion der CVP-Fraktion ist übrigens noch hängig bezüglich schulischen, zivilrechtlichen und strafrechtlichen Massnahmen.

Last but not least: Die Sonderpädagogik wird im Mittelschulgesetz verankert werden. Das ist gut. Dann muss aber auch der Entscheid bezüglich sonderpädagogischen Massnahmen und Sonderschulen dort gefällt werden, wo bezahlt wird, nämlich in der Gemeinde und durch die Gemeinde. Ich darf Sie deshalb bitten, hier und heute dieses Geschäft nicht gutzuheissen und Entscheide dann zu fällen, wenn das Sonderpädagogikgesetz bekannt und verabschiedet ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Den Anträgen der Regierung ist zuzustimmen.

Alles, was ich vorher gesagt habe, trifft auch auf die Massnahme 23 zu. Bei dieser geht es um das zweite Angebot, das der Kanton aufrechterhält, obwohl anscheinend der Bedarf in der Privatwirtschaft gar nicht gegeben ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 25 deutlich mit 14:1 Stimme zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M26 bis M30: M26 (Mittelschulen: Abschaffung des Schwerpunktfachs Italienisch), M27 (Mittelschulen: Erhöhung Elternbeiträge für Instrumentalunterricht), M28 (Mittelschulen: Klassenzusammenlegungen in höheren Klassen forcieren), M29 (Kürzung des Staatsbeitrages an die drei nichtstaatlichen Mittelschulen), M30 (Mittelschulen: Reduktion des Freifachangebots) beantragt im Namen der CVP-Fraktion, die Massnahmen 26 bis 30 an die Regierung zurückzuweisen.

Die CVP-Fraktion fordert die Regierung auf, die Massnahmen 26 bis 30 und auch die neue Massnahme 30a (neu) noch einmal zu überprüfen. Das geplante Sparpotenzial an den Mittelschulen von 1,34 Mio. Franken im Jahr 2012 und bis 1,54 Mio. Franken im Jahr 2014 soll solidarisch auf den gesamten Bereich der Mittelschulen aufgeteilt werden. Bei den alternativen Massnahmen sollen, wenn immer möglich, die Beteiligten und Betroffenen miteinbezogen werden. Wenn jetzt im Bereich der Mittelschulen einfach einzelne Massnahmen - z.B. das Schwerpunktfach Italienisch - herausgebrochen werden, dann wird doch nur bewiesen, dass einfach jenen nachgegeben wird, die sich am meisten wehren. Das kann es nicht sein. Die CVP-Fraktion ist überzeugt, dass mit einer Rückweisung der Massnahmen 26 bis 30 an die Regierung Lösungen für alle Massnahmen gefunden werden, die von den Beteiligten mitgetragen werden können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Der Vorsteher des Bildungsdepartementes hat versichert, in einem Zeitraum von zwei Jahren alle Massnahmen mit seinen Ämtern abgesprochen zu haben. Deshalb sehe ich keinen Grund, die Massnahmen 26 bis 30 zurückzuweisen in der Hoffnung, dass neue Lösungen kommen. Kommt hinzu, dass der Leiter des Amtes für Mittelschulen gewissen Lehrpersonen mittels E-Mail mitgeteilt hat, dass der Kantonsrat die einzige Behörde ist, die über zu treffende Massnahmen entscheiden kann. Dem Kantonsrat obliegt es heute, diese Massnahmen zu besprechen und dann zu handeln. Die Mitglieder des Kantonsrates sind gewählt, um Entscheidungen - möglichst kluge - zu treffen. Dazu gehören auch gewisse Streichungsanträge. Es gibt tatsächlich Massnahmen, die nicht gebilligt werden können.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Es gibt verschiedene Streichungsanträge zu den Massnahmen 26 bis 30. Das ist der bessere Weg als die Rückweisung. Die Regierung hat angekündigt, dass sie über den normalen Budgetprozess noch weitere 30 Mio. Franken einsparen muss, und auch die Zusatzanträge der Finanzkommission verlangen noch weitere, zusätzliche Einsparungen. Ich gehe davon aus, dass im Zusammenhang mit diesen zusätzlichen Budgetvorgaben auch die Mittelschulen nochmals unter die Lupe genommen werden. Deshalb müssen wir jetzt die Massnahmen 26 bis 30 nicht an die Regierung zurückweisen, sondern entscheiden. So oder so wird es nicht ohne Leistungsabbau gehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich gehe davon aus, dass wir das Recht hätten, auch jetzt noch einen Antrag einzureichen. Aufgrund der Ausführungen des Vorstehers des Bildungsdepartementes unterstützen wir aber die Massnahme nicht und stimmen daher dem Streichungsantrag der GRÜ-Fraktion zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M25 (Reduktion Beiträge an Weiterbildung). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 25 zu streichen.

Ich beziehe mich wiederum auf meine Mitgliedschaft in der vorberatenden Kommission zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (22.06.10). Die Beiträge an die Berufsbildung und die allgemeine Weiterbildung wurden im Jahr 2007 mit einer Änderung des eidgenössischen Berufsbildungsgesetzes (SR 412.10) neu geregelt. Der Weiterbildungsmarkt wurde entzerrt und Subventionen in der Höhe von 4,5 Mio. Franken fielen weg. Unterstützung erhalten nur noch Bildungsangebote auf dem Land, die ohne diesen Anschub nicht zustande kommen würden. Früher gab es einen Schwerpunkt für Illetrismus-Kurse in St.Gallen, der ist mittlerweile ins Toggenburg verlegt worden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die SVP-Fraktion ist vom Vorschlag der Regierung überzeugt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 26 zu streichen.

Ich möchte meinen Vorredner Noger-St.Gallen noch ergänzen und darauf hinweisen, dass Art. 2 des eidgenössischen Sprachengesetzes (SR 441.1) die Stärkung der Viersprachigkeit vorsieht. Die St.Galler Kantonsschulen wollen die Mehrsprachigkeit fördern, um damit einem Wesensmerkmal unseres Landes Rechnung zu tragen. Dazu gehört auch das Schwerpunktfach Italienisch. Die Kantonsschule Wattwil z.B. ist bereit, kleine Italienischklassen mit anderen Schwerpunktfächern zusammenzuführen. Deshalb sieht die GRÜ-Fraktion nicht ein, was eigentlich eingespart werden kann. Kommt hinzu, dass sich die Schülerinnen und Schüler im Schwerpunktfach Italienisch zu einem erheblichen Teil aus Migrationsfamilien rekrutieren. Dieses Bildungspotenzial sollte genutzt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 26 zu streichen.

Wie bereits gesagt wurde, ist das Schwerpunktfach Italienisch aus staatspolitischen und pädagogischen Gründen wertvoll. Die Streichung eines Faches aus einem wohlaustradierten Fächerkanon soll nicht willkürlich erfolgen. Der Spareffekt ist ohnehin gering. Es gibt nur Verlagerungen auf andere Klassen, und zudem sind die kulturelle Verarmung und der Schaden, die durch diese Massnahme erzeugt werden, sehr gross. Grundlegende Lehrplanänderungen sollten durch Fachpersonen vorgenommen werden, wohldurchdacht sein und nicht so kurz gefasst auf den Tisch gelegt werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Wir haben in der Zwischenzeit mittels einer Kurzumfrage zu erheben versucht, was denn das Italienisch an den Mittelschulen wirklich bedeutet. Nachdem die Rückweisung der Massnahmen 26 bis 30 an die Regierung nicht gelungen ist, muss nun aufgrund der bekannten Fakten entschieden werden. Die Entwicklung zeigt, dass im Jahr 2002 im Kanton St.Gallen etwa 146 Schülerinnen und Schüler das Schwerpunktfach Italienisch besuchten und im Jahr 2010 156 Schülerinnen und Schüler. Es gibt da also eine Zunahme. Am Beispiel der Kantonsschule in Sargans lässt sich zeigen, dass die Neueintritte im Schwerpunktfach Italienisch 2009 bei 17 Schülerinnen bzw. Schülern, in den Jahren 2004/2005 bei 9 Schülerinnen bzw. Schülern lagen. Es gibt also keinen Trend, der besagen würde, dass es in neuester Zeit wesentlich weniger Interessentinnen bzw. Interessenten gäbe. Ich denke, dass wenn die Massnahmen jetzt nicht überprüft werden sollen, aber heute darüber entschieden werden muss, dann darf das Italienisch nicht einfach gestrichen werden. Das hat auch mit der multikulturellen Schweiz zu tun. Gerade in St.Gallen geniessen wir viel italienische Gastronomie und Kultur.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich möchte diese Vorlage wieder auf das Finanzielle zurückstufen. Wir sind nämlich in der Diskussion um Kostensenkungen. Ich liebe das Tessin. Meine Frau und ich sind die letzten zwei Jahre auch etwa viermal in Italien gewesen. Ich liebe die südländische Kultur. Es ist wunderschön, aber jetzt geht es wirklich um Finanzen. Ich verstehe diese Emotionalität jetzt nicht. Die SP-Fraktion schreibt von der kulturellen Verarmung und einem Schaden, der enorm ist, wenn man diese Massnahme nicht streicht. Noger-St.Gallen spricht sogar von der Solidarität in der Schweiz, und das alles im «Kantönli» St.Gallen, der das auslösen soll. Das glaube ich jetzt wirklich nicht. Ich muss Ihnen sagen, ich schaue fast nie TVO. Letztes Mal habe ich durchgezappt, und dann kam ausgerechnet ein Bericht über dieses Thema, und ich blieb da hängen. Da hat der Leiter des Amtes für Mittelschulen ausgeführt, dass dieses Schwerpunktfach Italienisch wegen mangelnder Nachfrage nicht mehr geführt werden könne. Ich weiss das nicht, ich bin da Laie. Aber Regierungsrat Kölliker kann das vielleicht sagen. Ebenso klar wurde aber gesagt, dass das Freifach Italienisch nach wie vor besteht. Wir wollen Italienisch weiterhin bestehen lassen, aber wenn das Schwerpunktfach aus mangelnder Nachfrage nicht mehr geführt wird, dann hat doch die Regierung richtig gehandelt und das Schwerpunktfach gestrichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission konnte sich einen Überblick verschaffen und weiss, um was es geht. Sie stimmte deshalb relativ deutlich mit 12:2 Stimmen bei 1 Enthaltung dieser Massnahme zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M27 (Mittelschulen: Erhöhung Elternbeiträge für Instrumentalunterricht). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, die Massnahme 27 zu streichen.

