Geschäft: VII. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.11.03
TitelVII. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung30.9.2010
Abschluss29.11.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAnträge SVP-Fraktion vom 6. Juni 2011
AntragKommissionsbestellung vom 26. April 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 6. Dezember 2011
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 22. März 2011
ErlassReferendumsvorlage vom 28. September 2011
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2011
AntragAntrag Tinner-Wartau / Ammann-Rüthi zu Art. 24 und 25 vom 26. September 2011
AntragAnträge der vorberatenden Kommission vom 13. Mai 2011
ErlassErgebnis der 1. Lesung des Kantonsrates vom 7. Juni 2011
MitgliederlisteMitgliederliste vom 27. April 2011
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im Februar 2011
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
28.9.2011Schlussabstimmung84Zustimmung14Ablehnung22
26.9.2011Rückkommensantrag Tinner-Wartau / Ammann-Rüthi zu Art. 24 und 2589Zustimmung7Ablehnung24
7.6.2011Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 2567Zustimmung43Ablehnung10
7.6.2011Antrag der SVP-Fraktion zu Art. 2465Zustimmung47Ablehnung8
7.6.2011Art. 1286Antrag der vorberatenden Kommission17Antrag der GRÜ-Fraktion17
7.6.2011Eintreten96Zustimmung10Ablehnung14
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen.

Die SVP-Fraktion als Motionär dieser Vorlage dankt der Regierung, dass sie die Motion mit geändertem Wortlaut gutgeheissen hat. Dazumal hat noch die Motorwagenbesteuerung Diskussionen ausgelöst. Die ganzen Abklärungen haben ergeben, dass die Motorwagen im Vergleich gut sind.

Mit der Vorlage sollen die Anhänger von der Motorfahrzeugsteuer entlastet werden. Vor allem sollen die schweren Anhänger von den Steuern entlastet werden, um auf ein Niveau der Ostschweizer Kantone zu kommen. Die Vorlage der Regierung sieht vor, die Motorfahrzeugsteuer für Anhänger gegenüber der heutigen Belastung um einen Drittel zu reduzieren. So liegt der Kanton St.Gallen noch immer viel höher als der Kanton Thurgau, aber im Vergleich mit den umliegenden Kantonen ist er vergleichbar. Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass der Kanton St.Gallen ein Niveau wie es der Kanton Thurgau hat, mit Fr. 350.- pro Anhänger, einführen soll. In der Diskussion in der vorberatenden Kommission stellte sich heraus, dass man an der degressiven Besteuerung festhalten will und dadurch eine Lösung gefunden werden sollte. Die SVP-Fraktion begrüsst die Teilung der Anhänger zur Besteuerung der Gewichte bis 3,5 Tonnen und über 3,5 Tonnen. Die Anhänger über 3,5 Tonnen werden ohnehin mit der LSVA belastet. So wird jetzt die Besteuerung bis 3,5 Tonnen auf bisherigem Niveau belassen und über 3,5 Tonnen schwere Anhänger werden um zwei Drittel entlastet, was eine ungefähr gleiche Steuer ergibt, wie sie der Kanton Thurgau hat.

Vor allem die Reduktion der schweren Anhänger ist uns ein Anliegen. So haben die Transportunternehmer wieder gleich lange Spiesse wie die ausserkantonalen Konkurrenten. Der vorgeschlagene Steuerausfall von 1,7 Mio. Franken verringert sich um 0,5 Mio. auf 1,2 Mio. Franken. Wenn die Einnahmen durch die Anhänger, die neu eingelöst werden im Kanton St.Gallen wieder Steuereinnahmen regenerieren, können wir vielleicht schon von einer Nullrunde ausgehen. Wir begrüssen diese neue Regelung und bitten den Rat dem Antrag der vorberatenden Kommission zu folgen.

Weiter wird im Zusammenhang der Aufgabenteilung zwischen dem Kanton und den Gemeinden die Einlösung der Motorfahrräder neu geregelt. So werden nicht mehr die Gemeinden sondern das

