Geschäft: Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.10.03
TitelKantonsratsbeschluss über die Erweiterung und Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung14.10.2010
Abschluss28.6.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht im September 2011
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29.11.2010
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 19. Oktober 2010
ErlassReferendumsvorlage vom 27. April 2011
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginn vom 5. Juli 2011
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 22. Dezember 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
27.4.2011Schlussabstimmung77Zustimmung27Ablehnung16
16.2.2011Eintreten81Zustimmung14Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
26.4.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der 1. Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in 2. Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
26.4.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in 2. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
27.4.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Für alle drei Vorlagen ist in der Schlussabstimmung ein qualifiziertes Mehr nach Art. 132 Abs. 2 Ziff. 2 des Geschäftsreglementes des Kantonsrates (sGS 131.11) erforderlich.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Der Handlungsbedarf ist ausgewiesen. Zudem nimmt die CVP-Fraktion erfreut zur Kenntnis, dass für das Übergangsprojekt der neuen Notfallaufnahme eine langfristige Nachnutzung vorgesehen ist und künftig permanent 29 Notfallplätze für unsere Bevölkerung zur Verfügung stehen werden. Im Übrigen nehme ich vorweg, dass dem unterbreiteten Beschluss zuzustimmen ist.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Vorlage ist in 1. Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der 2. Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Auch die SP-Fraktion erachtet die rasche Erweiterung und die Anpassung der Zentralen Notfallaufnahme am Kantonsspital St.Gallen als unumgänglich. Der zeitlich uneingeschränkte Bereitschafts- und Notfalldienst ist ein wichtiger Teil des Leistungsauftrags des Kantonsspitals. Das lnvestitionsmoratorium während mehr als 10 Jahren hat bewirkt, dass die anstehenden Aufgaben nicht gelöst und zum Teil verschoben wurden. Vermutlich ist das der Grund, weshalb die Regierung eine Vorpriorisierung des Geschäftes vorgenommen hat. Mit der Erweiterung und Anpassung der ZNA wird sowohl für die Patienten und Mitarbeitenden als auch aus betrieblicher Sicht eine ausreichende Infrastruktur zur Verfügung gestellt. Eine optimale Lösung kann aufgrund der vorhandenen Räumlichkeiten noch nicht erreicht werden, deshalb ist diese Anpassung erst eine Überbrückungsmassnahme. Spätestens in 10 Jahren wird die ZNA in einem neuen Gebäude etabliert werden. Die alten Gebäude werden neuen Zweckbestimmungen zugeführt. Die St.Galler Spitallandschaft ist vermehrt dem Wettbewerb ausgesetzt. Die SP-Fraktion möchte, dass die einheimischen Patientinnen und Patienten nicht ausserkantonal versorgt werden müssen, sondern im Gegenteil, dass sich ausserkantonale aufgrund der hohen Qualität ermuntert fühlen, sich hier in St.Gallen versorgen zu lassen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Gestützt auf Art. 1 des Leistungsauftrags für das Jahr 2011 erfüllt das Kantonsspital St.Gallen mit den Spitälern St.Gallen, Flawil und Rorschach nach den neuesten Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft und nach anerkannten ethischen Grundsätzen Aufgaben der medizinischen Grundversorgung sowie Aufgaben der spezialisierten Versorgung. Das Angebot richtet sich an die Bewohnerinnen und Bewohner im Einzugsgebiet der Spitalregion sowie an jene im angrenzenden Gebiet des Kantons St.Gallen. Am Kantonsspital St.Gallen wurde die zentrale Notfallstation mit Patientenaufnahme in den Jahren 1976 bis 1978 errichtet. Die damalige Planung sah vor, in der Notfallstation etwa 12'000 Patientinnen und Patienten aufnehmen zu können. Bedingt durch die stetig steigenden Patientenzahlen mussten in den Jahren 1996/97 erstmals Anpassungen vorgenommen werden. Im Jahre 2005 startete die Geschäftsleitung des Kantonsspitals St.Gallen das Projekt «Entwicklung Zentrale Notfallaufnahme» (abgekürzt ZNA). Dieses Projekt zielt auf die Weiterentwicklung der ZNA, die Anpassung und den Grundversorgungsnotfall sowie die Überarbeitung des Betriebsreglementes ab. Die Projektarbeiten basieren auf der Annahme, dass künftig rund 35'000 Notfallpatientinnen und -patienten pro Jahr behandelt werden. Die stetig steigenden Patientenfrequenzen und die vordringlich rasche Umsetzung des neuen Betriebskonzeptes legen ein dreistufiges Vorgehen mit baulichen Zwischenlösungen nahe. Die erste Etappe wurde im Jahr 2006 umgesetzt. Die aktuelle Vorlage ermöglicht das zweite Etappenziel mit 29 Behandlungsplätzen. Aktuell werden 21 Behandlungsplätze benutzt, welche 32'000 Patientinnen und Patienten versorgen. Die ursprünglich geplante, dritte Ausbauetappe entfällt, da geplant ist, ungefähr im Jahr 2020 das Haus 07A zu erneuern. Der Versorgungsablauf ist zeitweise sehr behindert, und im Extremfall kann die Sicherheit der Patientinnen und Patienten gefährdet sein. Eine rasche Erweiterung und Anpassung der ZNA ist unumgänglich.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

