Geschäft: Inkassowesen im Kanton St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.59
TitelInkassowesen im Kanton St.Gallen
ArtKR Interpellation
ThemaZivilrecht, Strafrecht, Rechtspflege
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung21.9.2010
Abschluss29.11.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 2. November 2010
VorstossWortlaut vom 21. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
29.11.2010Wortmeldung

Der Interpellant ist mit der Antwort der Regierung nicht zufrieden.

Die Antwort der Regierung fiel oberflächlich aus. Sie antwortet wie folgt: «Es gibt keine Gesetzesbestimmungen, welche die lnkassotätigkeit auf Bundesebene oder im Kanton St.Gallen regeln. Laut einer vom Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) erarbeiteten Liste der reglementierten Berufe in der Schweiz, einer bei den Deutschschweizer Kantonen durchgeführten Umfrage, kennt kein Kanton entsprechende Regelungen.» Im Weiteren verweist man auf das kantonale Wirtschaftsleitbild, welches im Leitsatz 9 eine tiefe Regulierungsdichte postuliert. «In Beachtung dieses Grundsatzes wäre eine Regulierung der Inkassotätigkeit nicht angezeigt und würde dem Ziel der seinerzeitigen Revision des Gewerberechts – Reduktion gewerberechtlicher Einschränkungen, Hindernisse und Belastungen – zuwiderlaufen. Gewerberechtliche Einschränkungen sind demnach nur angezeigt, wenn sie dem Schutz eines öffentlichen Interesses dienen und verhältnismässig sind.»

Ich meine, es gibt sicher verschiedene Personen, welche hier anwesend sind, die selber schon einmal «unverschuldet» in die Fänge eines Inkassobüros geraten sind. Ebenso darf ich hier erwähnen, gibt es viele Menschen in der Bevölkerung, welche das gleiche Schicksal ereilt hat. Hier frage ich mich, inwieweit das öffentliche Interesse wahrgenommen wird. Dazu möchte ich den Vergleich zu einem anderen Branchenbereich anstellen; so darf ich Ihnen sagen, dass es im Transportbereich nur so von Regulierungen und Bestimmungen wimmelt. Dabei geht es wohl nur um einen Bruchteil von Regulierungs- und Bestimmungsmassnahmen, welche in einem direkten Zusammenhang mit dem öffentlichen Interesse stehen. Verstehen Sie mich richtig: Auch ich will keine unnötigen Regulierungen. Aus meiner Sicht wären sie hier aber angebracht. Denn wie die Regierung selber zur Schlussfolgerung kommt: «Es ist zwar denkbar, dass Inkassounternehmen für die Geldeintreibung fragwürdige Methoden anwenden. So können beispielsweise Zahlungsaufforderungen gezielt mit rechtlich falschen Behauptungen versehen werden, die den Schuldner einschüchtern und zur Zahlung bewegen sollen», erkenne und schliesse ich daraus einen Handlungsbedarf. Ich bitte die Regierung, dies in einem weiteren Ausmass zu prüfen.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010