Geschäft: Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 40.12.07 |
Titel | Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration |
Art | KR Berichterstattung |
Thema | Grundlagen und Organisation |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 24.6.2010 |
Abschluss | 27.2.2013 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Publiziert | Typ | Titel | Datei |
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2.8.2019 | Antrag | Kommissionsbestellung vom 26. November 2012 | |
2.8.2019 | Mitgliederliste | Aktuelle Mitgliederliste Stand: 3. Dezember 2012 | |
2.8.2019 | Antrag | Antrag der vorberatenden Kommission vom 16. Januar 2013 | |
2.8.2019 | Botschaft | Bericht der Regierung vom 16. Oktober 2012 |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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1.8.2019 | Gremium | Beteiligung - 40.12.07 voKo Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
27.2.2013 | Antrag der vorberatenden Kommission | 82 | Zustimmung | 22 | Ablehnung | 16 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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27.2.2013 | Wortmeldung | Mir erscheint etwas noch wichtig: Die Repas-Stellen wurden erwähnt, es wurde auch die Frage gestellt, wieso diese Aufgabe nicht durch die RAV ausgeführt werden kann. Wir haben zu Beginn der Überlegungen der Arbeitsintegration diese Aufgabe tatsächlich mit den RAV koordiniert und feststellen müssen, dass wir nicht die gleich hohe Integrationsquote erreichen, wie wenn wir es selber machen. Aus diesem Grund wurde auf die weitere Zusammenarbeit mit den RAV verzichtet. Es gibt aber auch einen anderen Umstand, beim RAV bekommen wir seit Jahren keine Hinweise, wer genau auf Arbeitssuche ist, auch hier würde uns dann irgendwann das Bundesgesetz dazwischenstehen. Zu den Finanzen: Ich möchte darauf hinweisen, wenn wir einen Quervergleich machen zwischen der eigens betriebenen Gruppenunterkunft in Seeben, kostet uns dort eine Person je Tag rund Fr. 57.-, bei der ausgelagerten, temporären Situation in Girlen, Ebnat-Kappel, verlangt uns die ABS Betreuungsservice AG rund 55.- Franken je Person. Sie sehen, diese Zahlen sind praktisch identisch, ob wir die selber betreiben oder entsprechend auslagern. Wobei, ich möchte Ihnen auch klar zum Ausdruck bringen, ich bin persönlich ein Verfechter der eigens betriebenen Gruppenunterkünfte. Zu den Kontrollmechanismen: Es gibt wahrscheinlich keine andere Aufgabe in diesem Kanton, die so stark kontrolliert wird. Die Gemeinden, in der Abwicklung dieser Aufgabe, werden einerseits durch die Finanzkontrolle der Stadt St.Gallen, das ist unsere eigene Revisionsstelle, dann durch die Finanzkontrolle des Kantons, welche die Mittelflüsse Bund-Kanton-Gemeinden kontrolliert, und kürzlich war sogar das Amt für Gemeinden bei uns, hat diese Rechnung auch noch kontrolliert, und als vierte Massnahme gibt es noch den Monitoringbericht, den der Kanton gegenüber dem Bund abzuliefern hat. Sie sehen, es gibt hier sehr viele Kontrollmechanismen, die dann sicher auch verhindern, dass da wahrscheinlich, wie vermutet wurde, Gewinne erzielt werden. Ich möchte darauf hinweisen, die Asylsuchenden bzw. die Betreuungspersonen bekommen alle die ihnen zustehenden Mittel, welche ihnen vom Bundesgesetzgeber zugewiesen werden. Ich kann Ihnen auch versichern, bei der konsolidierten Rechnung, bei den Mitteln, die die Gemeinden im Bereich des Asylwesens aufwenden zusammen mit den Verwaltungskostenbeiträgen, die im Übrigen vom Amt für Gemeinden verfügt werden, ist die Rechnung rot. Es ist nicht nur eine rote Null, sondern die Rechnung ist negativ. Da gibt es nichts zu verdienen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Auf den Bericht der Regierung ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Ich möchte drei Dinge zu Beginn ganz klar sagen:
Deswegen brauchen wir ein Minimum an Stellen. Es ist ein Minimum, für dieses Geld, das hier verteilt wird. Wenn Sie darauf verzichten würden, diese Ressourcen überhaupt zu haben in den Departementen, hätten wir das Geld nicht. Fragen Sie dann Ammann-Rüthi, was er mit seinen Projekten machen soll. Nichts mehr. Die Integration ist ein entscheidender Teil, dass unsere Gesellschaft diese Menschen, die hierbleiben wollen, aufnehmen kann. Es geht auch in der Schule darum, dass die Schule nicht noch eine zusätzliche Aufgabe hat. Der Bildungsminister würde sich dafür bedanken. Wir schaffen mit Frühförderung erste Bedingungen, dass die Kinder bereits gut in die Schule eingegliedert werden können. Diese Arbeiten gehören in den Teil der Integration. Die anderen zum Asylwesen, die sind sehr rechtlich geprägt, das sind andere Menschen und andere Abläufe. Daher muss ich Ihnen sagen, es macht Sinn, wenn man sich auch von aussen immer noch die Frage stellen darf: Warum sind zwei Departemente involviert? Es sind unterschiedliche Aufgaben und Abläufe. Daher ist es ein Irrtum, dass wir uns aufblasen mit dem Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung, so ist es nicht. Deswegen ist es nie eine Frage von Notwendigkeit oder Wünschbarem, es ist nur die Frage, dass wir diese Arbeiten richtig abwickeln und das Geld, das wir dafür bekommen, an den richtigen Ort weiterweisen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-EVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Im Namen der CVP-EVP-Fraktion danke ich der Regierung für den Bericht über die Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration. Unabhängig von der geplanten respektive der laufenden Asylgesetzrevision durch den Bund konnten wir diesen Bericht in der vorberatenden Kommission abschliessend beraten. Der Auftrag des Postulats, welchen dieser Bericht auslöste, war klar begrenzt auf die Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration. Es ist verständlich, dass wir in der allgemeinen Diskussion der vorberatenden Kommissionssitzung dann trotzdem noch einige Schwenker zur Grundthematik machten. Denn Asyl und Integration ist ein Thema, das die Bevölkerung sehr stark bewegt und immer wieder zu emotionalen Diskussionen Anlass gibt. Ein Thema, das auch den Parteien von rechts bis links immer wieder die Plattform bietet, sich dafür oder dagegen auszusprechen und sich asyl- und integrationsfreundlich oder auch nicht zu positionieren. Die CVP-EVP-Fraktion verfolgt bei Asyl und Integration nach wie vor die lösungsorientierte Linie konsequent, aber menschlich. Aus der eigentlichen Thematik ist unserer Ansicht nach noch positiv herauszuheben, dass der Kanton St.Gallen in Sachen Integration mit rund 40 Prozent erfolgreicher ist als der schweizerische Durchschnitt mit rund 34 Prozent. Eher negativ herauszuheben ist ein Punkt aus dem aktuellen Zweiphasenmodell, ich spreche hier die kurze Verweildauer der Asylsuchenden an in den kantonalen Zentren. Diese Verweildauer, Tinner-Wartau, hat das auch schon angesprochen, die ist zurzeit völlig unbefriedigend. Die Verweildauer beträgt rund drei Monate und müsste eigentlich sechs Monate sein, bevor die Asylsuchenden den Gemeinden übergeben werden. Hier ist aus unserer Sicht Handlungsbedarf angebracht respektive nach einer besseren Lösung auch zugunsten der Gemeinden zu suchen. Aufgrund der Interpellation 51.13.16, welche gestern eingereicht wurde, wird uns diese Thematik weiterhin beschäftigen, und mit dieser Interpellationsantwort, welche wir - so denke ich - in der Junisession erwarten dürfen, werden wir sicher auch über den neuesten Stand in Sachen Bundeszentren für Asylbewerber informiert. Schlussendlich ist uns allen bewusst, dass wir, die Kantone und die Gemeinden, aufgrund der Bundesgesetzgebung uns diesen wichtigen Aufgaben zu stellen haben. Das Ziel soll sein, dass wir auf kantonaler wie auch kommunaler Ebene die tendenziell eher schwierigen Aufgaben