Geschäft: Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten beim Bau des Fachhochschulzentrums Bahnhof Nord in St.Gallen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer35.10.02
TitelKantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten beim Bau des Fachhochschulzentrums Bahnhof Nord in St.Gallen
ArtKR Verwaltungsgeschäft
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung23.9.2010
Abschluss16.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AllgemeinKommissionsbestellung vom 29. November 2010
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 28. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2011Eintreten40Zustimmung56Ablehnung24
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der Finanzkommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Rahmen der Beratung des Aufgaben- und Finanzplans vom 19./21. Februar 2011 hat die Finanzkommission auftragsgemäss diesen Nachtragskredit vorberaten. In der Eintretensdiskussion wurde ein Antrag auf Nichteintreten gestellt mit der Begründung, dass bis zum heutigen Zeitpunkt kein Bedarf für einen Nachtragskredit bestehe. Der Kanton St.Gallen habe an den heutigen Baufortschritt praktisch noch nichts bezahlt, die Tiefgarage werde von einer anderen Firma finanziert und Mehrkosten aufgrund von verschärften Brandschutzvorschriften und Minergiestandards müssten in den Reserven enthalten sein. Andererseits wurde Eintreten beantragt. Es wurde begrüsst, dass das Baudepartement die sich abzeichnenden Mehrkosten schon frühzeitig und transparent offengelegt hat und ein Nachtragskredit nach Fertigstellung des Baus, wenn der ursprüngliche Kredit bereits überschritten sei, wenig Sinn mache. Seitens Regierung wurde erklärt, dass der Kanton im Bereich von Baustandards eine Vorbildfunktion habe. Weiter seien die Preise durch die Submissionsverfahren vorgegeben und könnten nicht aktiv beeinflusst werden. Zudem wurde daran erinnert, dass die Finanzkommission aus früherer Erfahrung gewünscht habe, solche Mehrkosten frühzeitig offenzulegen und falls nötig diese mit einem Nachtragskredit zu bewilligen. Die Mitglieder der Finanzkommission trafen daraufhin mit 7:4 Stimmen bei 4 Abwesenheiten auf den Kantonsratsbeschluss über den Nachtragskredit für Mehrkosten beim Bau des Fachhochschulzentrums Bahnhof Nord in St.Gallen ein. Bei der Abstimmung über die Ziffern 1 und 2 des Kantonsratsbeschlusses stimmten die Mitglieder der Finanzkommission mit 7:4 Stimmen bei 4 Abwesenheiten dem Kantonsratsbeschluss zu.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich möchte Vorredner Kurt Alder, SVP-Fraktion, im Namen der CVP-Fraktion unterstützen. In der gleichen Session, in welcher wir über ein Sparpaket von 100 Mio. reden, in welcher die Fiko und auch wir zusätzliche Massnahmen von 50 Mio. fordern, in welcher sich viele Betroffene mit den Auswirkungen dieses Pakets abfinden müssen, beantragt die Regierung einen Nachtragskredit für Mehrkosten beim Bau des Fachhochschulzentrums. Wir können das nicht nachvollziehen. Wir bestreiten die Mehrkosten nicht. Wir sind aber der Meinung, dass sich bei einem 100-Mio.-Franken-Projekt, unter dem Blickwinkel der angespannten Finanzlage unseres Kantons, Massnahmen finden lassen sollten, diese 2,5 Mio. Franken anders einzusparen. Gemäss Ziff. 4.2 der Botschaft der Regierung sind einzig die optimalen Arbeitsvergaben als Kompensation zu sehen, da können wir nicht zustimmen. Wir sind der Meinung, dass durch Sparen und Verzichten, vor allem im Innenausbau oder auch bei der Ausstattung, die 2,5 Mio. Franken einzusparen wären. Wir möchten ganz klar dem Baudepartement und dem Kantonsbaumeister einen Sparauftrag geben, und unsere Fraktion wird für Nichteintreten auf diese Vorlage entscheiden.