Geschäft: Gesetz zur Entlastung der Unternehmen

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer42.10.13
TitelGesetz zur Entlastung der Unternehmen
ArtKR Motion
ThemaArbeit und Gewerbe
FederführungVolkswirtschaftsdepartement
Eröffnung7.6.2010
Abschluss21.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2010
AntragAntrag der Regierung vom 17. August
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Person27.6.2024
Abstimmungen
DatumTitelResultatöffentlich
JaBedeutungNeinBedeutungAbsent / Enthaltung
21.9.2010Eintreten14Zustimmung75Ablehnung31
Statements
DatumTypWortlautSession
21.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SP-Fraktion): Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Es ist die Frage: Was soll in so einem Gesetz stehen, das hier verlangt, dass die KMU vom administrativen Aufwand entlastet werden sollte? Das ist ein berechtigtes Anliegen: Administrativer Aufwand bringt wirklich nur Aufwand und wenig Nutzen. Aber ein Gesetz, welches das vorschreibt, ist in unseren Augen sicher der falsche Weg. In der Junisession 2010 hat der Kantonsrat einen Auftrag an die Regierung überwiesen, in dem der Kantonsrat die Regierung aufforderte, zusammen mit dem KMU-Forum Dienstanweisungen an die Amtsstellen abzugeben, damit diese KMU freundliche Vollzugspraktiken erstellen. Ich erachte dies als genügend. Ein Gesetz bringt in dieser Frage nichts.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Auf die Motion ist einzutreten.

Die Ausführungen der Regierung sind mindestens für uns Parlamentarierinnen und Parlamentarier nicht nachvollziehbar. Einen Einfluss des KMU-Forums ist bei uns nicht feststellbar. Wir haben auch die Jahresberichte, die erst auf Anfrage überhaupt erhältlich gemacht werden konnten, studiert und haben auch daraus ersehen können, dass sich die Aktivitäten des KMU-Forums in einem sehr bescheidenen Rahmen bewegen. Als Beratungsgremium der Regierung greife ich mit dieser Motion das KMU-Forum aber nicht direkt an. Ich sage einfach, wir brauchen ein griffigeres Instrumentarium und eine Verpflichtung der Regierung, dass sie bei neuen Gesetzesvorlagen offenlegt, welche Einflüsse auf KMU in administrativen Belangen zu erwarten sind, genauso wie sie das tut, wenn es um finanzielle Auswirkungen einer Vorlage geht.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

legt seine Interessen als frisch gewählter Präsident des KMU-Forums offen. Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Mag sein, dass das KMU-Forum in der ersten Amtsperiode die Erwartungen der Wirtschaft oder mindestens der wirtschaftsnahen Politiker nicht erfüllt hat. Vielleicht waren diese auch falsch oder die Ziele zu hoch angesetzt. Zum Vorwurf, dass der Einfluss des Forums bei neuen Vorlagen das Ziel nicht erreichen konnte und kann, möchte ich wie folgt Stellung nehmen: Unsere Mitberichte fliessen in die Botschaften ein. Die Gesetze aber gestalten wir alle hier in diesem Hause mit. Dieses Parlament, das ja sehr bürgerfreundlich ist, hätte es in der Hand, die Gesetze KMU-freundlich auszugestalten. Ich möchte jetzt nicht aufzählen, in wie vielen Fällen gerade das Lager, aus dem die Motion kommt, den Pfad der Tugend verlassen hat, vor allem, wenn es um Vorlagen geht, die ihre eigenen Regierungsräte betroffen haben. Nur ein Beispiel möchte ich erwähnen: Die von unserem Parlament vor einiger Zeit überwiesene Motion zur «Berücksichtigung von Lehrstellen bei der öffentlichen Vergabe» bedeutet auch wieder ein bisschen mehr Bürokratie, und zwar auf der Behörden- wie auch Unternehmerseite. Wie ich mich noch erinnere, stammt diese Motion aus der gleichen Feder wie die heutige.

Zum zweiten Punkt möchte ich erwähnen, dass wir verschiedene Themenfelder bearbeiten und auch schon gewisse Erfolge erzielen konnten. Intensiv haben wir uns mit dem Thema Brandschutz auseinandergesetzt. Ich möchte jetzt der Motionärin folgende Fragen stellen:

  1. Sie schreibt von bürokratischen Belastungen: Meint sie nur den Papierkrieg damit, oder meint sie auch die materiellen Auflagen und Vorschriften?

