Geschäft: Hauptziele der Totalrevision des Baugesetzes und Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer40.10.08
TitelHauptziele der Totalrevision des Baugesetzes und Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe
ArtKR Berichterstattung
ThemaVerkehr, Bau, Energie, Gewässer
FederführungBau- und Umweltdepartement
Eröffnung24.6.2010
Abschluss1.12.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
BeilageAnhang 1 zur IVHB (Begriffe und Messweisen)
MitgliederlisteAktuelle Mitgliederliste
BeilageMusterbotschaft zur IVHB Teil 1
BotschaftBericht der Regierung vom 29. Juni 2010
BeilageAnhang 2 zur IVHB (Skizzen)
BeilageMusterbotschaft zur IVHB Teil 2
MitgliederlisteKommissionsbestellung vom 20. September 2010
BeilageInterkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB)
Statements
DatumTypWortlautSession
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der GRÜ-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Unsere Fraktion begrüsst die von der Regierung vorgelegten Ziele für das neue Baugesetz. Dass die Harmonisierung der Baubegriffe für den Kanton St.Gallen zu Nachteilen führen würde, bedauern wir. Es scheint uns angebracht, dass die Entwicklung der IVHB im Auge zu behalten ist. Wir erwarten von einem zeitgemässen Baugesetz, nebst den von der Regierung bereits formulierten Zielen, dass es zu umweltschonendem Bauen führt. Konkret erwarten wir ein Baugesetz, welches diesbezüglich folgende Wirkungen entfaltet – ich konzentriere mich speziell auf unsere Kernanliegen: Ressourcenschonendes, qualitativ hochstehendes und bezahlbares Bauen, haushälterischer Umgang mit Bauland, mit Verdichtung nach innen. Dies sind unsere Hauptstossrichtungen, die wir bei diesem neuen Gesetz verfolgen werden, ganz im Unterschied zu einigen Vorrednern von mir. Bei der Innenverdichtung sollen den Zwischenräumen grosse Aufmerksamkeit und Sorgfalt geschenkt werden. Klotzige Projekte ohne ansprechende Innenräume, wie unter anderem jene von diversen Generalunternehmen, welche Städte und Gemeinden verpflastern, soll das neue Baugesetz nicht weiter zulassen. Das neue Baugesetz hat sich primär an den öffentlichen Interessen und nicht an jenen der grossen Baupromotoren zu orientieren.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Erlauben Sie mir aus der Sicht der vorberatenden Kommission noch drei Feststellungen: Ich bin teilweise bei meinem ersten Votum darauf eingegangen, es scheint mir aber insbesondere wichtig zu sein, dass hier zu einem Punkt auch in der Kommission eine unterschiedliche Auffassung bestand.

Ich möchte diesbezüglich nochmals festhalten, dass wir heute über einen Bericht diskutieren und aus der einen Sicht Kenntnis nehmen oder darüber abstimmen, den es in dieser Form nach unserem Ratsreglement nicht gibt. Es werden gleichzeitig Motionen und Postulate ausgelegt, die Basis sind für die Totalrevision des Baugesetzes. Des Weiteren unterbreitet uns die Regierung ihre Haltung zu einem Thema, zu dem es kein erheblich erklärtes Postulat und keine erheblich erklärte Motion gibt, nämlich die Frage zum Beitritt zu dieser interkantonalen Vereinbarung. Ich bin weiterhin der Meinung, wir müssen der Regierung bzw. dem Baudepartement mitgeben, in welche Richtung es gehen muss. Ich schliesse mich an, dass die zentrale Frage heute, weil die Hauptziele derart allgemein gehalten sind, die Zustimmung dieses Rates ist. Soll man dieser Vereinbarung beitreten oder, wie es die Regierung oder die vorberatende Kommission bei einer Gegenstimme sah, nicht beitreten? Ausserdem, das wurde von mir angedeutet und von verschiedenen Fraktionssprechern verdeutlicht, trotz Kenntnisnahme und grundsätzlicher Zustimmung zu den neuen Hauptzielen, wobei Sie bereits differenzierte Äusserungen zu einzelnen gehört haben, ist dieser Rat und jedes einzelne Mitglied selbstverständlich bei der Behandlung einer konkreten Gesetzesvorlage frei, jederzeit die eigene persönliche Haltung der Person oder Fraktion einzunehmen und zu vertreten. Ich meine, das sind wichtige Grundsätze und Grundlagen für die Kenntnisnahme des heutigen Berichts.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Von einem neuen, schlankeren Baugesetz profitieren nicht nur wir Bürger, sondern es ist auch ein nicht zu unterschätzender Standortvorteil für den Kanton St.Gallen. Es muss darum alles darangesetzt werden, sich bei der Gesetzesrevision auf das Notwendige zu beschränken und allen Ballast wegzulassen.

Die SVP-Fraktion steht hinter den Hauptzielen der Revision. Beim Baugesetz handelt es sich um reines Baupolizeirecht und um nichts anderes. Es ist nicht Aufgabe dieses Gesetzes, den St.Gallerinnen und St.Gallern im Sinne eines «Volkserziehungsgesetzes» vorschreiben zu wollen, wie und was sie zu bauen haben respektive dürfen.

Die SVP-Fraktion wird sich solchen Bestrebungen mit aller Kraft widersetzen. Den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe lehnt die SVP-Fraktion ab.

Unabhängig von der Frage, ob eine gesamtschweizerische Harmonisierung der Baubegriffe wirklich so viele Vorteile bringt, wie von verschiedenen Seiten dargestellt wird, wäre der Beitritt von St.Gallen nicht nur mit administrativem und organisatorischem Aufwand verbunden. Aus Sicht der SVP-Fraktion schliessen sich ein schlankes Baugesetz und die Harmonisierung der Baubegriffe weitgehend aus, weil im neuen St.Galler Baugesetz viele von diesen Begriffen keine Bedeutung mehr haben werden. Auch aus diesem Grund lehnt die SVP-Fraktion die Interkantonale Vereinbarung über die Harmonisierung von den Baubegriffen ab. Nicht zu vergessen ist, dass es bei diesem Geschäft erst um die Weichenstellung für die Totalrevision des Baugesetzes geht. Die Knochenarbeit beginnt dann bei der entsprechenden Vorlage des Gesetzesentwurfs, weil der Teufel bekanntlich im Detail steckt.

Die SVP-Fraktion ist für Eintreten und fordert gleichzeitig die speditive und zielorientierte Weiterbearbeitung der Totalrevision des St.Galler Baugesetzes.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Es ist klar, diese Vorlage ist noch nicht so heiss. Der Kommissionspräsident hat es auch angesprochen. Es geht hier um die Hauptziele der neuen Baugesetzgebung und das Konkordat.