Gestern hat sich das Parlament im Theater erfreut an den Klängen der «Fledermaus». Es ist der Instrumentalunterricht, der die musikalischen Talente und die Mitwirkenden der Musikgruppen hervorbringt, mit welchen sich die Kantonsschulen an ihren Anlässen für die Eltern, für die Politik und für die Region präsentieren. Musikalisch geförderte Kinder und Jugendliche geniessen eine ganzheitliche Bildung, und dies kann deshalb als eine Begabtenförderung gelten. Die Bildungsnähe der Eltern bestimmt die Teilnahme am Instrumentalunterricht wesentlich mit. Eine Erhöhung der Elternbeiträge ist abzulehnen aus dem Grund, weil dies die Richtung der bestehenden Chancenungleichheit verstärken würde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Finanzkommission stimmte der Massnahme 27 mit 11:4 Stimmen zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich bitte Sie im Namen der Finanzkommission, von einer Befristung abzusehen. Wir haben bereits bei den Gemeinden darüber diskutiert und die Empfehlung abgegeben, nichtbefristete Massnahmen zu beschliessen. Das gilt auch hier.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Zuerst wurde in der Finanzkommission abgestimmt, ob die Kommission im Grundsatz auf die Massnahme eintreten will. Das ist mit 13:2 Stimmen beschlossen worden. Anschliessend wurde darüber diskutiert, den Aufwandüberschuss auf 500'000 Franken zu erhöhen. Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission mit 12:3 Stimmen ebenfalls gutgeheissen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Am Sonntag, 23. Januar 2011, sind diesbezüglich Briefe eingegangen. Das war nach Abschluss der Behandlung in der Finanzkommission. Folgedessen wurde kein Antrag in dieser Form gestellt und auch nicht diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Etwas wurde überhaupt nicht erwähnt, nämlich, dass im Internat auch vorwiegend Kinder mit vormundschaftlichen Massnahmen sind. Diese wurden nicht einfach von zu Hause weggenommen, weil man das so lustig findet. Sondern diese wurden fremdplatziert, d.h. im Internat untergebracht, weil es schlicht nicht möglich ist, dass die Kinder zu Hause jene Förderung bekommen, die sie zwingend bekommen müssen, weil sie neben schweren sprachlichen Behinderungen auch noch unter familiären Situationen leiden. Hier zu streichen wäre nun wirklich das Dümmste, das wir machen könnten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M31 (Schulpsychologischer Dienst des Kantons St.Gallen [SPD]): Anpassung der Besoldungsgrundlagen und Konzentration auf Kernauftrag Erhöhung der jährlichen Einsparungen). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 31 zu streichen.

Der Schulpsychologische Dienst untersteht seit 70 Jahren der gemeinsamen Trägerschaft und Finanzierung von Kanton und Gemeinden. Seit jeher wird das kantonale Dienstrecht angewendet, und der Dienst hat einen klar definierten Kernauftrag. Was hier herumzuschrauben ist und zu korrigieren sein soll, ist völlig unklar und führt zu nichts anderem als einem Leistungsabbau. Die Mitarbeitenden des SPD sind anerkannte Fachpersonen, welche bei Schwierigkeiten im Spannungsfeld Schule-Kind-Elternhaus arbeiten. Sie stehen nicht in einem unmittelbaren Abhängigkeitsverhältnis zum Schulträger. Sie sind weder direkt von den Gemeinden noch vom Kanton angestellt und können so gegenüber den Eltern neutral auftreten und ihre Beratungen machen, auch ungebunden von behördlichen Weisungen. Eigentlich ein Erfolgsmodell systemischen Arbeitens, an dem nun der destruktive Sparhebel angesetzt werden soll. Dies führt zu nichts anderem als einem Leistungs- und Stellenabbau. Dieser wird die Schulgemeinden treffen und geht auf Kosten von Kindern, die dringend auf Hilfe und Unterstützung angewiesen sind. Der SPD hat einen klar definierten Kernauftrag: die Abklärungen im Zusammenhang mit sonderpädagogischen Massnahmen, die Beratung von Eltern, Lehrpersonen und Behörden sowie die Krisenintervention bei ausserordentlichen Vorkommnissen. Bei all diesen Aufträgen geht es nicht um Kuschelpsychologie. Es geht um Verhaltensauffälligkeiten, Lern- und Leistungsstörungen, um die Gefährdung des Schulbetriebs, um Schulangst, Schulverweigerung, Bedrohungen, schweres Mobbing, physische, psychische und sexuelle Gewalt. Es geht um Notfälle wie Tod, Suizidalität und Unfälle. Exakt in diesem Bereich hat der SPD seinen Auftrag und seine Kompetenzen. Der SPD wurde im Auftrag des Bildungsdepartementes zu einem Kompetenzzentrum aufgebaut. Also lassen wir ihn bitte dort arbeiten. Von der Arbeit profitieren Kinder, Eltern, Lehrpersonen und die Schulgemeinden. Es wäre ein politischer Unfug, daran herumzubasteln.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Der Fall liegt hier etwas anders. Es ist eine Massnahme, die allein in der Kompetenz des Bildungsdepartementes ist und keine Einflüsse auf die Gesetzgebung hat.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 46 zu streichen.

Generell ist zu vermerken, dass das Massnahmezentrum Bitzi vorwiegend Insassen betreut, die schwerwiegende Delikte begangen haben und teils erhebliche psychische Störungen aufweisen. Die Aufgabe, die Insassen zu integrieren, muss mit aller Sorgfalt, insbesondere unter dem Aspekt des Rückfallrisikos, erfolgen. Ich möchte Ihnen an zwei Beispielen aufzeigen, welche Auswirkungen diese Massnahme hätte:

  • Insassenbeschäftigung geschlossene Betreuungsabteilung: Heute werden 16 Insassen von einer Arbeitsagogin und einem Arbeitsagogen angeleitet und betreut. Die 200 Stellenprozente gewährleisten die diskussionslos notwendige Doppelbesetzung nicht, weil es wegen Ferien, Weiterbildung und Krankheiten zu Ausfällen kommt. Diese Ausfälle müssen von Mitarbeitenden der offenen Abteilung ausgefüllt werden.

  • Sicherheitsdienst: Es erweist sich als notwendig, dass der Sicherheitsdienst während den Zeiten, in denen die Insassen nicht eingeschlossen sind, durchgehend von zwei Mitarbeitern begleitet werden müssen. Diese Notwendigkeit kann nur erreicht werden, wenn der Sicherheitsdienst um eine Stelle aufgestockt wird.

Auf der einen Seite gibt es eine Warteliste für die Aufnahme der Klientel, auf der anderen Seite warten zwei Personen auf ihre Anstellung, um den Normalzustand der personellen Situation zu erreichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, in Massnahme 31 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Dem Antrag der Regierung, 300'000 Franken zu sparen, ist zuzustimmen. Warum? Beim heutigen Trägerschaftsmodell wird für die Gemeinden nach Massgabe der Schülerzahlen eine Grundversorgung definiert, deren Kosten vom Kanton und den Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Würden jetzt die Leistungen des Kantons um jährlich 500'000 Franken gekürzt, bedeutete das einen Abbau von 1 Mio. Franken, weil die Kosten von Kanton und Gemeinden gemäss Statuten des SPD paritätisch getragen werden. Das gäbe eine markante Qualitätseinbusse. Wenn ich nun lese, dass die Kürzung damit begründet wird, dass die Besoldungsgrundlagen angepasst werden sollen, klingt das, als ob bei den Löhnen der Mitarbeitenden im SPD etwas nicht stimmen würde. Tatsache ist, dass die Löhne seit Jahr und Tag nach kantonalem Dienstrecht festgelegt werden. Die Fachmitarbeiterinnen und -mitarbeiter des SPD haben eine akademische Ausbildung, also einen Bachelor und Master sowie die Anerkennung des Berufsverbandes. Ihre Besoldung entspricht jener der Mittelschullehrpersonen. Die Rechnung des SPD wird jährlich vom Revisor des Bildungsdepartementes kontrolliert. Bis im Jahr 2010 war es Herr Blatter. Die Einstufungen waren vor drei Jahren ein Schwerpunkt bei der Prüfung, und das Ergebnis war, dass alles in Ordnung sei. Bleibt noch die Konzentration auf den Kernauftrag. Der Schulpsychologische Dienst hat als gleichwertige Kernaufgabe neben der Abklärung der Beratung der Eltern, der Lehrpersonen und der Schulbehörden, wie es Gadient-Walenstadt bereits ausgeführt hat, auch noch den Auftrag der Krisenintervention. Dies seit dem tragischen Lehrermord im Jahr 1999. Dieser Dienst, die Kriesenintervention, wurde kürzlich im Auftrag des Bildungsdepartementes einer fundierten Analyse unterzogen, und es kam ein hervorragender Schlussbericht. Also arbeiten diese Personen hervorragend. Der Schulpsychologische Dienst ist tatsächlich ein Kompetenzzentrum, das wir Schulgemeinden enorm schätzen. Die fachliche Kompetenz ist sehr geschätzt, und ohne das Know-how wäre der Bildungsauftrag für uns Schulbehörden, für unsere Lehrpersonen, kaum mehr leistbar. Ich bitte Sie, die Sparschraube nicht noch mehr zu drehen. Das wäre absolut unverständlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt ihre Interessen als Heilpädagogin offen und beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 31 zu streichen.

Ich erlaube mir, als Heilpädagogin zu ergänzen, was meine Vorrednerinnen schon angesprochen haben. Seit drei Jahrzehnten arbeite ich mit Schulpsychologinnen und -psychologen zusammen. Ein Beispiel: Vor ein paar Monaten habe ich einen jungen Mann getroffen, Familienvater von drei Kindern, er ist im Zürcher Oberland zu Hause, hat einen Beruf beim Werkdienst erhalten und kann heute sehr gut bestehen. Es war eine langwierige massive Begleitung des Schulpsychologischen Dienstes vor einigen Jahrzehnten notwendig. Solche Beispiele könnte ich Ihnen viele aufzählen. Der Schulpsychologische Dienst ist ein Dienst, der heute als selbstverständlich anerkannt wird. Über die Medien kennen wir oft die Probleme unseres Nachbarlandes besser als die eigenen, beispielsweise in Frankreich, wo jugendliche Gruppen Autos anzünden und sonst massive Überschreitungen verursachen. Bei uns sind die Jugendlichen nicht braver als in Frankreich, aber wir haben Systeme, die solches auffangen in Zeiten, wo es aufgefangen werden kann. Kürzungen in diesen Bereichen werden sich nie und nimmer auszahlen. Die aufgeführten Argumente sind nicht sachpolitisch. Die Besoldungsgrundlagen basieren auf den kantonalen Regelungen. Falls der Kanton seinen Teil zurückfährt, hätte das eine äusserst problematische Reduktion der Finanzierung zur Folge, weil dann gemäss Statuten auch die Schulgemeinden paritätisch zurückfahren. Würden die Finanzen gekappt, müsste viel eher die im Jahr 2008 beschlossene Leistungsvereinbarung, also die zwingende SPD-Abklärung bei 40 und mehr Lektionen bei den Stütz- und Fördermassnahmen sowie im Logopädiebereich usw. zurückgegeben werden. Ich bitte Sie, den Schulpsychologischen Dienst und seine Aufgabe wertzuschätzen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Streichungsanträge sind abzulehnen.

Die Mitglieder der Finanzkommission haben der Massnahme mit 10:4 Stimmen bei 1 Abwesenheit zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion, Massnahme 32 zu streichen.

Kühne-Flawil hat es vortrefflich geschildert, um was es hier geht. Ich verstehe einfach nicht, warum wir jetzt zurückweisen müssen. Wir haben die Fakten auf dem Tisch. Wir können heute entscheiden. Entscheidet auch für die Eltern, die momentan sehr verunsichert sind, schon als bekannt wurde, dass allenfalls ihr Kind nicht mehr im Internat geschult werden darf. Deshalb denke ich, es braucht eine Beruhigung sowohl für die Eltern wie auch für deren Kinder. Sie haben es trefflich geschildert, um was es geht. Wir können doch jetzt entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Die Massnahme 33 ist zu streichen.

