Geschäft: Kommunale Abgaben auf dem Grundeigentum

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.10.09
TitelKommunale Abgaben auf dem Grundeigentum
ArtKR Berichterstattung
ThemaFinanzen, Regalien, Unternehmungen, Feuerschutz
FederführungFinanzdepartement
Eröffnung23.4.2008
Abschluss16.2.2011
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BotschaftBericht der Regierung vom 2. November 2010
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 29. November 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
16.2.2011Eintreten95Zustimmung0Ablehnung25
Statements
DatumTypWortlautSession
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Wir teilen die Auffassung der Regierung in ihrem Bericht. Wir wären mehr als irritiert, wenn nach einer Sparübung oder besser gesagt einer Überwälzung der Kosten auf Dritte jetzt im Bereich dieser Volksgruppe, die tendenziell eher begünstigt ist, nun auch noch auf Einnahmen verzichtet würde. Wir halten fest, dass nicht nur im Kanton St.Gallen die Hauseigentümer, die Stockwerkeigentümer gegenüber den Mietern bevorzugt sind. Und wenn man hört, diese Steuer stamme aus der Feudalzeit, dann mag das wohl richtig sein, richtig ist aber auch, dass Leute, die heute über Wohneigentum verfügen, diverse Vorteile geniessen, die auch bezahlt werden müssen. Und mit einer Grundsteuer, wie sie heute von den meisten Gemeinden erhoben wird, kann man ja wohl nicht ernsthaft von einer Belastung sprechen, die irgendjemandem weh tut. Ich bezahle seit Jahren Grundsteuern, und das ist vermutlich eine der wenigen Steuern, die mich wirklich nicht kratzen. Ich glaube, auch den meisten Leuten in diesem Saal geht es so. Unsere Fraktion unterstützt auch die Motion der vorberatenden Kommission in keiner Art und Weise. Wir finden es stossend, überhaupt in diese Richtung zu motionieren, und wir sind froh, wenn auch die Regierung diese Motion ablehnt.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Erlauben Sie mir eine persönliche Bemerkung aus meiner Erinnerung zur Kommissionsdiskussion. Regierungsrat Gehrer hat jetzt auch auf gewisse Vollzugsprobleme hingewiesen. Wenn ich mich richtig erinnere, gab es zwei Stufen der Diskussion oder zwei Problemfelder in der Diskussion, die insbesondere dann aus der Sicht der Gemeinden aufgeworfen wurde. Die Frage, ob eine juristische oder natürliche Person Eigentümer ist, ist meines Erachtens keine Vollzugsproblematik, sondern allenfalls eine verfassungsrechtliche Frage, über die man in guten Treuen geteilter Meinung sein kann. Es gab auch Diskussionsbereiche zur Frage, ob selbstgenutztes oder nicht selbstgenutztes Wohneigentum, und das dürfte in der Praxis zu diesen Problemen führen. Ich möchte mit dem nur klarstellen, dass die beiden Diskussionsbereiche, die beide irgendwo auch mit der Verfassungsmässigkeit zusammenhängen, unterschiedlich zu beurteilen sind, was die Vollzugsproblematik oder die Vollzugskonsequenzen betrifft.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Diese Übersicht ist umfassend ausgefallen. Zentral für uns ist, dass es der Regierung gelungen ist, die Bedeutung, die diese kommunalen Abgaben auf dem Grundeigentum für die kommunalen Haushalte hat, aufzuzeigen. Diese Abgaben sind absolut existenziell für die Kommunen. Ich bin empört und absolut ohne Verständnis dafür, dass eine halbe Stunde nach einem schmerzhaften Sparpaket und in einem Zeitpunkt, wo wir ein weiteres, noch schmerzhafteres Sparpaket auf die Schiene geschoben haben, wir bereits wieder über die nächsten Steuerentlastungen diskutieren. Mich persönlich bestätigt das in meiner Annahme, die ich schon immer hatte. Es ist bei diesen Sparpaketen nie darum gegangen, den Staatshaushalt langfristig sicherzustellen und auszugleichen, sondern all diese Sparpakete waren immer Steuersenkungsvorbereitungspakete. Dass das auch diesmal so ist, haben jetzt sowohl der Vertreter der CVP, er hat für die ganze Fraktion gesprochen, als auch, das ist noch eher nachvollziehbar, der Interessenvertreter des Hauseigentümerverbandes bestätigt. Wir müssen nun doch verhindern, dass diese Steuersenkungshysterie, die wir bislang auf Bundes- und kantonaler Ebene haben, auch noch auf die Kommunen übergreift. Auch dort wird genau der gleiche Effekt geschehen. Wenn jetzt jede Kommune schaut, ob es irgendwo in diesem Land noch eine andere gibt, die irgendeine Gebühr oder Abgabe etwas tiefer ansetzt, und sich dann – in der Hoffnung auf einen Standortvorteil – an dieser orientieren will, werden wir ein Chaos haben. Auch die Gemeinden werden nicht mehr in der Lage sein, die entsprechenden Leistungen, die sie bislang angeboten haben, zu finanzieren. Ich weiss nicht, wie lange wir diese Übungen noch machen müssen, bis es endlich klick macht in den bürgerlichen Köpfen. Wir können nicht immer laufend die Einnahmen reduzieren, dann zwischendurch wieder die eine oder andere zusätzliche Ausgabe beschliessen, um sie dann bei nächster Gelegenheit wieder zu eliminieren. Die SP ist aus diesen Überlegungen heraus auch der Meinung, dass die Kommissionsmotion keine Zustimmung verdient. Auch diese Kommissionsmotion würde im Ergebnis dazu führen, dass es Verschiebungen innerhalb des Mittelstandes gibt. Falls diese zusätzlichen Entlastungen bei der Grundsteuer vorgenommen werden, muss das Geld irgendwo an einem anderen Ort reingeholt werden. Und weil man bei den hohen Einkommen in diesem Land sicher nicht mehr belasten wird, wird das einfach Verschiebungen geben von den Hauseigentümern hin zu den Mieterinnen und Mietern, und das lehnen wir ab.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Bei mir hat es bereits klick gemacht, Fässler-St.Gallen, ich möchte mich sehr kurz fassen. Ich bin der Meinung, die Regierung hat einen sehr ausgewogenen Bericht vorgelegt und die Kommission hat getagt und dabei eine Kommissionsmotion überwiesen. Ich bitte Sie daher, auch im Namen der SVP-Fraktion, diesen Bericht und die vorliegende Motion zu unterstützen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Der vorliegende Postulatsbericht hat seinen Ursprung in der umgewandelten Motion 42.08.10 «Abschaffung der Handänderungssteuer für selbstgenutztes Wohneigentum». Der Postulatsbericht bietet eine umfassende Gesamtschau der Steuern und Abgaben auf dem Grundeigentum. Dabei geht es um die Handänderungssteuer, die Grundsteuern, die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren sowie weitere Abgaben. Gebühren und Abgaben sind ein Entgelt für erbrachte Leistungen. Sie sollen konsequent nach Massgabe der Verursacher festgesetzt werden. Ein Überarbeiten der entsprechenden Gebührentarife durch die VSGP und die Regierung erscheint uns als angebracht. Die Handänderungssteuer bringt unseren Gemeinden jährlich ca. 4,5 Steuerprozente. Eine unterschiedliche Behandlung von selbstgenutztem Wohneigentum wäre vertragsrechtlich fragwürdig und bei der Anwendung nicht praxistauglich. Anders sieht es bei der Grundsteuer aus. Hier handelt es sich um eine Steuer, welche von den Gemeinden jährlich wiederkehrend erhoben wird. Sie ist ein Relikt, welches seinen Ursprung im Feudalwesen hat. Die Grundsteuer bringt den Gemeinden jährlich ca. 8 Steuerprozente. Seit Jahrzehnten ist die Grundsteuer umstritten. Dies insbesondere deshalb, weil bei dieser Spezialvermögenssteuer die allfälligen Einkommens- und Vermögenswerte, welche aus dem Grundeigentum entstehen können, bereits anderweitig besteuert werden. Handelt es sich bei einem Grundeigentümer um eine juristische Person oder um einen Zweitwohnungsbesitzer, dann ist die Grundsteuer oft die einzige Steuer, welche der Standortgemeinde abgeliefert werden muss. Hier wäre es angezeigt, juristische Personen und Zweitwohnungsbesitzer zu einem unterschiedlichen Satz besteuern zu können. Als solche, welche ihre Steuern vor Ort abliefern. Um den Gemeinden mehr Handlungsspielraum bei der Festsetzung der Höhe der Grundsteuer zu gewähren, reichte die vorberatende Kommission die Motion 42.11.01 ein. Laut rotem Blatt der Regierung ist diese Motion jedoch nicht umsetzbar. Auch für die CVP ist der Grundsatz richtig, dass Gemeinden, welche den Grundsteuersatz senken möchten, den daraus entstehenden Steuerausfall nicht durch Finanzausgleichsbeiträge kompensieren dürfen. Wir nehmen vom vorliegenden Bericht grundsätzlich positiv Kenntnis, werden aber das Relikt aus dem Feudalwesen, die Grundsteuer, weiterhin kritisch begleiten.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