Zum Baugesetz: Die SP-Fraktion begrüsst den durch das Baudepartement gewählten Ansatz dieser breiten Vernehmlassung bzw. dieser breiten Abklärung. Wir bedanken uns, dass da wirklich viel Arbeit geleistet wurde. Wir sind jetzt aber auch froh, dass das eingegossen wurde, damit man auch weiterarbeiten kann. Grundsätzlich sind wir skeptisch, wenn ein Gesetz unter der Prämisse entwickelt wird, dass es einfach sehr schlank und zeitgemäss (was das auch immer heissen mag) erstellt wird. Die SP-Fraktion begrüsst aber, wenn die materiellen Vorschriften klar sind und die Verfahren gut koordiniert werden, so dass sie auch möglichst einfach anzuwenden sind für die Leute, die Bauwilligungen brauchen.

Gerade bei diesem letzteren Teil hat der Kanton St.Gallen doch schon etwas geleistet, indem das Verfahren über das Baudepartement koordiniert wird. Ob aber die Begrenzung auf Regelbauvorschriften auf Länge/Höhe/Abstand genügen wird, um eine gewisse Qualität der Bauten und die Wohnqualität zu erhalten, da sind wir noch skeptisch.

Beim Thema Förderung der Qualität der Bauten bleiben die Massnahmen sowieso sehr vage. Es wird ja eigentlich gar nichts Richtiges angeboten. Zwar wird behauptet, Architektur sei Geschmackssache, deshalb könne man da nichts vorschreiben. Für mich ist das klar eine Kapitulation vor dem, dass wir wirklich viele scheussliche Bauten in der Landschaft stehen haben, und irgendwie soll man versuchen, da besser Einfluss nehmen zu können. Auch hier denke ich, braucht es noch kreativen Input. Auch die Gemeinden sollten weiterhin in einzelnen Gebieten Vorschriften erlassen können, die eine gewünschte Qualität auch in der Architektur erzeugen.

Bei der Raumverantwortung begrüssen wir den Ansatz, dass die Gemeinden zusammenarbeiten sollen. Das kam in diesen Foren überall heraus, die Gemeinden sollen zusammenarbeiten. Bis die Vorlage steht, muss da noch ein geeignetes, starkes Instrument gefunden werden. Die innere Verdichtung von Baugebieten begrüssen wir, aber genau dort ist die Qualität enorm wichtig, sonst haben wir am Schluss keine lebenswerten Quartiere. Auch finden wir es richtig, dass man sich zentriert, die Bauvorhaben dort, wo sie auch erschlossen werden können durch öV, Ver- und Entsorgung, umgesetzt werden. Das ist ein guter, richtiger Ansatz.

Gar nicht unterstützen können wir jedoch die Aussage, Bauland müsse «konstant in genügender Menge vorhanden sein». Boden ist endliche Ressource, es ist alles andere als nachhaltig, von einer endlichen Ressource zu verlangen, dass sie ständig in genügender Menge vorhanden ist. Das ist eigentlich gar nicht möglich, wenn wir in die Zukunft schauen, da leben wir auf Kapital der kommenden Generationen.

Die Abschaffung der kommunalen Schutzverordnungen und die Integration in den Zonenplan sehen wir kritisch. Es ist sicher prüfenswert, aber wir sind skeptisch, ob es nicht besser wäre, das Instrument der Schutzverordnung mit allen Schutzbestimmungen auszubauen, damit man wirklich ein Arbeitsinstrument in der Hand hat. Wir werden sehen, wie das umgesetzt werden wird.

Es geht auch darum, wie die Schutzobjekte, vor allem auch die denkmalpflegerischen, bezeichnet werden. Da denke ich, wäre ein Sich-Zusammensetzen mit einem Umwelt-, Natur- und Heimatschutzforum gut, um diese Fragen zu klären analog dem KMU-Forum, das man hier mit einbeziehen würde, wenn man hier weiterarbeitet.

Der vorgeschlagene Systemwechsel der Regierung beim Einspracheverfahren, dass die Einsprachen erst nachher auf die Baubewilligung ausgerichtet werden, begrüssen wir sehr, denn es wird die Anzahl der Einsprachen gegenüber denen von heute deutlich verringern. Das ist eine Arbeitsentlastung für alle.

Zum Konkordat: Im ersten Moment scheint so ein Konkordat natürlich absolut logisch, alle messen gleich, alle haben die gleichen Begriffe, man fragt sich, warum das nicht schon immer so war. Wenn man aber genau hinsieht, – das haben wir in dieser Kommission getan–, haben wir doch gesehen, dass es die gewünschte Vereinfachung, die man ja jetzt erzielen möchte, mit einem Beitritt zu diesem Konkordat nicht erreicht, da es nicht in die gleiche Richtung zielt. Deshalb würden wir zum jetzigen Zeitpunkt keinen Beitritt zum Konkordat unterstützen.

Wir sind also gespannt, wie das Baugesetz herauskommt, und freuen uns auf die Vorlage, die dann sicher intensiv diskutiert werden wird.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der CVP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Im Grunde besteht der Bericht der Regierung aus zwei Teilen, einerseits aus den Hauptzielen der Totalrevision und andererseits aus der Frage eines Beitrittes zur interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Mit dem Bericht will die Regierung nicht nur ein Feedback zu diesen beiden Teilen, sie will eigentlich auch einen Grundsatzentscheid, insbesondere zum Beitritt zur interkantonalen Vereinbarung. Die beiden Teile stehen nämlich in einem direkten Zusammenhang. Tritt der Kanton der interkantonalen Vereinbarung bei, müssen die Hauptziele der Totalrevision wohl umgeschrieben werden. Die CVP-Fraktion unterstützt das Vorgehen der Regierung. Die Frage eines Beitrittes zur Interkantonalen Vereinbarung muss jetzt grundsätzlich und verbindlich beantwortet werden. Auf dieser Antwort müssen dann die weiteren Revisionsarbeiten am Baugesetz aufgebaut werden. Einen Bericht der Regierung können wir nicht abändern, wir können auch nicht darüber abstimmen. Es stellt sich deshalb die Frage, wie die Regierung ein verbindliches Feedback des Parlamentes erhält.

Die Interkantonale Vereinbarung selber können wir inhaltlich nicht diskutieren bzw. abändern. Das, obwohl mit der Vereinbarung nicht nur Begriffe vereinheitlicht werden, sondern direkt auch materielles Baupolizeirecht gesetzt wird. Das allein zeigt schon ein Problem. In unserem föderalistischen System würden nicht mehr wir als Parlamentarier unser Baugesetz erarbeiten, sondern ein erlauchtes und nicht von uns gewähltes Gremium. Allein aus diesem Gedanken lehnt die CVP-Fraktion einen Beitritt zu Vereinbarung ab.

