Geschäft: Tätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer27.10.01
TitelTätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung30.8.2010
Abschluss22.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
ErlassErgebnis der einzigen Lesung vom 22. September 2010
ErlassIn der Gessetzessammlung veröffentlicht im Dezember 2010
BotschaftBericht des Präsidiums vom 16. August 2010 mit Entwurf eines XI. Nachtrags zum Geschäftsreglement
AntragAnträge der Regierung vom 14. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium3.8.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2010Gesamtabstimmung98Zustimmung0Ablehnung22
22.9.2010Art. 745Antrag des Präsidiums42Antrag der Regierung33
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Die GRÜ-Fraktion dankt insbesondere dem Vizestaatssekretär für diesen ausführlichen Bericht. Ich sagte schon im Präsidium, dass ich allerhand Hinweise auf die vielen möglichen Engagements im Kantonsrat bekommen hätte, wenn ich diesen Bericht als Neuling im Jahr 2004 erhalten hätte. Die Verkleinerung des Kantonsrats trifft die GRÜ-Fraktion am härtesten. Sie ist von 12 auf 7 Mitglieder geschrumpft, und das nicht etwa, weil sie Wählerstimmen verloren hat, sondern weil sie aufgrund der Veränderungen bei den Abwahlen kleiner geworden ist. Die GRÜ-Fraktion arbeitet sehr intensiv und gedrängt, was in der Kommissionsarbeit zum Ausdruck kommt. An Ideen mangelt es ihr durchaus nicht. Ihre Vertreterin oder ihr Vertreter im Präsidium wird deshalb auch in Zukunft darauf drängen, dass die nichtständigen Kommissionen mit mindestens 15 Personen bestückt sind, sodass auch die GRÜ-Fraktion ihren Platz darin hat.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Dem Antrag der Regierung ist zuzustimmen.

Die Reglementsanpassung stammt ursprünglich von der Kommission für Aussenbeziehungen, die ich präsidiere. Diese Kommission hat im Frühjahr in einem Schreiben das Präsidium gebeten, die Vertretung von Standesinitiativen in Bern zu thematisieren. Es gab in der Vergangenheit Standesinitiativen, die durch die Regierung vertreten wurden, obschon das Parlament anderer Auffassung war. So musste die Regierung die Standesinitiativen in Bern contre coeur vertreten. Das Präsidium hat in einem längeren Prozess, unter anderem im Beisein der Regierung, beraten, wie diese Sache besser zu handhaben wäre, und erarbeitete den im Bericht vorliegenden Vorschlag. Das rote Blatt gab im Präsidium ebenfalls intensive Diskussionen, und es beschloss nur ganz knapp, den Antrag der Regierung zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Sprecher des Präsidiums: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Das Präsidium unterbreitet dem Kantonsrat den Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010 mit dem Entwurf eines XI. Nachtrags zum Geschäftsreglement des Kantonsrates zur Behandlung in der Septembersession 2010, d.h. in der Mitte der Amtsdauer.

Bereits im Oktober 2009 legte das Präsidium die Disposition des Entwurfs fest und lud den Ratsdienst ein, den Bericht auf dieser Grundlage zu entwerfen. Am 11. Juni 2010 beriet es den Berichtsentwurf in 1. Lesung. Am 22. Juni 2010 erörterte es den Berichtsentwurf mit der Regierung, die dazu Stellung nehmen konnte. Und am 16. August 2010 beriet es den Berichtsentwurf in 2. Lesung und verabschiedete ihn zuhanden des Kantonsrates.

Ist der Bericht so umfangreich, wie er scheint?

  • Die Berichterstattung des Präsidiums deckt die Zeit von Mitte 2006 bis Mitte 2010 ab. Da kann im Kantonsrat und in dessen Organen viel passieren, und es ist auch viel passiert … Wer es genauer wissen will: Der Ratsdienst sammelte zwei Bundesordner voll von berichtswürdigen Fakten.

