Geschäft: Kostensteigerung beim Hochwasserschutz Linth 2000

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer43.10.14
TitelKostensteigerung beim Hochwasserschutz Linth 2000
ArtKR Postulat
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung29.11.2010
Abschluss16.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Regierung vom 4. Januar 2011
VorstossWortlaut vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2011Eintreten32Zustimmung59Ablehnung29
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Regierung beschränkt sich in ihrer Begründung auf die Aufstockung des Sonderkredites um 8,5 Mio., d.h. von 25,2 Mio. auf 33,7 Mio. Das Postulat der SVP-Fraktion erstreckt sich aber nicht nur auf diese Sonderkrediterhöhung. Die SVP-Fraktion hat diese Sonderkrediterhöhung lediglich zum Anlass genommen, um das «Fass ohne Boden» und die Kostenfrage im Zusammenhang mit dem gewählten Konzept grundsätzlich anzusprechen. Die Frage ist aber, wie denn der Sprung von 80 Mio. auf 127 Mio. möglich ist. Wo liegen denn die Ursachen dieser Kostensteigerung? Die SVP-Fraktion möchte Auskunft über diese Mehrkosten von 47 Mio. Deshalb genügen ihr die Ausführungen zur Erhöhung des Sonderkredites nicht.

In ihrem Antrag unterstellt die Regierung in ihrer Antwort auf die zweite Frage der SVP-Fraktion, dass sie die Qualität der zugezogenen Fachleute anzweifelt. Diese hat in ihrem Postulat aber von den Verantwortlichen und nicht von den Fachleuten gesprochen. Interessant ist, dass dies von der Regierung völlig überhört und die Frage auf die Fachpersonen im Wasserbau bezogen wurde. Die SVP-Fraktion bemängelt die politische Gesamtführung. Es wird immer deutlicher, dass der Wechsel vom bisherigen eidgenössischen Linthunternehmen zum Linth-Konkordat der Komplexität und dem Zusammenspiel von Linthkanal, Seitenbächen und Melioration/Entwässerung der Linthebene nicht genügend Rechnung getragen hat. 2002 hiess es in einer Medienmitteilung des Baudepartementes: «Das Linth-Konkordat als neue Trägerschaft des Linthwerkes verfolgt die selben Ziele wie das bisherige Linthunternehmen.» Das Problem liegt folglich auf der Ebene der politischen Planung. Anfänglich wurde zwar das politische Ziel bestätigt, de facto wurde aber die bisherige, funktionierende politische Struktur aufgelöst. Damit sind auch Sachzusammenhänge zwischen den drei genannten Entwässerungsebenen verloren gegangen. Linth 2000 hat sich einseitig nur mit dem Escher- und Linthkanal befasst. Die Seitenbäche und die Melioration sind nicht erfasst. Hier möchte die SVP-Fraktion wissen, ob die Mehrkosten damit zusammenhängen. Deshalb spricht sie die Verantwortlichen, die damals entschieden haben, dass Linth 2000 die Seitenbäche und die Melioration nicht zum Gegenstand hat, an. Tauchen vielleicht im Nachhinein Probleme auf, die im Projekt ungenügend beachtet wurden? Wird das Vorhaben so «zum Fass ohne Boden»?

In ihrem Antrag begründet die Regierung die Mehrkosten in ihrer Antwort auf die erste Frage der SVP-Fraktion wie folgt: Ich wiederhole stichwortartig: ... berechtigte Projekterweiterungen im Zuge des Bewilligungs- und Einspracheverfahrens, insbesondere

a) ... Notentlastung am Linthkanal,

b) zusätzliche ökologische Massnahmen zur Erreichung der Umweltverträglichkeit des Projekts ...,

c) ... Abwehr der verschiedenen Rechtsmittel gegen das Projekt bis vor Bundesgericht.

Dazu nimmt die SVP-Fraktion wie folgt Stellung:

Zu a: Die Notentlastung war bereits im Auflagenprojekt enthalten. Neu ins Projekt aufgenommen wurde lediglich die Regulierbarkeit des Überlaufes mittels einer beweglichen Klappe. Diese daraus entstehenden Mehrkosten sind unbedeutend.

Zu b: Die zusätzlichen ökologischen Massnahmen kommen den Einsprachen aus Naturschutzkreisen entgegen. Sie waren jedoch zur Erreichung der Genehmigungsfähigkeit nicht zwingend. Wenn dieses Entgegenkommen rund 10 Mio. Fr. kostet, dann muss gefragt werden, ob das nötig war. Genauere Zahlen wären auch hier erwünscht.