Wie erwähnt, können wir den Bericht und damit die Hauptziele der Totalrevision nicht abändern, wir können aber durchaus inhaltlich dazu Stellung nehmen. Das ist ein Hauptzweck der Vorlage. Die Regierung will und soll wissen, ob die Ziele der Revision vom Parlament mitgetragen werden oder nicht. Dieses Vorgehen unterstützt die CVP-Fraktion. Grundsätzlich stellen wir fest, dass die «Flughöhe» der Vorlage noch sehr hoch ist. Auf dieser Höhe müssen Kernsätze derart allgemein formuliert werden, dass sie fast überall auf Zustimmung stossen. Wer will schon nicht ein schlankes Baugesetz! Viele Kernsätze enthalten aber grossen Zündstoff, wenn es dereinst um die konkrete Umsetzung bzw. die konkrete Formulierung im Gesetz gehen wird. Hier können Widersprüche z.B. zur Eigentumsgarantie oder zur Gemeindeautonomie entstehen. Deshalb ist sehr deutlich festzuhalten, dass aus einer heutigen Zustimmung zu den Hauptzielen nicht eine automatische Zustimmung zur späteren Gesetzesvorlage abgeleitet werden darf. Die aufwendig formulierten Hauptziele sollten eigentlich auch bereits für das bestehende Baurecht gelten. Mit Blick auf die Praxistauglichkeit soll eine nüchterne und pragmatische Abwägung zwischen dem bestehenden Baurecht und dem neuen Entwurf vorgenommen werden, denn das bestehende Recht hat sich in vielem durchaus auch bewährt.

Der Kanton St.Gallen ist sehr vielfältig. Die CVP-Fraktion wünscht, dass den Gemeinden weiterhin Spielräume zugestanden werden, um den grossen Unterschieden in der Struktur, insbesondere in der Bau- und Bebauungsstruktur dieses Kantons, gerecht zu werden. Es wird nicht möglich sein, ein Baugesetz zu schaffen, das den Spezialfall in Krinau und in der Stadt St.Gallen gleichermassen regelt.

Der Bericht und die Hauptziele der Regierung enthalten keine strategischen Zielsetzungen, wie im Rahmen des künftigen Baugesetzes familienfreundliche Siedlungen gefördert werden können. Gerade diese Freiflächen machen auch die Qualität einer Überbauung aus. Diese Qualitäten dürfen nicht der kurzsichtigen Gewinnmaximierung geopfert werden. Inhaltlich kann die CVP-Fraktion den meisten der Hauptziele zustimmen. Wo dies nicht der Fall ist, werden wir uns in der Spezialdiskussion äussern, insbesondere zur Förderung von familienfreundlichen Siedlungen.

Insgesamt begrüsst die CVP-Fraktion den Bericht und die Stossrichtungen der Regierung.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

(im Namen der FDP-Fraktion): Auf die Vorlage ist einzutreten.

Wir unterstützen den Entscheid der Regierung, der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB) nicht beizutreten. Gegenüber heute würden die Regelbauvorschriften verkompliziert und auch nicht geringer an der Zahl. Der Planungs- und Prüfaufwand sowohl auf Seiten der Bauherren als auch auf der Seite der Behörden würde zunehmen. Kosten könnten keine gesenkt werden. Die Verfahren würden sich tendenziell verlängern. Zudem käme es zu materiellen Rechtswidrigkeiten bei bestehenden Bauten.

Damit stünde ein Beitrag zur IVHB im Widerspruch zu den von der Regierung im Bericht aufgeführten Hauptzielen der anstehenden Baugesetzrevision. Wegleitend für das Projekt Totalrevision Baugesetz ist die Motion 42.05.05, welche immerhin von 64 Mitgliedern dieses Rates seinerzeit unterzeichnet wurde. Der Rat hat die Motion damals überwiesen und damit ein schlankes und zeitgemässes, total revidiertes Baugesetz gefordert, welches zu spürbaren materiellen und verfahrensmässigen Vereinfachungen führen muss.

Wenn die FDP-Fraktion den Nichtbeitritt zur IVHB unterstützt, so heisst das nicht, dass wir gegen eine interkantonale Harmonisierung sind. Wir bedauern vielmehr, dass es nicht gelungen ist, eine interkantonale Lösung vorzuschlagen, die nicht nur einheitlich ist, sondern auch von allen in gleicher Weise übernommen werden muss, die keine unnötigen Vorschriften enthält und die einfach und klar ist. Weil wir dies bedauern, erwarten wir, dass bei der Erarbeitung der Revisionsvorlage zum Baugesetz geprüft wird, ob und welche Baubegriffe die Ziele der Revision unterstützen und deshalb übernommen werden können. Für uns steht der Beitritt zur IVHB im Zentrum der Vorlage. Die Berichterstattung der Regierung zu den Hauptzielen der Baugesetzrevision dient vor allem dem Zweck, den Nichtbeitritt zu begründen. Die Ziele weisen einen Abstraktionsgrad auf, der es dem politischen Spektrum von links bis rechts ermöglicht zuzustimmen. Das macht hellhörig und zeigt, dass die «Neunerprobe» erst nach Vorliegen des Gesetzesentwurfes gemacht werden kann. Dort wird sich zeigen, wie die Regierung die im Grundsatz unterstützenswerten Hauptziele konkret umsetzt. Erst dort wird sich auch zeigen, zu welchen zusätzlichen baupolizeilich begründeten Beschränkungen der Baufreiheit es kommt.

In diesem Sinn kann die Kenntnisnahme der Hauptziele aus Sicht der FDP-Fraktion nur von beschränktem Wert sein. So kann daraus nicht abgeleitet werden, dass von vornherein jeglicher Umsetzung der Hauptziele zugestimmt werden wird. Dieser Rat wird bei der Beratung der konkreten Gesetzesvorlage wieder frei sein. Es werden sich Zielkonflikte zeigen, die im Sinn eines die Baufreiheit respektierenden Ansatzes und fokussiert auf den Auftrag in der Motion 42.05.05 zu lösen sind. Das Ziel, ein neues, schlankes und zeitgemässes Baugesetz zu unterbreiten, das auf der Grundlage der Stärkung der Eigenverantwortung der Bauherren den Spielraum des Bundesrechts ausschöpft sowie zu spürbaren materiellen und verfahrensmässigen Vereinfachungen führt, darf nicht aus den Augen verloren werden.

Aufgrund des hohen Abstraktionsgrades der Hauptziele ist heute weder die Zeit noch der Ort, bis in alle Tiefen hinabzusteigen. Im Anschluss an die in der vorberatenden Kommission geführte Diskussion legt die FDP-Fraktion aber Wert auf folgende Feststellungen:

  1. Qualitatives Bauen: Die FDP-Fraktion unterstützt das Bestreben der Regierung, auf weiter gehende qualitative Vorschriften für das gesamte Kantonsgebiet zu verzichten. Das kantonale Baugesetz ist im Wesentlichen Baupolizeirecht. Auf generelle Vorgaben bezüglich Qualität und deren Durchsetzung (Stichwort: Fachgremien) ist zu verzichten.

  2. Schutzinstrumente: Die Rechtssicherheit bezüglich Schutzobjekten ist zu stärken, ohne die dazu führenden Verfahren zu verkomplizieren und zu verlängern.

