Geschäft: Vorwürfe eines Notarztes an die Notfallorganisation

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.67
TitelVorwürfe eines Notarztes an die Notfallorganisation
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung22.9.2010
Abschluss26.4.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 11. Januar 2011
VorstossWortlaut vom 22. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Statements
DatumTypWortlautSession
26.4.2011Wortmeldung

ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Als langjähriger Angehöriger einer Sicherheitsbehörde kann es mir nicht egal sein, wenn die Notfallorganisation im Rheintal in Frage gestellt und somit die Bevölkerung verunsichert wird. Sicherheit ist ein hohes Gut in unserer Bevölkerung und duldet keine Nachlässigkeiten, v.a. nicht, wenn Menschenleben auf dem Spiel stehen. Verschiedene Kritikpunkte eines Notarztes in der Öffentlichkeit hatten mich bewogen, die Sache durch die Regierung abklären zu lassen. Die Regierung hat in der Zwischenzeit die Hauptvorwürfe des Notarztes sorgfältig analysiert und klar Stellung bezogen. Wichtig scheint mir, dass die Regierung in folgenden Kernpunkten meines Erachtens zu glaubhaften Ergebnissen gekommen ist: Die Sicherheit an Unfallstellen ist jederzeit gewährleistet. Die Zuständigkeit auf dem Unfallplatz sowie bei Zusatzaufgeboten weiterer Kräfte ist klar geregelt. Die Kompetenzabgrenzung in der Beurteilung medizinischer und sicherheitsspezifischer Fragen ist eindeutig definiert. Hauptstreitpunkt waren unterschiedliche Auffassungen über die Kompetenzen der Polizei und privater Rettungskräfte. Wo sehr rasches Handeln erforderlich ist, ist absolut unabdingbar, dass die Gesamtverantwortung in einer Hand liegt. Diesem Grundsatz haben sich alle Beteiligten unterzuordnen. Diese Gesamtverantwortung muss aus rechtlichen und ausbildungstechnischen Gründen wie in allen Kantonen bei der Polizei liegen. Selbstverständlich bedingt die erfolgreiche Einsatzführung klare Absprachen zwischen den am Einsatzort anwesenden Blaulichtpartnern. Ausgelöst durch meinen Vorstoss, hat ein erneutes Gespräch zwischen den Beteiligten stattgefunden. Wegen vorerst unüberbrückbarer Differenzen wurde die Leistungsvereinbarung zwischen der Spitalregion und dem betreffenden Notarzt überprüft und angepasst. Damit scheint mir eine Basis geschaffen worden zu sein, die ausgehend von der gegenseitigen Achtung ein konfliktfreies Zusammenarbeiten ermöglichen sollte.

Nachdem die Sache auf Wunsch der Medien in der Rheintaler Presse bereits abgehandelt wurde, durfte ich aufgrund von Leserreaktionen feststellen, dass die notwendige Beruhigung in der Bevölkerung eingetreten ist. Das Ziel meiner Interpellation ist somit erreicht. Festzuhalten gilt noch, dass sich auch dem angesprochenen Notarzt Gelegenheit bot, sich zu der regierungsrätlichen Antwort zu äussern. Seine doch eher unbegründeten Aussagen vermochten mich jedoch nicht zu überzeugen. Ebenfalls spürte ich, dass seine an der Öffentlichkeit gemachten Vorhaltungen in der Bevölkerung kein positives Echo fanden. Leider hat sich der unzufriedene Notarzt kürzlich wieder mehrmals zu Wort gemeldet. Dabei ist die Wortwahl einer akademisch gebildeten Person kantonalen Behörden und anderen Personen gegenüber für mich als Aussenstehenden schwer nachvollziehbar. Ich möchte das hier unmissverständlich festgehalten haben. Insofern überzeugen mich die Ausführungen der Regierung über eine gut funktionierende Notfallorganisation im Rheintal. Der Bürger kann beruhigt davon ausgehen, jederzeit zeitgerecht und medizinisch kompetent versorgt zu werden.

Session des Kantonsrates vom 26. und 27. April 2011