In der GRÜ-Fraktion war das Eintreten auf diese Vorlage unbestritten. In Ergänzung zu meinen Vorrednern möchte ich aber noch auf die Arbeitsumstände für das Personal hinweisen. Die SVP-Fraktion hat soeben davon berichtet. Aus Sicht der GRÜ-Fraktion muss diesen Leuten unbedingt Sorge getragen werden. Zur Übergangslösung: Grund dafür ist ja auch, dass dieses Haus dann als Zwischenlösung während der Umbauphase weiterer Projekte genutzt werden kann. Es ist nicht so, dass wenn die ZNA ihre definitive Lösung gefunden hat, dieses Haus überflüssig wird. In der vorberatenden Kommission wurde deutlich erklärt, dass das Haus nachher für andere Übergangslösungen zur Verfügung stehen werde.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Noch im alten Jahr, am 22. Dezember 2010, kurz vor Weihnachten, tagte die vollzählig anwesende Kommission in St.Gallen.

Die Regierung war durch Regierungspräsident Haag, Vorsteher des Baudepartementes, und durch die Vorsteherin des Gesundheitsdepartementes, Regierungsrätin Hanselmann, vertreten. Von Seiten der Verwaltung waren anwesend: Roman Wüst, Generalsekretär des Gesundheitsdepartementes, Werner Binotto, Kantonsbaumeister, Stefan Knobel, Leiter der Spitalbauten. Für das Protokoll zeigte sich Niklaus Eichbaum, jurist. Mitarbeiter im Baudepartement, verantwortlich. Vom Kantonsspital war Daniel Germann, Direktor des Kantonsspitals, und für die Besichtigung und Führung waren Dr. Josef Osterwalder und Elisabeth Heeb, Leiterin der Pflege ZNA, anwesend und entsprechende Gesprächspartner.

Bereits aus der Botschaft der Regierung vom 19. Oktober 2010 und aufgrund der einlässlichen Erläuterungen beim Überblick über die Vorlage von Seiten der Regierung ging klar hervor, dass an der Notwendigkeit einer baulichen Erneuerung und Erweiterung der Zentralen Notfallstation des Kantonsspitals kein Zweifel besteht. Der zeitlich uneingeschränkte Notfalldienst an unserem Zentrumsspital ist Teil des Leistungsauftrages an das Kantonsspital St.Gallen. Schon die Anzahl ausgewiesener und stark angestiegener Notfälle pro Jahr ( 31'468 pro Jahr) und die Anzahl Behandlungsplätze (21) stehen in einem nicht mehr vertretbaren Missverhältnis. Ein zweckmässiger betrieblicher Ablauf und eine ausgewiesene garantierbare Behandlungsqualität mit den notwendigen Sicherheitsstandards sind bei den bestehenden Gegebenheiten in Frage gestellt.