  3. Gesamtinfrastruktur: Auf zusätzliche Planverfahren, beispielsweise für bestehende Werkleitungen, ist zu verzichten.

  4. Verfahren: Die Vor- und Nachteile der von der Regierung vorgeschlagenen Änderungen bezüglich des Einspracheverfahrens sind nochmals sorgfältig zu überdenken. Beurteilungsmassstab muss auch hier die Zielsetzung der Motion 42.05.05 sein. Der Beschleunigung der Verfahren unter Beachtung der Qualität kommt grosses Gewicht zu.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Präsident der vorberatenden Kommission: Nachdem die vorberatende Kommission fast einstimmig den Überlegungen der Regierung folgt, ist im vorliegenden Geschäft eine knappe Berichterstattung angebracht, obwohl es sich um eine bedeutende Weichenstellung handelt. Die Regierung will und soll wissen, welchen Weg sie für die Totalrevision des Baugesetzes beschreiten soll. Es geht dabei um die «Ablösung» des ersten Bau- und Planungsgesetzes im Kanton St.Gallen, erlassen im Jahre 1972, als es auf Bundesebene noch kein Raumplanungsgesetz gab! Dies ist nach Meinung der vorberatenden Kommission – in Übereinstimmung mit der Regierung – der Verzicht auf einen Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe und die neun aufgezeigten Hauptziele für ein schlankes neues Baugesetz! Dass aber, wenn Botschaft und Entwurf dazu vorliegen werden, eine vertiefte und auch kontroverse Diskussion stattfinden wird, darüber sind sich die Mitglieder der vorberatenden Kommission und die Vertreter des Baudepartements im Klaren. Der vorliegende Bericht befasst sich mit einigen Grundsätzen, nimmt aber zu weiteren Fragen auf einer tieferen Flughöhe, wie mehrfach betont wurde, noch keine Stellung. Zudem liegt bekanntlich der Teufel im Detail!

Festzuhalten ist im Weitern, dass es sich beim vorliegenden Geschäft von der Klassifizierung her zwar um einen Postulatsbericht handelt, dass aber der Inhalt deutlich darüber hinausgeht. Der Bericht befasst sich nämlich mit allen parlamentarischen Aufträgen zum Thema «Totalrevision des Baugesetzes», fünf Motionen und zwei Postulaten, welche wegweisend sind, sowie einer zusätzlichen Frage, welche aus Sicht der Regierung für die Totalrevision ebenfalls von Bedeutung ist. Der Beitritt des Kantons St.Gallen zur IVHB hätte nämlich weitreichende Auswirkungen für das neue Baugesetz! Deshalb liegt es im Interesse von Regierung und Baudepartement, dass sich der Rat bereits heute dazu äussert. Für ein vergleichbares, zweistufiges Vorgehen hatte sich die Regierung Mitte der 90er-Jahre auch bei der Totalrevision des Steuergesetzes entschieden. Die vorberatende Kommission behandelte das Geschäft an einer ganztägigen Sitzung mit dem zuständigen Regierungsrat und den Mitarbeitern aus dem Baudepartement. Der Beizug externer Fachleute und Experten wurde als nicht notwendig erachtet.

Zuerst diskutierte die Kommission die Interkantonale Vereinbarg über die Harmonisierung der Baubegriffe (IVHB). Aufgrund der umfassenden Auslegeordnung im Bericht wurde die Beurteilung der Regierung mit einer Gegenstimme geteilt, der IVHB nicht beizutreten. Gleichzeitig wurde aber bedauert, dass es nicht gelungen ist, eine gesamtschweizerische Lösung zu entwickeln, welche für alle Kantone annehmbar ist. Dass die Vereinbarung nicht nur Begriffe definiert, sondern dadurch auch materielles Recht schafft, welches in vielen Kantonen, so auch in St.Gallen, zu «unzulässigen bestehenden Bauten» führen könnte, ist ein Schwachpunkt der Vereinbarung und ein wichtiger Grund, der Vereinbarung nicht beizutreten. Es wurde aber auch der Wunsch geäussert, unproblematische Bestimmungen aus der Interkantonalen Vereinbarung ins neue Baugesetz zu übernehmen.

Die vorliegenden neun Hauptziele für ein neues Baugesetz sind nicht hinter verschlossenen Türen im Baudepartement entstanden. Vielmehr enthalten die bereits erwähnten und von diesem Rat in den Jahren 2004 bis 2009 gutgeheissenen fünf Motionen und zwei Postulate Vorgaben für die Totalrevision, wonach unter anderem dem Kantonsrat ein neues, schlankes und zeitgemässes Baugesetz zu unterbreiten sei, welches auf der Grundlage der Stärkung der Eigenverantwortung der Bauherren und zu spürbaren materiellen und verfahrensmässigen Vereinfachungen führt. Zudem hat das Baudepartement in den vergangenen zwei Jahren umfangreiche Workshops durchgeführt, in denen die politischen Parteien, die Interessenverbände, die kantonalen Ämter sowie die politischen Gemeinden ihre Meinungen einbringen konnten. Diese neun Hauptziele sind das Resultat davon. Die vorberatende Kommission behandelte alle Ziele einzeln und steht einstimmig dahinter, obwohl verschiedene Fragen noch nicht beantwortet werden konnten und, wie bereits erwähnt, bei der Behandlung des Gesetzesentwurfs zu unterschiedlichen Beurteilungen führen werden. Am meisten zu diskutieren gab Ziel 9 «Verfahren». Bei diesem Punkt hat das Baudepartement zugesichert, in der Botschaft ausführlicher die Vor- und Nachteile der heutigen und der aufgezeigten neuen Lösung darzulegen. Eine vertiefte Diskussion der Hauptziele macht zum jetzigen Zeitpunkt keinen Sinn. Zudem ist festzuhalten, dass es um das Baupolizeirecht geht, also um die Frage, was zulässig ist und was nicht, sowie, was aus unterschiedlicher Optik wünschbar ist.

Erlauben Sie mir zum Schluss eine kritische Bemerkung zur Unterstützung der Kommissionsarbeit durch das Departement. Nachdem die umfangreichen Vorarbeiten überzeugen, der Bericht aussagekräftig ist und die gewünschten Informationen während der Kommissionssitzung erteilt wurden, habe ich kein Verständnis, dass die Protokollerstellung vier Wochen in Anspruch nahm. Dies hatte nicht nur erste Rückfragen seitens der Kommissionsmitglieder zur Folge, sondern zwang den Sprechenden, das Protokoll unter zeitlichem Druck durchzusehen, damit es den Kommissionsmitgliedern vor den Fraktionssitzungen am Freitag überhaupt noch elektronisch zugestellt werden konnte.

