Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten bei den Betriebsbeiträgen an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer33.11.02
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten bei den Betriebsbeiträgen an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungDepartement des Innern
Eröffnung27.1.2011
Abschluss27.4.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 1. Februar 2011
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 14. Februar 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.4.2011Gesamtabstimmung87Zustimmung0Ablehnung33
14.2.2011Kommissionsbestellung28Antrag des Präsidiums (vorberatende Kommission)80Antrag Eugster-Wil (Finanzkommission)12
14.2.2011Antrag Boppart-Andwil auf Kommissionsbestellung66Zustimmung40Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SVP-Fraktion kann nachvollziehen, dass die Kosten in der dreijährigen NFA-Übergangsfrist möglicherweise überproportional gestiegen sind. Dass exo- und endogene Faktoren einen Systemwechsel von der Defizit- zur Pauschalfinanzierung aufdrängen, wird von der SVP-Fraktion begrüsst. Vielleicht könnte dieser Systemwechsel auch ein gangbarer Weg sein, um die Behinderteneinrichtungen vermehrt zu unternehmerischem Handeln zu zwingen. Die Vorlage der Regierung basiert aber zu sehr auf Annahmen und Ungenauigkeiten. Der SVP-Fraktion bleibt ein schaler Nachgeschmack, weil die beim Voranschlag 2011 vorgelegten Zahlen nicht mit den aktuell präsentierten Werten übereinstimmen. Sie wird dem Nachtragskredit von 3 Mio. Franken zustimmen, fordert das Departement des Innern jedoch auf, diese Mehrkosten mit Einsparungen innerhalb des Departementes zu kompensieren.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Für die FDP-Fraktion hat der Nachtragskredit für die Betriebsbeiträge an die Einrichtung für Menschen mit einer Behinderung einen etwas bitteren Nachgeschmack. Bereits im Vorfeld zum Voranschlag 2011 gab es dazu eine ausgiebige Diskussion, sowohl innerhalb der Finanzkommission als auch in der entsprechenden Subkommission. Damals wurde der Finanzkommission seitens des Departements des Innern dargelegt, dass eine Eindämmung des Kostenwachstums notwendig sei. Und deshalb sei es sinnvoll, die Kosten für das Jahr 2011 auf dem Stand von 2010 zu plafonieren. Die FDP-Fraktion wie auch die Finanzkommission haben diesen Schritt als richtig beurteilt. In der nun vorliegenden Botschaft der Regierung wird von dieser Pauschalierung abgewichen, indem die Mittel um 3 Mio. Franken aufgestockt werden sollen. Grund dafür ist, dass wegen des Ausbaus in den Bereichen Tagesstruktur und Wohnen 68 neue Plätze geschaffen werden sollen, wofür 2,1 Mio. Franken benötigt werden. Für die FDP-Fraktion ist es erstaunlich, dass in den Unterlagen zum Voranschlag 2011 bei der Begründung der Pauschalisierung dieser Platzausbau nicht erwähnt worden ist. Selbst den Unterlagen, die der Subkommission zugestellt wurden, ist hierzu nichts zu entnehmen. Dies ist sehr bedauerlich und hinterlässt unweigerlich den Eindruck, dass diese Vorlage eher ungenügend vorbereitet wurde. Das ist schade, zumal es sich hier um einen sehr sensiblen Bereich handelt. Aufgrund der bereits bewilligten 68 Plätze stimmt die FDP-Fraktion dem Nachtragskredit von 3 Mio. Franken zu. Es ist für sie jedoch zwingend notwendig, dass einerseits in den kommenden Jahren an den vom Departement des Innern anvisierten Sparanstrengungen festgehalten und andererseits im Bereich des Behindertenwesens vermehrt auch auf integrative Massnahmen gesetzt wird. Die FDP-Fraktion hat deshalb die Interpellation 51.11.27 «Veränderte Rahmenbedingungen verlangen nach Anpassungen im Behindertenbereich» eingereicht. Sie will von der Regierung wissen, weshalb auf gewisse integrative Massnahmen, welche die Kosten dämpfen könnten, bis anhin wenig oder gar nicht eingegangen worden ist. Die FDP-Fraktion erwartet vom Departement des Innern, dass die Kostensteigerungen der vergangenen Jahre eingedämmt werden, so wie dies ursprünglich geplant und im Rahmen des Voranschlags 2011 auch angekündigt worden ist.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Diese Vorlage ist – das muss sehr deutlich gesagt werden – eine versteckte Sparmassnahme. Sie ist eine Massnahme, die im Ganzen zu weniger Leistung, zu Verunsicherung und zu vielen Fragezeichen führt, denn eigentlich wären nicht nur 3 Mio., sondern 7 Mio. Franken notwendig. Für die GRÜ-Fraktion ist Sparen selbstverständlich und sie weiss, dass in Behinderteneinrichtungen sehr wohl optimiert und gespart wird – auch wenn einige Vorredner zum Teil etwas anderes behauptet haben. Unter einem Abbau leiden immer die falschen Menschen. Es sind nämlich die Menschen, die auf gut funktionierende Wohnheime und Arbeitsstätten angewiesen sind. Dies ist aber nur möglich, wenn die finanziellen Mittel auch vorhanden sind. Im Interesse dieser Personen unterstützt die GRÜ-Fraktion die jetzt vorliegende Vorlage, sie distanziert sich aber klar von weiteren Sparmassnahmen.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Finanzkommission hat sich an ihrer Sitzung vom 17. März 2011 mit diesem Nachtragskredit eingehend auseinandergesetzt. Ausgangslage für diesen Nachtragskredit ist der Auftrag des Kantonsrates, die Beiträge an die St.Galler Behinderteneinrichtungen zu überprüfen. Sie hat ihren Ursprung in einem überparteilichen Antrag, der im Rahmen der Beratung des Voranschlages 2011 zustande kam. Die Zuständigkeit für die Finanzierung der Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen hat mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (abgekürzt NFA) geändert. Seit dem Jahr 2008 ist abschliessend der Kanton verantwortlich. In der dreijährigen NFA-Übergangsfrist – bis Ende 2010 gab es eine Zusicherung der Vollkostendeckung durch Defizitfinanzierung – sind die Kosten im Vergleich zur Menge überproportional gestiegen. Um die Vollkosten besser steuern zu können, beschloss das Departement des Innern, ab dem Jahr 2011 zur Pauschalfinanzierung überzugehen. Auch die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen strebt die Pauschalfinanzierung an, wobei die Pauschalen aufgrund von Erfahrungszahlen sowie möglichst genauer Schätzung und Budgetierung in einer Leistungsvereinbarung festgesetzt werden sollen. So musste für die Festsetzung der Pauschalen für das Jahr 2011 die Datenlage präzisiert werden, da die Institutionen bisher immer etwa 10 Prozent besser abgeschlossen haben als budgetiert. Auch wurde jeweils nachschüssig finanziert.

Unter Beizug einer externen Finanzexpertin wurden im Jahr 2010 auf Basis der Rechnungen 2008 und 2009 sowie des Budgets 2010 die ersten Pauschalen für das Jahr 2011 festgelegt. Gemäss Voranschlag 2011 ergibt sich für den Kanton St.Gallen aus diesen Pauschalen ein Beitragsvolumen von total 78,4 Mio. Franken. Mitte 2010 beantragten Institutionen die Schaffung von 101 dringenden Mehrplätzen. Das Departement des Innern bewilligte aufgrund einer Bedarfsprüfung 68 Mehrplätze, was einem zusätzlichen Beitragsvolumen von rund 2,1 Mio. Franken entspricht. Aufgrund der restriktiven Budgetvorgabe durch den Kanton wurde das Beitragsvolumen aber auf den 78,4 Mio. Franken belassen, was nun faktisch einer Beitragskürzung gleichkommt. Dieses Vorgehen hat die Institutionen in den Medien zu einem Aufschrei veranlasst. Wären alle 101 Mehrplätze bewilligt worden, hätte mit einer Beitragserhöhung von rund 7 Mio. Franken gerechnet werden müssen. Gemäss Auftrag des Kantonsrates zum Voranschlag 2011 hat die Regierung die Beiträge an die Behinderteneinrichtungen für das Jahr 2011 zu überprüfen und auf der Basis der Beiträge des Jahres 2010 auszurichten. Mit dem vorliegenden Nachtragskredit beantragt die Regierung eine Erhöhung des Staatsbeitrages um 3 Mio. Franken auf insgesamt 81,4 Mio. Franken für das Jahr 2011. Damit können die bewilligten 68 Mehrplätze, d.h. die 2,1 Mio. Franken, und der dem Staatspersonal gewährte Teuerungsausgleich von 0,9 Mio. Franken finanziert werden. Die Bezahlung der Beiträge 2011 auf Basis der Beiträge 2010 ist systemtechnisch nicht möglich, da die definitiven Zahlen für das Jahr 2010 erst im zweiten Halbjahr 2011 vorliegen.