Im «Tagblatt» vom 4. Februar 2011 war zu lesen, dass in unserem Kanton rund 5 Prozent der Kinder und Jugendlichen eine Sonderschule besuchen. Das sei eine der höchsten Prozentzahlen in der Schweiz. Korrekt ist jedoch, dass in unserem Kanton 2 Prozent der Kinder eine Sonderschule besuchen. Das sind total 1'500 Kinder und Jugendliche. Mit den 2 Prozent sind wir in unserem Kanton im schweizerischen Mittelfeld. Die Frage stellt sich nun, weshalb man auf 5 Prozent gekommen ist. Ich kann mir dies nur vorstellen, wenn auch die Schülerinnen und Schüler der Kleinklassen mitgezählt wurden. Das wäre jedoch nicht korrekt. Denn die IV hat noch nie etwas an Kleinklassen bezahlt. Die Kosten für deren Beschulung gehen voll zulasten der Gemeinden. Wenn nun die Kleinklassenschüler einfach zu den Sonderschülern gezählt werden, ist das im höchsten Mass unseriös. Wenn man im Artikel liest, dass auch noch ein Bezug zum Kanton Appenzell A.Rh. hergestellt wird, so ist das erwähnte eine Prozent der Ausserrhoder Sonderschüler durchaus mit den zwei Prozent der St.Galler vergleichbar. Es müsste dann fairerweise auch gesagt werden, dass der Kanton Appenzell A.Rh. mit viel schulischer Heilpädagogik integriert. Das ist jedoch ebenfalls etwas, das von der IV nicht finanziert worden ist und damit so wenig in die Sonderschuldiskussion gehört wie die Kleinklassen. Dies selbstverständlich immer bezogen auf die Finanzen. Inhaltlich gibt es natürlich durchaus einen Bezug. Wenn nun mit der Massnahme 33 eine Nettoentlastung des Kantonshaushaltes von rund 10 Mio. Franken angestrebt wird und das unter anderem mit einer besseren Steuerung des Sonderschulbereich begründet wird, dann finde ich, müssten wir zwingend zuerst das Sonderschulgesetz haben. Es ist ganz entscheidend, was alles auf die Gemeinden abgewälzt wird und wo wir entlastet werden. Wir können doch heute nicht ja sagen zu 10 Mio. Franken Nettoentlastung, ohne zu wissen, in welcher Höhe die Gemeindebeiträge an die Sonderschulen künftig festgelegt und welche übergeordneten Aufgaben künftig durch den Kanton übernommen werden. Das wäre genau so, wie wenn ich jetzt einfach behaupten würde, 10 Mio. Franken, 1'500 Sonderschüler, gibt je Sonderschüler 45'000 Franken. Das müssen wir Gemeinden finanzieren. Das wäre auch nicht seriös und deshalb mache ich es auch nicht. Wir wissen aber auch, dass diese Sparmassnahme erst ab dem Jahr 2013 greifen soll und dass, laut dem Bericht Entwicklung der st.gallischen Volksschule, den wir bald beraten werden, die Gesetzgebung zur Sonderschulung nachhaltig modernisiert werden und nach dem Ausstieg der IV ganzheitlich gesetzlich erfasst werden soll. Der Vollzug des Gesetzes sei ab dem Jahr 2012 realistisch. Eine Verzögerung wäre insoweit nicht nachteilig, als die Sonderschulung zurzeit dank der NFA-Anschlussgesetzgebung funktionstüchtig und zeitgemäss geregelt ist. Diese Anschlussgesetzgebung ist zwar zur Ablösung durch ein definitives kantonales Konzept bestimmt, gilt aber im Sinn einer flexiblen Übergangslösung ohne Verfalldatum. Das steht im Bericht, den wir bald beraten.

Mit meinen Ausführungen zeigte ich auf, dass es wirklich nicht eilt. Ich bin überzeugt, wir alle wollen seriöse Arbeit leisten. Das können wir aber nur, wenn wir die Fakten kennen. Warten wir das Gesetz ab und entscheiden dann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Massnahme 33 ist zuzustimmen.

Wir haben es bereits gehört. Es sind wesentliche Bestandteile unserer Verzichtsplanung. 10 Mio. Franken im Jahr 2013, im Jahr 2014 nochmals 10 Mio. Franken. Wir sind von der Finanzkommission der Meinung, wir müssen diesen Zielwert so einsetzen. Uns wurden die gleichen Aussagen gemacht betreffend die Gesetzesanpassung, die kommen wird. Wir werden dort eingehend nochmals diskutieren. Wir sind auf diese entsprechenden Massnahmen angewiesen. Ich bitte Sie, auf diese Massnahme einzutreten. Die Mitglieder stimmten mit 11:2 Stimmen bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit dieser Massnahme ebenfalls zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 32 zu streichen.

Kühne-Flawil hat sehr deutlich ausgeführt, worum es geht. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Das Internat der Sprachheilschule ist eine hochkompetente Institution. Die machen wirklich hervorragende Arbeit, und dank dieser Arbeit gelingt es Kinder, die wirklich behindert sind, in den Arbeitsmarkt zu integrieren, und es gelingt vor allem auch, diese Kinder in die Gesellschaft zu integrieren. Es genügt nicht, dass man das nur alles ambulant machen kann, sondern dafür ist das Internat nötig.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Mitglieder der Finanzkommission stimmten bei dieser Massnahme mit 12:1 Stimme bei 1 Enthaltung und 1 Abwesenheit zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M36 (Universität: Erhöhung der Studiengebühren). beantragt, Massnahme 36 wie folgt zu formulieren: «Universität: Stärkere Erhöhung der Studiengebühren:

a) für Schweizer Studierende um Fr. 1'000.– auf Fr. 3'040.–

b) für ausländische Studierende um Fr. 700.– auf Fr. 4'940.–»

Nachdem ich bis jetzt immer für Anträge eingestanden bin, bei denen es Kürzungen gab, bringe ich Ihnen jetzt einen Antrag vor, der mehr Geld brächte. Die Universität ist eine besondere Bildungsstätte. Ihr Ruf ist hervorragend. Das ist unter anderem ein Grund, weshalb es einen eigentlichen Run gibt auf die Studienplätze. Ich denke, die Erhöhung, wie ich sie Ihnen auf dem grauen Blatt vorstelle und auch beliebt mache, sie zu genehmigen, ist für die Studierenden verkraftbar. Sollte es bei Studierenden deshalb finanzielle Engpässe geben, so steht ihnen an der Universität eine Stelle für Studienfinanzierung, für Beratung, zur Verfügung. Im Weiteren gibt es auch einen Darlehens- und Stipendienfonds. Darüber hinaus erwägt das Rektorat die Schaffung eines Fonds für finanzielle Härtefälle. Auch wenn es nicht in direktem Zusammenhang steht, so finde ich, dass die Studiengebühren auch nach der Erhöhung, wie ich sie vorschlage, im Vergleich zu den Teilnahmegebühren der Ausbildung zur Bekleidungsgestalterinnen von 15'000 Franken je Jahr und jenen der Grafikerinnen und Grafiker auf 10'000 Franken, wie das die Regierung vorgeschlagen hat, meinen Vorschlag für die Studiengebührenerhöhung doch sehr bescheiden ist. Die von mir vorgeschlagene moderate Erhöhung bringt dem Kanton 1,9 Mio. Franken. Das ist reine Entlastung des Staatshaushaltes. Während die von der Regierung vorgeschlagene Erhöhung von 3,8 Mio. Franken, wie in meiner Begründung auf dem grauen Blatt bereits erwähnt, hälftig in die Staatskasse fliesst, 1,9 Mio. Franken sollen in die Verbesserung des Betreuungsverhältnisses an der Universität gehen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann Ihnen das hier und heute nicht sagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ist dieser nationale Medienverleih dann gratis?

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich unterstütze das Votum von Boppart-Andwil einhellig und kann das nur so unterstreichen. Es ist sehr wichtig für das duale Berufsbildungssystem, dass hier nicht ein Stein rausgebrochen wird. Riederer-Pfäfers hat das auch nochmals unterstützt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen einer Minderheit der FDP-Fraktion): legt seine Interessen als Schulvorsteher der Schreinerfachschule im Kanton St.Gallen offen: Der Antrag-Noger-St.Gallen ist abzulehnen und den Anträgen der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich teile die Meinung von Boppart-Andwil. Es ist für unsere Berufsleute ein grosser Nachteil, dass sie ihre Weiterbildung weit weg von ihrem Wohnort, wo sie Schule geben, haben. Es ist eine Ausbildung, die parallel läuft. Sie müssen einen Schulort haben, und der ist jetzt in Bern. Der ist somit weit weg. Daher finde ich, dass es gerecht ist, dass wir der Finanzkommission zustimmen. Ich bin auch überzeugt, dass es für den Kanton St.Gallen, für die ganze Region Ostschweiz ein Gewinn ist und, dass sich die anderen Kantone daran beteiligen wollen. Es ist wirklich so, und ich möchte mich nicht wiederholen, wie Boppart-Andwil gesagt hat. Es sind zum Teil Familienväter, die haben zwei Tage Schule hier und reisen für den nächsten Tag Schule weit weg. Ich bitte Sie, das Angebot, wenn es möglich ist, hier in St.Gallen zu realisieren.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der SP-Fraktion ist zuzustimmen.

Als Kommissionsmitglied in Vertretung der GRÜ-Fraktion zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie habe ich von der Vorbildfunktion vernommen, die der Kanton in diesem Bereich einnehmen möchte. Ich habe gehört, dass das ganze Paket kostenneutral zu werden verspreche, weil dadurch, dass Teilzeitstellen möglich werden für Männer und für Frauen, Kinderkrippen zur Verfügung stehen, Vaterschaftsurlaube, Weiterbildung usw. die krankheitsbedingten Ausfälle vermindert würden sowie auch die Ausfälle wegen Überlastungen. Aus diesem Grund bin ich erstaunt gewesen, als ich dieses kostenneutrale erfolgreiche Projekt jetzt in einer Sparmassnahme wiederfinden musste.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M38 (Verzicht auf Massnahmen der St.Galler Agenda für die Vereinbarkeit von Beruf und Familie). beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 38 zu streichen.

Ich durfte vor zwei Jahren eine vorberatende Kommission präsidieren, die einen Postulatsbericht zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie in der Staatsverwaltung für den Rat vorberaten durfte. Das war eine sehr erfreuliche Kommissionsarbeit. Man hatte in dieser vorberatenden Kommission für einmal den Eindruck, dass man sich eines wichtigen gesellschaftspolitischen Anliegens wirklich annehmen will, dass man nicht alles den Marktkräften überlassen will. Dieses Postulat wurde angeregt von der CVP-Fraktion, und entsprechend war es natürlich vor allem die CVP-Fraktion zusammen mit den Linken, die dieses Postulat und diesen Bericht ausdrücklich und sehr erfreut begrüssten. Auf Seiten der FDP-Fraktion war die Zustimmung ebenfalls vorhanden, aber etwas verhaltener. Dass die CVP-Fraktion in diesem Feld keine staatlichen Interventionen wünschte, hat damals nicht überrascht und überrascht natürlich auch heute noch nicht. Mit diesem Postulat schlug unsere Regierung eine eigenständige St.Galler Agenda - ein prominentes Wort, das da gewählt wurde - für den Umgang mit diesem gesellschaftspolitischen Problemfeld vor. Zudem schlug sie ein ganzes Paket an Massnahmen vor, um diesem Problem angemessen Rechnung tragen zu können. Es wurde in dieser Vorlage auch etwa von Beschleunigung und Vereinheitlichung des Change-Prozesses gesprochen. Also da sollte Bewegung in dieses Thema kommen, und damit diese Bewegung tatsächlich übertragen werden kann auf die Verwaltung, erachtet es die Regierung als notwendig, hier auch die nötigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen.