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt zuständig sein. Die Änderung der Zuständigkeit für die jährliche Einlösung der Motorräder können wir von der SVP-Fraktion nicht unterstützen. Wir sind mit der neuen Regelung nicht einverstanden und stellen einen Antrag, die bisherige Regelung beizubehalten. Die Gemeinden sollen weiterhin diese Aufgabe übernehmen. Es ist kundenfreundlicher und der administrative Aufwand hält sich in Grenzen. Da die Motorfahrräder - sogenannte Töffli - immer weniger werden, fragen wir uns, ob nicht einfachere Lösungen gemacht werden können. Analog einer Vignette oder ähnliche Ansätze. Gerne hätten wir die Einlösung der Motorfahrräder den Motorfahrräder Geschäfte, die ebenfalls die Prüfung der Betriebssicherheit durchführen, delegiert. Leider ist die Aufgabe der Steuereinziehung den Gemeinden und Kantonen vorbehalten.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir treten nur aus einem Grund auf diese Vorlage ein. Zwar für den Miniteil. Der Miniteil beträgt die Regelung mit den Motorfahrrädern. Die scheint uns pragmatisch sinnvoll zu sein. Den Löwenanteil dieser Vorlage lehnen wir entschieden ab. Steuerwettbewerb wie er uns einmal mehr vorgeführt wird, finden wir unvernünftig und der Sache nicht dienlich. Erstaunt sind wir über die Voten bezüglich Wettbewerbsfähigkeit bezüglich dem Argument St.Gallen darf nicht das Schlusslicht belegen. Bei allen politischen Themen, die insbesondere unserer Fraktion wichtig sind, hören wir dieses Argument auf der ratsrechten Seite niemals. Ich erinnere Sie an Fördermassnahmen bezüglich erneuerbare Energie, Fördermassnahmen bezüglich Energiesparen. Da ist der Kanton St.Gallen in der Ostschweiz Schlusslicht. Selbst wenn wir uns die nächsten paar Monate anstrengen, bleiben wir Schlusslicht. Diese Vorlage ist ein Wunschkonzert der Lastwagenlobby. Wir sind der Meinung, dass eine Änderung im besten Fall bezüglich Anpassung der Steuern im kostenneutralen Rahmen geschehen würde, z.B. leichte Reduktion der Steuer für Anhänger, dafür kompensieren bei den Zugfahrzeugen. Dass wir für solche Lösungen keine Mehrheiten finden ist klar. Die Lastwagenlobby möchte ihre legitimsten Bedürfnisse befriedigt haben und zwar möglichst viel Geld in den eigenen Sack zu wirtschaften. Das kann nicht das Interesse dieses Rats sein. Wir treten auf die Vorlage ein und lehnen den ersten Teil entschieden ab.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Die VSGP unterstützt die Haltung, die Regierungspräsidentin Keller-Sutter erläutert hat. Wir nehmen hier eine Aufgabenteilungsaufgabe vor.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der GRÜ-Fraktion, in Art. 12 am geltenden Recht festzuhalten.

Ich habe es bereits beim Eintreten angekündigt. Wir ändern lediglich den Miniteil der Motorfahrräder. Dies ist sinnvoll und pragmatisch.

Frau Regierungspräsidentin fragte sich, wie man bei der Tatsache, dass der Kanton St.Gallen bei der Besteuerung der Anhängern bei Rang 22 von 26 Kantone, von der Mitte sprechen könne. Ich pflichte ihr bei: Ich weiss auch nicht, wie man das rechnet. Ebenfalls ist es mir schleierhaft, wie sie die Besteuerung der Zugfahrzeuge im Kanton St.Gallen als «massvoll» bezeichnen können.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

beantragt im Namen der SVP-Fraktion, in Art. 24 und Art. 25 am geltenden Recht festzuhalten.

