Geschäft: Volksschulabschluss sinnvoll und notwendig

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.74
TitelVolksschulabschluss sinnvoll und notwendig
ArtKR Interpellation
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung29.11.2010
Abschluss14.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 18. Januar 2011
VorstossWortlaut vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
14.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.

Selbstverständlich macht eine Abschlussprüfung beim Volksschulabschluss wenig Sinn. Das war auch nicht die Forderung der FDP-Fraktion. Die Interpellantin möchte einen Volksschulabschluss, der differenziert und objektiv über das Leistungs- und Kompetenzniveau der Schülerinnen und Schüler Auskunft gibt. Dabei ist sowohl der von der Regierung beschriebene Prozess mit «Stellwerk 9» als auch die Projektarbeit wichtig und richtig. Die Interpellantin erachtet bei dieser Abschlussarbeit aber nicht das Arbeitsergebnis als besonders ausschlaggebend, sondern vielmehr den Arbeitsprozess. Im Weiteren ist sie erstaunt darüber, dass in der Antwort der Regierung das stornierte Projekt «Volksschulabschluss» mit keinem Wort erwähnt wird. Die dafür bereits erstellten Unterlagen spuren eigentlich das Anliegen der Interpellantin vor. Die FDP-Fraktion geht mit der Regierung darin einig, dass mit der neuen Stundentafel vieles schon im Kern angelegt ist. Es erscheint ihr aber eher unrealistisch, dass dies alles ab dem Jahr 2012 umgesetzt werden kann. Die Interpellantin denkt vielmehr, dass die im Jahre 2012 eintretenden Oberstufenschülerinnen und -schüler im Jahr 2015 als erste den Volksschulabschluss absolvieren werden. Ein so gestalteter Fahrplan gäbe den Schulen die nötige Zeit und - das ist ganz wichtig – würde der einlaufenden Lektionentafel Kontinuität garantieren. Leider gibt es in der Antwort der Regierung keine Aussage zu jenen Schülerinnen und Schülern, die wegen disziplinarischer Verfehlungen einen Schulausschluss provozieren, denn ohne Oberstufen-Schulabschluss ist ihnen ein Lehrabschluss verwehrt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011