Nun stelle ich mit einiger Ernüchterung fest, dass zwei Jahre später von dieser Notwendigkeit nicht mehr viel vorhanden ist. Etwa ein Drittel der damals zur Verfügung gestellten Mittel soll nun gestrichen werden. Vor allem jene Mittel, die diesen Change-Prozess innerhalb der Verwaltung sichergestellt hätten. Wir konnten am Samstag und auch heute wieder im «Tagblatt» davon lesen, dass ein anderer Teil dieses Projektes in der Zwischenzeit angelaufen und umgesetzt wurde. Es wurde eine Studie präsentiert, aus welcher deutlich wird, dass das Thema als solches jungen Familien unter den Nägeln brennt. Es ist heute im «Tagblatt» auch ein neuer Lebensmodellrechner vorgestellt worden. Mit diesem Rechner können junge Familien oder andere, die ihre Arbeitszeiten innerhalb der Familie, Kinderbetreuung, Familienarbeit und Erzielung eines Einkommens neu diskutieren und neu verteilen wollen, die notwendigen Grundlagen im Internet nachschauen. Ich stelle fest, dass es natürlich nicht sehr schlau ist auf der einen Seite Studien in Auftrag zu geben, Lebensmodellrechner bereitzustellen, und auf der anderen Seite die Umsetzung dann zu blockieren und innerhalb der Verwaltung die notwendigen Personalressourcen nicht zur Verfügung zu stellen. Das ist einfach keine glaubwürdige Politik. Es ist schon gar nicht eine glaubwürdige Familienpolitik. Ich hätte erwartet, dass sich die CVP-Fraktion gegen dieses Ansinnen stellt. Das war ihr Postulat. Sie wollten in diesem Themenbereich einen neuen Schwerpunkt setzen, wollten, dass sich die Politik hier einmischt. Ich bin sehr erstaunt, dass ich bis jetzt keine Anträge der CVP-Fraktion zu diesem Thema gesehen habe. Meines Erachtens ist es mutlos, ist irgendwo auch Verrat am eigenen Parteiprogramm, wenn man grossartig Postulate fordert, dann die Umsetzung im Bericht noch beklatscht, und wenn es dann an die Umsetzung geht, die ein paar Franken kostet, man den Schwanz einzieht. Ich bitte alle, vor allem aber die Mitglieder der CVP-Fraktion, doch noch einmal zu bedenken, ob diese 257'000 Franken nicht doch noch für dieses sehr wichtige Anliegen zu finanzieren sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M41 (Verzicht auf die Förderung der angewandten Energieforschung und -entwicklung). legt seine Interessen als Mitglied des Fördervereins Institut für Energiesysteme (NTB) Politischer Beirat offen und beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 41 zu streichen.

Der Kantonsrat unterstützt in den letzten Jahren grossmehrheitlich den Schritt zu einer nachhaltigen Energiepolitik. So nahm der Kantonsrat auch den Bericht «Zukunft Technologie und Bildungsstandort St.Gallen» positiv zur Kenntnis. Im Regierungsprogramm werden Massnahmen einer Gesamtstrategie zum Wissens- und Technologietransfer aufgeführt. Rasche industrielle Umsetzung neuer Technologien als entscheidender Erfolgsfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens. Gefordert ist deshalb eine unterstützende kantonale Gesamtstrategie für den Wissens- und Technologietransfer. Gleiche oder ähnliche Massnahmen sind auch im Bericht der Regierung vom 19. Januar 2010 «Zukunft Technologie und Bildungsstandort St.Gallen» unter Punkt 2.2 «Forschung und Innovation und Technologie» aufgeführt. Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, auf das graue Blatt einzutreten und die Massnahmen 15 und 16 des Energiekonzepts zur Förderung Technologietransfer, Unterstützung von Pilot- und Demonstrationsprojekten sowie der Stärkung der Universität und der kantonalen Fachhochschulen im Bereich der angewandten Energieforschung zu unterstützen. Wir erachten z.B. die Aus- und Weiterbildung von Energieberatern als wichtigen Baustein in der Energiepolitik. So auch die Schulung von Bau- und Fachleuten der kommunalen Baubehörden. Grosse Erkenntnisse könnte man bei einer notwendigen geplanten Sanierung eines Gebäudes, z.B. des NTB, als Testgebäude zur Energienutzung gewinnen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir sind da anderer Ansicht: Da diese Massnahme befristet ist, sagen wir Ja dazu. Denn so können wir mit dem ganzen Paket eine Steuererhöhung verschieben, ich hoffe bestimmt gar darauf verzichten. Wir müssen deshalb die befristete Massnahme so umsetzen, wie es Ihnen die Finanzkommission vorschlägt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 12:3 Stimmen zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 13:1 Stimmen bei 1 Abwesenheit deutlich zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die Finanzkommission hat dieser Massnahme mit 13:2 Stimmen deutlich zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M53 (Übergangsregelung zur Neuen Spitalfinanzierung und teilweise Kompensation des Prämienanstiegs als Folge der Massnahme Senkung des Kostenanteils auf 50 Prozent [2012] bzw. 51 Prozent [2013]). beantragt im Namen der CVP-Fraktion, Massnahme 53 zu streichen.

Die Massnahme ist zeitlich befristet und schon deshalb nicht geeignet, eine nachhaltige Reduktion des strukturellen Defizits herbeizuführen. Wir verschieben hier die Kosten vom Steuerzahlenden zum Krankenkassenprämien-Zahlenden. Damit provozieren wir auch Beiträge bei der Individuellen Prämienverbilligung (IPV). Was mich aber vor allem stört: Mit dieser Massnahme wird kein einziger Franken gespart, im Gegenteil, höhere Krankenkassenprämien könnten auch zu höherem Konsum von Gesundheitsleistungen animieren. Die Kosten werden durch diese Massnahme insbesondere hin zum Mittelstand verschoben, und hier trifft es in hohem Masse Familien mit Kindern. Das wollen wir nicht. Lassen wir die Finanzierung von stationärer Spitalversorgung dort, wo sie bis heute war, beim Steuerzahler. Das ist gerechter und gaukelt uns keine Entlastung des Staatshaushaltes vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SP-Fraktion, Massnahme 53 zu streichen.

Ich schliesse mich meinem Vorredner voll und ganz an. Der Antrag der Finanzkommission, den Vorschlag der Regierung sogar noch zu überbieten, ist ein grosser Widerspruch zu anderen Anträgen aus der Finanzkommission. Die Finanzkommission will ja noch ein weiteres Sparpaket und will dort explizit nicht, dass es Verlagerungen zulasten von Gebühren gibt. Die Krankenkassenprämien sind eigentlich nichts anderes als Gebühren, die alle gleich treffen. Diese Massnahme ist unsozial, denn sie verlagert Kosten, die sowieso anfallen, vom Steuerzahlenden zum Krankenkassenprämien-Zahlenden. Wie bereits gesagt handelt es sich um eine Kostenverschiebung zu Menschen mit mittleren oder kleineren Einkommen. Auch wenn die IPV etwas erhöht wird, wird dies nicht ganz kompensiert werden können und Menschen mit mittleren Einkommen ganz besonders treffen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 2: Dem Streichungsantrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Finanzkommission lädt die Regierung ein, einen Voranschlag 2012 der laufenden Rechnung zu unterbreiten, bei dem der Eigenkapitalbezug höchstens 100 Mio. Franken beträgt. Das sind 40 Mio. Franken mehr als gemäss Aufgaben- und Finanzplan der Regierung und dies im Wissen, dass für die Erreichung der gesetzten Ziele gemäss AFP weitere 30 Mio. Franken über dem Budgetprozess eingespart werden müssen. Für die SP ist eine solche Politik verantwortungslos, ja geradezu skandalös. Diese zusätzliche Forderung basiert nicht auf seriösen Unterlagen, da wurde schlicht der Finger hochgehalten nach dem Motto: «So viel sollte etwa drinliegen». Dies im Wissen, das ein Grossteil des kantonalen Budgets zweckgebundene Ausgaben sind und nicht von heute auf morgen um solch horrende Beträge gekürzt werden können. Für die einen bestand bei der Höhe der Vorgaben die Absicht, mit allen Mitteln eine Anpassung des Steuerfusses zu verhindern. Jedes Mitglied der Finanzkommission ist sich bewusst, dass solch massive Budgetkürzungen nur über einschneidende Massnahmen erfolgen können, welche die staatlichen Leistungen massiv beschneiden. Es geht auch nicht ohne einen massiven Personalabbau. Diejenigen in der Finanzkommission, welche diese Forderung gestellt haben, sind aber zu feige auch zu sagen, welche Leistungen abgebaut werden sollen. Dann müssten Sie die entsprechenden Massnahmen im Wahljahr vor den Bürgerinnen vertreten. Sie schieben den schwarzen Peter lieber der Regierung zu. Mit diesem Vorgehen hat sich die Finanzkommission einmal mehr distanziert von einer zielführenden Output-Steuerung, welche in jedem guten Unternehmen angewendet wird. Mit einer reinen Input-Steuerung wird die staatliche Leistung einer Willkür ausgesetzt, welche die Volkswirtschaft massiv schädigen kann. Richtig wäre eine Output-Steuerung und parallel dazu eine klare Aussage des Parlamentes, welche Aufgaben in welcher Qualität erbracht werden sollen. Unseriös und in dieser Form nicht statthaft sind die unsäglichen Vergleiche betreffend Steuerbelastung bzw. Staatsquote. Wenn die VSGP das kantonale Budget durch die Anzahl Einwohner teilt und uns dann mit dem Kanton Thurgau vergleicht, ist das nicht nur unseriös, sondern schlicht dumm. Es wird einfach ausgeblendet, welche Zentrumsfunktionen im Budget enthalten, aber durch andere Einnahmen gespeist sind, bspw. Universität oder Zentrumsspital. Auch die Staatsquotendiskussion ist nur peinlich. Es geht nicht um die Höhe der Staatsquote, sondern um die entsprechende Gegenleistung. Wie sonst wäre es zu begründen, dass der Sozialstaat Schweden in der Standortattraktivität wesentlich besser abschneidet als die USA? Ich bitte Sie dafür zu sorgen, dass das Budget 2012 mit vernünftigen Vorgaben gemacht werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

M54 (Verschiebung des Ausbaus teilstationärer Strukturen in der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung). Massnahme 54 ist zwar nicht bestritten, aber ich möchte trotzdem kurz etwas dazu sagen. Im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie besteht ein grosser Nachholbedarf, insbesondere im Bereich eines teilstationären Angebotes, das dringend benötigt wird. Die Massnahme 54 besagt, dass dieses verschoben werden muss. Wir bedauern dies sehr, weil es wirklich sehr wichtig wäre, dass dieses Angebot geschaffen werden kann. Wir erwarten aber, dass, wie in der Botschaft aufgezeigt wird, dieser Ausbau stattfindet, er wird nur verschoben und nicht aufgehoben. Wir verzichten deshalb auf einen Antrag, weil in der Botschaft klar steht, das es noch kommt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Noch eine Klärung betreffend die Anträge: Die Regierung hat auf dem roten Blatt Ziff. 2 «Antrag streichen», und jetzt spricht der Finanzchef nur noch vom Eventualantrag. Wir gehen davon aus, dass die Regierung diesen Antrag nicht zurückgezogen hat. Die SP-Fraktion ist klar für die Streichung der Ziff. 2 und nicht für den Eventualantrag.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Der Antrag der SP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich mache es ungern, aber ich muss Regierungspräsident Haag noch etwas korrigieren betreffend die Beschlüsse der Finanzkommission. Die Zusammenlegung des Abstimmungspakets betreffend die Spitalbauten wurde in der Finanzkommission lediglich diskutiert und als ein möglicher Weg angeschaut, aber es wurde kein Beschluss gefasst. Dementsprechend kann nicht auf einen Entscheid der Finanzkommission zurückgegriffen werden, da die Meinungen hier unterschiedlich sind, ob ein Paket möglicherweise der bessere Weg wäre oder eine Aufteilung. Bei der Vorgehensweise der Plafonierung hatten wir zuerst eine Variante mit drei Jahren 2012 bis 2014 auf 180 Mio. Franken beschlossen. Und die Regierung wollte noch einmal darüber nachdenken und diskutieren, und die Regierung hat nachher beantragt, die Plafonierungsdauer auf fünf Jahre auszudehnen, wie sie heute vor Ihnen liegt, 2013 bis 2015 war ein Antrag der Regierung, den die Finanzkommission so übernommen hat. Ich bitte Sie deshalb, der Finanzkommission zu folgen und den Antrag der SP-Fraktion, der so in der Finanzkommission nicht diskutiert wurde, abzulehnen. Übrigens hat die Finanzkommission dem Antrag zu Ziff. 3 mit 14:1 Stimme zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 3. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 3 wie folgt zu formulieren: «mit dem Aufgaben- und Finanzplan 2013-2015 ein priorisiertes Investitionsprogramm vorzulegen, in dem neu für in Planung befindliche Projekte ein Berechnungsgrad von 75 Prozent und für bereits vom Kantonsrat oder vom Volk bewilligte Projekte einer von 100 Prozent Anwendung findet. Das realisierte Investitionsvolumen im Mehrjahresvergleich soll in den 5 Planjahren (2012-2016) durchschnittlich 180 Mio. Franken nicht überschreiten. Der Realisierungsfaktor für in Planung befindliche Projekte soll auch inskünftig im Investitionsprogramm eingerechnet werden;».