  2. Ist sie sich bewusst, dass ein grosser Teil der Belastungen der KMU ihren Ursprung in der Privatwirtschaft haben? Ich denke da an Zertifizierungen und Auflagen von marktmächtigen Kunden, z.B. im Lebensmittelbereich kann ich aus eigener Erfahrung sagen, wie kleine Betriebe «geknutet» werden. Dann die ganze Geschichte der ISO-Zertifizierungen. SIA-Vorschriften, die vom Staat in gutem Treu und Glauben für verbindlich erklärt wurden. Bürokratische Belastungen, basierend auf Gesamtarbeitsverträgen, die von den Sozialpartnern ausgehandelt werden, wo Arbeitgeber und Arbeitnehmer drinsitzen. Auflagen von Organisationen der Arbeitswelt, Stichwort KV-Ausbildung usw. Wenn die Belastungen auch von staatlicher Seite kommen, muss nicht zwingend der Sündenbock beim Kanton gesucht werden.

Es werden ungelesene EU-Vorschriften übernommen, die das Vollzugspersonal überfordern. Dann haben wir auch noch nationale Vorschriften, die von einem allenfalls immer noch bürgerlich dominierten Parlament gestaltet werden. Z.B. möchte ich die Niederspannungsverordnung von 2002 erwähnen. Stichwort privatisierte Hausinstallationskontrolle, wo jeder von uns betroffen ist mit dem Unsinn. Und schlussendlich noch der kommunale Vollzug von Vorschriften. Hier ist das Problem, dass viele Vollzugsbeamte in den Gemeinden von ihrer Aufgabe zum Teil überfordert sind oder sich als kleine Könige halten, z.B. werden die eigentlich klaren Brandschutznormen in jeder Gemeinde anders ausgelegt. Es brennt schon anders in Zuzwil wie in Oberbüren. Das ist unbestritten der Preis des Föderalismus, den wir aber sicher nicht missen wollen bei allen anderen Vorteilen. Noch zum Ermessensspielraum: Diesen darf und soll man sicher zugunsten der KMU auslegen, wenn er aber zu gross sein muss und der Vorschrift nicht mehr nachgelebt werden kann, dann sollte man auch den Mut haben, diese Koordinaten zu verschieben und die Gesetze zu revidieren. Diese Anstösse sollen aus dem KMU-Forum kommen.

Noch zum elektronischen Verkehr mit der Verwaltung. Bürokratie bleibt Bürokratie, auch wenn sie am PC abgewickelt wird. Für viele Unternehmer ist es heute ein Graus, wenn sie sich mit den verschiedensten Plattformen, die sie vielleicht einmal im Jahr benützen müssen, zurechtzufinden haben. Anstatt jetzt eine Motion zu überweisen, wäre ich Ihnen dankbar, wenn Sie dem KMU-Forum praktische Fälle bringen, und zwar nicht nur vom Hörensagen, sondern konkrete Fälle. Um die würden wir uns motiviert kümmern.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010
21.9.2010Wortmeldung

Regierungsrat: Auf die Motion ist nicht einzutreten.

Als ich diese Motion das erste Mal las, war ich etwas ratlos, und ich habe mich auf den heutigen Tag gefreut, damit mir die Motionärin sagen kann, was sie eigentlich mit einem Gesetzgebungsauftrag möchte. Eine Motion ist bekanntlich ein Gesetzgebungsauftrag. Wir haben einmal in einem Wirtschaftsleitbild vor etwa acht Jahren gesagt, man solle dann Gesetze erlassen, wenn sie wirklich nötig sind. Der Hintergrund dieser Motion scheint die Tatsache zu sein, dass nach Auffassung der Motionärin Gesetze bestehen, die nicht unbedingt nötig sind und die KMU behindern. Wenn es so ist, dann müssen Sie keine Gesetze machen, die Sie behindern.

Wenn ich jetzt gehört habe, was in diesem Gesetz stehen soll, habe ich nur etwas gehört: Man möge doch in den Botschaften der Regierung darlegen, ob eine KMU-freundliche Praxis damit überhaupt möglich sei oder eben nicht. Dies, mit Verlaub ist nun wirklich kein Gesetzgebungsauftrag.

Ich bleibe dabei: Wenn wir in diesem Rat KMU-freundlich sein wollen, dann schauen Sie bitte die Gesetzestexte an, die Sie erlassen. Tun Sie das Beste. Aber schaffen Sie kein Gesetz, welches Gesetze verhindern soll. Wenn es darum geht, in einer Botschaft darzulegen, wie die Auswirkungen eines Gesetzes sind, dann kann man das tun. Wir haben übrigens damit schon angefangen. Die Stellungnahmen des KMU-Forums sind in allen KMU-relevanten Gesetzen des Kantons St.Gallen aufgeführt, und somit ist einem wesentlichen Teil des Anliegens schon Rechnung getragen.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010