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Regierungsrat: Eigentlich bin ich ein bisschen überrascht. Es ist heute das zweite Mal, dass ich die Finanzkommission an erteilte Aufträge erinnern muss. Ich sass im Jahre 1999 auf Stuhl 152 und war masslos enttäuscht und erstaunt, mit welcher Heftigkeit ein Schlagabtausch zwischen einem besorgten sparfreudigen Kantonsrat und dem armen Bauchef stattgefunden hat. Es ging um die legendäre Brücke Lütisburg. Da hat sich im Laufe der Bauzeit einiges verändert, die geologische Grundlagen usw. – die Details kenn ich nicht mehr. Es gab eine massive Baukostenüberschreitung. Und da wurde geprügelt und geknüttelt, was man sich denn dabei gedacht habe, dass man die Kostenüberschreitung macht ohne, das Parlament zu informieren. Nach meinem Amtsantritt war es eine meiner ersten Arbeiten. Ich war noch so geschockt und hatte Respekt vor dem Parlament, dass ich eine Weisung erlas. Und seit 2000, lasse ich mir dreimal je Jahr vom Hochbauamt die detaillierten Endkostenprognosen bei allen grossen Bauten bringen. Und in Vereinbarung und Auftrag der Finanzkommission, hätten wir rechtzeitig transparent, offen, ehrlich mitzuteilen, wenn irgend einmal eine grosse Raute irgendwo nicht ganz dem Kostenvoranschlag entspricht und nicht auf dem Prinzip Hoffnung «vielleicht geht es am Schluss noch auf», bis zum Schluss zu warten. Sie alle, die schon gebaut haben, wissen dass es gar nicht passieren kann. Wenn wir sorgfältig vorbereiten und alle Grundlagen bringen, beispielsweise gerade in diesem Fall, wurde der Baugrund untersucht, dann können Wir die Kosten abschätzen. Wenn wir aber die Details soweit untersuchen müssen steigen die Plankosten enorm damit wir überhaupt eine Bauvorlage erarbeiten können. Wir haben es geprüft jedoch ist es nun schwieriger geworden. Es sind andere Aufgaben dazu gekommen. Ein kleines chronologisches Problem.

Wir hatte eine Bauvorlage vorzubereiten mit einem Kostenstand, das war hier der 1. Oktober 2006. Sie wissen, dass das Verfahren sehr lang gedauert hat. Die Volksabstimmung war erst im Jahr 2008, weil man in der Zwischenzeit, zu ihrer Begeisterung, bzw. gleiche Qualität und gleiche Quantität jedoch zu einem Drittel billiger, in Rorschach eine gleiche Fachhochschule hätte bauen können. Dies führte dazu, dass wir ein Jahr lang gearbeitet, abgeklärt, Zahlen erarbeitet haben, um am Schluss wieder gleichweit zu sein. Was jedoch nichts gekostet hat im Sinne des Sparens. Anschliessend mussten wir nach der Volksabstimmung ein ganz normales Baubewilligungsverfahren durchführen, wie jeder private Bauherr auch. In der Zwischenzeit hat es neue Vorschriften gegeben beim Amt für Feuerschutz sowie ein neues Energiegesetz mit neuen Vorschriften. Die Stadt St.Gallen hat gar keine andere Möglichkeit als im Baubewilligungsverfahren die aktuellen, rechtlichen Grundlagen anzuwenden. Dass dann zusätzlich Auflagen gekommen sind, mit der Passarelle der Unterführung und all den Lichtsignalen, das kann man beim besten Willen nicht mit einem 100 Mio. Franken Projekt im Voraus alles sehen. Wir haben für dieses Projekt von fast 100 Mio. Franken Brutto nur 1,5 Mio. Franken Reserve eingesehen bei dem was alles passieren kann. Es sind dauernd Entscheidungen auf der Baustelle zu fällen. Wir sind dauernd daran Optimierungen am Bau auszuführen. Verbesserungen, Änderungen um zu optimieren, so wie Sie sich das gewohnt sind. Es gibt keinen Mitarbeiter, der Interesse hätte etwas teurer zu bauen als es nötig ist. Und wir haben eigentlich nichts anderes gemacht, als pflichtgemäss, gemäss ihren Anweisungen der Finanzkommission rechtzeitig diesen Nachtragskredit zu bringen. Nicht mehr und nicht weniger. Und ich glaube wir haben alles Interesse daran, dann bei der Schlussabrechnung hoffentlich noch etwas kompensieren zu können. Wir wissen nicht genau wie viel, wir haben eine kleine Reserve. der Bau ist noch nicht im Rohbau fertig, wir haben noch keine Detailausführungen gemacht. Aber Spielraum ist sehr wenig da, weil die meisten Arbeitsvergaben erfolgt sind.