Die verschiedenen Anträge zu Ziff. 3 zeigen, dass wir ein Problem mit der Thematik Investitionsrechnung haben. Insbesondere natürlich mit unserer sehr rigiden Abschreibungspraxis. Die SP-Fraktion bringt mit dieser geänderten Ziff. 3 einen neuen Vorschlag ein. In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass es eine Differenz zwischen Planung und Realisierung gibt. Wir möchten mit diesem Vorschlag einen neuen Weg einschlagen, der auch eine höhere finanzielle Planungssicherheit bringt. Weil man bereits bewilligte Projekte mit 100 Prozent im Finanzplan respektive im Investitionsprogramm berücksichtigen muss und Projekte, die in Planung sind, sollen lediglich mit 75 Prozent einberechnet werden. Es ist eine Realität, dass Projekte bereits im Planungsstadium Verzögerungen erfahren. Wenn etwa der Kanton grosse Investitionen macht, ist das meistens mit Wettbewerben verbunden. Es kann aber auch im politischen Prozess Verzögerungen geben. Deshalb soll man diese Projekte nicht vollumfänglich finanziell einberechnen und sich somit auch mehr Luft verschaffen. Auf der anderen Seite bekommt man dadurch natürlich auch eine höhere finanzielle Planungssicherheit. Es kann nicht sein, dass man irgendwie ein Investitionsprogramm finanziell «aufbläht» mit Projekten, die zwar richtigerweise auch geplant werden, aber die, da es eine Zeit dauert, allenfalls eine gewisse Verzögerung erfahren. Wir sind der Meinung, dass mit dem Antrag der Finanzkommission mit dem Deckel bei 180 Mio. Franken wichtige Projekte so gar nicht erst angegangen werden können. Wenn man aber den Spielraum schafft, dass man in Planung befindliche Projekte nur mit 75 Prozent einberechnet, hat man hier etwas mehr Spielraum, weil es ist wichtig, dass man auch Parallelplanungen fahren kann. Dieses Modell hat nicht die SP-Fraktion erfunden, in der Stadt Wil arbeiten wir seit 2006 mit diesem Modell, weil wir genau diese Erfahrung, dass wir viele Projekte im Finanzplan aufzeigen, welche teilweise ebenfalls gewisse Verzögerungen erfahren, auch gemacht hatten. Manchmal liegen die personellen, aber auch die Planungsressourcen nicht drin. Wir finden es darum wichtig, in dieser ganzen Diskussion diesen Beitrag einzubringen und einen neuen Weg zu beschreiten. Eine generelle Plafonierung, wie es die Finanzkommission möchte, mit den 180 Mio. Franken, erachten wir als nicht zielführend, da gerade jetzt ein grosser Investitionsstau da ist. Wir wissen, wir haben ein Baumoratorium im Gesundheitsbereich hinter uns, wir haben eine Kommissionsbestellung hinter uns, wo wir dann auch noch differenzierter informiert werden über die Vorhaben im Bildungsbereich. Wir wollen uns nicht ein allzu enges Korsett anschnallen, und darum bringen wir diesen Vorschlag ein.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

zieht den Antrag der SP-Fraktion zurück. Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Ich vereinfache das Abstimmungsverfahren, indem wir unseren Antrag zu Ziff. 3 zurückziehen. Es wurde eine gewisse Offenheit signalisiert, diese Überlegung auch in die zukünftigen Überlegungen einzubeziehen. Ich denke, es ist auch gut, wenn dieser Antrag einmal in der Finanzkommission diskutiert werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ziff. 4. beantragt im Namen der SP-Fraktion, Abschnitt II Ziff. 4 zu streichen.

«Macht aus dem Staat Gurkensalat.» Das war einer der Slogans der Jugendbewegung. Jetzt ist es aber ein Slogan der bürgerlichen Parteien geworden. Die SP plädiert vehement für Streichung dieser Ziff. 4. Ein weiteres Sparpaket ist schlicht nicht verträglich. Rund 450 Mio. Franken fehlen uns jährlich durch unsere Steuergeschenke, die wir gemacht haben in den letzten Jahren mit den Steuergesetzrevisionen, aber auch mit der kantonalen Steuerfusssenkung. Hätten wir nur einen Teil davon umgesetzt, so hätten wir heute diese Probleme mit den mangelnden Einnahmen oder mit den zu kleinen Einnahmen nicht und wir müssten nicht diese Sparpakete schnüren. Was nun aber als Ziff. 4 daherkommt, ist schlicht unverantwortlich. Nochmals ein Sparpaket mit weiteren 50 Mio. Franken zusätzlich zu den bereits auf dem Budgetweg für 2012 beschlossenen, kann nur mit absolut massiven Eingriffen und einem massiven Leistungsabbau erreicht werden. Wenn der Kanton Leistungen abbauen muss, es ist explizit im Antrag drin, in der Ziff. 4, darf er nicht weitere Lasten verschieben auf Gebühren oder auf die Gemeinden, dann kann er also nur Leistungen abbauen. Und Leistungen abbauen kann der Kanton vor allem nur, wenn er auch Stellen abbaut. Mit diesem weiteren Sparpaket von 50 Mio. Franken werden rund 35 Mio. Franken durch einen Personalabbau bewerkstelligt werden müssen. Das sind rund 350 Stellen, die abgebaut werden müssen. Davon steht aber in der Ziff. 4 nichts. Wohlweislich, denn diskutiert wurde es in der Finanzkommission. Es ist der Finanzkommission bewusst, das mit dieser Ziff. 4 ein gigantischer Stellenabbau in diesem Kanton bevorsteht. Ein Leistungs- und Stellenabbau. Das ist in unseren Augen absolut unverantwortlich. Wir wollen einen Kanton St.Gallen, der Leistungen erbringen kann, auf dem heutigen Niveau, und nicht einen Kanton St.Gallen, der zerstört wird. Wir finden es auch ein wenig feige von der Finanzkommission, dass sie einfach eine Ziff. 4 bringt, aber nicht sagt, wo sie denn will, dass gespart wird. Sie überlässt es der Regierung, ihren Mitarbeitenden diese schlechte Botschaft zu überbringen, wo denn bitte sehr die Stellen abgebaut werden sollen. Und die Finanzkommission vergisst offensichtlich auch, dass auf der anderen Seite auch ein Nachholbedarf da ist, z.B. im Bereich der inneren Sicherheit. Da haben wir einen Bericht zur inneren Sicherheit, der einen Personalausbau noch vorsieht, eine Aufstockung. Der wird zwar aus Sicht der SP durchaus kritisch angeschaut, aber wir haben zum grossen Teil diesem Bericht zugestimmt. Und wie soll das bewerkstelligt werden? Ist es wieder wie beim letzten Sparpaket, 50 Mitarbeiter vom Kanton müssen ausmarschieren, und 50 neue Polizisten rein, wie geht das? Also das heisst, wenn wir den Personalausbau, der in gewissen Bereichen auch ausgewiesen ist, machen, dann müssen wahrscheinlich noch mehr als 350 Stellen abgebaut werden. Das ist einfach nur unverantwortlich. Wir fordern schon lange eine andere Finanz- und Steuerpolitik. Wir sind auch klar der Meinung, dass es andere Möglichkeiten gibt. Da sind wir leider nicht mehrheitsfähig damit. Wir sind klar der Meinung, dass das freie Eigenkapital aufgebraucht werden soll und darf, weil dazu ist es da, wir sind auch klar der Meinung, dass es eine flexiblere Abschreibungspraxis gibt, das würde uns auch etwas Luft verschaffen, und nicht zuletzt sind wir auch klar der Meinung, dass man durchaus mit Steuerfusskorrekturen reagieren darf. In diesem Rat wurde vor Jahren gesagt, als der Steuerfuss um 10 Prozentpunkte gesenkt wurde, er darf auch wieder einmal steigen, wenn es denn nötig ist. Und jetzt ist es nötig. Weitere 50 Mio. Franken einzusparen ist unseres Erachtens verantwortungslos, das tragen wir nicht mit, das kann man nicht machen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Im Vorfeld dieser Massnahmen haben wir klar besprochen, es muss nachhaltig sein. Die Ziff. 4 ist nachhaltig, glauben Sie mir das. Beim Eintreten verschiedener bürgerlicher Parteien hat man auch gesagt, es müssen Massnahmen getroffen werden, es dürfen keine Umverteilungen gemacht werden. Die Gemeinden tragen bereits schon sehr viel dazu bei. Darum bitte ich Sie, den Antrag der Finanzkommission zu unterstützen. Im Weiteren möchte ich auch klar sagen, die Finanzkommission hat bewusst offengelassen, wie sich die Regierung das Paket vorstellt. Wir haben in der Kommission darüber diskutiert und haben gesagt, wir könnten uns Personal-, Sach-, IT-Aufwand usw. vorstellen. Beim IT-Aufwand investieren wir sehr viel Geld, aber wo kommt das Geld zurück? Wir werden schneller, wir werden besser, aber wir sehen nicht, was in der Verwaltung verändert wird. Darum muss da etwas passieren. Der Kanton muss mit gutem Beispiel vorangehen, dass wir dieses Massnahmenpaket oder Sparpaket auch der Bevölkerung unterbreiten können, dass wir zeigen können, dass wir den Willen haben, die Kantonsfinanzen wieder ins Lot zu bringen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der Mehrheit der CVP-Fraktion): Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Wir haben gestern und heute sehr viel umverteilt, auf die Gemeinden, die Mehrheit hier auch auf Krankenkassenprämienzahler, auf ÖV-Benutzer, und wenn man bei uns, bei der Basis, über das Sparpaket in Anführungszeichen diskutierte, da wurde schon erwartet, dass auch in der Verwaltung etwas gemacht wird. Und in diesem Sinne hat auch die Finanzkommission gearbeitet. Sie hat gesagt, wir übernehmen diese Massnahmen, aber weitere Massnahmen sind notwendig. Und diese weiteren Massnahmen, diese sind hier in diesem Art. 4 formuliert. Weitere Massnahmen, ohne Abwälzungen auf Gemeinden und ohne Gebührenerhöhungen. Und in diesem Sinn steht auch die Mehrheit der CVP hinter diesem Antrag. Und wenn dazu eine externe Begleitung notwendig ist, dann stützen wir das auch, weil es sicher nicht immer sehr angenehm ist, wie wir's in der Vergangenheit gesehen haben, intern solche Massnahmen durchzubringen. Vielleicht noch zum Antrag der Regierung: Da haben wir einfach einen anderen Ansatz. Wir sagen, wir haben heute konjunkturell gute Zeiten und wir müssen jetzt strukturell bereinigen, und wenn dann solche Notfälle wie Ausfall der Gewinnausschüttung dazukommen, dann müssen wir kurzfristig auch über den Steuerfuss diskutieren können, wie auch Regierungsrat Gehrer vorher erwähnt hat, dass das ein Ausnahmefall ist, den man entsprechend besprechen muss. Und in diesem Sinn auch, dass in der zentralen Verwaltung Massnahmen notwendig sind, sind wir mehrheitlich für diesen Antrag.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der Finanzkommission ist zuzustimmen.

