Geschäft: Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010 (II)
Komitee | Kantonsrat |
---|---|
Nummer | 34.10.02 |
Titel | Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010 (II) |
Art | KR Verwaltungsgeschäft |
Thema | Erziehung, Bildung, Kultur |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 12.10.2010 |
Abschluss | 30.11.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
---|---|---|---|
1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Finanzkommission 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
---|---|---|---|---|---|---|---|
Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
30.11.2010 | Gesamtabstimmung | 91 | Zustimmung | 0 | Ablehnung | 29 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
---|---|---|---|
30.11.2010 | Wortmeldung | Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten. Die Finanzkommission hat anlässlich ihrer Sitzung vom 10. November 2010 das vorliegende Geschäft auftragsgemäss geprüft. Als Mitträger der Schweizerischen Landeslotterie fielen dem Kanton St.Gallen aus der Gewinnausschüttung für das Jahr 2009 rund 20,2 Mio. Franken zu. Die Mittel des Lotteriefonds stehen für gemeinnützige Vorhaben vorab in den Bereichen Kultur, Soziales, Bildung, Gesundheit, Natur, Umwelt und Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung. Dabei sind im Jahr 2010 rund 4,6 Mio. Franken für Jahresbeiträge an Kulturinstitutionen gebunden. Der Stand des Lotteriefonds betrug per 1. Januar 2010 rund 5,78 Mio. Franken und erreichte mit der Gewinnausschüttung 2009 der Landeslotterie rund 26 Mio. Franken. Nach der Belastung mit den vorliegenden Beiträgen von 3,203 Mio. Franken, den budgetierten Aufwendungen von rund 12,24 Mio. Franken und den im Frühjahr gesprochenen Beiträgen von 4,13 Mio. Franken sind per Ende 2010 noch 6,41 Mio. Franken verfügbar. In der Finanzkommission wurden verschiedene Gesuche eingehend diskutiert, Streichungsanträge jedoch keine gestellt. Wobei das Amt für Kultur bereits in der Vorprüfung 50 Gesuche ablehnen musste, da diese den geltenden Reglementsanforderungen nicht genügten. Die Mitglieder der Finanzkommission genehmigten abschliessend den Kantonsratsbeschluss über Beiträge aus dem Lotteriefonds 2010 (II), Ziff. I bis III, mit Beiträgen von total Fr. 3'203'000.- mit 14:0 Stimmen bei 1 Abwesenheit. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
30.11.2010 | Wortmeldung | Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest. Die Spezialdiskussion wird nicht benützt. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |