(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Aus Sicht der SVP-Fraktion und auch der Sicherheitsbehörden ist absolut unverständlich, dass eine äusserst wirksame Methode zur Eindämmung des Betäubungsmittelskonsums und somit zur Verhinderung von verheerenden Auswüchsen durch einen Bundesgerichtsentscheid zunichte gemacht wurde. Es zeigt einmal mehr, dass zuweilen der Täterschutz höher gewichtet wird als der Opferschutz, aber auch, dass dringend andere Richter gewählt werden sollten. Die Aktion «Ameise» war sehr erfolgreich, schützte viele Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden und bremste eine verheerende Entwicklung in unserem Land. Wenn auf diese Weise die polizeiliche Arbeit behindert wird, handelt nicht nur der Richter höchst unverantwortlich, sondern er fördert geradezu das Ansehen der Schweiz als grössten Drogenumschlagplatz Europas. Ein Lichtblick besteht nun in der Hoffnung auf Abänderung der Strafprozessordnung, aufgrund derer Drogenscheinkäufe wieder ermöglicht werden sollen. Für die SVP-Fraktion ist das Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache schwer verdaubar.