Ich möchte eine kurze Stellungnahme abgeben aus der Sicht eines Wirtschaftsunternehmens, wie diese Diskussion hier vonstatten geht. Geschätzte Kolleginnen und Kollegen der Linken, ich habe jetzt drei Voten gehört, das Parlament sei feige, das Parlament müsse hinstehen und sagen, wo es genau sparen will. Das Parlament hätte kalte Ohren jetzt vor den Wahlen, aber ich muss Ihnen sagen, das Parlament hat keine Pflicht zu sagen, wo gespart wird. Das Parlament sagt nur, wie viel gespart wird. Und dann haben wir da vorne eine Führungsriege mit einem Jahresgehalt von über 2 Mio. Franken, und dafür sind diese Chefinnen und Chefs da, das umzusetzen. Und wer einen so schönen Lohn bezieht, da gehört es dazu, dass man unpopuläre Entscheide trifft. Das ist so. Und dass keine unpopulären Entscheide getroffen werden heute oder in diesem Jahr, ist schon ein bisschen verständlich, weil die sieben möchten ja in einem Jahr wieder da vorne sitzen. Aber das gehört zur Aufgabe. Und wenn jetzt das Schiff Kanton St.Gallen schlingert, dann muss die Führungsriege das Schiff wieder auf Kurs bringen, ich hoffe, Sie betrachten sich nicht als Schönwetterkapitäne, weil wenn alles gut läuft, braucht es keine Führungsleute. Aber jetzt braucht es Führung, und dafür sind diese Damen und Herren der Regierung da und nicht das Parlament. Wenn Externe beigezogen werden, Mächler-Zuzwil hat es gesagt, dann ist das okay, aber in dieser Verwaltung liegt noch Sparpotenzial, oder auf Deutsch gesagt, da ist noch Fleisch am Knochen. Und das muss sich die Regierung merken und dafür ist sie da und ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der Linken, da schon die Relationen zu wahren, bevor sie dem Parlament Feigheit austeilen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

stellt einen Ordnungsantrag auf Schluss der Diskussion.

Ich denke, die Positionen, parteipolitisch und wahltaktisch, sind bezogen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die Anträge der SP-Fraktion und der Regierung sind abzulehnen.

Ich mache es kurz. Für die Finanzkommission gibt es bei diesem Massnahmenpaket keine Tabubereiche. Es wurde festgehalten in der Kommission. Wir haben mit 11:3 Stimmen bei einer Abwesenheit dieser Massnahme zugestimmt, und ich bitte Sie ebenfalls, der Finanzkommission zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Dieser Antrag wurde in der Finanzkommission auch gestellt und wurde aber mit 11:3 Stimmen, bei einer Abwesenheit abgelehnt und ich bitte Sie das ebenfalls zu tun.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich kann nur ganz kurz wiederholen, was ich gestern schon gesagt habe: Dieser Medienverleih wird nicht eingestellt, bis eine Nachfolgelösung bereitgestellt ist für die Lehrerschaft; es ist eine Online-Plattform, die national aufgebaut wird, und Sie müssen nicht auf diesen Antrag zurückkommen, das ist gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

zieht den Rückkommensantrag der SP-Fraktion zurück.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Die Anträge der Finanzkommission und der Regierung sind abzulehnen.

Ich habe die Diskussion mit grossem Erstaunen verfolgt. Worum handelt es sich bei dieser Massnahme? Es handelt sich wirtschaftlich betrachtet letztlich um nichts anderes als eine Kopfsteuer, die wir als Zuschlag zu den Krankenkassenprämien erheben. Und mit dieser Kopfsteuer wollen wir den Staatshaushalt entlasten. Bei der Kopfsteuer – ein mittelalterliches Steuermodell, gegen das z.B. bereits die alten Eidgenossen und Robin Hood angekämpft haben – handelt es sich um die unsozialste aller denkmöglichen Steuern. Im vorliegenden Fall wird das nur ein wenig abgefedert, indem man die Prämienverbilligungen erhöht. Also: Sie sparen nichts, sondern Sie führen eine neue Steuer ein. Diese belastet den Mittelstand, die Familien mit zahlreichen Kindern, sie belastet nicht die Reichen und wegen der Prämienverbilligung auch die ganz Armen nicht. Alle in diesem Saal predigen ständig, man müsse den Mittelstand schonen, man müsse die Steuerpflichtigen nicht überanstrengen. Und was machen Sie jetzt? Sie erheben einen Zuschlag zu den Krankenkassenprämien. Sie sagen, damit werde etwas gespart. Sparen heisst für mich, dass man entweder weniger Leistungen erbringt oder dieselben Leistungen zu einem geringeren Preis. Wo werden hier weniger Leistungen erbracht? Welche Leistungen werden zu geringeren Kosten erbracht? Keine. Wer also hier behauptet, es werde gespart, der gibt dem Wort «Sparen» einen völlig neuen Sinn, der ist sozusagen wortschöpferisch tätig. Ich finde es ja schön, neue Wörter zu kreieren, aber in diesem Bereich ist es wohl etwas fehl am Platz. Dann wird gesagt, es sei keine Verlagerung auf Prämienzahler. Wenn ich als Prämienzahler plötzlich dafür bezahlen muss, dass man die allgemeinen Staatssteuern allenfalls vielleicht nicht erhöhen muss, was ist denn das? Das ist doch eine Verlagerung von Gesundheitskosten auf mich als Prämienzahler.

Dann wird gesagt, man müsse stufenweise erhöhen, die Kosten quasi stufenweise verlagern. Dazu sind zwei Dinge zu bemerken: Erstens, diese Zusatzversicherung «Ganze Schweiz» haben durchaus nicht alle Leute. Ich z.B. habe ein solches Vertrauen ins st.gallische Gesundheitswesen, dass ich keine solche Zusatzversicherung abgeschlossen habe, weder für mich noch für meine Familie, weil ich genau weiss, dass ich jetzt alle Leistungen erhalte. Ich werde mehr belastet, und zwar mit den vollen Kosten, und habe keine Einsparung. Dann wurde auch sehr oft erwähnt, der Kanton St.Gallen müsse sich in einem Steuerwettbewerb, in einem Standortwettbewerb behaupten. Bei den Krankenkassenprämien sind wir ausnahmsweise einmal wirklich führend. Und jetzt will man die Steuerhölle durch die Prämienhölle ersetzen. Ist das vernünftig? Das ist absurd, absonderlich und nicht vertretbar mit dem, was in diesem Kantonsrat immer wieder erzählt wird. Dann wird gesagt, man müsse dies machen, um eine finanzielle Engpasssituation zu beheben. Ich gehe mit Ihnen einig, dass der Kanton St.Gallen in einer nicht einfachen finanziellen Situation ist. Aber wenn dieselben Leute sagen, man müsse einen finanziellen Engpass beheben durch Sparen, man dürfe die Steuern nicht erhöhen, und gleichzeitig auf drei, vier, fünf Jahre hinaus eine faktische Kopfsteuer einführen, dann ist das wenig glaubwürdig. Und wenn mir jetzt dann Mächler-Zuzwil sagen wird, ich habe nicht recht, dann möchte ich ihn einfach daran erinnern, was man an der Alma Mater sangallensis diesbezüglich lernen konnte. Ich habe es nämlich am selben Ort gelernt wie er und bin einfach zu gegenteiligen Schlussfolgerungen gekommen. Aber vermutlich hat das damit zu tun, dass ich das Ganze nicht durch irgendeine ideologische Brille sehe, sondern dass ich einmal die Fakten analysiert habe. Und in diesem Sinn bitte ich alle, die den Leuten keine Steuererhöhungen zumuten möchten, sowohl den Antrag der Regierung als auch den Antrag der Finanzkommission dorthin zu schicken, wo sie hingehören, nämlich bachab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Im Rahmen meiner Tätigkeit in der Staatswirtschaftlichen Kommission konnten wir jemand befragen, der für die Umsetzung des Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen (GAöL) verantwortlich ist. Diese Person hat ein grosses Vernetzungsprojekt im Bereich Natur initiiert. Aufgrund dieses Projektes konnte erreicht werden, dass vom Aussterben bedrohte Vögel sich wieder angesiedelt haben. Es wurde uns gesagt, dass etwa 20 involvierte Bauern mit Hilfe der GAöL-Beiträge vom Wert dieses Vernetzungsprojektes überzeugt werden konnten. Kurzum: Geld ist immer ein Anreiz.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Im Jahr 2006 war ich in der vorberatenden Kommission zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung (22.06.10). Alt Regierungsrat Hans Ulrich Stöckling war einerseits ein vehementer Gegner weiterer Lehrwerkstätten, hat aber andererseits diese beiden Lehrwerkstätten ebenso vehement verteidigt. Ich habe das entsprechende Protokoll nochmals durchgelesen. Der Grund für diese Verteidigung war, dass Grafikerinnen, Kleidungsgestalterinnen, Textilgestalterinnen meistens Kleinbetriebe sind, denen das Geld fehlt, um Lehrlinge auszubilden. Doch die Kreativwirtschaft trägt in der Schweiz viel zu deren Ansehen in dieser Sache bei. Beispielsweise ist die Schweiz im textilen Bereich nur noch im obersten Segment vertreten, was jedoch auch seine positiven Seiten hat, wie beispielsweise das Kleid von Michelle Obama bei der Inaugurationsfeier ihres Gatten zeigte. Diese Berufsgattungen sterben hierzulande langsam aus oder werden aus dem Ausland importiert, wenn diese Lehrwerkstätten nicht erhalten bleiben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Zu Mächler-Zuzwil: Wollen Sie fähige Studenten oder wollen Sie «fils à papa»? Zudem, Klee-Berneck hat nicht von Fr. 200.- gesprochen, sondern sie spricht von weiteren tausend Franken.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Ich bitte Mächler-Zuzwil, Sie haben heute gehört, dass die Hochschule Bauvorhaben hat. Auch diese vergrössern die Attraktivität der Hochschule, und wenn Sie etwas dafür tun wollen, dass diese kleiner bleibt, überschaubar, dann werden Sie diesem Bauvorhaben in Zukunft nicht zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Weder die Botschaft noch genaues Studium von Art. 32 des Einführungsgesetzes zur Bundesgesetzgebung über die Berufsbildung machen klar, was diese Massnahme wirklich bedeutet und welche Konsequenzen sie letztlich hat. Im Einführungsgesetz steht, dass Beiträge an Weiterbildungsangebote, die von besonderem öffentlichen Interesse sind, ermöglicht werden, z.B. für benachteiligte Bevölkerungsgruppen und zum Ausgleich regionaler Unterschiede. Was bedeuten nun diese in der Botschaft erwähnten 300'000 Franken? Vorhin wurde das Beispiel der Textilfachschule Wattwil erwähnt. Wir möchten aber vom Vorsteher des Bildungsdepartementes gerne wissen, was denn mit diesen 300'000 Franken konkret gemeint ist. Wir behalten uns allenfalls vor, noch einen Antrag bzw. ein graues Blatt einzureichen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

beantragt, Massnahme 33 zu streichen.

