Geschäft: Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Junisession 2010)

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer39.10.03
TitelBerichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission (Junisession 2010)
ArtKR Berichterstattung
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungStaatskanzlei
Eröffnung20.5.2010
Abschluss7.6.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
7.6.2010Wortmeldung

Die Berichterstattung im geschriebenen Teil ist das eine, die Situation mit der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen und dessen Direktor das andere. Die Sache im beschriebenen Umfang hob ja bekanntlich an, als die «Sonntags-Zeitung» am 16. August 2009 die Wahl der Lebenspartnerin des Direktors in die Geschäftsleitung der SVA kritisierte. Diese Berichterstattung löste eine politische Diskussion sowie Recherchen und Berichterstattungen von Medien aus. Die Verwaltungskommission der SVA setzte sich in der Folge mit den gegenüber dem Direktor geäusserten Vorwürfen auseinander und beschloss, die Wahl der Lebenspartnerin des Direktors in die Geschäftsleitung im Lichte der neuen Fakten zu überprüfen und neu zu beurteilen. Zudem schaltete sie die Finanzkontrolle des Kantons zur Überprüfung weiterer Sachverhalte ein. Auch die Regierung als Aufsichtsbehörde über die SVA veranlasste Abklärungen und eröffnete ein Disziplinarverfahren gegen den Direktor. Der Kantonsrat hat eine sowohl von der Verwaltungskommission der SVA als auch von der Regierung abgehobene Aufsicht über die SVA, keine Verwaltungsaufsicht, sondern eine politische Aufsicht, nämlich die Oberaufsicht. Die Staatswirtschaftliche Kommission, die zu Händen des Kantonsrates diese Aufsicht umsetzt, befasst sich mit der SVA jährlich im Rahmen der ordentlichen Prüfungstätigkeit, primär aber über den jeweiligen Jahresbericht der SVA, periodisch jedoch einlässlich im Rahmen eines Prüfungsschwerpunktes. Im Nachtrag vom 26. August 2009 zum Bericht 08 zur Staatsverwaltung stellte die Staatswirtschaftliche Kommission dem Kantonsrat in Aussicht, die SVA in die seinerzeit bevorstehende Überprüfungstätigkeit einzubeziehen, machte Inhalt und Umfang der Prüfung aber vom Ergebnis der Untersuchung abhängig, welche die Verwaltungskommission eingeleitet habe und wozu die Aufsichtsbehörde (Verwaltungskommission und Regierung) Stellung nehmen würde. Der Kommissionspräsident erkundigte sich periodisch bei der Regierung über den Stand des Administrativ- und des Disziplinarverfahrens. Am 25. März 2010 gab die Regierung über eine Medienmitteilung bekannt, dass der Direktor der SVA auf Ende des Jahres 2010 als Direktor der SVA zurücktrete; sie als Wahlbehörde verzichte auf die Fortsetzung des Disziplinarverfahrens. Tags darauf dokumentierte sie die Staatswirtschaftliche Kommission mit einem Bericht über die vom Bundesamt für Sozialversicherung ausgelöste Sonderprüfung bei der SVA und mit einem Bericht zur organisationalen Führung der Anstalt.

Damit war für die Staatswirtschaftliche Kommission der Zeitpunkt gekommen, aktiv zu werden. Am 19. April 2010 fand sich die Staatswirtschaftliche Kommission zu einer Standortbestimmung und löste ihre Prüfungstätigkeit aus, sie will die Prüfung der SVA mit einer besonderen Subkommission in einem aussergewöhnlichen Prüfungsrhythmus angehen und erledigen. Diese will:

  1. alle Fraktionen in der Besonderen Subkommission vertreten haben;

  2. die Prüfungstätigkeit verzugslos aufnehmen und zügig durchführen, ohne dabei aber in Hast zu verfallen;

  3. für die Prüfungstätigkeit auf den bei der Regierung, beim Departement des Innern, bei der Disziplinarkommission und bei der SVA deponierten Akten basieren.