legt seine Interessen als Präsident des kantonalen Hauseigentümerverbandes offen.

Es liegt natürlich in der Natur der Sache, dass es den Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern darum geht, die fiskalische Belastung des Grundeigentums in Grenzen zu halten. Zur Handänderungssteuer: Auch wenn uns andere, sagen wir einmal etwas eigentumsfreundlichere Kantone, vorausgehen und die Handänderungssteuer abschaffen, zum Beispiel die Kantone Zürich und Schwyz, zum Teil auch Solothurn, so schätzen wir es zurzeit politisch pragmatisch ein, dass es im Moment nicht möglich sein wird, politisch gesehen, auf diese Steuer zu verzichten. Der HEV setzt seinen Fokus klar auf bzw. gegen die Grundsteuer. Warum? Die Grundsteuer ist eine klassische Doppelbesteuerung des Vermögens, d.h. der Besitz des Grundeigentums ist schon als Vermögen besteuert, es ist eine – und das sagen auch die Steuerexperten –, es ist eine systemwidrige Steuer. Die Grundsteuern hätten ihre Wurzeln im Feudalwesen, begründet die Regierung in der Botschaft. Man kommt so fast zum Eindruck, wer Eigentum besitze, der hätte feudale Verhältnisse. Lediglich die Hälfte aller Kantone erhebt eine Grundsteuer in einer gewissen Form. Der HEV bleibt bei der Grundsteuer am Ball, er wird aber die politische Machbarkeit einer weiteren Reduktion oder einer allfälligen Abschaffung in einer Zeitepoche eines Sparpaketes, wir haben das gestern und heute Morgen deutlich gespürt, sehr wohl in seine Überlegungen einbeziehen. Der HEV begrüsst im Weiteren ausdrücklich den Vorschlag der Regierung, den Gebührentarif für die Beurkundungs- und Grundbuchgebühren unter dem Aspekt der Kostendeckung und der Äquivalenz einer grundlegenden Überprüfung zu unterziehen. Wir bitten die Regierung hier die entsprechenden Korrekturen zügig vorzunehmen. Der HEV nimmt Kenntnis vom Postulatsbericht, nimmt aber gleichzeitig zur Kenntnis, dass wir im Kanton St.Gallen langfristig noch weiteren Handlungsbedarf haben.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die vorberatende Kommission beantragt Ihnen einstimmig, auf den Bericht einzutreten und damit auch die informative Auslegeordnung der Belastung des Grundeigentums im Kanton St.Gallen durch kommunale Steuern und Gebühren zur Kenntnis zu nehmen. Grossmehrheitlich wird zudem beantragt, die Kommissionsmotion 42.11.01 gutzuheissen und durch die Änderung des Finanzausgleichsgesetzes den Handlungsspielraum der Gemeinden mit partiellem Steuerfussausgleich bei der Grundsteuer kostenneutral des Kantons zu erhöhen. Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer halbtägigen Sitzung mit dem zuständigen Regierungsrat und Mitarbeitern aus dem Finanzdepartement, speziell des Steueramtes. Auf den Beizug externer Fachleute und Experten wurde verzichtet. Die Motion 42.08.10 «Abschaffung der Handänderungssteuer beim Erwerb von selbstgenutztem Eigenheim» wurde in das Postulat 43.08.13 umgewandelt, ausgeweitet auf alle kommunalen Steuern und Abgaben auf dem Grundeigentum und am 15. April 2008 gutgeheissen.

Mit dem vorliegenden Bericht kommt nun die Regierung diesem Auftrag nach und nimmt eine umfassende und informative Auslegeordnung vor, wie in der Kommission unwidersprochen festgestellt wurde. Ebenso wurde in der Kommission übereinstimmend festgestellt, nicht, weil der Zeitpunkt angeblich immer falsch ist, dass die aktuelle Finanzsituation sofortige Reduktionen bei den kommunalen Steuern nicht zulasse. Weil aber die Grundsteuer quer in der Steuerlandschaft stehe und eine zweite Vermögenssteuer auf dem Grundeigentum darstelle, sind weitere Reduktionen in den kommenden Jahren und mittelfristig die Abschaffung anzustreben, wie von bürgerlicher Seite geäussert wurde. Die vorberatende Kommission will aber auch den Gemeinden mit partiellem Steuerfussausgleich die Höhe der Grundsteuern innerhalb der gesetzlichen Bandbreite selbstverständlich freistellen, was mittels einer Revision des Finanzausgleichsgesetzes erfolgen soll. Dies muss aber finanzneutral für den Kanton erfolgen. Diese Einnahmenausfälle bei den Gemeinden dürfen nicht durch höhere Finanzausgleichsbeiträge kompensiert werden. In der vorliegenden Fassung, also mit der Einschränkung, dass diese Freigabe nicht zulasten des Kantons gehen dürfe, unterstützte die Kommission die Motion mit 12:3 Stimmen.

Wie die Regierung sieht die Kommission Handlungsbedarf bei einzelnen Gebühren, weshalb der kantonale Gebührentarif überprüft und allenfalls angepasst werden soll. Insbesondere bei den Grundbuch- und Handänderungsgebühren dürfte in verschiedenen Gemeinden das vom Bundesgericht geschützte Äquivalenzprinzip verletzt werden, dass nämlich das Total dieser Gebühren den entsprechenden Aufwand der Gemeinde nicht überschreiten darf. Weil aber auch hier nicht alle Gemeinden über einen Leisten geschlagen werden können, ist dabei zu prüfen, ob anstelle von fixen Ansätzen eine Bandbreite für die Grundbuch- und Handänderungsgebühren eingeführt werden soll. Zusammenfassend ersuche ich Sie im Namen der vorberatenden Kommission, auf die Vorlage einzutreten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und die Kommissionsmotion in der eingereichten Form entgegen dem Antrag der Regierung oder trotz dieses Antrages gutzuheissen.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Der Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011
16.2.2011Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdebatte vor.

Session des Kantonsrates vom 14. bis 16. Februar 2011