Eine gut funktionierende Notfallstation ist auch eine Chance für die so oft geforderte optimale Zusammenarbeit zwischen Hausärzten und Spitalmedizin. Die in der Botschaft vorgeschlagene bauliche Anpassung kann die betriebliche Situation für die nächsten Jahre, gemäss Planung bis ins Jahr 2020, einigermassen ins Lot bringen. Nebst den fehlenden Behandlungsplätzen und der Raummenge geht es auch um die Anpassung einer zeitgemässen medizinischen Infrastruktur sowie die Pflegezentrale mit integrierter Apotheke auf den neuesten Stand zu bringen. Es besteht hier absolut keine Luxusvorlage (rund 1'200 Notfälle pro Behandlungsplatz, Zielwert wären etwa 1'000 Notfälle pro Behandlungsplatz), von einer «Pflästerlipolitik» kann nicht gesprochen werden.

Die Kommission konnte sich vor Ort von der Raummenge und den teilweise stark eingeschränkten Funktionsabläufen überzeugen.

Die aktuelle Vorlage ermöglicht die Realisierung der geplanten Bauetappe mit Erhöhung von 21 auf 29 Behandlungs- bzw. Notfallaufnahmeplätze. Angesichts der zunehmend verschärften Problematik und Diskussion investitionspolitischer Vorhaben im Spitalbereich kann mit Fug und Recht von einer durchwegs ausgewiesenen und allseits getragenen Vorlage gesprochen werden. Die vorberatende Kommission beschloss denn auch einstimmig und ohne Enthaltungen Eintreten auf die Vorlage und empfiehlt dies auch dem Rat.

Auch in der Spezialdiskussion konnten die entsprechenden Fragen der Kommissionsmitglieder erschöpfend beantwortet bzw. geklärt werden. Insbesondere die Anzahl der geplanten Aufnahmeplätze erscheint zum jetzigen Zeitpunkt ausreichend. Auch die weitere Nutzungszeitdauer des jetzigen Gebäudes von mindestens 10 Jahren ist realistisch. In der Gesamtabstimmung ergab sich Einstimmigkeit, d.h. die Kommission empfiehlt mit 15:0 Stimmen dem Rat Zustimmen zur Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Leitender Arzt in der Augenklinik offen.

Zu Dietsche-Oberriet: Ich bin schon etwas erstaunt über das Votum. Einerseits wird da von Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gesprochen, und andererseits sollen diesen nochmals mindestens 10 Jahre diese schwierigen Zustände zugemutet werden. Realistischerweise braucht die Realisierung des Hauses 07A einen Zeithorizont von 10 Jahren; alles andere ist blauäugig und keine «Pflästerlipolitik». Das vorgesehene Gebäude wird dringend benötigt. Ich empfehle, einmal in einer Freitagnacht zwischen 02.00 und 04.00 Uhr auf die ZNA zu kommen und zu schauen, wie es da her- und zugeht. Mit Blick auf die Augenklinik möchte ich anfügen, dass diese ihre Patienten – das sind nochmals ungefähr 30'000 Konsultationen je Jahr – direkt auf der Abteilung und nicht über die ZNA aufnimmt. Aber auch auf der Abteilung hat es kaum Sitzplätze. Patienten und deren Angehörige warten in den Gängen, wo noch andere Patienten durchgeschoben werden müssen. Das ist nur ein kleines Beispiel zu den äusserst schwierigen Zuständen. Dann zu den Hausärzten: Diese arbeiten in der vorgelagerten Notfallstation mit. Dieses St.Galler Erfolgsmodell wird von den Hausärzten sehr geschätzt. Aber auch hier wird Platz benötigt. Ich ersuche deshalb den Kantonsrat, dieses notwendige und dringende Projekt nicht irgendwelchen Übungen zu opfern, sondern die Vorlage zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Dass die Zentrale Notfallaufnahme des Kantonsspitals St.Gallen an Platznot leidet und dringend Kapazitäten benötigt, um weiterhin ihren Leistungsauftrag erfüllen zu können, konnte die vorberatende Kommission vor Ort selber feststellen. Aus diesem Grunde ist es für mich nicht verständlich, weshalb mit dem kleinen An- und Umbau sowie einigen weiteren Anpassungen insgesamt stolze 11 Mio. Franken ausgegeben werden sollen. Der aus diesem An- und Umbau resultierende Raumgewinn ist nämlich gemessen an den Ausgaben sehr klein. Und so wird der Ruf nach mehr Platz bald schon wieder ertönen. Wenn bereits heute klar ist, dass im Jahr 2020 das Haus 07A realisiert sein wird, dann wirft dies die berechtigte Frage auf, ob nicht von Anfang an dieses neue Haus gebaut werden soll. Die jetzt vorgesehenen 11 Mio. Franken Steuergelder sind für eine nur geringe Erweiterung des Platzangebots viel Geld.