  • Zu berichten gab namentlich die Parlamentsreform 2008, die der Kantonsrat im Frühjahr 2008 beschlossen und auf Beginn der jetzt laufenden Amtsdauer in Vollzug gesetzt hatte. Da muss interessieren, wie die Umsetzung dieser Parlamentsreform angelaufen ist.

  • Hätte das Präsidium die Berichterstattung auf das Sensationelle konzentriert und beschränkt, hätte es sich mit einem wesentlich bescheideneren Bericht zufriedengeben können. Es sieht in ihm jedoch auch die Möglichkeit, eine Dokumentation, ein Nachschlagewerk und eine Fundstelle für diejenigen Ratsmitglieder anzubieten, die nach einer Antwort zur Handhabung des Geschäftsreglementes des Kantonsrates, zu Organisation und Verfahren des Kantonsrates sowie zum Ratsbetrieb suchen. Selbst Mitglieder des Präsidiums gaben zu, im «Hand- bzw. Kochbuch» wiederum Neues gefunden zu haben …

Bewusst setzte das Präsidium nur die Inhaltsübersicht auf die 1. Seite seines Berichtes. Informationssuchende Ratsmitglieder finden das vollständige Inhaltsverzeichnis als Beilage 1. Das Präsidium gliederte seinen Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes in folgende Schwerpunkte:

  1. Allgemeine Berichtspunkte;

  2. Ausführungen zum Geschäftsreglement des Kantonsrates;

  3. Ausführungen zum Kantonsratsbeschluss über die Entschädigung der Mitglieder und der Fraktionen des Kantonsrates;

  4. Entwurf eines XI. Nachtrags zum Geschäftsreglement des Kantonsrates.

Eine Standortbestimmung des Kantonsrates ermöglicht es, dessen Stellung und Aufgaben zu thematisieren und dabei das Verhältnis zwischen Kantonsrat und Regierung zu beleuchten. Der Kantonsrat trat die Amtsdauer 2008/2012 mit dem neuen Bestand von 120 Ratsmitgliedern an. Die Verkleinerung, d.h. die Umsetzung des Entscheides der St.Galler Stimmberechtigten, band der Kantonsrat in eine Parlamentsreform ein. Dann ist dem Präsidium - und muss es auch dem Kantonsrat sein - wichtig, wie der Kantonsrat in der Öffentlichkeit, namentlich in den Medien, Aufnahme und Darstellung findet. Es erörtert deshalb seine sowie die Möglichkeiten des Kantonsrats für die Öffentlichkeitsarbeit. Weiter legt die Kantonsverfassung die Grundzüge der Aussenbeziehungen und die Aufgabenteilung zwischen Regierung und Kantonsrat in der Pflege der Aussenbeziehungen fest. Mit der Parlamentsreform institutionalisierte der Kantonsrat die Kommission für Aussenbeziehungen und legte dabei ihre Stellung, ihre Aufgaben und ihr Zusammenwirken mit Regierung und Staatsverwaltung fest. In seiner Berichterstattung über das Geschäftsreglement des Kantonsrates folgt das Präsidium der Struktur des Reglementes und greift Themen auf, die ihm im Rückblick auf die Berichtsdauer einer Kommentierung wert und würdig waren und sind: beispielsweise zu den ständigen Kommissionen, zur Rechtspflegekommission und zur Kommission für Aussenbeziehungen im Besonderen, zu Interessenbindungen und Offenlegung sowie Ausstand, zu Anwesenheit und Abwesenheit der Mitglieder der Regierung während der Session, zum Ansetzen der Sitzungen der vorberatenden Kommissionen, zur Grundstruktur der Sitzung der vorberatenden Kommission und zu den parlamentarischen Vorstössen, etwa zur Normierung der Standesinitiative im Geschäftsreglement des Kantonsrates. Angesichts der Revision des Entschädigungssystems und der Entschädigungsansätze ab den Jahren 2007 bzw. 2008, aber auch mit Blick darauf, dass der Kantonsrat das Präsidium beauftragt hat, die Entschädigungen des Kantonsrates mit allfälligen Auswirkungen auf Beginn der Amtsdauer 2012/2016 zu überprüfen, sah das Präsidium keine Veranlassung, mit dem vorliegenden Bericht dem Kantonsrat schon eine Revision der Entschädigungen vorzuschlagen.