Die Staatswirtschaftliche Kommission bestellte dafür die Besondere Subkommission SVA mit folgenden Mitgliedern und Funktionen:

  • Vorsitz: Göldi-Gommiswald

  • Stellvertretung im Vorsitz: Thalmann-Kirchberg

  • Mitglieder: Bereuter-Rorschach FDP, Blöchliger Moritzi-Gaiserwald SP, Gschwend-Altstätten GRÜ, Keller-Rapperswil-Jona SVP, Stadler-Kirchberg CVP

Der Leiter des Ratsdienstes und Geschäftsführer der Staatswirtschaftlichen Kommission amtet als Geschäftsführer der besonderen Subkommission SVA. Am 19. Mai 2010 organisierte sich die besondere Subkommission SVA für ihre Prüfungstätigkeit und bereitete diese vor. Dr. Markus Bucheli, Leiter Recht und Legistik der Staatskanzlei, informierte die Besondere Subkommission kompetent über die Organisation der SVA sowie die Verwaltungsaufsicht und die parlamentarische Aufsicht über diese. Die Besondere Subkommission formulierte die Zielsetzung ihrer Prüfungstätigkeit und derjenigen der Staatswirtschaftlichen Kommission wie folgt: Die Besondere Subkommission leistet ihre Prüfungsarbeit für die Staatswirtschaftliche Kommission und für den Kantonsrat, der die parlamentarische Aufsicht über Regierung, Staatsverwaltung und selbständig öffentlich-rechtliche Anstalten ausübt. Die Besondere Subkommission prüft die Amtsführung der Regierung in ihrer Zuständigkeit gegenüber der SVA, einschliesslich des Departementes des Innern, die Amtsführung der Verwaltungskommission und die Geschäftsführung der Geschäftsleitung der SVA, einschliesslich derjenigen des Direktors, auf Rechtmässigkeit, Zweckmässigkeit, Wirtschaftlichkeit und Wirksamkeit. Die Besondere Subkommission und die Staatswirtschaftliche Kommission sind sich bewusst, und der Kantonsrat muss sich im Klaren sein, dass sie alle sich in der parlamentarischen Aufsicht bewegen und diese ausüben bzw. wahrnehmen, also die sogenannte Oberaufsicht über die SVA haben.

Die Generalsekretärin des Departementes des Innern erklärte der Besonderen Subkommission, wer welche Akten mit Bezug zur SVA führt und hält und wo die Besondere Subkommission auf diese Akten greifen kann. Die Besondere Subkommission der SVA entwarf sich einen Zeitplan für ihre Prüfung, für die Einbindung der Staatswirtschaftlichen Kommission und für die Berichterstattung der Staatswirtschaftlichen Kommission an den Kantonsrat. Die Besondere Subkommission und die Staatswirtschaftliche Kommission nahmen sich vor, dem Kantonsrat über das Ergebnis der Prüfung aller Voraussicht nach in der Novembersession 2010 zu berichten. Behaften lassen sie sich auf diesen Termin aber nicht, weil die Besondere Subkommission den Zeitbedarf für ihre Prüfungstätigkeit noch nicht restlos abstecken kann. Die Besondere Subkommission legte die Zuständigkeit für die Information in die Hände ihres Vorsitzenden, des Präsidenten der Staatswirtschaftlichen Kommission, für die Information gegenüber der Staatswirtschaftlichen Kommission, der Regierung und dem Kantonsrat, aber auch den Medien und der weiteren Öffentlichkeit. Die Besondere Subkommission konnte die Aussprachen mit dem Regierungspräsidenten der Amtsdauer 2009/2010 Regierungsrat Dr. Josef Keller und der Vorsteherin des Departementes des Innern, Regierungsrätin Kathrin Hilber, die bekanntlich auch Vorsitzende der Verwaltungskommission der SVA ist, noch vor der Sommerpause platzieren.

Damit hat Ihnen die Staatswirtschaftliche Kommission eine Zwischeninformation zum Thema SVA des Kantons St.Gallen gegeben. Die nächste Zwischeninformation wird auf die Septembersession 2010 fällig. Es ist noch offen, ob dies in vergleichbarer Form wie jetzt geschieht oder ob sie die Zwischeninformation in ihrem Nachtrag zum Bericht 2010 integriert, den sie dem Kantonsrat auf die Septembersession schon wegen der Berichterstattung über die selbständigen öffentlich-rechtlichen Anstalten aufgrund deren Jahres- und Geschäftsberichte unterbreiten wird.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010
7.6.2010Wortmeldung

Ratspräsident stellt Kenntnisnahme vom Bericht fest.

Session des Kantonsrates vom 7. und 8. Juni 2010