ist mit der Antwort der Regierung zufrieden.
Positiv und im Sinne der Interpellation wird die beim Ausländeramt seit 1. Januar 2010 angewendete elektronische Geschäftsstatistik gewertet, welche die in der Interpellation gestellten Fragen zu Zahlen über die Einreise von Nicht-EU-Staatsangehörigen beantworten kann. Für eine detaillierte Statistik und eine sachliche Diskussion in der Migrationspolitik wäre allerdings zu begrüssen, wenn die Aufteilung in EU-/Efta-Staatsangehörige und Drittstaatsangehörige vorgenommen würde. Auch für Beobachtungen des Ausländeramtes könnte diese Unterscheidung von Nutzen sein. Obwohl der Bemessungszeitraum von einem Jahr nicht repräsentativ ist, schreibt die Regierung, dass in den letzten Jahren eine abnehmende Zahl von Familiennachzugsgesuchen für Staatsangehörige ausserhalb der EU- und Efta-Staaten zu verzeichnen ist. Die gesetzliche Bestimmung, das Aufenthaltsrecht mit der Integration zu verknüpfen, wird gemäss Aussage der Regierung konsequent angewendet und soll aufgrund der geltenden Gesetzgebung weiterhin zugunsten der Integrationswilligen vollzogen werden. Die Praxis des Ausländeramtes, die Erteilung einer Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung von der Erfüllung von Integrationsverpflichtungen abhängig zu machen, wird sehr unterstützt und soll weiterhin die Messlatte bei der Gesuchsprüfung bilden. Fordern und nicht fördern ist die Leitlinie für die Integrationspolitik, und so wie die Regierung festhält, soll die Integration nicht ausschliesslich eine staatliche Aufgabe sein, sondern gleichwohl in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen liegen.