Geschäft: Situation im Kanton St.Gallen bezüglich der Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende

Übersicht
KomiteeKantonsrat
Nummer51.10.29
TitelSituation im Kanton St.Gallen bezüglich der Nothilfe für abgewiesene Asylsuchende
ArtKR Interpellation
ThemaGrundlagen und Organisation
FederführungSicherheits- und Justizdepartement
Eröffnung7.6.2010
Abschluss20.9.2010
Letze Änderung9.12.2021
vertraulichNein
öffentlichJa
dringendNein
Dokumente
PubliziertTypTitelDatei
AntwortSchriftliche Antwort der Regierung vom 17. August 2010
VorstossWortlaut vom 7. Juni 2010
Beteiligungen
DatumAkteurTitelLetze Änderung
1.8.2019Gremium19.1.2023
Statements
DatumTypWortlautSession
20.9.2010Wortmeldung

(im Namen der SVP-Fraktion): Die Interpellantin ist mit der Antwort teilweise zufrieden.

Die Zahl der Asylsuchenden in unserem Land steigt kontinuierlich an, und das trotz der Einführung des Dublin-Abkommens. Parallel zu der stark wachsenden Zahl der Asylbewerber steigt auch die Zahl der Nothilfebezüger. Die 168 im Kanton St.Gallen registrierten Nothilfebezüger vermag der Steuerzahler zu finanzieren. Was aber sehr beunruhigen muss, ist die Entwicklung und die Tatsache, dass viele Personen aus dieser Ausländerkategorie untertauchen und irgendwann im Sozialhilfenetz oder in der Kriminalität wieder auftauchen. Geradezu erschreckend ist der finanzielle Aufwand für die behördliche Arbeit (z.B. für die Beschaffung der Ausweispapiere oder die Vorbereitung der Ausreise, welche dann in zahlreichen Fällen doch nicht stattfindet). Dieser finanzielle Aufwand lässt sich nie richtig beziffern und ist schlussendlich viel höher als die gesamten Kosten für den Bezug der Nothilfe. Von den 2009 und 2010 insgesamt 1057 dem Kanton St.Gallen zugeteilten Asylsuchenden waren 549 (also genau die Hälfte) Dublin-Abkommen-Fälle, also Ausländer, die schon vorher in einem anderen Staat ein Asylgesuch gestellt hatten. Von diesen Fällen konnten nur 234 Personen (also weniger als die Hälfte) ausgeschafft werden. Die restlichen Asylanten tauchten in der Schweiz unter und/oder fielen in die Nothilfe. Diese Fakten zeigen die behördliche Ohnmacht und verdeutlichen in klarer Weise das Nichtfunktionieren des im Rahmen des Schengen-Vertrages hochgejubelten Dublin-Abkommens. Denn reihenweise stimmen gewisse Dublin-Staaten trotz unterzeichnetem Vertrag einer Rückschaffung ganz einfach nicht zu. Fazit: Der Bürger wurde im Vorfeld der Schengen-Abstimmung eben doch angelogen.

Die Interpellation ist umfassend und ehrlich beantwortet. Der Inhalt hingegen ist aber mehr als beunruhigend und befriedigt uns gar nicht. Er zeigt auf, wie machtlos wir gegenüber der Asylproblematik sind, weil gewisse Staaten die Abmachungen nicht einhalten. Somit ist die SVP-Fraktion im Sinne eines Überwachungsorgans gezwungen, am Ball zu bleiben, um die Asylpolitik zum Schutz unserer Bürgerinnen und Bürger in die richtigen Bahnen zu lenken.

Session des Kantonsrates vom 20. bis 22. September 2010