Was das Präsidium dem Kantonsrat mit seinem Bericht über die Tätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010 unterbreitet, ist ein typischer Bericht in Sinn und Terminologie des Geschäftsreglementes des Kantonsrates, wovon der Kantonsrat – nach dem Eintreten und der Spezialdiskussion – von Reglementes wegen Kenntnis nimmt. Das Präsidium hätte deshalb auf seinen ersten Antrag am Schluss seines Berichtes auf S. 104 verzichten können, doch es platzierte ihn gleichwohl, weil es nicht sicher sein konnte, ob alle Mitglieder des Kantonsrates vom 117 Seiten umfassenden Bericht auch wirklich Kenntnis genommen haben. Im Weiteren beantragt das Präsidium dem Kantonsrat, auf seinen Entwurf eines XI. Nachtrags zum Geschäftsreglement des Kantonsrates einzutreten, worin es Änderungen vorschlägt, die es in seinem Bericht thematisiert und begründet. Der Kantonsrat behandelt die Vorlage des Präsidiums, wenn bzw. indem er vom Bericht des Präsidiums über die Tätigkeit des Parlamentes 2006 bis 2010 Kenntnis nimmt und über den XI. Nachtrag zum Geschäftsreglement des Kantonsrates beschliesst.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

(Fortsetzung des Votums) Immerhin ist festzuhalten, dass viele Faktoren, die in den letzten zwei Jahren zu einer Mehrbelastung der Ratsmitglieder geführt haben, nicht eine Folge der Parlamentsverkleinerung, sondern eine Folge der Parlamentsreform sind. Oder anders gesagt: Die Mehrheit dieses Rates hat diese Mehrbelastung gewünscht. Die FDP-Fraktion denkt dabei, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, an die Schaffung einer neuen ständigen Kommission oder an die Grösse der nichtständigen Kommissionen oder nicht zuletzt an die Tendenz des Rates, zunehmend operative Aufgaben auf den Kantonsrat zu übertragen, obwohl dieser eigentlich eine strategische Funktion hat. Hierzu nur ein Beispiel aus der laufenden Session: Das Postulat 43.10.12 «Bauinvestitionen: Anpassungen bei den Investitionsprozessen im Hoch- und Tiefbau», das von den CVP- und SVP-Fraktionen eingereicht wurde, würde dem Kantonsrat bei einer Annahme eine Fülle operativer Entscheidungen zuordnen, die bisher auf der Ebene der Verwaltung und der Exekutive getätigt worden sind. Mit den vorgeschlagenen Änderungen des Geschäftsreglementes ist die FDP-Fraktion einverstanden. Wichtig ist ihr die Mitwirkung des Parlamentes bei der Vertretung einer Standesinitiative in Bern, die gegen den Willen der Regierung überwiesen wird. Diese Option ist auch in der von der Regierung vorgeschlagenen Version der Reglementsanpassung gewährleistet.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die CVP-Fraktion bedankt sich bei der Staatskanzlei für die sehr gute Vorbereitung dieses Geschäfts. Es ist ein sehr umfassender Bericht, der Leitbildcharakter hat und insofern für alle Mitglieder des Parlaments wertvoll ist. Aus Sicht der CVP-Fraktion kann ich den Tätigkeitsbericht wie folgt würdigen: Die CVP-Fraktion hat sich zuerst Gedanken darüber gemacht, inwieweit ein Zwischenfazit bezüglich der Reduktion der Mitgliederzahl schon gezogen werden kann. Das Präsidium wagt sich noch nicht auf die Äste hinaus. Die CVP-Fraktion ist der Ansicht, dass die Argumente hinsichtlich mehr Effizienz, Kosteneinsparungen sich wohl nicht bewahrheiten werden. Die Belastung ist eher gestiegen, und mit Blick auf die Vorstossflut lässt sich auch nicht unbedingt sagen, dass der Kantonsrat effizienter geworden ist. Dann hat sich die CVP-Fraktion nochmals grundsätzlich mit der Frage befasst, inwieweit sich das System von ständigen und nichtständigen Kommissionen bewährt hat. Sie ist der Meinung, dass es gut läuft und eine Ausweitung der ständigen Kommissionen nur zu einer Aufblähung des Parlamentsbetriebs führen würde. Das sollte vermieden werden. In Bezug auf die neue Kommission für Aussenbeziehungen ist die CVP-Fraktion der Ansicht, dass sich diese nach gewissen Anfangsschwierigkeiten bewährt hat und dass damit ein wichtiges Instrument geschaffen worden ist, das in der Frage der Aussenbeziehungen die parlamentarische Stimme rechtzeitig und stufengerecht einbringen kann. Das erachtet die CVP-Fraktion angesichts der zunehmenden Bedeutung der interkantonalen Zusammenarbeit als sehr wichtig. Schliesslich stellt sich noch die Frage zur Infrastruktur im Kantonsrat. Die CVP-Fraktion möchte hier aufgrund der Finanzlage nicht allzu forciert an die Arbeit gehen. Im Grunde ist ein vernünftiges Arbeiten gewährleistet, auch wenn vielleicht das Bild mit 180 Plätzen und nur 120 Ratsmitgliedern etwas ungewohnt ist.