Und wir sind nicht Private, dass wir mit den Unternehmern reden können, dass wir Pauschalen, dass wir Angebote einholen können, wir haben das Submissionswesen zu beachten. Wir haben nicht zu diskutieren. Wir haben die eingereichten Offerten zu prüfen und dem günstigsten den Auftrag zu vergeben. Und da gibt es auch Differenzen je nach dem welche Arbeitsgattung sie in welchem wirtschaftlichen Zeitpunkt eben ausschreiben. Da haben wir keine Spielräume. Ich bitte Sie das zu beachten. Und ich glaube wir sind, ob sie da genehmigen oder nicht genehmigen, in der Schlussabrechnung wird das so oder so zum Vorschein kommen. Es wird eine Gesamtabrechnung geben, das wird berücksichtigt werden. Zudem gehen sämtliche Bauabrechnungen von grossen Bauten an die Finanzkontrolle. Da wird detailliert, nicht nur die Schlusssumme sondern Mehr- und Minderkosten unsererseits ausgewiesen. Es wird geprüft. Aber leider, werden diejenigen, das sind die meisten, die unter dem KV abschneiden, nicht Gegenstand des Parlamentes sein. Das ist selbstverständlich, dass wir uns nach Möglichkeit an die Baukosten halten. Und jetzt in einem einzelnen Fall, haben wir das ist nicht. Das sind Fakten, die wir akzeptieren müssen und die wir Ihnen transparent dargelegt haben. Ich bitte Sie hier nicht ein Exempel zu statuieren es ändert nichts an der Schlussbaukostenabrechnung. Es war unsere Pflichterfüllung. Und ich möchte gerne noch von der Finanzkommission hören, ob sie wollen, dass wir inskünftig keine Berichterstattung mehr machen über den laufenden Stand der Arbeiten? Dann könnten wir uns die Arbeit ersparen, es intern machen und ihnen nur noch die Schlussabrechnung vorlegen. Oder wollen Sie weiter informiert werden und dann auch bereit sein, wenn es ausgewiesene Kosten sind, dazu zustehen. Das möchte ich noch gerne wissen, bevor wir abstimmen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist schon sehr speziell. In früheren Jahren reklamierte derselbe Rat, wenn die Nachtragskredite zu spät kamen. Heute reklamiert er, wenn sie umgekehrt früh kommen und offen kommuniziert werden. Und, mein Vorredner, ich habe etwas Mühe mit Ihren Aussagen. Ich möchte nicht aus der Kommission sprechen. Aber in der Tat gerade einer Ihrer Partei führt eine Subkommission an, welcher genau diese Argumente erkannte und sich auch positiv dazu äusserte, dass die beiden Sachen mit Minergiestandard und Brandschutzsachen erklärlich sind. Er sagt ja auch dazu, es sei einleuchtend, dass dieser Nachtragskredit gegeben ist, und widersprach dem nicht. Ich bitte um ein wenig Seriosität. Haben Sie ein wenig Vertrauen zu diesen Personen, die vor Ort waren und erste Informationen erhielten und nicht irgendwo einfach emotionale Sachen vordrängen anstelle von sachlichen, klaren Überlegungen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist nicht einzutreten.