im Asyl- und Integrationsbereich bestmöglich gemeinsam anpacken und administrationsarm und schnell umsetzen können. Als Grundlage dazu braucht es eben klare Zuständigkeiten in den beiden betroffenen Departementen. Es braucht auch kompetente Anlauf- und Auskunftsstellen. Die Zuständigkeiten sind nun neu geregelt, indem das Sicherheits- und Justizdepartement für den Bereich Asyl zuständig ist und das Departement des Innern für den Bereich Integration. Die CVP-EVP-Fraktion hofft, dass diese Prozesse nun für alle Beteiligten respektive alle Ebenen in guter Zusammenarbeit einfach und speditiv ablaufen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der FDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Um das Thema von Asyl und Integration einzuordnen, sind doch ein paar Zahlen von Bedeutung. Im Rahmen des Zweiphasenmodells betreut der Kanton St.Gallen 330 Personen in Durchgangszentren, und die Gemeinden betreuen 110 Personen in zwei Gruppenunterkünften und vor Ort etwa 2'500 Personen, die den Status eines Asylsuchenden bzw. eines Flüchtlings haben und somit sozialhilfeberechtigt sind. Im Kanton St.Gallen gibt es rund 10'000 Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger, auch dieses Verhältnis bitte ich Sie wieder einzuordnen, wenn wir von den rund 2'500 Personen in den Gemeindestrukturen sprechen. Die Integration von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen sind auch zentrale Modelle des Integrationserfolgs im Kanton St.Gallen. Es zeigt sich auch, dass vorläufig aufgenommene Personen wesentlich interessierter sind, eine Arbeit aufzunehmen, als beispielsweise Flüchtlinge, die bereits einen gesicherten Aufenthaltsstatus haben. Bei den vorläufig Aufgenommenen führt eine Beschäftigung dazu, dass Personen in der Schweiz verbleiben und dann auch ihre Familien nachziehen lassen können. Die Gemeinden haben seit der integralen Verantwortung für die Arbeitsmarktintegration nebst der Betreuung vor Ort auch Beschäftigungsprogramme eingeführt, wie beispielsweise hier in St.Gallen das «Leonardo» oder in Rüthi das Restaurant Rüthihof, wo Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene in das Fach des Gastrogewerbes eingeführt werden und somit qualifiziert werden, später in dieser Branche eine Beschäftigung anzunehmen. Wir haben bereits vom Präsidenten der vorberatenden Kommission gehört, dass auch die Repas-Stellen geschaffen worden sind, um genau diese Personengruppe - vorläufig Aufgenommene und Flüchtlinge - noch besser in den Arbeitsprozess zu integrieren. Derzeit und befriedigend ist die kurze Verweildauer von Asylsuchenden in den kantonalen Durchgangszentren. Hier denke ich, ist bei aller Sachlichkeit und auch mit Blick auf die anstehenden Änderungen im Asylbereich aufgrund des revidierten Asylgesetzes doch der Kanton gefordert, vermutlich ein fünftes Durchgangszentrum zu eröffnen, damit wenigstens die Verweildauer bei den Asylsuchenden wiederum etwa rund sechs Monate in diesem vom Kanton geführten Durchgangszentrum verbleiben können. Ich habe das bewusst erwähnt im Wissen darum, dass inskünftig 60 Prozent der Asylsuchenden in Bundeszentren betreut werden sollen. Wo die Bundeszentren zu stehen kommen, werden wir ja dann sehen. Gestern wurde ja bereits eine Interpellation zu diesem Thema bezüglich des Standortes Altstätten eingereicht. Insgesamt bitte ich Sie, auf den Bericht einzutreten, und ich bitte Sie auch, dem Kommissionsauftrag zuzustimmen und die Regierung zu beauftragen, bei vorliegenden neuen Hinweisen oder Erkenntnissen wiederum dieses Parlament im Rahmen der Berichterstattung, das kann ja durchaus im Amtsbericht sein, über die Entwicklung und Herausforderung aufgrund der Schaffung der Bundeszentren zu informieren. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SVP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Die SVP-Fraktion dankt der Regierung für den umfassenden Bericht. Der Bericht beleuchtet verschiedene, über den Postulatsbericht hinausgehende Aspekte, indem sich der Bericht primär mit der Integration befasst. Der eigentliche Postulatsauftrag hingegen, die politische Verantwortung für das Asylwesen auf ein Departement zu konzentrieren, ist mit dem vorliegenden Bericht nach Ansicht der SVP-Fraktion nicht ganz erfüllt. Gestatten Sie uns bitte die Anmerkung einiger weiterer kritischer Punkte: Nach Ansicht der SVP-Fraktion bestehen zu viele Ämter, welche sich mit derselben Materie befassen. Die Führungsgrundsätze lehren uns, dass sich Kompetenzen und Verantwortung für eine einheitliche Sache, darum handelt es sich, auf der unterstmöglichen Stufe anzusiedeln sind. Für die Sozialhilfe und Integration sind die Gemeinden zuständig. Wir werden den Eindruck nicht los, dass man sich beim Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung (KIG) mit Wünschbarem anstatt ausschliesslich mit Notwendigem befasst. Diese Aussage machen wir im Bewusstsein der schwierigen Beweislage, denn jeder Amtsinhaber findet irgendwo Gründe für sein Tun und dasjenige seiner Mitarbeitenden. Es konnte beispielsweise auch nicht überzeugend dargelegt werden, weshalb die Aufgaben der Repas-Stellen nicht den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) übertragen werden können. Im Zweifelsfalle versteckt man sich gerne hinter der Bundesgesetzgebung. Der gesamte Geldfluss vom Bund bis zu den Gemeinden ist unseres Erachtens zu kompliziert organisiert und bindet zu viele personelle Mittel. Wir vermuten deshalb, dass mit gutem Willen und einfacheren Strukturen zahlreiche Stellenprozente, namentlich beim Kanton, eingespart werden könnten. Einen schalen Beigeschmack hinterlässt auch die Feststellung des verantwortlichen Departementes, wonach es nicht möglich sei, eine Vollkostenrechnung zu erstellen. So weiss der Bürger nie, was Asylwesen und Integration kosten. Schliesslich bestehen zu viele Netzwerke, was unweigerlich zu Doppelspurigkeiten führt. Es kommt noch hinzu, dass offensichtlich in keinem andern departementalen Bereich derart viele und wahrscheinlich auch teure Kontrollen durchgeführt werden. Zusammenfassend hat uns dieser Bericht einmal mehr vor Augen geführt, wie schwierig es ist, einmal eingeführte und zementierte behördliche Strukturen zu hinterfragen oder gar zu verändern. Noch problematischer, wie im vorliegenden Geschäft, wenn Gemeinden und Kanton stark ineinandergreifen und zwei Departemente involviert sind. Wir verabschieden diesen Bericht mit einer gewissen Ohnmacht und der Erkenntnis, dass die Regierung nur bedingt gewillt ist, Vereinfachungen zu akzeptieren, das Notwendige vom Wünschbaren zu trennen und Doppelspurigkeiten zu beseitigen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der SP-GRÜ-Fraktion): Auf den Bericht der Regierung ist einzutreten. Der Antrag der vorberatenden Kommission ist abzulehnen. Anstoss zu diesem Bericht war ein Postulat, das die SP-GRÜ-Fraktion damals nicht unterstützten. Wir stehen hinter der Kantonsverfassung, die der Regierung die Zuständigkeit für die Organisation der Verwaltung zuweist. Sie hatte von dieser Kompetenz im Jahr 2005 Gebrauch gemacht und die Aufgaben im Migrations- und Asylwesen neu verteilt. Die Wahrnehmung der Aufgaben im Sicherheits- und Justizdepartement in den Migrationsverfahren und Bewilligungsprozessen einerseits, und im Departement des Innern in der Unterstützung der Integration andererseits sowie die Kontrolle über die Finanzströme, die vom Bund her in diese Bereiche fliessen, wurden der Kommission kohärent und verständlich dargelegt. In den Diskussionen innerhalb der Kommission wurde aber auch klar, dass die Gemeinden viele Aufgaben übernommen haben, Bundesgelder und eigene Gelder dafür einsetzen, sich bei der Aufgabenerfüllung aber nicht gerne ganz konkret in die Karten blicken lassen. Die Kompetenzverteilung zwischen dem Sicherheits- und