Geschäft: X. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 22.11.04 |
Titel | X. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch |
Art | KR Gesetzgebungsgeschäft |
Thema | Zivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 13.1.2011 |
Abschluss | 31.1.2012 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Protokollauszug | Festlegung des Vollzugsbeginns vom 31. Januar 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der Redaktionskommission vom 28. November 2011 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste | |
2.8.2019 | Antrag | Anträge der vorberatenden Kommission vom 4. Juli 2011 | |
2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 6. Juni 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | In der Gesetzessammlung veröffentlicht im April 2012 | |
2.8.2019 | Protokoll | Protokoll der Sitzung der vorberatenden Kommission vom 4. Juli 2012 | |
2.8.2019 | Botschaft | Botschaft und Entwurf der Regierung vom 12. April 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | Ergebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 28. September 2011 | |
2.8.2019 | Erlass | Referendumsvorlage vom 30. November 2011 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 22.11.04 voKo X. Nachtrag zum Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2011 | Schlussabstimmung | 110 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 10 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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28.11.2011 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011 |
28.11.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission. | Session des Kantonsrates vom 28. bis 30. November 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Ratspräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: kommt auf Art. 98 Abs. 5 und auf Art. 167 Abs. 2 Ziff. 3bis zurück. Bei Art. 98 geht es darum, dass in der Vorlage der Vorbehalt der Waldgesetzgebung enthalten ist. Die vorberatende Kommission hat mit 14:1 Stimmen entschieden, dass dieser Vorbehalt hier nicht genannt werden muss, weil es selbstredend ist, dass andere Gesetze mit gelten. Deshalb braucht es diesen Hinweis hier nicht. Bei Art. 167 geht es darum, auch die Fernwärme als ein gesetzliches Grundpfandrecht aufzunehmen. Die vorberatende Kommission stimmte diesem Antrag mit 9:5 Stimmen bei 1 Enthaltung zu. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die vorberatende Kommission hat am 4. Juli 2011 getagt und sich unter anderem von der Leiterin des Amtes für Gemeinden, Frau Inge Hubacher, und dem Grundbuchinspektor, Herrn Ernst Kurer, informieren lassen. Im Wesentlichen geht es bei diesem Geschäft um die zentralen Neuerungen im Schweizerischen Zivilgesetzbuch, die voraussichtlich im Januar 2012 in Kraft treten: die Schaffung des Registerschuldbriefes, die Erhöhung der Publizitätswirkung des Grundbuches und die Möglichkeit, eine öffentliche Bereinigung des Grundbuchs durchzuführen. Schliesslich werden auch die gesetzlichen Grundlagen für den elektronischen Geschäftsverkehr mit den Grundbuchämtern sowie Anpassungen bei den gesetzlichen Pfandrechten geschaffen. Ich erlaube mir, das Eintretensvotum seitens der vorberatenden Kommission sehr kurz zu halten. Die vorberatende Kommission trat mit 15:0 Stimmen auf die Vorlage ein und diskutierte in der Spezialdiskussion verschiedene Punkte, was zu den vorliegenden Anträgen führte. Zusätzlich liegt mit dem Geschäft 42.11.24 «Abstände im Nachbarrecht nach EG-ZGB» eine Kommissionsmotion vor, die das Begehren hat, die Abstände im Nachbarschaftsrecht einer Revision zu unterziehen. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: zu Abschnitt II Ziffer 1, Art. 20 Satz 1 des Gesetzes über die Melioration der Rheinebene und die Errichtung eines Arbeitsbeschaffungskontos vom 21. Dezember 1941 Dieser Antrag betrifft die Melioration der Rheinebene, die allen eingetragenen Pfandrechten im Rang vorgehen soll. Dieser Antrag war unbestritten, und die vorberatende Kommission stimmte ihm mit 15:0 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |
28.9.2011 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Bei Art. 175bis Abs. 2, genauso wie bei Art. 182bis Abs. 4, kommt die vorberatende Kommission zum Schluss, dass die Regierung eine ergänzende Bestimmung nicht nur erlassen kann, sondern muss, oder anders gesagt, dass die Regierung durch Verordnung ergänzende Bestimmungen erlässt. Die vorberatende Kommission stimmte diesem Antrag mit 8:7 Stimmen zu. | Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011 |