Geschäft: Aktion "Ameise" und Alkoholtestkäufe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.47
TitelAktion "Ameise" und Alkoholtestkäufe
ArtKR Interpellation
ThemaGesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung8.6.2010
Abschluss20.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. August 2010
VorstossWortlaut vom 8. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.

Aus Sicht der SVP-Fraktion und auch der Sicherheitsbehörden ist absolut unverständlich, dass eine äusserst wirksame Methode zur Eindämmung des Betäubungsmittelskonsums und somit zur Verhinderung von verheerenden Auswüchsen durch einen Bundesgerichtsentscheid zunichte gemacht wurde. Es zeigt einmal mehr, dass zuweilen der Täterschutz höher gewichtet wird als der Opferschutz, aber auch, dass dringend andere Richter gewählt werden sollten. Die Aktion «Ameise» war sehr erfolgreich, schützte viele Jugendliche vor gesundheitlichen Schäden und bremste eine verheerende Entwicklung in unserem Land. Wenn auf diese Weise die polizeiliche Arbeit behindert wird, handelt nicht nur der Richter höchst unverantwortlich, sondern er fördert geradezu das Ansehen der Schweiz als grössten Drogenumschlagplatz Europas. Ein Lichtblick besteht nun in der Hoffnung auf Abänderung der Strafprozessordnung, aufgrund derer Drogenscheinkäufe wieder ermöglicht werden sollen. Für die SVP-Fraktion ist das Urteil des Bundesgerichts in dieser Sache schwer verdaubar.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010