Die SVP-Fraktion ist der Meinung, dass die Gemeinden diese Aufgabe stets gut erfüllt haben. Ebenfalls gibt es dadurch kein Änderungsbedarf. Es ist kundenfreundlich. Junge wie auch ältere Menschen, die ein Motorfahrrad besitzen, gehen lieber zur Einlösung auf die Gemeinde. Es ist eine einfache Handhabung ohne briefliche Rechnungsstellung usw.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: In der vorberatenden Kommission wurde dieser Antrag nicht entsprechend diskutiert.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der Wirtschaftsgruppe): legt seine Interessen offen und ist seit 40 Jahren im Transportgewerbe tätig, hat 14 Jahre die Ruckstuhl Transport AG geleitet und leitet heute eine Transportfirma in Pfungen. Auf die Vorlage ist einzutreten und dem Antrag der vorberatenden Kommission zu zustimmen.Es ist so, dass die schweren Anhänger gegenüber dem Kanton Thurgau massiv teurer sind. Gleichzeitig darf festgehalten werden, dass der Kanton St.Gallen bei den Anhängern bis 3,5 Tonnen mit den umliegenden Kantonen konkurrenzfähig ist. Wenn Sie beobachten, ist es tatsächlich so, dass sehr viele Lastwagen im Kanton St.Gallen eingelöst sind, während die Anhänger im Thurgau, in Appenzell Ausserrhoden oder eben auch im Tessin eingelöst wurden. Es ist deshalb wichtig, dass wir dem entgegenhalten und in erster Linie die Abwanderung stoppen. Es macht keinen Sinn, dass wir auf unserem Niveau bleiben und dabei riskieren, dass noch mehr in andere Kantone abwandern. Es gibt nicht mehr Verkehr, wie Blumer-Gossau gesagt hat. Der Verkehr ist gleich gross und wenn die Transportunternehmer mit Anhänger fahren, dann sind sie bestrebt effizient und auch ökonomisch optimal zu transportieren. Wenn Wick-Wil viel Geld verdient, das Transportgewerbe verdient nicht sehr viel Geld. Das kann ich Ihnen auch einmal darlegen. Wir haben hohe Abgaben zu entrichten. Wenn man vom Sprung unter 3,5 Tonnen und über 3,5 Tonnen spricht. Ab 3,5 Tonnen bezahlen wir für die Anhänger ebenfalls LSVA und damit erhöhen sich die Kosten sprunghaft. Es ist deshalb wichtig und da möchte ich Blum-Mörschwil recht geben, dass wir dieser Vorlage zustimmen. Denn dann werden viele Unternehmungen die Anhänger in Zukunft wieder in St.Gallen einlösen und wird der Steuerabgang oder die Steuervergünstigung von 1,2 Mio. Franken wesentlich geringer ausfallen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Der Antrag der SVP-Fraktion ist abzulehnen.

Ich muss zugeben, es geht hier nicht um wahnsinnig viel. Nach der geltenden Praxis gibt es drei Schritte: Das Motorfahrrad wird bei einem Motorfahrradfachhändler gezeigt. Nachher geht er auf die Gemeinde und kann dort die Nummer lösen. Die Gemeinde muss nachher noch mit dem Kanton abrechnen. Das sind die drei Schritte.

Bei der neuen Fassung der Regierung geht er auch zum Motorradfachhändler, zeigt das Motorrad und dann kann das Schild beim Kanton bezogen werden. Meiner Meinung nach wird damit einen Schritt weniger benötigt, und das schaue ich als effizient an. Zudem haben die Gemeindeammänner beschlossen, dass sie dieses Verfahren unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Dem Antrag der SVP-Fraktion ist zuzustimmen.

Ich sehe nicht ein, weshalb diese Aufgabe von den Gemeinden weggenommen werden sollte. Die Gemeinden haben die Aufgabe bisher sehr gut gelöst und werden es weiterhin gut machen. Ich erachte es als einen Vorteil, dass junge Menschen auf der Gemeinde die Nummern einlösen müssen. Dadurch erhalten sie bereits einen ersten Kontakt mit der Gemeinde. Es gibt Oberstufenschüler die in Randgemeinden oder Berggemeinden weit ausserhalb des Zentrums wohnen. Sie erhalten üblicherweise eine Spezialbewilligung, bevor sie 14 Jahre alt sind, damit sie mit dem Mofa zur Schule fahren können. Diese jungen Menschen müssen mit der Gemeinde in Kontakt treten und so bereits Verantwortung übernehmen.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Schon wieder eine Steuererleichterung bei bereits darbenden Staatsfinanzen. Schon wieder eine Massnahme für mehr Strassenverkehr bei schon verstopften Strassen. Schon wieder eine Massnahme zur Anheizung des ruinösen Steuerwettbewerbes unter den Kantonen bei bereits offensichtlichen Auswüchsen. Die Vorlage ist ein föderalistischer Unsinn. Die SP-Fraktion empfiehlt darum Nichteintreten.