Zusammenfassend ersuche ich Sie namens der vorberatenden Kommission, auf die Vorlage einzutreten und im Sinne der Ausführungen im Bericht und heute im Rat davon Kenntnis zu nehmen, damit der nächste Schritt für die Totalrevision des Baugesetzes in Angriff genommen werden kann.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Sprecherin der Kommission für Aussenbeziehungen: Ich spreche im Namen der Kommission für Aussenbeziehungen, die sich im Vorfeld dieser Vorlage intensiv mit der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe beschäftigt hat. Wir nehmen den Entscheid der Regierung des Nichtbeitritts zur Kenntnis. Etwas anderes steht uns und dem Rat auch nicht zu, insbesondere steht es uns nicht zu, einen Nichtbeitritt der Regierung verpflichtend gutzuheissen oder abzulehnen. Wenn die Regierung ihren Entscheid in einem Bericht dem Rat vorlegt und begründet, sollte dies jedoch nicht ohne Kommentar bleiben. Ihnen allen ist bekannt, dass die KFA grundsätzlich eine befürwortende Haltung zum Beitritt zur IVHB bekannt gegeben hat und besonders auch die Notwendigkeit einer Harmonisierung der Baubegriffe propagiert. Sie hat deshalb für den nun eingetretenen Fall, nämlich dass die Regierung einen Beitritt ablehnt, empfohlen, so weit wie möglich und sinnvoll trotzdem eine Anlehnung an die Begriffe und Messweisen der IVHB zu suchen. Die mehrheitliche Unterstützung zu dieser Miniharmonisierung nehmen wir erfreut zur Kenntnis. Das haben auch mehrere Fraktionsredner heute nochmals unterstützt. Die in der Vorlage angeführten Gründe, welche gegen einen Beitritt sprechen sollen, dürfen aber nicht ganz unkommentiert bleiben. Die IVHB regelt Messweisen und Definitionen, keine Regelbauvorschriften, wie dies in Ziff. 1.6 behauptet wird. Selbstverständlich kann die IVHB nicht sämtliche Anliegen des Kantons St.Gallen berücksichtigen. Es liegt in der Natur der Sache einer Harmonisierung, dass man auch Abstriche machen müsste. Die Tatsache, dass altrechtliche Bauten rechtswidrig werden können, wird allein durch die Totalrevision des Baugesetzes ebenfalls Tatsache werden. Damit müssen wir ohnehin leben. Es entspricht einfach nicht den Tatsachen, wenn in Ziff. 4.2.1 suggeriert wird, die IVHB lege Masse fest. Es wird dann auch nicht weiter ausgeführt, wo dies der Fall sein soll. Fazit: Bei einer grundsätzlich positiven Haltung zu einer Harmonisierung und deren volkswirtschaftlichen Bedeutung jedenfalls wäre der Bericht zur IVHB mit Sicherheit weniger polemisch und weniger kategorisch abgefasst worden, und die Regierung hätte sich mit dem Inhalt der IVHB ernsthaft auseinandergesetzt und Möglichkeiten und Chancen geprüft, auch für den Kanton St.Gallen. Dieser Bericht lässt mich am Harmonisierungswillen des Kantons St.Gallen grundsätzlich zweifeln, allen Versprechungen zum Trotz.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Zu Ziff. 1.4. Ich nehme an, dass Sie die Ziff. 1.4 als Ganzes zur Diskussion stellen und nicht die einzelnen Hauptziele. Ich erlaube mir, zu drei Hauptzielen die Meinung der CVP-Fraktion darzulegen.

Ziff. 1.4.5, Qualitatives Bauen: Ich habe es beim Eintreten schon angedeutet, für die CVP-Fraktion ist enttäuschend, dass die Vorlage der Regierung keine strategische Zielsetzung formuliert, wie im Rahmen des künftigen Familiengesetzes familienfreundliche Siedlungen gefördert werden können. Dies bedeutet konkret grosszügige Frei- und Spielflächen für Kinder und Jugendliche. Es ist für unsere Gesellschaft von zentraler Bedeutung, dass unsere Kinder und Jugendlichen in einer gesunden Umgebung aufwachsen. Das bedeutet auch, dass die gebaute Umwelt qualitativ den Anliegen der Kinder und Jugendlichen Rechnung tragen muss. Die negativen Folgewirkungen bezahlen wir später, übersteigende Ausgaben für Bewegungsprogramme in den Schulen und für andere Korrekturmassnahmen infolge sozialer Defizite. In diesem Sinne erwartet die CVP-Fraktion, dass mit der Totalrevision des Baugesetzes auch Massnahmen ergriffen werden, vorgeschlagen werden, um familienfreundliche Siedlungen zu fördern. Weil wir, wie mehrfach erwähnt, den Bericht ja nicht abändern können, wird die CVP-Fraktion entsprechend motionieren.

Wir sind uns bewusst, dass mit dem Baugesetz oder mit kommunalen Reglementen nicht Architektur betrieben werden kann, trotzdem würden wir es begrüssen, wenn Anreize geschaffen werden würden auch bezüglich des qualitativen Bauens. Damit meine ich nicht qualitativ mit Energiestandard usw., sondern qualitatives Bauen im Sinne der Ästhetik.

Es wird Regelbauvorschriften geben. Die Gemeinden können weitere Vorschriften machen, z.B. Dachformen, Positionierungen usw., letzlich wird das Verwaltungsgericht ja Auseinandersetzungen mit dem Ort beurteilen müssen. Ästhetik lässt sich nicht juristisch abhandeln.

In diesem Sinne kann die CVP-Fraktion diesem Hauptziel in dieser Form nicht vorbehaltlos zustimmen.

Ziff. 1.48, Gesamtinfrastruktur: Heute bestehen grosse Infrastrukturen, namentlich werden Ver- und Entsorgungsleitungen genannt, welche ohne Verfahren erstellt werden. Die Regierung vertritt in ihrem Bericht offenbar die Meinung, dass über solche grösseren Infrastrukturen ein Planverfahren eingeführt werden soll. Das ist unserer Meinung nach nicht nötig. Wenn für solche Anlagen privates Grundeigentum beansprucht wird, braucht es entsprechende Vereinbarungen, es braucht Durchleitungsrechte, gemäss ZGB müssen diese verlegt werden, wenn sie für eine Überbauung in die Quere kommen, oder wenn das nicht möglich ist, muss eine Enteignungsentschädigung bezahlt werden. Die CVP-Fraktion sieht die Notwendigkeit deshalb für ein solches zusätzliches Planverfahren absolut nicht ein, und wir können dem zweiten Kernsatz dieses Hauptzieles nicht zustimmen.

Ziff. 1.49, Verfahren: Gemäss Vorschlag der Regierung soll das Baubewilligungsverfahren umgekehrt werden. Nicht das Baugesuch soll zur Einsprache aufgelegt werden, sondern der Gemeinderat hat das Baugesuch zu prüfen, die Baubewilligung zu erteilen und diese dem Einspracheverfahren zu unterstellen. Das heutige Verfahren ist sehr niederschwellig und es hat sich zweifellos bewährt. Viele Einsprachen werden durch Vergleich erledigt, das ist eine sehr bürgernahe Praxis, und im Übrigen ist es auch nicht so, dass unzählige Einsprachen eingereicht werden, nur einfach vorsorglich, wie dies glaubhaft zu machen versucht wird. In diesem Sinne, mit diesem Kernziel, lehnt die CVP-Fraktion die Umkehr dieses Verfahrens ab.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Ratspräsident stellt Eintreten auf die Vorlage fest.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

legt die Interessen als Vertreterin der Exekutive der Stadt St.Gallen offen.