Zu c: Dass der Aufwand zur Einsprachenbehandlung überhaupt erwähnt wird, ist nur dann gerechtfertigt, wenn es sich um unsachliche oder trölerische Einsprachen gehandelt hätte. Tatsache ist jedoch, dass die vielen Einsprachen ungelöste Sachfragen zum Thema hatten. Was die Auswirkungen der Einsprachen auf die Planungskosten und das Zeitprogramm anbelangt, so sind etwa die Modellversuche der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich (abgekürzt ETH) zur Aufweitung im Hänggelgiessen bereits im Auflageprojekt vorgesehen gewesen. Sie waren jedoch zum Zeitpunkt der Einsprachenbehandlung immer noch nicht vorliegend, was zur merkwürdigen Situation geführt hat, dass die Einsprachen abgelehnt wurden, obwohl die Daten und Ergebnisse der wasserbaulichen Modellversuche – also die Sachargumente, auf die das Verwaltungsgericht und das Bundesgericht hätten Bezug nehmen müssen – noch gar nicht vorgelegen haben. Die Behauptung der Regierung, die Einsprachen der betroffenen Grundeigentümer seien an der Kostensteigerung von insgesamt 45 Mio. mitschuldig, ist mehr als gewagt. Die Einsprachen haben mehrheitlich die im Projekt noch nicht gelösten Fragen betroffen.

In ihrem Antrag erwähnt die Regierung in ihrer Antwort auf die dritte Frage der SVP-Fraktion, dass im Sonderkredit von 33,7 Mio. eine Reserve von 3,5 Mio. eingeplant sei. Die SVP-Fraktion nimmt diese Tatsachen zur Kenntnis, hält jedoch fest, dass Kostenschätzungen und -voranschläge immer auch einen Posten für Unvorhergesehenes enthalten müssen. Bekanntermassen weiss der Fachmann, dass – bei Nichtvorhandensein eines zuverlässigen Katasters – z.B. Altlasten anfallen können. In der Kostenschätzung muss er darauf hinweisen. Ebenso muss er Teuerung, Mehrwertsteuer usw. so berücksichtigen, dass die genannten Kosten aussagekräftig sind.

In ihrem Antrag erwähnt die Regierung in ihrer Antwort auf die vierte Frage der SVP-Fraktion, dass das Hochwasserschutzprojekt in der heutigen Form abgeschlossen sei und nicht mehr erweitert werde. Diese Stellungnahme ist der SVP-Fraktion zu ungenau. Kann die Regierung zusichern, dass keine weiteren, technisch absehbaren Folgekosten und -projekte ausgelöst werden? Die SVP-Fraktion entnimmt der Darstellung über die Kostenentwicklung einschliesslich Altlastensanierung im Kostenüberwachungsbericht Endkostenprognose per 30.04.2010 der Interessengemeinschaft Hochwasserschutz Linth, dass es sich um einen Betrag bis 127 Mio. Franken handelt. Die Gründe sind mehrheitlich unvorhergesehene Bauprobleme und die Teuerung. Politisch wurde aber von 80 Mio. gesprochen. Die SVP-Fraktion ist der Ansicht, dass bei so hohen Kosten auch über das Konzept gesprochen werden muss. Sie hat die darin enthaltenen 80 Mio. Franken immer angezweifelt, weil feststellbar war, dass viele Probleme nicht gelöst waren. Anfänglich wollte die Regierung gar nicht mit den Einsprechern reden, und hinterher sollten diese nun für die lange Projektierungszeit verantwortlich sein. Die SVP-Fraktion findet dieses Vorgehen einfach nicht ehrlich. Der Modellversuch der ETH, der nicht von den Einsprechern verlangt wurde, sondern Teil des Projektes war, lag erst im Frühjahr 2010 vor. Viele Fragen, die den Hochwasserschutz betreffen, sind bis heute jedoch nicht geklärt, so z.B., ob das Pumpwerk in der Grynau je imstande sein wird, die erhöhte Kapazität des Hintergrabens aufzunehmen. Wer aufmerksam durch die Linthebene geht, dem fällt auf, dass:

  • es vom Zürich- bis zum Walensee eine endlose Baustelle gibt, bei der überall etwas begonnen wurde und nichts vorwärtsgeht;

  • viel Material hin- und hergeschoben wird, was sicher nicht kostenneutral ist.

  • die Erschliessungsstrasse Richtung Giessen – seit gut einem Jahr im Betrieb – bereits schon wieder baufällig ist;

  • die kleinen Brücken grosse Schäden aufweisen und saniert werden müssen, bevor sie in Betrieb genommen werden können;

  • die neuen Kanäle mit ziemlich steilen Böschungen gebaut sind, von denen das neue Material bereits wieder abrutscht;

  • das Fallenhaus seit 15 Monaten im Bau ist, aber bis heute noch nicht in Betrieb genommen werden konnte.

Das ist nur ein kleiner Ausschnitt aus einer langen Liste. Die SVP-Fraktion hält fest, dass die Ursachen des Kostensprunges von 80 Mio. auf 127 Mio. geklärt werden müssen. Sollte sich zeigen, dass diese letztlich darin liegen, dass die Einheit von Linthkanal, Seitenbächen und Melioration zu wenig beachtet wurde, ist Handlungsbedarf dringend erforderlich. Das Projekt darf nicht «zum Fass ohne Boden» werden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011