Geschäft: VIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer22.19.06
TitelVIII. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung
ArtKR Gesetzgebungsgeschäft
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungGesundheitsdepartement
Eröffnung28.3.2019
Abschlusspendent
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntragAntrag der Redaktionskommission vom 11. Juni 2019
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 23. April 2019
BotschaftBotschaft und Entwurf der Regierung vom 2. April 2019
ErlassAbstimmungsvorlage vom 13. Juni 2019
BotschaftErläuternder Bericht für die Volksabstimmung vom 17. November 2019
ErlassIn der Gesetzessammlung veröffentlicht am 20. Dezember 2019
ProtokollauszugFestlegung des Vollzugsbeginns vom 3. Dezember 2019
ProtokollProtokoll der vorberatenden Kommission vom 24. Mai 2019
AntragAntrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion vom 11. Juni 2019
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
13.6.2019Schlussabstimmung105Zustimmung5Ablehnung10
11.6.2019Antrag CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion31Ablehnung63Zustimmung26
Statements
DatumTypWortlautSession
11.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Botschaft der Regierung zeigt auf, wie komplex die Finanzströme im Gesundheitswesen sind und insbesondere im Zusammenhang mit der Individuellen Prämienverbilligung. Die ständig steigenden Prämien der Krankenkassen sind ein Problem, das immer mehr Personen betrifft und die entsprechenden Statistiken in der Botschaft der Regierung sind eindrücklich und zeigen, wie gross die Belastung durch die Krankenkassenprämien mittlerweile geworden ist. 16  bis 20 Prozent des Einkommens für die Krankenkassenprämien aufwenden zu müssen ist enorm. Das ist die Konsequenz der ständig steigenden Gesundheitskosten.

Die individuellen Prämienverbilligungen sind gerade für Personen mit geringem Einkommen notwendig, das ist unbestritten. Die Frage ist immer, bis zu welchem steuerbaren Einkommen die IPV zur Anwendung kommen soll.

Die SVP war  schon immer eher kritisch gegen die IPV eingestellt. Nicht etwa, weil wir nicht anerkennen, dass es Personen gibt, die  sie benötigen. Vielmehr ist unsere Sorge, dass das System der IPV im Grunde genommen nur eine Symptombekämpfung ist. Zudem werden sie politisch genutzt, um von der eigentlichen Problematik, nämlich den ständig steigenden Gesundheitskosten abzulenken. Davon profitieren zahlreiche Interessengruppen und diese machen ihren Einfluss geltend, um echte Reformen im Gesundheitswesen zu verhindern.

Das ist aber heute nicht das eigentliche Thema, sondern es geht ja darum, wie man die Belastung für bestimmte Kategorien von Personen mildern kann. Der Spielraum, den der Kanton dabei hat ist begrenzt, denn es geht hier um die Umsetzung von Bundesrecht, bzw. eines Urteils des Bundesgerichts. Zudem hat ja der Kantonsrat bereits die nun anstehenden Beschlüsse vorgespurt, indem entsprechende Beträge bereits bewilligt wurden.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion.): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) ist ein zentrales Element der Finanzierung der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP). Sie ist das soziale Korrektiv zur einkommensunabhängigen OKP-Kopfprämie.

Aufgrund der Vorgaben des Bundesrechts muss der Mindestsatz für die Verbilligung der Kinderprämien von Familien mit unteren und mittleren Einkommen (spätestens auf das Jahr 2021) von 50 auf 80 Prozent erhöht werden. Im Kanton St.Gallen soll die Erhöhung des Mindestsatzes für die Verbilligung der Kinderprämien bereits auf das Jahr 2020 umgesetzt werden. Diese frühere Umsetzung sehen wir als zielgerichtet und sinnvoll.

Ebenso ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtes auf das Jahr 2020 auch eine Erhöhung der Obergrenzen des mittleren Einkommens angezeigt, die für eine Verbilligung in der Höhe des Mindestsatzes für Kinderprämien und für Prämien von jungen Erwachsenen in Ausbildung berechtigen. Diese gleichzeitige Behandlung in der Botschaft können wir so unterstützen.

Die Lösungsvorschläge der Regierung können wir nachvollziehen und sind plausibel. Daher können wir diese sicherlich unterstützen! Die zusätzlichen 12 Mio Franken für den IPV sehen wir notwendig und erhoffen uns, dass diese Erhöhung genügen sollte. Die Fraktionen haben  bei der Steuerreform einen guten Kompromiss gefunden und sich dabei für verschiedene Entlastungen der Wirtschaft aber auch für die Bürgerinnen und Bürger entschieden. Dazu gehört auch eine nötige Korrektur bei der IPV.

Hier wurde eine wirklich, relevante Problematik lokalisiert, bei der es Anpassungen benötigt. Die steigende finanzielle Belastung der Bürgerinnen und Bürger, insbesondere der Haushalte mit Kindern, bei den Krankenkassen ist real. Die kantonale OP-Durchschnittsprämie für Erwachsene ist im Kanton St. Gallen zwischen 2001 und 2018 um 141,3 Prozent angestiegen! Und dies obwohl das Prämienniveau im Kanton St. Gallen deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt liegt! Gleichzeitig haben aber im gleichen Zeitraum immer weniger Personen in unserem Kanton von der ordentlichen IPV profitiert. Im Jahr 2001 lag der Anteil der ordentlichen IPV am IPV-Volumen bei 62 Prozent im Jahr 2018 noch bei 35 Prozent.