Der Verzicht auf kommunale Regelbauvorschriften wird mit dem Wunsch nach «wenigen und klaren» kantonalen Bauvorschriften begründet. Die Vorschriften sollen auf Länge, Höhe und Abstand beschränkt werden. Es sollen nur noch Meter-Vorschriften «gemessen», nicht aber nach Gestaltungsvorschriften «beurteilt» werden. Diese Absicht wirkt auf den ersten Blick vielleicht sympathisch, geht aber an den Realitäten und an den Problemen im Alltag der Baubehörden vorbei. Sie stellen eigentlich einen Rückschritt zum «Baupolizeirecht» früherer Zeiten dar. Für das Bauen in einer heute mehrheitlich bereits bebauten Umgebung, begleitet von kritischen Nachbarn und einer (zu Recht) aufmerksamen Bevölkerung, genügen solche rudimentären Rahmenbedingungen, die zudem im ganzen Kanton in gleicher Art Gültigkeit haben sollen, nicht mehr. Heute sind mehr denn je differenzierte, auf örtliche Verhältnisse und Besonderheiten abgestimmte rechtliche Grundlagen notwendig. Es ist Illusion, mit wenigen Massvorschriften das Bauen für den ganzen Kanton, ob Stadt oder Land, ob auf der grünen Wiese oder im Ortskern – regeln zu wollen. Reine Massvorschriften können in bereits weitgehend überbauten, urbanen Gebieten, wo zum Teil schwierige topografische Verhältnisse gegeben sind, die städtebaulichen Zielsetzungen nicht erreichen. Die Stadt St.Gallen hat denn auch beim Erlass ihrer jetzigen Bauordnung das Gewicht bewusst auf Ziele statt auf reine Massvorschriften gelegt. Das würde mit der vorliegenden Revision des kantonalen Baugesetzes vollständig durchkreuzt. Den Gemeinden muss es möglich sein, ihr bauliches Erscheinungsbild über blosse Meter-Vorschriften hinaus zu regeln. Es ist falsch, wenn das kantonale Baugesetz das künftig verhindern will. Vielmehr ist, im kantonalen Baugesetz einen Rahmen z.B. mit minimalen und maximalen Werten festzusetzen und den Gemeinden die Umsetzung dieser Rahmenvorschriften für die einzelnen Teilgebiete und Bauklassen zu überlassen. Die Gemeinden müssen nach wie vor differenzieren können z.B. zwischen Neubaugebieten ohne Verdichtung und mit Verdichtung oder zwischen sehr unterschiedlich strukturierten bereits bebauten Quartieren.

Zu Ziff. 1.4.5 möchte ich mich meinem Vorredner anschliessen, da hätte ich in etwa das Gleiche sagen wollen.

Zu Ziff. 1.4.7: Die konkrete Thematik: Im Bericht der Regierung wird auf die Festlegung von kommunalen Schutzobjekten Bezug genommen. Es wird verlangt, dass Schutzgegenstände, Schutzumfang und Entwicklungsmöglichkeiten rechtssicher festgelegt werden müssen. Dabei ist gemeint, dass die Schutzgegenstände schon vor einer konkreten Gefährdung in einem förmlichen rechtlichen Verfahren festgelegt werden müssen. Dabei wird wohl auf die Auseinandersetzung Bezug genommen, die in der Stadt St.Gallen zu einer Volksabstimmung geführt hat, mit dem Ergebnis, dass das heutige System weitergeführt wird. Dabei wird vorerst ein bloss behördenverbindliches Schutzinventar geführt.

Grundeigentümerverbindliche Verfügungen werden erst erlassen, wenn eine konkrete Gefährdung oder Bauabsicht vorhanden ist. Es ist problematisch, diesen demokratischen Entscheid durch eine Revision des Baugesetzes umgehend auszuhebeln, bevor überhaupt ersichtlich ist, was an einem Objekt verändert werden soll. Zudem ist es realitätsfremd. Das heute geltende Vorgehen ist ausserdem weit praktikabler als die rechtsverbindliche Unterschutzstellung. Für ein schützenswertes Gebäude kann im Voraus wohl die Schutzabsicht und der ungefähre Schutzumfang festgelegt werden. Die «Entwicklungsmöglichkeiten» jedoch können nicht im Voraus, sondern nur aufgrund eines konkreten Bau- oder Nutzungsprojektes bestimmt werden, sonst wird jede Flexibilität in der Entwicklung von solchen Objekten – notabene entgegen den Interessen der Grundeigentümerschaft – verunmöglicht, die bestehende Situation «museal» zementiert und die Motivation für einen guten Unterhalt, aber auch für künftige Veränderungen und gute Weiterentwicklungen von vorneherein missachtet.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010
1.12.2010Wortmeldung

