Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Septembersession 2010)
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 39.10.03 |
Titel | Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Septembersession 2010) |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Staatskanzlei |
Eröffnung | 13.9.2010 |
Abschluss | 22.9.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - Staatswirtschaftliche Kommission 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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22.9.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident stellt Kenntnisnahme von der Berichterstattung fest. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |
22.9.2010 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Von der Berichterstattung ist Kenntnis zu nehmen. «Was es mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen und dessen Direktor auf sich hat: Dazu bedürfen Sie wohl keiner Erläuterungen mehr ». So stieg ich im Rahmen der Junisession 2010 in die Information über die besondere Prüfung der Sozialversicherungsanstalt ein. Und so kann ich diesen Einstieg im Rahmen der zweiten Information auch wiederholen, denn dieser Einstieg trifft nach wie vor zu und wird es bleiben, auch wenn zwischenzeitlich andere Aktualitäten dieser Aktualität den Rang etwas abgelaufen haben. Die Staatswirtschaftliche Kommission und - im Moment ganz konkret - deren besondere Subkommission SVA stehen mitten in der Prüfung der Sozialversicherungsanstalt. In der Junisession 2010 informierte ich Sie über:
Zudem stellte ich Ihnen eine weitere Zwischeninformation im Rahmen der Septembersession 2010 in Aussicht. Nachdem sich die Mitglieder der besonderen Subkommission SVA in das Thema der Prüfung eingearbeitet und in die vom Departement des Innern zur Verfügung gestellten Akten eingelesen hatten und nach den «Einstiegs»-Befragungen des seinerzeitigen Regierungspräsidenten und der Vorsitzenden der Verwaltungskommission der SVA, suchte die besondere Subkommission SVA ein Konzept zur weiteren Prüfung. Sie entschied sich für einen Top-down-Ansatz: Nach der Vorsitzenden der Verwaltungskommission befragte sie die Präsidenten der drei Subkommissionen der Verwaltungskommission, nämlich den Präsidenten der Subkommission Personal, den Präsidenten der Subkommission Finanzen und den Präsidenten der Subkommission IT. Aufgrund des Ergebnisses dieser Befragungen hat sich die besondere Subkommission entschieden, auch die weiteren Mitglieder der Verwaltungskommission zu befragen. Ende Oktober wird die Befragung des Direktors der Sozialversicherungsanstalt stattfinden. Ob dieser Befragungs-«Durchgang» der besonderen Subkommission SVA und in der Folge der Staatswirtschaftlichen Kommission ausreichende Ergebnisse und Erkenntnisse abgibt, um die Sozialversicherungsanstalt und deren Organe bzw. deren Amtsführung beurteilen und bewerten zu können, muss aus heutiger Sicht noch als offen beurteilt werden. Ergebnisse aus Befragungen können die besondere Subkommission SVA sehr wohl veranlassen, bei Befragten nachzufragen, aber auch, offene, bestrittene und kontroverse Punkte weiter zu vertiefen. Können weder besondere Subkommission SVA noch Staatswirtschaftliche Kommission die noch vor ihnen stehende Prüfungstätigkeit und den noch vor ihnen stehenden Prüfungsgang abschliessend abstecken und skizzieren, so bleibt weiterhin offen, ob die Staatswirtschaftliche Kommission das Ergebnis der Prüfung der SVA vor der Novembersession 2010 abschliessend zu würdigen und zu bewerten vermag. Um dem Kantonsrat im Rahmen der Novembersession 2010 über das Ergebnis der Prüfung zu berichten, um damit allenfalls Empfehlungen, sei es an die Adresse der Regierung, sei es an die Adresse der Verwaltungskommission der Sozialversicherungsanstalt, abzugeben oder dem Kantonsrat Aufträge an die Adresse der Regierung vorzuschlagen, so z.B. zur Rechtsetzung, wenn sie dazu nicht selbst eine Motion einreichen will. Die Staatswirtschaftliche Kommission zieht jedenfalls eine ihrem Auftrag gerecht werdende und von der Sache bestimmte Prüfungstätigkeit einer hauptsächlich vom Zeitplan bestimmten Prüfungstätigkeit vor. | Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010 |