Geschäft: Ausgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.16
TitelAusgaben öffentlich-rechtlicher Anstalten und Finanzreferendum
ArtKR Motion
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung1.9.2010
Abschluss2.6.2015
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 1. September 2010
VorstossGeänderter Wortlaut vom 22. September 2010
AntragAntrag der Regierung vom 7. September 2010
AntragAntrag Ritter-Altstätten vom 20. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
22.9.2010Gutheissung mit geändertem Wortlaut88Zustimmung9Ablehnung23
22.9.2010Eintreten88Zustimmung7Ablehnung25
22.9.2010Gutheissung mit geändertem Wortlaut81Antrag Ritter-Altstätten13Antrag der vorberatenden Kommission26
22.9.2010Gutheissung mit geändertem Wortlaut79Antrag Ritter-Altstätten13Antrag der Regierung28
Statements
DatumTypWortlautSession
22.9.2010Wortmeldung

beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut: «Die Regierung wird eingeladen, Botschaft und Entwurf über die Änderung bestehender Gesetze oder den Erlass eines neuen Gesetzes auszuarbeiten mit dem Ziel, dass neue Ausgaben selbständiger öffentlich-rechtlicher Anstalten, welche die Limite des fakultativen beziehungsweise des obligatorischen Referendums nach Art. 6 f. des Gesetzes über Referendum und Initiative übersteigen, einer Mitwirkung des Kantonsrates unterstehen, sofern der Kanton gesetzlich zur Defizittragung verpflichtet ist.»

Ich möchte es nicht unterlassen, meinen Änderungsantrag zum Antrag der Regierung kurz zu begründen. Für jene, die den Bericht «Anwendung des Finanzreferendums auf Mietverträge» zur Kenntnis genommen und auch gelesen haben, wurde ersichtlich, dass finanzrechtlich gesehen zwei vergleichbare Sachverhalte unterschiedlich behandelt werden. Nämlich eine Ausgabe getätigt wird von einer selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalt, und es geht hier nicht nur um die Universität, und der Kanton kauft oder baut ein Gebäude, dann kommt ganz normal das parlamentarische Verfahren zur Anwendung, d.h. der Kantonsrat kann mitbestimmen und kann sagen, wo es gemacht wird, wie es gemacht wird und ob es gemacht wird. Das Volk hat dieselben Mitbestimmungsrechte. Nun kann diese Mitbestimmung ausgehebelt werden, indem dass man sich eben denselben Raum verschafft, indem man langfristige Mietverträge abschliesst. Solche Mietverträge können eine sehr gute Sache sein. Einerseits für denjenigen, der ein Objekt vermieten möchte, weil er natürlich mit einer selbständig öffentlich-rechtliche Anstalt einen attraktiven Mieter hat. Andererseits auch für die selbständig öffentlich-rechtlichen Anstalt, weil sie weitgehend bestimmen kann, wie das Mietobjekt aussieht. Das wissen all diejenigen von Ihnen, die mit langfristigen Mietverträgen zu tun haben. Dass man da Wünsche äussern kann, dass man sich ein massgeschneidertes Objekt erstellen lassen kann und dass man am Schluss zum Ziel kommt, ohne dass man einen Architekturwettbewerb machen muss, ohne Submissionsverfahren, ohne parlamentarisches Verfahren, und diese ungleiche Behandlung scheint mir nicht sachgerecht zu sein.

Ich bin aber im Gegensatz zur Regierung der Auffassung, dass die Mitbestimmung nicht erst bei den Grenzen des obligatorischen Finanzreferendums beginnen soll, sondern dass die Mitbestimmung von Parlament und Volk bereits bei den Grenzen des fakultativen Referendums beginnen soll. Ich meine, diese Grenze ist auch nicht bescheiden. Wir reden hier von 3 bis 15 Mio. Franken einmalige Ausgaben oder von 300'000 bis 1'500'000 Franken 10 Jahren, wiederkehrende Ausgaben. Ich meine, das sind Dimensionen, wo Parlament und Volk mitentscheiden können müssen. Das sind Dimensionen, wo es nicht um operatives Tagesgeschäft geht, sondern um strategische, langfristige Entscheidungen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Dem Antrag Ritter-Altstätten ist zuzustimmen.

In der Diskussion über das Finanzreferendum auf Mietverträge wurde inhaltlich genau so diskutiert, wie es Ritter-Altstätten gemacht hat. Wir wussten lediglich bei der Ausformulierung auf dem gelben Blatt noch zu wenig über genaue Details. Wir können uns dementsprechend dem roten Blatt der Regierung sicher anschliessen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
22.9.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Gutheissung mit geändertem Wortlaut.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010