Zu den Reglementsanpassungen: Die verschiedenen Anpassungen finden die Zustimmung der CVP-Fraktion. Sie wird den Antrag der Regierung unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Die FDP-Fraktion dankt dem Ratsdienst und namentlich dem Vizestaatsekretär herzlich für diese ausführliche Arbeit. Unter kundiger Leitung ist ein rund 100-seitiges Dokument entstanden, das unseren Ratsbetrieb umfassend darstellt. Der Bericht zeigt auf, wo sich Handlungsbedarf für das Geschäftsreglement des Kantonsrates ergibt. Ein einschneidendes Ereignis in der Berichtsperiode war die Parlamentsverkleinerung, die vom St.Galler Stimmvolk aufgrund einer Initiative der FDP-Fraktion deutlich angenommen wurde. Aus Sicht der FDP-Fraktion hat sich diese Parlamentsverkleinerung bewährt. Der Kantonsrat arbeitet effizient, die anstehenden Geschäfte werden ziel- und zeitgerecht erledigt und das Gewicht des einzelnen Kantonsrates in seinem Wahlkreis hat zugenommen. Richtigerweise wird im Bericht festgehalten, dass es derzeit noch zu früh sei, um abschliessende Aussagen zu einer allfälligen Mehrbelastung der Parlamentsmitglieder zu machen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die SP-Fraktion dankt dem Verfasser für den sehr ausführlichen Bericht. Dieser Bericht ist fast eine Art Kochbuch zum Kantonsratsbetrieb. Insbesondere für Leute, die den Betrieb nicht so gut kennen, ist er ein sehr wertvolles Papier, das Auskunft über die Funktionsweise dieses Rates gibt. Zwei Sachen möchte die SP-Fraktion ansprechen. Erstens: Es ist der erste Bericht nach der Verkleinerung des Kantonsrates. Natürlich kann da noch kein abschliessendes Fazit gezogen werden. Das tut dieser Bericht auch nicht. Die SP-Fraktion möchte festhalten, dass aus ihrer Sicht die Verkleinerung noch nicht sehr viel gebracht hat. Es gibt weder weniger Vorstösse noch weniger Sessionstage noch weniger Geschäfte. Aber es gibt, und das muss auch gesagt werden, sehr viel mehr Arbeit für die einzelnen Mitglieder dieses Rates. Zweitens: Die SP-Fraktion ist mit den Änderungen des Ratsreglements grundsätzlich einverstanden. Sie hat sich entschieden, der Präzisierung, wie sie bezüglich der Standesinitiative auf dem roten Blatt der Regierung steht, zuzustimmen. Eigentlich war schon in der Diskussion im Präsidium die auf dem roten Blatt präzisierte Haltung gemeint.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Zu Ziff. 7.3.2.2. (Vorberatung der Vorschläge der Fraktionen für die Wahl der Richter). Hier wird auf die Diskussion zwischen dem Präsidium und der Rechtspflegekommission bezüglich der Wahl der kantonalen Gerichte eingegangen. Das Präsidium und die Rechtspflegekommission (nachfolgend RPK) entwickelten hier leicht unterschiedliche Vorstellungen, vor allem, was die Wahl der Fachrichter anbelangt. Die RPK war gestützt auf Hinweise der betroffenen Gerichte und im Hinblick auf einen konkreten Fall der Auffassung, dass die Einbringung von Wahlvorschlägen in den Rat ausgedehnt werden sollte. Das Präsidium vertrat die Auffassung, dass Vorschläge nur über die Fraktionen in den Rat eingebracht werden sollen. Die RPK opponierte nicht. Aus meiner Sicht ist aber eine gewisse erhöhte Verantwortung der Fraktionen für genügende, qualifizierte und rechtzeitige Wahlvorschläge gegeben. Ich möchte in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Meldefrist für die Gesamterneuerungswahlen der kantonalen Gerichte am 19. September 2010 abgelaufen ist. Es sind 23 Sitze zu besetzen. Bis heute gibt es 13 Kandidierende. Folglich sind noch 10 Richterstellen zu besetzen. Es handelt sich dabei ausschliesslich um Fachrichter der Verwaltungsrekurskommission und des Versicherungsgerichts. Ich denke, dass das neue System noch nicht ganz eingespielt ist und nachgebessert werden muss. Eine Bemerkung noch zur Ausweitung des Ausschreibungsverfahrens für die kantonalen Gerichte: Die RPK begrüsst es, dass auch das Präsidium die Auffassung vertritt, dass hier keine Änderung des Ratsreglements erforderlich ist, sondern dass diese in die Kompetenz der Kommission fällt. Im Weiteren wird auch noch die Festlegung des Zeitpunktes der Wahl von kantonalen Richterinnen und Richtern aufgegriffen. Ich möchte hier einfach darauf hinweisen, dass es sich dabei um eine Diskussion innerhalb des Präsidiums handelte. Die RPK hat diese Diskussion weder angestossen noch sich daran beteiligt. Es liegt mir aber daran, das Präsidium darauf hinzuweisen, dass in der Februarsession 2011 unbedingt ein Termin für die Gesamterneuerungswahlen festgehalten werden sollte.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Zu Ziff. 7.3.5.2. und Art. 16bis [Kommission für Aussenbeziehungen a) Aufgaben].

