Präsident der Rechtspflegekommission: Entgegen dem Titel des Geschäfts geht es im vorliegenden Fall nicht um eine Wahl, sondern um einen Beschluss, um eine Ersatzwahl kurz vor Ablauf der Amtsdauer zu vermeiden. Dr. Nicolaus Voigt, Mörschwil, wurde im Jahr 1985 als hauptamtlicher Richter der Verwaltungsrekurskommission gewählt und trat sein Amt am 1. Mai 1986 an. Er erfüllt im Februar 2011, also rund ein Vierteljahr vor Ablauf der Amtsdauer, das 65. Altersjahr, womit er ordentlicherweise in den Ruhestand übertreten würde. Um nicht kurz vor Ablauf der Amtsdauer eine - voraussichtlich in der gleichen Session wie die Gesamterneuerungswahl stattfindende - Ersatzwahl oder eine Vakanz von einem Vierteljahr auszulösen, erklärte sich Dr. Nicolaus Voigt mit Schreiben vom 9. April 2010 an den Kantonsrat bereit, bis zum Ende der Amtsdauer im Richteramt zu verbleiben. Nach Art. 66 Abs. 2 Bst. b der Bestimmung über den Staatsdienst kann die Wahlbehörde den Übertritt mit Rücksicht auf den Arbeitsmarkt oder aus anderen Gründen im Einvernehmen mit dem Mitarbeiter über das 65. Altersjahr hinaus verschieben. Die Rechtspflegekommission dankt Nicolaus Voigt für seine Bereitschaft, seine Pensionierung aufzuschieben. Sie kann keine Gründe erkennen, die dagegen sprechen, und beantragt dem Kantonsrat, der Vorlage zuzustimmen.