Der Neubau der Pathologie und Rechtsmedizin wurde von diesem Rat am 5. Juni 2007 in der Schlussabstimmung mit 154:1 Stimmen bei 2 Enthaltungen bewilligt. Ich verstehe nicht, weshalb sich die zuständigen Personen des Baudepartementes nicht sofort mit der Planung des Hauses 07A beschäftigten, sondern das Projekt eines traurigen, teuren und obendrein noch staub- und lärmintensiven Flickwerks vorangetrieben haben, das nach seiner Fertigstellung für gerade mal ungefähr sieben Jahre seinen Dienst versehen wird. Würde das Baudepartement zukunftsorientiert arbeiten und handeln und nicht nur Löcher zu stopfen versuchen, dann würde dem Kantonsrat anstelle der heutigen Botschaft eine Botschaft vom Haus 07A vorliegen. Dieses neue Gebäude könnte ohne Lärmimmissionen, zusätzliche Provisorien usw. neben dem bisherigen Spital gebaut werden und dann ohne die Unannehmlichkeiten eines Umbaus, wie sie nun sämtliche Personen im Spital erwarten, bezogen werden. Anstelle eines Flickwerks wäre ein nach modernsten Richtlinien gebautes und mit modernster Infrastruktur ausgestattetes sowie über genügend Ressourcen verfügendes Haus 07A vorhanden. Dieses würde sogar noch über Reserven für weitere Ausbauten verfügen. Die Fertigstellung eines solchen Gebäudes wäre ebenfalls bereits im Jahr 2013 möglich gewesen. Ich erwarte eine sinnvollere Terminplanung bei zukünftigen Spitalbauten, sodass auf ressourcenverschwendende Zwischenlösungen wie bei der Erweiterung der ZNA verzichtet werden kann.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungspräsident: Wie meine Vorrednerin bin auch ich von den heute zu hörenden Voten überrascht. In der vorberatenden Kommission konnte noch über alle Fraktionen und Mitglieder hinweg Einhelligkeit festgestellt werden. Nun bin ich mir nicht mehr ganz sicher, ob jetzt weniger oder schneller etwas getan werden muss; ob schon etwas hätte getan werden müssen oder ob Zuwarten gefragt ist. Es wird der Regierung vorgeworfen, Löcher zu stopfen und Pflästerlipolitik zu betreiben. Der Kantonsrat hat aber gerade heute Morgen entschieden, die Investitionsplanung zu reduzieren, und hat damit die Regierung zum Sparen aufgerufen. Und nun wird – so kurz danach – beklagt, dass für die ZNA nicht bereits ein Projekt von 300 Mio. Franken auf dem Tisch liegt. So geht es wohl nicht. Ich erwarte vom Kantonsrat, dass er sich entscheidet, was er denn eigentlich will. Einfach unzufrieden zu sein genügt nicht. Seit vier Jahren arbeitet die Regierung an einer Masterplanung, wie die Erneuerung eines Spitals von dieser Grösse im Laufe der nächsten dreissig Jahre möglich ist, damit der hochkomplexe und intensive Betrieb mit all seinen verschiedenen Aktivitäten aufrechterhalten werden kann. Das ist eine gewaltige Herausforderung. Der Masterplan liegt jetzt vor, und ein Wettbewerb soll helfen, die nächsten zwei Etappen aufzuzeigen. Dies wurde in der Finanzkommission intensiv besprochen, nicht beschlossen, denn man möchte das Ganze zusammen mit den Regionalspitälern auch zentrumsentlastend gestalten und der Bevölkerung vorlegen. Wie in den Grundlagen festgehalten, sind für den ersten Teil dieses Masterplans 220 Mio. Franken vorgesehen, gleichzeitig müssen aber in der Folge Anfang der 2020er-Jahre 130 Mio. Franken zur Verfügung stehen. Das ist das Resultat einer umfassenden und langfristigen Planung. Das braucht Zeit. Dann möchte ich auch darauf hinweisen, dass mit der Erweiterung der ZNA eine ganz gezielte Investition getätigt wird, um den sehr wichtigen Notfalldienst bis ungefähr ins Jahr 2020 zeitgemäss sicherstellen zu können. Daneben gibt es noch weitere kleinere Sachen, z.B. die Sanierung des Hauses 02, des Lernhauses und der Notstromversorgung. Diese, wenn auch kleineren Sachen müssen ebenso dem Kantonsrat unterbreitet werden, weil die Grenze von 3 Mio. Franken überschritten wird. Die für die ZNA vorgesehenen 11 Mio. Franken sind nicht «nichts», sondern dienen einer klaren Erweiterung der Kapazitäten. Damit sollen das Angebot der ZNA garantiert, neue Bedürfnisse gestillt und der ganze Ablauf und Betrieb optimiert werden.

