Geschäft: Einheitliche Regelung der Weihnachtsferien

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.17
TitelEinheitliche Regelung der Weihnachtsferien
ArtKR Motion
ThemaErziehung, Bildung, Kultur
FederführungBildungsdepartement
Eröffnung20.9.2010
Abschluss4.6.2012
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag FDP-Fraktion/CVP-Fraktion vom 29. November 2010
AntwortAntrag der Regierung vom 9. November 2010
VorstossGeänterter Wortlaut vom 30. November 2010
VorstossWortlaut vom 20. September 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
30.11.2010Gutheissung mit geändertem Wortlaut gemäss Antrag der CVP- und FDP-Fraktion64Zustimmung34Ablehnung22
30.11.2010Form und Wortlaut62Antrag der CVP- und FDP-Fraktion (Festhalten an der Motion und Gutheissung mit geändertem Wortlaut)38Antrag der Regierung (Umwandlung in ein Postulat und Gutheissung mit geändertem Wortlaut)20
30.11.2010Eintreten78Zustimmung21Ablehnung21
Statements
DatumTypWortlautSession
30.11.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Die Votanten selber bestätigen, dass eine Entlastung der Lehrpersonen bzw. eine Verlängerung der Weihnachtsferien in einem Gesamtpaket betrachtet werden muss. Das ist genau das, was die Regierung dem Rat vorschlägt. In einem Postulat werden sämtliche Punkte, die Einfluss auf die Entlastung der Lehrpersonen haben, berücksichtigt: Unterrichtslektionen, Lehrpensen, Lektionendauer, Anzahl Unterrichtswochen im Jahr. Es ist wichtig, dass diese Aspekte in einem Gesamtpaket betrachtet und nicht vorschnell die Weihnachtsferien verlängert werden. Des Weiteren gibt es noch andere Wünsche, die beim Bildungsdepartement angemeldet sind, z.B. ein bisschen früher in die Sommerferien fahren. Voreilig die Weihnachtsferien zu verlängern wäre auch nicht im Sinn der Lehrpersonen, wenn diese eine nachhaltig wirksame Entlastung erfahren sollen. Die Regierung wird im Frühling 2011 die Stossrichtung des Berufsauftrags präsentieren. Sie hat vorgesehen, die Gesetzesänderung im zweiten Halbjahr 2011 dem Parlament vorzulegen. Es geht der Regierung nicht darum, etwas hinauszuschieben, und auch die Verknüpfung von der Verlängerung der Weihnachtsferien mit der Reform der Lehrerbesoldung ist falsch. Diese beiden Dinge haben nichts miteinander zu tun. Die Weihnachtsferien sind im Volksschulgesetz in Art. 18 geregelt und werden über den Berufsauftrag korrigiert. Bei einem Vorgehen gemäss dem grauen Blatt werden die Weihnachtsferien mit dem Postulat 42.07.26 «Reform der Lehrerbesoldung» verknüpft. Doch diese beiden Dinge haben, wie schon gesagt, nichts miteinander zu tun. Auch steht die Reform der Lehrerbesoldung nicht unter dem gleichen Zeitdruck wie der Berufsauftrag. Bei der Lehrerbesoldung sind verschiedene Evaluationen am Laufen, z.B. die systematische lohnwirksame Qualifikation. Dabei findet eine Überprüfung des ganzen Lohnsystems statt. Diese Resultate werden vermutlich nicht gleichzeitig mit denjenigen des Berufsauftrags auf dem Tisch liegen. Wenn die Weihnachtsferien wirklich schnell umgesetzt bzw. verlängert werden sollen, dann muss dieses Anliegen mit dem Berufsauftrag verknüpft werden.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): legt seine Interessen als Schulratspräsident offen. Auf die Motion ist einzutreten und dem Antrag der FDP-Fraktion/CVP-Fraktion zuzustimmen.

Die Weihnachtsferien sind in den einzelnen Schulgemeinden sehr unterschiedlich geregelt und es sind auch viele Urlaubsgesuche zu behandeln. Die Ungleichheit führt immer wieder zu grossen Diskussionen. Es besteht wirklich Handlungsbedarf in diesem Punkt. Die Regierung hat auf dem roten Blatt aber richtig festgestellt, dass die Weihnachtsferien nicht isoliert, sondern im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Berufsauftrages betrachtet werden müssen. Als Schulratspräsident bin ich auf die Rekrutierung von guten und vor allem motivierten Lehrkräften angewiesen. Die Sache ist nun aber nicht erledigt, wenn die Lehrkräfte 2 bis 4 zusätzliche Ferientage geschenkt bekommen. Der Lehrerberuf - und das wird von der Regierung bestätigt - hat sich in den letzten Jahren stark gewandelt. Eine grossflächig angelegte Befragung der Lehrkräfte hat ergeben, dass die Arbeitsbelastung ständig steigt. Den Lehrkräften würde deshalb eine massvolle Reduktion der Pflichtlektionen und eine finanzielle Besserstellung v.a. der Junglehrer mehr bringen als zusätzliche Ferientage. Wenn im Kanton St.Gallen motivierte und vor allem fähige Lehrkräfte gehalten bzw. neue rekrutiert werden sollen, dann muss in diesem Punkt nachgebessert werden. Die Zeit drängt. Da die Beantwortung der von der CVP-Fraktion Ende 2006 eingereichten und in ein Postulat umgewandelten Motion immer noch auf sich warten lässt, kann diese dem roten Blatt der Regierung nicht folgen. Die Zeit drängt wirklich. Sie hält an der Motion fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