Regierungspräsident: Ich möchte Ihnen für die Einführung zum Eintreten im Voraus danken, vorallem bezogen auf diese neun Hauptziele, die wir der Totalrevision zugrunde gelegt haben. Die vorberatende Kommission hat in einer fast ganztägigen Sitzung diese einzelnen Ziele im Detail beraten. Man hat sich überlegt, ist die Stossrichtung, wie Würth-Goldach sagt, auf einer Flughöhe, da kann man eigentlich bei gutem Willen nicht dagegen sein. Hingegen wird es kritischer, wenn wir konkret ein Gesetz formulieren müssen. Wir haben aber für diese Vorlage mit enorm viel Aufwand Grundlagen erarbeitet, wir haben sehr breite Kreise einbezogen. Wir wollten den Istzustand des Baugesetzes, wir wollten auch die räumliche Entwicklung, die Zukunftsperspektiven abwägen und wollen hier einen gemeinsamen Schritt vorwärts machen. Es wäre viel einfacher, etwas um einzelne Artikel herumzuschrauben und am Schluss zu sagen, jetzt haben wir ein gutes Gesetz, es ist uns gelungen, nochmals 50 Artikel beizufügen. Wir wollen einen Schritt machen, und zwar einfach und schlank, das war der Auftrag aus dem Parlament, den wir versuchen umzusetzen. Wenn ich jetzt zu einzelnen Positionen in den Zielen Stellungnahmen höre, dann finde ich das gut. Ich finde, das ist ungefähr das, was wir in der vorberatenden Kommission gesehen und beraten haben und was im Protokoll festgehalten wurde. Das Baudepartement hat diese Äusserungen aufmerksam verfolgt. Wir haben das Protokoll aufgenommen und wir werden diese Überlegungen, die Sie gemacht haben und die wir heute hören, selbstverständlich beachten bei der Ausarbeitung des Baugesetzes. Was ich jetzt schon weiss ist, dass nicht alles miteinander aufgeht. Eines weiss ich auch: Wenn jeder überzeugt ist, dass in seinem Speziallieblingsgebiet sich nichts ändern darf, dann werden wir wohl kaum ein gemeinsames, fortschrittliches Gesetz erhalten. Interessant sind schon einige Aussagen zu den familienfreundlichen Siedlungen. Wer ist verantwortlich für die Ortsplanung? Es wird auch in Zukunft so sein, dass die autonomen Gemeinden für ihre Ortsplanungen zuständig und verantwortlich sein werden. Das Baudepartement hat noch nie einen Teilzonenplan genehmigt, der nicht von der Gemeinde letztendlich gewollt und aufgelegt war. Was wir zum Teil genehmigen, das ist an der Grenze, weil ich immer sage, nur Rechtswidriges wird angegriffen, eine Gemeinde darf sich selbst verbauen, das ist das Recht einer autonomen Gemeinde. Das ist genau das, was wir nicht in einem kantonalen Baugesetz den Gemeinden vorschreiben. Die Gemeinden sind dafür verantwortlich, wie sie gestalten, gleichzeitig mit dem Boden sorgfältig umgehen, die nötige Verdichtung erreichen sowie Qualität. Würth-Goldach, Sie vermissen, dass wir keine Aussagen mit Anreizen für qualitatives Bauen haben. Ich erinnere, wir haben miteinander etwa eine Stunde diskutiert, und es ist niemandem gelungen, etwas Schlaues vorzuschlagen, ohne architektonisch etwas konkret vorzuschreiben. Wir werden gemeinsam weiterstudieren, ob uns noch etwas einfällt, das Sie dann hoffentlich nicht mehr vermissen. Wenn Sie es selber einbringen, dann werden wir es gerne aufnehmen. Wir versuchen möglichst eng zu fassen, um alle Freiheiten zu wahren.

Ziff. 1.4.8 Gesamtinfrastrukturen: Hier werden wir gründlich über die Bücher gehen, wie weit dies notwendig ist, ob das der richtige Weg ist, das haben wir auch versprochen.

Zum Verfahren haben wir festgelegt, dass wir die beiden Wege nochmals auseinandernehmen, und ich bitte Sie, Offenheit zu wahren. Nicht jetzt schon im vornherein zu sagen, was richtig und falsch ist. Das versperrt den Weg für Lösungen. Wir haben keine vorgefasste Meinung, wir möchten das Beste prüfen, wir wollen schnelle und bürgerfreundliche Verfahren, und dazu braucht es einfache und klare Regeln.

Ich bitte Sie, diese Hauptziele jetzt mal so stehen zu lassen, wie sie sind. Die ausführliche Diskussion mit allen Varianten werden wir in den künftigen Arbeiten, bei der Ausarbeitung, berücksichtigen. Ich bin mir schon bewusst, was es heisst, ein neues Baugesetz vorzulegen, und dass dann allenfalls noch verschiedene Meinungen auftreten können. Ich freue mich auf diese Herausforderung, es ist keine einfache Aufgabe, aber wir packen sie an.

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Zu Ziff. 3: Ich habe es im Eintreten erwähnt, die CVP-Fraktion unterstützt die Meinung der Regierung, dass man dieser Vereinbarung nicht beitreten soll. Wir haben es auch in der Kommission erwähnt, dadurch wären eine ganze Reihe von Bauten widerrechtlich, welche jetzt ordnungsgemäss erstellt wurden. Sie könnten sich also nur noch auf die Bestandesgarantie berufen. Das schafft weit mehr Probleme, als die Vereinbarung zu lösen vorgibt.

Wir sind auch der Meinung, dass das Baudepartement die Gesamtrevision seriös angegangen ist. Wenn wir nun der Vereinbarung beitreten, wäre vieles von dieser seriösen Arbeit wohl für die Katz und man müsste von vorne beginnen.

Das Hauptziel der Revision, die Vereinfachung des Baugesetzes, ist ein gutes Ziel. Wir sind aber dezidiert der Meinung, mit dem Beitritt würden wir genau dieses Ziel nicht erreichen, im Gegenteil. Mit dem Beitritt und in der vorberatenden Kommission wurden unheimliche Summen genannt, wie man mit dem Beitritt zur Vereinbarung Geld sparen könnte aufgrund der Vereinfachung. Das wagen wir zu bezweifeln. Die Mehrzahl unserer Architekten baut in einem eher begrenzten Umfeld, in einem, zwei, vielleicht in drei Kantonen, in verschiedenen Gemeinden, und es gehört zur seriösen Grundlagenarbeit, dass für jede einzelne Bauparzelle selbst in der gleichen Gemeinde die Grundlagen erfasst und erabeitet werden. Das kann man nicht aufheben, auch wenn wir der Vereinbarung beitreten. Uns sind die Absichten des Baudepartementes deutlich lieber als die schweizweite Normierung, und wenn uns tatsächlich der grosse Wurf gelingt, wovon wir alle auf dieser Flughöhe noch davon ausgehen, dann könnte sich dies zu einem ganz wichtigen Standortvorteil erweisen für unseren Kanton. Wenn uns das nicht gelingt, dann können wir der Vereinbarung immer noch beitreten. In diesem Sinne unterstützt die CVP-Fraktion die Haltung der Regierung, der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe nicht beizutreten.

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Zu Ziff. 4: Ich spreche zur Ziff. 4, Beurteilung der IVHB, und stehe aber voll hinter dem Eintreten meines Fraktionskollegen Wick-Wil. Ebenso wie meine Vorrednerin Huser-Rapperswil-Jona hege ich aber Zweifel am Harmonisierungswillen des Kantons St.Gallen. Es kann doch nicht sein, dass die Interessen des Kantons dann die Messlatte setzen. Schwierigkeiten würden bei der Umsetzung entstehen, das bedeutet, es müsste ein besonderes Engagement aufgebracht werden. Eine positive Haltung der Vereinheitlichung gegenüber würde mehr brauchen, als bei den ersten Schwierigkeiten haltzumachen. Volkswirtschaftliche Bedeutung, Möglichkeiten und Chancen des Bauens zu vereinfachen, das hätte ich von der Regierung und der Kommission erwartet mehr zu gewichten als die Schwierigkeiten, die zu erwarten wären. Ich zitiere noch Regierungsrat Willi Haag: «Das Festhalten des Gewohnten verhindert ein gemeinsames fortschrittliches Gesetz», in diesem Sinne möchte ich auch an dem festhalten, was ich in der Kommission für Aussenbeziehungen bereits gesagt habe. Ich bedaure es sehr, dass die Harmonisierung nicht auf besseren Boden gefallen ist.