Nebst dem Projekt für die ZNA gibt es jedes Jahr noch weitere Optimierungen zu tätigen, unter dem Titel «Bauten und Renovationen». Rüesch-Wittenbach hat es vorhin angetönt. Wir machen gezielte Teilinvestitionen, bis wir bereit sind für die grossen «Brocken»; das haben wir schon längstens geplant. Im Juni 2011 werden nun die Pathologie und Rechtsmedizin zügeln können. Das wurde vorgezogen, aber auch da – ich erinnere daran – mussten wir hart kämpfen, um überhaupt die Kommission bestellen zu können. Der Kantonsrat wollte damals diese Sache erneut verzögern. Die Zentralsterilisation ist jetzt im Bau. Das Ganze hat einen inneren Sinn, und Stefan Knobel, Leiter Spitalbauten, hat an der Sitzung der vorberatenden Kommission den Masterplan vorgestellt. Aber offenbar ist dies schon wieder vergessen gegangen. Bei all diesen Diskussionen ist es mir einfach auch ein Anliegen, die Komplexität des ganzen Kantonsspitals nicht aus den Augen zu verlieren. Es geht einfach nicht, plötzlich etwas schneller oder etwas oberflächlicher zu handeln oder gar plötzlich ein Projekt für 300 Mio. Franken zu präsentieren. Letzteres hätte ja vermutlich auch wieder Widerstand hervorgerufen. Um nicht in einen Versorgungsnotstand zu geraten, muss das vorgelegte Projekt in Angriff genommen werden können, und die Regierung bemüht sich intensiv, dem Rat fundierte Grundlagen für die weiteren Bauvorhaben vorzulegen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Die vorberatende Kommission diskutierte die Fragen sehr wohl einlässlich, ein Antrag wurde jedoch nicht gestellt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Gemäss einer Mehrheit der Fraktionsmitglieder ist auf die Vorlage nicht einzutreten. Innerhalb der vorberatenden Kommission waren zwar die Mitglieder der SVP-Fraktion einstimmig für den Ausbau, doch die Beratung an der Fraktionssitzung ergab ein anderes Bild und andere Voten. Deshalb wird die Mehrheit der SVP-Fraktion auf die Vorlage der ZNA nicht eintreten.