Justizdepartement und dem Departement des Innern ist so gut und zweckmässig, wie sie möglicherweise auch eine andere sein könnte. Wichtig ist, dass man gegenseitig im Gespräch bleibt, damit Koordinationsbedarf gegebenenfalls erkannt und wenn nötig gehandelt wird. Schnittstellen, die es nach unserer Meinung weiterhin zu beobachten gilt, liegen weniger in den Departementen, sondern bei den Gemeinden und ihrer Koordinationsstelle für Migrationsfragen (Komi) und den gewinnorientierten Unternehmen, die von den Gemeinden Aufgaben im Asylbereich erhalten. Staatliche Aufgaben verwandeln sich in knallhartes Business um die Arbeitsfähigkeit von Migrantinnen und Migranten aus Drittstaaten, Flüchtlingen, vorläufig aufgenommenen Personen und vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen. Sie sehen, das Netz ist nicht so einfach. Um diese Personen zu fördern und deren Integration und Arbeitsfähigkeit zu fördern, arbeiten die Gemeinden mit vier erneut privat geführten Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen namens Repas zusammen. Diese klären die beruflichen Ressourcen ab, die Bildungsnotwendigkeiten und führen die Personen in die Arbeitswelt ein, dies mit Integrationspauschalen des Bundes. Die Kompetenzstelle für Integration und Gleichstellung kontrolliert Zahlungsströme, Kurszusagen, Kursanbieterinnen. Dem Bericht stehen wir neutral gegenüber. Die Zahlungsströme vom Bund via Kanton an die Gemeinden sind uns einigermassen klar geworden. Es wird vermutet, dass es auf dem Asylmarkt auch Profiteure gibt und die Auslagerung an Privatfirmen nicht das «Gelbe vom Ei» ist. Es wird aber auch anerkannt, dass für die Integration von Mitbewohnerinnen und Mitbewohnern aus Drittstaaten, seien es Asylbewerbende, Flüchtlinge oder andere, gute Angebote bestehen sowie auch Druck, diese wahrzunehmen. Ziel ist die Teilnahme am Arbeitsmarkt und die selbständige Gesellschaftstüchtigkeit, dagegen kann niemand sein. Wir schlagen Ihnen vor, von diesem Bericht Kenntnis zu nehmen. Wenn ich davon ausgehe, dass über den Auftrag, den die Kommission der Regierung erteilen will, separat abgestimmt wird, dann sage ich Ihnen gerne, dass wir ihn für unnötig halten. Es gibt keinen Grund zu vermuten, die Regierung würde die zukünftige Bundesgesetzrevisionen im Asylwesen nicht umsetzen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Ich fühle mich aufgrund des Votums von Hoare-St.Gallen gefordert, ein paar Ausführungen zu machen. Sie richtet, wie schon in der vorberatenden Kommission, ihre Kritik an die Gemeinden. Ich lege meine Interessen offen, als Vorstandsmitglied des Trägervereins Integrationsprojekte St.Gallen, der von der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten getragen wird. Hoare-St.Gallen hat ausgeführt, dass die Gemeinden sehr viele Aufgaben im Asyl- sowie Integrationsbereich wahrnehmen. Es ist auch so, wie der Präsident der VSGP, Tinner-Wartau, ausgeführt hat, dass aufgrund der Gesetzgebung die Gemeinden hier klar in die Pflicht genommen werden. Die Gemeinden haben hier klar ihre Verantwortung für die Aufgabenerfüllung aufgenommen und es besteht auch eine gute Zusammenarbeit mit dem Departement des Innern und dem Sicherheits- und Justizdepartement. Bevor ich auf das Votum von Hoare-St.Gallen zurückkomme, möchte ich erwähnen, dass die CVP-EVP-Fraktion dieses Postulat ursprünglich mitgetragen hat, und entgegen den Aussagen von Gächter-Rüthi hat sich die Regierung hier in den Zuständigkeiten und den Schnittstellen schon bewegt. Im Bericht wird dargestellt, dass klar eine Trennung von Asyl- und Integrationsaufgaben zwischen den Departementen stattgefunden hat. Ich darf auch hier positiv erwähnen, dass einerseits ein Koordinationsgremium «Asyl» zwischen Gemeinden und Kanton besteht, welches den sehr volatilen und sich in Bewegung befindenden Asylbereich hervorragend zwischen Kanton und Gemeinde versucht zu koordinieren. Auch