Ich nehme vorweg, dass ich die Änderung des Artikels, so wie sie vom Präsidium vorgeschlagen wird, nicht bekämpfe. Alleinige Begründung für diese Änderung kann nur sein, dass die Kommission für Aussenbeziehungen den anderen ständigen Kommissionen gleichgestellt wird.

Die Begründung, die das Präsidium hier anführt - mit mehreren Fragen an den Kantonsrat und wohl auch an sich selber -, ist inakzeptabel. Notabene ist es dasselbe Präsidium, das in erweiterter Form während der Parlamentsreform die Kommission für Aussenbeziehungen ins Leben gerufen hat, und zwar mit all ihren Zuständigkeiten und Kompetenzen. Heute, zwei Jahre später, sieht dieses Präsidium plötzlich Probleme bei der Bestellung der Kommission für Aussenbeziehungen als vorberatende Kommission, und das, wohlverstanden, in Angelegenheiten, in denen sie sich reglementskonform anhören liess, indem sie sich vernehmen liess und allenfalls reglementskonform Empfehlungen eingebracht hat. Nun sagt das Präsidium, dadurch sei diese Kommission für Aussenbeziehungen in der Sache vorbefasst, was ihr zur Befangenheit gereichen könnte. Diese Kommission für Aussenbeziehungen hat nun schon einige Male als vorberatende Kommission getagt, und die in ihre Zuständigkeit fallenden Geschäfte waren für niemand ein Thema. Warum nicht? Sie hat dort immer die Meinung der Regierung geteilt. Es gibt ein einziges Geschäft, bei dem die Kommission zu anderen Schlüssen kam als mindestens in der Vergangenheit die Regierung, und schon erscheint sie als befangen und vorbefasst.