Die FDP unterstützt deshalb die Stossrichtung dieser Vorlage die St. gallischen Haushalte zu entlasten und  eine weiter Erhöhung der heutigen bestehenden prozentualen Belastungsgrenzen von 16 bis 20 Prozent des massgebenden Einkommens möglichst zu vermeiden. Aufgrund der Rücksprache mit den Mitgliedern der FIKO der FDP stehen wir zum Steuerkompromiss und werden das überparteiliche graue Blatt unterstützen und sind überzeugt, dass  der Neuanfang ohne finanzielle Vorbelastung sein soll.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Dem Antrag der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist zuzustimmen.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in zweiter Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der Schlussabstimmung an die Redaktionskommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
12.6.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatende Kommission verzichtete auf eine Sitzung zur Beratung des Ergebnisses der ersten Lesung des Kantonsrates. Sie beantragt, auf die Vorlage in zweiter Lesung einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: Die Vorlage ist in erster Lesung durchberaten und geht zur Vorbereitung der zweiten Lesung zurück an die vorberatende Kommission.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

beantragt im Namen der CVP-GLP-Fraktion, FDP-Fraktion und SP-GRÜ-Fraktion, Art. 21a wie folgt zu formulieren: «Bei der Korrektur der Grenzwerte nach Art. 14 Abs. 3 und 4 dieses Erlasses werden Über- und Unterschreitungen der Grenzwerte, die vor Vollzugsbeginn des VIII. Nachtrags nach Massgabe des bisherigen Rechts eingetreten sind, nicht berücksichtigt.»

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Die vorberatenden Kommission beantragt Eintreten auf die Vorlage.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: Das Präsidium sieht eine Eintretensdiskussion vor.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission:

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

(im Namen der CVP-GLP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Regierungspräsidentin:

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Ratspräsident: stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

(im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Art. 21a (Artikeltitel). (im Namen der SVP-Fraktion): Der Antrag der CVP-GLP-Fraktion / FDP-Fraktion / SP-GRÜ-Fraktion ist abzulehnen.

Die geltende Gesetzesregelung mit dem bis anhin praktizierten System der Unter- und Obergrenze des Kantonsbeitrags an der individuellen Prämienverbilligung hat sich bewährt, lässt es doch in der Umsetzung des effektiven Kantonsbeitrags von Jahr zu Jahr einen gewissen Freiraum. So können allfällige Unter- aber auch Über­schreitungen in den nächsten 5 Jahren ausgeglichen bzw. korrigiert werden.

Aktuell ist ein Minussaldo in der Höhe von 6 Millionen Franken zu verzeichnen, d.h. es wurden 6 Millionen Franken zu viel IPV-Gelder ausbezahlt. Nach aktuell gültiger Gesetzeslage ist dieser Überschuss-Saldo innerhalb der nächsten 5 Jahre abzutragen. Die Regierung sieht denn auch in den Übergangsbestimmungen durch den neuen Artikel 21a vor, diesen Überschuss-Saldo nach Massgabe des bisherigen Rechts abzutragen, d.h. zu korrigieren. Dies ist eigentlich nichts Anderes als logisch.

Mit dem Änderungsantrag möchte man sich aber auf simple Art und Weise der heute wie auch inskünftig gültigen Gesetzgebung entziehen. Wohlverstanden: Am Prinzip des Ausgleichs allfälliger Über- wie auch Unterschreitungen der Grenzwerte innerhalb von 5 Jahren wird auch weiterhin festgehalten; d.h. der gegenständliche 8. Nachtrag zum Einführungsgesetz zur Bundesgesetzgebung über die Krankenversicherung ändert am bisher praktizierten Verfahren nichts. Der Änderungsantrag gemäss grauem Blatt würde dies jedoch auf den Kopf stellen!

Ich erlaube mir, Ihnen anhand des nachfolgenden, simplen Beispiels aufzuzeigen, dass der Änderungsantrag keine Berechtigung hat, in der Privatwirtschaft gar ein Fall für den Kassensturz wäre:

Die Familie Muster schloss bei der Helvetia per 1. Januar 2018 eine Haushaltsversicherung ab. Mitte Dezember 2018 verzeichnete Familie Muster einen Schaden, welcher über die aktuelle Police positiv abzuwickeln wäre. Noch in der Phase der Schadenabwicklung - eine effektive Schadenzahlung ist also noch nicht vollzogen - gelangt der Aussendienstmitarbeiter "Oberschlau" mit einem neuen Policenvorschlag an die Familie Muster. Die neue Police - welche ab 1. Januar 2019 die alte Police ersetzen soll - umschreibt, dass sämtliche Schadenbelange aus dem Jahr 2018 irrelevant werden. Im Klartext: Der Schaden von Mitte Dezember 2018 gelangt nicht zur Auszahlung.

Geschätzte Ratskolleginnen und Ratskollegen; ein grosser, medienwirksamer Aufschrei wäre gewiss!

Was Sie mit diesem Änderungsantrag bewirken wollen, ist im Prinzip genau das, was Aussendienstmitarbeiter "Oberschlau" zu tricksen versucht und wofür Sie ihn alle berechtigterweise gehörig kritisieren würden. Nämlich: Rückwirkend eine Vertrags- bzw. Gesetzesanpassung vorzunehmen. Das geht schlicht nicht!

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

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Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019
11.6.2019Wortmeldung

Regierungspräsidentin:

Session des Kantonsrates vom 11. bis 13. Juni 2019