Widmer-Mosnang hat eigentlich alles schon gesagt. Ich kann seine Ausführungen auch aus Sicht der VSGP, der St.Galler Gemeinden, nur unterstützen. Das Projekt ist in Arbeit. Ich gehe davon aus, dass im Laufe dieses Jahres die Vorlage ins Parlament kommt, und dann können wir auch definitiv festlegen, wer welche Kosten zu tragen hat und wer inskünftig die Sonderpädagogik steuert. Die ausserordentliche Generalversammlung der VSGP hat unter anderem bei Massnahme 33 einstimmig festgehalten, dass auf diese verzichtet werden soll.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Die Aussage von Hasler-Widnau trifft nicht zu. Die Finanzkommission lehnte den Streichungsantrag - ich gehe davon aus, dass der Präsident dies noch bestätigt - mit 7:6 Stimmen bei 2 Enthaltungen ab. Alle drei Mitglieder der FDP-Fraktion haben - ich darf in eigener Sache gegen das Kommissionsgeheimnis verstossen - dieser Massnahme nicht zugestimmt, waren aber in der Minderheit. Es muss hier genau aufgepasst werden, wie abgestimmt wurde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Friedl-St.Gallen, ich habe zum Antrag gesagt, dass jede fünfzigste Stelle abgebaut werden müsse, das sei Blödsinn, und dazu stehe ich. Da können wir auch noch vor Gericht gehen. Das muss ich Ihnen also sagen, weil da wird einfach etwas behauptet. Ich hab nicht gesagt, dass mit dieser Massnahme das Personal nichts merke. Es ist ja logisch, dass wenn man plafoniert, dass man dann etwas merkt. Und Hartmann-Flawil, es tut mir eigentlich schon leid, Sie müssen dann vielleicht die Leute zitieren, die das wirklich nicht gelesen haben, davon gibts einige, da bin ich überzeugt, aber ich habe auch diese Ziff. 3.2.1 gelesen. Wenn Sie mir jetzt vorwerfen, ich hätte es nicht angeschaut, dann stimmt das nicht. Diese ersten 90 Mio. Franken, die Sie erwähnt haben, die sind ja in der Zahl von 2012 bereits bereinigt. Deshalb sind wir ja gar nicht mehr auf der gleichen Ebene, ich habe von 2012 bis 2014 gesprochen. 725 im Vergleich zu 761, das sind 35 Mio. Franken, diese 90 sind schon lange berücksichtigt. Es stimmt, Hartmann-Flawil, in der Bereinigung, die gemacht wird, sind einerseits zwei Gesetzesprojekte aufgeführt, Sie haben sie erwähnt. Das eine ist das Personalgesetz, das andere sind die Pensionskassen. Ich kann Ihnen sagen, dieses Gesetz ist hier im Rat noch nicht diskutiert worden, und wir von der FDP sind durchaus bereit, weil das auch Zusatzkosten gibt, dieses Projekt zu etappieren oder zurückzustellen. Hartmann-Flawil, ich gehe dann davon aus, dass Sie dem sogar zustimmen würden. Weil dieses Projekt der Zusammenlegung der Pensionskassen von den Bürgerlichen angestossen wird. Aber es ist mir ja auch klar, wenn beim Personal gespart werden muss, dann müssen auch wir Bürgerliche konsequent sein, und dann muss man vielleicht sagen, dass Mehrkosten, die ursprünglich sinnvoll waren, jetzt zur Unzeit kommen. Vielleicht finden wir uns dann da, das könnte ich mir sehr gut vorstellen. Dann noch zu der Bereinigung. Dort steht dann auch noch Stufenanstieg, Beförderungen, Mutationsgewinne drin. Wenn Sie einen Dienstleistungsbetrieb sanieren müssen, und der Kanton ist primär ein Dienstleistungsbetrieb, dann ist es durchaus denkbar, dass es in schwierigen Zeiten einmal einen Stufenanstieg nicht gibt. Aber es ist einfach nicht richtig, was Huber-Rorschach und Friedl-St.Gallen gesagt haben, das nehmen Sie bitte auch zur Kenntnis, jede fünfzigste Stelle muss nicht abgebaut werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Zuerst muss man festhalten, dass die Ziff. 3 sehr entscheidend ist. Bei Zustimmung durch den Kantonsrat wird es für die jährlichen Investitionen eine neue Beschränkung geben. Und somit muss die Regierung gegenüber ihrer heutigen Planung die Investitionen nochmals deutlich priorisieren. Das ist positiv. Es ist auch positiv, dass dem praktisch sämtliche Fraktionen zustimmen, wir diskutieren nur noch über Formalitäten, wie wir das besser handhaben sollen, so zähle ich das auch von der SP, ich zähle das aber auch so gegenüber dem Regierungsantrag. Wichtig scheint mir, dass wir nicht eine jährliche Betrachtung machen, sondern dass wir über einen gewissen Zeitraum diese Summe von 180 Mio. Franken betrachten. Das gibt die Möglichkeiten, dass man auch mal grössere Projekte in dem Jahr durchzieht und dann halt in den Folgejahren etwas kleinere Summen von Investitionen zulässt. Nun stellt sich die Frage, ab wann diese Klammer von fünf Jahren zählen soll. Will man die ab 2012 bis 2015 das erste Mal machen oder will man, wie die Regierung das sieht, 2010 und 2011 auch noch dazuzählen, weil das Jahre waren, wo man weniger investiert hat? Ich konnte mit dem Bauchef seine Vorstellungen durchgehen, wie das seiner Ansicht nach aussehen würde. Ich bin mir bewusst, dass da wahrscheinlich noch nicht von der Gesamtregierung so zugestimmt wurde, aber wir haben das mal angeschaut, was das rote Blatt bedeuten würde. Ich kann Ihnen versichern, gemäss Regierung ist es in der Tat so, dass die jährlichen Volumen von 180 Mio. Franken auf fünf Jahre betrachtet eingehalten werden. Das ist sehr positiv. Die FDP-Fraktion ist deshalb der Ansicht: Der Ziff. 3, so wie sie hier ist, kann man zustimmen. Es wird, wenn es nach dem Bauchef geht, ziemlich stark priorisiert und das Volumen wird eingehalten, was für uns das Wesentliche ist. Der Bauchef hat mir zugestimmt und hat Vorstellungen, wie er das machen will. Ich wünsche ihm natürlich dabei dann in der Regierung auch noch das notwendige Gewicht, dass er das dann auch durchsetzen kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen offen, dass er an der Universität studiert hat.

Ich bereue es überhaupt nicht. Ich kann zu Lemmenmeier-St.Gallen und Hoare-St.Gallen sagen, wenn Sie hier auf die Tränendrüsen drücken, dann muss ich Ihnen ehrlich sagen, das nehme ich Ihnen jetzt nicht ganz ab. Wenn man an dieser Universität studiert, auch mit der erhöhten Studiengebühr - gehen wir mal davon aus, dass man zehn Semester dort hingeht, dann hat man den Master -, hat man 13'000 Franken bezahlt. Sie kriegen wahrscheinlich nirgends eine so gute Ausbildung zu so tiefen Gebühren. Das ist sehr günstig, was Sie da erhalten. Das stimmt, die HSG kann höhere Gebühren verlangen als die anderen Universitäten. Weshalb kann sie das? Weil sie eben so attraktiv ist. Jetzt zu sagen, wenn wir hier diese Gebührenerhöhung von Fr. 200.- machen, dann seien wir plötzlich unattraktiv: Ich glaube, Lemmenmeier-St.Gallen glaubt dies selbst nicht. Diese Gebührenerhöhung ist absolut zutreffend. Die kann man machen. Die HSG wird wegen dem sicherlich nicht weniger Studenten haben. Wenn Sie vielleicht sogar noch etwas weniger Studenten anzieht, dann löst sich ein Problem, das wir nämlich auch haben, die massive Problematik von zu vielen Studenten, die die HSG hat. Diese Ausweitung ist absolut möglich, zielführend und es wird keinen Sozialfall geben. Ich kann Ihnen auch sagen, wenn Sie mit diesem Studiumabschluss in der Wirtschaft beginnen, dann beginnen Sie nicht mit einem sehr schlechten Lohn. Ich möchte nicht sagen, mit welchem. Auch das im Verhältnis zu Fr. 12'000.-. Da arbeiten Sie nicht so lange. Das kann ich Ihnen sagen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag der FDP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich bin froh, dass der Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes hier eine gewisse Offenheit zeigt. Ich bin der Ansicht, dass die Gunst der Stunde für eine Veränderung jetzt genutzt werden sollte, gerade, da bekannt ist, dass der Leiter des Amts für Wirtschaft, Remo Daguati, weggeht. Meines Erachtens wäre es sinnvoll, wenn der Kantonsrat einer Zusammenlegung jetzt zustimmen könnte. Der zukünftige Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes wird noch andere Hausaufgaben zu erledigen haben, als diese Zusammenlegung zu prüfen. Wenn zumindest der Kantonsrat ein klares Zeichen gibt, dass er eigentlich beide Ämter zusammenlegen will, dann muss sich der neue Vorsteher des Volkswirtschaftsdepartementes nicht noch viel Arbeit machen, sondern hat schon ein klares Signal. Der FDP-Fraktion geht es nicht um eine Herabminderung der qualitativen Arbeitsleistung der beiden Ämter, sondern darum, die Gunst der Stunde zu nutzen. Andere Kantone haben mit ihrem Beispiel der Zusammenlegung vorgemacht, dass die beiden Ämter etwas miteinander zu tun haben. Deshalb wäre es sinnvoll, jetzt darüber abzustimmen und so den klaren Willen kundzutun.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M2a (Kantonsrat: Abschaffung des jährlichen Infrastrukturbeitrags je Kantonsratsmitglied von jährlich Fr. 1000.–). beantragt im Namen der FDP-Fraktion eine neue Massnahme 2a mit folgendem Wortlaut: «Kantonsrat: Abschaffung des jährlichen Infrastrukturbeitrags je Kantonsratsmitglied von jährlich Fr. 1000.–».

Ich glaube, bei solchen Verzichtsplanungen, die wir schon mehrmals immer wieder gemacht haben, geht es auch darum, dass der Kantonsrat als Vorbild vorangeht. Uns ist klar, wir verdienen hier nicht sehr viel. Wir haben ein bescheidenes Tagesgeld. Seit Kurzem wurde ein Infrastrukturbeitrag von Fr. 1'000.– eingeführt. Dieser Betrag soll unsere Kosten für PC usw. entschädigen.

Den PC haben wir früher selber bezahlt. Wir werden in Zukunft vielleicht wieder einen neuen PC haben. Den werden wir auch selber bezahlen. Die Frage muss erlaubt sein: Müssen die Updates aus Steuergeldern finanziert werden? Oder finanzieren wir das selber? Die Streichung des Infrastrukturbeitrags wäre ein Zeichen an die Bevölkerung, dass der Kantonsrat selber einen Beitrag bei der Sanierung des Staatshaushaltes leistet. Darum befürwortete ich auch die Massnahmen 1 und 2, die ja beschlossen wurden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Der Antrag der FDP-Fraktion ist abzulehnen.