Die Entwicklung zeigt, dass Menschen, die ärztliche Hilfe beanspruchen, nicht wie früher zum Hausarzt gehen, sondern in vielen Fällen direkt die Notfallaufnahmen der Spitäler aufsuchen. Diese Tendenz zeigt sich v.a. in den Städten. Dabei ist auch die Mentalität der Hilfesuchenden ausschlaggebend. So kann festgestellt werden, dass ausländische Personen mehrheitlich zuerst die Notfallaufnahme aufsuchen, bevor sie den Hausarzt konsultieren. Dies kann verschiedene Gründe haben: Das «Modell Schweiz» ist ihnen fremd oder es ist Bequemlichkeit, weil die ZNA ein 24-Stunden-Angebot aufrechterhält. Von der Platznot in der Zentralen Notfallaufnahme konnte sich die vorberatende Kommission selber überzeugen, und die Regierung führt in ihrer Botschaft aus, wie wichtig die Erweiterung und Anpassung ist. Trotz dieser Aussagen wird das Projekt erst jetzt dem Kantonsrat vorgelegt. Innerhalb der Kommission wurde auf das auf Spitalbauten verhängte Moratorium verwiesen. Diese Aussagen bedürfen einer Berichtigung. In den Jahren 1996/97 und 2006 wurden über 10 Mio. Franken in die Erweiterung und Anpassung der ZNA investiert, und die Planung und Projektierung der in Zukunft benötigten Gebäude wurden ebenfalls nicht gebremst bzw. nicht verboten. Weiter wird in der Botschaft der Regierung nur sehr spärlich über die Zukunft der ZNA berichtet. Auf S. 3 der Botschaft ist lediglich aufgeführt, dass die geplante dritte Ausbauetappe erst im Zusammenhang mit dem 2020 geplanten Haus 07A realisiert wird. Aus der Botschaft geht auch kein Zeitplan hervor. Angaben dazu erfolgten erst in den Ausführungen durch den Vorsteher des Baudepartementes anlässlich der Sitzung der vorberatenden Kommission. Für die SVP-Fraktion stellt sich die Frage, ob für die kurze Nutzungsdauer der ZNA – von 2013 bis zur Fertigstellung des Hauses 07A im Jahr 2020 – das Kosten-Nutzen-Verhältnis stimmt.