hier hat der Kanton in einem Zweiphasenmodell in einem guten Miteinander mit den Gemeinden gearbeitet. Auf der anderen Seite auch die Integration mit dem Departement des Innern, mit dem Kompetenzzentrum Integration, wo verschiedene Projekte auch in den Regionen stattfinden. Vor allem im St.Galler Rheintal, wo ich als Gemeindepräsident arbeite, sehe ich, dass die Integrationsbemühungen Früchte tragen. Wir brauchen die Integration nicht nur für die Asylsuchenden, wir brauchen das auch für die ausländischen Arbeitnehmer, und auch bei uns hat die Wirtschaft erkannt, dass man miteinander etwas machen muss. Zurück zu Hoare-St.Gallen: Sie hat einmal mehr von gewinnorientierten Unternehmen gesprochen. Wir lösen hier eine Aufgabe, die sehr in Bewegung ist. Die Gemeinden haben gezeigt, dass sie mit intelligenten, guten, innovativen Projekten - Tinner-Wartau hat die Gastro-Finanzierungsprogramme erwähnt - , mit Gravita, der Traumaklinik und anderen Projekten, auch teilweise in Zusammenarbeit mit dem Kanton, versuchen, einen guten Job zu machen für Menschen, die Hilfe und Unterstützung brauchen. In gewissen Bereichen müssen Drittleistungen dazugekauft werden und diese müssen natürlich auch abgegolten werden. Dazu werden Unternehmen aus dem privatwirtschaftlichen Umfeld herbeigezogen, die gute Erfolge erzielen. Dabei denke ich vor allem an die Arbeitsvermittlung, die Repas-Stelle. Letztlich geht es darum, dass wir die Menschen, die hierbleiben dürfen, auch in den Arbeitsmarkt integrieren können. Ich wehre mich gegen die pauschalen Aussagen, dass die Gemeinden nicht transparent sind. Wir müssen hier nicht Gemeinderechnungen offen legen und wir müssen hier nicht über Rechnungen sprechen, die nicht in den Kompetenzbereich des Kantonsrates fallen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | (im Namen der GLP/BDP-Fraktion): Auf den Bericht ist einzutreten. Dem Antrag der vorberatenden Kommission ist zuzustimmen. Den Bericht zu den Zuständigkeiten in den Bereichen Asyl und Integration nehmen wir wohlwollend zur Kenntnis. Wir begrüssen die Klärung der Zuständigkeiten, das Departement des Innern ist alleiniger Ansprechpartner für Integrationsbelange, während das Sicherheits- und Justizdepartement alleiniger Ansprechpartner für den Asylbereich bleibt. Auch die vereinfachte Refinanzierung der Integrationskosten über ein vereinfachtes Reporting anstelle der Kostengutsprachen macht Sinn und ermöglicht schlanke Verwaltungsabläufe. Das Instrument der Integrationsvereinbarungen ist wichtig und richtig. Im Jahr 2011 wurden 510 Integrationsvereinbarungen abgeschlossen. Seit Einführung der Integrationsvereinbarungen musste noch nie eine Aufenthaltsbewilligung aufgrund mangelnder Integration entzogen oder nicht mehr verlängert werden. Dies ist meines Erachtens erfreulich, gibt aber gleichzeitig auch dazu Anlass, dies genau weiterzuverfolgen. Es erscheint mir noch zu früh, um zu sehen, ob von Seiten Departement im Falle von unzureichender Integration spürbare Konsequenzen folgen. Ein Instrument ist nur so gut wie die Konsequenz, mit der es angewandt wird. Das Konzept zur Integration der vorläufig aufgenommenen Personen und der Flüchtlinge wurde Ende 2011 sorgfältig evaluiert, die Empfehlungen aus der Evaluation in das definitive Konzept eingearbeitet. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Kommissionspräsident: Auf den Bericht ist einzutreten. Die vorberatende Kommission behandelte die Vorlage an einer halbtägigen Sitzung in Anwesenheit von zwei Regierungsmitgliedern und den entsprechenden Mitarbeitern des Sicherheits- und Justizdepartementes sowie des Departementes des Innern, worunter der Leiter des Migrationsamtes und die Leiterin Kompetenzzentrum Integration und Gleichstellung waren. Auf den Beizug externer Fachleute wurde verzichtet. Die anwesenden Gemeindevertreter in der vorberatenden Kommission machten dies aber mehrmals wett. Nebst dem Bericht der Regierung vom 16. Oktober 2012 standen den Mitgliedern in der vorberatenden Kommission zu diesem Geschäft weitere Unterlagen zur Verfügung:
Der Postulatsauftrag beschränkte sich darauf aufzuzeigen, wie die Abläufe im Asylbereich vereinfacht werden können. Die vielen Schnittstellen dürften der Grund sein, weshalb sich der Bericht der Regierung aber auch ausführlich mit der Integration befasst. Da diese Bereiche in zwei Departementen angesiedelt sind und nach Ansicht der Regierung bleiben sollen, wird dem bewährten Führungsgrundsatz einer Zuständigkeit nicht nachgelebt, was in Einzelfällen zu grösserem Aufwand führen kann. Trotz unterschiedlicher Positionen der Fraktionen und unterschiedlicher Priorisierung einzelner Aufgaben und Massnahmen in diesem komplexen Bereich war Eintreten und damit Kenntnisnahme auf den Bericht in der vorberatenden Kommission unbestritten. Da diese Aufgaben im Verbund von Bund, Kantonen und Gemeinden vollzogen werden, interessierten auch die Entwicklungen und Neuerungen auf Bundesebene, über die Regierungsrat Fässler Auskunft erteilte, sowohl über die Finanzierung als auch über die Organisation und Zuständigkeit. Positiv zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang, dass mit den kantonalen Integrationsprogrammen die entsprechenden Bundesbeiträge an den Kanton St.Gallen mehr als verdoppelt werden, nämlich von 0,8 auf 1,9 Mio. Franken. Diskutiert wurden auch die Möglichkeiten und die Wirkung von Integrationsvereinbarungen. In der ausführlichen Diskussion erwähnt und anerkannt wurden auch die grossen Aufgaben, welche die Gemeinden zu erbringen haben und diese gesamthaft sehr gut erfüllen. Zur Kenntnis genommen wurde auch, dass die finanzielle Abgeltung mit Fr. 6'011.- je Person gesamthaft nicht kostendeckend ist, finanzieren doch die Gemeinden die regionalen Potenzialabklärungs- und Arbeitsintegrationsstellen (Repas) mit 1,1 Mio. Franken je Jahr. Die Überlegung, diese Repas-Stellen dem RAV zu unterstellen, wurde vor allem aus rechtlichen Gründen nicht weiterverfolgt. Die verschiedenen Schnittstellen im Aufgabenbereich Asyl und Integration erschweren bis verunmöglichen diesbezüglich eine präzise Vollkostenrechnung im oder für den Kanton St.Gallen. Informationen können dem Bericht 40.11.01 sowie der Staatsrechnung entnommen werden. In der Diskussion wurde weiters ein Antrag gestellt, die Regierung zu beauftragen, beim Vollzug des revidierten eidgenössischen Asylgesetzes, das Kanton und Gemeinden betrifft, entsprechende Massnahmen zu ergreifen und auf geeignete Art und Weise dem Kantonsrat Bericht zu erstatten. Diesem Antrag, den Sie auf dem gelben Blatt erhalten haben, wurde mit 9:3 Stimmen bei 1 Enthaltung zugestimmt. Die Nein-Stimmen bekämpften weniger diesen Antrag, sondern erachteten einen formellen Auftrag nicht als notwendig. Noch eine persönliche Bemerkung zu den zwei Abwesenden bei dieser Abstimmung: Der Hinweis bei Einladungen für die vorberatende Kommission, dass die Sitzung nur einen halben Tag dauern könnte, verleitet offensichtlich immer mehr Mitglieder, den Nachmittag bereits anderweitig zu verplanen. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Regierungsrat: Ich meine, dass wir den Hauptauftrag erfüllt haben, nämlich diese Schnittstellen zu klären und vor allem die für die Gemeinden unbefriedigende Situation zu beseitigen, dass sie im gleichen Thema mit zwei verschiedenen Departementen Ansprechpartner hatten. Dieses Problem haben wir meines Erachtens gelöst. Es ist meiner Meinung nach richtig, die Integration, die 2005 mit guten Gründen im Departement des Innern verblieben ist, als das ganze Asylwesen ins Sicherheits- und Justizdepartement überführt wurde, auch dort zu belassen. Angesprochen wurden von Breitenmosser-Waldkirch die aktuell kurzen Verweildauern in den kantonalen Zentren. Das ist eine Realität, der Zufluss neuer Asylsuchenden