Ich spreche im Namen der SVP-Fraktion. Wir haben gestern und heute lange und ausführlich über die verschiedenen Sparmassnahmen debattiert, über deren Auswirkungen zur nachhaltigen Verbesserung oder gar Behebung des strukturellen Defizits man zumindest bei einzelnen differenzierter Meinung sein kann. Sie werden, wie wir im Vorfeld der Session schon erfahren haben, bei verschiedenen Betroffenen auf Unverständnis stossen, da mehrheitlich umgelagert und das Problem noch zu wenig bei den Wurzeln gepackt wurde. Sparen heisst nun mal auch verzichten, beziehungsweise das absolut Notwendige vom Wünschbaren zu trennen. Auch die öffentliche Hand muss nun schleunigst zur Erkenntnis gelangen, dass eine gewisse Vorbildfunktion zwar ehrenwert sein kann, diese aber nicht zu Mehrkosten führen darf. Einmal mehr wird dem Parlament eine Botschaft unterbreitet, bei welcher die Sparanstrengungen förmlich ad absurdum getrieben werden. Der Vergleich mit einem Schildbürgerstreich drängt sich auf. Nun aber zu den Fakten: Das St.Galler Stimmvolk hat Ende September 2008 einem Kredit von knapp 74 Mio. Franken für dieses unbestritten wichtige Bauvorhaben zugestimmt bei einer Gesamtinvestition von beinahe 100 Mio. Franken. Der Bundesbeitrag beläuft sich sogar noch um zusätzliche 700'000 Franken gegenüber der ursprünglichen Festlegung. Dem Parlament werden nun erhöhte Anforderungen im Bereich Brandschutz und die Vorbildfunktion des Kantons bei Minergievorhaben weisgemacht. Es wurde seinerzeit eine Baubewilligung erteilt, basierend auf den damals gültigen Vorschriften und Erkenntnissen. Diese bilden auch die Grundlage für die Berechnung der Kredithöhe und der Vorlage an das Stimmvolk. Es ist aus unserer Sicht mehr als nur unverständlich, dass bereits im jetzigen Stadium des Bauvorhabens ein Nachtragskredit verlangt wird. Wo steht geschrieben, dass der Kanton stets eine Vorbildfunktion einzunehmen hat? Weshalb wurde erst im Nachhinein ein um 3 Dezibel erhöhter Schallschutzdämmwert gefordert? Kann eine Behörde mitten in einem Prozess verlangen, dass eine baubedingte Sperrung der Personenunterführung beim Bahnhof-Westseite nur kurzfristig erfolgen darf? Ist bei einer derart umsichtigen Planung, wie sie uns immer wieder beschrieben wird, die notwendige Anpassung der Lichtsignalanlage eine derartige Neuerkenntnis, die wiederum zu Mehrkosten führt? Kann die Feuerwehr erst nachträglich den Einbau einer Trockensteigleitung im Gebäude verlangen? Zudem: Sämtliche Baufachleute wissen schon seit Langem, dass die Baugrundverhältnisse rund um den Bahnhof sehr anspruchsvoll sind. Diese müssen eigentlich bereits frühzeitig zu besonderen Abklärungen auffordern. Fragen über Fragen, auf die wir keine plausiblen Antworten finden. Weshalb sollen einmal mehr die Steuerzahler für den wiehernden Amtsschimmel die Zeche bezahlen für ungenügende Vorabklärungen? Diese 2,5 Mio. Franken müssen bei einem Vorhaben in dieser Höhe ganz einfach Platz finden. Oder denken Sie, dass ein privater Bauherr bei der Bank einen zusätzlichen Kredit beantragen kann, nur weil ihm die Kosten aus dem Ruder gelaufen sind? Mit Sicherheit nicht. Wir bitten Sie, diesen Nachtragskredit nicht zu gewähren. Alles andere würde bei unseren Bürgerinnen und Bürgern auf völliges Unverständnis stossen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Kommissionspräsident: Ich möchte Regierungspräsident Haag daran erinnern, dass die Finanzkommissionsmehrheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten, auch wenn ein einzelnes Finanzkommissionsmitglied eine andere Meinung hat. Die Mehrheit ist dafür. Und betreffend die Information ist es sicher so, dass die Finanzkommission gerne informiert wird, wenn mit Mehrkosten zu rechnen ist. Aber wann und ob ein Nachtragskredit von der Regierung eingereicht werden muss, das bleibt freigestellt. Man kann die Finanzkommission auch einfach informieren, und dann haben wir das zur Kenntnis genommen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011