Wie Sie in der Vorlage S. 3 beim «schweizweiten Vergleich» sehen können, gibt es drei Kantone, die in unseren Augen als Sündenfälle oder Schmarotzer bezeichnet werden müssen. Das sind Tessin, Wallis und Thurgau. Diese drei Kantone differenzieren nicht, ob ein Anhänger 12, 18 oder 24 Tonnen Gesamtgewicht hat. Die Steuer beträgt einheitlich lumpige: Fr. 105.- im Tessin, Fr. 320.- im Wallis und Fr. 350.- im Thurgau. Die Schweizer Durchschnittswerte liegen bei 600 Franken bei 12 Tonnen Anhängern und gut 900 Franken bei 24 Tonnen schweren Anhängern. Dass der Kanton Thurgau in der Deutschschweiz diese Rolle spielt, ist ärgerlich und verwerflich. Dass nun aber der Musterkanton St.Gallen als vierter Schmarotzerkanton auftreten will, finden wir bedenklich. Selbst der Vertreter des Astag sagte in der vorberatenden Kommission: «Die tiefe Steuerlast im Kanton Thurgau ist als föderalistischer Auswuchs zu werten.» Und weiter: «Ziel muss es sein, das Mass der kantonalen Besteuerungen einheitlicher einander anzugleichen, um so Chancengleichheit herstellen zu können.» Also nicht noch mehr föderalistische Auswüchse, sondern eine schweizerische Lösung tut Not. Das ist der richtige und faire Weg. Leider, so haben wir von der Regierungsrätin erfahren, bestehen aber keine Bestrebungen um auf nationaler Ebene diese nötige Harmonisierung ins Auge zu fassen. Das wäre eine Rolle für den Kanton St.Gallen hier für die Angleichung, für die Harmonisierung in diesem Land zu sorgen.

Bei der Besteuerung der Lastwagen liegt der Kanton St.Gallen deutlich unter dem Durschnitt der ganzen Schweiz. Also die Zugfahrzeuge, die Lastwagen werden günstig besteuert. Bei den Anhängern liegen wir ein bisschen über der Mitte. Also gibt es keinen Grund etwas zu ändern. Wenn ich mich daran erinnere was Mächler-Zuzwil heute Morgen gesagt hat, es sei uns wohl wenn wir irgendwo in der Mitte lägen. Das ist bei dieser Vorlage absolut der Fall. Wenn wir die Anhänger und die Lastwagen - es geht bei beiden ums Transportgewerbe - auf eine Schalenseite legen so sehen wir, wir liegen in der Mitte. Also lassen wir es, wie es ist und bemühen uns dafür die, auf schweizerischer Ebene, bestehenden Auswüchse zu bekämpfen.

Sollten Sie mit der heutigen schweizerischen Mittelfeldposition betreffend Lastwagen und Anhänger inkonsequenterweise doch nicht zufrieden sein und unvernünftigerweise auf diese Vorlage eintreten, empfiehlt Ihnen die SP-Fraktion dem Kommissionsantrag zuzustimmen. Hier begehen wir den schmarotzerhaften Sündenfall nur bei den Anhängern über 3,5 Tonnen und nicht bei allen. Die Änderungen bei den Mofas unterstützen wir. Das graue Blatt der SVP-Fraktion lehnen wir ab. Nichteintreten und schweizerisch eine Harmonisierung anstrengen wäre der richtige Weg.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Auf die Vorlage ist einzutreten.

Steuererleichterungen verursachen keine Steuerausfälle. Im Gegenteil: Das gibt Steuereinnahmen. Ich kenne viele Logistikunternehmer, die haben die Lastwagen im Kanton St.Gallen gelöst und die Anhänger sind im Kanton Tessin oder Kanton Thurgau gelöst und das sind Steuerausfälle für unseren Kanton. Aus erster Hand weiss ich, dass wenn diese Vorlage angenommen werde, so werden einige Unternehmer ihre Anhänger zurück in den Kanton St.Gallen immatrikulieren. Das sind zusätzliche Steuereinnahmen. Für den Unternehmer ist es entscheidend, ob er diese paar hundert Franken für einen einzelnen Anhänger einsparen kann oder nicht, weil er das Geld selber verdienen muss und das Geld nicht am 25. pünktlich aus den Steuergelder auf das Konto überwiesen bekommt. Also stimmen Sie bitte dieser Vorlage zu. Es ist für unseren Kanton St.Gallen sehr wichtig.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Am Freitag, 13. Mai 2011, hat die vorberatende Kommission das Geschäft 22.11.03 «VII. Nachtrag zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben» beraten. An der Kommissionssitzung gaben die Vorsteherin des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Generalsekretär des Sicherheits- und Justizdepartementes, der Leiter Projekte und Entwicklung im Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt sowie ein Vorstandsmitglied des schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (Astag) Auskunft.