beantragt im Namen der FDP-Fraktion/CVP-Fraktion, an der Motion festzuhalten und diese mit folgendem Wortlaut gutzuheissen: «Die Regierung wird deshalb eingeladen, dem Kantonsrat eine entsprechende Änderung des Volksschulgesetzes vorzulegen. Die Vorlage ist zusammen mit jener zu der in das Postulat 43.07.33 umgewandelten Motion 42.07.26 ‹Reform der Lehrerbesoldung› dem Parlament vorzulegen.»

Die einheitliche Regelung der Weihnachtsferien entspricht einem Bedürfnis, das von vielen Schulbehörden wie auch von Eltern und Familien immer wieder vorgebracht wird. Die Regierung selbst schreibt, dass verschiedene Schulträger eine einheitliche Regelung bereits mehrmals gefordert haben und zum Teil selber stillschweigend die Weihnachtsferien ausgedehnt haben. Einheitlich geregelte Weihnachtsferien sind auch in etlichen anderen Schweizer Kantonen gängige Praxis. Es ist also ein dringender Handlungsbedarf gegeben. Ein Postulat ist aber der falsche Weg. Ein solches verzögert die Umsetzung und beschäftigt die Verwaltung mit der Ausarbeitung eines Berichtes zu einem Thema, bei welchem die Fakten bereits jetzt klar auf dem Tisch liegen. Zusammen mit der CVP-Fraktion beantragt die FDP-Fraktion, nicht nur an der Motion festzuhalten, sondern auch den Wortlaut gemäss grauem Blatt zu ergänzen. Die frühere Motion 42.07.26 «Reform der Lehrerbesoldung» der CVP-Fraktion wurde vor der Überweisung in ein Postulat umgewandelt und wartet seither auf der «langen Bank». Dieser Vorstoss der CVP-Fraktion deckt alle Reformaspekte der Lehrerbesoldung ab und ist nun umzusetzen. Beide Anliegen könnten zusammen in einem Gesamtpaket dem Parlament rasch vorgelegt werden. Das Bildungsdepartement ist aufgefordert, rasch zu handeln.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist einzutreten und dem Antrag der FDP-Fraktion/CVP-Fraktion zuzustimmen.

Die SP-Fraktion kann den Antrag der Regierung auf Umwandlung in ein Postulat nicht ganz nachvollziehen. Eine Anpassung des Berufsauftrags der Lehrpersonen ist zwar sicher nötig und richtig, muss aber nicht unbedingt im Zusammenhang mit einer Regelung der Weihnachtsferien geschehen. Die SP-Fraktion ist der Meinung, dass Ferien in erster Linie für die Schülerinnen und Schüler und deren Familien sinnvoll angelegt sein müssen und eher weniger mit dem Berufsauftrag der Lehrerinnen und Lehrer zu tun haben. Nicht ganz einig geht sie mit der Idee der FDP-Fraktion, die mit einer einheitlichen Regelung den privilegierten Familien entgegenkommen möchte, die über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel verreisen wollen. Auch wenn viele Migrantenfamilien diese Zeit für einen Besuch in der Heimat nutzen, so ist die SP-Fraktion doch der Ansicht, dass ein Grossteil der Familien sich solche Ferien gar nicht leisten kann und die Feiertage zu Hause verbringt. Bekannterweise sind in dieser Jahreszeit auch die Möglichkeiten für sinnvolle Freizeitaktivitäten ziemlich eingeschränkt. Nicht alle freuen sich gleichermassen auf zwei Wochen Ferien in der guten Stube. Deshalb sollten bei einer Neuregelung die Weihnachtsferien auf jeden Fall so gelegt werden, dass sie nicht in die Zeit vor dem 24. Dezember fallen. Es muss hier von der sonst üblichen Bindung an bestimmte Kalenderwochen Abstand genommen werden. Sinnvoll wäre, wenn die Weihnachtsferien stets mit dem 24. Dezember beginnen und mindestens bis und mit 6. Januar dauern würden. Zugleich würden die in der Motion erwähnten Probleme mit den unbotmässigen Ferienverlängerungen gelöst. Der Wildwuchs hier ist tatsächlich störend.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
30.11.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Umwandlung in ein Postulat.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010