In der Finanzkommission wurde die Frage gestellt, weshalb die Kosten der St.Galler Einrichtungen in den letzten Jahren überproportional gestiegen sind. Gemäss dem Departement des Innern ist dies in einer Qualitätssteigerung wegen der höheren Bedürfnisse der betroffenen Personen begründet. In den letzten Jahren wurde vermehrt qualifiziertes Personal angestellt. Dazu ist zu vermerken, dass der Personalaufwand bei den Institutionen rund drei Viertel des gesamten Aufwandes ausmacht. Mit dem Systemwechsel von der Defizit- zur Pauschalfinanzierung soll die Zunahme der Vollkosten beschränkt und ab dem Jahr 2013 soll mit dem individuellen Betreuungsbedarf die Finanzierung auf den Schweregrad der Betreuung, analog den verschiedenen Pflegestufen im Pflegebereich, abgestimmt werden. In der Finanzkommission wurde auch beanstandet, dass dem Druck der Institutionen so schnell nachgegeben wurde. Es stelle sich deshalb die Frage, ob der aufgebaute Spardruck gegenüber den Einrichtungen aufrechterhalten bleibt und wie sich die Beiträge in den Jahren 2012 und 2013 entwickeln würden. Seitens des Departements des Innern wurde an die grosse Dynamik in diesem Bereich erinnert. Verzerrungen zwischen verschiedenen Institutionen sollen mit Massnahmen wie Pauschalierung und Entschädigung durch den individuellen Betreuungsbedarf aufgelöst werden. In Bezug auf den Aufschrei der Institutionen vom Sommer 2010 wurde erklärt, dass diese vorgängig über bevorstehende Einsparungen wegen der Verzichtsplanung informiert wurden. Betreffend Kostensteigerung und die Anzahl der beantragten Mehrplätze hat das Departement des Innern bereits Restriktionen durchgesetzt, indem es nicht alle beantragten Plätze bewilligt hat. Eine grosse Unbekannte für die Budgetierung sind auch die ausserkantonalen Platzierungen. Durch die interkantonale Vereinbarung für soziale Einrichtungen wurden zwar gemeinsam erarbeitete Massstäbe gesetzt, dennoch können die ausserkantonalen Kosten durch den Kanton St.Gallen nicht beeinflusst werden. Es ist klar, dass es zwischen den Kantonen eine Konkurrenz um Betreuungstage geben wird. Wegen der Arbeitsplätze sollten deshalb möglichst viele Plätze im Kanton St.Gallen belegt werden. Zur Effizienzsteigerung möchte der Kanton St.Gallen vermehrt die ambulante und die teilstationäre Betreuung sowie Tagesstrukturen fördern. Das geht aber nicht ohne die Bereitschaft der Behinderteneinrichtungen, weil dadurch Heimplätze abgebaut werden müssen. Dieses Konzept wird sich in der Vorlage zu einem kantonalen Behindertengesetz, das dem Kantonsrat noch 2011 unterbreitet werden soll, niederschlagen. Da die Institutionen zu 100 Prozent vom Staat finanziert sind, ist es Aufgabe der Regierung, diese mittels Gesetz zu kontrollieren.