Die Argumente, die Sie hier aufführen, denen muss ich natürlich klar widersprechen. Sie sahen hier drin das Angebot, das wir hier aufbauen und gesetzlich verankern wollen. Das wird aus Fachkreisen kritisiert. Ich weiss nicht, woher Sie diese Aussage haben. Genau das Gegenteil ist der Fall. Ich möchte Sie wirklich dringend bitten, dass Sie diesen Antrag hier ablehnen. Wir bereiten eine Gesetzesvorlage vor, die dieses Jahr ins Parlament kommen wird. Da können Sie sich ausführlich im Detail über diese Vorlage unterhalten. Wir haben vorgesehen bei der PHSG, dass wir hier ein Angebot ausbauen auf die Sekundarstufe II. Wir sind halt nun notabene im Berufsbildungsbereich führend, was die Ostschweiz betrifft. Wir sind die Grössten. Das bedeutet, dass wir hier ein Angebot schaffen wollen, weil wir mit dem Angebot des EHB, welches hier eine Monopolstellung einnimmt, auch nicht mehr zufrieden sind. Sie können quantitativ die Mengen nicht mehr abnehmen, und sie erfüllen auch nicht die Qualitätsnorm, die wir verlangen. Es wurde gesagt, es wird verakademisiert. Ich habe auch in einem anderen Zusammenhang gehört, es sei elitär. Genau so entwickelt sich die Ausbildung im EHB in Bern. Genau das wollen wir nicht. Wir haben verschiedene Gründe, was dafür spricht, dass wir dieses Angebot bei der PHSG schaffen wollen. Ich muss vielleicht auch grundsätzlich sagen, wir reden hier immer nur über Verzichtsmassnahmen. Es gibt aber Bereiche, da muss ein Ausbau stattfinden. Das betrifft die Pädagogische Hochschule, die hier in einem Wettbewerb steht, die sich finden muss mit den anderen Pädagogischen Hochschulen und in einer Hochschullandschaft. Es ist eminent wichtig, dass wir hier diesen Ausbau des Angebotes so planen. Ich hoffe dann auch, dass Sie dem zustimmen.

Noch ein paar Zahlen: Auch das wurde gesagt. Wir haben im Moment Pilotstudiengänge, die laufen. Zwar zum Lehrdiplom für berufskundlichen Unterricht. Im Jahr 2008 haben wir das bereits einmal durchgeführt: 21 Teilnehmende. Im Jahr 2010 - wir machen das alle zwei Jahre - 28 Teilnehmer. Der nächste Studiengang beginnt im Jahr 2012. Ein anderer Pilotstudiengang ist allgemeinbildender Unterricht (AbU). Der erste Studiengang, der jetzt läuft, 2010 hat 21 Teilnehmende hauptberuflich, 14 Teilnehmende nebenberuflich. Da soll mir jemand sagen, da besteht kein Bedürfnis und die Wirtschaft warte nicht auf das. Wir haben hier genau den richtigen Ansatz getroffen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Wir haben in diesem Projekt als Zielwert seitens der Regierung 10 Mio. Franken Entlastung für den Kanton und Nettoüberwälzung auf die Gemeinden vorgesehen. Wir haben in den letzten Monaten sehr intensive Gespräche geführt mit dem VSGP, aber auch mit dem SGV, und haben schlussendlich mit diesem Nettowert, den Sie hier sehen, einen Wert eingesetzt, der einem Durchschnitt des Verhandlungsspielraums, was die Erhöhung der Sonderschulpauschale betrifft, etwa entsprach. Das sehen Sie hier nur nicht. Aber das ist so. Wir haben im Moment eine Sonderschulpauschale von 21'000 Franken. Wir haben im Aufgaben- und Finanzplan sowieso schon auf 24'500 Franken erhöht, weil wir gesetzlich diese Möglichkeit haben und das überfällig ist. Wir haben das dort bereits berücksichtigt. Diese Korrektur hier basiert auf einer Erhöhung von einer Sonderschulpauschale ab 24'500 Franken. Das Signal seitens des VSGP war in den letzten Monaten eigentlich immer, dass man akzeptiert, dass eine Erhöhung der Sonderschulpauschale verhandelbar ist. Ich sage es mal so: Der durchschnittliche Soderschulplatz ist im Moment bei 100'000 Franken. Im Moment bezahlt die Gemeinde 21'000 Franken. Wir sind explizit der Meinung, dass dieses Verhältnis nicht richtig ist und dass ein höherer Beitrag der Gemeinden angezeigt ist. Das ist aber hier offen. Das haben wir hier nicht definiert, weil diese Gespräche in den nächsten Monaten stattfinden werden. Der zweite Bereich: Die ganze Gesetzesvorlage im Bereich der Sonderpädagogik und Sonderschulung geht in den nächsten zwei Wochen in die Vernehmlassung bis Mitte Jahr und wird dann im zweiten Halbjahr im parlamentarischen Prozess sein. Eberhardt-St.Gallen und Klee-Berneck werden sich dann sehr detailliert mit all diesen Fragen beschäftigen können. Das ist hier jetzt noch nicht das Thema. Was ich aber erwähnen muss, das sind diese übergeordneten Aufgaben, die Sie erwähnt haben, die eben auch den Schulpsychologischen Dienst beinhalten. Da liegt uns doch notabene ein Schreiben vor vom 8. November, unterzeichnet vom VSGP und vom SGV, dass man diese Übernahme der übergeordneten Aufgabe durch den Kanton vollumfänglich unterstützt. Sie haben Verständnis, wenn sich die Regierung diese Massnahme so festgelegt hat, auch die Tatsachen zu diesem Zeitpunkt berücksichtigen musste, und das sind solche Schreiben, die bestätigen, dass das Vorgehen absolut richtig ist. Wenn sich die Meinung in der Zwischenzeit verändert hat, dann nehmen wir das so zur Kenntnis. Ich möchte Sie bitten, dass Sie diesen Zielwert so belassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Kühne-Flawil hat gesagt, unsere Ausführungen sind nur die halbe Wahrheit, aber dann haben wir immerhin die Hälfte schon mal richtig gesagt in dem Fall. Man hat eine extrem positive Entwicklung in den letzten Jahren, was die technologischen Fortschritte betrifft. Das können Sie nicht abstreiten, Sie haben das selber bestätigt. Heute, mit den Implantaten, die man hat, kann man die Schülerinnen und Schüler integrativ schulen. Sie müssen nicht mehr in eine Sonderschule. Sie müssen schon gar nicht in ein Internat. Sie können, je früher solch ein Implantat operiert wird, desto früher die Regelschule besuchen und dann ein normales Leben bestreiten. Ich weiss das selber so genau, und das ist wiederum so ein Beispiel, weil ich die Sprachheilschule St.Gallen selber besucht habe vor etwa eineinhalb Jahren und wir intensiv diese Fragen diskutiert haben. Ich weiss relativ gut, um was es geht. Die Schülerzahlen haben zum Glück um 80 Prozent abgenommen. Das wird von der Sprachheilschule so bestätigt, weil diese Schüler heute integrativ in einer Regelklasse beschult werden können. Eine erfreuliche Entwicklung. Nur wir sehen diese Entwicklung eben nicht bei diesen Internatsplätzen. Deshalb ist das der eine Punkt, wieso dass wir auf diese Reduktion der Internatsplätze kommen.

Der zweite Punkt: Man hat in den letzten 20 Jahren bewusst neue Sprachheilschulen im Kanton St.Gallen eingerichtet. Das war die Sprachheilschule im Toggenburg, in Schaan und in Uznach. Wieso hat man das gemacht? Man wollte eine Regionalisierung, damit diese Internatsaufenthalte abnehmen, damit die Anfahrtswege kürzer werden und diese Internatsbetriebe nicht in diesem Umfang weitergeführt werden müssen. Nur, wir stellen keine Korrektur der Internatsplätze fest bei der Sprachheilschule St.Gallen. Auch aufgrund dieser Entwicklung. Da wurden neue Angebote geschaffen. Notabene von 74 Internatsplätzen, aber ein Abbau hat nirgends stattgefunden. Deshalb sind wir überzeugt, dass das sehr angebracht ist, dass man diesen überfälligen Schritt jetzt macht. Die Anmeldezahlen oder die Wartezahlen will ich nicht kommentieren. Ich kann die auch nicht kommentieren. Es stellt sich die Frage, wenn das Angebot besteht, dann wird vermutlich auch die Nachfrage irgendwo gefördert und Interessenten werden sich finden, die es befürworten, wenn sie ihre Kinder in ein Internat geben können, aus welchen Gründen auch immer.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Ich habe bereits heute Morgen über diesen Punkt argumentiert. Ich möchte nochmals kurz zusammenfassen und ergänzen: Dieser Informatikunterricht wurde bereits im Jahr 2004 in den Gymnasien abgeschafft. In der Zwischenzeit wurden in den Gymnasien innovative Konzepte entwickelt, wie man diese Anwenderkenntnisse bei den Schülerinnen und Schülern sicherstellen kann. Das möchten wir jetzt eigentlich genau gleich anwenden, so wie in den Gymnasien bei den Fachmittelschulen. Daher ist es absolut vertretbar, dass man hier dies entsprechend abschafft. Heute Morgen war noch die Frage, wie viel das dann an Einsparungen bringt. Ich möchte Ihnen das noch sagen. Das ist übrigens auf das Schuljahr 2012/2013 gedacht. Das hat eine Einsparung von 60'000 Franken im Jahr 2012 zur Folge und von Jahr 2013 an, im Vollbetrieb, dann 80'000 Franken jährlich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
15.2.2011Wortmeldung

M15 (Reduktion Beitragssatz für Baubeiträge an Behinderteneinrichtungen). beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, Massnahme 15 zu streichen.

Diese Massnahme trifft Institutionen für Menschen mit Behinderungen genau zu einem Zeitpunkt, in dem als Folge der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen das Finanzierungssystem umgestellt wird. In mehreren Fällen würden so längst geplante und auch fällige Neubauten verhindert. Die Institutionen für Menschen mit Behinderungen werden im Kanton St.Gallen grösstenteils von Vereinen geführt. Diese Vereine, ehrenamtlich geleitet, erfüllen für den Staat eine wichtige Funktion. Je Jahr werden im Kanton St.Gallen 6 bis 9 Mio. Franken in Neubauten oder Renovationen investiert. Bei dieser eher kleinen Investitionssumme wiegt die Kürzung um 1,5 Mio. Franken seitens des Kantons schwer und führt zu einem höheren Abschreibungsbedarf. Durch die Umstellung des Finanzierungssystems von Defizitbeiträgen auf pauschale Abgeltung müssen diese Abschreibekosten wieder eingespart werden, was den finanziellen Spielraum der einzelnen Einrichtungen schmälert. Aus Sicht der GRÜ-Fraktion besteht die Gefahr, dass, um die nötigen Bauvorhaben trotzdem umsetzen zu können, bei der Betreuung gespart wird. Das ist sicher nicht im Sinn des Kantonsrates. Vor wenigen Minuten hat die Vorsteherin des Departementes des Innern ausgeführt, dass Menschen mit Behinderungen nicht mehr zu den Schwächsten in unserer Gesellschaft gehören. Dies ist eine grosse Errungenschaft, und wir alle tun gut daran, darauf zu achten, dass es auch so bleibt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Zur Massnahme 42: Ich habe eine berechtigte Frage an den Vorsteher des Baudepartementes gestellt und keine Antwort erhalten. Ich bitte sehr eine Antwort zu erhalten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011