Eine Befangenheit kennt das Reglement einzig und allein für die natürlichen Mitglieder dieses Rats, aber nicht für eine Kommission. Die Vorbefasstheit, die ihr jetzt zum Nachteil gereichen soll, genau diese Vorbefasstheit wollte der Rat, wollte auch das erweiterte Präsidium. Sie wollten, dass sich eine Kommission vorher möglichst frühzeitig mit Geschäften befasst, und es kann nun nicht sein, dass genau mit diesen Argumenten eine vorberatende Kommission ausgeschlossen werden soll. Der Wortlaut der bestehenden Art. 16bis, 16ter und 16quater lässt keinen anderen Schluss zu, als dass sowohl das Präsidium wie auch der Kantonsrat eine vorberatende Kommission wollten, die sich frühzeitig mit einem Geschäft beschäftigt und sich auch auf dieses Geschäft einlässt. Aber selbst wenn Gründe vorhanden sein könnten, ein Geschäft einer anderen, nichtständigen Kommission zu übergeben, so sind es sicher nicht die im Bericht aufgeführten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

(Fortsetzung des Votums) Ich fasse zusammen, dass die vom Präsidium vorgebrachte Begründung für die beantragte Änderung des Kantonsratsreglements sowohl in Sachen Terminologie wie auch in der Stossrichtung systemfremd und falsch ist. Richtig ist allein die Aussage, dass das Reglement gebietet, dass die Kommission für Aussenbeziehungen in Gesetzgebungsgeschäften, die interkantonale Belange betreffen, auch als vorberatende Kommission zuständig ist. Das ist und soll die Regel sein. Ausnahmsweise kann das Präsidium eine nichtständige Kommission berufen. Ausnahmen sind aus meiner Sicht Beispiele wie das Sparpaket bei der Finanzkommission oder die Parlamentsreform beim Präsidium oder ähnliche aus der Vergangenheit bereits bekannte Fälle. Ich erwarte zuhanden der Materialien eine entsprechende Erklärung des Präsidiums bzw. des Sprechers des Präsidiums, die sich klar von dieser Begründung der Reglementsänderung distanziert. Zum Schluss weise ich noch darauf hin, dass das Präsidium keinerlei Zweifel hegte, als es vor dem heutigen Beschluss über die beantragte Reglementsänderung bereits ein Geschäft einer nichtständigen Kommission zugeleitet hat, das eigentlich in die Zuständigkeit der Kommission für Aussenbeziehungen gehörte. Der Rat hat das kompromiss- und oppositionslos mitgetragen. Nüchtern betrachtet, kann es eben Gründe geben, dieses Geschäft zusammen mit den Baurevisionszielen einer nichtständigen Kommission zu übertragen. Korrekt war dieses Vorgehen allerdings nicht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ich schliesse mich den Ausführungen von Huser-Rapperswil-Jona vollumfänglich an. Ich richte mich auch nicht gegen die Änderung des Artikels, der ja eine Gleichbehandlung mit den anderen ständigen Kommissionen ist. Jedoch richte ich mich dezidiert gegen die Begründung im Bericht des Präsidiums, S. 49, gegen die «Vorbefasstheit». Ich frage die Mitglieder anderer ständiger Kommissionen, ob sie hinter dieser Begründung stehen können. Unser Verfahrensrecht kennt den Begriff der Vorbefassung nicht. Ich habe mir die Mühe genommen, Abklärungen rein rechtstheoretischer Art vorzunehmen, d.h. herauszufinden, wo denn die Vorbefassung vorkommt. Diese ist mit der Ausstandspflicht verwandt. Fündig wird man u.a. im Bundesverwaltungsrecht. Vorbefassung wird dann angenommen, wenn jemand in der Sache aus anderen Gründen als befangen erscheint. Es gibt hierzu im Übrigen eine reichhaltige Praxis, was die Wahrnehmung öffentlicher Interessen in einer Sache anbetrifft.