In der Septembersession 2010 hiess der Kantonsrat die Motion 42.10.07 «Senkung der Strassenverkehrssteuern für schwere Motorwagen und Anhänger» mit folgendem Wortlaut gut: «Die Regierung wird eingeladen, dem Kantonsrat Botschaft und Entwurf eines Nachtrags zum Gesetz über die Strassenverkehrsabgaben zu unterbreiten mit dem Ziel, die Motorfahrzeugsteuer für Anhänger auf ein mit den Nachbarkantonen vergleichbares Niveau zu senken». ?

Im Rahmen eines Projektes hat die Regierung in Zusammenarbeit mit der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden überprüft. Dabei kam man unter anderem zum Schluss, dass die jährliche Zulassung der Motorfahrräder idealerweise nicht mehr wie bis anhin von den Gemeinden, sondern von der Kantonsverwaltung bzw. dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgenommen werden soll. Mit dieser Vorlage wird vorgeschlagen, die einschlägige gesetzliche Grundlage entsprechend zu ändern.

Die Vorlage der Regierung sieht nun vor, die Motorfahrzeugsteuer für Anhänger gegenüber der heutigen Belastung um einen Drittel zu reduzieren. Die vorgeschlagene Steuerreduktion wäre mit jährlichen Einnahmeausfällen für den Strassenfonds von rund 1,7 Mio. Franken verbunden. Anderseits darf erwartet werden, dass der Anhängerbestand aufgrund der gesenkten Steuer etwas zunehmen wird, sodass der Ertragsausfall teilweise kompensiert wird. Die steuerliche Entlastung stellt eine Standortmassnahme zugunsten des einheimischen Gewerbes dar.

Eine Mehrheit der vorberatenden Kommission ortete den Handlungsbedarf insbesondere bei Anhängern über 3,5 Tonnen. Dies mit folgender Begründung: Die hohe Besteuerung trifft insbesondere die Transportbranche, wo die Höhe der Motorfahrzeugsteuer ein entscheidender Wettbewerbsfaktor ist. Die im Kanton ansässigen Transportunternehmen haben nicht gleich lange Spiesse wie ihre ausserkantonalen Konkurrenten. Transportunternehmen wandern ab oder verlagern ihre Tätigkeit auf ausserkantonale Niederlassungen. Auf Anhängern über 3,5 Tonnen ist neben der kantonalen Steuer auch die leistungsabhängige Strassenverkehrsabgabe (LSVA) zu entrichten.

Vor diesem Hintergrund beantragt die vorberatende Kommission dem Kantonsrat, die Besteuerung von Anhängern mit einem Gesamtgewicht bis zu 3,5 Tonnen auf dem bisherigen Niveau zu belassen, dafür aber schwerere Anhänger gegenüber der heutigen Steuerbelastung um zwei Drittel zu entlasten. Eine solche Steuerreduktion hätte lediglich Steuerausfälle in der Höhe von rund 1,2 Mio. Franken – und damit 0,5 Mio. Franken weniger als gemäss Vorschlag der Regierung – zur Folge.

Für die jährliche Einlösung der Motorfahrräder sind heute die Gemeinden zuständig. Bei der Einlösung ist zu prüfen, ob das Fahrzeug von einem Motorfahrradhändler auf seine Betriebssicherheit kontrolliert worden ist und ob eine ausreichende Haftpflichtversicherung besteht. Gleichzeitig ist die Motorfahrradsteuer von 20 Franken einzuziehen. Der Bestand von Motorfahrrädern ist im Kanton St. Gallen seit dem Jahr 1984 kontinuierlich gesunken: Waren damals noch über 40'000 Fahrzeuge immatrikuliert, so sind es heute gerade noch rund 10'000 Fahrzeuge.