Die Mitglieder der Finanzkommission sind mit 13:1 Stimme bei 1 Enthaltung auf die Vorlage eingetreten und haben mit dem gleichen Stimmenverhältnis dem Nachtrag zugestimmt.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wie bereits erwähnt wurde, hat der Kantonsrat der Regierung bei der Beratung des Voranschlags 2011 (33.10.03) den Auftrag (Ziff. 8) erteilt, die Beiträge an die Behinderteneinrichtungen für das Jahr 2011 zu prüfen und auf der Basis der Beiträge des Jahres 2010 auszurichten. Die Regierung hat in der Vorlage aufgezeigt, dass bei konsequenter Umsetzung dieses Auftrages Zusatzkosten von insgesamt 7 Mio. Franken entstehen würden. Sie verlangt aber lediglich 3 Mio. Franken. Damit kann sie zwar nur einen Teil des Auftrages erfüllen, jedoch aus Sicht der SP-Fraktion die wichtigsten Punkte abdecken. Das sind die Finanzierung der zwingend zusätzlich benötigten Plätze und die Gewährung des Teuerungsausgleichs analog dem Staatspersonal. Damit sind aber nur die minimalsten Forderungen des Kantonsrates erfüllt. Im Wissen um die schwierige finanzielle Situation des Kantons und die zu erwartenden weiter gehenden Sparmassnahmen steht die SP-Fraktion hinter dieser pragmatischen Lösung.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Kantonsrat hat anlässlich der Budgetdebatte im November 2010 die Regierung beauftragt, die Beiträge an die Behinderteneinrichtungen zu überprüfen. Mit dem beantragten Nachtragskredit von 3 Mio. Franken kann ein weiterer, nötiger Platzausbau und der Teuerungsausgleich für das Personal gewährleistet werden. Die CVP-Fraktion stimmt diesem Nachtragskredit zu. Wichtig ist ihr die eingeleitete Umstellung der Finanzierungsmethode von der Defizit- zur Pauschalfinanzierung, weil sie sich dadurch zukünftig eine höhere Budgetgenauigkeit erhofft.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Zu Alder-St.Gallen: Ich bedaure, dass ein bitterer Nachgeschmack geblieben ist. Das war nicht Absicht. Und zu Mächler-Zuzwil: Ich wehre mich gegen den Vorwurf, dass die Vorlage nicht gut vorbereitet war. Deshalb möchte ich nochmals auf die Dynamik hinweisen, in welcher sie steht und entstanden ist. Der ordentliche Budgetprozess beginnt im März bzw. April, doch die Abrechnungen der Institutionen sind meistens erst Mitte Jahr vorhanden. So gibt es immer grosse Differenzen. Wenn nun als Grundlage einerseits die effektiven Ausgaben und andererseits gleichzeitig Budgetvorgaben – daran haben sich übrigens auch die Institutionen zu halten – berücksichtigt werden, so entsteht ein Delta in Bezug auf die tatsächlich erfolgten oder eben nicht erfolgten Ausgaben. Das ist auch gut so. Eine gewisse Verzerrung wird es immer geben, auch nach dem Vollzug eines Systemwechsels hin zur Pauschalfinanzierung. Mit der Pauschalfinanzierung werden wir aber ein besseres Steuersystem haben und genau definieren können, welche Leistung wie viel kosten darf. Das wird unbestrittenermassen die Sicherheit erhöhen.

Behinderung wird immer ein dynamisches Thema bleiben, denn wir wissen nie, wie gross der Versorgungsauftrag gerade sein wird. Es ist nicht so, dass nur Menschen mit einer Behinderung auf die Welt kommen, sondern Behinderung kann auch eine Folge von Krankheit oder Unfall sein. Die Regierung gibt den Votanten recht, dass es richtig ist, möglichst nah an die guten Leistungen heranzukommen und die einzelnen Institutionen in unternehmerischen Aspekten zu begleiten. Es gibt jedoch Behinderteninstitutionen, die haben keinen Spielraum, z.B. solche für mehrfach behinderte Menschen. Diese Menschen brauchen eine umfassende Betreuung und können nicht einfach dem Wettbewerb ausgesetzt werden. Deshalb braucht es hier Augenmass und massgeschneiderte Lösungen. Vorhin wurde auch der Auftrag des Kantonsrats an die Regierung in der vergangenen Novembersession erwähnt. Es wurde gesagt, dass für dessen Erfüllung eigentlich 7 Mio. Franken nötig wären. Die Regierung hat nun die Grundlage aktualisiert und beschränkt sich auf einen Nachtragskredit von 3 Mio. Franken. Das kommt auch einem Verzicht gleich. Ich muss jedoch betonen, dass es hier um einen Versorgungsauftrag geht, der grosse Sorgfalt verlangt, denn behinderte Menschen haben ein Recht, gemäss ihren Möglichkeiten unterstützt und gefördert zu werden. Die Regierung arbeitet daran, die institutionellen Spielräume zu nutzen, aber im Mittelpunkt muss wirklich die Betreuung des behinderten Menschen stehen. Ich bin froh, wenn wir den Präsidenten der Subkommission immer wieder mit den aktuellen Zahlen beliefern können und uns die zeitliche Erfahrung mehr und mehr Sicherheit gibt. Aber ich muss auch sagen, dass die demographische Entwicklung neue Themen und damit neue Unsicherheiten mit sich bringt. Der exogene Einfluss im Behindertenbereich ist gross.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
14.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag des Präsidiums ist zuzustimmen.

Wir haben in der Präsidiumssitzung von heute Morgen beschlossen, wer sich mit der Thematik befassen soll. Das Geschäft wurde in hoher Geschwindigkeit kurzfristig dem Präsidium unterbreitet, damit überhaupt jetzt eine Kommissionsbestellung stattfinden kann, und das Präsidium hat entschieden, da eine separate Kommission zu bilden. Wir wurden auch seitens Finanzkommission und anderen Instanzen wie Staatskanzlei nicht auf diese Voten meiner Vorredner hingewiesen, aus diesem Grunde mache ich beliebt, den Vorschlag des Präsidiums für eine Sonderkommission zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
14.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag Eugster-Wil ist zuzustimmen.

Ich stimme Eugster-Wil zu, es macht auch aus Sicht der FDP-Finanzkommissionsdelegation durchaus Sinn, dass man dieses Geschäft 33.11.02 der Finanzkommission zuweist. Dieses Geschäft kam aufgrund der Diskussion zum Voranschlag 2011 zustande, und es macht entsprechend auch Sinn, dass man dieses Geschäft wiederum in der Finanzkommission traktandiert und behandelt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
14.2.2011Wortmeldung

Dem Antrag Eugster-Wil ist zuzustimmen.

Wie meine beiden Vorredner mache ich Ihnen beliebt, das Geschäft der Finanzkommission zuzuweisen, da es üblich ist, dass Mehrkosten jeweils in der Finanzkommission beraten werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
14.2.2011Wortmeldung

beantragt, das Geschäft der Finanzkommission zuzuweisen.

Ich stelle Ihnen den Antrag hinsichtlich der Kommissionsbestellung zum Geschäft 33.11.02, und zwar den Antrag, diesen Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten bei den Betriebsbeiträgen an Einrichtungen für Menschen mit Behinderung der Finanzkommission zuzuweisen. Diese Vorlage ist die Folge eines erfolgreichen Antrages u.a. vom Sprechenden im Rahmen der Budgetdebatte. Gemäss Art. 16 unseres Geschäftsreglementes berät die Finanzkommission andere Finanzgeschäfte, soweit nicht die Kommission für Aussenbeziehungen zuständig ist oder der Kantonsrat eine besondere Kommission einsetzt. Letztlich ist es nach meiner mittlerweile rund 15-jährigen Erfahrung in diesem Rat Praxis, dass die Nachtragskredite durch die Finanzkommission vorberaten werden. Als letzter Hinweis: Von den vier Antragstellern im Rahmen der Budgetdebatte für diese Vorlage stimmen drei meinem Antrag auf Zuweisung an die Finanzkommission zu. Ich bitte Sie, dem entsprechend Beschluss zu fassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011