hat in der Vergangenheit ein derartiges Ausmass angenommen, dass die vorhandenen vier kantonalen Zentren einfach nicht in der Lage waren, diese Leute im beabsichtigten Zeitraum von sechs Monaten bei sich aufzunehmen. Das hat zu zusätzlichen Schwierigkeiten bei den Gemeinden geführt, auch in der Verteilung dieser Asylsuchenden. Aber die Zusammenarbeit mit den Gemeinden funktioniert in diesem Bereich. Die Gemeinden haben immer wieder Lösungen gefunden, in dieser doch sehr anspruchsvollen Situation dafür zu sorgen, dass wir diese Aufgabe gemeinsam in einer guten Art und Weise lösen können. Wir haben nun vorübergehend ein fünftes Zentrum eröffnet, ins Busskirch, das ist aber befristet und wir bis in den Frühling funktionieren. Wir sind daran, eine Ersatzlösung zu finden, Sie wissen aber alle, der Kanton St.Gallen verfügt über kein eigenes Gebiet, keine eigenen Landreserven ausserhalb von Gemeinden, auf welchen er ein solches Zentrum realisieren kann. Wir sind auch da wiederum auf die Mithilfe und Unterstützung der Gemeinden angewiesen. Die Idee, die Integration, die heute vor allem über diese Repas-Stellen hervorragend und pionierhaft schweizweit funktioniert, den RAV zu delegieren, die kann nicht funktionieren, weil das RAV in erster Linie daran interessiert ist, Arbeitslose, die Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung beziehen, wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Bei Leuten aus dem Asylwesen ist es häufig so, dass die nie im Arbeitsmarkt waren, darum auch keine Leistungen der Arbeitslosenversicherung beziehen und daher erst in zweiter Priorität durch die RAV integriert werden, aus Überlegungen, die sehr naheliegend sind. Aus diesem Grunde finde ich diese Repas eine hervorragende und auch massgeschneiderte Lösung, die Asylsuchende effektiv und effizient unterstützt bei der Evaluierung dessen, was sie tun können, tun möchten, und sie mit einer überdurchschnittlichen Quote dann in den Arbeitsmarkt integriert. Schliesslich noch zwei kurze Worte zur Zukunft: Das ganze Asylwesen in der Schweiz ist im Umbruch. Wir haben Mitte Januar eine schweizweite Asylkonferenz durchgeführt, da sind Resultate einer Arbeitsgruppe, wie es im Bereich des Asylwesens weitergehen soll, präsentiert worden. Der Fokus liegt in erster Linie auf einer Verkürzung der Verfahrensdauern, das wird von sämtlichen Beteiligten aller Kantone, Gemeinden und Hilfswerke unterstützt. Das wird aber nur funktionieren, wenn Strukturen gelegt werden können, die dann auch sicherstellen, dass diese Verfahren verkürzt werden können. Es wird notwendig werden, dass gewisse Gemeinden im Interesse des ganzen Kantons mehr Belastungen übernehmen. Es ist beabsichtigt, dass im Kanton St.Gallen oder der Region Ostschweiz ein Empfangs- und Verfahrenszentrum (EVZ) errichtet wird, das insgesamt 1'200 Asylsuchende aufnehmen kann, und in diesem EVZ sollen die erstinstanzlichen Verfahren bei 60 Prozent der Asylsuchenden innerhalb eines Monats abgeschlossen werden können. Das wird aber nur funktionieren, wenn sich weitere Gemeinden ausserhalb von Altstätten bereit erklären, hier in der Ostschweiz auf ihrem Territorium ein Zentrum für etwa 400 Asylsuchende aufzunehmen. Für den Kanton St.Gallen wäre es attraktiv, wenn sich solche Gemeinden finden liessen, weil die Plätze, die wir in diesen EVZ zur Verfügung stellen, die werden dem Kanton St.Gallen bei der Verteilung der übrigen Asylsuchenden, also der 40 Prozent, welche nicht innert der kurzen vorgegebenen Frist abgeschlossen werden können und noch verteilt werden müssen, angerechnet. Diese Anrechnung wäre für den Kanton St.Gallen als Ganzes interessant und ich hoffe, dass wir da im Gespräch mit den Gemeinden gute Lösungen finden können. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |
27.2.2013 | Wortmeldung | Ratspräsident: Stellt Eintreten fest. | Session des Kantonsrates vom 25. bis 27. Februar 2013 |