Zurück zu unserem Reglement. Dieses kennt in Art. 22 den Begriff der Befangenheit und in Art. 32 den Begriff des Ausstandes. Insbesondere der Ausstand ist sehr einschränkend formuliert. In den Ausstand zu treten hat ein Mitglied dann, wenn es um unmittelbare private Interessen geht. Noch nie wurden solche Gründe auf eine ganze Kommission angewendet, noch nie wurde eine ganze Kommission als befangen erklärt. Huser-Rapperswil-Jona hat schon auf die Geschichte der Schaffung der Kommission für Aussenbeziehungen hingewiesen. Ich habe diese hautnah als Fraktionschef miterlebt. Der Kantonsrat als Reglementsgeber hat die verschiedenen Mitwirkungsaufgaben bewusst getroffen: in Art. 16bis mit Vorberatung von Unterlagen, mit Art. 16ter ein Informationsrecht und Art. 16quater Anhörungsrecht und mit der Möglichkeit, bei entsprechenden Geschäften Empfehlungen an die Regierung abzugeben. Das Fazit ist eindeutig. Der Reglementsgeber hat diesen Konnex gewollt. Eine gegenteilige Annahme, wie dies im Bericht angeregt oder angefragt wird, ist nicht begründet. Ich bin daher der Meinung, dass die Folgerung in der Botschaft unrichtig ist. Wer sich als Kommission in und auf eine Sache einlässt, ist nicht à priori vorbefasst. Das massgebende Kriterium im Verwaltungsrecht ist, wenn es um die Wahrnehmung öffentlicher Interessen geht - das sagt auch der Kommentator zum Bundesverwaltungsverfahren -, die Offenheit des Verfahrensausgangs. Also ist die Kommission für Aussenbeziehungen noch offen hinsichtlich Verfahrensausgang, auch wenn sie vorher schon Informationen eingeholt und Anhörungen durchgeführt hat. Grund dieser Begründung - darauf hat Huser-Rapperswil-Jona hingewiesen - ist das aktuelle, sehr instruktive Beispiel der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Da hat sich die Kommission für Aussenbeziehungen im Rahmen einer Empfehlung schon geäussert. Diese Empfehlung ist abgewichen von derjenigen der Regierung. Und jetzt zweifelt das Präsidium an der Offenheit der Kommission, um einen Bericht zu den Zielen des Baugesetzes und zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (nachfolgend IVHB) zur Kenntnis zu nehmen. Dieser Abschnitt hätte nie Eingang in den Bericht des Präsidiums gefunden, hätte die Kommission für Aussenbeziehungen eine gutheissende Empfehlung zur IVHB abgegeben. Es wird direkt - das enttäuscht und ärgert mich - auf die Kommission für Aussenbeziehungen gezielt. Vorbefasstheit wird nicht allgemein auf alle ständigen Kommissionen angewendet und abgehandelt, sondern nur auf die Kommission für Aussenbeziehungen. Ich verstehe es so, dass damit ein Misstrauensvotum gegenüber der Kommission für Aussenbeziehungen abgegeben wird. Wie meine Vorrednerin möchte ich auch gerne eine Erklärung des Sprechers des Präsidiums, wie sich denn das Präsidium zur Kommission für Aussenbeziehungen stellt.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ziff. 9.4.5.2 und Art. 7 [Präsidium d) Zuständigkeit]. Die Regierung hat den Bericht natürlich mit Interesse gelesen und würdigt ihn als wichtiges Selbst-Feedback-Instrument. Sie hat dabei festgestellt, dass bei diesem Artikel eine Präzisierung notwendig ist. Gemessen an der Ausführlichkeit des Berichts ist er etwas schmal dahergekommen. Deshalb hat die Regierung die Möglichkeit wahrgenommen, die Präzisierung mittels des roten Blattes anzubringen. Die Regierung erachtet es als wichtig, diese Präzisierung im Geschäftsreglement abzubilden.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010