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Ich lege meine Interessen offen. Ich war Mitglied einer Expertengruppe, welche die Arbeiten des Bundesamtes für Raumplanung begleitet hat, währenddem es die harmonisierten Bauvorschriften zusammen mit der Hochschule in Rapperswil erarbeitet hatte. Sie können also davon ausgehen, dass ich sehr genau weiss, was in diesen Vorschriften steht und was diese Vorschriften bezwecken oder auch nicht bezwecken. Es ist natürlich nicht einfach, die Romandie, die Deutschschweiz, das Tessin, Kantone wie Zürich und Appenzell Innerrhoden auf einen gemeinsamen Nenner zu bringen. Aber es geht letztlich darum – das ist ein sehr wichtiger Punkt –, dass wir schweizweit eine derartige Vielzahl von Vorschriften haben, die, wenn man das rechnet, man kann an die Studien glauben oder nicht, in die Milliarden gehen werden, wo unnötige Planungskosten und auch unnötige Baukosten aus dieser Vielfalt von Vorschriften resultieren. Hier ist eine Vereinheitlichung durchaus angebracht, und auch der Kanton St.Gallen würde sich nichts vergeben mit der Vereinheitlichung. Wenn ich nun die Begründung des Baudepartementes ansehe, dann sind es zwei Dinge, die wirklich falsch sind:

  1. Es geht nicht um eine materielle Harmonisierung der Bauvorschriften, es werden nur die Begriffe einmal einheitlich definiert. Das haben Sie in den Unterlagen gesehen, schweizweit gibt es etwa sieben verschiedene Möglichkeiten, die Gebäudehöhe zu definieren. Das ist Unsinn, einmal würde genügen. Dann werden auch die Messweisen bestimmt.

  2. Es ist gar kein Kanton verpflichtet, alles zu übernehmen. Von einem unübersichtlichen Haufen von Bauvorschriften zu sprechen ist völlig falsch. Jeder Kanton kann daraus nehmen, was er will oder braucht. Wenn er aber etwas nimmt, dann soll er sich an diese Definitionen halten. Wenn Sie nun diesen Bericht noch etwas genauer lesen, dann wird zwar alles Unschöne über diese Harmonisierung gesagt. Es wird gesagt, «die Förderer hätten bezweckt». Mit Förderer ist die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK )gemeint, da hat der Kanton St.Gallen ebenfalls massgeblich mitgewirkt. Diese Förderer haben wahrscheinlich auch etwas überlegt. Wenn man nun das Ganze genau liest, dann findet man selten eine Erklärung, inwiefern etwas schlecht ist. Es heisst nur, es ist schlecht, kompliziert, auslegungsbedürftig oder funktioniert nicht. Aber mit keinem Wort wird in der ganzen Botschaft irgendwo konkret begründet, warum das so ist. Letztlich wird die Umsetzung in den Gemeinden kritisiert. Es führe zu einer grauenhaften Umsetzung und Arbeit in den Gemeinden. Wenn Sie am kantonalen Baugesetz «schrauben», auf irgendeine Art, auch ohne die IVHB, werden die Gemeinden über ihre Bau- und Zonenordnung wieder über die Bücher gehen müssen und diese Bau- und Zonenordnung anpassen. Das ist so sicher wie das Amen in der Kirche.

Meine Hoffnung ist, dass sich dieser Rat und die Regierung noch etwas eingehender mit diesen harmonisierten Bauvorschriften befassen und vielleicht doch etwas gescheiter werden.

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Regierungspräsident: Spiess-Rapperswil-Jona, vieles, das Sie sagen, kann ich unterschreiben, das stimmt. Sie haben vielleicht übersehen, dass wir uns sehr eingehend mit diesem Geschäft befasst haben. Ich war zu dieser Zeit Präsident der Schweizerischen Bau- und Planungs- und Umweltdirektoren und ich habe dieses Geschäft auf Ebene Schweiz vertreten. Wir haben das sehr kritisch von Anfang an angesehen, wir haben es geprüft, und es war mein fester Wille, dass diese Harmonisierung auch stattfinden muss. Tatsache ist aber, dass es eine formelle Harmonisierung ist. Man will die Begriffe und Messeinheiten harmonisieren, aber Sie müssen zugeben und mit bestem Willen akzeptieren, dass wenn Sie diese harmonisieren, dann hat es ganz konkrete Auswirkungen auf das materielle Recht. Das können Sie drehen und wenden, wie Sie wollen. Überrascht sind wir dann gewesen, dass man sagt, gut, es sind ungefähr 30 gemeinsame Messweisen, die man übernehmen will, Sie müssen auch nicht alle übernehmen, sondern nur einen Teil, aber diejenigen, die Sie machen, die müssen Sie gleich machen. Ja wo ist denn die Harmonisierung, wenn wieder überall andere Artikel und Bestimmungen gelten? Da haben wir wirklich Probleme bekommen. Die wenigen Begriffe, die wir auch im neuen Recht übernehmen, die werden wir wohl gleich gestalten, das ist nicht das Problem. Aber ein Beitritt, bei dem letztendlich jeder Kanton ganz andere und verschieden viele Artikel zusammennehmen, ist vermutlich eine nicht ganz ehrliche Harmonisierung. Dazu kommt: Wieso sind wir seit fünf Jahren daran? Ende November ist das Konkordat zustande gekommen, es waren sechs Kantone, die beigetreten sind. Diese Harmonisierung, die so einfach gemacht wurde, wo wir uns zusammengerauft haben, um diesen Schritt zu tun, damit sind alle meine Kolleginnen und Kollegen in ihren eigenen Parlamenten aufgelaufen, weil bei genauerem Hinsehen Probleme aufgetreten sind, die Konsequenzen haben. Ich nenne Ihnen ein Beispiel: Der Kanton Schaffhausen hat zur gleichen Zeit dieses Geschäft beraten, und er ist praktisch ohne Gegenstimme dieser Vereinbarung beigetreten. Dann habe ich meinen Kollegen gefragt, was er jetzt im kantonalen Baugesetz macht, was das bedeute. Er hat mir gesagt, er wisse es nicht. So wollte ich nicht bei Ihnen antreten. Das kann es nicht sein. Die andern werden auch noch beissen. Im Kanton Graubünden, er war der erste, da hat jede Gemeinde verschiedene Rechtsgrundlagen, das war für die Bündner eine Riesenchance, endlich über dem Bund auf Ebene Kanton die gleichen Begriffe zu bekommen, das ist wieder eine andere Ausgangslage. So ist die Schweiz sehr vielfältig und auch die Begründungen und die Abweichungen, die ein Beitreten leichter oder weniger leicht gemacht haben. Wir haben das nicht aus den Augen verloren, wir werden bei diesen Begriffen auch beim neuen Gesetz darauf achten, was machbar ist. Aber wir wollen uns nicht unnötig einschränken lassen und wollen den grossen Schritt wagen, und wenn der gelingt, wie es Würth-Goldach gesagt hat, dann machen wir einen Riesenschritt weiter als das, was die Harmonisierung verspricht und hinterher nur Korrekturen und Flickarbeit bewirkt.

Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010