Geschäft: Anpassung der Departementsstrukturen und -zuständigkeiten in der Alterspolitik
Komitee | Kantonsrat |
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Nummer | 43.10.13 |
Titel | Anpassung der Departementsstrukturen und -zuständigkeiten in der Alterspolitik |
Art | KR Postulat |
Thema | Gesundheitspflege, Sozialversicherung, Sozialhilfe |
Federführung | Departement des Innern |
Eröffnung | 7.6.2010 |
Abschluss | 1.12.2010 |
Letze Änderung | 9.12.2021 |
vertraulich | Nein |
öffentlich | Ja |
dringend | Nein |
Datum | Akteur | Titel | Letze Änderung |
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21.8.2019 | Gremium | Beteiligung - CVP-Fraktion bis Amtsdauer 2008/2012 | 19.1.2023 |
Datum | Titel | Resultat | öffentlich | ||||
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Ja | Bedeutung | Nein | Bedeutung | Absent / Enthaltung | |||
1.12.2010 | Eintreten | 27 | Zustimmung | 72 | Ablehnung | 21 |
Datum | Typ | Wortlaut | Session |
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1.12.2010 | Wortmeldung | (im Namen der CVP-Fraktion): Auf das Postulat ist einzutreten. legt ihre Interessen als Pflegefachfrau, als Vorstandsmitglied des Schweizer Berufsverbandes der Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner (SBK) Sektion SG/TG/AR/Al und als Betriebsleiterin einer grösseren Spitex-Organisation mit ambulanten, teilstationären und stationären Angeboten offen. Zum vorliegenden Postulat schreibt die Regierung, dass es gemäss Kantonsverfassung in ihrer Hoheit steht, die Organisation der Verwaltung zu bestimmen. Die CVP-Fraktion respektiert auch die Departements- und Aufgabenverteilung, ist aber der Meinung, dass es ihr zusteht, auf eine Korrektur hinzuweisen. Aufgrund der demografischen Entwicklung sieht sie nämlich Aufgaben auf den Kanton zukommen, die rechtzeitig und aktiv angegangen werden müssen. Das betrifft z.B. konkrete Vorstellungen zur Alterspolitik, zur Gesundheitsversorgung, zum betreuten Wohnen, zur Pflege und Betreuung usw. Der Bedarf an ambulanten und stationären Angeboten muss klug abgestimmt sein. Es braucht eine klare Koordination, um den zukünftigen Herausforderungen gewachsen zu sein, denn mit den vorhandenen finanziellen Mitteln können nicht alle Ansprüche abgedeckt werden. Das jüngste Beispiel der Pflegefinanzierung zeigt die departementalen und kommunalen Verknüpfungen eindrücklich auf:
Diese übergrosse Menge an Aufgaben wird in drei Departementen abgestimmt, und in sechs Departementen sind dazu Vorschriften und Weisungen zu beachten. Diese Komplexität erleichtert die Zusammenarbeit unter den verschiedenen Ämtern und Departementen und mit weiteren Partnern nicht unbedingt. Die Zielausrichtungen sind zu verschieden, es gibt keinen roten Faden. Es ist nicht das erste Mal, dass die Forderung nach der Zuständigkeit eines einzigen Departements auf dem Tisch liegt, verschiedene Fraktionen haben sich schon dazu verlauten lassen. Die Regierung schreibt in ihrer Antwort auf die Interpellation 51.09.65 «Neue Pflegefinanzierung», dass mit der Umsetzung der Pflegefinanzierung die Departementsorganisation nochmals beleuchtet werden soll. Die heutigen Normen und Massstäbe sind mit verschiedenen, uneinheitlichen Kriterien hinterlegt. Es wäre um einiges einfacher, wenn die Systeme aufeinander abgestimmt wären. Ein Beispiel: Ältere Menschen gehen bei Gesundheitskrisen nicht einfach mehr definitiv ins Pflegeheim, sondern sie nutzen je nach Bedarf ambulante, teilstationäre und stationäre Angebote und gehen bei Besserung des Gesundheitszustands wieder nach Hause. Aufgrund der unterschiedlichen departementalen Zuständigkeiten für solche Fälle fühlt sich jedoch niemand richtig verantwortlich. Jedes Departement pflegt nur seinen eigenen Garten, was in einem Widerspruch zum Verhalten der älteren Menschen steht. Schon eine Abstimmung beispielsweise im EDV-Bereich wäre da sehr hilfreich. Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass die demografische Entwicklung nicht aufzuhalten ist. Deshalb braucht es eine ganzheitliche Altersplanung, die den Bedürfnissen und dem Bedarf gerecht wird. Neben dem Wohnen und Leben kosten uns aber die auf ältere Menschen ausgerichteten Strukturen viel Geld. Die CVP-Fraktion fragt sich, ob diese Strukturen rechtzeitig bereitstehen und ob der Kanton St.Gallen effizient, zweckmässig und wirksam in die Zukunft gehen will. Sie ist der Meinung, dass das Ziel festgelegt und die Kräfte gebündelt werden müssen, und dies unter der klaren Führung eines einzigen Departements, eines Departements, das für die Alterspolitik zuständig ist. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Regierungsrätin: Auf das Postulat ist nicht einzutreten. Zu Storchenegger-Jonschwil: Ich habe den Ausführungen mit Interesse zugehört und bestätige, dass sie wichtige Fragen definieren. Ich muss aber sagen, dass die Antwort darauf nicht in einer Anpassung der Departementsstrukturen liegt. Das Votum spricht nämlich nicht ein interdepartementales Problem an, sondern die Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden. Dazu der Hinweis, dass 1999 das Volk entschieden hat, die Alterspolitik den Gemeinden zu überantworten, weil diese nahe an den Bedürfnissen sind und besser entscheiden können, welche Hilfestellungen angebracht sind. Und es ist noch nicht so lange her, seit entschieden wurde, dass die Gemeinden für den Spitex-Bereich zuständig sind und dass das Gesundheitsdepartement nur noch eine kleine, übergeordnete Rolle in der Qualitätssicherung einnimmt. Wenn jetzt beantragt wird, dass eine Stelle zwischen dem Departement des Innern und dem Gesundheitsdepartement hin- und hergeschoben wird, dann wird dabei die Macht der Verwaltung in diesen Fragen verkannt. Das sind sehr komplexe Fragen, für die v.a. auf Gemeindeebene immer wieder Antworten gesucht werden müssen. Bei der Departementsreform im Jahr 2008 hat die Regierung intensiv über die Altersbetreuung diskutiert. Sie hat damals festgestellt, dass es Sinn macht, die Betagtenheime nicht im Gesundheitsdepartement anzusiedeln, weil es Unterschiede zwischen betreuenden und medizinischen Situationen gibt. Die Durchlässigkeit dieser Systeme findet nicht in den Departementen, sondern in der Praxis und zwischen den Institutionen statt. Der Kanton führt kein Betagtenheim, das ist überall eine kommunale oder private Angelegenheit. Die Schnittstellen sind dort zu pflegen, wo sie entstehen, und nicht durch eine Verschiebung zwischen den beiden Departementen. Bei den Departementen gibt es sieben Schnittstellen, wenn man die SVA, Santésuisse u.a. noch dazunimmt, sind es etwa acht oder zehn, und mit der Einführung der Pflegefinanzierung sind es noch mehr. Es ist generell wichtig, Schnittstellen immer wieder zu optimieren, egal, bei welchem Departement die Federführung liegt. Entscheidend ist, wie sich die Praxis in diesen Fragen verhält. Aus all diesen Gründen kann die Regierung nicht mit einer Departementsreform auf die gestellten Fragen antworten. Diese sind praktischer Natur, und da sind die Gemeinden gefordert. In diesem Zusammenhang möchte ich an dieser Stelle auch auf den vor noch nicht allzu langer Zeit erstellten Demografiebericht hinweisen, der die Anliegen der Postulantin ausführlich beantwortet. Und im Übrigen sind alle Departemente sehr um eine gute Zusammenarbeit bemüht. Schnittstellen v.a. mit departementexternen Anbietern gehören einfach dazu. Ich stelle jedoch fest, dass die Gemeinden ihre Aufgabe gut wahrnehmen und zunehmend auch regional zusammenarbeiten, dies nicht zuletzt im Interesse von älteren und betagten Menschen. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |
1.12.2010 | Wortmeldung | Ratsvizepräsident: Die Regierung beantragt Nichteintreten. | Session des Kantonsrates vom 29. November bis 1. Dezember 2010 |