(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung teilweise zufrieden.
Gemäss Definition umfassen die Blaulichtorganisationen die Polizei, die Feuerwehr und die Sanität. Der die Schweiz prägende Föderalismus und die Dreiteilung in die Ebenen Gemeinden, Kantone und Bund spiegeln sich auch in der Struktur der Blaulichtorganisationen. Die Polizei ist ein Exekutivorgan des Staates. Die Feuerwehr ist eine Blaulichtorganisation, deren Auftrag es ist, bei Bränden, Unfällen, Überschwemmungen oder ähnlichen Ereignissen Hilfe zu leisten, d.h. Menschen, Tiere und Sachwerte zu retten, zu schützen und zu bergen. Die Sanität hat die Aufgabe, rund um die Uhr bei medizinischen Notfällen aller Art, Verletzungen, Vergiftungen und Erkrankungen, durch den Einsatz von qualifiziertem Rettungspersonal und den geeigneten Rettungsmitteln rasch und sachgerecht zu helfen und Leben zu retten. Für Staat, Bevölkerung und Wirtschaft sind die Blaulichtorganisationen unabdingbare Organe zur Gewährung der inneren und öffentlichen Sicherheit und schaffen Vertrauen. Vor diesem Hintergrund ist es naheliegend, auch eine organisatorische Zusammenlegung der Blaulichtorganisationen zu überprüfen. Ziel ist es, Synergien zu schaffen und die Leistungen der Einsatzdienste im täglichen Einsatz und im Falle eines Grossereignisses durch engste Zusammenarbeit optimal zu nutzen. Für die SVP-Fraktion ist es deshalb nicht nachvollziehbar, weshalb die Regierung die Zusammenlegung erst zu gegebener Zeit zu prüfen bereit ist. Für die SVP-Fraktion wäre die Zeit jetzt gekommen.