In der Botschaft steht, dass momentan rund 32'000 Personen je Jahr die Notfallaufnahme im Kantonsspital St.Gallen aufsuchen. Dies entspricht rund 1'450 Patienten und Patientinnen je Behandlungsplatz. Mittelfristig wird mit einem Anstieg der Notfälle auf 35'000 gerechnet. In diesen Zahlen sind jedoch auch die Notfallaufnahmen von Personen enthalten, welche durch die ZNA I aufgenommen wurden. Aus diesem Angebot resultiert keine eigentliche Aufnahme in das Spital. In der vorberatenden Kommission wurde seitens der Regierung erklärt, dass zwischen den Zahlen ZNA I und ZNA II nicht unterschieden werden könne. Dies ist so auch im Protokoll festgehalten. Nachträgliche Abklärungen haben ergeben, dass rund 38 Prozent der Notfälle in die ZNA II überwiesen werden. Die Delegation des Kantonsrates konnte sich von der momentanen Situation innerhalb der ZNA selbst ein Bild machen. Die schwierigen Umstände für Patientinnen und Patienten, aber auch für das Personal sind erkannt. Die SVP-Fraktion würdigt den grossen Einsatz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter diesen Voraussetzungen. Es ist für sie aber unklar, weshalb die Regierung nicht im vorneherein das neue Haus 07A priorisiert, um einen Umzug in die neuen Gebäulichkeiten voranzutreiben und so, zusammen mit der ZNA II, auch die ZNA III zu ermöglichen. Trotz der Anerkennung des räumlichen Bedürfnisses leistet die SVP-Fraktion keinen Beitrag mehr zu der zunehmenden «Pflästerlipolitik» innerhalb der Spitalbauten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrätin: Die Stimmen, die nun von der SVP-Fraktion zu hören sind, erstaunen mich sehr, v.a. weil beide Redner die in der vorberatenden Kommission geführte Diskussion fachlich differenziert und auf gute Art und Weise mitgetragen haben. Ich danke der FDP-, SP-, CVP- und GRÜ-Fraktion für die wohlwollende Aufnahme und den Hinweis, dass eine langfristige Nutzung des Gebäudes geplant ist. Ich stelle jetzt einfach einmal fest, dass Wahrnehmungen offensichtlich sehr unterschiedlich sein können und eine Angelegenheit sehr gegensätzlich bewertet werden kann. Rom wurde nicht an einem Tag erbaut, und so wird auch das Kantonsspital nicht an einem Tag umgebaut. Ein Umbau setzt über längere Zeit zu diskutierende Planungen voraus, und es müssen Gesamtmachbarkeitsstudien ausgearbeitet werden. Der Vorsteher des Baudepartementes wird nachher noch aufzeigen, dass es nicht so einfach ist, bei einem laufenden Betrieb ein Haus zu bauen. Da werden Flächen für Rochaden gebraucht. Die ganze Sache ist keine Pflästerlipolitik, sondern ist wohldurchdacht. Die Mitglieder der vorberatenden Kommission konnten sich selber von den engen Raumverhältnissen in der ZNA überzeugen. Ich wünsche niemandem, dass er sich in einer lebensbedrohlichen Situation unter solchen Voraussetzungen behandeln lassen muss. Der Istzustand entspricht in keiner Art und Weise den heutigen Bedürfnissen. Eine zentrale Notfallaufnahme ist unabdingbar, v.a. auch, weil heute viele Menschen gar keinen Hausarzt mehr haben. Das ist einfach ein Faktum, eine Realität, welche mit allem Jammern nicht weggeredet werden kann und akzeptiert werden muss. Die ZNA ist nicht zu jeder Tageszeit überlaufen, aber Notfälle können nicht geplant werden und richten sich nicht nach den freien Kapazitäten der ZNA. Das geht nicht. Und die Zahlen belegen, dass die Zunahme derart ist, dass dringend etwas unternommen werden muss.

Das Kantonsspital ist nicht irgendein Spital, es ist das grösste nichtuniversitäre Zentrumsspital der Schweiz. Ich hoffe, dass es auch dem Kantonsrat ein Anliegen ist, dieses Vorzeigebeispiel nicht schweizweit wegen unzeitgemässer Ausstattung der ZNA in die Negativschlagzeilen zu bringen. Ich bin überzeugt, dass auch die SVP-Fraktion dies nicht will. Die Vorlage ist ausgewogen und dringend umzusetzen. Zu Dietsche-Oberriet: Ich habe darauf hingewiesen, dass die 38 Prozent, die in der Botschaft vermerkt sind, diejenigen Notfälle betrifft, die stationär aufgenommen wurden, also über die ZNA II und nicht ZNA I behandelt werden. Ich räume ein, dass die Erklärung dazu in der Botschaft etwas gar knapp ausgefallen ist, möchte aber gleichzeitig erwähnen, dass für die Besprechung solcher Unklarheiten die Sitzungen der vorberatenden Kommission das richtige Gefäss sind.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011