Im Rahmen des Projekts «Aufgabenteilung Kanton-Gemeinden» kam der Kanton zusammen mit den Gemeinden zum Schluss, dass die jährliche Einlösung der Motorfahrräder neu durch das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt vorgenommen werden soll. Entsprechend hat die Regierung diese Kompetenzverschiebung – die ebenfalls eine Anpassung des Gesetzes über die Strassenverkehrsabgaben erfordert – in die Vorlage mit einbezogen. An der jährlichen Prüfungspflicht wird festgehalten. Die vorberatende Kommission ist mit dieser Kompetenzverschiebung und der entsprechenden Umsetzung in der Vorlage der Regierung einverstanden.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es besteht Handlungsbedarf. Der Kanton St.Gallen ist etwa zwei- bis dreimal teurer als der Kanton Thurgau und etwa fünf- bis zehnmal teurer als der Kanton Tessin. Das sagt, glaube ich, genügend. Zu Blumer-Gossau betreffend Steuereinnahmen: Die Steuereinnahmen gehen in den Strassenbaufonds. Es ist nicht dasselbe wie das, was wir am Morgen diskutiert haben. Ich schaue das auch nicht so an, dass der Kanton Thurgau als schmarozer da steht, wenn er einfach etwas günstiger anbietet als das der Kanton St.Gallen macht. Zum Antrag von der SVP-Fraktion werde ich Stellung nehmen, wenn dieser Artikel besprochen wird.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
7.6.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): legt seine Interessen als Besitzer von einigen Anhängern offen und hat Standorte seiner Firma im Kanton Thurgau und Tessin. Auf die Vorlage ist einzutreten und den Anträgen der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Es liegt Nahe, dass ich die Fahrzeuge dort einlöse wo es günstiger ist. Kleinbetriebe haben diese Möglichkeiten nicht. Ich denke nur schon aus Solidarität zu den Kleinbetrieben wäre es richtig, dass wir mindestens in der Ostschweiz die Steuern etwa gleich einziehen würden.

Eine kleine Anmerkung: LSVA, das Wort ist schon gesagt worden. Für einen Anhänger mit etwa 18 bis 20 Tonnen bezahle ich pro Jahr etwa 20'000 bis 30'000 Franken. Dort geht das grosse Geld hin. Darum müssen wir auch schauen, wo die Anhänger günstiger einzulösen sind. Können wir für 10 Anhänger 5'000 Franken einsparen, machen wir das selbstverständlich.

Session des Kantonsrates vom 6. und 7. Juni 2011
26.9.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Dem Antrag Tinner-Wartau / Ammann-Rüthi ist mehrheitlich zuzustimmen.

Es ist aber bedenklich, wie immer mehr einfache Aufgaben von der Gemeinde zum Kanton übergehen und so die Gemeindeaufgaben mindern. Uns war vor der 1. Lesung einiges noch nicht bekannt: So konnten wir von der Regierung nicht erfahren, wie eine einfache Handhabung der Anmeldung für ein Mofa erfolgen soll. Unser Vorschlag war damals, dass der Mofa-Händler die Steuer einziehen oder eine Vignette lösen könnte. Dies geht aber nicht, da der Steuerbezug Aufgabe des Staates ist. Junge Leute nutzen heute E-Government, und so hat man eine einfache Lösung für Mofa-Lösung gefunden. Für ältere Leute, etwa ein Drittel der Mofa-Besitzer, muss die bisherige Lösung noch möglich sein. So kann die Gemeinde diese Dienstleistung anbieten, wie sie auch beim Ausfüllen von Formularen wie z.B. für die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) der Krankenversicherung behilflich sein kann. Wenn dies möglich ist, können wir dem Rückkommensantrag mehrheitlich zustimmen.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Ihnen liegt ein Rückkommensantrag von Tinner-Wartau / Ammann-Rüthi vor. Die vorberatende Kommission wurde darüber informiert, wir haben uns aber aus Effizienz- und Kostengründen dafür entschieden, nicht mehr zu tagen, und auf dem Zirkulationsweg Folgendes erwägt und beschlossen: Die vorberatende Kommission hat die Thematik der Kantonalisierung an ihrer Sitzung zur Vorbereitung der 1. Lesung diskutiert und darauf verzichtet, einen Antrag dazu zu stellen. Aufgrund der heute weit verbreiteten Nutzung der digitalen Kommunikation und im Sinn der kantonalen E-Government-Strategie erscheint der Antrag, mit dem der Gang auf die Gemeinde für die Mofa-Einlösung entfällt, zweckmässig und nachvollziehbar. Die vorberatende Kommission erhebt gegen diesen Rückkommensantrag deshalb keine Opposition.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Art. 25 (Steuerzweck). beantragt im Namen von Ammann-Rüthi und in seinem Namen, auf Art. 24 und 25 zurückzukommen und für den Fall, dass der Kantonsrat auf die Bestimmungen zurückkommt, in Art. 24 und 25 am Entwurf der Regierung festzuhalten.

Der Präsident der vorberatenden Kommission hat die wesentlichen Begründungen für den Rückkommensantrag und für das Festhalten am Entwurf der Regierung bereits vorgebracht. Entscheidend ist tatsächlich die E-Government-Strategie mit der Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden, welche die Abwicklung der Mofa- und E-Bike-Lösungen über das Internet direkt beim Strassenverkehrsamt ermöglichen soll.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011
26.9.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. bis 28. September 2011